Antje Grotheer
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Beratung ist hiermit geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Interfraktionell haben wir uns darüber verständigt, dass wir für diese Abstimmung eine geheime Stimmabgabe vornehmen. Für eine gültige Stimmabgabe ist der Zettel mit Ja (Zustimmung zum Antrag), Nein (Ablehnung des Antrags) oder mit Enthaltung zu kennzeichnen. Bevor wir mit der Abstimmung beginnen, weise ich darauf hin, dass ein Beschluss auf Entziehung des Vertrauens nach Artikel 110 Absatz 3 der Landesverfassung nur zustande kommt, wenn die Mehrheit der gesetzlichen Mitgliederzahl der Bürgerschaft zustimmt. (Unruhe) Meine Damen und Herren, darf ich Sie im Moment um Ruhe bitten, weil es jetzt um das weitere Verfahren geht. Das ist wichtig, dass Sie das alle zur Kenntnis nehmen. Danke schön! Ich bitte jetzt die Schriftführenden an der Ausgabestelle beziehungsweise an der Wahlurne Platz zu nehmen, wir kommen dann zum Namensaufruf. Ich eröffne die Abstimmung. (Es folgt der Namensaufruf.) Meine Damen und Herren, ich frage, ob alle Abgeordneten einen Stimmzettel abgegeben haben? – Ich stelle damit fest, dass alle Abgeordneten einen Stimmzettel abgegeben haben. Ich schließe hiermit die Abstimmung. Ich bitte die Schriftführenden, nunmehr die Auszählung vorzunehmen, und unterbreche die Sitzung der Bürgerschaft (Landtag) für circa 15 Minuten, bis das Auszählungsergebnis vorliegt. (Unterbrechung der Sitzung um 12:16 Uhr) Präsidentin Antje Grotheer eröffnet die unterbrochene Sitzung wieder um 12:24 Uhr.
