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Ulrich Mäurer

21.08.2024 Sitzungen 21/15

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Der Senat hat dem niedersächsischen Entschließungsantrag am 14. Juni 2024 im Bundesrat zugestimmt. Zu Frage 2: Auch die Forderung, bereits Messer mit einer Klingenlänge von 6 Zentimetern unter das Mitführverbot zu fassen, wird grundsätzlich begrüßt. Allerdings stellen sich damit lösbare Vollzugsfragen, denn auch einfache Küchenmesser fallen unter das Mitführverbot nach dem Waffengesetz, sofern die Klinge eine entsprechende Länge hat. Zudem bedarf es Ausnahmen für Personen, die ein berechtigtes Interesse am Mitführen von Messern haben, etwa aus beruflichen Gründen. Zu Frage 3: Geprüft wird derzeit auch ein Mitführverbot von Messern auf Volksfesten in der Stadt Bremen sowie die Einrichtung einer Waffenverbotszone in Gröpelingen. Weitere Regulierungen können zwar einen Beitrag zur Verbesserung der Situation leisten. Zur Prävention bedarf es jedoch ebenso einer Bekämpfung der Ursachen, die zur Begehung von Straftaten führen, worauf der Senat bereits jetzt seinen Fokus legt. – So weit die Antwort des Senats!

Alle Reden von Ulrich Mäurer Protokoll (PDF) ↗