Antje Grotheer
Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Michael Labetzke. Abgeordneter Michael Labetzke (Bündnis 90/Die Grünen): Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Gäste, liebe Kolleg:innen! Angriffe mit dem Messer sind besonders gefährlich. Dies gilt sowohl im häuslichen Bereich als auch dann, wenn Messer in der Öffentlichkeit zugriffsbereit mitgeführt werden. Messerangriffe führen regelmäßig zu erheblichen Verletzungen und können im schlimmsten Fall tödlich enden. Die nicht nur gefühlt steigenden Zahlen geben Anlass zu Besorgnis, und diese Besorgnis vieler Bürger:innen in unserem Land nehmen wir nicht nur wahr, sondern wir nehmen sie auch sehr ernst. Die Datenlage insgesamt ist zwar noch nicht ausreichend valide, da Messerangriffe erst seit 2020 statistisch in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) erfasst werden, zudem ist die Forschungslage, insbesondere im Hinblick auf Prävention, als überaus dürftig zu beschreiben. Nach der PKS kann jedoch festgehalten werden, dass Angriffe mit Messern oder mit Waffen weiterhin in hoher Zahl verübt werden und sich auch bundesweit von 2022 auf 2023 weiter erhöht haben. In der Stadtgemeinde Bremen wurden im vergangenen Jahr 315 Messerangriffe erfasst zu 278 im Vorjahr, in der Stadtgemeinde Bremerhaven waren es 76 Messerangriffe zu 63 im Vorjahr. Die Bundespolizei berichtet, dass in ihrem Zuständigkeitsbereich bundesweit im Jahr 2023 insgesamt 777 Messerangriffe zu verzeichnen waren. In den ersten sechs Monaten des laufenden Jahres wurden bereits 430 solcher Fälle aufgenommen. Die Berliner Charité berichtet aktuell über eine Verdopplung von Stichverletzungen im ersten Halbjahr 2024 gegenüber den Vorjahren. Die statistische Zunahme von Messerangriffen passt in das gesamtgesellschaftliche Bild, das durch eine zunehmende Verrohung gekennzeichnet scheint. Dies hat auch dazu geführt, dass das subjektive Sicherheitsgefühl der Bevölkerung erheblich beeinträchtigt ist. Dies kann und darf Politik nicht tatenlos hinnehmen. (Beifall Bündnis 90/Die Grünen) Es ist eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung; die Polizei allein kann dieser Entwicklung nicht Herr werden. Bloße Strafmaßverschärfungen oder populistische Forderungen wie beispielsweise nach der Herabsetzung der Strafmündigkeit Minderjähriger wie auch noch schnelleren Abschiebungen im Anschluss von Straftaten mit dem Tatmittel Messer sind allein nicht zielführend. Die zu treffenden Maßnahmen dürfen nicht nur auf die wenigen medial überrepräsentierten Fälle zugeschnitten sein. Ein hoher Anteil der gefährlichen und schweren Körperverletzungen mit dem Tatmittel Messer sind Fälle häuslicher Gewalt, in der Regel Partnerschaftsgewalt. Expert:innen gehen davon aus, dass die Zahl in der häuslichen Gewalt mit Messerangriffen oder mit dem Tatmittel Messer zwischen 25 und 50 Prozent liegt. Selbst durch die umfassendsten Regelungen lassen sich schlimmste Taten wie etwa die fürchterliche Tötung des Polizeibeamten Rouven Laur am 31. Mai dieses Jahres nicht verhindern. Gleichwohl müssen die zu treffenden Maßnahmen nicht nur dem Schutz der Bevölkerung im Allgemeinen dienen, sondern auch insbesondere den Polizist:innen, die in ihrer täglichen Arbeit mit Bedrohung und Gewalt konfrontiert sind. Es ist somit geboten, ein umfangreiches Maßnahmenpaket zu schnüren, das zum Ziel hat, zum einen das Mitführen von Messern im öffentlichen Raum und zum anderen Messerangriffe beziehungsweise die Begehung von Straftaten mit dem Tatmittel Messer erheblich zu reduzieren. Ein Schwerpunkt muss dabei auf Prävention liegen, und zwar vor allem in Familien und bei Kindern und Jugendlichen. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass der Großteil der Taten von männlichen Personen begangen wird und insbesondere junge Männer offenbar zunehmend dazu neigen, Messer in der Öffentlichkeit mit sich zu führen. Ein weiterer Schwerpunkt muss auf der Durchsetzung eines Mitführverbots mit vertretbarem Aufwand liegen. Es ist klar, dass die ohnehin schwer belasteten Polizeien nicht in der Lage wären, regelmäßig personalintensive Kontrollen in speziellen Messerverbotszonen durchzuführen. Auch deshalb ist ein flächendeckendes Mitführverbot erforderlich, sodass etwaige Vorstöße auch bei anderweitig veranlassten Kontrollen festgestellt und geahndet werden können. Zudem sollten individuelle Messertrageverbote mit erhöhter Strafandrohung gegen einschlägig polizeibekannte Personen ausgesprochen werden können, die sich dann auch gezielt kontrollieren lassen. Es muss zum einen gelingen, deutlich zu machen, dass allein das Mitführen von Messern lebensgefährlich sein kann. Zum anderen braucht es eine Umkehr des Regelausnahmeverhältnisses dahingehend, dass das Mitführen und Tragen von allen Messern in der Öffentlichkeit grundsätzlich verboten und nur in wenigen Ausnahmefällen zulässig ist. (Beifall Bündnis 90/Die Grünen, SPD, DIE LINKE) Die Koalition geht diese Problematik entschlossen an. Daher bitte ich um Zustimmung zu unserem Antrag zum besseren Schutz vor Messerangriffen. – Vielen Dank! (Beifall Bündnis 90/Die Grünen, SPD)
