Kerstin Eckardt
Sehr geehrte Frau Präsidentin, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist schon frustrierend, wenn man morgens in die Presse schaut. Es vergeht kein Tag, an dem nicht eine Schlagzeile zu lesen ist wie „Deutschland schützt Frauen zu wenig vor Gewalt“, „Der Kampf gegen häusliche Gewalt ist eine Aufgabe für die ganze Gesellschaft“, „Hass und Gewalt gegen Frauen ist Empörung genug“. Wir müssen dringend rechtliche Möglichkeiten stärken! (Beifall CDU) Auch ich möchte heute, wie Herr Labetzke, noch einmal auf das Klaasohmfest hinweisen und damit zeigen, dass wir noch lange nicht an dem Punkt angekommen sind, gesellschaftlich ein No-Go für Gewalt gegen Frauen zu erreichen. Es gibt immer noch eine Schweige- und Hinnehmekultur. Wir agieren hier im Parlament, natürlich, aber das Ziel muss es auch sein, in der Gesellschaft thematisch gegenzusteuern. Es braucht eine gesamtgesellschaftliche Sensibilisierung, gerade in der Zeit, in der wir erleben, dass Politiker der AfD ein patriarchalisches Frauenbild darstellen und gesellschaftlich durchsetzen wollen, welches von Sexismus und Frauenfeindlichkeit geprägt ist. Das alles nur zur Einleitung, denn wir behandeln das Thema heute in der Aktuellen Stunde, weil am 3. Dezember 2024 die unabhängige Berichterstattungsstelle für geschlechtsspezifische Gewalt des Deutschen Instituts für Menschenrechte ihren ersten Monitor vorlegte, der Umfang und Ausmaß geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen in Deutschland erschreckend dokumentiert. Wir haben dazu gerade schon einiges gehört. Diese Stelle hebt hervor, wie wichtig es ist, präventive Maßnahmen zu stärken und gleichzeitig die bestehenden Schutz- und Beratungsangebote zu verbessern, um Frauen besser zu schützen. Er ist ein bedeutendes Instrument, um politisch weiter agieren zu können. Daher komme ich nun zu unserem Antrag, den wir im Anschluss an die Aktuelle Stunde ohne Debatte entscheiden werden. Unsere Botschaft in diesem Antrag ist: Frauen mit Kindern bleiben zu Hause, die Täter gehen. Dieses Konzept ist ein wichtiger Ansatz in der Bekämpfung häuslicher Gewalt. Es stellt die Bedürfnisse der Betroffenen vor allem von Frauen und Kindern in den Mittelpunkt und vermeidet die zusätzliche Belastung, die mit der Flucht aus der eigenen Wohnung verbunden ist. (Beifall CDU) Dass der Wohnungsmarkt für diese Frauen nicht offen ist, das haben wir in der vorherigen Debatte gehört. Sozialer Wohnungsbau wird debattiert, aber nicht umgesetzt. Auch deswegen: Die Täter müssen gehen! Es gibt so viele Bewohnerinnen, die seit Jahren gezwungen sind, in diesen Schutzunterkünften zu verweilen. Selbstständiges Leben muss anschließend erst wieder erlernt werden, aber natürlich braucht es auch weiterhin Frauenhausplätze für besonders zu schützende Frauen. Es gibt zahlreiche Situationen, in denen Frauenhäuser die einzige oder beste Option für den Schutz von Frauen und Mädchen sind. Die Forderung nach der Ausstattung von Frauenhäusern mit ausreichenden Plätzen ist ein zentraler Bestandteil der Istanbul-Konvention. Trotz der rechtlichen Verpflichtung hinken wir in Bremen bei der Umsetzung deutlich hinterher. Ein Hauptfaktor ist die finanzielle Herausforderung, die eine zentrale Rolle bei der Planung spielt. Dazu brauchen wir einheitliche Standards für alle Frauenhäuser. Es kann nicht sein, dass jeder Betreiber anders agiert und unterschiedliche Bedingungen und auch Abrechnungen vorweist. Es gibt bereits einen gegründeten Arbeitskreis der Frauenhäuser, das haben Sie uns mit Ihrer Antwort vom 25. Juni zu unserer Kleinen Anfrage mitgeteilt. Wir fordern, dass dieser weitergeführt wird. Auch die Gestaltung des Umgangsrechts mit dem gewalttätigen Vater ist uns aber eine wichtige Botschaft: Kein Kind darf schutzlos, ohne Begleitung dem Täter erneut ausgesetzt werden! Die Verzögerungen bei der Behandlung des Entwurfs des Gewalthilfegesetzes sind für uns als CDUBremen mehr als frustrierend und besorgniserregend, da dieses Gesetz entscheidend dazu beitragen könnte, Frauen und Kindern, die von Gewalt betroffen sind, schnell und effektiv zu helfen. Setzen Sie sich bei Ihren Bundesparteien bitte dafür ein, dass gemeinsam ein Konsens gefunden werden kann. Den Antrag der CDU im Bund dazu unterstützen wir als CDU-Bremen in Gänze. Die Kombination aus elektronischer Aufenthaltsüberwachung und höheren Strafen ist ein wirksames Mittel, um Frauen durch Prävention besser zu schützen und Gewalt konsequent zu verfolgen. – Vielen Dank! (Beifall CDU)
