Claudia Bernhard
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Der Senat unterstützt die Anwerbung und Integration ausländischer Fachkräfte auf der einen Seite insbesondere durch die Verschlankung des Anerkennungsverfahrens ausländischer Berufsabschlüsse in den Gesundheits- und Heilberufen. Der Abbau bürokratischer Hürden erleichtert die Zuwanderung qualifizierter Pflegekräfte. Zu nennen sei beispielsweise die neu geschaffene Möglichkeit für Antragsstellende, alle Unterlagen digital einreichen zu können. Für eingereichte Originaldokumente in englischer Sprache wird auf eine Übersetzung verzichtet. Daraus ergeben sich für ausländische Fachkräfte finanzielle und zeitliche Ersparnisse. Das Angebot der Wahlmöglichkeit zwischen einer detaillierten Gleichwertigkeitsprüfung oder der Anmeldung zu einer Kenntnisprüfung kann den Zeitraum des Anerkennungsverfahrens ebenfalls beschleunigen, da bei einem Verzicht auf eine detaillierte Gleichwertigkeitsprüfung Antragstellende die Gleichwertigkeit ihrer Ausbildung durch eine Kenntnisprüfung nachweisen können und keine detaillierten Stundennachweise der Ausbildung dokumentieren müssen. Mit dem Ausbau weiterer Ausbildungsplätze wurde die Möglichkeit geschaffen, internationalen Schulabgängern einen Ausbildungsplatz im Land Bremen anzubieten. Auf der anderen Seite beteiligt sich der Senat aktiv in Gesetzgebungsverfahren und setzt sich hier zum Beispiel im Rahmen des Pflegestudiumstärkungsgesetzes für Optimierungen im Bereich des Anerkennungsverfahrens ein. Als Konsequenz des Pflegeberufegesetzes und der Einführung der generalistischen Ausbildung wurden mit Blick auf die zu absolvierenden Praxiseinsätze im Rahmen des Anerkennungsverfahrens Kooperationsvereinbarungen zwischen den Trägern der ambulanten, akutstationären und langzeitstationären Leistungserbringer im Land Bremen notwendig. Hier hat sich der Senat für den Aufbau von Netzwerken eingesetzt, sodass ausreichend intersektorale Praxiseinsatzorte aufgebaut werden konnten. Maßnahmen zur konkreten Anwerbung und Integration führt der Senat selbst nicht durch, unterstützt die Pflegeeinrichtungen und Kliniken des Landes Bremen jedoch entsprechend der an ihn herangetragenen Bedarfe. In jüngster Vergangenheit hat der Senat den Ausbau des Angebotes von Trägern von Anpassungslehrgängen und Kenntnisprüfungen angestoßen und sich erfolgreich auf das Pilotprojekt „INGA Pflege 2.0“ des Bundesministeriums für Gesundheit beworben, sodass im September 2024 bereits das Interessenbekundungsverfahren für interessierte Arbeitgeber eröffnet wird. Bei einer nachhaltigen Integration spielen Integrationsbeauftragte in den Kliniken und Einrichtungen, die sich ausschließlich um die betriebliche und soziale Integration der internationalen Pflegenden im Land Bremen bemühen, eine entscheidende Rolle. Darüber hinaus unterstützen die Kliniken und Einrichtungen internationale Pflegefachpersonen bei der Einreise und der Anmietung von Wohnraum. Zu Frage 2: Die Beratungslandschaft in Bremen ist vielfältig und adressiert Fachkräfte und Arbeitgeber gleichermaßen. Das Beratungsspektrum umfasst Fragen zu den Themen Aufenthalt, Arbeitsgenehmigung, der Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse und der Schritte des Anerkennungsverfahrens. Darüber hinaus bestehen arbeits- und sozialrechtliche Angebote für Geflüchtete, Menschen aus Drittstaaten und frauenspezifische Beratungen. In Bremen stehen hierfür zum Beispiel der Willkommensservice Bremen, die Arbeitnehmerkammer, das Integration durch Qualifizierung-Netzwerk, die Frauen-Arbeits-Welten gGmbH und die AWO Bremen zur Verfügung. Das Arbeitsförderungs-Zentrum im Lande Bremen GmbH bietet Beratungsleistungen in Bremerhaven an. Zu Frage 3: Grundsätzlich werden derzeit bereits viele bestehende Potenziale genutzt, um internationale Pflegepersonen zu akquirieren und sie in das Gesundheitswesen des Landes Bremen zu integrieren. Nach heutiger Erkenntnis wird die Integration von internationalen Pflegefachkräften nicht ausreichen, um die massiven Bedarfe an Pflegefachkräften zu decken, denn die Fluktuation durch Renteneintritte und Kündigungen ist größer als die Einstellungsquote von frisch ausgebildeten oder internationalen Pflegekräften. Deshalb wird es auch weiterhin darauf ankommen, das Image des Pflegeberufes zu fördern, die Arbeitsbedingungen in der Pflege zu verbessern und die Ausbildung attraktiver zu gestalten, auch, um Abbrüche zu vermeiden. – So weit die Antwort des Senats!
