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Kerstin Eckardt

CDU 21.08.2024 Sitzungen 21/15

Sehr geehrte Frau Präsidentin, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die bekannte Aussage „Alle drei Tage wird in Deutschland eine Frau wegen ihres Geschlechts vom Partner oder Ex-Partner getötet“ bezieht sich auf ein sehr ernstes Problem: Femizide. Dabei handelt es sich um die Tötung von Frauen, speziell, weil sie Frauen sind, oft durch Partner oder ExPartner, wie ich schon erwähnte. Diese Art von Gewalt drückt tiefverwurzelte geschlechtsspezifische Ungleichheiten und patriarchalische Strukturen aus, gegen die wir politisch agieren müssen. (Beifall CDU) Heute debattieren wir nun das erste Mal mit einer Zeitangabe von sieben Minuten. Was sind denn sieben Minuten, wenn in Bremen in den letzten fünf Jahren neun Frauen zu Tode gekommen sind und acht Frauen einem Anschlag auf ihr Leben zwar entkommen sind, allerdings ein Leben lang dadurch gezeichnet sein werden? Es ist einfach nicht schaffbar, deren Leid in so kurzer Form darzustellen. Ich wünsche mir daher, dass wir diese 17 weiblichen Personen heute noch einmal besonders ehren und ihrer gedenken. (Beifall CDU) Gemeinsam sollten wir natürlich weiter an Präventionsmaßnahmen arbeiten, damit zukünftige Opfer verhindert werden können. Ich möchte mich für die sehr ausführliche Antwort des Senates auf die Große Anfrage bedanken, denn es zeigt, dass uns allen hier dieses Thema besonders wichtig ist, und das muss es auch. Die Istanbul-Konvention bietet grundlegende Basisanforderungen an Länder, wie mit Gewalt gegen Frauen umgegangen werden muss. Wir in Bremen haben bereits einiges gut umgesetzt. Seit April sind wir zum Glück neben wenigen anderen Städten wie Berlin, Ulm und Heidelberg mit einer Gewaltschutzambulanz ausgestattet, sodass die schnelle und rechtsmedizinisch sichere Versorgung, aber auch Tatspurenaufnahme, gesichert ist. Diese wird es ermöglichen, Täter noch schneller zu fassen und zu überführen. Sicherlich werden wir in ein paar Monaten erfahren, welche Aufklärungserfolge die Ambulanz seit Beginn ihrer Tätigkeit erzielt hat. Dann ist es genauso wichtig, dass die Bevölkerung über deren Arbeit und Erfolg unterrichtet wird. Es dient auch als Abschreckung für Täter, wenn es eine schnelle und effektive Aufklärung dieser Taten gibt und damit eine sichere und konsequent schnelle Verurteilung. Es kann nicht sein, dass solche Straftaten erst Jahre später vor Gericht behandelt werden. Hier müssen die Zuständigen deutlich schneller werden. Unerledigte Aktenberge beim Thema Gewalt gegen Frauen darf es einfach nicht geben. (Beifall CDU) Der Fachpolitik müssen auch in Bremen effektive Zahlen aus den Jahren, in denen die Tat geschah, vorliegen, damit vernünftig analysiert und Prävention betrieben werden kann. Zurzeit steht auf jeder Meldung der PKS die Angabe, dass eine genaue jährliche Auswertung nicht möglich ist, da die Fälle in dem Jahr, in dem sie behandelt werden, in die Statistik aufgenommen werden, aber natürlich geht es auch um die Verhinderung von Straftaten in Gänze. Zur Frage 6 „Hochrisikomanagement“ antwortet der Senat, dass sowohl in Bremen als auch in Bremerhaven Maßnahmen ergriffen wurden, bewusste und verantwortungsvolle Gefährdungsbewertungen durchzuführen. Dazu sollte ein ganz wichtiger Risikopunkt bedacht werden, und zwar das Umgangsrecht des gewalttätigen Ehemannes mit den gemeinsamen Kindern. Leider wird aus Fachkreisen immer wieder berichtet, dass das Jugendamt vermehrt versucht, begleiteten Umgang aufzulösen. Da entsteht sowohl für Frauen aber natürlich auch für deren Kinder, unerwartet ein großes Gefährdungsrisiko. Denn die Frauen werden gezwungen, erneut Kontakt zum Vater aufzunehmen und das ohne Begleitung und Unterstützung. Wenn sich so eine Sicherheitslücke auftut, bedeutet das natürlich auch, dass eine Schwachstelle in diesem sicherheitsrelevanten Umgang ausgenutzt werden kann. So wird die Tat Femizid erleichtert. Straffällig gewordene Ehemänner dürfen einfach keinen unbegleiteten Umgang mit Familienangehörigen haben! Wie sollen Frauen es denn auch bewerkstelligen, die Kinder dem Vater zu übergeben, ohne mit ihm in Kontakt zu kommen? Gerade Frauen, die vor gewaltbereite Männer in ein Frauenhaus geflüchtet sind, können nun schnell wieder Opfer werden, denn natürlich lässt sich so der jetzige Aufenthaltsort auch schnell feststellen. Tatsache ist, dass die Auslastung der bestehenden Schutzunterkünfte zu hoch ist. Wir brauchen deutlich mehr Plätze in Frauenhäusern. Das ist auch eine Forderung, die im Entwurf des Gewalthilfegesetzes zu finden ist, welches unsere Familienministerin nun endlich, wenn auch viel zu langsam, auf den Weg gebracht hat. Das ist eine schlüssige Umsetzung für die Ziele aus der Istanbul-Konvention und muss auch daher schneller abgewickelt werden, damit gefährdete Frauen umfangreichen Schutz erhalten können. So wundert es auch, dass heute niemand der Vorredner in diesem Parlament dem Opferschutzgesetzentwurf der CDU-Bundestagsfraktion zur Änderung des Strafgesetzbuches erwähnte, der am 3. Juli 2024 zur Abstimmung eingereicht wurde. Bitte setzen Sie sich mit dafür ein, dass auch Ihre Fraktionen diesem zustimmen, um Verbesserung des Opferschutzes insbesondere für Frauen und verletzliche Personen zu erreichen! Dieser ist ein Meilenstein, um Straftäter abzuschrecken und Straftaten zu verhindern. Es kann viel schneller umgesetzt werden als das große Paket des Gewalthilfegesetzes, welches mehrere Vorstufen braucht. Ich möchte noch kurz auf Walle eingehen. Im April ist eine junge Frau ums Leben gekommen, getötet von dem eigenen Bruder. Das Gerichtsverfahren ist dazu bereits abgeschlossen. Der junge Mann ist verurteilt worden, und die Presse betitelt in mehreren Ausgaben verschiedener Blätter, dass der Ehrenmord nun geahndet wird. Wir alle sollten dagegen angehen, wenn dieses Wort benutzt wird, und wir müssen auch sehr deutlich werden. Es ist strafbar und nicht ehrenhaft, solche Taten zu begehen. (Beifall CDU) Das Wort „Ehre“ schädigt das unschuldige Opfer noch im Nachgang. Dagegen sollten wir gemeinsam vorgehen. Es geht um Femizide, also Taten begangen von Männern, die sich im Recht fühlen, Morde und Totschläge an Frauen durchzuführen. Ich möchte mit dieser Aussage das Bewusstsein für den Begriff schärfen und damit betonen, dass solche Verbrechen verabscheuungswürdig sind. Der Gebrauch des Wortes sollte dauerhaft verboten werden. – Danke sehr! (Beifall CDU)

Alle Reden von Kerstin Eckardt Protokoll (PDF) ↗