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Ulrich Mäurer

21.08.2024 Sitzungen 21/15

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Drei Dringlichkeitsanträge, da fällt es schwer, die Übersicht zu behalten. Aber ich fasse das heutige Ergebnis zusammen, es gibt zwei Punkte: Das Haus teilt gemeinsam die Einschätzung, dass Messerstichverletzungen gefährlich sind, nicht selten lebensgefährlich, und dass wir ein Problem haben, das uns bundesweit beschäftigt. Und das nicht erst seit heute, sondern bereits seit mehreren Jahren verfolgen wir den Anstieg der Gewaltkriminalität bundesweit. Eigentlich hat diese Entwicklung nach Corona begonnen. Vorher haben wir fast 20 Jahre lang, bundesweit und auch in Bremen, einen Rückgang dieser Delikte erlebt. Das hat uns geholfen. Aber seit Corona steigen diese Zahlen, und es ist eine durchaus bedrohliche Situation. Darauf haben wir aber nicht erst heute reagiert. Vielleicht darf ich auch daran erinnern: Das Thema Messer ist kein Thema, das wir erst seit drei Monaten diskutieren. Sie erinnern sich vielleicht daran, dass wir bereits vor 15 Jahren die erste Waffenverbotszone in Bremen eingeführt haben, im Bereich der Discomeile/Hauptbahnhof. Wir haben das „Waffenverbotszone“ genannt, aber eigentlich verstehen wir darunter eine Messerverbotszone, weil Waffen, also Schusswaffen, sind natürlich auch so bereits verboten. Es ging primär um die Messer. (Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]: Es ging auch um den Mord im Parkhaus.) Wie gesagt, wir haben das eingeführt, und in den nächsten Jahren haben wir dann den Kreis erweitert. Wir haben das in diesem Jahr auch für das Viertel getan. Nun steht Gröpelingen auf der Tagesordnung, wo wir mit den Möglichkeiten, die wir haben, weiter vorangehen. Wir haben damit, denke ich, ein durchaus sinnvolles Instrument, das wir auch einsetzen. Aber ich sage auch: Man darf das nicht überbewerten. Das löst nicht alle Probleme. Wir haben eine bundesweite Debatte in der Innenministerkonferenz geführt, die auch insofern die Lage verändert hat, als wir zum ersten Mal seit einigen Jahren eine Statistik haben. Wir haben damit ein Lagebild und können auch konkret die Entwicklung besser verfolgen. Diese Statistik wird natürlich auch in Bremen geführt. Warum Sie immer wieder behaupten, das gäbe es hier nicht – ich kann das nicht nachvollziehen. Wir haben das in der PKS natürlich mit drin und wir waren dabei, als sich der Bundesrat in diesem Jahr, am 14. Juni, mit diesem Thema intensiv befasst hat. Es wundert mich schon, dass Sie alle sagen: „Der Senat Bovenschulte macht nichts“, und Sie erwähnen mit keiner Silbe, dass wir uns am 14. Juni im Bundesrat zu diesen Fragen schon sehr deutlich positioniert haben. Das heißt, wir sind nicht in einer Phase, in der die Bürgerschaft uns erst mal auffordern muss, nach vorne zu gehen, sondern wir sind bereits in einem ganz konkreten Gesetzgebungsverfahren. Wenn Sie sich anschauen, was wir gemeinsam im Bundesrat beschlossen haben, am 14. Juni, dann ist das schon eine ganze Menge. Punkt eins war: Den Umgang mit Waffen und Messern in der Öffentlichkeit einschränken. Das war der Leitantrag. Dann haben wir gesagt: Ein generelles Umgangsverbot für Springmesser, ein Einführungsverbot für Messer mit einer feststehenden Klinge ab 6 Zentimetern Länge, also das, was in der Öffentlichkeit diskutiert wird. Ein generelles Umgangsverbot für Klappmesser und Dolche, ein Führungsverbot für Waffen im öffentlichen Personenverkehr. Das sind nur einige Beispiele aus dieser lesenswerten Entscheidung des Bundesrates, die jetzt Gegenstand der Beratungen im Bundestag sein wird. Die Entscheidung liegt nicht bei uns. Wir werben dafür, dass dieser Antrag eine Mehrheit findet. Ich bin da sehr vorsichtig, weil ich gerade auch den Beitrag des Kollegen von der FDP gehört habe. Die sagen generell: „Wir wollen da gar nichts machen. Wir haben so ein tolles Waffenrecht, dass wir, wenn wir da abwägen – –.“ Es gibt natürlich ein Problem dabei: Wenn man etwas verbietet, muss man auch die Möglichkeit schaffen, zu kontrollieren. (Abgeordneter Dr. Marcel Schröder [FDP]: Ja!) Im Polizeirecht haben wir eine Regel, die sagt, wir brauchen immer einen Anlass dafür, um zu kontrollieren, es sei denn, wir haben eine Waffenverbotszone. Da entfällt diese Voraussetzung, weil sie bereits mit dem Erlass gegeben ist. Das ist das zentrale Problem. Das kann man so und so diskutieren. Ich hoffe nur, dass die Koalition auf Bundesebene einen gemeinsamen Weg findet, um mindestens einige Dinge zu regeln, die Konsens sind. Ob wir am Ende wirklich alles bekommen, weiß ich nicht. Der Antrag der Koalition hier im Hause ist insofern weitergehend, weil man sich nicht darauf beschränkt, zu sagen, „6 Zentimeter reichen aus“, denn auch durch eine 6-Zentimeter-Klinge kann ich erhebliche Schäden erleiden. Deswegen ist es, finde ich, ein interessanter Ansatz, dass man auch darüber diskutiert, ob man generell Messer braucht. Ich habe bisher keine Veranlassung gesehen, mit einem Messer durch diese Stadt zu laufen. Ja, beim Wandern, würde ich sagen, ist das etwas anderes. Da kann man das für den Apfel schon nutzen, aber dass ich hier in die Bürgerschaft ein Messer mitnehme oder damit ins Rathaus gehe, das ist doch absurd. Deswegen bin ich ein großer Anhänger von Verboten in diesem Bereich. (Lachen Bündnis Deutschland) Ob ich eine Mehrheit dafür bekomme, ist ein anderes Thema, aber, wie gesagt, der Ball liegt jetzt in dieser Frage in der Tat beim Bundestag. Die Bundesregierung muss sich da positionieren und wir werden diese Debatte intensiv begleiten. Wir sollten jetzt aber nicht darauf warten, was in Berlin passiert. In diesen Anträgen haben Sie ja auch gesagt, wir wollen uns das Thema mit den Gewalttätern, die polizeibekannt sind – –, warum nutzen wir nicht die Möglichkeit des Waffenrechts? Nach dem Waffenrecht kann man Personen Waffen entziehen und man kann ihnen auch das Tragen von Waffen untersagen. Das ist etwas, das wir jetzt vorbereiten. Wir schauen uns die Personen an, die in Betracht kommen, und konkret – –, klar, es muss immer im Zusammenhang zu Gewalttaten, zum Einsatz von Messern sein. Diesen Personen werden wir nach dem bereits geltenden Waffenrecht das Tragen untersagen. (Glocke) Man kann juristisch darüber diskutieren, ob die geltende Rechtsgrundlage wirklich ausreichend ist. Das kann man auch erweitern, wir sind durchaus dafür. Aber das wäre zumindest mal ein Ansatz, wie man hier in Bremen damit beginnen kann, diese Personen rauszuholen. Wir haben das im Bereich der Schusswaffen in anderen Zusammenhängen schon sehr erfolgreich praktiziert. Das wäre für mich ein ganz konkreter Schritt, und in diesen Anträgen sind ja eine Vielzahl von Anregungen aufgenommen worden. Auch das Thema Schutz der Polizeibeamten ist ein ernsthaftes Thema und vieles andere mehr. Da sind wir dran. Wir werden natürlich auch klar und deutlich sagen, wir setzen alle Hebel in Bewegung, um die Räuber und die Gewalttäter, die wir hier in Bremen verfolgen – und das sind viele aus den Maghreb-Staaten – in ihre Heimatländer zurückzuführen. Da gibt es überhaupt bei uns – –. Wir brauchen keinen Anstoß, keine Anregung, das erfolgt automatisch. Wir haben oft darüber diskutiert, warum das so schwierig ist. Ich will das heute nicht wiederholen, aber wir haben da eine klare Linie, und wir werden diesen Kurs auch weiter verfolgen. – Vielen Dank! (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE)

Alle Reden von Ulrich Mäurer Protokoll (PDF) ↗