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Ulrich Mäurer

21.08.2024 Sitzungen 21/15

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Bei der Wohnungsaufsicht der Stadtgemeinde Bremen sind im Jahr 2022 139, im Jahr 2023 110 und im Jahr 2024 bisher 85 Hinweise eingegangen. Beim Bauordnungsamt Bremerhaven sind im Jahr 2022 60, im Jahr 2023 82 und im Jahr 2024 bisher 42 Hinweise eingegangen. Zu Frage 2: Bei jeder Meldung werden Schritte zur Sachverhaltsaufklärung durchgeführt. In der Regel findet zunächst eine Ortsbesichtigung statt. Im weiteren Verlauf erfolgen die Ermittlungen der Personen, die zur Beseitigung von Missständen zuständig sein könnten, sowie die Beteiligung weiterer Stellen, etwa der Versorgungsunternehmen, des Gesundheitsamts oder der Sozialbehörden. Zu Frage 3: In der Stadtgemeinde Bremen wurde im Jahr 2024 in einem Fall eine Treuhänderin nach § 6a Bremisches Wohnungsaufsichtsgesetz eingesetzt sowie in einem Fall eine Unbewohnbarkeitserklärung nach § 7 Bremisches Wohnungsaufsichtsgesetz ausgesprochen. In der Stadtgemeinde Bremerhaven wurden im Jahre 2022 in drei Fällen, im Jahr 2023 in sechs Fällen und im Jahr 2024 bisher in fünf Fällen Maßnahmen nach § 7 Bremisches Wohnungsaufsichtsgesetz angeordnet. Maßnahmen nach § 8 Bremisches Wohnungsaufsichtsgesetz wurden in dem angefragten Zeitraum nicht angeordnet; Bußgelder wurden in beiden Stadtgemeinden nicht verhängt. Der Senat weist darauf hin, dass aufgrund § 6 Bremisches Wohnungsaufsichtsgesetz Verfügungsberechtigte bereits im Vorfeld überwiegend zur Umsetzung von Instandsetzungsmaßnahmen auf freiwilliger Basis oder im Rahmen des Anhörungsverfahrens animiert werden konnten, sodass in vielen Fällen weitergehende Maßnahmen nicht erforderlich waren. – So weit die Antwort des Senats!

Alle Reden von Ulrich Mäurer Protokoll (PDF) ↗