Ulrich Mäurer
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt: Zu den Fragen 1 und 2: Der Senat verfolgt das Ziel, Verstöße im Bereich des Rechtsextremismus konsequent zu ahnden. Straftaten und auch Ordnungswidrigkeiten werden konsequent verfolgt und die Sicherheitsbehörden arbeiten eng zusammen und verhindern dadurch seit Jahren erfolgreich, dass Konzertveranstaltungen mit rechtsextremistischer Musik oder weitere nennenswerte Veranstaltungen der rechten Szene in Bremen stattfinden. Auch in diesem Fall war die Polizei unmittelbar nach eigener Feststellung der Personen vor Ort, hat den Videodreh abgebrochen, Personen kontrolliert und weitere festgestellte Verstöße geahndet. Der Gang durchs Gleisbett kann eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 64b, Absatz 2 Nummer 1 und Nummer 2 Eisenbahn-Bau und Betriebsordnung darstellen. Für die Verfolgung dieser Ordnungswidrigkeiten ist die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung zuständig. Die Zuständigkeit ist jedoch speziell, kommt selten zur Anwendung, und sie ist nicht derart klar geregelt, dass sofort ersichtlich war, welche Zuständigkeit gegeben ist. Die Polizei ist im Dezember 2023 noch von der Zuständigkeit des Ordnungsamtes ausgegangen und hat den Vorgang dorthin verfügt, wo bedauerlicherweise die ablaufende Frist nicht rechtzeitig aufgefallen ist. Zu Frage 3: Der Senator für Inneres und Sport wird in solchen Fällen vorab eindeutig – wie sonst üblich – die Federführung im eigenen Haus festlegen und die Erledigung im Rahmen des üblichen Controllings absichern. Der Senat hält es für erforderlich, eine weitere Zentralisierung hinsichtlich der Ahndung und Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten zu prüfen. Dabei soll auch geprüft werden, ob die Zuständigkeitsbestimmungen hinreichend klar strukturiert sind. – So weit die erschöpfende Antwort des Senats!
