Dr. Claudia Schilling
Bei uns wird nichts als „Ist passiert und passiert nicht noch mal“ verbucht, sondern ich hatte gerade ganz deutlich gesagt, es liegen bisher die Verwendungsnachweise noch nicht vor. Die sind angemahnt. Sobald die vorliegen, werden wir selbstverständlich auch prüfen, inwieweit die Gelder zurückgefordert werden können in dem rechtlichen Rahmen, der für den Rückruf von Geldern da ist. Ich kann Ihnen die Frage jetzt noch nicht beantworten, aber ich bin dann gerne bereit, sobald die Verwendungsnachweise vorliegen und geprüft sind, auch in der Sozialdeputation dazu zu berichten.
