Sofia Leonidakis
Danke, Frau Präsidentin! Oder man schaut sich den Menschen an und sagt: „Heftige Geschichte, herumgeschubst im Niemandsland zwischen einer Diktatur in Russland und einem Land wie Finnland, das offen EU-Recht bricht.“ Um es mit Herrn Kuschnerus, dem Schriftführer der BEK zu sagen: „Es geht hier um Schicksale konkreter Menschen und humanitäre Härtefälle.“ Das gerät bei der bloßen Diskussion über Zahlen leider aus dem Blick. Kirchenasyl ist ein Appell im Sinne des Rechtstaats, Einzelfälle mit besonderen humanitären Härten besonders zu überprüfen. (Beifall DIE LINKE) Stattdessen wurde das Kirchenasyl auch auf der juristischen Ebene bekämpft. Noch in der Nacht des verhinderten Abschiebeversuchs beantragte das Migrationsamt die Verlängerung der Überstellungsfrist um ein Jahr, die entsprechende Mail stammt von fünf Uhr noch was. Diese Entschiedenheit, das Kirchenasyl doch noch rollen zu können, war gepaart mit einer ziemlich kreativen Begründung. Man unterstellte Ayub I., er wäre untergetaucht, obwohl er bekannt und es gemeldet war, dass er in der Kirche ist. Das Verwaltungsgericht hat das vollständig kassiert. Im Eilbeschluss hat es diesen Versuch als rechtswidrig beurteilt und im Innenressort aufenthaltsbeendende Maßnahmen bis zum Hauptsacheverfahren verboten. Der Versuch aufgrund eines Kirchenasyls und einer nicht stattgefundenen Festnahme einfach die Fristen um ein Jahr zu verlängern, war sehr eindeutig rechtswidrig. Es gab im Übrigen auch schon vorher bestehende OVG-Urteile, an die Inneres sich auch hätte halten können. Das Verwaltungsgericht brauchte für dieses Urteil übrigens nur einen einzigen Tag, auch das ist Rechtstaat. (Beifall DIE LINKE – Abgeordneter Thore Schäck [FDP]: Nur das ist Rechtsstaat!) Ich will auch noch mal sagen, das Kirchenasyl steht natürlich nicht über dem Rechtsstaat, das hat auch niemand gesagt, auch die Kirchen selbst nicht. Es ist seit Jahrzehnten geübte Praxis, auch in Bremen, sie werden dafür auch immer wieder angegriffen, Kanther, de Maizière. In Bayern wurden hunderte Kirchenangehörige, die Kirchenasyle machten durch Strafermittlung immer wieder mit den gleichen Nebelkerzen kriminalisiert: Sie würden den Rechtstaat aushebeln. Das Kirchenasyl verschafft Raum für eine erneute Prüfung und es füllt humanitäre Schutzlücken, die immer größer werden. Jedes Mal, wenn Asylrecht geschleift oder die Gangart verschärft wurde, stiegen die Kirchenasyle. Das war in den Neunzigerjahren so, das war nach 2015 so und das ist auch jetzt so. In Deutschland sind das vor allem Schutzsuchende mit Dublin-Bescheiden. Das ist logisch, weil Deutschland nun mal keine EUAußengrenze hat. Wer die Praxis von Kettenabschiebungen, systematischer Obdachlosigkeit oder illegalen Pushbacks nicht selten mit Todesfolge in den EU-Haupteinreiseländern abstreitet, hat sich entweder mit der Materie nicht beschäftigt oder will es nicht sehen. (Beifall DIE LINKE, Bündnis 90/Die Grünen) Das Gleiche gilt für die Aussage, dass es keinerlei Anhaltspunkte dafür gebe, dass Russland Personen irgendwo über die Grenze nach Finnland schickt. Stimmt, es sind keine Anhaltspunkte, es ist ein Gesetz, das illegale Zurückweisungen ausdrücklich vorschreibt. Das wird weitläufig als EUrechtswidrig eingeschätzt und Ayub I. war davon betroffen. Jetzt kann man sagen: „Das BAMF hat doch das Härtefalldossier geprüft und abgelehnt. Dann muss die Kirche das Kirchenasyl doch beenden oder der Rechtsstaat sich durchsetzen.“ Ich sage Ihnen was falsch daran ist: Das BAMF sagt nie: „Ja.“ Es hat im ersten Halbjahr 2024 in 0 Prozent der vorgelegten Härtefalldossiers den Selbsteintritt erklärt; letztes Jahr waren es 0,5 Prozent. (Beifall DIE LINKE – Zurufe Abgeordneter Dr. Marcel Schröder [FDP]) Wer das zum Maßstab nimmt, liebe Kolleginnen und Kollegen, der schafft das Kirchenasyl de facto ab. Das BAMF ist auch kein Gericht, es ist eine Behörde mit eigenen Interessen, die sich zunehmend als Ablehnungsbehörde versteht. Übrigens werden auch 40 Prozent der Entscheidungen aus dem BAMF von Gerichten später kassiert. Dazu gehört auch, dass seit wenigen Jahren die gleiche Abteilung erst die Dublin-Überstellung verfügt und danach das Härtefalldossier prüfen soll. Wenn man die Ablehnungen, die so vorprogrammiert sind, als Maßstab nimmt, auch dann schafft man das Kirchenasyl de facto ab. (Beifall DIE LINKE) Ich möchte noch mit einer zweiten Fehldarstellung aufräumen: Die Landesbehörden sind nicht gezwungen, Dublin-Abschiebungen aus dem Kirchenasyl durchzusetzen, wenn das BAMF das Dossier abgelehnt hat. Meine Kollegin Clara Bünger hat die Bundesregierung gefragt, ob das BAMF Einfluss auf die Bundesländer nimmt, dass Personen, die sich im Kirchenasyl befinden, in andere EU-Mitgliedstaaten überstellt werden. Die Antwort der Bundesregierung: „Das BAMF übt einen solchen Einfluss nicht aus.“ Frageanlass war übrigens der Bruch eines Kirchenasyls im niedersächsischen Bienenbüttel. Nach großem Protest kündigte die niedersächsische Innenministerin von der SPD Gespräche an und veröffentlichte eine Pressemitteilung mit der Überschrift: „Keine weiteren Abschiebungen oder Überstellungen aus dem Kirchenasyl in Niedersachsen.“ Liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist überfällig, dass auch der Senat öffentlich erklärt, dass die Versuche gestoppt werden und kein Kirchenasyl in Bremen gebrochen wird. – Danke schön! (Beifall DIE LINKE, Bündnis 90/Die Grünen)
