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Tim Sültenfuß

Die Linke 29.05.2024 Sitzungen 21/12

Das wird nicht den großen Wurf landen bei der Entlastung der Staatsanwaltschaft, da haben Sie recht. Guter Punkt, aber ich weiß nicht, ob es deswegen jetzt in der Debatte falsch ist, das anzubringen. Na ja, gut. Ich komme zum Schluss. Die Lage der Staatsanwaltschaft ist ernst. Wir als Koalition stellen uns diesem Problem und haben da zusätzliche Mittel bereitgestellt, was wirklich nicht leicht war bei der aktuellen Haushaltslage. Natürlich würden wir die Staatsanwaltschaft eigentlich gerne noch besser ausstatten und zusätzlich Schwerpunkte zum Beispiel im Bereich der Wirtschaftskriminalität oder des „Union Busting“ setzen. Dafür fehlen uns aber so wie in allen anderen Bereichen leider im Moment die Mittel. Was wir also brauchen, sind mehr Steuereinnahmen durch höhere Steuern für Milliardäre und, Herr Dr. Schröder? (Abgeordneter Dr. Marcel Schröder [FDP]: Schuldenbremse!) Die Abschaffung der Schuldenbremse, genau, danke schön! (Beifall DIE LINKE, SPD) Habe ich lange nicht mehr gesagt. Das musste doch mal wieder sein. – Vielen Dank! (Beifall DIE LINKE, SPD Präsidentin Antje Grotheer: Weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten liegen nicht vor. Als nächste Rednerin hat das Wort Senatorin Dr. Claudia Schilling. Senatorin Dr. Claudia Schilling: Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete, liebe Gäste! Lassen Sie auch mich in der Debatte um die Aufstellung der Staatsanwaltschaft und auch der Justizvollzugsanstalt noch einige Punkte ergänzen. Es ist richtig und wichtig, sich die Institutionen unseres demokratischen Rechtsstaats immer wieder anzuschauen: Sind sie ausreichend ausgestattet, um ihrer wichtigen Arbeit nachzugehen? Sind die Abläufe effizient und effektiv? Wo können wir noch besser werden? Sie können mir glauben, als Justizsenatorin bewegen mein Haus und mich diese Fragen kontinuierlich, und wir haben einiges getan und das ist auch in der Debatte schon angeklungen. Die CDU benennt in ihrem Antrag aber nicht die umfangreichen Maßnahmen des Senats. Deshalb möchte ich sie hier noch einmal benennen. Der Senat hat das Personal der Staatsanwaltschaft in den letzten acht Jahren von 157 auf 213 Vollzeitstellen erhöht. Der Senat hat das Personal in der JVA in den letzten acht Jahren von 326 auf 377 Vollzeitstellen erhöht. Der Senat hat eine Organisationsuntersuchung der Staatsanwaltschaft veranlasst und in zahlreichen Teilprojekten auch Organisationsverbesserungen angestoßen. Ja, die Belastung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft und der JVA ist weiterhin hoch, und das ist mir mehr als bewusst. Die CDU weist aber selbst darauf hin: Es handelt sich hier nicht um ein Bremer Problem. Alle Staatsanwaltschaften im Bundesgebiet haben mit der Herausforderung extrem hoher Eingangszahlen und aufwendigeren Ermittlungen zu kämpfen. Unsere bisherigen Maßnahmen zeigen aber Wirkung. Auch die Zahl der sogenannten Erledigungen zeigt eine steigende Tendenz. Die Staatsanwaltschaft Bremen hatte in 2023 ein Allzeithoch bei den Erledigungen, was der besonderen Leistung der motivierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu verdanken ist. Weil das wirklich beachtlich ist, was hier geleistet wurde, möchte auch ich die Zahl für das vergangene Jahr noch einmal nennen. Es waren 69 842 Erledigungen bei den Ermittlungsverfahren zu verzeichnen. Das entspricht einer Steigerung gegenüber dem Jahr 2022 – und ich finde das ist wirklich bemerkenswert – um 19 Prozent. Demgegenüber standen leider Neuzugänge im gleichen Umfang – aber trotzdem an dieser Stelle auch von meiner Seite und ganz ausdrücklich noch mal der Dank an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft. (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen) Zu der behaupteten Welle an SkyECC-Verfahren ist klarzustellen, dass es für eine solche Welle bisher noch keine Anzeichen gibt. Es sind verschiedene Zahlen im Umlauf. Die beruhen aber alle auf den kriminalistischen Erfahrungen im Zusammenhang mit EncroChat, dem verschlüsselten Nachrichtendienst, der bei Kriminellen reißenden Anklang gefunden hat. Das Bundeskriminalamt weiß gegebenenfalls mehr. Wir wissen jedoch wie alle Landesjustizverwaltungen nichts Valides. Es war angekündigt, dass wir im Frühjahr 2024 Konkretes wissen sollten, Sie merken, es ist Frühjahr, aber wir wissen noch nichts. Da es aber vorher schon zwei Ankündigungen und dann Verschiebungen gab, ist das nichts Neues, und wir müssen weiter warten, was kommt. Gleichzeitig haben wir bei den EncroChat-Verfahren rechtzeitig das Personal in der Justiz verstärkt und, wie wir Ihnen auch bereits im Rechtsausschuss im Herbst berichtet haben, einen Großteil der Fälle abgearbeitet. Die Frage eines weiteren Referendardurchgangs, die im Antrag der CDUFraktion aufgeworfen wird, habe ich vor einiger Zeit prüfen lassen. Eine Erhöhung um zusätzliche 25 Referendare, wird circa 1,2 Millionen Euro im Jahr kosten. Ich würde sogar eine solche Investition im Grundsatz begrüßen, weil dies den Rechtsstandort Bremen stärken würde, aber ich stehe auch ganz ausdrücklich zu den im Senat getroffenen Abwägungsentscheidungen zur Priorität anderer gesellschaftlicher Bedarfe. Lassen Sie mich zuletzt etwas zur JVA sagen: Ja, es ist richtig, es ist voll im Erwachsenenvollzug und in der U-Haft. Etwas, das manchmal in der Debatte vergessen wird: Fast zehn Prozent der Haftplätze im Erwachsenenvollzug werden durch die Inhaftierung von Menschen mit Ersatzfreiheitsstrafen belegt. Durch die Änderungen im Sanktionengesetz im Bund, einen Tag sitzen für zwei Tagessätze nicht gezahlte Geldstrafe könnte zukünftig eine Entlastung bedeuten. Bremen hat ergänzend die Tilgung der ausgeurteilten Tagessätze durch gemeinnützige Arbeit bereits vor Monaten folgendermaßen ausgeweitet: Auch ernsthafte Bemühungen, Wohnungslosigkeit zu beenden, können zur Tilgung nicht gezahlter Geldstrafen beitragen. Das ist auch aus sozialpolitischer Sicht sinnvoll. (Beifall SPD) Diese und weitere Maßnahmen können einen Beitrag dazu leisten, die Anzahl der Häftlinge mit Ersatzfreiheitsstrafen zu reduzieren und damit Haftplätze für die sogenannten Langstrafler zu generieren. Was tun wir noch? Zurzeit läuft die Sanierung des Hafthauses II auf vollen Touren. Sobald das Haus wieder genutzt werden kann, soll unverzüglich damit begonnen werden, Hafthaus I zu sanieren. Ich möchte das für die Bauzeit errichtete Container-Hafthaus auf Dauer in Betrieb halten. So möchte ich am Ende der Sanierung perspektivisch mehr Haftplätze zur Verfügung stellen können. Parallel läuft zurzeit ein Austausch mit Niedersachsen darüber, ob wir den Jugendstrafvollzug nach Hameln verlegen können. Hauptgrund hierfür sind die dort vorhandenen vielfältigen Bildungsangebote, die wir in Bremen für 25 bis 35 Gefangene in dieser Breite natürlich nicht abbilden können. Es ist denkbar, diese Kooperation 2026 starten zu können, sodass auch hierdurch ein Sekundäreffekt eintreten wird, dass nämlich anderweitig zu nutzende Haftplätze entstehen. In der Zwischenzeit behilft sich die Anstalt im Bedarfsfall unter anderem mit Umverteilung nach Bremerhaven und Verlegung in andere Haftanstalten. Sie sehen also: Wir tun bereits viel und werden auch weiter mit aller Kraft daran arbeiten, die Situation bei der Staatsanwaltschaft und der JVA zu verbessern. Die Aussicht, dass durch die parlamentarischen Haushaltsberatungen die Staatsanwaltschaft personell verstärkt werden könnte, ist ein positives Signal in die Bremer Justiz hinein und freut auch mich sehr. Für diese wichtige und notwendige Unterstützung danke ich der Koalition ganz ausdrücklich, und Sie können mir glauben: Auch die Staatsanwaltschaft hat dieses Signal durchaus wahrgenommen. – (Beifall SPD) Ganz herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen) Präsidentin Antje Grotheer: Als nächste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Dr. Wiebke Winter. Abgeordnete Dr. Wiebke Winter (CDU): Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste! Was wir gemeinsam feststellen können, ist, dass wir eigentlich alle dafür sind, was wir im CDU-Antrag fordern, nämlich mehr Stellen für die Staatsanwaltschaft zu schaffen. (Beifall CDU) Wirklich grundlegende Kritik an unseren anderen Forderungspunkten unseres Antrags habe ich hier auch nicht gehört. (Abgeordneter Volker Stahmann [SPD]: Wo waren die denn?) Wäre auch seltsam, denn sie sind ja tatsächlich geeint mit Ihrem Koalitionsvertrag. (Abgeordneter Mustafa Güngör [SPD]: Und wir handeln!) Sie kündigen viel an, Sie versprechen den Menschen in Ihrem Koalitionsvertrag etwas, und dann halten Sie es nicht und setzten es nicht um. Das ist das, was diese Debatte hier heute zeigt. (Beifall CDU – Abgeordneter Mustafa Güngör [SPD]: Klären Sie mal Ihren eigenen Widerspruch auf!) Wir als CDU sprechen uns für eine andere Prioritätensetzung aus, denn ganz offensichtlich hapert es nicht am guten Willen, sondern vor allen Dingen an einem: am Geld. Da kann man, und da haben Sie natürlich recht, Herr Hess-Grunewald, vor allen Dingen kritisieren, dass wir momentan sehr, sehr viele Menschen einstellen – seit 2019 waren es über 2 000 Stellen, die wir in Bremen geschaffen haben. Was ich dann aber noch mehr kritisiere, ist: Wenn wir schon so viele Stellen schaffen, warum sind da nicht mal 35 Stellen für die Staatsanwaltschaft drin? Das ist doch wirklich ein Armutszeugnis! (Beifall CDU) Ich habe ja auch sehr wohl schon in meiner ersten Rede erwähnt, dass die zehn zusätzlichen Stellen, die Sie jetzt beantragen wollen, dass die gut sind. Das ist mal ein erster Schritt, aber es bleibt dabei: 25 weitere Stellen fehlen. Das übt einen enormen Druck auf die anderen Staatsanwältinnen und Staatsanwälte aus, die da sind: die Arbeitsbelastung wächst, die Aktenhalde vermutlich auch. Das ist nicht das, was wir sehen wollen. Zehn Stellen sind gut, politisch angemessen ist das nicht. (Beifall CDU) Sie suchen also verzweifelt nach Gründen, um unseren Antrag doch irgendwie abzulehnen. Wenn wir darüber sprechen, dass wir natürlich neue Stellen schaffen wollen, dann müssen wir auch Personal dafür haben, um diese Stellen besetzen zu können. Deswegen sprechen wir in unserem Antrag ja auch über die Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare. Das hat sehr wohl einen Zusammenhang, denn irgendwo müssen Juristinnen und Juristen auch herkommen, die wir einstellen wollen. (Beifall CDU) Auch hier sagen Sie: „Ist zu teuer. Machen wir nicht.“ Ich sehe immer nur, Hamburg bekommt es irgendwie hin. Die Attraktivität des Standorts Bremen wächst nicht unbedingt, sie sinkt vielmehr, wenn man das vergleicht. Deswegen sehen wir, dass auch hier wieder Ihre Abwägung zulasten des Rechtsstaats geht. Das wollen wir nicht hinnehmen, liebe Damen und Herren von der Koalition. (Beifall CDU) Ich komme noch einmal zu Ihnen, Herr Sültenfuß. Sie sprechen ja vor allen Dingen über eine Entlastung der Staatsanwaltschaft. Ich finde, Sie machen es sich da besonders einfach. Ihr Credo ist: Wir streichen einfach Straftaten, dann haben wir weniger Straftäter, dann ist alles besser. Das ist nicht unser Verständnis von einem Rechtsstaat, deswegen werden wir uns auch weiter für unser Strafgesetzbuch einsetzen. (Beifall CDU) Es bleibt dabei: Wir würden uns als CDU freuen, wenn Sie als Koalition den Rechtsstaat wieder ernst nehmen würden, wenn Sie dafür sorgen würden, (Abgeordneter Mustafa Güngör [SPD]: Das ist eine miese Unterstellung, eine ganz miese Wortwahl!) dass Straftaten effektiv, ganz effektiv bekämpft werden können. Die Aktenhalde spricht momentan dagegen. Ich werbe noch einmal um Zustimmung. Lassen Sie uns hier gemeinsam was für unsere Justiz tun! – Vielen herzlichen Dank! (Beifall CDU – Abgeordneter Mustafa Güngör [SPD]: Sie sollten an Ihrer Glaubwürdigkeit arbeiten!) Präsidentin Antje Grotheer: Als nächster Redner der Abgeordnete Dr. Marcel Schröder. Abgeordneter Dr. Marcel Schröder (FDP): Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Erst mal vielen Dank für das Lob aus der SPD. In der Tat gab es ja eigentlich keine Gegenargumente gegen diesen Antrag. Es haben alle gesagt, ja, das Problem ist groß, ja, wir müssen was tun. Dann frage ich mich, warum Sie das dann nicht einfach tun. Das einzige Gegenargument, was Sie haben, ist: Wir haben im Senat eine andere Prioritätensetzung. Das ist genau das, was wir Ihnen vorwerfen, dass Sie eben keine Prioritäten auf den Rechtsstaat legen. Ich will das mal ganz deutlich machen. Sie investieren lieber 500 000 Euro im Jahr in eine „Training Kitchen“, Sie investieren liebe 500 000 Euro für freche Sprüche in der Innenstadt, und Sie investieren lieber in mehr Personal bei energiekonsens als in mehr Personal bei der Staatsanwaltschaft. Allein die paar Maßnahmen, die ich gerade aufgezählt habe, entsprechen 2,7 Millionen Euro. Damit könnte man die dreißig Stellen bei der Staatsanwaltschaft finanzieren und die Referendarplätze auch noch einmal zusätzlich. Das Problem ist einfach, dass Sie keinen Wert auf den Rechtsstaat legen, und das ist das Problem. (Anhaltender Beifall FDP, CDU – Zuruf Abgeordneter Kevin Lenkeit [SPD]) Wir haben hier nicht einmal das Problem wie bei der Polizei, dass wir, selbst, wenn wir die Mittel hätten, das Personal gar nicht finden würden. Bei der Polizei ist es ja so, wir haben eigentlich genug Mittel, um unsere 225 Polizisten einzustellen, aber wir finden nicht genug Personal. Bei den Juristen ist das anders. Ein Großteil der Juristen, die in Bremen ihr Studium abschließen, wird einfach ziehen gelassen. Es gibt nämlich deutlich weniger Referendariatsplätze, als es Absolventinnen/Absolventen des Studiengangs Rechtswissenschaften gibt. Es gibt pro Jahrgang immer so um die 100 bis 140 Absolventen des ersten Staatsexamens, aber es gibt eben nur fünfzig Referendariatsplätze im Jahr. Man lässt also fünfzig bis neunzig junge Juristen jedes Jahr an Bremen vorbeiziehen. Dieser hohe Überschuss an Absolventen führt dazu, dass selbst Absolventen mit guten Examina teilweise warten müssen, bis sie anfangen können mit dem Referendariat und sich dann direkt in Oldenburg bewerben oder woanders in Niedersachsen oder in NRW oder sonst wo. Nicht alle, aber viele, die dann woanders ihr Referendariat machen, kommen nicht wieder nach Bremen. Wir haben gestern gerade wieder darüber gesprochen, auch mit der Koalition: „Wir müssen die Klebeeffekte der Akademiker verbessern“, ich glaube, Herr Rupp war es, „wir müssen dafür sorgen, dass Menschen, die wir an der Uni Bremen ausbilden, auch hierbleiben“. Das wäre genau so ein Paradebeispiel, wo Sie mit 1,2 Millionen Euro, was wirklich nicht viel ist, genau das tun könnten; aber Sie tun es nicht, weil Sie es nicht wollen, liebe Koalition. (Beifall FDP, CDU) Es kann doch nicht sein, dass wir in Zeiten des Fachkräftemangels und eines wirklich sehr angespannten Rechtsstaats einen Großteil unserer Juristen einfach für das niedersächsische Umland ausbilden. Das ist schlicht unwirtschaftlich. Das können wir uns als Haushaltsnotlageland schlicht nicht leisten, und vor allem kann sich das unser Rechtsstaat nicht leisten. Das ist kein Nice-to-have! Die Aufrechterhaltung des Rechtsstaats ist eine staatliche Kernaufgabe. Mehr Referendare wären essenziell für die Funktionsfähigkeit unseres Rechtsstaates, und die Kosten, wie gesagt, belaufen sich nur auf 1,2 Millionen Euro. Das ist machbar. Das würde auch nicht nur der Bremer Justiz helfen, sondern im Übrigen auch den Bremer Anwälten. Auch dort gibt es Fachkräftemangel und wie schon gesagt wurde, es würde auch langfristig den Steuereinnahmen dieses Landes helfen. Deswegen wäre das unseres Erachtens eine sinnvolle Investition. Wir werden unsere Haushaltsanträge stellen. Wir sind auf 273 Millionen Euro gekommen. Sie haben da die Chance, einigen Anträgen zuzustimmen, da Geld freizumachen und das in den Rechtsstaat zu investieren, und daran werden wir Sie messen, liebe Koalition. – Vielen Dank! (Beifall FDP) Präsidentin Antje Grotheer: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Beratung ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. (Dafür: CDU, Bündnis Deutschland, FDP, Abgeordneter Sven Lichtenfeld [fraktionslos], Abgeordneter Sascha Schuster [fraktionslos]) Ich bitte um die Gegenprobe! (Dagegen: SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE) Ich stelle fest, die Bürgerschaft Landtag lehnt den Antrag ab. Meine Damen und Herren wir rufen jetzt vor der Mittagspause noch die Tagesordnungspunkte ohne Debatte auf. 5. Jahresbericht der Landesbeauftragten für Datenschutz nach der Europäischen Datenschutzgrundverordnung vom 24. März 2023 (Drucksache 20/1835) Wir verbinden hiermit: Stellungnahme des Senats zum 5. Jahresbericht der Landesbeauftragten für Datenschutz nach der Europäischen Datenschutzgrundverordnung Mitteilung des Senats vom 27. Juni 2023 (Drucksache 21/3) und 5. Jahresbericht der Landesbeauftragten für Datenschutz nach der Europäischen Datenschutzgrundverordnung und Stellungnahme des Senats Bericht des Ausschusses für Wissenschaft, Medien, Datenschutz, Informationsfreiheit und Digitalisierung vom 8. Februar 2024 (Drucksache 21/280) Die Landesbeauftragte für Datenschutz hat am 24. März 2023 ihren Bericht vorgelegt. Dieser Bericht wurde in der 46. Sitzung der Bürgerschaft (Landtag) am 26. April 2023 an den Ausschuss für Wissenschaft, Medien, Datenschutz, Informationsfreiheit und Digitalisierung überwiesen. Die entsprechende Stellungnahme des Senats wurde ebenfalls an den Ausschuss für Wissenschaft, Medien, Datenschutz, Informationsfreiheit und Digitalisierung überwiesen. Der Ausschuss legt hierzu nun seinen Bericht vor. Die gemeinsame Beratung ist eröffnet. Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Beratung ist geschlossen. Die Bürgerschaft (Landtag) nimmt von dem Bericht der Landesbeauftragten für Datenschutz (20/1835), der Stellungnahme des Senats (21/3) und dem Bericht des Ausschusses für Wissenschaft, Medien, Datenschutz, Informationsfreiheit und Digitalisierung (21/280) Kenntnis. 17. Jahresbericht der Landesbeauftragten für Informationsfreiheit vom 24. März 2023 (Drucksache 20/1836) Wir verbinden hiermit: Stellungnahme des Senats zum 17. Jahresbericht der Landesbeauftragten für Informationsfreiheit Mitteilung des Senats vom 27. Juni 2023 (Drucksache 21/4) und 17. Jahresbericht der Landesbeauftragten für Informationsfreiheit und Stellungnahme des Senats Bericht des Ausschusses für Wissenschaft, Medien, Datenschutz, Informationsfreiheit und Digitalisierung vom 8. Februar 2024 (Drucksache 21/281) Die Landesbeauftragte für Informationsfreiheit hat am 24. März 2023 ihren Bericht vorgelegt. Dieser Bericht wurde in der 46. Sitzung der Bürgerschaft (Landtag) am 26. April 2023 an den Ausschuss für Wissenschaft, Medien, Datenschutz, Informationsfreiheit und Digitalisierung überwiesen. Die entsprechende Stellungnahme des Senats wurde ebenfalls an den Ausschuss für Wissenschaft, Medien, Datenschutz, Informationsfreiheit und Digitalisierung überwiesen. Der Ausschuss legt hierzu nun seinen Bericht vor. Die gemeinsame Beratung ist eröffnet. Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Beratung ist geschlossen. Die Bürgerschaft (Landtag) nimmt von dem Bericht der Landesbeauftragten für Informationsfreiheit (20/1836), der Stellungnahme des Senats (21/4) und dem Bericht des Ausschusses für Wissenschaft, Medien, Datenschutz, Informationsfreiheit und Digitalisierung (21/281) Kenntnis. Bericht der Bremischen Landesmedienanstalt über die Erfüllung der Verpflichtung Bremens aus Artikel 11 der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen. Mitteilung des Senats vom 9. April 2024 (Drucksache 21/374) Die Beratung ist eröffnet. Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Beratung ist geschlossen. Die Bürgerschaft (Landtag) nimmt von der Mitteilung des Senats Kenntnis. Bericht über die Annahme und Verwendung von Beträgen aus Sponsoring, Werbung, Spenden und mäzenatische Schenkungen zur Finanzierung öffentlicher Aufgaben der Freien Hansestadt Bremen (Land und Stadtgemeinde Bremen) 2023 Mitteilung des Senats vom 9. April 2024 (Drucksache 21/375) Die Beratung ist eröffnet. Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Beratung ist geschlossen. Die Bürgerschaft (Landtag) nimmt von der Mitteilung des Senats Kenntnis. Dritter Bericht der Bremischen Landesmedienanstalt über die Fortentwicklung der Bürgermedien gemäß § 45 Absatz 3 BremLMG Mitteilung des Senats vom 9. April 2024 (Drucksache 21/376) Die Beratung ist eröffnet. Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Beratung ist geschlossen. Die Bürgerschaft (Landtag) nimmt von der Mitteilung des Senats Kenntnis. Fünftes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Rechtssetzungsbefugnisse der Gemeinden Mitteilung des Senats vom 16. April 2024 (Drucksache 21/396) Wir kommen zur ersten Lesung. Die Beratung ist eröffnet. Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Beratung ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer das Gesetz in erster Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Ich bitte um die Gegenprobe. Stimmenthaltungen? Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt das Gesetz in erster Lesung. (Einstimmig) Meine Damen und Herren, interfraktionell wurde vereinbart, Behandlung und Beschlussfassung in erster und zweiter Lesung vorzunehmen. Ich lasse deshalb darüber abstimmen, ob wir jetzt die zweite Lesung durchführen wollen. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. Ich bitte um die Gegenprobe. Stimmenthaltungen? Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt entsprechend. (Einstimmig) Wir kommen zur zweiten Lesung. Die Beratung ist eröffnet. Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Beratung ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer das Gesetz in zweiter Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Ich bitte um die Gegenprobe. Stimmenthaltungen? Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt entsprechend. (Einstimmig) Eröffnungsbilanz zum 1. Januar 2021, Doppischer Jahresabschluss, Haushaltsrechnung und Abschlussbericht Produktgruppenhaushalt des Landes Bremen 2021 Mitteilung des Senats vom 13. Dezember 2023 (Drucksache 20/1716) Wir verbinden hiermit: Jahresbericht 2023 – Land – nach § 97 Landeshaushaltsordnung (LHO) Bericht des Rechnungshofs der Freien Hansestadt Bremen vom 9. März 2023 (Drucksache 20/1804) und Haushaltsrechnung der Freien Hansestadt Bremen für das Jahr 2021 Mitteilung des Senats vom 13. Dezember 2022 (Drucksache 20/1716) und Jahresbericht 2023 – Land – des Rechnungshofs vom 9. März 2023 (Drucksache 20/1804) Bericht und Antrag des staatlichen Rechnungsprüfungsausschusses vom 22. April 2024 (Drucksache 21/406) Die gemeinsame Beratung ist eröffnet. Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Beratung ist geschlossen. Als Erstes lasse ich über die Entlastung des Senats (Drucksache 20/1716) abstimmen. Wer dem Senat gemäß § 114 Absatz 1 in Verbindung mit § 118 Absatz 1 der Landeshaushaltsordnung Entlastung erteilen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. (Dafür: SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE) Ich bitte um die Gegenprobe. Stimmenthaltungen? (CDU, Bündnis Deutschland, FDP, Abgeordneter Sven Lichtenfeld [fraktionslos], Abgeordneter Sascha Schuster [fraktionslos]) Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) erteilt dem Senat Entlastung. Nun lasse ich über den Antrag des staatlichen Rechnungsprüfungsausschusses (Drucksache 21/406) abstimmen. Wer den Bemerkungen im Bericht des staatlichen Rechnungsprüfungsausschusses beitreten möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Ich bitte um die Gegenprobe. Stimmenthaltungen? Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) tritt den Bemerkungen im Bericht des staatlichen Rechnungsprüfungsausschusses bei. (Einstimmig) Im Übrigen nimmt die Bürgerschaft (Landtag) von dem Jahresbericht 2023 des Rechnungshofes (Drucksache 20/1804), der Eröffnungsbilanz zum 1. Januar 2021, dem Geschäftsbericht zum doppischen Jahresabschluss, der Haushaltsrechnung und dem Abschlussbericht Produktgruppenhaushalt des Landes Bremen (Drucksache 20/1716) und von dem Bericht des staatlichen Rechnungsprüfungsausschusses (Drucksache 21/406) Kenntnis. Sonderbericht des Rechnungshofs der Freien Hansestadt Bremen nach § 99 LHO zur finanziellen Lage sowie der Haushalts- und Wirtschaftsführung Radio Bremens vom 22. November 2023 (Drucksache 21/180) Bericht und Antrag des staatlichen Rechnungsprüfungsausschusses vom 22. April 2024 (Drucksache 21/407) Die Beratung ist eröffnet. Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Beratung ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Ich lasse über den Antrag des staatlichen Rechnungsprüfungsausschusses (Drucksache 21/407) abstimmen. Wer den Bemerkungen im Bericht des staatlichen Rechnungsprüfungsausschusses beitreten möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Ich bitte um die Gegenprobe. Stimmenthaltungen? Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) tritt den Bemerkungen im Bericht des staatlichen Rechnungsprüfungsausschusses bei. (Einstimmig) Im Übrigen nimmt die Bürgerschaft (Landtag) von dem Bericht des staatlichen Rechnungsprüfungsausschusses Kenntnis. Bericht über den Umsetzungsstand der Ziele nachhaltiger Entwicklung im Land Bremen Mitteilung des Senats vom 23. April 2024 (Drucksache 21/408) Die Beratung ist eröffnet. Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Beratung ist geschlossen. Die Bürgerschaft (Landtag) nimmt von der Mitteilung des Senats Kenntnis. Bericht über die Erfüllung der Sanierungsverpflichtungen nach dem Sanierungshilfengesetz – Sanierungshilfenbericht 2023 – Mitteilung des Senats vom 30. April 2024 (Drucksache 21/420) Wir verbinden hiermit: Information gemäß § 9 Stabilitätsratsgesetz (StabiRatG) Mitteilung des Senats vom 14. Mai 2024 (Drucksache 21/446) Die gemeinsame Beratung ist eröffnet. Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Beratung ist geschlossen. Die Bürgerschaft (Landtag) nimmt von den Mitteilungen des Senats Kenntnis. Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX AG) Mitteilung des Senats vom 14. Mai 2024 (Drucksache 21/440) Wir kommen zur ersten Lesung. Die Beratung ist eröffnet. Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Beratung ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer das Gesetz in erster Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Ich bitte um die Gegenprobe. Stimmenthaltungen? Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt das Gesetz in erster Lesung. (Einstimmig) Meine Damen und Herren, interfraktionell wurde vereinbart, Behandlung und Beschlussfassung in erster und zweiter Lesung vorzunehmen. Ich lasse deshalb darüber abstimmen, ob wir jetzt die zweite Lesung durchführen wollen. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. Ich bitte um die Gegenprobe. Stimmenthaltungen? Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt entsprechend. (Einstimmig) Wir kommen zur zweiten Lesung. Die Beratung ist eröffnet. Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Beratung ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer das Gesetz in zweiter Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Ich bitte um die Gegenprobe. Stimmenthaltungen? Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt entsprechend. (Einstimmig) Antrag auf Ergänzung des Einsetzungsbeschlusses des Ausschusses für Wissenschaft, Medien, Datenschutz, Informationsfreiheit und Digitalisierung Antrag des Ausschusses für Wissenschaft, Medien, Datenschutz, Informationsfreiheit und Digitalisierung vom 15. Mai 2024 (Drucksache 21/448) Die Beratung ist eröffnet. Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Beratung ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Ich bitte um die Gegenprobe. Stimmenthaltungen? Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) stimmt dem Antrag zu. (Einstimmig) Petitionsbericht Nr. 9 Bericht und Antrag des staatlichen Petitionsausschusses vom 21. Mai 2024 (Drucksache 21/450) Eine Aussprache ist nicht beantragt worden. Wir kommen daher zur Abstimmung. Wer der Behandlung der Petitionen in der empfohlenen Art zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Ich bitte um die Gegenprobe. Stimmenthaltungen? Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt entsprechend. (Einstimmig) Gesetz zur Änderung des Bremischen Beamtengesetzes Mitteilung des Senats vom 21. Mai 2024 (Drucksache 21/452) Wir kommen zur ersten Lesung. Die Beratung ist eröffnet. Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Beratung ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer das Gesetz in erster Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Ich bitte um die Gegenprobe. Stimmenthaltungen? Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt das Gesetz in erster Lesung. (Einstimmig) Meine Damen und Herren, interfraktionell wurde vereinbart, Behandlung und Beschlussfassung in erster und zweiter Lesung vorzunehmen. Ich lasse deshalb darüber abstimmen, ob wir jetzt die zweite Lesung durchführen wollen. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. Ich bitte um die Gegenprobe. Stimmenthaltungen? Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt entsprechend. (Einstimmig) Wir kommen zur zweiten Lesung. Die Beratung ist eröffnet. Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Beratung ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer das Gesetz in zweiter Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Ich bitte um die Gegenprobe. Stimmenthaltungen? Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt entsprechend. (Einstimmig) Reform § 15 BremKTG – Viertes Gesetz zur Änderung des Bremischen Tageseinrichtungs- und Kindertagespflegegesetzes Mitteilung des Senats vom 21. Mai 2024 (Drucksache 21/453) Wir kommen zur ersten Lesung. Die Beratung ist eröffnet. Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Beratung ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer das Gesetz in erster Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Ich bitte um die Gegenprobe. Stimmenthaltungen? Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt das Gesetz in erster Lesung. (Einstimmig) Meine Damen und Herren, interfraktionell wurde vereinbart, Behandlung und Beschlussfassung in erster und zweiter Lesung vorzunehmen. Ich lasse deshalb darüber abstimmen, ob wir jetzt die zweite Lesung durchführen wollen. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. Ich bitte um die Gegenprobe. Stimmenthaltungen? Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt entsprechend. (Einstimmig) Wir kommen zur zweiten Lesung. Die Beratung ist eröffnet. Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Beratung ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer das Gesetz in zweiter Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Ich bitte um die Gegenprobe. Stimmenthaltungen? Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt entsprechend. (Einstimmig) Gesetz über die Errichtung des Sonstigen Sondervermögens klimaneutrale Transformation der bremischen Wirtschaft Mitteilung des Senats vom 21. Mai 2024 (Drucksache 21/456) Wir kommen zur ersten Lesung. Die Beratung ist eröffnet. Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Beratung ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer das Gesetz in erster Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. (Dafür: SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE, Abgeordneter Sven Lichtenfeld [fraktionslos]) Ich bitte um die Gegenprobe. (Dagegen: Bündnis Deutschland, FDP) Stimmenthaltungen? (Abgeordneter Sven Schuster [fraktionslos]) Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt das Gesetz in erster Lesung. Schaffung eines Sondervermögens „Klimaneutrale Transformation der Wirtschaft“ – Gesetz zur Änderung der Landesverfassung der Freien Hansestadt Bremen (Artikel 131d) Antrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE und der CDU vom 28. Mai 2024 (Drucksache 21/568) Wir kommen zur ersten Lesung des Gesetzesentwurfs. Die Beratung ist eröffnet. Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Beratung ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Zuerst lasse ich über die Ziffer 2 des Antrags abstimmen, dies ist der Gesetzesentwurf. Wer das Gesetz zur Änderung der Landesverfassung der Freien Hansestadt Bremen (Artikel 131d) in erster Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. (Dafür: SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE) Ich bitte um die Gegenprobe. (Dagegen: Bündnis Deutschland, FDP) Stimmenthaltungen? (Abgeordneter Sven Lichtenfeld [fraktionslos], Abgeordneter Sascha Schuster [fraktionslos]) Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt das Gesetz in erster Lesung. Meine Damen und Herren, gemäß Artikel 125 Absatz 2 der Landesverfassung hat die Bürgerschaft (Landtag) Anträge auf Verfassungsänderung nach der ersten Lesung an einen nicht ständigen Ausschuss zu überweisen. Wir kommen nun zur Abstimmung über die Einsetzung des Ausschusses. Wer der Einsetzung des nicht ständigen Ausschusses gemäß Artikel 125 Absatz 2 der Landesverfassung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. (Dafür: SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE, FDP) Ich bitte um die Gegenprobe. (Dagegen: Bündnis Deutschland) Stimmenthaltungen? (Abgeordneter Sven Lichtenfeld [fraktionslos], Abgeordneter Sascha Schuster [fraktionslos]) Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) setzt den Ausschuss ein. Die Bürgerschaft (Landtag) hat gemäß Artikel 125 Absatz 2 der Landesverfassung Anträge auf Verfassungsänderung nach der ersten Lesung zu überweisen. Ich lasse deshalb jetzt über die Überweisung abstimmen. Wer der Überweisung des Gesetzentwurfs zur Änderung der Landesverfassung der Freien Hansestadt Bremen an den soeben eingesetzten Ausschuss nach Artikel 125 Absatz 2 der Landesverfassung seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. (Dafür: SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE, FDP) Ich bitte um die Gegenprobe. Stimmenthaltungen? (Bündnis Deutschland, Abgeordneter Sven Lichtenfeld [fraktionslos], Abgeordneter Sascha Schuster [fraktionslos]) Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) überweist den Gesetzentwurf zur Beratung und Berichterstattung an den nicht ständigen Ausschuss gemäß Artikel 125 Absatz 2 der Landesverfassung. Meine Damen und Herren, damit sind wir am Ende der Tagesordnungspunkte ohne Debatte angelangt, ich entlasse Sie in eine Mittagspause und unterbreche die Sitzung bis 14:30 Uhr. (Unterbrechung der Sitzung um 13:01 Uhr)  Vizepräsidentin Sahhanim Görgü-Philipp eröffnet die unterbrochene Sitzung wieder um 14:30 Uhr. Vizepräsidentin Sahhanim Görgü-Philipp: Die unterbrochene Sitzung der Bürgerschaft (Landtag) ist wieder eröffnet. Meine Damen und Herren, bevor wir in die Tagesordnung eintreten, möchte ich Ihnen mitteilen, dass nachträglich interfraktionell vereinbart wurde, die Tagesordnungspunkte 64 und 85 miteinander zu verbinden. Bevor wir in die Tagesordnung eintreten, möchte ich ganz gerne eine Gruppe Besuchender auf der Besuchertribüne recht herzlich begrüßen, und zwar die Gruppe „Treffpunkt Waschhaus“ Neue Vahr in Bremen. – Schön, dass Sie da sind! (Beifall) Wir fahren in der Tagesordnung fort: Bessere Lehrkräfteversorgung durch ein duales Lehramtsstudium! Antrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE und der SPD vom 6. Mai 2024 (Drucksache 21/422) Wir verbinden hiermit: Duales Lehramtsstudium bis zum Wintersemester 2025/2026 einführen! Antrag der Fraktion der CDU vom 29. Mai 2024 (Drucksache 21/575) Dazu als Vertreterin des Senats Senatorin Sascha Karolin Aulepp. Die gemeinsame Beratung ist eröffnet. Als erste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Dr. Franziska Tell. Abgeordnete Dr. Franziska Tell (Bündnis 90/Die Grünen): Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleg:innen! Hat Bremen nach den Ferien genug Lehrkräfte für die erste bis fünfte Klasse? – Das ist eine der Überschriften, die in den letzten Tagen zu sehen war. Sicher auch nur ein kleiner Teil der Überschriften, die wir in den Medien immer wieder sehen, wenn es um den Fachkräftemangel in den Schulen geht, wenn es darum geht, dass wir nicht genügend Lehrkräfte haben. Das ist ein akutes Problem, das wir dringend lösen müssen. Dieses akute Problem lösen wir nur dann, wenn wir nicht nur schauen, wie wir die Situation so verbessern können, dass die Schüler:innen jetzt Unterricht erhalten können, sondern auch dafür sorgen, dass wir mehr Menschen dazu motivieren, als Lehrkräfte tätig zu sein, dass wir mehr Menschen dazu motivieren, ein Studium als Lehrkraft zu absolvieren und so in die Schulen zu kommen. (Beifall Bündnis 90/Die Grünen, SPD, DIE LINKE) Genau darum haben wir jetzt den Antrag vorgelegt, in dem wir fordern, dass in Bremen ein duales Lehramtsstudium evaluiert und dann auch eingeführt werden soll. Ein duales Lehramtsstudium bietet noch einmal ganz andere Möglichkeiten und andere Perspektiven und – so ist unsere große Hoffnung – soll auch noch andere Personengruppen ansprechen. Denn ein duales Studium verbindet die Theorie mit der Praxis und bietet so die Chance, Menschen, die vielleicht eher praxisaffin sind, die vielleicht auch schon in verschiedenen anderen Bereichen tätig waren und sich nach der Zeit in diesem Beruf vorstellen können, als Lehrkraft tätig zu werden, diese Menschen anzuziehen und sie dazu zu motivieren, ein Studium zur Lehrkraft aufzunehmen und dann in die Schulen zu kommen und als Lehrkraft tätig zu sein. Das ist eine große Chance, nicht nur, weil wir noch andere Menschen überhaupt für diesen Beruf begeistern können, sondern auch, weil es noch mal mehr Vielfalt in den Bereich Schule bringt. Denn Menschen, die schon andere Professionen mitbringen, andere Hintergründe haben und auch Menschen, die vielleicht aufgrund von finanziellen Situationen sich ein Lehramtsstudium nicht leisten könnten, weil die BAföG-Situation – kleine Notiz am Rande – immer noch nicht so ist, dass es wirklich für alle Menschen einfach möglich ist, ein Studium aufzunehmen. Diese Menschen werden durch ein duales Studium noch mal anders angesprochen. Wir sehen eine große Chance darin, dadurch noch mal mehr Vielfalt an die Schulen zu bringen, mehr Lehrkräfte in die Schulen zu bringen, und wollen darum einen Modellversuch starten, ein duales Lehramtsstudium in Bremen umzusetzen. (Beifall Bündnis 90/Die Grünen, SPD, DIE LINKE) Neben der Attraktivierung, mehr Menschen zu motivieren, dieses Studium anzunehmen, geht es aber auch darum, das Studium attraktiver zu machen und vor allem die Menschen in ihrem Studium besser zu bestärken. Es geht um eine bessere Verzahnung von Theorie und Praxis. Schon jetzt haben viele Studierende, die im Lehramt studieren, an Schule, in der Praxis tätig sind, keine Verbindung von diesen praktischen Erlebnissen und dem, was sie in der Uni in der Theorie lernen. Das wäre durch ein duales Lehramtsstudium ganz anders. In einem dualen Lehramtsstudium würden sie diese Vernetzung spüren, wären enger eingebunden. Wir sehen auch die Chance darin, aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse viel direkter in die Schule zu bringen, weil wir die Vernetzung zwischen Schule und Universität durch ein duales Lehramtsstudium noch einmal ganz anders stärken können. Auch das ist ein wichtiger Schritt, den wir damit gehen wollen. (Beifall Bündnis 90/Die Grünen, SPD, DIE LINKE) Schließlich sorgen wir durch ein duales Lehramtsstudium dafür, dass der sogenannte Praxisschock nicht so extrem wird, dass die Lehrkräfte bereits während ihres Studiums eine Vorstellung davon erhalten, was es bedeutet, im Lehramt tätig zu sein und sie auch schon im Studium eine engere Verbindung zu den Schulen im Land Bremen entwickeln, denn wer bereits im Studium an einer Schule im Land Bremen arbeitet – –. Da sehen wir durchaus auch Chancen, die Lehrkräfte dahin zu bringen, wo wir wirklich großen Bedarf an Personal haben und sie für den Beruf zu begeistern. Dann entscheiden sie sich – so die Hoffnung – –. Das ist natürlich auch ein bisschen Spekulation, aber ich glaube, dass es gut funktionieren kann. Wenn man schon an einer Schule arbeitet, während man im Studium ist, dann hat man sicher auch Interesse, hierzubleiben, gerade, wenn man dort gute Unterstützung erfährt und einen guten Start in diesen Beruf erlebt. Auch das ist eine große Chance, die wir im dualen Lehramtsstudium sehen. (Beifall Bündnis 90/Die Grünen, SPD, DIE LINKE) Aus all diesen Gründen fordern wir im jetzt vorliegenden Antrag, dass die entsprechenden Player, die mit dem Thema Lehramt im Land Bremen befasst sind – und das ist eben die Universität als ausbildender Standort, das ist auch das Landesinstitut, an dem das Referendariat stattfindet, und das sind natürlich die Schulen als Partner:innen und die entsprechenden Behörden, die da dranhängen –, dass sie gemeinsam entwickeln, wie wir den Weg so einschlagen können, dass das duale Studium wirklich funktioniert. Es bringt ja nichts, ein Studium einfach nur einzuführen, wenn wir dann nicht auch in den Blick nehmen, wie es wirklich funktionieren kann, dass diese Verzahnung gut funktioniert. Das ist sicherlich keine leichte Herausforderung, aber genau deswegen brauchen wir ein Modellprojekt und eine fortlaufende Evaluierung dieses Fortgangs. Darum hoffen wir auf Ihre Zustimmung zu dem Antrag, damit wir das duale Lehramtsstudium in Bremen an den Start bringen und so noch mehr Menschen motivieren können, als Lehrkräfte an unseren Schulen tätig zu sein. – Vielen Dank! (Beifall Bündnis 90/Die Grünen, SPD, DIE LINKE) Vizepräsidentin Sahhanim Görgü-Philipp: Als nächste Rednerin erhält das Wort die Abgeordnete Yvonne Averwerser. Abgeordnete Yvonne Averwerser (CDU): Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste! Ihre Frage, Frau Dr. Tell, ob ausreichend Lehrkräfte nach den Sommerferien vorhanden sind, die als Klassenleiter, als ausgebildete Lehrer Klassenleitungen übernehmen in der ersten bis fünften Klasse, kann ich Ihnen beantworten. Das wird nicht der Fall sein. Ich allein kenne zwei Schulen, in denen die fünften Klassen von Sonderpädagogen übernommen werden müssen. So viel dazu. (Beifall CDU) Wir debattieren tatsächlich heute den Antrag mit dem verheißungsvollen Titel „Bessere Lehrerversorgung durch ein duales Lehramtsstudium“, Ausrufezeichen. Da dachte ich: Jetzt ist was passiert. Jetzt ist die Koalition endlich aufgewacht und nimmt diese lang andauernde Diskussion um mögliche notwendige Veränderungen in der Lehramtsausbildung ernst. Dass Sie dabei Ihre eigene Senatorin offensichtlich zum Jagen tragen müssen, ist leider an der Stelle auch nichts Neues. Und doch, wenn man den Antrag mit dem Finger unter der Zeile liest, kommt man zu dem Schluss – und das hört sich ganz anders an als das, was Sie eben erzählt haben –, dass er nichts weiter enthält als Prüfaufträge mit den Ergebnissen, mit denen wir uns in einem halben Jahr beschäftigen sollen, in zwei Deputationen, um dann zu überlegen, was wir eventuell wann wie auch immer umsetzen wollen. Dieser Antrag, meine Damen und Herren, ist nicht mal eine Willenserklärung. Was man aber mit jeder Zeile erschreckend deutlich entnehmen kann, ist, dass er der kleinste gemeinsame Nenner ist, hinter dem sich diese Koalition bei der Lösung des enormen Lehrkräftemangels stellen kann. Das verheißt für eine zeitnahe und sachgerechte Lösung nichts Gutes, denn mit Ihrem Antrag, liebe linke Koalition, bleiben Sie fundamental hinter dem zurück, was seit Monaten bundesweit in den zuständigen Ministerien, der Kultusministerkonferenz und der ständigen wissenschaftlichen Kommission in Bezug auf mögliche Lösungen bei dem Problem des Lehrkräftemangels nicht nur geprüft und diskutiert, sondern empfohlen und umgesetzt wird. Mit anderen Worten: Es geht bei der Einführung eines dualen Lehramtsstudiums in Bremen längst nicht mehr um das Ob, sondern um das Wann, denn fast alle Bundesländer haben mittlerweile mehrere Optionen der dualen Lehramts- und Pädagogenausbildung vorgelegt, selbst Baden-Württemberg. Dort haben zwei grüne Ministerinnen es geschafft, seit einem Jahr daran zu arbeiten, das duale Lehramtsstudium umzusetzen, und dieses Wintersemester 2024/2025 an den Start zu bringen. Ebenso geschieht es in Thüringen und in Sachsen-Anhalt. Das Rennen um Studierende, die ein verkürztes, bezahltes, mit der Praxis verzahntes Lehramtsstudium beginnen können und wollen, hat längst begonnen, und der rot-grün-rote Senat Bovenschulte will zuschauen, prüfen – und verpasst mal wieder den Anschluss, meine Damen und Herren. (Beifall CDU) Das wollen wir als CDU-Fraktion verhindern und fordern mit unserem Dringlichkeitsantrag, dass ein duales Lehramtsstudium sukzessive bis zum Wintersemester 2025/2026 umgesetzt wird. Wir beschreiben in unserem Antrag auch sehr konkret, wie es jetzt schon möglich wäre, die Verknüpfung von Theorie und Praxis herzustellen, und zwar, indem bereits ab dem zweiten Semester des Bachelorstudiums ein verpflichtender Praxistag pro Woche an den Schulen in Bremen eingeführt werden soll. Im Master of Education sollen die Praxistage auf zwei Tage pro Woche ausgeweitet werden. Diese intensivere Praxisphase ermöglicht den angehenden Lehrkräften, ihre pädagogischen Fähigkeiten weiter zu vertiefen und sich intensiv auf den späteren Berufsalltag vorzubereiten und dem Praxisschock entgegenzuwirken. (Beifall CDU) Der Vorbereitungsdienst, auch Referendariat genannt, soll sich dann von achtzehn auf zwölf Monate verkürzen, und zwar mit dem Ziel, den Einstieg in den Lehrerberuf zu beschleunigen und damit schneller auf den aktuellen Bedarf an Lehrkräften zu reagieren. Eine kürzere Ausbildungszeit bedeutet aber auch weniger finanzielle Belastung durch Studiengebühren und Lebensunterhaltungskosten, was besonders Studierenden aus einkommensschwachen Familien zugutekommt. Eine verkürzte Vorbereitungszeit bedeutet zudem eine effizientere Nutzung der Ressourcen im Bildungssystem. Die angehenden Lehrkräfte sind schneller voll einsatzfähig, was zur Entlastung der bereits im Dienst stehenden Lehrer führt, die Bildungsqualität stärkt und den Beruf der Lehrkraft attraktiviert. (Beifall CDU) Klar ist für uns auch, dass diese Studierenden während des Studiums und des Referendariats Anwärterbezüge erhalten müssen, die sich an den Bezügen anderer Bundesländer orientieren. Sonst brauchen wir das nämlich gar nicht erst einzuführen. (Beifall CDU) Neben diesen Rahmenbedingungen ist uns aber auch die Qualitätssicherung überaus wichtig. Deswegen sollen die Begleitveranstaltungen weiterhin von qualifizierten Lehrenden an Universitäten in Bremen und Bremerhaven, den Fachleiterinnen und Fachleitern des Landesinstituts für Schule konzipiert und durchgeführt werden. Wie in den anderen Bundesländern auch soll in Bremen die Rechtsgrundlage geschaffen werden, dass die Studierenden nach ihrem Abschluss für fünf Jahre an den Schulen in Bremen bleiben können. (Glocke) Mit einem zweiten Schritt wollen wir prüfen lassen, wie die Bachelorabsolventen ohne Lehramtsbezug als Quereinsteiger den dualen Studiengang wahrnehmen können. Uns geht es in erster Linie darum, die grundständig ausgebildeten Lehrer voranzubringen, um im zweiten Schritt dann den Quereinstieg zu ermöglichen im dualen Studium. Liebe Teile der Fraktion der Koalition, ich bin sehr sicher, dass Teile von Ihnen unserem Antrag sehr gern zustimmen würden. Sonst hätten Sie Ihren Antrag anders formuliert. Wenn Sie ernsthaft (Glocke) zeitnah den Lehrermangel in Bremen und Bremerhaven aktiv beheben möchten und das Land Bremen bildungspolitisch Vizepräsidentin Sahhanim Görgü-Philipp: Liebe Kollegin, Ihre Redezeit ist abgelaufen. Abgeordnete Yvonne Averwerser (CDU): nicht noch weiter ins Abseits stellen wollen, dann stimmen Sie unserem Antrag zu! (Beifall CDU) Vizepräsidentin Sahhanim Görgü-Philipp: Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Falko Bries. Abgeordneter Falko Bries (SPD): Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, liebe Gäste! Der bundesweite Lehrkräftemangel stellt eine große Belastung für Schulen und Lehrkräfte dar. Auch in Bremen fehlen bereits jetzt viele Lehrkräfte. Laut Prognosen müssen bis 2030/2031 viele neue Lehrkräfte eingestellt werden. Dies ist eine gewaltige Herausforderung, die wir nur gemeinsam meistern können. Es ist das Ziel der Koalition, gut ausgebildete Lehrkräfte für unser Land zu gewinnen, um möglichst lückenlos eine gute Unterrichtsqualität zu gewährleisten. Deshalb haben wir in Bremen bereits vielfältige Quereinsteiger- und Qualifizierungsprogramme aufgelegt wie zum Beispiel das erfolgreiche Modell „Back to School“. Wir haben die Zugangsvoraussetzungen für Lehrkräfte mit ausländischer Berufsqualifikation weiter erleichtert und gerade erst wieder die Zahl der Referendarplätze erhöht. Wenn wir im Wettbewerb um Fachkräfte erfolgreich sein wollen, müssen wir innovative Wege gehen, um neue Zielgruppen zu gewinnen. Eine vielversprechende Lösung kann hier aus unserer Sicht das duale Lehramtsstudium sein. Dieses Modell bietet einige erhebliche Vorteile. Zum einen ermöglicht es den Studierenden, bereits während ihres Studiums eng mit den Studieninhalten abgestimmte zusätzliche Praxiserfahrungen zu sammeln. So können Sie das theoretische Wissen unmittelbar in der Praxis anwenden und vertiefen. Die Verknüpfung des Referendariats mit dem Studium wird dadurch noch enger und effizienter. Viele Studierende wünschen sich genau diesen Praxisbezug. Ein weiterer großer Vorteil des dualen Lehramtsstudiums ist, dass die Studierenden bereits während ihres Studiums Geld verdienen. Dies könnte sowohl für Studierende aus Elternhäusern mit weniger finanziellen Möglichkeiten als auch Studierende attraktiv sein, die bereits über einen Bachelorabschluss in einem affinen Fach ohne Lehramtsbezug verfügen. Indem wir diesen jungen Menschen eine finanzielle Unterstützung bieten, eröffnen wir ihnen die Tür zu einer Karriere im Lehramt, und wir gewinnen wertvolle Lehrkräfte mit vielfältigen Erfahrungen und Perspektiven. (Beifall SPD) Nachdem die Kultusministerkonferenz (KMK) im März beschlossen hat, künftig auch duale Lehramtsstudiengänge zu ermöglichen, fordern wir nun den Senat auf, gemeinsam mit der Universität Bremen, dem Landesinstitut für Schule (LIS), dem Magistrat der Stadt Bremerhaven sowie Vertreterinnen und Vertretern aus der schulischen Praxis und weiteren relevanten Akteuren zeitnah zu prüfen, in welcher Form und in welchem Umfang ein duales Studium Lehramt in Bremen eingeführt, finanziert und zeitnah umgesetzt werden kann. Beginnen möchten wir mit einem Modellversuch, der insbesondere die Mängelfächer Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften, Technik und Musik, in denen bereits jetzt ein großer Fachkräftebedarf besteht, in den Blick nimmt. Gleichzeitig möchten wir ein duales Studium in „Inklusiver Pädagogik“ ermöglichen, das sich an Absolventinnen und Absolventen der Sozialen Arbeit, Sozialpädagogik und verwandte Fächer richtet. So schaffen wir neue Perspektiven und stärken den inklusiven Gedanken in unseren Schulen. Ein solcher Modellversuch muss natürlich wissenschaftlich begleitet werden. Wir werden die Prozesse und die Ergebnisse genau analysieren, um fundierte Entscheidungen über eine mögliche Ausweitung auf andere Fächer oder Lehramtsangebote treffen zu können. Wir dürfen nicht vergessen: Unsere Kinder sind die Zukunft. Eine gute Bildung ist der Schlüssel zu einem erfolgreichen und erfüllten Leben. Daher müssen wir alles daransetzen, ihnen die bestmögliche schulische Ausbildung zu bieten. Das duale Lehramtsstudium ist ein wichtiger Schritt in diese Richtung. (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen) Nun möchte ich aber noch kurz auf den Dringlichkeitsantrag der CDU eingehen, der wahrscheinlich mit heißer Nadel gestrickt wurde, den wir heute Morgen oder gestern irgendwann bekommen haben. Die Einführung eines dualen Lehramtsstudiums ist ein sehr komplexer Vorgang, der eine sorgfältige Prüfung erforderlich macht. Abgesehen von der Bereitstellung zusätzlicher Ressourcen besteht eine große Herausforderung grundsätzlich in der engen Verzahnung mit Praxis, Ort und Hochschule. An der deutschen Lehrkräfteausbildung sind mit der Universität, dem LIS und der Schule gleich drei Akteure beteiligt, sodass eine gründliche Abstimmung erforderlich ist. Hier ist übergreifendes Verständnis aller Akteure erforderlich, damit die Theorie-Praxis-Verzahnung wirklich gelingt. Deshalb fordern wir den Senat auf, in Abstimmung mit den relevanten Akteuren zu prüfen, in welcher Form ein duales Lernspiel finanziert und zeitnah eingeführt werden kann. (Glocke) Wir möchten dies in einem Modellversuch erproben, der wissenschaftlich begleitet und evaluiert wird. Einen Satz noch: Ein KMK-Beschluss zur Klärung der Fragen der Anerkennung und Mobilität steht derzeit im Übrigen noch aus. Er soll im Juni gefasst werden. Auch diesen Beschluss gilt es zu berücksichtigen, bevor zu enge Vorgaben gemacht werden. Kurzum, für uns gilt: Sorgfalt vor Aktionismus. Wir lehnen den Antrag der CDU ab. Lassen Sie uns gemeinsam für eine bessere Zukunft unserer Kinder, für eine starke Bildung in Bremen kämpfen! Stimmen Sie unserem Antrag zu! – Danke! (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE) Vizepräsidentin Sahhanim Görgü-Philipp: Als nächster Redner erhält das Wort der Abgeordnete Holger Fricke. Abgeordneter Holger Fricke (Bündnis Deutschland): Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Es ist ja nicht alles schlecht, was von der Koalition kommt. Diesen Antrag „Bessere Lehrkräfteversorgung durch duales Studium“ finden wir schon sehr lobenswert. Toller Vorstoß! Eine lobenswerte Idee gegen den zunehmenden Lehrermangel. Allerdings kommt mir Ihr Antrag so vor, als wenn er mit der heißen Nadel gestrickt wurde. Wir erfahren nichts. Weder die Zugangsvoraussetzungen, ist es ein Bachelor wie in Baden-Württemberg, wer darf studieren, muss ein Studium dem vorausgegangen sein, oder reicht eine Ausbildung mit einer Fachhochschulreife, welches Sprachniveau für Deutsch müssen Bewerber mitbringen. Ein voll ausgebildeter Lehrer studiert zwei Fächer und Erziehungswissenschaften. Das Studium dauert mindestens sechs Jahre. Wie können sechs Jahre auf drei Jahre runtergebrochen werden? Wie wollen Sie die Qualität sichern? Welche Bedingungen stellt die Bildungsbehörde an Absolventen? Wie wird sichergestellt, ob sie garantiert in dem Beruf bleiben? Werden sie für fünf Jahre an Bremer Schulen zum Unterricht verpflichtet, oder können sie nach dem Studium das Bundesland verlassen? Müssen sie dann gegebenenfalls ihre Ausbildungsvergütung zurückzahlen? Werden Seiteneinsteiger mit schnellerer Verbeamtung gelockt? In welcher Besoldungsgruppe sollen Studenten zukünftig eingeordnet werden? Meine Damen und Herren, ich verstehe Ihre Verzweiflung, es ist auch unsere Verzweiflung. Über 3 000 neue Lehrkräfte werden bis 2030/2031 benötigt. Ihre aufgegriffene Idee ist gut, dabei nicht ganz neu. Duales Lehramtsstudium gibt es bereits in Flensburg und in Thüringen. In BadenWürttemberg startet gerade ein Modellversuch mit 60 Studenten, wie er in Bremen von der Koalition vorgeschlagen wird. Auch Bremerhaven legt ein Programm für Quereinsteiger auf. Leider gibt es noch keine vernünftigen Resultate. Kritik kommt von den Lehrerverbänden. Sie sehen den Vorstoß kritisch. Sie befürchten ein sinkendes fachliches Niveau, sehen Gehalt und sicheren Job zwar als Anreiz, aber nicht jeder Kandidat ist für diese aufreibende oft anstrengende Arbeit geeignet. Es nützt nichts, mehr Lehrer zu haben, wenn sie keine Qualität mitbringen. Ohnehin sehen wir das eh nur als kurzfristige Lösung. Es kann nicht sein, wenn es keinen Job in der freien Wirtschaft gibt, dass man mal eben zur Schule geht, ein bisschen studiert. Für den Antrag spricht auch die Möglichkeit eines Seiteneinstiegs. Doch unser Ziel sollte sein, den allgemeinen Anreiz für den Lehrerberuf zu verbessern. Wir von der Fraktion Bündnis Deutschland unterstützen den Antrag. Er geht Probleme des Lehrkräftemangels an. Doch der Antrag hat klare Schwächen, da muss nachgebessert werden. Dabei geht es um Fächer und um grundsätzliche Voraussetzungen der Kandidaten. Tricksereien müssen verhindert werden, weil eigentlich völlig ungeeignete Bewerber ausschließlich vom Gehalt angelockt werden. Da müssen Sie noch einiges machen und nachliefern. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall Bündnis Deutschland) Vizepräsidentin Sahhanim Görgü-Philipp: Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Professor Dr. Hauke Hilz. Abgeordneter Prof. Dr. Hauke Hilz (FDP): Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete, sehr geehrte Gäste! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen von der Koalition, Sie haben uns einen Antrag vorgelegt, da finden wir, dass der tatsächlich in die richtige Richtung geht. Ich glaube, wenn Sie uns ein duales Lehramtsstudium – und Herr Fricke, es ist ein Master, deswegen steht auch Master drin, habe ich jedenfalls so verstanden – vorschlagen, dann ist das tatsächlich eine der größten Veränderungen, die wir in der Geschichte der Lehramtsausbildung in der Bundesrepublik im Moment erleben, nicht mehr und nicht weniger. Wir sind da nicht Vorreiter. Das ist in diesem Fall vielleicht gar nicht so schlecht, weil am Anfang vielleicht auch Fehler passieren, mal kleinere, mal aber auch größere, und so kann man von anderen Bundesländern lernen. Insofern finden wir die Richtung auf jeden Fall gut, hier in ein duales Masterstudium einzusteigen. (Beifall FDP) Über den Personalbedarf haben meine Vorredner schon viel gesagt: Wir brauchen in Bremen und Bremerhaven zwischen 2022 und 2030 3 000 Personen. Deswegen muss was passieren, und es müssen auch Veränderungen eingeleitet werden. Ich glaube, dieses duale Studium hat wirklich Attraktivität. Ich würde es aber tatsächlich nicht grundlegend – und da sind wir nicht bei der CDU – jetzt schon zum Zukunftsmodell für ein und allezeit machen. Deswegen ist der Weg über einen Modellversuch, der wissenschaftlich begleitet wird, in diese Richtung zu gehen, aus unserer Sicht der bessere, als schon ab dem Schuljahr 2025/2026 sukzessive alles umzustellen und dann im Zweifel große Probleme zu haben, wenn man wieder zurückrudern muss. Deswegen wären wir an dieser Stelle nicht bei der CDU und werden den Antrag ablehnen und sind bei dem Antrag der Koalition. Was sind die Vorteile? Zum einen gibt es eine attraktivere Verzahnung zwischen Praxis und Masterstudium. Das vielleicht in die Jahre geratene, vielleicht aber auch nicht in die Jahre geratene Modell eines Masters und darauf Aufsatteln des anderthalbjährigen Referendariats, wird hier total reformiert. Im Moment halten wir es für richtig, beide Sachen parallel aufrechtzuerhalten, weil beide Vorteile haben, und ein großer Vorteil, den sehe in Punkt 3 Ihres Antrags. Da möchte ich Ihnen erzählen: Sie wissen ja, ich war mal in den Niederlanden, und dann stand ich im Raum neben meinem Labor an der Kaffeemaschine, und meine Kollegin kam dazu. Die hat sich in ihrer Promotion sehr viel mit Chemiedidaktik beschäftigt, und die war kurz davor, dass sie fertig wurde. Habe ich gefragt: „Was machst du denn eigentlich danach?“ Dann hat sie gesagt: „Ich werde Lehrerin.“ Dann habe ich gesagt: „Du hast doch Lebensmitteltechnologie studiert, hast in Lebensmittelchemie promoviert. Wie kannst du denn dann Lehrer werden?“ Das war wohlgemerkt 2006. Und dann sagte sie: „Wieso nicht?“ Dann habe ich mich mal ein bisschen schlaugemacht, wie das funktioniert. Es ist tatsächlich so, damals, das war ja noch in der Anfangszeit von Bachelor und Master: Die Holländer hatten vorher schon ein System, wo man mit einem ganz normalen Studium, damals auch Diplomstudium, in den Lehrberuf einsteigen konnte, indem man während des Studiums einzelne Fächer belegte und dann nach dem Studium quasi ein praxisintegriertes, was wir als duales Studium verstehen würden, machen konnte. Das kann man dort auch als Lebensmitteltechnologe, bis heute. Noch eine zweite Kollegin ist den gleichen Weg gegangen. Die sind jetzt heute Lehrkräfte an niederländischen Schulen. Das ist das, was Punkt 3 ermöglicht, nach einem fachfremden Bachelor, also nicht Lehramt, in den Lehrberuf einzusteigen. Das hat viele Vorteile, sowohl für den Blick auf den Lehrberuf selber aber auch für die Personen selber, weil sie immer noch einen Abschluss haben, wenn sie feststellen, dass der Lehramtsberuf vielleicht doch nicht das Richtige ist. Es gibt eine nennenswerte Anzahl von Personen, die nach dem Lehramtsstudium in den Beruf einsteigen und nach drei, vier, fünf, zehn Jahren feststellen: Ist doch nicht der richtige Weg für mich. Dann haben sie große Probleme, den Weg wieder zurück aus der Schule in ein anderes Berufsfeld zu schaffen. Punkt 3, den haben Sie mit einem abgeschlossenen Bachelorstudiengang in, ich sage jetzt mal ein bisschen salopp, irgendeinem Fach, ermöglicht dann aber wieder den Absprung, um dort einzusteigen. Deswegen ist das ein richtig guter Ansatz, den wir an dieser Stelle befürworten. Es muss aber schnell gehen. Letzter Satz: Wir erwarten erstens, dass der Bericht substanzieller wird als der Bericht, den wir zur Erweiterung der Lehramtskapazitäten an Hochschulen in einer der letzten Deputationen hatten und zweitens, dass es schnell geht, dass Sie diesen dualen Studiengang auch zum Wintersemester 2025/2026 an den Start kriegen, denn wir haben keine Zeit zu verlieren. – Herzlichen Dank! (Beifall FDP) Vizepräsidentin Sahhanim Görgü-Philipp: Als nächste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Miriam Strunge. Abgeordnete Miriam Strunge (DIE LINKE): Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Respekt, Herr Professor Hilz! Ich glaube, das war die beste Rede in dieser Legislaturperiode, die ich von Ihnen gehört habe, (Heiterkeit DIE LINKE, SPD, Bündnis 90/Die Grünen) Inhaltlich, aber auch in der Art und Weise, wie Sie es ganz frei vorgetragen haben. (Beifall DIE LINKE, SPD) Jetzt komme ich aber zum Inhaltlichen. Es wurde schon von vielen gesagt, aber noch nicht von mir, deswegen müssen Sie sich einige Punkte jetzt noch einmal anhören, weil auch ich begründen möchte, warum der Antrag für uns als Koalition so ein wichtiger Antrag ist. Wir haben es bereits gehört, es gibt diesen enormen Fachkräftemangel an Lehrkräften – nicht nur in Bremen, sondern deutschlandweit –, und da wir alle wissen, dass das reguläre Lehramt relativ lange dauert, sieben bis acht Jahre vom Erstsemester bis zum fertig ausgebildeten Lehrer oder Lehrerin – –. Wir sind in so einer Situation, dass wir nicht nur daraufsetzen und abwarten können, bis wir die fertig ausgebildeten Lehrkräfte auf diesem langen Weg haben, wir brauchen auch neue Lösungen für die Lehramtsausbildung. Die Koalition hat hier in der Vergangenheit einiges gemacht: Wir alle kennen hoffentlich das „Back-to-School“-Programm, das die Senatorin für Kinder und Bildung auf den Weg gebracht hat. Außerdem haben wir, das finde ich auch einen ganz entscheidenden Punkt, sehr viele neue Referendar:innen aufgenommen und die Referendarskapazitäten wirklich deutlich erhöht, um jedem und jeder, der/die in Bremen ein Referendariat machen möchte, auch die Möglichkeit dazu zu geben. Wir haben auch in der Verordnung die Referendariatsplätze für die kommenden Jahre aufgestockt. Das ist alles wichtig und richtig, ist aber immer noch nicht ausreichend. Deswegen wollen wir mit diesem Antrag ein Modellprojekt zum dualen Studium für das Lehramt starten. (Beifall DIE LINKE, SPD, Bündnis 90/Die Grünen) Die Idee dahinter ist, dass wir nicht nur Masterabsolvierende ohne Lehramtsabschluss für den Quereinstieg in den Schuldienst gewinnen, sondern dass wir auch schon Menschen mit einem Bachelorabschluss den Weg in das Lehramt öffnen, die bisher den Schuldienst nicht als Option hatten. Für die Absolvent:innen soll ein Modell entwickelt werden, das den Master of Education mit dem Referendariat verbindet. So kann nämlich ein schneller Quereinstieg mit einem Lehramtsfach in den Schulalltag organisiert werden, gleichzeitig kann aber auch eine hohe Fachlichkeit der Ausbildung garantiert werden. Man spricht ja oft davon, dass es diesen Praxisschock gibt, den auch viele Quereinsteiger:innen haben und der ein Problem darstellt. Bei einem dualen Studium können dann aber die Lern- und Praxisphasen so miteinander gekoppelt werden, dass im Idealfall dieser Praxisschock gar nicht eintritt. Gleichzeitig profitieren auch die Schulen sehr früh davon, dass sie Leute in Schule haben. Auch wenn die Leute in diesem dualen Masterstudiengang wahrscheinlich nicht vom ersten Tag eine Klassenleitung übernehmen, können sie aber trotzdem als unterstützende Kräfte im Klassenraum tätig sein, und das ist auf jeden Fall auch eine wichtige Unterstützung für die fertig ausgebildeten Lehrkräfte. Ein dualer Master Lehramt ist auch deshalb attraktiv, auch das haben meine Vorredner:innen gesagt, weil er bezahlt wird. Das ist ein ganz entscheidender Punkt, um sich vielleicht zu entscheiden, auf die schulische Laufbahn umzusteigen. Wir wollen nämlich insbesondere die Gruppe erreichen, die einen Bachelorabschluss hat und schon einige Jahre gearbeitet hat und noch über einen beruflichen Neustart nachdenkt. Wenn man nach dem Studium schon gearbeitet hat, dann ist es häufig so, dass Menschen in einer Lebensphase sind, in der auch die Familiengründung schon begonnen hat und in der vielleicht ein klassisches Masterstudium ohne Einkommen gar keine Option darstellt. Ein bezahltes duales Studium kann aber hier ein wesentlicher Anreiz sein, um den Wechsel in die Schule zu vollziehen. (Beifall DIE LINKE, SPD) Ein Bereich, der mir bei der Fachkräfteversorgung im Bereich Schule ganz besonders wichtig ist, ist der Bereich der Inklusion. Insbesondere an den Oberschulen ist die Versorgungslage mit Inklusionspädagog:innen leider – das muss man ganz deutlich sagen – prekär. Deswegen finde ich es wichtig, den Ansatz wirklich intensiv zu verfolgen, wie wir es auch im Antrag formuliert haben, dass auch Sozialarbeiter:innen, Behindertenpädagog:innen zu Lehrkräften weiterqualifiziert werden. Das ist gerade in Schleswig-Holstein der Fall. Da wird ein Modell genau so gemacht, und ich glaube, das könnten wir auch sehr gut in Bremen einführen. (Beifall DIE LINKE, SPD) Noch mal ganz kurz zum CDU-Antrag: Ich finde gut, dass auch Sie sich auf den Weg machen und sagen: „Ja, wir wollen ein duales Lehramtsstudium.“ Ein großer Unterschied zu Ihrem Antrag ist, dass wir eine ganz neue Zielgruppe erschließen wollen. Sie wollen ja alles neu auf die Füße stellen. Wir wollen die neue Zielgruppe ansprechen, um insgesamt mehr Leute für den Beruf zu begeistern. Inhaltlich haben Sie eigentlich gar nichts gegen den Antrag gesagt, außer, dass Sie es nicht einsehen, dass wir sagen, wir müssen uns mit Uni, LIS, Magistrat und Leuten aus der Schulpraxis zusammensetzen. Da ist wohl der Unterschied, dass die Koalition (Glocke) nicht sagt, dass sie allwissend ist, sondern da noch mal auf die Expert:innen zurückgeht, aber die CDU ganz genau weiß, von vorn bis hinten, wie es läuft. Ich glaube, das ist nicht der Fall. Ich bitte um Unterstützung für unseren Antrag! (Beifall DIE LINKE, SPD, Bündnis 90/Die Grünen) Vizepräsidentin Sahhanim Görgü-Philipp: Als nächster Redner erhält das Wort der Abgeordnete Holger Fricke. Abgeordneter Holger Fricke (Bündnis Deutschland): Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich möchte auch noch mal kurz auf den CDU-Antrag eingehen. Ich finde, die CDU hat in Sachen Hausaufgaben konkreter gearbeitet als die Koalition. (Präsidentin Antje Grotheer übernimmt wieder den Vorsitz.) In ihrem Antrag „Duales Lehrerstudium bis Wintersemester 2025/2026 einführen“ wird sie wesentlich konkreter. Es werden Anwärterbezüge vorgeschlagen, es wird eine Verpflichtung auf fünf Jahre vorgeschlagen; mit Rückzahlungsverpflichtung, sollte der Absolvent vorzeitig den Job wechseln. Die Einführung eines Quereinstiegs soll im zweiten Schritt geprüft werden. Wir als Bündnis Deutschland unterstützen auch diesen Antrag. Doch wir müssen die zukünftigen Pädagogen sinnvoll unterstützen, sie wirklich auf ihrem Weg begleiten. Ich traf gestern eine Sonderpädagogin aus Süddeutschland. Die arbeitete dreizehn Jahre in Bremen. Zu Beginn des neuen Schuljahres geht sie zurück in ihre Heimat, weil sie sich von den Verantwortlichen der Bildungspolitik hier in Bremen im Stich gelassen fühlte, weil sie laut ihrer Aussage endlich wieder vernünftig und sinnvoll ihren Beruf ausüben will. Das Beispiel zeigt uns, dass wir Bremer durch die derzeitige Lage in der Bildungspolitik noch einen langen steinigen Weg vor uns haben. Das duale Studium empfinden wir als guten Ansatz. – Meine Damen und Herren, ich danke Ihnen! (Beifall Bündnis Deutschland) Präsidentin Antje Grotheer: Als nächste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Dr. Franziska Tell. Abgeordnete Dr. Franziska Tell (Bündnis 90/Die Grünen): Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleg:innen! Auch ich möchte noch einmal auf den vorgelegten Antrag der CDU eingehen, denn – ja, wir teilen Vieles, was da inhaltlich drinsteht – wir sind uns ja in Vielem einig. Das hat man jetzt auch in den Redebeiträgen gemerkt, in dem Ziel, dass es das duale Lehramtsstudium braucht, dass das viele Möglichkeiten mit sich bringt, dass es neue Chancen bietet, sind wir uns sehr einig. Übrigens teilen wir auch das Ziel, dass wir möglichst schnell hier an den Start kommen müssen, denn natürlich lösen wir das Problem des Fachkräftemangels nicht, wenn wir jetzt noch jahrelang evaluieren, wie es weitergeht. Es gibt aber einen guten Grund, warum wir nicht aufgeschrieben haben, wie genau am Ende das duale Lehramtsstudium funktionieren soll, sondern aufgeschrieben haben, dass es ein Modellprojekt braucht, in dem ausprobiert wird, was, wie am besten funktioniert. Ich war in den letzten Wochen und Monaten in sehr engem Austausch mit der Universität Bremen, mit den Zuständigen für diesen Bereich. Die haben mir immer wieder Informationen darüber gegeben, wie es abläuft und auch gezeigt, dass es wichtig ist, dass sie weiter evaluieren müssen, wie es am besten funktioniert, weil es gar nicht so einfach ist, einen guten Weg zu finden, der alle gut mitnimmt. Darum hielten wir es nicht für richtig und sinnvoll, aus unserer Position jetzt aufzuschreiben, wie viele Stunden die Studierenden denn zu Beginn ihres Masterstudiums in der Schule verbringen sollen oder welche Aufgaben sie da übernehmen. Diese Aufgabe überlasse ich doch lieber den Expert:innen an der Universität und in den Ausbildungszentren im Land Bremen. Darum halten wir Ihren Antrag für nicht richtig und werden diesen Antrag ablehnen, sondern setzen darauf, das Ganze gut zusammenzuspielen, im Modell zu evaluieren und dann in die Umsetzung zu bringen. (Beifall Bündnis 90/Die Grünen, SPD) Ja, Sie können da jetzt natürlich daran festmachen, dass wir das eigentlich vielleicht gar nicht wollen oder dass wir alles nur verzögern wollen, aber das ist dann Ihre Interpretation. Unsere Interpretation ist da eine ganz andere. Ich kann Ihnen versichern, wir werden uns dafür einsetzen, dass das schnell an den Start geht, aber es bringt ja nichts, etwas aufzuschreiben, wenn die Universität sagt, das funktioniert in der Praxis so nicht. Wir müssen das Studium so aufsetzen, dass es für alle gut funktioniert, und die Universität ist da einer der wichtigen Player. Darum müssen wir die mit ins Boot holen. Dann haben wir ja auch ganz klar gesagt, das soll fortlaufend weiter wissenschaftlich evaluiert werden. Es soll betrachtet werden, was gut funktioniert und dann fortentwickelt werden, damit wir dann, wenn das Ergebnis positiv ist, das duale Lehramtsstudium gern auch ausweiten können, und zwar so ausweiten, dass wir nicht das bisherige Studium verdrängen, sondern dass wir für eine Ergänzung sorgen. Genau das ist der Weg, den wir hier einschlagen wollen. Dafür werden wir uns auch nach diesem Antrag weiter starkmachen. Darum lehnen wir den von Ihnen vorgelegten Antrag ab, der zwar sicherlich in der Tendenz die richtige Richtung aufmacht und auch Vieles teilt, aber in der Konkretisierung einfach nicht dem entspricht, was wir in unseren Gesprächen mitgenommen haben. Darum lehnen wir Ihren Antrag ab. – Vielen Dank! (Beifall Bündnis 90/Die Grünen, SPD) Präsidentin Antje Grotheer: Als nächster Redner der Abgeordnete Professor Dr. Hauke Hilz. Abgeordneter Prof. Dr. Hauke Hilz (FDP): Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete, sehr geehrte Gäste! Ich habe mich jetzt noch einmal zu Wort gemeldet, um zwei Aspekte, die ich eben zum Schluss nicht mehr ganz ausführlich bringen konnte, noch einmal etwas näher zu betrachten. Zum einen ist das der finanzielle Aspekt. Der Vorschlag, den Sie machen, liebe CDU-Fraktion, der ist auch richtig teuer. Der ist richtig, richtig teuer. Wenn Sie ein duales Studium vom Bachelor insgesamt umstellen und dann auch finanzieren wollen, dann bin ich gespannt auf die Haushaltsberatung, wie Sie das ab dem nächsten Jahr dann auch im Haushalt einbringen werden, meine Damen und Herren. (Beifall FDP) Auch das Vorhaben der Koalition kostet Geld, und wenn Sie es ernst meinen mit der Eiligkeit, dann bin ich überdies gespannt auf die Haushaltsberatung 2025 von Ihrer Seite. Denn auch, wenn Sie tatsächlich das gleiche Ziel verfolgen wie wir, zum Wintersemester 2025/2026 mit dem Modellversuch an den Start zu gehen, dann muss man zugleich für die zweite Hälfte 2025 Gelder sowohl für die Umstellung an der Universität, als auch für die Vergütung der dualen Studierenden bereitstellen. Auch das erwarte ich dann im Haushalt 2025. (Beifall FDP) Damit erzeugen Sie übrigens zusätzlich den nötigen Druck auf das Wissenschaftsressort, hier mitzuarbeiten. Ich bin froh, Frau Senatorin Moosdorf, dass Sie da sind, denn der Bericht, den wir in der Bildungsdeputation am 7. Mai erhalten haben zur Erweiterung der Kapazitäten an der Universität, der war alles andere als befriedigend, nicht nur für uns, sondern auch von den Äußerungen der Kollegen aus der Koalition her war das tatsächlich nicht das, was man erwarten durfte und musste. Der Tenor in diesem Fall war im Wesentlichen: Alles, was Sie sich wünschen, geht nicht. Wir können Kapazitäten nicht erhöhen, und die Universität ist insgesamt sowieso zufrieden, so mal salopp formuliert. So geht das nicht. Wir müssen was tun, und es muss was passieren. Auch im normalen regulären Lehramtsstudium müssen die Kapazitäten erhöht werden, es müssen insbesondere die Kapazitäten für Sonderpädagogik oder für Lehramt für Inklusion erhöht werden, (Beifall FDP) weil wir dort den größten Bedarf haben, meine Damen und Herren. (Beifall FDP) 150 Lehrkräfte 2022, 450 werden benötigt bis 2030. Wenn wir die nicht an unseren Hochschulen und unserer Universität ausbilden, dann haben wir es doppelt schwer, diese Lehrkräfte bei uns in die Schule zu bekommen. Wir weisen derzeit an der Universität immer noch Bewerberinnen und Bewerber ab, weil sie sich in Fächern bewerben, in denen sehr viele Bewerber sind, ohne dabei zu berücksichtigen, dass wir insgesamt Lehrkräfte brauchen. Dann müssen wir vielleicht auch dieses Fächerspezifische überwinden und sagen, wir brauchen jede Lehrkraft, die wir kriegen können, und dann müssen wir auch über Gebühr oder über Kapazität in den gut nachgefragten Fächern einstellen, damit wir überhaupt ausgebildete Fachkräfte bekommen. (Beifall FDP) Es ist richtig viel zu tun bei der Lehrkräftegewinnung, und da ist die Universität, da ist das Wissenschaftsressort insbesondere in der Pflicht. Deswegen bin ich froh, dass Sie hier wenigstens dabei sind. Ich hoffe, Sie nehmen das aus dieser Debatte mit und dass Sie auch jetzt bei diesem Vorhaben der Koalition – –, dem wir gerne zustimmen werden. Wir stimmen dem zu mit der Erwartung, dass es auch schnell geht, dass die Mittel zur Verfügung gestellt werden, damit wir hier im Bundesland Bremen neue Wege gehen können, damit wir Fachkräfte für unsere Schulen gewinnen. Es geht darum, dass wir Fachkräfte an unseren Schulen haben, damit wir die beste Bildung für unsere Kinder haben. Darum geht es. Die Kinder sind schon da. Die sind entweder schon in der Schule, oder sie stehen kurz davor, eingeschult zu werden. Die Prognosen der Schülerinnen und Schüler liegen allen vor. Wir brauchen auch die ausgebildeten Fachkräfte, die diese bestmöglich zum Schulabschluss bringen. Deswegen ist unsere Zustimmung hier auch richtig. – Vielen Dank! (Beifall FDP) Präsidentin Antje Grotheer: Weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten liegen mir zurzeit nicht vor. Deswegen erhält jetzt Senatorin Sascha Karolin Aulepp das Wort. Senatorin Sascha Karolin Aulepp: Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten! Ich bin sehr froh, dass hier wieder deutlich wird, dass große Einigkeit darüber besteht, dass wir angesichts des bundesweiten Lehrkräftemangels, der ja auch in Schulen in Bremerhaven und auch in Bremen eine große Belastung für Schulen und Lehrkräfte darstellt, neue Wege nicht nur gehen müssen, sondern auch gehen wollen, weil das eine Chance ist, Schule so, wie sie gerade praktiziert wird, weiterzuentwickeln und neue Impulse in die Schulen hineinzuholen. Vielleicht einen Satz zur Frage Belastung Schulen, Lehrkräfteausstattung: Sonderpädagog:innen sind übrigens auch ausgebildete Lehrkräfte, nur das vielleicht noch mal in Richtung der CDU, falls das nicht bekannt ist. Wir gehen in Bremen schon neue Wege, und zwar nicht erst seit heute und nicht erst seit gestern und nicht erst seit diesem Antrag. Von daher kann ich ja verstehen, dass man in einer Rede ganz besonders betonen muss, dass hier eine Senatorin zum Jagen getragen werden muss, (Abgeordnete Yvonne Averwerser [CDU]: Beide!) wenn man deutlich sagen will, dass hier nichts passiert, aber dadurch, dass man es immer wieder wiederholt, wird es nicht wahrer, (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE) sondern wir machen schon ganz viel in Bremen und auch in Bremerhaven. Das, was wir auch machen, ist, dass wir uns in der Kultusminister:innenkonferenz dafür einsetzen, neue Wege nicht als Nebengleis oder als irgendwie ein bisschen schmuddelig und irregulär – – , sondern dass wir sagen, wir wollen reguläre Wege ins Lehramt erschließen, um zusätzliche Menschen zu gewinnen, die als Lehrkräfte arbeiten wollen und damit nicht nur zusätzliche Menschen gewinnen, sondern auch Menschen aus anderen Zielgruppen. Mit „reguläre Wege“ meine ich allerdings nicht, dass wir den einen regulären Weg durch den anderen ersetzen, weil wir dadurch nicht mehr Menschen gewinnen, sondern das, was wir brauchen, sind mehr reguläre Wege. Wir wollen alles möglich machen, damit wir mehr Lehrkräfte kriegen. So lange es Interessierte gibt für den einen, den anderen oder den dritten Weg, werden wir diese Wege auch anbieten, und wenn uns noch ein vierter einfällt – und das ist das, worüber wir hier debattieren –, dann werden wir auch den vierten eröffnen. Wenn am Ende alle das eine machen wollen und niemand mehr zweiphasig Lehramt studieren will, dann werden wir ja sehen, dass das so ist, und dann werden wir das auch nicht weiterführen. Aber, so lange das so ist, habe ich nicht so viel Verständnis dafür, zu sagen: „Macht doch lieber jetzt mal alles anders und dafür einen Gang zu“, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall SPD, DIE LINKE) Wir haben in der Kultusminister:innenkonferenz darauf hingewirkt, dass der Beschluss im März 2024 so getroffen wurde, wie er getroffen wurde. Ich freue mich auch sehr, dass die Kolleginnen und Kollegen aus den Kultusministerien gesagt haben, das, was die ständige wissenschaftliche Kommission vorgelegt hat, das ist total spannend und wichtig und richtig, aber wenn Wissenschaftler:innen aufschreiben sollen, ob der wissenschaftliche Weg der richtige ist, oder ob es vielleicht auch einen anderen gibt, wo Praxis auch wichtig ist, dass die dann sagen, eigentlich ist Wissenschaft das Allertollste und -wichtigste, das ist nachvollziehbar. Wir Kultusministerinnen und Kultusminister haben gesagt, das finden wir nachvollziehbar, wir wollen aber trotzdem das duale Studium voranbringen und ermöglichen, weil ich glaube – davon bin ich auch mit den Kolleginnen und Kollegen überzeugt –, dass das der richtige Weg ist. (Beifall SPD, DIE LINKE) Wir können in Bremen an zwei Punkten anknüpfen. Der eine Punkt ist, da kann man auch sagen, das ist so eine Notmaßnahme, und das ist eigentlich gar nicht absichtlich passiert im Sinne von „wir wollen die Leute besser qualifizieren“. Anknüpfen können wir daran trotzdem, dass nämlich die das Lehramt studierenden Masterstudierenden bei uns in Bremen tatsächlich schon an vielen Schulen praktisch arbeiten. Das hat Vorteile für die Studierenden, die haben nämlich frühzeitig Praxiserfahrungen in der Schule, und das hat auch den Vorteil, dass sie da Geld verdienen. Ich habe immer gesagt, mir ist es lieber, Lehramtsstudierende arbeiten in der Schule als in der Kneipe, und dabei bleibe ich. Das hat auch für die Schulen Vorteile, weil sie die personelle Unterstützung haben und weil Menschen, die schon mal an einer Schule tätig waren, das in aller Regel gut finden, und dann auch kleben bleiben. Es ist ja aber richtig, diese Vorteile können und sollten auch optimiert werden dadurch, dass man das enger miteinander abstimmt. Das, was die Studierenden in der Schule machen, dass sie das in der Uni reflektieren und das, was sie an der Uni lernen, in der Praxis umsetzen können, also ein vernünftiger Theorie-Praxis-Transfer und fortlaufende Reflexion anstelle des Praxisschocks, der hier ja auch schon vielfach erwähnt wurde. Ein weiterer Punkt, der beim dualen Studium, finde ich, wichtig ist, ist die Frage: Wie kriegt man eigentlich den wissenschaftlichen Teil der Ausbildung mit dem praktischen Teil der Ausbildung zusammen, also Studium und Vorbereitungsdienst enger zu verknüpfen und miteinander zu verzahnen, sodass man möglicherweise gar nicht mehr zu einem Nacheinander kommt, sondern zu einem „das findet jeweils im Wechsel und mit entsprechender Reflexion statt“. Die Älteren unter Ihnen werden es vielleicht noch erinnern: Wir hatten in Bremen mal eine einphasige Jurist:innenausbildung. Ein Kollege bei mir aus dem Senat hat diese Ausbildung auch gemacht. Das war innovativ, hat im Einklang der Justizministerien bundesweit – –. Die haben dann auch gesagt „Na ja und vielleicht nicht“, und die Wissenschaftsressorts fanden auch, Uni ist schon eigentlich das Nonplusultra. Ich finde, wenn wir jetzt im Bereich des Lehramtsstudiums wieder so richtig innovativ werden und vorangehen, dann kann das nur vernünftig sein, weil Theorie und Praxis meiner Meinung nach genauso verzahnt gehört, habe ich gerade schon gesagt. (Beifall SPD, DIE LINKE) Mit einem Quereinstiegsmaster können wir anknüpfen, auch das ist hier schon gesagt worden, an unser „Back-to-School“-Programm, um zu sagen, den Menschen, die vielleicht nicht von vornherein Lehrkraft werden wollten, es sich dann aber doch vorstellen können, in Schule zu arbeiten, den entsprechenden Weg zu eröffnen. Die Kultusminister:innenkonferenz hat sich auch auf den Weg gemacht, mit einem Schubs und Druck nicht nur aus meinem Ressort, sondern auch aus dem Wissenschaftsressort, Beschlüsse zu fassen, der nächste steht im Juni an. Das hat der Abgeordnete Bries gerade schon gesagt. Ja, das ist immer noch nicht so weitgehend, wie wir uns das in Bremen wünschen. Wie jetzt die CDU darauf kommt, dass wir in Bremen weit hinter dem zurückbleiben, was die KMK da beschlossen hat, habe ich nicht so richtig nachvollzogen. Es ist eher andersherum, dass wir uns durchaus an der einen oder anderen Stelle noch weitergehende Beschlüsse nicht nur vorstellen konnten, sondern auch in die Diskussion eingebracht haben, aber an manchen Stellen macht es dann vielleicht auch Sinn, auf so was wie einen kleinsten gemeinsamen Nenner zu setzen, unter anderem auch deshalb, weil es für die Menschen natürlich wichtig ist, die das machen wollen, ob sie damit dann nur in einem Bundesland tätig sein können oder, wenn sie aus privaten oder sonstigen Gründen das Bundesland wechseln wollen, da auch als Lehrkräfte tätig sein können. Ich gestehe ja, ich würde gern alle Lehrkräfte, die wir in Bremen ausbilden, auch in Bremen halten, aber ich würde dann nicht unbedingt darauf setzen, dass ich den Kolleginnen und Kollegen die Umzugsmöglichkeiten verbaue, sondern lieber darauf setzen, dass hier ein positiver Klebeeffekt erzielt wird. Die fünfjährige Verpflichtung, wenn man das absolviert und dabei eine finanzielle Unterstützung bekommen hat, die in anderen Bundesländern auch praktiziert wird, ist, glaube ich, ein interessanter und wichtiger Aspekt, den wir in die Überlegungen mit einbeziehen werden. In einigen Bundesländern gibt es das schon. Schleswig-Holstein hat in Flensburg einen solchen Modellversuch – es sind übrigens alles Modellversuche, kein Bundesland hat gesagt „Wir ersetzen jetzt mal A durch B“, sondern alle haben gesagt „zusätzlicher Weg, und wir gucken mal, wie es läuft“ –, und ich bin dem Kollegen Hilz dafür auch sehr dankbar, dass er noch mal gesagt hat: „Vielleicht ist es auch gar nicht schlecht, dass man mal bei den anderen gucken kann, was die so gemacht haben und wie das läuft.“ Schleswig-Holstein ist gerade selber dabei und hat gesagt: „Das, was wir da in Flensburg machen, das war schon gut, aber der Feind des Guten ist das Bessere, und deswegen gucken wir uns jetzt an, ob wir es zum kommenden Wintersemester nicht vielleicht doch ein bisschen anders machen sollten, und starten dann noch mal neu“, und ich finde von diesen Erfahrungen sollten wir in Bremen profitieren. Deswegen ist es auch wichtig, dass wir nicht jetzt schon sagen, wir wissen ganz genau, wie es stattfinden soll, und die Kollegin Moosdorf und ich, wir schreiben der Uni schon mal ganz genau auf, was mit wie vielen Credit Points wo, wie – –, und wie das dann am Ende gestrickt wird. Ich glaube, das macht Sinn, sich anzugucken: Was brauchen wir eigentlich in Bremen und in Bremerhaven? Dafür hilft es vielleicht nicht so sehr, am Grünen Tisch alle Details aufzuschreiben, sondern es hilft mehr, mit denen zu sprechen, die es angeht, in den Schulen, an der Uni, im LIS und vielleicht auch mit den Studierenden und den Quereinsteigenden. Genau das haben wir nicht nur vor, sondern das tun wir schon. Wir werden gemeinsam – Wissenschaftsressort, mein Ressort, die Uni, das Landesinstitut und die beiden Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven – weiter daran arbeiten. Ich freue mich, dass wir da Rückenwind aus dem Parlament bekommen, auch wenn ich vermute, dass die Antragsabstimmungen so laufen werden, wie sie im Parlament regelmäßig laufen. Ich nehme mit, es finden alle gut, wenn wir in Bremen ein duales Studium einführen, und ich freue mich darauf. Ich freue mich natürlich auch, dass Kathrin Moosdorf hier auch in der Bürgerschaft sitzt, ich bin aber zu 100 Prozent sicher, dass selbst, wenn sie hier nicht säße, sie dieses Vorhaben mit Vehemenz weiterverfolgen würde. Das kann ich aus Erfahrung sagen, weil wir es nämlich schon eine ganze Weile miteinander verfolgen – und dass wir dementsprechend auch dem Ausschuss für Wissenschaft, Medien, Datenschutz, Informationsfreiheit und Digitalisierung genauso wie der Deputation für Kinder und Bildung berichten werden, und zwar nicht im Sinne von: „Jetzt erzählen wir euch mal, was wir alles vorhaben“, sondern im Sinne von: „Was wir alles schon getan haben, um das umzusetzen.“ – Herzlichen Dank! (Beifall SPD) Präsidentin Antje Grotheer: Als nächste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Yvonne Averwerser. Abgeordnete Yvonne Averwerser (CDU): Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ja, wir sind uns, glaube ich, in der Problembeschreibung einigermaßen einig und im Weg wahrscheinlich auch. Da geht es um Einzelheiten, da sage ich auch, uns geht es erst mal um die grundständig ausgebildeten Lehrer. Natürlich wollen wir auch nicht alles auf einmal umschmeißen, das ist, glaube ich, selbstredend. Das da hineinzuinterpretieren, das ist Ihre Idee, das war auch nicht unsere. Auf der anderen Seite: Wenn jetzt diese Koalition nicht die wäre, die sie ist, würde ich sogar glauben, dass es schnell geht. (Beifall CDU) Da würde ich sogar glauben, dass Sie mittlerweile schon sehr eng miteinander abgestimmt sind und dass Sie vielleicht auch schon einen Plan haben, wie es tatsächlich laufen soll, aber weil wir Sie kennen, und nicht nur aus dem Bildungsbereich, sondern auch aus dem Städtebaubereich: Leider dauern die Dinge hier einfach lange. Wenn Sie, wie Sie hier mehrfach behauptet haben, das Thema zum Wintersemester 2025/2026 anfangen wollen, warum haben Sie es dann nicht einfach in den Antrag geschrieben? Dann hätten wir gar kein Problem damit gehabt. Das war tatsächlich unser größtes Problem: ihre Unverbindlichkeit. Ich glaube tatsächlich, daran scheitert dieses Thema in Bremen und Bremerhaven noch, und das werden Sie verantworten müssen. (Beifall CDU) Wenn ich mir angucke, nehmen wir nur mal die Zeitpläne: ein halbes Jahr, bis wir zwei Deputationen damit beglücken, dann sollen Evaluationen abgewartet werden, dann sollen Modelle angeguckt werden, dann soll vielleicht auch noch geguckt werden, wie man es woanders gemacht hat. Liebe Senatorinnen der Wissenschaft und der Bildung in Bremen, dieses Thema beschäftigt uns nicht erst seit März dieses Jahres. Das Thema duale Lehramtsausbildung ist ein Thema, das wir schon mehrfach, auch schon im Wahlkampf gehört haben. Da haben wir uns in der Uni getroffen und haben den Studierenden zugesagt, dass wir uns darum kümmern werden, dieses Thema auf den Weg zu bringen. Das ist jetzt über ein Jahr her und die Kolleginnen und Kollegen in den anderen Ländern haben sich das offenbar ernsthafter vorgenommen und haben das schon umgesetzt. Die werden das umsetzen, und die werden das Rennen um die Studierenden in Deutschland gewinnen. Da sehe ich einfach unser Problem, dass wir wieder hierherhinken, dass wir wieder ein Modell vom Modell vom Modell machen und dann unser System, das eh schon überlastet ist, noch weiter mit viel zu kleinschichtigen Möglichkeiten überlasten, die wir dann in der Lehrerausbildung anbieten. Punktum: Ich glaube, eine Priorisierung an dem Punkt wäre richtig, eine Deadline, an der wir uns alle messen lassen müssen, halte ich für absolut notwendig. Aus diesem Grund werden wir uns Ihrem Antrag, der im Weg ja gar nicht ganz anders ist als unserer, enthalten. Es geht uns um die Zeit, um die Verbindlichkeit und tatsächlich, dass wir Ihnen vorwerfen, dass Sie das vergangene Jahr an dieser Stelle einfach verschlafen haben. – Herzlichen Dank! (Beifall CDU) Präsidentin Antje Grotheer: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Beratung ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Ich lasse zunächst über den Antrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE und SPD mit der Drucksachen-Nummer 21/422 abstimmen. Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. (Dafür: SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE, Bündnis Deutschland, FDP) Ich bitte um die Gegenprobe. Stimmenthaltungen? (CDU, Abgeordneter Sven Lichtenfeld [fraktionslos]) Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) stimmt diesem Antrag zu. Nun lasse ich über den Antrag der Fraktion der CDU mit der DrucksachenNummer 21/575 abstimmen. Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. (Dafür: CDU, Bündnis Deutschland, Abgeordneter Sven Lichtenfeld [fraktionslos]) Ich bitte um die Gegenprobe. (Dagegen: SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE, FDP) Stimmenthaltungen? Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) lehnt den Antrag ab. Gesetz zur Umsetzung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes in der Freien Hansestadt Bremen (BremWindBGUG) Mitteilung des Senats vom 9. April 2024 (Drucksache 21/373) Dazu als Vertreterin des Senats Senatorin Kathrin Moosdorf. Die Bürgerschaft (Landtag) hat den Gesetzentwurf in ihrer Sitzung am 18. April 2024 in erster Lesung beschlossen. Wir kommen zur zweiten Lesung. Die Beratung ist eröffnet. Als Erster erhält der Abgeordnete Derik Eicke das Wort. Abgeordneter Derik Eicke (SPD): Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, werte Gäste! Es geht heute um die Umsetzung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes, und es wird deutlich, dass das Land Bremen die Vorgaben, die der Bund uns gibt, nicht nur erfüllt, sondern deutlich erfüllt. Mit dem Gesetz zur Festlegung von Flächenbedarfen für Windenergieanlagen an Land hat der Bund im Juli 2022 alle Bundesländer verpflichtet, einen bestimmten Anteil ihrer Landesfläche für Windenergie zu nutzen. Ziel dieses Gesetzes ist es, bis 2032 mindestens 2 Prozent der gesamten Fläche der Bundesrepublik für Windenergie bereitzustellen. Dies bedeutet für Bremen, wenn wir das runterbrechen auf die verschiedenen Bundesländer: Wir müssen bis Ende 2027 0,25 Prozent der Landesfläche und 0,5 Prozent bis Ende 2032 ausweisen. Das ist erst mal die Vorgabe. Für die Umsetzung der Vorgabe liegt uns jetzt der Gesetzesentwurf in zweiter Lesung vor. Wir erfüllen damit als Bundesland diese Bundesvorgabe, und können feststellen, dass die Situation in Bremen dabei mehr als erfreulich ist. Denn wir erfüllen das nicht nur, wie ich das gesagt habe, sondern wir haben eine beeindruckende Quote von 0,7474 Prozent. Das ist ein ganz klarer Beweis für uns Bremer und Bremerhavener, dass wir die Windenergie ausdrücklich ernst nehmen und dass wir da besonders effizient sind. (Beifall SPD) Dabei ist auch festzustellen, dass wir diese hohe Zahl, die wir hier im Vergleich haben – und wir sind da Spitze in Deutschland –, auf Flächen im Flächennutzungsplan vorsehen, die wir gerade zur Zwischennutzung nutzen. Aber auch, wenn wir diese nicht nutzen würden, würden wir trotzdem noch die Zahlen des Bundes erfüllen. Dadurch bleiben wir als Bremen besonders flexibel bei diesen Flächen und auch bei der Ausweisung von neuen Flächen. In Bremerhaven – da hat sich der eine oder andere die Zahlen vielleicht ein wenig verwundert angeguckt – ist die aktuelle Zahl 0,06 Prozent. Das liegt aber daran, dass viele dieser Windkraftanlagen nicht in Windenergieanlagen oder in ausgewiesenen Windenergiegebieten stehen und damit auch nicht voll gezählt werden. Das ist also eher eine technokratische Sache. Aber Bremerhaven ist dabei, seinen Flächennutzungsplan zu ändern, und dementsprechend gehen auch dort die Zahlen sprunghaft hoch, und wir erfüllen ganz, ganz sicher die Vorgaben des Bundes. Fazit: Einmal, das Land Bremen erfüllt die gesetzlichen Vorgaben des Windenergieflächenbedarfsgesetzes nicht nur, es übertrifft sie sogar deutlich. Mit einer anrechenbaren Fläche von wie gesagt 0,7474 Prozent der Landesfläche liegen wir weit vor den geforderten Werten und zeigen eindrucksvoll, dass wir die Verantwortung für den Ausbau der Windenergieenergie ernst nehmen. Wir sind mit Schleswig-Holstein – das hatte ich schon gesagt – an der Spitze. Ganz ehrlich, das ist ein Erfolg, den wir, finde ich, auch als Bundesland feiern können, (Beifall SPD) denn unser Engagement ist nicht nur ein bedeutender Beitrag für die Umwelt- und Klimapolitik, sondern auch für den Industriestandort Bremerhaven. Wir waren mit dem Klimacontrollingausschuss in Bremerhaven, haben uns das angeguckt, haben gesehen, wie viel Innovation dort ist, wie viel Power dort ist, in der Wirtschaft und wie wichtig die Windenergie für unser Bundesland ist. Deswegen ist dieser Schritt, mehr Windenergie zu haben, für uns ein ganz wichtiger Schritt zu einer nachhaltigen Energiezukunft. Aus all diesen Gründen – wir hatten das Gesetz ja auch bereits in der Deputation diskutiert und beschlossen – bitte ich Sie um Zustimmung zu diesem Gesetz. – Vielen Dank! (Beifall SPD) Als nächster Redner hat das Wort der Präsidentin Antje Grotheer: Abgeordnete Muhlis Kocaağa. Abgeordneter Muhlis Kocaağa (DIE LINKE): Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Ich muss es nicht ganz viel anders sehen, als Derik Eicke es gerade gesagt hat. Letztendlich, das ist ein Gesetz. (Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]: Okay, das ist gut!) Genau, letztendlich wird dieses Gesetz auch in Bremen durchgearbeitet. Das Gesetz zur Umsetzung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes der Freien Hansestadt Bremen schafft die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Ausweisung von Flächen, auf denen Windenergieanlagen errichtet werden dürfen. Es legt fest, wo Windenergieanlagen gebaut werden können und unter welchen Bedingungen dies geschehen kann. Dieses Gesetz ist ein wichtiger Schritt, um den Ausbau von Windenergie voranzutreiben. Es geht hier nicht darum, dass die Leistung der Windenergie oder der Ausbau der Windenergie gesteigert werden kann, sondern es geht um die Festlegung, wie die Zielvorgaben für den Flächenanteil aus dem Bundesgesetz auf die Kommunen aufgeteilt werden. Durch die Nutzung dieser umweltfreundlichen Energiequelle können wir einen Beitrag zur Reduzierung der CO -Emissionen leisten und unsere Energieversorgung sicherstellen. Mit dem Windenergieflächenbedarfsgesetz hat der Bund im Juli 2022 den Ausbau der Windenergie in den Bundesländern festgelegt. Ziel ist es, die Interessen des Klima- und Umweltschutzes durch den Ausbau der Windenergie deutlich zu beschleunigen. Es sollen bis 2032 bundesweit 2 Prozent der Gesamtflächen für die Windenergie ausgewiesen werden und gleichzeitig sollen in Bremen bis 2032 0,5 Prozent der Gesamtflächen für Windenergie nutzbar sein. Nach diesem Bundesgesetz sollen die Länder bis Mai – also diesen Monat – 2024 sicherstellen, dass die Vorgaben aus dem Gesetz umgesetzt werden. Hier ist wichtig, festzustellen, dass das Land Bremen die Zielvorgaben bereits jetzt erfüllt. Im Land Bremen wird jetzt 0,75 Prozent der Landesfläche für die Windenergie benutzt. Dennoch ist zu berücksichtigen, dass dabei Flächen einbezogen worden sind, die im Flächennutzungsplan als Zwischennutzung für die Windenergie ausgewiesen sind, mittelfristig ist hierfür aber eine gewerbliche Entwicklung vorgesehen. Sie haben wieder angefangen, zu lachen. (Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]: Ja, tut mir leid!) Das ist das Gleiche. Das ist das Gesetz. Das Gesetz müssen wir formulieren und hier bereitstellen und bekannt machen. Das ist nichts anderes. (Beifall DIE LINKE) Gott sei Dank ein bisschen thematisch sicher ––. Sonst kommt man durcheinander. Ich bin auch fast am Ende. (Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]: Gott sei Dank!) Wenn Sie noch zwei Minuten oder eine Minute Geduld hätten, dann würden wir das schon erledigen. Wir können uns nicht auf den erreichten 0,75 Prozent Flächen ausruhen, sondern müssen auch zukünftig sicherstellen, dass diese Flächen weiterhin zur Verfügung stehen. – Danke schön für ihre Aufmerksamkeit! (Beifall DIE LINKE, SPD, Bündnis 90/Die Grünen) Präsidentin Antje Grotheer: Als nächste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Julia Tiedemann. Abgeordnete Julia Tiedemann (Bündnis Deutschland): Sehr geehrte Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete, liebe Zuschauer! Wir entscheiden hier heute über ein verpflichtendes Gesetz, das die überambitionierten Ziele auf Bundes- und EU-Ebene voranbringen soll. Wir haben das Glück, dass wir die Ziele ganz offensichtlich aktuell erfüllen. Allerdings – und das darf man nicht vergessen – von 0,5 Prozent hoch auf 1 Prozent, 1,5 Prozent ist es im schlimmsten Fall nicht mehr weit. Wenn wir erst einmal eine Verpflichtung für den Bau von Windenergieanlagen beziehungsweise zur Bereitstellung von Flächen für Windenergieanlagen einführen, dann ist es nicht mehr weit, bis diese Zahlen angepasst werden, denn wir wissen, im Bereich des Klimaschutzes und der überambitionierten Ziele gibt es keine Grenzen. Aktuell, würde man jetzt noch von den 0,5 Prozent ausgehen, wären das etwa 300 Fußballfelder – aktuell haben wir noch wesentlich mehr als das bebaut, aber nehmen wir erst mal nur die Zahlen aus diesem Gesetz –, also könnte Werder demnach 300 Tage im Jahr auf einem anderen Fußballfeld spielen. Das wären in Einfamilienhäusern gerechnet: 3 000 Einfamilienhäuser. (Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]: Wie viele Hektar?) 210! Das wurde ja vorhin schon mehrfach gesagt und ich dachte mir, ich spare mir die Zahl mal. Wenn man überlegt, wie viele Unternehmen auf einer solchen Fläche Platz hätten, dann kommen wir zum Beispiel, wenn man Lidl und deren Logistikzentren nimmt, auf etwa 15 Logistikzentren. Das schafft Wirtschaft, das schafft Arbeitsplätze, das schafft Steuerzahler. Aber nein, mit solchen Gesetzen werden zwangsweise wichtige Flächen gerade von Stadtstaaten verschwendet, das muss man ganz klar sagen. (Beifall Bündnis Deutschland) Für die wenigen wirtschaftlichen Möglichkeiten, die Stadtstaaten haben, ist auch eine Verpflichtung von 0,5 zu viel. Es geht hier nämlich nicht darum, ob wir diese schon erfüllen oder nicht erfüllen, es geht darum, dass wir uns hier verpflichten, dass diese Fläche immer bereitgestellt werden muss, auch in Zukunft, auch für Flächen, die aktuell vielleicht nur übergangsweise mit einem Windrad bedient sind. Wie gesagt, wir wissen nicht, wo der krampfhafte Wahn im Klimaschutz noch hinführt. (Zuruf: Oooh!) Ja, es ist doch so. Schauen Sie sich doch mal an, was logisch ist und was – –. (Abgeordneter Kevin Lenkeit [SPD]: Nennen Sie noch eine Alternative?) Ja, ist doch so! Statt wirtschaftlichem Aufschwung für unser Bundesland riskieren wir für die Zukunft weitere Schulden und noch weniger Fläche für Wohnen und Arbeiten, als es aktuell schon der Fall ist. Die Bedürfnisse unserer Stadt sind aber andere, und auch wenn die Regierung dies nicht sieht: Wir von Bündnis Deutschland, wir sehen und hören, was unsere Mitbürger benötigen. (Beifall Bündnis Deutschland) Nach eingehender Recherche kann und wird Bündnis Deutschland diesem Gesetz nicht zustimmen. – Vielen Dank! (Beifall Bündnis Deutschland) Präsidentin Antje Grotheer: Als nächster Redner der Abgeordnete Martin Michalik. Abgeordneter Martin Michalik (CDU): Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Gäste! Ich bin ein bisschen ratlos. „Krankhafter Wahn“ habe ich gehört, dann wurden Fragen aufgeworfen, was logisch ist, aber nicht beantwortet. Ich fand die ganze Debatte oder Ihren Beitrag dazu ehrlicherweise ziemlich unlogisch. Denn wir reden über ein Gesetz, und zwar – –, ich würde sagen, wenn ich so in den Raum gucke, weht ein laues Lüftchen. Der Senat präsentiert uns heute ein Gesetz zur Umsetzung des Windenergiebedarfsgesetzes für die Freie Hansestadt Bremen, kurz BremWindBGUG. Warum tut der Senat das? Weil er muss. Denn der Bund hat die Länder verpflichtet – und das war 2022 –, einen Flächenbeitragswert zu ermitteln, so heißt das im Fachchinesisch. Wir erinnern uns, das ist das berühmte Zwei-Prozent-Ziel, das der Umweltminister Robert Habeck vermittelt hat. Was bedeutet das für Bremen, Berlin und Hamburg? Für die Stadtstaaten sind es bis 2027 0,25 Prozent, bis 2032 0,5 Prozent. Herr Eicke zum Beispiel, Sie haben gerade so den Anschein erweckt, als hätte der Senat seine Hausaufgaben gemacht. Dem ist natürlich nicht so, weil wir hier eher von Zufällen sprechen. Bremen ist ein kleines Land mit vielen Potenzialen, aber ehrlicherweise ist es auf der Fläche nicht so schwierig, die Prozentzahlen zu erreichen. Um es präzise auszudrücken – Sie haben die Zahlen genannt –, hat Bremen das Ziel laut dieser Vorlage übererfüllt. Das zeigt mir auch wieder, wie ambitionslos Sie sind, denn Sie geben sich damit zufrieden. Das ist ein Irrweg. Denn da ist noch jede Menge Luft nach oben. Aktuell ist es so: In Bremen liegen wir nicht bei null. Wir haben etwa 200 Megawatt Windenergie, aber – und das ist das Wasser, das ich in den Wein kippe – wir haben uns in der Enquetekommission auf ein Ziel verständigt, und das hieß 350 bis 400 Megawatt bis 2038. Wenn ich dann auf die Zahlen schaue, sieht das ganz anders aus, und wir sind eben nicht so ambitioniert, wie wir es gern hätten. Es ist so, wie es ist. Der Senat muss natürlich genau schauen, welche Flächen wir nehmen. Die stehen nicht unendlich zur Verfügung, aber wir haben hier ein mächtiges kommunales Instrument, und das ist die Flächenausweisung. Das ist genau das, was wir monieren. Einige werden sich erinnern: Vor etwa vier Jahren hatte ich hier einen Antrag ins Parlament eingebracht. Da haben wir als CDU-Fraktion gefordert, mal entlang der A27 zu prüfen, wo es denn da noch Möglichkeiten geben würde. (Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]: Diese Legislaturperiode auch schon!) Ja. Das haben Sie abgelehnt. Wir haben damals in weiser Voraussicht, weil es uns klar war, dass wir mehr Energie benötigen werden und dass wir auch Flächen ausweisen müssen – –. Das war der Grund, warum wir diesen Antrag gestellt haben. Sie haben ihn abgelehnt. Das, was Sie heute mit diesem Gesetz machen, das ist eine reine Zustandsbeschreibung, mehr ist es nicht. Dafür brauchen Sie sich echt nicht abfeiern. (Beifall CDU) Das ist genau das Problem. Wir sehen keine Ambitionen seitens des Senats. Der Senat Bovenschulte liefert bei diesem Thema einfach nicht. Wir haben in der Enquetekommission einen gemeinsamen Konsens gehabt. Davon höre ich seit dieser Legislaturperiode in keiner Debatte irgendwas. (Abgeordnete Ute Reimers-Bruns [SPD]: Das Geld dafür wird nicht zur Verfügung gestellt!) Moment, wir haben uns auch beim Stahlwerk einigen können. Aber andere Ambitionen sehe ich gar nicht, also bitte! (Beifall CDU) Sie haben im Moment die Gestaltungsmacht, und was machen Sie? Sie gestalten nichts. Wir haben Potenziale, und es wird noch viele Fragen geben. Wir werden aber immer mehr Energie benötigen. Wir haben die Flächen. Machen Sie sich an die Arbeit! Weisen Sie mehr Flächen aus, prüfen Sie, was geht, aber ruhen Sie sich bitte nicht auf so einem kleinen Ziel aus! Wir werden uns übrigens enthalten. – Vielen Dank! (Beifall CDU) Präsidentin Antje Grotheer: Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Philipp Bruck. Abgeordneter Philipp Bruck (Bündnis 90/Die Grünen): Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleg:innen! Ja, diese Vorlage oder dieses Gesetz ist am Ende im Wesentlichen eine Zustandsbeschreibung, aber die Beschreibung eines sehr positiven Zustands Bremens, der auch nicht zufällig entstanden ist, sondern das Ergebnis schon sehr frühen Engagements für die Windenergie im Land Bremen ist. Tatsächlich auch schon durch Senator:innen vor der rot-grünen Koalition, aber eben im Wesentlichen durch die rot-grüne Regierungszeit hier ab 2007, die dazu geführt hat, dass wir so viel Windenergieleistung haben. (Beifall Bündnis 90/Die Grünen, SPD) Das bedeutet, dass das, was für andere Bundesländer eine große Aufgabe ist, dieses Ziel zu erfüllen für 2027, für 2032, dass wir das heute schon – also acht Jahre vorher – erreicht haben und es für uns quasi nur noch eine Formalie ist. Das ist eine positive, eine gute Nachricht für das Land Bremen. (Beifall Bündnis 90/Die Grünen, SPD) Ein Grund zum Arbeit einstellen, Herr Michalik, ist das aber natürlich nicht, denn uns ist doch allen klar, dass unsere Klimaziele mehr verlangen. Dass es mehr Windenergiepotenziale gibt, haben wir gemeinsam in der Enquetekommission in dem begleitenden Gutachten angeschaut, und jetzt ist die Aufgabe, zu schauen, wie man diese Windenergiepotenziale erschließen kann. Das heißt, wir brauchen eine systematische Überprüfung von Flächen und Standorten in beiden Stadtgemeinden: Wo kann man noch Standorte finden? Das betrifft in Bremen zum Beispiel laut diesem Gutachten Flächen bei den Oberneuländer Wiesen. Da freue ich mich, wenn Ihre Fraktion das dann auch unterstützt, wenn es da gelingen sollte, mit Naturschutz, mit Landschaftsschutz vereinbare Windenergieanlagen zu realisieren. Wir müssen uns auch anschauen, was man im Bereich des Repowering machen kann, also schon vorhandene Windenergieanlagen, die durch Anlagen mit höherer Leistung ersetzt werden könnten. Auch das ist nicht immer ganz einfach. Das heißt, da müssen wir schauen: Was sind unsere Aufgaben dabei, das in möglichst hoher Anzahl und Leistung zu ermöglichen? Aber vor allen Dingen lohnt sich ein Blick in die Gewerbegebiete. Wo kann man Produktionsanlagen, Logistikstandorte und Windenergieanlagen möglichst direkt kombinieren? Gerade in der Hansalinie spielt das eine entscheidende Rolle, weil da im Gewerbegebiet noch wortwörtlich auf der grünen Wiese entwickelt wird. Das heißt, man kann von Grund auf so planen, dass diese beiden Ziele miteinander vereint werden. Wenn man sich die Flächen des Landes Bremen anschaut, wo noch Windenergie wegzufallen droht, in dieser Vorlage hier, dann sieht man, dass das größte Problem eigentlich die Zwischennutzungen sind, die wegzufallen drohen auf dem Gelände des Stahlwerks und in der Hemelinger und Mahndorfer Marsch. Das heißt, da gilt es hinzuschauen: Was kann man machen, um das in den neuen Gewerbeflächen bestmöglich mit Windenergie zu vereinen? Aber auch die bestehenden Gewerbegebiete sollten wir uns noch mal gründlicher anschauen: Was ist da möglich? Die Hürden sind da natürlich viel höher. Es ist nicht so einfach, wenn das alles schon bebaut ist, da noch eine Windenergieanlage mit all den Anforderungen einzubauen, aber die Interessen aus der Wirtschaft gibt es. Es gibt Unternehmen, die das gern realisieren würden, weil es wirtschaftlich auch so attraktiv ist. Ich bin auch froh, dass die Zeiten, in denen wir darüber sprechen mussten, ob das überhaupt vereinbare Themen sind vorüber sind und jetzt sogar die Handelskammer in ihrer Stellungnahme zu diesem Gesetz erklärt, dass sie sich wünschen, dass da mehr ermöglicht wird. Das ist also für den Senat und für uns in Zukunft auch eine Aufgabe, auch im Bestand möglichst viele Windenergieanlagen in Gewerbegebieten zu realisieren. (Beifall Bündnis 90/Die Grünen, SPD, DIE LINKE) Insofern lassen Sie uns ruhig einen kleinen Moment stolz darauf sein, was Bremen bisher geleistet hat im Bereich Windenergie und dann weiter mit voller Energie daran arbeiten, dass Bremen auch in Zukunft die Windenergiepotenziale bestmöglich ausschöpft. – Vielen Dank! (Beifall Bündnis 90/Die Grünen, SPD, DIE LINKE) Präsidentin Antje Grotheer: Als nächster Redner der Abgeordnete Dr. Marcel Schröder. Abgeordneter Dr. Marcel Schröder (FDP): Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Saal tobt! (Heiterkeit Bündnis 90/Die Grünen) Mir hat sich gar nicht erschlossen, warum wir da heute jetzt groß drüber diskutieren. Wir haben das Ganze im Bund mitgetragen, Bremen übererfüllt diese Ziele bereits. Wir sind ein Stadtstaat, es ist tatsächlich eine gute Leistung, dass wir die Ziele übererfüllen, obwohl wir hier wirklich Flächenmangel haben. Insofern werden wir dem Gesetz zustimmen. Herr Michalik versucht mal wieder, grüner als die Grünen zu sein, auch das ist nichts Neues. Da fragen wir uns ein bisschen: Sie haben sich einerseits einkaufen lassen für das Stahlwerk und wollen neue Gewerbeflächen haben. Jetzt wollen Sie noch mehr Flächen für Windenergie. Da müssten Sie so langsam auch mal sagen, wo Ihre Flächen herkommen sollen, also welche Flächen Sie da jetzt wollen. (Beifall FDP – Abgeordneter Martin Michalik [CDU]: Haben wir! Der Antrag liegt vor.) Genau, da sind wir auf konkrete Vorschläge gespannt. Was Herr Bruck angesprochen hat, der Vorschlag der Handelskammer, einen Runden Tisch zu machen für Windenergieanlagen auch in Gewerbegebieten, den Vorschlag finden wir gut, auch das unterstützen wir. Ansonsten, auf das von Frau Tiedemann würde ich jetzt gar nicht zu sehr eingehen, weil man soll ja auch nicht über jedes Stöckchen springen. Insofern, wir stimmen dem Gesetz zu. (Beifall FDP) Präsidentin Antje Grotheer: Als nächste Rednerin hat das Wort Senatorin Kathrin Moosdorf. Senatorin Kathrin Moosdorf: Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete, liebe Gäste! Heute debattieren wir über das Windenergieflächenbedarfsgesetz in der Freien Hansestadt Bremen. Mit dem Gesetz werden die Zielvorgaben des Bundes im Land Bremen umgesetzt. Bevor ich noch mal auf das konkrete Gesetz eingehe, würde ich auch gerne ein paar grundlegende Gedanken zur Windenergie in Bremen teilen. (Vizepräsidentin Christine Schnittker übernimmt den Vorsitz.) Die Windenergie ist eines der Zugpferde für die Energiewende und gerade hier im Norden bereits allgegenwärtig. Ich denke, um unsere Klimaziele zu erreichen, ist der Ausbau der Windkraft ein ganz elementarer Baustein, weshalb wir uns auch hier in Bremen deutlich dafür einsetzen, zugegebenermaßen mit den Flächenproblematiken, die gerade schon geschildert wurden und die ja anders sind als in großen Flächenländern. Aber in Bremen setzen wir uns sehr engagiert für den Ausbau ein. Übrigens bringen wir auch im Bereich der dazugehörigen Forschung und des Transfers hier in Bremen sehr viel voran. Das ist in der Vergangenheit so gewesen, und diesen Pfad werden wir weitergehen. Für uns als Zwei-Städte-Staat mit begrenztem Flächenpotenzial wird es dabei aber auch weiterhin darum gehen, kreative Einzelfalllösungen zu finden, um überall dort, wo es möglich und sinnvoll ist, Windkraftanlagen zu installieren. Denn es geht ja letztlich darum, die aus der Windkraft erzeugte Leistung zu maximieren und sich nicht so sehr an Flächen und an Prozentzahlen festzuklammern. Deshalb sehe ich für unseren Zwei-StädteStaat mit begrenztem Flächenpotenzial auch das Repowering, also den Ersatz von bestehenden durch leistungsfähigere Windenergieanlagen, als wichtige Aufgabe für die kommenden Jahre und Jahrzehnte. Gleichwohl stehen wir auch in der Verantwortung, alle Möglichkeiten, die zum weiteren Ausbau der Windenergie da sind, auch zu nutzen. Zurzeit überprüfen wir deshalb zusätzliche Potenziale, gemeinsam auch mit den anderen Ressorts. Das Ziel ist eine objektive Neubewertung der Potenziale für weitere Windvorrangflächen in Bremen. Insgesamt sind momentan bei der Gewerbeaufsicht des Landes Bremen mehrere Vorbescheidsverfahren in der Bearbeitung, und es laufen viele Vorgespräche für zukünftige Vorhaben. Auch, wenn wir alle wissen, dass die Antragstellung aufgrund einer Vielzahl abzuwägender Belange nicht immer so einfach ist, wie wir uns das wünschen, tun wir wirklich sehr viel, um die Erschließung neuer Standorte und das Repowering bestehender Anlagen zu ermöglichen. Jetzt zum vorliegenden Gesetz: Mit dem Gesetz zur Umsetzung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes der Freien Hansestadt Bremen werden die Zielvorgaben des Bundes im Land Bremen umgesetzt. In dem Bundesgesetz werden die Länder verpflichtet, einen prozentualen Anteil der Landesfläche für die Windenergie an Land auszuweisen und auch zu nutzen. Flächenländer müssen dabei natürlich einen höheren prozentualen Anteil erfüllen als die Stadtstaaten. Wir haben es eben schon gehört, für die Freie Hansestadt Bremen wird vorgegebenen, 0,25 Prozent der Landesfläche bis Ende 2027 und 0,5 Prozent der Landesfläche bis Ende 2032 auszuweisen. Mit dem vorliegenden Landesgesetz kommt Bremen der Verpflichtung nach, die Umsetzung der vorgegebenen Anteile an der Landesfläche in Form von regionalen und kommunalen Teilflächenzielen umzusetzen. Die Stadtgemeinden werden damit verpflichtet, Windenergieflächen im durch das Gesetz genannten Umfang auszuweisen. Eine Festlegung bestimmter Flächen ist nicht Teil dieses Gesetzes, sondern das erfolgt auf anderem Wege. Mit den im Land Bremen derzeit ausgewiesenen Windenergieflächen können wir die Zielvorgaben – das haben wir eben schon gehört – bis 2027 und für 2032 bereits jetzt schon erfüllen. Wir haben einen Anteil von rund 0,75 Prozent der Landesfläche, der auf die Vorgaben des entsprechenden Gesetzes anrechenbar ist. Damit ist Bremen auch das einzige Land, welches bisher diese Flächenvorgaben für das Jahr 2032 erfüllt. Das finde ich sehr beachtlich. (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE) Weil wir die Nutzung der Windenergie im Land Bremen in der Vergangenheit – das haben wir schon gehört – bereits sehr erfolgreich ermöglicht haben, fällt es uns leicht, diese Vorgaben jetzt schon zu erfüllen. Das bedeutet aber nicht, dass wir die Hände nun in den Schoß legen und nichts mehr tun und uns nicht mehr engagieren, sondern – ich habe das eben skizziert – das Gegenteil ist der Fall. Wir wollen die Windkraft im Land Bremen weiterhin engagiert voranbringen, wir wollen die hohe Bereitschaft vieler Akteure, vieler Unternehmen aber auch in der Wissenschaft nutzen, sie unterstützen und da, wo es möglich ist, auch in die Umsetzung bringen. – Vielen Dank! (Beifall Bündnis 90/Die Grünen) Vizepräsidentin Christine Schnittker: Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Wir kommen zur Abstimmung. Wer das Gesetz in zweiter Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. (Dafür: SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE, FDP) Ich bitte um die Gegenprobe! (Dagegen: Bündnis Deutschland, Abgeordneter Sascha Schuster [fraktionslos] Stimmenthaltung? (CDU) Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt das Gesetz in zweiter Lesung. Artikelgesetz zur Neufassung der Bremischen Landesbauordnung und Änderung des Bremischen Ingenieurgesetzes Mitteilung des Senats vom 15. Mai 2024 (Drucksache 21/449) Dazu als Vertreterin des Senats Senatorin Özlem Ünsal. Wir kommen zur ersten Lesung. Die Beratung ist eröffnet. Als erste Rednerin hat das Wort Frau Senatorin Özlem Ünsal. Senatorin Özlem Ünsal: Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Wohnungsbaukrise ist aktuelle Realität. Die Baukosten haben inzwischen einen Stand erreicht, der das Bauen und vor allem den Wohnungsbau massiv erschwert. Die notwendigen Bauvorhaben für dringend benötigten Wohnraum sind ins Stocken geraten oder wurden zurückgestellt. In Bremen, das sehen wir sicherlich gemeinsam so, reagieren wir darauf und treffen wichtige Entscheidungen für das Bauen. Es gibt dabei für uns nicht den einen einzigen Lösungsweg, sondern vielmehr ein breites Bündel an Maßnahmen, die notwendig sind, um mehr bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Wesentlicher Ansatzpunkt ist hierbei auch die Reduktion der enorm gestiegenen Baukosten. Durch schnelleres und günstigeres Bauen kann es gelingen, die Wohnungsbaukosten zu senken und damit den Wohnungsbau wieder anzukurbeln. Ziel, unser Ziel ist es, das Bauen und auch das Mieten wieder deutlich günstiger und damit bezahlbarer zu machen. Eine bedeutende Maßnahme, verehrte Kolleginnen und Kollegen, aus dem Bündel ist die Novellierung der Landesbauordnung, LBO. Diese legt der Senat, legen wir heute in einer Neufassung vor. Damit ist der Rahmen gesetzt, Verfahren zu beschleunigen. Wir wollen mit der neuen LBO ermöglichen, mit weniger Regularien neues Bauen zu erproben. Nach einem intensiven Beteiligungs- und Abstimmungsprozess, der natürlich dazugehört, wird nun der Weg für eine erste umfassende Novellierung der Bremischen Landesbauordnung freigemacht. Dies geschieht selbstverständlich in engem Schulterschluss mit der Wohnungswirtschaft, der Kammer, der Architektenkammer an dieser Stelle, und weiteren Beteiligten. Die Novelle der Landesbauordnung verankert die Zielsetzung des Koalitionsvertrages zur Beschleunigung der Planung. Dies gilt darüber hinaus auch für die Umsetzung des sogenannten Bau-Turbo-Paktes vom November 2023, wie Sie erinnern, sowie der Beschlüsse der Bauministerkonferenz im November 2023. Eine von vielen zentralen Maßnahmen zur Förderung des Baugeschehens in der jetzigen baukonjunkturellen schwierigen Phase ist also auch die Vereinfachung und Beschleunigung vor allem der Planungs- und Genehmigungsverfahren. Sie wissen, das ist mir ein ganz, ganz besonderes Anliegen. In den letzten Jahren sind die Anforderungen an diese Verfahren in Deutschland und folglich damit auch in unserer schönen Stadt und in unserem schönen Bundesland erheblich gestiegen. Diesen Entwicklungen wollen wir begegnen, und diese Entwicklungen erfordern dringend eine bundesweite Anpassung, die sowohl im Kreis der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten mit dem Bundeskanzler vereinbart worden sind, als auch in der fachlich zuständigen Bauministerkonferenz als zentraler Handlungsbedarf benannt wurden. Die Notwendigkeit einer Novellierung der aktuell gültigen Bremischen Landesbauordnung ergab sich insbesondere auch durch zwingende Anpassungen des Landesrechts an europarechtliche Vorgaben. Der Senat hat das zugleich – –, wir haben das zugleich zum Anlass genommen, um weitere Änderungen vorzunehmen und werden damit unserer Verantwortung, gute Rahmenbedingungen für das Bauen in Bremen zu schaffen, gerecht. Das Land Bremen vollzieht damit einen bedeutenden Schritt für die Entwicklung und Beschleunigung des Baugeschehens in Bremen. Das ist aus meiner Sicht dringend angezeigt. Die Entscheidung, diese dringend notwendige Reform anzugehen, zeugt von einem klaren Blick für die Herausforderungen unserer Zeit und einem festen Engagement für die Zukunft unserer Städte im Bundesland. Erlauben Sie mir, verehrte Kolleginnen und Kollegen, mit Ihnen gemeinsam einen kurzen Blick auf die zentralen Änderungen der LBO zu werfen und diese einmal zu benennen. Hierzu gehören insbesondere der Verzicht auf die Pflicht zur Herstellung von Kfz-Stellplätzen bei Wohnungsteilung, Nutzungsänderung, Ausbau oder Aufstockung im Bestand zu Wohnzwecken, die Erleichterung beim Ausbau von Dachgeschossen. Ein erster Ansatz im Sinne einer Umbauordnung, die wir auch gemeinsam diskutieren und als wichtig erachten. Die Einführung eines sogenannten Gebäudetyps E gehört auch zu unserem Paket, der es erlaubt und ermöglichen soll, innovativer und kostengünstiger zu bauen. In das Paket der neuen Novellierung gehört auch die Genehmigungsfiktion für das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren sowie die Typengenehmigung für serielle Bauprojekte. Da die Entwicklung weiterhin dynamisch bleibt, verehrte Kolleginnen und Kollegen, ist aus unserer Sicht eine Evaluation dieser Neuregelung angezeigt und wird im Rahmen der beabsichtigten weiteren Novelle der LBO auch eingeplant sein. Denn es gilt: Wir haben noch einiges zu tun. Ich sage es immer wieder: Nach der Novelle ist vor der Novelle, und damit werden wir auch weiter im Prozess bleiben. Unmittelbar nach Inkrafttreten der Neufassung dieser LBO werden wir uns einer Nachfolgenovelle zu weiteren Möglichkeiten der Verfahrensbeschleunigung annehmen und auch intensiv vorbereiten. In diesem Rahmen ist ebenfalls eine Evaluation der Genehmigungsfiktionen, insbesondere – und das ist sicherlich auch für Sie und für uns gemeinsam ein wichtiger Punkt – unter besonderer Berücksichtigung der Beiräte vorgesehen. Ein zweiter wichtiger Baustein ist für mich zudem die Beschleunigung unserer Planungs- und Genehmigungsprozesse. Die Digitalisierung unserer Bauverwaltung ist ein zentraler Punkt, den wir an unterschiedlichen Stellen immer wieder für uns als Thema und der Genehmigungsprozesse insgesamt identifizieren. Auch hier verbinde ich im Grunde genommen im Ergebnis einen Baustein, um diese Praxis zu beschleunigen, zu erleichtern, was das Bauen in Bremen angeht. Insofern gehört auch dieser wichtige Baustein zum Paket dazu. Unsere Verfahren und Abläufe stehen im positiven Sinne auf dem Prüfstand, damit wir hier im besten Fall wie in vielen Bereichen Bremer zukunftsweisend Vorbild werden können. Das wollen wir gerne tun. Deshalb werden wir auch diese ganzen Verfahren und Abläufe weiterhin auf den Prüfstand stellen und gemeinsam gucken, was wir noch besser machen können. Der Senat – –, wir schaffen damit die neuen Handlungsspielräume, die wir schaffen und nutzen, um Verfahren zu beschleunigen. Die Inhalte der LBONovelle sind selbstverständlich für alle am Bau beteiligten Akteure ambitioniert. Dennoch freue ich mich sehr, an dieser Stelle auch noch mal meinen ganz persönlichen Dank in Richtung aller Beteiligten aussprechen zu dürfen. Das ist in erster Linie natürlich die Architektenschaft aber auch die Wohnungswirtschaft, die diesen ambitionierten Zielen und auch der Beschleunigung mit großem Zuspruch folgt und gemeinsam mit uns diesen Weg auch beschreitet und die LBO-Novelle ausdrücklich begrüßt. Wir sind bereit, diesen Weg mit der Bauwirtschaft und allen weiteren beteiligten Akteuren zu gehen, einen weiteren engen Austausch zu pflegen, wie wir dies zügig umsetzen können, um diese gesteckten Ziele gemeinsam zu erreichen. Lassen Sie uns gemeinsam dranbleiben. Ich betone noch einmal, nach der Novelle ist vor der Novelle, um das bezahlbare Wohnen weiterhin möglich zu machen! – Vielen Dank! (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE) Vizepräsidentin Christine Schnittker: Als Nächstes hat das Wort der Abgeordnete Falk-Constantin Wagner. Abgeordneter Falk-Constantin Wagner (SPD): Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Bauen in Bremen soll einfacher werden. Das Bauen in Bremen soll schneller werden, und das Bauen in Bremen soll auch wieder mehr werden. Denn wir brauchen und wir wollen mehr Wohnungen, mehr Investitionen in unsere Quartiere und das Ganze auch in der Krise. Deshalb vereinfachen wir mit dieser Novelle der Landesbauordnung eine Reihe von Regelungen für Bauherrinnen und Bauherren. Fünf davon würde ich gern beispielhaft anführen. Wer Dachgeschosse zu Wohnzwecken umnutzt, wird künftig von der Genehmigung freigestellt. Wer zusätzliche Wohnungen in Bestandsgebäuden schafft, muss zukünftig keinen Stellplatz oder andere Mobilitätsnachweise mehr erbringen. Baufirmen, die seriell bauen möchten, also denselben Gebäudetyp immer wieder errichten wollen, können künftig eine Typengenehmigung beantragen und damit einmalig die Genehmigung zum immer wiederkehrenden Bau dieser Gebäude erhalten. Wer heute im Wege einer Freistellung baut – das ist zum Beispiel in der Regel für das klassische Reihenhaus der Fall –, der kann sich schon jetzt auf eine Genehmigungsfiktion verlassen. Das heißt, dass nach Ablauf einer bestimmten Frist auch ohne Rückmeldung der Behörde der Antrag als genehmigt gilt. Das nennen Juristen Genehmigungsfiktion, und diese Genehmigungsfiktion führen wir jetzt auch für die nächst höhere Stufe ein, für das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren und damit für fast alle Genehmigungsvorhaben, die infrage kommen. Schließlich – und das finde ich besonders interessant –, wir nehmen eine Anregung aus der Architekt:innenschaft auf und führen den Gebäudetyp E in Bremen ein. Das bedeutet, dass es zukünftig in Bremen zulässig ist, im Einvernehmen von Planern, sachkundigen Bauherrn und der Baubehörde Abweichungen von den Vorschriften der Landesbauordnung zu vereinbaren. Solange das nicht elementare Dinge wie zum Beispiel den Brandschutz betrifft, ist es künftig möglich, nach sorgfältiger Abwägung und im Konsens dieser Beteiligten auch mal aus dem Korsett der Vorschriften auszubrechen. Damit hoffen wir darauf, dass wir Innovation freisetzen und Lernen am Bau ermöglichen. Das ist, was im Rahmen dieser Novelle vorgesehen ist, es ist allerdings noch nicht alles. Aufgrund von EU-Vorgaben müssen wir bestimmte Anpassungen fristgerecht zum 1. Juli umsetzen, deshalb ziehen wir jetzt bestimmte Aspekte vor. Andere werden noch folgen. Was im nächsten Schritt aus meiner Sicht auf jeden Fall noch folgen sollte, ist eine umfassende Umgestaltung der Landesbauordnung hin zu einer Umbauordnung. Das bedeutet, wir tragen dem Umbau von Gebäuden bei den Genehmigungsvorschriften in deutlich besserem Maße Rechnung als bisher. Denn mehr Umbauten von Gebäuden sind die Zukunft, aber sie brauchen dann auch realistische Vorschriften, wenn wir wollen, dass weniger abgerissen und dann wieder neu gebaut wird, wenn wir wollen, dass hohe Neubaukosten vermieden werden können, wenn wir wollen, dass manche Projekte, die neues Leben in alte Gebäude bringen, dann auch tatsächlich mal in Gang kommen. Das, glaube ich, beste Beispiel, warum das wichtig ist, das ist unsere Innenstadt. Wir haben hier in der Innenstadt viele ehemalige Bürogebäude, die viel Potenzial dafür bieten, dort mehr Wohnraum zu schaffen und eine lebendigere Innenstadt zu generieren. Aber wenn wir wollen, dass in ehemaligen Büros am Brill auch wieder gewohnt wird, dann können wir dort schlechterdings die Lärmwerte für einen Neubau in Borgfeld erwarten. Wir brauchen also Bestandsschutzregelungen bei Umnutzung, die den Umbau richtig attraktiv machen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Bürgermeister hat angekündigt, Bremen macht sich mit dieser Novelle auf den Weg zu den unbürokratischsten Bauvorschriften Deutschlands. Das finde ich einen hervorragenden Weg. Ich freue mich darauf, mit dieser Novelle den ersten Schritt auf diesem Weg zu beschließen, und ich freue mich auch darauf, im nächsten Schritt den zweiten Schritt für dieses Projekt anzugehen. – Vielen Dank! (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE) Vizepräsidentin Christine Schnittker: Als Nächster hat das Wort der Abgeordnete Fynn Voigt. Abgeordneter Fynn Voigt (FDP): Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, verehrte Gäste! Wir debattieren heute die Novellierung der bremischen Landesbauordnung, und ich möchte mit einem versöhnlicheren Teil beginnen. Ich weiß nicht, woran es liegt, ob es der Wechsel der Hausspitze von den Grünen zur SPD war, oder ob es daran liegt, dass Sie auch gemerkt haben, dass der staatliche Wohnungsbau mit dem Maß an Regularien nicht funktioniert. Wir sind aber glücklich, dass Sie endlich gemerkt haben, nachdem wir es Ihnen viele Jahre gesagt haben, dass die Regularien ein großer Hebel auf die Verteuerung des Wohnungsbaus sind. Da kann man sagen, das ist ja schon mal was. (Beifall FDP) Knapp ein Drittel pro ausgegebenem Euro in der Bau- und Wohnungswirtschaft wird durch den Staat verursacht. Ich habe es hier schon ganz oft am Rednerpult gesagt: Die Bauregulierungen sind der Kostentreiber, wo Sie von der staatlichen Seite den größten Hebel drauf haben, etwas zu tun. Es ist die Stellschraube, an der Sie direkt die Hand dran haben, und wir werden Sie weiter auffordern, daran was zu ändern. (Beifall FDP) Es ist nämlich nicht, wie Frau Grotheer vorhin sagte, so, dass die Bürgerinnen und Bürger nur darauf warten, dass der Staat noch mehr Regularien, noch mehr Bürokratie für sie macht. Aus unserer Sicht erwarten die Bürgerinnen und Bürger in unserem Land, dass der Staat einen Rahmen setzt, einen groben Rahmen, und dass der Staat den Bürger sonst in Ruhe lässt. (Beifall FDP) Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir verspielen hier als Bremen, als kleines Bundesland, als Land der kleinen Wege unseren größten Vorteil, wenn wir auf jedes Regelwerk aus der EU und aus dem Bund noch einen oben drauflegen. Sie werden diese Landesbauordnung heute so beschließen, planen aber noch eine weitere. Ich finde den Ansatz „vor der Novelle ist nach der Novelle“ eigentlich ganz gut, aber weil Sie eben so oft Evaluationen und Prüfstände gesagt haben, habe ich jetzt doch ein wenig die Befürchtung, dass alles Gute, was jetzt in diese neue Landesbauordnung reingekommen ist, danach wieder rausgenommen wird. Deswegen möchte ich hier einmal appellieren: Bitte auch in der nächsten Bauordnung sehr viel weiter entlasten und nicht alles an Entlastungen wieder wegnehmen! (Beifall FDP) In diese Neufassung der Landesbauordnung ist, auch durch das stetige Fordern der Opposition, von der CDU und insbesondere auch von uns, von der FDP, vieles Gute eingezogen. Zum Beispiel haben wir durch unsere stete Kritik in der Deputation eine Genehmigungsfiktion erhalten, der Gebäudetyp E ist eingezogen, und die serielle Typengenehmigung ist in der neuen Landesverordnung enthalten – alles Dinge, die wir schon seit Jahren gefordert haben, die Sie jahrelang abgelehnt haben. Wir freuen uns trotzdem, dass diese jetzt in der Landesbauordnung enthalten sind. (Beifall FDP) Nach wie vor glauben wir aber nicht, dass diese Landesbauordnung ausreichen wird, um eine Trendwende beim Wohnungsbau zu erreichen. Wir sind damit, glaube ich, nicht ganz alleine, denn Ihre Koalitionspartnerin Frau Leonidakis ist nicht müde, sowohl in Deputationssitzungen als auch draußen in Terminen zu sagen, dass diese Landesbauordnung nicht den Bau-Turbo entfachen wird. Sie hat ja gleich noch mal einen Redebeitrag, da wird sie es bestimmt auch noch mal erwähnen. Und das, obwohl wenige Tage, nachdem Sie uns eine Antwort auf unsere Große Anfrage gegeben haben– es ging damals um die 10 000 Wohnungen, die Sie in Ihren Koalitionsvertrag geschrieben haben –, gesagt haben, dass diese Landesbauordnung der essenzielle Faktor sein wird, den Bau dieser Wohnungen zu erfüllen. Zum damaligen Stand waren es noch circa 9 000 fehlende Wohnungen. Wir glauben weiterhin nicht, dass dieser Stand der Landesbauordnung ausreicht, um die Anzahl dieser Wohnungen zu erfüllen. (Beifall FDP) Lassen Sie die Wohnungswirtschaft nicht zu lange auf die nächste Novelle warten! Für die Wohnungsbauwirtschaft schlägt die Uhr schon fünf nach zwölf. Streichen Sie, was sich streichen lässt, schauen Sie nach Niedersachsen auf die Landesumbauordnung! Herr Wagner hat es auch eben erwähnt, da kann man wahrscheinlich viel abschauen. Gehen Sie bitte in sich, ob es wirklich noch mehr Regelwerke braucht, die auf EU- und Bundesregeln oben draufgelegt werden, und last but not least: Schauen Sie sich bitte noch mal kritisch die Bremer Standards an! Wir glauben, dieses Regelwerk braucht es nicht. Es geht um die Wohnungswirtschaft und anschließend auch um die Eigentümer und Mieterinnen und Mieter. Wohnraum ist wichtig, Wohnraum ist essenziell, und wir werden weiter dafür kämpfen. – Vielen Dank! (Beifall FDP) Vizepräsidentin Christine Schnittker: Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Dr. Oğuzhan Yazıcı. Abgeordneter Dr. Oğuzhan Yazıcı (CDU): Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die CDU-Fraktion begrüßt grundsätzlich die Neufassung der Landesbauordnung, die sich im Kern um den Bestand dreht, also Umbau, Ausbau, Aufstockung. Wir sind genauso der Auffassung, dass es da keiner Verschärfung bedarf, sondern dieselben Voraussetzungen gelten sollten wie vorher. Das ist richtig und wird zu einer Entlastung führen. Mit Blick auf die Bremer Standards, die wir zum Teil auch kritisch sehen, ist besonders hervorzuheben, dass es zu keiner weiteren Verschärfung gekommen ist. Freilich, der große Wurf ist diese Novelle nicht, denn eine wirkliche Lösung für die Wohnungsnot wird es nur geben, wenn wir auch den Neubau erleichtern, meine Damen und Herren. (Beifall CDU) In dieser Hinsicht bleibt die Novelle hinter unseren Erwartungen zurück und ist daher leider kein Bau-Turbo. Die CDU-Fraktion wird sich daher auch in den Fachgremien weiter für eine Novelle in Bezug auf den Neubau einsetzen. Ob die Planungsprozesse und Genehmigungsverfahren tatsächlich beschleunigt werden, wie Sie eben vorgetragen haben, Frau Senatorin, auch da haben wir unsere Bedenken. Hier müssen natürlich Abteilungen mit ihren gewohnten Abläufen auch mitziehen. Herr Bovenschulte hat hier offenbar ein Problem identifiziert. Er spricht von einer neuen Entscheidungskultur, die irgendwie in der Behörde gelebt werden muss. Wir werden das kritisch begleiten und auch entsprechende Fragen in der Fachdeputation stellen. Insgesamt ist es jedenfalls dringend erforderlich, dass wir zu einem einheitlichen, transparenten und vor allem zügigen Verwaltungsverfahren kommen, und wenn die Novelle hier ein Start ist, dann freuen wir uns darüber, denn ein Bau-Turbo ist in dieser Stadt dringend notwendig. Es fehlt an bezahlbarem Wohnraum in breiteren Gesellschaftsschichten, nicht nur für die Geringverdiener. Hier ist leider auch der Bremer Senat mit dem selbstgesteckten Ziel, Ende 2013 8 000 Sozialwohnungen im Bestand zu haben, krachend gescheitert. Im Vergleich zu 2017 hat Bremen gerade einmal die Hälfte des Bestandes registriert. Auch Ende 2024 werden weitere Hunderte Sozialwohnungen aus der Mietpreisbindung herausfallen. Das birgt sozialen Sprengstoff, und auch die anhaltende weitere Zuwanderung hat in sehr vielen Stadtteilen in Bremen ihre Auswirkungen auf dem Wohnungsmarkt. Ich möchte deutlich machen: In einem Land, in dem fast ein Drittel der Bürger in Armut lebt, dürfen Wohnungen keine Mangelware sein, meine Damen und Herren. Dafür trägt der Senat die Verantwortung und eben nicht die Privaten, so, wie es auch in der Aussprache in der Deputation ein bisschen herauszuhören war: „Wir haben hier mit der Novelle unsere Hausaufgaben gemacht, und jetzt müssen die Privaten bauen, die müssen ja schließlich Geld verdienen.“ Nein, das wird eben nicht passieren. Vor allem die Quote zur Schaffung von sozialen Wohneinheiten ist gegenwärtig in einer Mischkalkulation überhaupt nicht darstellbar, meine Damen und Herren. Deswegen wiederholen wir abermals unsere Forderungen: Die kommunalen Wohnungsbauträger müssen hier noch aktiver in den Wohnungsmarkt eingreifen und bauen, meine Damen und Herren! Wann, wenn nicht jetzt schlägt die Stunde? (Beifall CDU) Damit zusammenhängend ist auch einer unserer Hauptkritikpunkte: die zum Teil weiter enthaltenen bauhemmenden und kostentreibenden Bestandteile des Bremer Standards. Deutschland hat europaweit bereits die höchsten Anforderungen an den Bau, aber Bremen sattelt noch mal einen oben drauf: Seien es die Glasbehausungen bei den Balkonen, die die Eigentümer nicht haben wollen, die aber kosten, oder der Energieeffizienzstandard, der auch höher ist als auf Bundesebene. All das verursacht Kosten, Herr Voigt hat es genannt: 37 Prozent der Kosten am Bau sind staatliche Regulierungen, meine Damen und Herren. Deswegen kann das Gebot der Stunde nur lauten: Ressourcenschonend, naturverträglich aber gleichzeitig auch bezahlbar. Das muss gewährleistet werden. Deswegen wiederhole ich auch gerne unsere Forderung aus unserem Antrag aus November 2023: Der Bremer Standard muss im Hinblick auf Nachhaltigkeit und Bezahlbarkeit, auf seine Existenzberechtigung hin überprüft werden, meine Damen und Herren. Braucht es wirklich jede einzelne Regelung? Nicht der allerhöchste Standard in der EU ist hier vielleicht das Gebot der Stunde, sondern Pragmatismus. Dann, meine Damen und Herren, scheitert der Senat vielleicht auch nicht Jahr für Jahr an den eigenen Ansprüchen, bezahlbaren Wohnraum in Bremen zu schaffen. – Danke schön! (Beifall CDU) Vizepräsidentin Christine Schnittker: Bevor ich die nächste Abgeordnete aufrufe, begrüße ich ganz herzlich auf der Besuchertribüne eine Gruppe ukrainischer Frauen mit Kindern. – Seien Sie herzlich willkommen! (Beifall) Als Nächste hat das Wort die Abgeordnete Bithja Menzel. Abgeordnete Bithja Menzel (Bündnis 90/Die Grünen): Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleg:innen! Diese erste Novelle in der laufenden Legislaturperiode ist eine Lösung für die europarechtskonforme Anpassung der Anforderungen an die Bauvorlageberechtigung. Aber sie ist zum Glück noch viel mehr. Sowohl Teile des Bund-Länder-Paktes als auch bisher fehlende Anpassungen an die aktuelle Musterbauordnung wurden berücksichtigt, und es sind einige Grundsteine für ganz neue Gepflogenheiten im Baubereich gelegt worden. Damit zeigen wir, dass auch Bremen an der Beschleunigung und Vereinfachung von Bauvorhaben festhält, und da hätte ich mir ehrlich gesagt ein bisschen mehr Lob aus der Opposition erhofft. (Beifall Bündnis 90/Die Grünen, SPD, DIE LINKE – Abgeordneter Prof. Dr. Hauke Hilz [FDP]: Man kann nicht alles haben!) Es freut mich, zu merken, dass in diesem Fall die Fachwelt und die Politik übereinstimmen. Es gibt ganz viel positives Feedback aus der Architektenund der Ingenieurskammer und der Bau- und Wohnungswirtschaft, die sich alle mit ihrer Expertise in den Prozess eingebracht haben. Vor allem die Schlagworte Umbauordnung, Gebäudetyp E oder auch serielles Bauen, Typengenehmigung finden hier ganz viel Anklang. Auch bei mir findet das ganz viel Anklang, denn ich finde, das sind ganz wichtige Bausteine für zukunftsfähiges Bauen. (Beifall Bündnis 90/Die Grünen, SPD, DIE LINKE) Für alles, was ich da gerade aufgezählt habe, brauchen wir aber definitiv noch mehr gute Beispiele, und gerade für den Gebäudetyp E werden wir Modellprojekte schaffen müssen, die die Möglichkeiten von experimentellem Bauen – denn dafür steht das „E“ in Gebäudetyp E – ausloten und uns in der Praxis mal ganz neue Optionen im Baubereich aufzeigen. Eine Kleinigkeit gibt es da noch zu berücksichtigen. Auf Bundesebene muss nämlich noch das Bürgerliche Gesetzbuch angepasst werden, um für Abweichungen von Standards später nicht haftbar gemacht werden zu können. Dass wir das sogenannte „Soll“, das Ermessen – was einfach bedeutet, dass es einfacher ist, Abweichungen für Bauantragstellende auch genehmigt zu bekommen –, erst einmal nur in einem ganz bestimmten Bereich, nämlich zur Erprobung besondere Bau- und Wohnformen zuzulassen, das ist genau die richtige Vorgehensweise, um diese ganz neue Herangehensweise und die neuen Möglichkeiten in allen betroffenen Bereichen und Ressorts zuverlässig und auch sicher einführen zu können. In der zweiten Novelle in dieser Legislaturperiode können und wollen wir daran anknüpfen. Das haben hier jetzt ja auch schon alle gesagt, dass wir das zusammen schaffen wollen. Ich fände es auch wichtig, dass wir nach Niedersachsen schauen, die wirklich eine sehr fortschrittliche Landesbauordnung eingeführt haben, die noch über das hinausgeht, was wir bisher in Bremen geschafft haben. Dazu gehört, dass wir Bauen im Bestand noch weiter erleichtern und bei einer Aufstockung um zwei Geschosse keine höheren Baustandards an ein Gebäude stellen, als wir es im Bestandsgebäude haben. Das gilt übrigens nicht für energetische Anforderungen, nur für alle, die sich hier jetzt vielleicht schon gefreut haben, aber es geht darum, dass Baukosten gesenkt werden können, wenn es zum Beispiel um die Beschaffenheit von Decken oder von Türen oder auch von Treppen geht. Was Niedersachsen auch macht, worüber wir, finde ich, auch reden müssen und womit wir uns auseinandersetzen müssen, ist eine zurückgenommene Pflicht für Aufzüge bei einer Aufstockung. Aufzüge in Wohnhäusern sind ja eigentlich dafür da, dass Wohnraum allen Zielgruppen zur Verfügung steht. Mir ist es wichtig, dass wir in allen Stadtteilen ausreichend Wohnraum für alle Menschen mit ihren Bedürfnissen haben. Es wäre aber in dieser Situation an der Zeit, zu überlegen, ob wir bei Umbauprojekten, die ansonsten gar nicht stattfinden im Sinne der Nachhaltigkeit diese Ausnahme schaffen und bei allen übrigen Projekten und insbesondere dem Neubau sehr streng darauf achten, dass Wohnraum für Senior:innen, für behinderte Menschen oder auch Familien bedarfsgerecht eingerichtet wird. Es könnte hier auch um die Streichung der Öffnungsklausel gehen, das klang schon mal in Debatten an, nach der bestimmte Teile des Gemeindegebietes von der Pflicht zur Herstellung von R-Wohnungen ausgenommen werden. Ganz allgemein gesagt, und das haben wir den Beteiligten auch so versprochen, werden wir die Belange verschiedener Gruppen noch einmal explizit in den Fokus nehmen, wenn wir in die nächste Novelle starten. Ich finde, man merkt, dass sich im Bereich der Bauvorschriften, im Bereich vom ökologischen Bauen und im Bereich von einfachem Bauen gerade sehr, sehr viel bewegt, und ich nehme den Austausch mit dem Ressort und allen beteiligten Akteuren gerade sehr positiv wahr. Wir werden in zwei Jahren und darüber hinaus immer wieder neue Erkenntnisse in den Prozess der Novellierungen einfließen lassen. Vielleicht schafft es dann ja auch eine verbindliche Regelung zur Fassadenbegrünung in die Landesbauordnung, das würde mich zumindest freuen. Denn neben der dringend benötigten Entlastung des Wohnungsmarktes, über die wir uns hier alle einig sind, steht die ökologische und klimafreundliche Bauwende weiterhin ganz oben auf der To-do-Liste. (Beifall Bündnis 90/Die Grünen, SPD, DIE LINKE) Als nächste Rednerin hat das Wort Vizepräsidentin Christine Schnittker: die Abgeordnete Sofia Leonidakis. Abgeordnete Sofia Leonidakis (DIE LINKE): Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir diskutieren die Neufassung der Bremischen Landesbauordnung und des Bremischen Ingenieurgesetzes. Der Kontext oder Anlass für diese Novelle war – jetzt wird es richtig spannend – das Vertragsverletzungsverfahren 2018/2291 der Europäischen Kommission gegen das Bundesministerium für Wirtschaft und die Bundesrepublik Deutschland. Um diese Frist des dort gesetzten Vertragsverletzungsverfahrens einhalten zu können, mussten wir diese Novelle machen, und sie muss vor dem 1. Juli dieses Jahres in Kraft treten. (Zuruf Abgeordneter Hartmut Bodeit [CDU]) So weit so gut. Das haben wir geschafft. Die Verwaltung hat sich in einem sehr aufwendigen Verfahren der Einbeziehung der von der EU-Kommission vorgegebenen Maßgaben in die Bremische Landesbauordnung wirklich in die kleinsten Details der Landesbauordnung eingearbeitet, und das war quasi die eigentlich vorgesehene kleine Novelle. Dann haben der Senat, die Koalition und vor allem auch die Verwaltung den eigenen Turbo noch mal angeworfen und zusätzliche qualitative Veränderungen in die LBO aufgenommen. Herr Voigt, ich finde schon, dass es sich an dieser Stelle einmal ganz kurz gebührt der Verwaltung Respekt zu zollen. Das, was dort in sehr kurzer Zeit gemacht wurde – und die Landesbauordnung ist wirklich ein komplexes Regelwerk –, da unter hohem Zeitdruck, weil wir diese Frist von der EUKommission haben, die entsprechenden Änderungen einzuführen, da finde ich schon, dass man da sagen kann, da haben sowohl die Koalition, als auch vor allem die Verwaltung, die das am Ende ausgearbeitet hat, wirklich Respekt verdient. (Beifall DIE LINKE, Bündnis 90/Die Grünen) Ich habe in der Baudeputation gesagt – und ich glaube, das jetzt so auszulegen, als gäbe es da einen Spalt in der Koalition, das wird Ihnen nicht gelingen, Herr Voigt: Die Verwaltung und der Senat auf Landesebene und auch auf Bundesebene sind bereit –und tun es und werden es weiter tun, es ist ja schon die nächste Novelle angekündigt –, ihre Hausaufgaben zu machen, was die Entschlackung der Baugesetze und der baurechtlichen Vorgaben angeht. Es gibt im Baurecht in Deutschland ungefähr 20 000 rechtliche oder Vorgaben anderer Art, Regelwerke, DIN-Normen, Verordnungen und so weiter und so fort. Dass was überreguliert ist, das haben, glaube ich, inzwischen alle eingesehen und auch zugegeben, und dass eine Entschlackung auf dieser Ebene notwendig ist, da widerspricht Ihnen auch niemand in der gesamten Bundesrepublik. Das ist klar. Nur zu erwarten, dass eine Entschlackung auf der Regelungsebene den Bau-Turbo anwirft, ist meiner Meinung nach ein falsches Erwartungsmanagement, denn auch mit dem Bautypus E, auch mit der Fiktionsgenehmigung und auch mit allen weiteren guten Maßnahmen, die wir hier machen – die Erweiterung der Bauvorlageberechtigten und, und, und, wir tun, was wir können, sage ich mal – wird der Bau-Turbo nicht angeworfen werden. Es gibt eine Umfrage des ifo-Instituts vom März dieses Jahres, wo sie herausgefunden haben, dass 56 Prozent der Bauunternehmen, mehr als die Hälfte, sich über das Fehlen von Bauaufträgen beklagen, das ist doch das Problem. Da kommen wir zu des Pudels Kern. Das Problem ist, wir haben ein Ende der Niedrigzinsphase, die über Jahre vorhanden war, die jetzt beendet ist, wir haben hohe Baukosten durch die angestiegenen Kosten von Baumaterialien durch den Überfall Russlands auf die Ukraine und wir haben – und das ist gut so – auch steigende Löhne in der Baubranche, endlich. Es ist doch gut, dass die IG BAU die Beschäftigten endlich auch organisiert, sonst werden uns perspektivisch auch die Arbeitskräfte und die Fachkräfte fehlen. (Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]: Und wir haben steigende Standards!) All das zusammengenommen ist die wesentliche Ursache für die Bauzurückhaltung, sage ich mal, in der wir jetzt im Moment sind: Es ist doch so, wer im Moment noch baut, das sind im Grunde nur noch die öffentlichen Wohnungsbauunternehmen. Sonst baut doch niemand mehr. Alle Bauprojekte von privaten Investoren sind „on hold“. Das ist das Problem, und ich finde es schon ein bisschen, wie soll ich sagen, interessant: Immer, wenn es gut läuft, soll der Staat sich nicht immer einmischen und sind Vorkaufsortsgesetze oder Stadtentwicklungsgesellschaften oder, oder quasi eins vor Sozialismus. Aber wenn es schlecht läuft, so wie jetzt, dann soll der Staat einspringen. (Abgeordneter Thore Schäck [FDP]: Ja, es läuft doch schlecht!) Herr Schäck, hören Sie mir einmal bitte gut zu! Ich habe genau das gerade gesagt, und wenn Sie das nicht begreifen wollen, Sie sind doch der Profi für den Markt, oder? Genau das ist der Marktmechanismus, und dass der Staat dann immer (Zuruf Abgeordneter Thore Schäck [FDP]) einspringen soll – –. Herr Schäck! Herr Voigt, vielleicht können Sie das Ihrem Fraktionsvorsitzenden noch mal erklären, was ich sagen wollte, weil der hat offensichtlich nicht richtig zugehört. (Abgeordneter Fynn Voigt [FDP]: Ich versteh‘ es doch auch nicht!) Der wesentliche Faktor für die Baukrise ist ein anderer als die Vorschriften, liebe Kolleginnen und Kollegen. Deswegen lange Rede kurzer Sinn: Wir machen unsere Hausaufgaben, und wir machen noch mehr. Wir gründen auch eine Stadtentwicklungsgesellschaft. Unsere öffentlichen Bauunternehmen (Glocke) sind überall in der Stadt unterwegs und bauen weiterhin, aber wir können das Geschäft der Privaten nicht allein und vollständig übernehmen. – Danke! (Beifall DIE LINKE) Vizepräsidentin Christine Schnittker: Als Nächstes hat das Wort die Abgeordnete Julia Tiedemann. Abgeordnete Julia Tiedemann (Bündnis Deutschland): Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete, liebe Zuschauer! Die Neufassung der Landesbauordnung mag wichtig und soweit auch richtig sein, aber dieses Gesamtpaket, wie es uns hier heute vorgestellt wird, kann so nicht akzeptiert werden. (Beifall Bündnis Deutschland) Diese Novelle zielt nicht nur auf die Verbesserung des Wohnungsmarktes ab, was natürlich wünschenswert wäre – mehr Wohnraum, günstiger bauen, schneller bauen, das sind alles Sachen, die wunderbar sind und die wir auch gerne unterstützen –, sondern hier geht es auch darum, die schärferen Klimavorschriften, die uns von allen Seiten vorgeschrieben werden, und die wir uns selbst auch noch mal zusätzlich verschärfen – –. Ich erinnere nur daran, Bremen möchte Netto-Null-Emission bis 2038 – –. (Abgeordnete Dr. Henrike Müller [Bündnis 90/Die Grünen]: Korrekt! – Abgeordnete Sofia Leonidakis [DIE LINKE]: Na klar! Allein um des Überlebens willen!) Gehen Sie noch mal zur Schule, Frau Leonidakis, (Zurufe) da wird Ihnen das vielleicht mal richtig erklärt, wie das funktioniert mit dem Überleben. Also, wo waren wir? Genau, diese Novelle wird in verschärfter Form – –. Diese Novelle sorgt jetzt dafür, dass der Klimaschutz noch mal in verschärfter Form dem gerecht wird. Ja, ich habe jetzt hier einiges gehört, dass die Novelle toll sein soll, klasse sein soll. Aus vielen verschiedenen Richtungen hat man nur Positives gehört. Aber diese Novelle enthält auch einiges Negatives. Ich möchte zwei Sachen besonders hervorheben: Wogegen wir uns auch schon seit Jahren aussprechen, ist das Verbot von Schottergärten, denn auch diese sollen jetzt in Bremerhaven verboten werden. Allerdings, wer ein Haus baut, wer ein Haus kauft, sollte die Freiheit haben, selbst zu entscheiden, wie er seinen Garten gestalten möchte, wie die Fassade aussehen soll und welche Farbe sein Dach hat. Zudem – und das ist der zweite Punkt – sollen hier heute die Voraussetzungen von verpflichtender Photovoltaik auf Neubauten und bei Dachsanierungen beschlossen werden. Das wird dann ja auch noch mal zu einem anderen Tagesordnungspunkt besprochen. Auch da sind wir für mehr für Anreize schaffen statt Verpflichtungen auferlegen. (Beifall Bündnis Deutschland) Ein Wort, das mir zusätzlich in diesem Text entgegengekommen ist, ist das Wort Schwammstadt. Was ist eine Schwammstadt? Ich gebe zu, ich musst das auch erst mal googeln. (Abgeordneter Martin Michalik [CDU]: Nicht SpongeBob!) Dabei, um es ganz vereinfacht zu sagen, wird die Stadt so konzipiert, dass sie Wasser speichert, um es bei Bedarf zu nutzen. Meine Damen und Herren, dabei musste ich an Bremerhaven denken, und zwar ganz explizit an Süd-Geestemünde und an Wulsdorf. Insbesondere bei starkem Regen schwimmen dort die Gärten. Wenn Sie also Wasser benötigen, bedienen Sie sich! Die Anwohner werden es Ihnen danken. (Beifall Bündnis Deutschland) Doch da sträuben Sie sich mal wieder. Trotzdem, auch, wenn es hier darum geht, das Vertragsverletzungsverfahren abzuwenden, muss und sollte man nicht alles unterstützen, was einem vordiktiert wird. Schließlich gibt es auch hier die Freiheit des Mandates. Daher werden wir diesem Antrag nicht zustimmen. Wir lehnen dieses Gesamtpapier ab. – Vielen Dank! (Beifall Bündnis Deutschland) Vizepräsidentin Christine Schnittker: Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Beratung ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. (Abgeordnete Sofia Leonidakis [DIE LINKE]: Sie hat das Ganze doch gar nicht gelesen!) Frau Leonidakis, jetzt mal bitte Ruhe, wir sind in der Abstimmung. Danke! Wer das Gesetz in erster Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. (Dafür: SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE) Ich bitte um die Gegenprobe! (Dagegen: Bündnis Deutschland) Stimmenthaltungen? (FDP, Abgeordneter Sven Lichtenfeld [fraktionslos]) Ich stelle fest, die Bürgerschaft Landtag beschließt das Gesetz in erster Lesung. Meine Damen und Herren, interfraktionell wurde vereinbart, Behandlung und Beschlussfassung in erster und zweiter Lesung vorzunehmen. Ich lasse deshalb darüber abstimmen, ob wir jetzt die zweite Lesung durchführen wollen. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. Ich bitte um die Gegenprobe! Stimmenthaltungen? Ich stelle fest, die Bürgerschaft Landtag beschließt entsprechend. (Einstimmig) Wir kommen zur zweiten Lesung. Die Beratung ist eröffnet. Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Beratung ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer das Gesetz in zweiter Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. (Dafür: SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE) Ich bitte um die Gegenprobe! (Dagegen: Bündnis Deutschland) Stimmenthaltungen? (FDP, Abgeordneter Sven Lichtenfeld [fraktionslos]) Ich stelle fest, die Bürgerschaft Landtag beschließt entsprechend. Gesetz zur Änderung des Bremischen Gesetzes zur Beschleunigung des Ausbaus von Anlagen zur Stromerzeugung aus solarer Strahlungsenergie (BremSolarG) Mitteilung des Senats vom 21. Mai 2024 (Drucksache 21/454) Wir verbinden hiermit: Mangelnde Förderung und Unterstützung des Senats Bovenschulte für den Fotovoltaik-Ausbau – verschläft RotGrün-Rot die Solarwende? Große Anfrage der Fraktion der CDU vom 7. November 2023 (Drucksache 21/129) Dazu Mitteilung des Senats vom 19. Dezember 2023 (Drucksache 21/222) Dazu als Vertreterin des Senats Senatorin Kathrin Moosdorf. Wir kommen zur ersten Lesung. Die gemeinsame Beratung ist eröffnet. Als Erste hat das Wort Senatorin Kathrin Moosdorf. Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Senatorin Kathrin Moosdorf: Abgeordnete, sehr geehrte Gäste! Eins der ganz großen und zentralen Themen unserer Zeit ist die Energiewende und damit ganz zentral nicht nur die Windkraft, über die wir eben gesprochen haben, sondern natürlich auch der Solarausbau. Wir als Politik wollen die notwendigen gesetzlichen Rahmenbedingungen und gute Umsetzungsstrategien für eine gelungene Energiewende gestalten. In Bremen haben wir eine sehr positive Entwicklung, gerade, was den Solarbereich angeht. Besonders in den letzten beiden Jahren lässt sich ein sprunghaftes Wachstum der Anzahl von PV-Anlagen im Land Bremen verzeichnen. Im Jahr 2022 hat sich der Zubau im Vergleich zum Vorjahr mehr als verdoppelt. Insgesamt wurden fast 900 neue Anlagen angeschlossen. Im Jahr 2023 wurde dieser positive Trend noch mal getoppt. Knapp 2 700 PV-Anlagen sind dann noch mal dazugekommen. Diese Zahlen zeichnen ein absolut positives Bild für den Solarausbau in Bremen und zeigen, dass wir auch hier wirklich gute Fortschritte machen. Dennoch gibt es auch hier Themen, die natürlich noch weiter bearbeitet werden müssen. Wir werden sicherlich gleich in der Debatte viele Hinweise dazu bekommen, und es ist aber, glaube ich, wichtig, noch mal zu sehen, dass wir das gemeinsame Ziel nicht aus den Augen verlieren, dass wir dieses erfreuliche Wachstum auch weiterhin nachhaltig aufstellen und es ausbauen. Das erfordert sehr vielfältige Anstrengungen. Deshalb – und jetzt möchte ich auf das Änderungsgesetz zu sprechen kommen – ist es wichtig, das vorliegende Änderungsgesetz zu beschließen. Denn mit dem im Mai letzten Jahres in Kraft getretenen bremischen Solargesetz wurde eine Pflicht zur Installation von Photovoltaikanlagen bei Bestandsgebäuden und bei Neubauten geschaffen. Der 1. Juli dieses Jahres gilt als Startpunkt für die Anwendung des Gesetzes auf dem Gebäudebestand. Für Neubauten kommt die Pflicht erst ein Jahr später. Ab dem 1. Juli 2025 müssen dann die solargeeigneten Dachflächen zu fünfzig Prozent mit PV-Anlagen ausgerüstet werden. Damit ist das Bremische Solargesetz ein wichtiger Beitrag zum Ausbau der Nutzung erneuerbarer Energien und der dafür geeigneten Dachflächen in Bremen und in Bremerhaven. In den letzten Monaten hat sich bei der weiteren Bearbeitung gezeigt, dass es Möglichkeiten zur Vereinfachung gibt und zur Konkretisierung der gesetzlichen Verpflichtungen und des Vollzugsverfahrens. Deshalb ist es auch wichtig, hier anzusetzen und etwas zu tun, und deshalb werden wir jetzt auch hier die Änderung des bremischen Solargesetzes debattieren, wo es nicht darum geht, an dieser Solarpflicht irgendwie zu rütteln, sondern darum, die identifizierten Vereinfachungen und Konkretisierungen einzuarbeiten und umzusetzen. Mit dem heutigen Beschluss kann so zu Beginn der Bestandspflicht am 1. Juli eine einheitliche, gestraffte und praktikablere Regelung der inhaltlich weitgehend unveränderten Solarpflicht erreicht und der Verfahrensaufwand für die Bürgerinnen und Bürger sowie für die Verwaltung reduziert werden. Ein weiterer Aspekt, der mir noch sehr wichtig ist, ist die soziale Verträglichkeit dessen, was wir tun. Deshalb freut es mich auch, dass wir den Bürgerinnen und Bürgern durch das Programm „PV nach Plan“ der Bremer Aufbaubank eine Ermöglichungsfinanzierung anbieten können. Denn so – und das ist wichtig – können wir ja auch die Menschen dabei unterstützen, die Solarpflicht umzusetzen. Lassen Sie uns mit dem heutigen Beschluss also weiter gemeinsam vorangehen! Lassen Sie uns gute Rahmenbedingungen schaffen, um den Weg, den wir schon eingeschlagen haben im Bereich des Solars, den Anteil erneuerbarer Energien im Stromsektor zu erhöhen und dazu die weitgehende Nutzung geeigneter Dachflächen für Photovoltaikanlagen im Land Bremen vorantreiben! – Vielen Dank! (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE) Vizepräsidentin Christine Schnittker: Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Martin Michalik. Abgeordneter Martin Michalik (CDU): Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Gäste! Ja, wir benötigen Solarenergie, besser gestern als heute. Das haben Sie hier auch als Koalition schon in der vergangenen Legislaturperiode mehrfach zum Ausdruck gebracht, denn Sie haben ja zunächst den Klimanotstand erklärt, danach haben Sie Bremen zu einer Solar City erklärt. Die Frage, die ich mir stelle, ist: Was ist davon geblieben? Irgendwie beschleicht mich auch hier, ähnlich wie bei der Windkraft, das Gefühl, dass der Senat Bovenschulte ziemlich wenig dafür tut. Heute sprechen wir über die Novelle des Solargesetzes. Das Solargesetz ist letztes Jahr in Kraft getreten. Wir haben das letztes Jahr abgelehnt. Wir empfanden das als extrem unvollständig und haben uns auch entsprechend verhalten, denn dieses Solargesetz hat ehrlicherweise mit den vereinbarten Zielen der Enquetekommission nichts zu tun gehabt. Wir waren uns damals schon einig, bevor dieses Gesetz in Kraft getreten ist – und das war in der Enquetekommission, da waren sich Rot-Grün-Rot und die CDU einig –, dass gerade auf öffentlichen Dächern deutlich mehr passieren muss. Sie haben gerade vorgetragen, Frau Senatorin Moosdorf, dass Sie mit dieser Novelle Lücken schließen wollen. Die einzige Lücke, die geschlossen wird, das sehen wir durchaus positiv, ist ein Prozess der Entbürokratisierung, aber wesentliche Punkte, auf die wir uns eigentlich vor fast drei Jahren verständigt haben, fehlen. Das ergeben zum Beispiel auch einige Antworten zu den Fragen aus unserer Großen Anfrage, die wir jetzt hier mit debattieren. Sie stellen einige Daten bereit, und einige haben Sie auch benannt. Sie haben gesagt, dass die Leistung massiv gestiegen sei in Bremen, und das ist mathematisch richtig, ja, aber wo vorher fast nichts war, ist es auch nicht schwer, die Leistung zu verdoppeln, das ist die Wahrheit. (Beifall CDU) Wir haben uns doch das Ausbauziel 500 Megawatt bis 2030 gesetzt, und die Realität ist, wir haben aktuell 89 Megawatt, und wir hatten 2019 noch 45 Megawatt. Sie haben in fünf Jahren die Zahl verdoppelt. Selbst, wenn Sie es jetzt noch einmal verdoppeln würden, würden Sie es nicht annähernd schaffen. Sie würden nicht mal die Hälfte schaffen. Auch der Grund, warum der Ausbau so massiv erfolgt ist, der ist ein anderer. Im privaten Markt ist Bewegung. Die Mehrwertsteuer für Solarprodukte ist entfallen, wir haben eine Energiemangellage gehabt, aber ich vermute mal sehr stark, dass Sie all das nicht berücksichtigt haben, als Sie Ihre Zahlen hier vorgestellt haben. Wesentliche Punkte fehlen in Ihrem Gesetz, ich habe es vorhin angedeutet. Wir hatten uns eigentlich darauf verständigt, dass zum Beispiel Parkflächen ab einer gewissen Anzahl PV-Überdachung bekommen. Wir haben uns eigentlich über eine Förderung verständigt, die haben Sie in dem Gesetz jetzt komplett beiseitegeschoben. Was wir aber am schlimmsten finden, ist, dass Sie überhaupt gar keine Zieljahre für die öffentliche Hand gesetzt haben, also öffentliche Gebäude haben kein Zieljahr. Diese Performance ist einfach schlecht, und das gleicht hier irgendwie auch Sonntagsreden. Es ist nett, dass ein paar Solaranlagen entstanden sind, aber irgendwie haben Sie den Finger dafür nicht krumm gemacht. Das waren die Menschen selbst, und Sie lassen hier einfach wertvolle Zeit verstreichen, aber kommen de facto Ihrer Vorbildfunktion gar nicht nach. Denn, wenn ich mir die Zahlen angucke, die aktuellen Zahlen von 2023, dann waren es sechs PV-Anlagen auf öffentlichen Dächern. Das ist schon echt eine ganz miese Leistung. (Beifall CDU) Was ich auch sehr schräg finde, ist, dass ich bei allen Treffen, die der Energiekonsens regelmäßig veranstaltet – das ist das Akteursforum Solar – keine Vertreter von Ihnen gesehen habe, (Abgeordneter Philipp Bruck [Bündnis 90/Die Grünen]: Das stimmt doch nicht, wir haben uns doch dort gesehen!) hier aus den Reihen, in den letzten Jahren, weder wissenschaftliche Mitarbeiter noch Abgeordnete, und gerade dort sitzen alle Akteure, alle Menschen, die selbst ein Unternehmen haben, alle Menschen, die montieren, alle Fachleute, und erklären, wo der Schuh drückt, und Sie ignorieren das mit Ihrem Gesetz. Damit haben Sie wieder eine wichtige Chance vertan, einen Beitrag für die Umwelt zu leisten. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall CDU) Vizepräsidentin Christine Schnittker: Als Nächstes hat das Wort der Abgeordnete Cord Degenhard. Abgeordneter Cord Degenhard (Bündnis Deutschland): Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Vorweg eine Bemerkung: Ich habe es nicht ganz verstanden. Heute Morgen hieß es, die Punkte 77 und 6 werden zusammengelegt, tagesordnungstechnisch. Die Senatorin hat mehr zum Punkt 77 gesprochen, der Kollege Michalik mehr zum Punkt 6, wenn ich das richtig verstanden habe. (Abgeordneter Mustafa Güngör [SPD]: Ja, das ergänzt sich doch!) Ich rede ausschließlich zum Tagesordnungspunkt 77, damit das hier richtig verstanden wird. Bundeskanzler Scholz hatte recht, als er im Februar 2022 vollmundig von einer Zeitenwende sprach, allerdings in einem anderen Sinne, als er es meinte. Nie zuvor in dieser Republik, noch nie wurden die Bürger so sehr gegängelt, gemaßregelt und bevormundet wie unter der Ampelregierung. (Beifall Bündnis Deutschland – Abgeordneter Prof. Dr. Hauke Hilz [FDP]: Schwachsinn!) Die dahinterstehende Regieanweisung ist in grüner Tinte geschrieben und bringt dieses Land in eine, nicht nur in wirtschaftlicher Hinsicht, äußerst bedrohliche Schieflage. (Beifall Bündnis Deutschland) Diese Politik der ideologischen Gängelung findet zwangsläufig ihren Niederschlag auch in den Bundesländern, wie wir es hier zu diesem Tagespunkt erleben. Häuslebauer werden durch das Bremische Solargesetz aus dem Mai 2023 bei einem Neubau ab 1. Juli 2025, wir haben es eben von der Senatorin gehört, und Hausbesitzer im Falle einer Dachsanierung nach dem 1. Juli 2024 verpflichtet, eine Photovoltaikanlage auf dem Dach zu installieren, beziehungsweise mindestens die Vorrichtung dafür. Durch diesen hier vorliegenden Änderungsentwurf, um den es hier in diesem Tagesordnungspunkt ja geht, werden einige marginale Veränderungen und Spezifikationen vorgenommen. Die grundsätzliche Pflicht allerdings bleibt bestehen. Dabei wäre eine Lösung ohne diesen Zwang die bessere Lösung und leicht zu erreichen, wenn man bereit wäre, auf die Mündigkeit und Vernunft der Bürger zu setzen, (Beifall Bündnis Deutschland) denn eine PV-Anlage zu installieren, ist einfach klug. Sie bietet nur Vorteile und könnte sich langfristig in Zeiten steigender Energiepreise und der zunehmenden Verstromung von Heizen und Mobilität als eine wahre Gelddruckanlage erweisen. Jeder Bauherr wird nach einer Wirtschaftlichkeitsberechnung schnell zu dem Ergebnis kommen, dass diese zusätzliche Investition, die ja im Rahmen der Gesamtkosten des Neubaus relativ moderat ausfällt, ökonomisch und ja auch ökologisch eine sehr kluge Investition ist. Dieser, ich nenne ihn mal intrinsische, Beweggrund zur eigenen Entscheidung für eine PV-Anlage ist eigentlich schon für sich gesehen stark und überzeugend genug. Wenn nun noch ein äußerer Anreiz, beispielsweise durch den Staat in Form eines Zuschusses oder einer Steuererleichterung hinzukäme, wären die Rahmenbedingungen für den privaten Bauherrn oder auch für den privaten Hausbesitzer, der sein Dach sanieren möchte, perfekt. (Beifall Bündnis Deutschland) Wir als Fraktion Bündnis Deutschland sind für freie Entscheidungen mündiger Bürger, für attraktive Angebote statt Zwang. Daher können wir dieser Änderungsgesetzesvorlage, wie auch quasi nachträglich dem zugrundeliegenden Gesetz aus dem vorliegenden Jahr, nicht zustimmen. (Abgeordneter Kevin Lenkeit [SPD]: Applaus!) Lieber Senat, liebe Koalition! Machen Sie aus Ihrer Gesetzesvorlage eine Anreizvorlage! Vertrauen Sie der Urteilsfähigkeit des mündigen Bürgers! Erweisen Sie ihm den notwendigen Respekt! Schaffen Sie Anreize für den Bürger und lassen ihn die Entscheidung treffen! Es ist sein Haus. – Ich danke Ihnen! (Beifall Bündnis Deutschland) Vizepräsidentin Christine Schnittker: Als Nächstes hat das Wort der Abgeordnete Muhlis Kocaağa. Abgeordneter Muhlis Kocaağa (DIE LINKE): Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Die Nutzung der Solarenergie ist ein wichtiger Schritt in Richtung einer klimafreundlichen und umweltfreundlichen Energieversorgung. Der Ausbau von Solaranlagen zur Stromerzeugung leistet einen massiven Beitrag zum Klimaschutz und verringert die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen. Das bremische Solargesetz spielt dabei eine entscheidende Rolle, den Ausbau der Solarenergie in Bremen zu beschleunigen und die Nutzung der erneuerbaren Energien zu fördern. Dieses Gesetz schafft rechtliche Rahmenbedingungen, um Investitionen in die Solarenergie attraktiv zu gestalten und den Bau der Solaranlagen zu optimieren. Das Gesetz beseitigt bürokratische Hürden, vereinfacht das Genehmigungsverfahren und fördert Investitionen in Solarenergie. Eine zentrale Regelung verpflichtet im Neubau ab Juli 2025 auf mindestens 50 Prozent der Bruttodachfläche eine PV-Anlage zu installieren. Bei Dachsanierungen von bestehenden Gebäuden sollen ab 2024 innerhalb von zwei Jahren nach der Sanierung PV-Anlagen installiert werden. Die Zielsetzung des Gesetzes ist, es sollen die enormen Potenziale beim Ausbau und dem Betrieb von PV-Anlagen zur Stromerzeugung ausgeschöpft werden. Das Gesetz enthält auch Ausnahmeregelungen. Ausnahmen sind möglich, wenn die Installation technisch unmöglich ist, wenn sie wirtschaftlich nicht rentabel ist, wenn die Dachflächen nicht ausreichend stabil sind oder wenn die Dachfläche kleiner als 25 Quadratmeter ist. Mit der vorhandenen Änderung wird das Bremer Solargesetz so verbessert, dass die Einrichtung der PV-Anlagen beschleunigt und erleichtert wird. Es soll durch die Bremer Aufbau-Bank eine Finanzierung zu marktüblichen Zinsen erfolgen. Der Zinssatz soll auch bei eingeschränkter Bonität nicht verschlechtert werden. Die PV-Pflicht greift mit der Änderung bei einer Sanierung von 80 Prozent der Dachfläche, es ist nicht wie früher eine Sanierung von 100 Prozent der Dachfläche notwendig. Nach der Änderung entfällt die Verpflichtung, den technischen Zustand anzupassen. Zur Vereinfachung der Vorzugsverfahren, da soll keine Einzelprüfung durchgeführt werden, sondern der Senat vereinfacht die Nachweise auf Verlangen der Behörden. Die Einführung von Photovoltaikanlagen in Bremen im Rahmen der Klimaschutzstrategie für das Land Bremen ist unverzichtbar. Ich möchte gleich dazu kommen, was Ihre Anfrage betrifft. Die Klimaschutzstrategie für das Land Bremen hat für die PV-Anlagen im Land Bremen beschlossen, bis 2030 auf 500 Megawatt, bis 2038 auf 1 000 Megawatt auszubauen. Bremen hat bereits einige Schritte unternommen, um die Nutzung von Photovoltaikanlagen zu fördern. Der Ausbau von PV-Anlagen in Bremen zeigt in den letzten Jahren eine positive Bilanz. Besonders im Jahr 2023 ist eine vierfache Entwicklung festzustellen. (Abgeordneter Martin Michalik [CDU]: Wie viel Megawatt?) Ich komme dazu. Was Sie eben gerade gesagt haben: 2019 bis 2023 von 46,2 auf 89,5. Das ist richtig, das ist verdoppelt. (Abgeordneter Martin Michalik [CDU]: Ja.) Aber 2022/2023 ist vierfach. Das können Sie mathematisch nachvollziehen, oder? (Abgeordneter Martin Michalik [CDU]: Aber selbst die vierfache Menge würde nicht reichen, um das Ziel zu erreichen!) Nein, die Entwicklung läuft nicht immer proportional. Manchmal ist es das Dreifache, Mehrfache oder Fünffache. Das ist die Entwicklung, die der Senat auch mit der Änderung beschleunigen möchte. (Beifall DIE LINKE, SPD) Auch im Bereich der Balkon-PV-Anlagen lässt sich eine mehrfache Erweiterung feststellen. Die Balkon-Photovoltaikleistung im Land hat 821 Kilowattpeak erreicht. In Bremen gibt es eine Vielzahl von PV-Anlagen, die zur Nutzung der Solarenergie beitragen. Diese Anlagen sind auf verschiedenen Gebäuden, Wohnhäusern, Gewerbegebäuden, Schulen und öffentlichen Einrichtungen installiert. Einige Beispiele: die Solaranlage auf dem Dach des Weserstadions, die Solaranlage auf dem Dach der Universität, die Solaranlage auf dem Dach des Einkaufszentrums. Im Jahr 2023 wurde eine Gesamtleitung von 720 Kilowattpeak in der Kernverwaltung, (Abgeordneter Martin Michalik [CDU]: Alles öffentliche Dächer, nicht wahr?) BLG 9,2 – –, (Zuruf Abgeordneter Martin Michalik [CDU]) 2,5 Kilowattpeak, Klinikum Bremerhaven 340 Kilowatt Peak installiert, was [Red. Anm. akustisch unverständlich] Bereiche betrifft, besonders bei GEWOBA. (Glocke) Ich komme wieder, weil Sie beide Punkte zusammengeführt haben. – Vielen Dank erst mal für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall DIE LINKE, SPD) Vizepräsidentin Christine Schnitter: Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Arno Gottschalk. Abgeordneter Arno Gottschalk (SPD): Liebe Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! In der Tat ist das Durcheinandermischen des Gesetzes und der Großen Anfrage nicht so ganz hilfreich für die Klarheit dieser Debatte. Ich werde mir deshalb in dem ersten Teil nur das Gesetz vornehmen und im zweiten Teil noch mal auf die Erläuterungen von Herrn Michalik eingehen, wo ich ein ganz anderes Blickfeld habe, insbesondere auch zu der Frage, was die CDU denn meint, wie man den weiteren Ausbau in diesem Lande fördern könnte. Dazu hat er nichts gesagt. Lassen Sie mich zunächst etwas zu dem Gesetz sagen. Dieses Gesetz, Frau Moosdorf hat das gesagt, ist jetzt ein Jahr alt. Wir haben damals eine Debatte gehabt, in der auch sehr stark Befürchtungen geäußert wurden. Befürchtungen, dass wir mit der Pflicht zu weit gehen würden, es zu weit dehnen würden, wer alles diese Pflicht erfüllen muss. Und es gab die Befürchtungen, dass zu viel Bürokratie mit dem Verfahren verbunden sein würde. Jetzt, nach einem Jahr und der Diskussion darüber, nehmen wir diese Kritik auf und führen eine Veränderung durch, die neben bestimmten Präzisierungen vor allen Dingen das Ziel hat, das Verfahren schlanker und effizienter zu machen und möglichen Bürokratisierungen vorzubeugen. Worum geht es genau? Wir hatten in diesem Bereich ursprünglich die Vorstellung, dass bei der Pflicht der Umsetzung der Installation von Solaranlagen in jedem einzelnen Fall Nachweise erbracht werden müssen und dann in jedem einzelnen Fall geprüft wird, ob diese Anlagen auch in der richtigen Form installiert worden sind. Das ist in der Tat ein Punkt gewesen, der weit über das Ziel hinausgeschossen ist und für den wir eigentlich auch nicht das Personal haben, sodass wir jetzt den Weg gehen, dass wir sagen: Es gibt nicht die regelmäßige Verpflichtung, das zu melden, sondern auf Verlangen des Ressorts, auf Verlangen der öffentlichen Verwaltung muss ein Nachweis erbracht werden, und das auch in vereinfachter Form. Wir glauben, dass dieses weiterhin eine Kontrollfunktion ausübt, denn jeder, der so eine Aktion durchführt, der sein Dach saniert, der muss eben damit rechnen, dass er auch geprüft wird, und dementsprechend auch weiterhin der Anreiz da ist, gesetzestreu diese Sachen umzusetzen. Ich denke, das ist der erste wesentliche Punkt. Der zweite Punkt: Für uns ist es eigentlich sehr wesentlich gewesen, zu sagen, wir müssen natürlich darauf achten, dass niemand dazu verpflichtet wird, Dinge zu machen, die unwirtschaftlich sind, die sich nicht rechnen. In diesem Bereich beugen wir auch jetzt mit der Veränderung sowohl der Bürokratisierung vor und es ist auch eine Vorbeugung gegen unwirtschaftliche Maßnahmen. Denn die Grundfläche, ab der diese Pflicht nicht mehr greift, wird von 50 Quadratmetern Dachfläche auf 25 runtergeführt – unterhalb von 25 Quadratmetern ist generell die Ausnahme gegeben. Wir ersparen uns damit in der Breite eine Welle von Anträgen, die auf Unwirtschaftlichkeit gerichtet sind und dass anhand einiger Kriterien, die da zu berücksichtigen sind, für jeden einsichtig ist, dass diese Pflicht ab einer bestimmten Größe nicht mehr gilt. Das heißt, diese Fragen von Bürokratisierung, die Frage von Härtefällen haben wir jetzt mit diesem Gesetz adressiert. Es ist eine Verbesserung auf diesem grundsätzlichen Solargesetz und ich hätte mich eigentlich gefreut, wenn das jeder erkannt hätte und wir in der Deputation nicht die Situation gehabt hätten, dass diese Verbesserung, an der Ihnen auch aus Ihrer Sicht, Herr Michalik, gelegen ist, dass wir es schlanker, dass wir es effizienter machen, dass Sie es trotzdem abgelehnt haben. (Abgeordneter Martin Michalik [CDU]: Wir haben es nicht abgelehnt, das ist nicht richtig!) Sie haben sich enthalten, Entschuldigung! Wir hätten uns sicherlich die Unterstützung gewünscht. Ich denke, dass wir mit dieser Änderung was Sinnvolles machen, und wir werden dem zustimmen. Ich bitte darum, dass das möglichst alle machen. – Danke! (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE) Vizepräsidentin Christine Schnittker: Als Nächster hat das Wort der Abgeordnete Thore Schäck. Abgeordneter Thore Schäck (FDP): Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben ja jetzt die etwas absurde Situation, dass manche der Rednerinnen und Redner zum Thema 77 diskutiert haben (Abgeordneter Cord Degenhard [Bündnis Deutschland]: Eben!) und andere zum Thema 6. Ich möchte beides in den Redebeitrag mit einbringen, möchte aber erst einmal auf die Anfrage der CDU eingehen. Sie ist ja übertitelt mit der Frage nach der Förderung von Photovoltaik in Bremen und auch dem Ausbaustand. Gerade, was den Ausbaustand angeht, liefert diese Anfrage ja ganz spannende Antworten. Da komme ich gleich drauf. Erst mal zum Thema Förderung: Wir lesen aus Antwort 7 dieses 26 Seiten umfassenden Dokuments, ich zitiere: „Förderprogramme für die Dachvollbelegung oder private Photovoltaik-Batteriespeicher sind rechtlich zwar grundsätzlich möglich, würden in der Umsetzung aber auf viele kleinteilige Förderungen hinauslaufen.“ Wir lesen weiter: „Spielräume, die über eine Förderung des Bundes nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz hinaus bestehen, sind wegen eines dort verankerten Doppelförderungsverbotes gering.“ Das spricht beides erst einmal gegen eine Förderung. Es spricht noch etwas anderes gegen die Förderung, und zwar die Frage: Wie ist eigentlich der Ausbaustand? Wenn wir uns angucken, wie sich das in den letzten vier Jahren entwickelt hat, dann sehen wir, dass sich die Zahl der Photovoltaikanlagen sprunghaft nach oben entwickelt hat. Sie hat sich in den letzten vier Jahren verdoppelt, und allein das ist ja schon mal ein Zeichen dafür, dass es eine Verpflichtung für Photovoltaikanlagen in Bremen eben nicht braucht. Die Menschen, die Bürgerinnen und Bürger in Bremen kriegen das schon ganz gut alleine hin. (Beifall FDP) Wir lesen das übrigens auch in der Frage nach der Anzahl der Balkonanlagen, und das ist ja in den vier Jahren der Abfrage regelrecht explodiert. Wir reden zwar von einem fast nicht existenten Niveau in 2019, das war nur eine Handvoll Anlagen, aber trotzdem ist das Ganze explodiert, und zwar ohne, dass es ein Förderprogramm gab und gibt, und auch das ist ja ein Zeichen dafür, dass die Menschen das für ihre Immobilien schon ganz gut alleine hinbekommen. (Beifall FDP) Wenn Sie sich in Bremen umschauen, dann sehen Sie ja auch genau das. Sie sehen Dächer, auf denen Photovoltaik angebaut worden ist, weil Menschen sich dafür entschieden haben. Die haben sich überlegt: Macht es für mich Sinn, mit meinem Dach, mit meiner Dachausrichtung, mit Sonnenstunden, mit Investitionsvolumen, mit der Frage, wie lange lebe ich da eigentlich noch, macht es für mich Sinn, dort eine Photovoltaikanlage zu installieren oder eben nicht? Und die haben diese Entscheidung für sich getroffen, und zwar ohne Förderung und ohne Zwang. Was Sie jetzt mit diesem Gesetz geschaffen haben, ist natürlich wieder eine neue Regelung. Sie versuchen jetzt zwar, diese Regelung ein Stück weit zu vereinfachen und unbürokratischer zu machen. Aber es ist nach wie vor eine Regelung, die es nicht braucht. (Beifall FDP) Wir haben verschiedene Erleichterungen geschaffen, das ist richtig, oder Entbürokratisierung geschaffen, aber trotz alledem bleibt die Verpflichtung aufrecht. Sie müssen das Dach jetzt eben nicht mehr bei hundert Prozent Sanierung mit Photovoltaik ausstatten, sondern schon bei achtzig Prozent, es gibt weiterhin eine Installationspflicht. Es gibt jetzt zwar keine Anzeigepflicht mehr, darauf ist der Kollege Gottschalk eben eingegangen, aber es soll stichprobenartige Überprüfungen geben, und wenn man sich den Text durchliest, wo sinngemäß drinsteht, der Bürger kann sich nie sicher sein, ob er nicht irgendwann überprüft wird, dann ist das für mich ein ganz gruseliges Grundverständnis davon, wie der Staat mit seinen Bürgerinnen und Bürgern umgeht. (Abgeordneter Arno Gottschalk [SPD]: Ein Rechtsstaat!) Sie regeln trotz alledem auch mit dieser Entbürokratisierung, die Sie jetzt hier abfeiern, natürlich sehr detailliert, welche Gebäude darunter fallen, Sie regeln sehr detailliert, welche Dachflächen dafür überhaupt berücksichtigt werden müssen, welche Dacharten. Sie regeln sehr detailliert, welche Ausnahmen es geben soll, auf welchen Gründen diese Ausnahmen in Zukunft fußen dürfen, beispielsweise Themen wie fehlende Finanzierungsmöglichkeiten, fehlendes Einkommen, Unwirtschaftlichkeit. (Präsidentin Antje Grotheer übernimmt wieder den Vorsitz.) Wissen Sie, das sind alles Fragen, die die Bürgerinnen und Bürger zu Hause diskutieren. Ich diskutiere das auch. Aber ich diskutiere das mit meiner Frau und nicht mit irgendjemandem von der Behörde, demgegenüber ich Rechenschaft schuldig bin. Ich möchte bitte auch, dass das so bleibt. Wenn eine Photovoltaikanlage zum aktuellen Stand auf meinem Haus für mich Sinn ergibt, weil sie wirtschaftlich ist und weil ich sie mir leisten kann, dann werde ich das tun. Der Bürger kann das schon frei entscheiden. Er braucht weder Ihre Androhung von Sanktionen, noch braucht er irgendwelche stichprobenartigen Überprüfungen. Das wird dem ganzen Thema nicht gerecht. – Herzlichen Dank! (Beifall FDP) Präsidentin Antje Grotheer: Bevor ich den nächsten Redner aufrufe, möchte ich meine Ladies auf der Tribüne recht herzlich begrüßen. Schön, dass ihr da seid! Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Philipp Bruck. Mehr verrate ich nicht! (Heiterkeit – Abgeordneter Thore Schäck [FDP]: Frau Grotheers Skatclub! – Abgeordneter Piet Leidreiter [Bündnis Deutschland]: Kaffeerunde!) Abgeordneter Philipp Bruck (Bündnis 90/Die Grünen): Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleg:innen! Ein Blick auf die Antworten in der Großen Anfrage und auf die aktuellen Zahlen, die man sich auch beim Marktstammdatenregister ziehen kann, zeigen, dass der Solarausbau in Bremen läuft. Die Zahlen zeigen eine deutliche Kurve nach oben, egal, ob es die großen Anlagen sind oder Balkonsolaranlagen, und seit der Antwort des Senats, die ja ein halbes Jahr her ist, ist auch noch mal ordentlich etwas dazugekommen. Inzwischen sind wir bei weit über 100 Megawatt installierter Leistung. Auch die Verdopplungsgeschwindigkeit hat sich noch einmal erhöht. Das heißt, wenn es in dieser Geschwindigkeit weitergehen würde, sind die 500 Megawatt in 2030 und unser Ziel für die Klimaneutralität von 1 000 Megawatt gut erreichbar. Dazu trägt auch das Gesetz bei, das wir heute in überarbeiteter Form beschließen. Dazu haben Kathrin Moosdorf und Arno Gottschalk ja schon eine Menge gesagt. Insbesondere diese Entbürokratisierungsgedanken, das hier in einem Dokument zu vereinen, die Stichprobenprüfung und so weiter, sind total sinnvoll. Deswegen will ich es hier bei einem Dank bei den Mitarbeiter:innen der Verwaltung belassen, die diese Überarbeitung erarbeitet haben. – Vielen Dank dafür! (Beifall Bündnis 90/Die Grünen, SPD) Der zweite Aspekt in der Senatsvorlage mit dem Gesetz ist ja die Ermöglichungsforderung für Solaranlagen, und auch in der Großen Anfrage geht es ja darum, welche Förderprogramme sinnvoll sind. Da muss man sich erst einmal bewusst machen, wir haben als Land Bremen und als Kommunen begrenzte finanzielle Möglichkeiten. Das heißt, wir müssen unser Geld natürlich so sinnvoll wie möglich einsetzen. Wenn man sich dann anschaut, was haben wir für eine Förderlandschaft, dann gibt es mit der Einspeisevergütung des EEG schon eine gute finanzielle Unterstützung für Solaranlagen, wo es keinen Sinn ergeben würde, der noch eine parallele Zuschussförderung – so, wie das die Stadt Bremerhaven macht, – danebenzustellen, die Stadt Bremerhaven übrigens ja mit Unterstützung der FDP. Obwohl die Menschen doch eigentlich angeblich alles schon von allein machen, halten Sie es da offensichtlich ja doch für nötig, noch zu fördern. Wir würden sagen, eine solche parallele Förderung, die nur ersetzt, was der Bund eh schon fördert, die ergibt keinen Sinn. Was aber Sinn ergibt, ist, eine Förderlücke zu schließen, die der Bund bisher leider lässt, weil das Kreditprogramm der KfW nicht so zinsgünstig ist, wie man das eigentlich von der KfW erwarten würde, gerade, wenn man nicht so eine hohe Bonitätseinstufung hat. Deswegen ist es gut, dass die Bremer Aufbau-Bank (BAB) da jetzt reingeht mit einem zinsgünstigen Kreditprogramm für Solaranlagen, unabhängig von der Bonität. Das also dafür sorgt, dass alle, die in eine Solaranlage investieren wollen, sich das auch leisten können, und das ist eine gute Nachricht. In Ihrer Anfrage, liebe CDU, haben Sie ja auch viel zu Balkonsolaranlagen gefragt und wie es da mit einer Förderung aussieht. Jetzt hat sich seit den Antworten des Senats auch da natürlich etwas verändert. Es gibt Gott sei Dank das Solarpaket der Bundesregierung, was gerade für Balkonsolaranlagen eine deutliche Vereinfachung gebracht hat. Die Entbürokratisierung bedeutet für diese Anlagen im Marktstammdatenregister viel weniger Angaben, beim Netzbetreiber gar nicht mehr anmelden, die maximale Leistung wurde deutlich erhöht, der Zählertausch ist nicht mehr nötig, zukünftig braucht man vermutlich auch keine – –, oder kann man eine normale Schukosteckdose nutzen, man braucht nicht mehr diese Energiesteckdose. All das zusammen führt mit den niedrigen Modulpreisen dazu, dass sich eigentlich jede Balkonsolaranlage schon sehr schnell lohnt, sobald man irgendwie Eigenverbrauch hat, weswegen wir sagen würden, eine zusätzliche Förderung ist da Stand heute nicht unbedingt mehr nötig. Da waren die Rahmenbedingungen in der Vergangenheit ja mal andere. Mein Fazit für den privaten Bereich ist also: Es gibt attraktive Rahmenbedingungen wirtschaftlicher Natur, es gibt Beratungen, Informationsangebote, vor allen Dingen über Energiekonsens aber auch Verbraucherzentralen, BUND und so weiter. Es gibt gezielte Förderung da, wo man sie braucht, und es gibt auch die nötigen Anstöße mit dem Solargesetz und damit insgesamt einen sehr guten Rahmen für den weiteren Solarausbau in Bremen. Hören wir deswegen auf? Natürlich nicht. Es gibt immer noch viele Dinge, die adressiert werden müssen. Zum Beispiel müssen sich die neuen Möglichkeiten für Solaranlagen auf Wohngebäuden mit mehreren Wohnungen noch beweisen, die wir dank Robert Habecks Solarpaket jetzt haben. Wir müssen auch weiterhin den Blick auf Wesernetz werfen, was ja bei den verschiedenen Akteursforen immer wieder Thema ist, (Abgeordneter Martin Michalik [CDU]: Na ja, in letzter Zeit nicht!) das gerade bei größeren Anlagen immer noch nicht so gut funktioniert. Wir sollten uns anschauen, was im Bereich von Freiflächen noch möglich ist, so, wie wir es eben bei Wind diskutiert haben, wäre es auch hier sinnvoll, eine systematische Überprüfung zu machen, wo Flächen nutzbar sind (es wäre ein bisschen einfacher, wenn die A 27-Ausbaupläne nicht da wären, wo sie jetzt sind, dann könnten wir nämlich auch entlang der Autobahn besser ausbauen). Und es gibt natürlich noch den öffentlichen Bereich, in dem wir – –. Das ist, glaube ich, ja auch bekannt, niemand hier im Raum ist total zufrieden damit, wie es auf öffentlichen Dächern mit Solaranlagen aussieht, aber das entscheidende Problem ist ja einfach der Sanierungszustand der Gebäude. Deswegen ergibt es keinen Sinn, zu sagen, nächstes Jahr oder übernächstes Jahr sollen alle öffentlichen Gebäude mit PV-Anlagen versorgt sein, wenn die Dächer das statisch nicht aushalten. Deswegen ist das Wesentliche, dass der Senat sich daran messen lassen muss, das Tempo der Sanierungen und dann (Glocke) bei jeder Sanierung dafür zu sorgen, dass wirklich auf jedes sanierte Dach ein Solarmodul draufkommt. Es gibt also noch viele Dinge zu tun, aber ich glaube, mit dem starken Solargesetz, mit dieser Ermöglichungsförderung und den vielen anderen guten Angeboten haben wir eine gute Chance, unsere Ziele von einem Gigawatt PV-Leistung bis 2038 zu erreichen. – Vielen Dank! (Beifall Bündnis 90/Die Grünen, SPD) Präsidentin Antje Grotheer: Als nächster Redner der Abgeordnete Arno Gottschalk. Abgeordneter Arno Gottschalk (SPD): Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben gehört, für die CDU ist das Glas mal wieder halb leer. Andere sehen das etwas anders. Man hätte natürlich in der Großen Anfrage eine Frage stellen können: Wie steht denn Bremen im Vergleich zu anderen Bundesländern? Man hätte das präzisieren können und hätte gesagt, na ja, damit wir es richtig vergleichen können: Wie stehen wir denn im Vergleich zu Hamburg und im Vergleich zu Berlin? (Abgeordneter Heiko Strohmann [CDU]: Oder Tansania!) Herr Strohmann, natürlich Tansania, aber wir machen das hier mit Blick auf Bremen und das Bundesland und auf Deutschland. Man hätte ja auch ein gewisses Kriterium nehmen können, um dann zu sagen: Rechnen wir das vielleicht mal pro Kopf der Einwohner. Was wäre das Ergebnis gewesen? Das Ergebnis, Herr Michalik, ist, dass wir pro Kopf der Einwohner doppelt so viel Kapazität installiert haben wie Berlin und Hamburg. (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen) So schlecht können wir offensichtlich nicht sein. Aber wir müssen uns natürlich die Frage stellen: Wie kann es weitergehen? Herr Schäck macht uns das Angebot: Lass den Markt mal machen! (Abgeordneter Thore Schäck [FDP]: Nee, den Bürger!) Den Bürger machen, und unter Bürger versteht er sozusagen seine Portemonnaiegröße. Das ist aber nicht zu verallgemeinern, lieber Kollege, weil wir nämlich folgendes Problem haben: Wir können feststellen, dass bislang alle diejenigen, die PV installieren, dieses meistens aus ihrem Vermögen machen können. Viele Menschen haben aber kein Vermögen, und wir wissen, wenn wir jetzt in die Breite kommen wollen, (Zuruf Abgeordneter Heiko Strohmann [CDU]) wenn wir das wirklich über die ganze Stadt ausdehnen wollen, dann werden wir mehr und mehr Bürgerinnen und Bürger haben, die müssen einen Kredit aufnehmen, die müssen das per Kredit finanzieren. Dann ist aber die Frage der Wirtschaftlichkeit, Herr Schäck, eine etwas andere. Wir haben Kredite wie den, den die KfW anbietet und von dem man meint, das ist ein Förderkredit. Wenn Sie sich aber mal das Konditionentableau angucken, dann reicht das Zinsangebot der KfW für erneuerbare Energien und damit auch Solaranlagen von 5,21 Prozent bis 12,03 Prozent. (Abgeordneter Heiko Strohmann [CDU]: Ach nee!) Das sind die Kredite, die angeboten werden, und je schlechter Ihre Bonität ist, umso mehr Zinsen müssen Sie bezahlen. Jetzt können Sie sich mal Folgendes vorstellen: Wenn Sie eine PV-Anlage haben, und Sie haben Vermögen, da ist das Ding nach zehn Jahren amortisiert. (Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]: Vermögen ist schon mal relativ!) Wenn Sie mit 5 Prozent finanzieren müssen, dann brauchen Sie schon 14 Jahre, bis sich das amortisiert, wenn Sie den Zinssatz von 8 Prozent haben, dann brauchen Sie schon 20 Jahre, und wenn Sie diesen 12- Prozent-Zins bezahlen müssen, dann wird sich das Ding nie rechnen, in dem Bereich. Insofern, der Markt allein, Herr Schäck, wird es nicht bringen, sobald man sich mal der Realität öffnet und sieht, dass nicht alle Menschen die gleiche Portemonnaiegröße haben. (Beifall SPD) Da ist der Punkt, wo wir jetzt drangehen. Wir werden über die BAB einen Kredit anbieten, der wird sich nicht differenzieren nach der Portemonnaiegröße, nach der Bonität der Bürgerinnen und Bürger, sondern wir werden einen Zinssatz anbieten, der nach aktuellen Konditionen bei circa 4,3 Prozent liegen wird, also deutlich besser als das, was die KfW dort anbieten kann. Dann wird sich zwar auch die Amortisierung noch etwas verlängern aber nicht in dem Maße, wie in dem anderen. Wir bieten damit einen Kreditzins an, wo sich die Wirtschaftlichkeit der PV-Anlage auch für den breiten Kreis der Haushalte herstellen lassen wird. Das ist eine Förderung, von der wir sagen, wir gehen in die Breite, um zu fördern, um etwas auszudehnen. Jetzt überlasse ich es der CDU und der FDP mal, zu erzählen, wie Sie dieses Projekt in die Breite bringen wollen. – Danke schön! (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen) Präsidentin Antje Grotheer: Bevor ich den nächsten Redner aufrufe, begrüße ich auf der Tribüne jetzt herzlich eine Gruppe der SPD-FrauenSchafferinnen. (Beifall) Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Thore Schäck. (Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]: Da ist noch viel Arbeit für Sie!) Abgeordneter Thore Schäck (FDP): Ja, ach Gott! Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich habe mich jetzt doch noch mal zu Wort gemeldet. Eigentlich war ich der Meinung, es ist alles gesagt, aber dann wird hier vorne – –, (Abgeordneter Arno Gottschalk [SPD]: Nein, es stehen ja Fragen im Raum!) genau, werden hier Reden gehalten, die in Teilen falsch sind, die in Teilen Unterstellungen beinhalten. Sie haben auch Fragen gestellt, und die will ich Ihnen gerne beantworten. Zuallererst möchte ich noch auf einen Punkt eingehen, den ich eben in meiner ersten Rede noch nicht genannt habe, und da gehe ich auch ein bisschen auf das ein, was Philipp Bruck gesagt hat, nämlich auf den mangelhaften Ausbau von Photovoltaik auf öffentlichen Gebäuden. Die Zahlen liegen ja vor. Es ist ehrlich gesagt fast nicht existent, wir reden über eine Handvoll Anlagen, und Sie begründen das damit, dass die Gebäude in einem so schlechten Zustand sind, dass sie erst mal grundsaniert werden müssten. Das waren Ihre Worte. Das ist richtig. Wir haben das hier ja auch abgefragt als FDP-Fraktion, unter anderem den Zustand der Schulen: Wie viel Geld muss dort eigentlich investiert werden, damit die mal wieder auf Vordermann gebracht werden, wie viel Geld muss in die Verwaltungsgebäude investiert werden, damit die auf Vordermann gebracht werden? Es ist uns völlig klar, dass erst dann Photovoltaik auf die Dächer kann. Aber dass diese Schulen und dass die öffentlichen Gebäude in diesem Zustand sind, das ist auch die Folge von Ihrer Politik in den letzten Jahren und Jahrzehnten. (Beifall FDP, CDU) Sie haben das Geld für alle Mögliche ausgegeben aber eben nicht für den Erhalt der öffentlichen Gebäude. Dann reden wir noch über zwei Themen, das eine ist die Frage nach der Förderung, und das andere ist die Frage nach der Vorschrift, also: Muss ich Menschen zu so etwas zwingen? Sie sagten eben, Herr Gottschalk, für die CDU sei das Glas halb leer, für sie mag es halb voll sein. Das Problem ist, dass Sie dieses Glas Wasser nehmen und den Menschen ins Gesicht schütten, in Bremen. (Zurufe SPD: Oooh!) Das ist doch das Problem, das wir hier haben, dass die Menschen jetzt mit Ihren Entscheidungen konfrontiert werden und jetzt vielleicht Photovoltaik auf ein Dach bauen müssen, wo sie sagen: „Das habe ich gar nicht mehr vor.“ Oder: „Ich ziehe da in fünf Jahren aus.“ Oder: „Ich kriege aufgrund meines Alters vielleicht gar keinen Kredit mehr.“ Sie werden dieses Problem immer haben. Eine 85-jährige Frau, die die nächsten 20 Jahre einen Kredit abbezahlen soll, da bin ich mal gespannt, wie das Ganze aussehen soll, trotz aller Fördermöglichkeiten. (Zuruf Abgeordneter Arno Gottschalk [SPD]) Ich kann es völlig verstehen, dass jemand in einem gewissen Alter für sich sagt: „Ich tue mir das nicht mehr an, das muss die nächste Generation machen. In mein Dach regnet es gerade rein. Ich lasse das jetzt noch sanieren, damit ich da noch fünf Jahre drin leben kann, aber mit Photovoltaik und allem Drum und Dran, dass muss die nächste Generation machen.“ Ich finde, das ist auch das Recht dieser Menschen, die in den Häusern wohnen, dass die das so für sich entscheiden. (Beifall FDP) Sie haben mir die Frage gestellt, wie das eigentlich Menschen mit kleinem Geldbeutel machen sollen. Da schwang ja so ein bisschen mit, dass unser Klientel immer einen ganz großen Geldbeutel hat. Das haben Sie so als Unterstellung mit reingebracht. (Abgeordneter Arno Gottschalk [SPD]: Sie sollen sagen, wie Sie es machen wollen! Reden Sie doch nicht drum herum! – Abgeordneter Mustafa Güngör [SPD]: Das interessiert uns nicht! Sagen Sie doch wie! – Abgeordneter Arno Gottschalk [SPD]: Alles Quatsch!) Ich gehe da jetzt nicht weiter drauf ein, dieses Schubladendenken von Sozialdemokraten wie Ihnen, bringt uns hier nicht weiter, glaube ich. Das bringt uns hier nicht weiter. Die meisten Menschen in unserer Partei sind Menschen, die sich selber etwas aufgebaut haben. Davon können Sie sich noch eine Scheibe abschneiden. Trotz alledem bleibt die Frage: Wie sollen sich Menschen mit kleinem Geldbeutel das leisten? Ich empfehle Ihnen mal, ins Internet zu schauen. Es gibt Photovoltaik-Finanzierungen, die kann man beantragen, und die haben teilweise Zinssätze unter dem Zinssatz, den Sie hier gerade gefeiert haben. Ich kann Ihnen sofort zehn Menschen aus meinem Umfeld nennen, die alle kein großes Einkommen haben. Die haben eine Finanzierung für Ihre Anlage bekommen, die haben Ihre Hilfe nicht gebraucht. Wenn ich die Frage habe, wie ich so eine Photovoltaikanlage überhaupt aufs Dach bekomme, wie ich es finanziert bekomme, dann kann ich – keine Schleichwerbung – zum örtlichen Solaranbieter gehen, und der berät mich dabei, was für mich sinnvoll ist und was nicht. Wir müssen uns letztendlich die Frage stellen: Was ist eigentlich Aufgabe des Staates? Ist es Aufgabe des Staates, jedem unter die Arme zu greifen und eine Photovoltaikanlage möglich zu machen? Wir können uns diese Frage genauso bei Immobilien stellen, wir können uns diese Frage genauso bei Autos stellen und teilweise, wenn ich mir die Kosten angucke, auch bei Lastenfahrrädern. Die sind nämlich auch nicht gerade günstig. Wir sind der Meinung, das ist nicht staatliche Aufgabe. Wenn wir sehen, wie sich in den letzten vier Jahren die Anzahl der Photovoltaikanlagen in Bremen entwickelt hat, dann bin ich der felsenfesten Überzeugung, dass die Menschen das auch ohne Ihre Hilfe, ohne Ihre Förderprogramme und übrigens auch ohne Ihren Zwang geschafft haben. Die Menschen haben diese Solaranlagen auf ihre Dächer bekommen, teilweise auch mit kleinem Einkommen. (Zuruf Abgeordneter Arno Gottschalk [SPD]) Das mag es in Ihrer Welt nicht geben, aber das regelt am Ende dann eben doch der Markt. – Herzlichen Dank! (Beifall FDP) Präsidentin Antje Grotheer: Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Martin Michalik. (Abgeordneter Arno Gottschalk [SPD]: Phrase um Phrase!) Abgeordneter Martin Michalik (CDU): Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Gäste! Wir merken, es ist Wahlkampf, dann gibt es auch häufiger mal Sachen am Thema vorbei. Ich möchte erst einmal, was das Gesetz angeht, unsere Enthaltung begründen: Wir haben das letztes Jahr abgelehnt, aus sehr guten Gründen sogar, weil wir, wie gesagt, das Solargesetz für unvollständig gehalten haben. Tendenziell ist es so, dass wir als CDU-Fraktion zu den Ergebnissen, die wir in der Enquetekommission zusammen ausgearbeitet haben, stehen. Dort haben wir uns auf etwas geeinigt, das nannte sich „Fördern und Fordern“, ein Instrumentenmix. Das ist genau das Problem: Das können wir hier in der Form nicht erkennen. Weiter – und das haben die Antworten auf Frage 9 und 10 ergeben – ist es einfach so, dass der Staat seiner Vorbildfunktion nicht nachkommt. Es geht nicht nur um diese sechs PV-Anlagen, die letztes Jahr auf öffentlichen Dächern entstanden sind. Es geht auch darum, dass wir bei Ihnen keine Selbstverpflichtung mit Zieljahren sehen. Das ist genau das Problem. Wie wollen Sie ein gutes Vorbild sein, wenn Sie das mit nichts hinterlegen? Es gibt auch einige Punkte, für die Sie sich hier gerade abfeiern – ich habe Balkonsolar und Ähnliches gehört –, aber das waren nicht Ihre Verdienste. Sie haben bis vor Kurzem noch drauf gepocht, dass das von einem Elektriker installiert wird und noch ein Wieland-Stecker reinkommt und das dann auch abgenommen werden muss. Das war so was von unwirtschaftlich und paradox, dass das natürlich keiner gemacht hat. Obwohl die Leute parallel illegal die Dinger einfach aufgestellt und in die normale Steckdose gesteckt haben, was sich auch als richtig erwiesen hat. Da hatten Sie aber eine richtige Blockadehaltung, als wir das vor Jahren angesprochen haben, und (Beifall CDU) das ist scheinheilig. Herr Gottschalk, der Klassiker ist immer der: Wir gucken woanders hin und finden zufällig irgendeine andere Stadt oder Kommune, die mal besser ist (Zuruf Abgeordneter Arno Gottschalk [SPD] – Zuruf Abgeordneter Kevin Lenkeit [SPD]) oder wo wir mal besser sind. Wenn das die Politik ist, immer Ausreden zu suchen bei irgendwelchen Sachen, dann ist das wirklich schwierig, Herr Gottschalk. Ich würde mich freuen, wenn Sie das in den Debatten zumindest mal ablegen würden. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall CDU) Präsidentin Antje Grotheer: Als nächster Redner der Abgeordnete Muhlis Kocaağa. Abgeordneter Muhlis Kocaağa (DIE LINKE): Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich wollte noch mal betonen, dass wir in dem Bereich Photovoltaikenergie in Bremen auf einem guten Weg sind. Wir schaffen auch die Ziele, die im Klimaschutzgesetz Bremen vorgelegt sind. Hier ist aber das Problem, das wir als Fraktion DIE LINKE appellieren möchten – –, ein großes Problem für uns: Ohne gute Ausund Weiterbildung der Fachkräfte wird die Energiewende nicht so einfach sein. Deshalb ist es umso wichtiger, dass der Klimacampus als zentrale Ausbildungsstätte vorangetrieben wird. Da sollte mehr Tempo reingebracht werden. Das ist auch ein wichtiger Aspekt, die ganzen Fachkräfte auszubilden oder weiterzubilden. Daran appellieren wir, so schnell wie möglich, sodass diese Lücke auch abgedeckt ist. Nur so können wir sicherstellen, dass Photovoltaik langfristig ein wichtiger Aspekt unserer Energieversorgung wird. – Danke schön! (Beifall DIE LINKE, SPD) Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Präsidentin Antje Grotheer: Wir kommen zur Abstimmung. Wer das Gesetz in erster Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. (Dafür: SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE) Ich bitte um die Gegenprobe. (Dagegen: Bündnis Deutschland, FDP, Abgeordneter Sascha Schuster [fraktionslos]) Stimmenthaltungen? (CDU) Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt das Gesetz in erster Lesung. Meine Damen und Herren, es ist beantragt worden, das Gesetz in erster und zweiter Lesung zu beschließen, deshalb lasse ich jetzt darüber abstimmen, ob wir jetzt die zweite Lesung vornehmen wollen. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt entsprechend. (Einstimmig) Wir kommen jetzt zur zweiten Lesung. Die Beratung ist eröffnet. Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Beratung ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer das Gesetz in zweiter Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. (Dafür: SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE) Ich bitte um die Gegenprobe. (Dagegen: Bündnis Deutschland, FDP, Abgeordneter Sascha Schuster [fraktionslos]) Stimmenthaltungen? (CDU) Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt das Gesetz in zweiter Lesung. Im Übrigen nimmt die Bürgerschaft (Landtag) von der Antwort des Senats, Drucksache 21/222, auf die Große Anfrage der Fraktion der CDU Kenntnis. Einführung des Klimachecks für Senatsvorlagen Mitteilung des Senats vom 17. November 2023 (Drucksache 21/174) Dazu als Vertreterin des Senats Senatorin Kathrin Moosdorf. Die Beratung ist eröffnet. Als erster Redner erhält der Abgeordnete Martin Michalik das Wort. Abgeordneter Martin Michalik (CDU): Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Es wundert mich nicht, dass sich niemand aus der Koalition gemeldet hat, denn das Thema ist ja auch unbequem. (Zurufe SPD: Was? – Abgeordneter Mustafa Güngör [SPD]: Glauben Sie echt, dass keiner von uns dazu sprechen würde? Das ist sehr gewagt!) Ja, denn wir sprechen jetzt über den Klimacheck, ehemals Klimavorbehalt. Die Geschichte reicht zurück bis 2020, als dieses Phänomen das erste Mal aufgetaucht ist. Es wurde auch behauptet, es sei ein Auswuchs der Enquetekommission. Das stimmt nicht, denn das Ganze ist irgendwie der Grünen-Fraktion entsprungen und hat damit nichts zu tun. Guckt man in die Vorlage, merkt man schnell: Es ist nur eine Seite, es ist sehr kurz. Es gibt absolut keine Details, es ist absolut intransparent. Es gibt auch bis heute keine einzige schriftliche Vorlage dazu. Um es mal runterzubrechen: Das ist klar reine Symbolpolitik und wird, unserer Meinung nach, auch den Verwaltungsaufwand erhöhen. Sie werben damit, dass ein Bewusstsein in der Verwaltung geschaffen werden soll, bei dem wir uns fragen: Was? Nach dem ganzen Prozess der Enquetekommission gibt es in der Verwaltung kein Bewusstsein, obwohl alle Verwaltungsstränge mitgewirkt haben? Das wundert uns schon sehr. Dann frage ich mich, was Sie in den letzten Jahren gemacht haben und jetzt präsentieren Sie uns diese Mogelpackung? Die Frage ist doch: Welche Maßstäbe werden gesetzt? Woran machen Sie was fest? Wir haben uns das in der letzten Woche in der Deputation für Umwelt, Klima und Landwirtschaft vorstellen lassen. Es war so: Vor vier Jahren hat man uns einfach eine halbgare Exceltabelle vorgestellt, in der Dinge standen, die selbst diejenigen, die es präsentiert haben, nicht verstanden haben. Dann ist jahrelang nichts passiert und plötzlich haben wir die ersten Vorlagen in der Umweltdeputation gesehen, in denen schon dieser Klimacheck drin war, obwohl es uns nicht erklärt wurde – auch völlig intransparent! Jetzt wurde uns vergangene Woche erklärt, was es damit auf sich hat. Es ist so: Ja, da ist jetzt durchaus etwas drin, das in Zügen nachvollziehbar ist. Es werden einige Fragen gestellt, es wird systematisch abgefragt. Am Ende kommt irgendein Ergebnis raus. Das Interessante daran ist: Dann habe ich gefragt: „Welche rechtliche Wirkung hat denn das Ganze, wenn jetzt etwas nicht klimakonform ist?“ – Keine! Dann frage ich mich, wozu wir diesen Klimacheck machen. Das heißt, wenn ein Projekt am Klimacheck scheitert, wird es ja trotzdem umgesetzt. Völliger Irrsinn! Noch witziger ist: Als ich die zuständige Mitarbeiterin gefragt habe: „Wie lange dauert es denn, diesen Klimacheck pro Vorlage durchzuarbeiten?“ Die Antwort war: „Eine halbe Stunde.“ Das heißt, jede Vorlage, die jetzt in den Senat kommt, dauert oder bindet eine zusätzliche halbe Stunde. Wenn wir das mal aufaddieren aufs Jahresende, heißt das, wir verschleudern da viel Steuergeld für nichts, das faktisch keinen Impact hat. Es liegt kein Konzept vor, es ist ein totaler Fail. Wir wissen auch nicht, was mit den damals rund 130 000 Euro passiert ist, die dafür freigemacht wurden, um das Ding zu erstellen. Wir wissen nicht, was der aktuelle Klimacheck gekostet hat, wir wissen auch nicht, was er in Zukunft kosten wird, wenn dieser durchgeführt wird. Es fehlt uns irgendwie diese Verbindlichkeit darin, die Sie nicht gesetzt haben. Wir halten das für überflüssig. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall CDU) Präsidentin Antje Grotheer: Als nächster Redner der Abgeordnete Cord Degenhard. Abgeordneter Cord Degenhard (Bündnis Deutschland): Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, liebe Gäste! In Anlehnung an die durch Gesetz vom 28. März 2023 verankerten Klimaschutzziele für das Land Bremen schreitet der Senat nun munter voran und nimmt sich selbst in die Pflicht. Als weiterer Prüfpunkt in Senatsvorlagen wird ein sogenannter Klimacheck eingeführt. Er soll dazu beitragen, ich zitiere, „das Bewusstsein für die Klimaschutzwirkung der Senatsentscheidungen in den Fachressorts zu schärfen und somit dazu führen, dass der Beitrag zum Klimaschutz und klimafreundlichere Alternativen zukünftig bereits bei der Entwicklung von Vorhaben und Projekten in die Planung einbezogen werden“. Kurz gesagt: Checkpoint Rathaus. Mit dieser, nennen wir es mal Selbstverpflichtung des Senats können wir als Fraktion Bündnis Deutschland nicht allzu viel anfangen. Klimaschutz bedeutet für den Senat und wohl auch für das große Heer der selbsternannten Klimaschützer weltweit im Wesentlichen nichts anderes als Reduzierung von CO . Wir teilen die Auffassung, dass CO die wesentliche 2 2 Ursache für den Klimawandel ist, nicht (Heiterkeit SPD, CDU, DIE LINKE, FDP – Abgeordnete Dr. Wiebke Winter [CDU]: Was?) und sehen uns dabei an der Seite zahlreicher namhafter Wissenschaftler. Klimaschutz bedeutet richtigerweise: Geschützt werden muss der Mensch vor den möglicherweise gravierenden Auswirkungen eines Klimawandels, den es allerdings schon seit Bestehen dieses Planeten gibt und auf den der Mensch, falls überhaupt – (Unruhe – Abgeordneter Mustafa Güngör [SPD]: Welches Fach haben Sie noch mal unterrichtet?) Sie werden demnächst Abbitte leisten müssen – nur marginalen Einfluss hat. Stand der Wissenschaft. (Lachen SPD, CDU, DIE LINKE, FDP) Aktuell geht es offensichtlich um einen Temperaturanstieg, aber auch da sind sich die Experten nicht völlig einig. (Abgeordneter Kevin Lenkeit [SPD]: Doch!) Sind sie nicht! (Abgeordneter Ralph Saxe [Bündnis 90/Die Grünen]: Sie sind aber ziemlich nah an der AfD dran!) An der Wahrheit. Falls die in der jüngeren Vergangenheit gemessenen leichten Temperaturanstiege (Abgeordnete Dr. Wiebke Winter [CDU]: Leichte Temperaturanstiege? – Abgeordnete Bettina Hornhues [CDU]: Waren Sie nicht mal Lehrer?) sich allerdings weiter fortsetzen, könnte dies in der Tat auf längere Sicht bedrohlich werden, keine Frage, den Klimawandel gibt es ja. (Abgeordneter Dr. Marcel Schröder [FDP]: Ja, was denn jetzt?) Daher müssen vielfältige Maßnahmen zum Schutz der Menschen und der Gemeinwesen ergriffen werden. Nicht zuletzt ist hier stellvertretend beispielsweise der Deichschutz zu nennen, wobei anzumerken ist, dass es dazu im innerstädtischen Bremen keinesfalls erforderlich ist, 132 Platanen zu fällen. Es ist schon bemerkenswert, dass wir hier in Bremen die Bäume vor den Grünen schützen müssen. (Beifall Bündnis Deutschland) Die Mitteilung des Senats zur Einführung des Klimachecks enthält auf einer DIN-A4-Seite, mehr ist es ja nicht, wurde eben schon mal erwähnt, 13-mal den Begriff „Klimaschutz“. Der Schutz des Menschen vor den möglichen Folgen des Klimawandels wird nicht in einem einzigen Wort erwähnt. Dieser Klimacheck des Senats ist ein Muster ohne Wert. (Zuruf Abgeordneter Kevin Lenkeit [SPD]) Eine Selbstverpflichtung des Senats zu beispielsweise mehr Kitaplätzen oder mehr Polizisten auf der Straße hätte hingegen unsere volle Zustimmung gehabt. – (Abgeordneter Piet Leidreiter [Bündnis Deutschland]: Richtig!) Ich danke Ihnen! (Beifall Bündnis Deutschland) Präsidentin Antje Grotheer: Als nächster Redner der Abgeordnete Derik Eicke. (Abgeordneter Kevin Lenkeit [SPD]: Versuchen Sie jetzt mal, das einzuordnen!) Abgeordneter Derik Eicke (SPD): Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste! Ich bin mittelschwer erschüttert, eigentlich bin ich es richtig – aber ich kenne Sie ja langsam –, wie man so etwas erzählen kann. (Zuruf Abgeordneter Piet Leidreiter [Bündnis Deutschland]) CO ist eines der großen Probleme, die wir haben, das eine große Problem, das wir haben, und wir müssen alles tun, damit wir wirklich alles gegen den Klimawandel machen, damit wir in dieser Stadt noch leben können. (Beifall SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE) Wenn Sie jetzt hier erzählen: „Für den Deichschutz muss man was machen und so weiter, aber keine Platanen fällen.“ Das macht ja überhaupt keinen Sinn. Darauf gehen wir später noch mal ein, weil wir ja wissen, aus der Hochwasserdeputation, wie gefährlich Bäume auf Deichen sind und wie gefährlich das für die Deichsicherheit und für die Bremerinnen und Bremer ist. Deswegen ist das wirklich der größte Unsinn. (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen – Abgeordneter Piet Leidreiter [Bündnis Deutschland]: Die Bäume in der Stresemannstraße, was war damit?) Dann möchte ich auch noch mal sagen, wenn man dann schon sagt: „Es läuft irgendwie, wir müssen die Menschen schützen.“ Wir sehen aber, dass der Klimawandel ja gerade überall reinbricht, in unser ganzes Leben. Wir sehen das zum Beispiel bei mir im Stadtteil. Erst hatten wir Hochwasser, drei Monate, jetzt ist es gerade wieder zu trocken, die Landwirte müssen schon wieder bewässern. Heißt: Wir müssen unbedingt etwas machen! Um jetzt mal die Kurve von Ihnen wegzubekommen, hin zu unserem Klimacheck: Es ist einfach, wir müssen alle kleinen Bausteine zusammenpacken. Herr Michalik hat es schon gesagt, es ist jetzt eine Sache, aber ich finde das ist eine sehr positive Sache, dass unser Senat mit dieser Vorbildfunktion nach vorne geht und sagt, in diesen Zeiten: Was bedeuten eigentlich unsere Entscheidungen, wenn wir die durchführen, für Klima und den Klimawandel? Deswegen finde ich das erst mal sehr positiv, und da möchte ich mich auch einmal beim Senat bedanken. (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen) Worum geht es eigentlich bei dem Klimacheck? Es sind die Senatsbeschlüsse – es wurde eben schon mal gesagt –, die jetzt seit Mai 2024 auf die Auswirkungen auf die Klimafolgen – positive wie negative – überprüft werden. Diese werden dann auch ganz transparent für alle Bremerinnen und Bremer, für die Verwaltung und alle ausgewiesen, und das ist, finde ich, ein sehr proaktiver Schritt, denn – und da bin ich der festen Überzeugung – das wird das Bewusstsein der Menschen für klimafreundliche Entscheidungen schärfen. Es sensibilisiert die Menschen dafür, und es bringt uns auf jeden Fall einen Schritt weiter und Bremen und Bremerhaven auf den Weg der Nachhaltigkeit und der Klimaneutralität. Ich finde, das ist auch gut so, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall SPD) Wie wird das umgesetzt? Das ist eine softwaregestützte standardisierte Bewertung durch ein Berliner Modell. An das ist das angelehnt, wir haben das übernommen. Dieses Prüftool überprüft verschiedene Handlungsfelder wie Gebäude, Anlagen, Verkehr, Energieversorgung, Stadtgrün und so weiter, und jedes Mal wird es auf seine Auswirkungen gecheckt. Jetzt ist natürlich der Einwand: Was passiert denn eigentlich, wenn das besonders negativ ist? Dann gehe ich jetzt mal zurück auf den Deichschutz. Wir brauchen ja in vielen Bereichen die neuen Deichverteidigungswege, und weil die in zwei Stadtteilen nicht vorhanden sind, muss ich die ja bauen. Natürlich wird das klimapolitisch, wenn ich Asphalt verbaue, nicht gerade positiv sein, aber trotzdem heißt es nicht, wenn es dann negativ ist, dass es dann verboten ist. Das wäre ja in dem Falle für den Deichschutz und für die Bremerinnen und Bremer eine Riesenkatastrophe. Heißt also: der Senat muss sich hinsetzen und gucken, was ist dort die beste Lösung? Wie kriegen wir das am besten hin, auch für das Klima? Das ist also ein Abwägungsprozess. Herr Michalik hat es gerade gesagt, seit November 2023 lief im Ressort der Testlauf mit dem Programm. Das Ressort hat Erfahrungswerte sammeln können und – es wurde eben auch schon mal angesprochen – in der staatlichen Deputation für Umwelt, Klima und Landwirtschaft wurde uns das letzte Woche vorgestellt, und ich fand, sehr ausführlich. Es waren sehr viele Beispiele, es waren Screenshots: Was kann man denn machen? Wie muss man da durchklicken? Wie geht das? Es wurde gesagt, das kann mal eine halbe Stunde dauern. Es wurde aber auch gesagt, derjenige, der seinen Entwurf, seine Vorlage kennt, muss eigentlich – böse gesagt – nur noch tippen und anklicken können. Wenn diese Kompetenz – die muss natürlich dann da sein, in der Verwaltung – vorhanden ist, wird es auf gar keinen Fall eine halbe Stunde dauern, sondern das wird im Minutenbereich sein. Dennoch, auch wenn das Zeit kostet, bin ich ganz fest der Überzeugung, dass das für uns von Vorteil ist, um für diese Themen wirklich sensibel zu werden. Man wird das ja nicht von heute auf morgen – – und nächstes Jahr sind wir alle ganz sensibel für dieses Thema, sondern es ist natürlich ein Prozess, der auch länger dauert. (Glocke) Wunderbar. Ich würde mir wünschen, dass wirklich alle daran teilnehmen, mitgehen und dass, da bin ich mir sicher, gerade in der Deputation, wir das dann sehr positiv begleiten werden, weil es dort ja 2025 noch mal Thema sein wird. – Danke schön! (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE) Präsidentin Antje Grotheer: Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Philipp Bruck. Abgeordneter Philipp Bruck (Bündnis 90/Die Grünen): Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleg:innen! Im Sommer 2019, als die Klimaproteste ihren Höhepunkt erreicht hatten, waren wir uns alle einig: Wir wollen dafür sorgen, dass alles, was der Staat tut, auf das Erreichen der Klimaziele einzahlt. Ein paar Monate später, im Januar 2020 haben wir dann für Bremen die Klimanotlage erklärt und gefordert, Zitat: „einen wirksamen Klimavorbehalt einzuführen, der alle Anträge und Verwaltungsvorlagen auf ihre Klimawirkung und klimafreundlichere Alternativen prüft, dazu soll dann ein praktisch umsetzbares Verfahren entwickelt werden“. Wie genau so ein Verfahren aussehen könnte, hat sich dann in der Folge als ziemlich kompliziert erwiesen. Ich will mal auf ein paar Aspekte eingehen. Zunächst sollte ein Klimavorbehalt ein Transparenzinstrument sein, das Klimawirkungen für Entscheidungsträger:innen sichtbar machen soll. Schon hier stellt sich natürlich die Frage, in welchem Aufwand das betrieben wird; wie jetzt qualitativ, vielleicht auch bei größeren Projekten quantitativ ab einer bestimmten Größenordnung mit einer echten CO -Bilanz, wo sich dann die Frage stellt: Wer fertigt die an, in welchem Stadium eines Projektes und so weiter? Das sind wichtige Fragen, aber ich glaube, lösbare Fragen für diesen Aspekt der Transparenz. Damit aber aus einem bloßen Transparenzinstrument, also der einfachen Information, auch eine echte Vorbehaltswirkung wird, muss es natürlich auch irgendeine Form von Bremse geben, wenn ein Vorhaben nicht klimafreundlich ist. Die Frage, wie diese Bremse aussehen könnte, ist gar nicht so leicht zu beantworten. Ein harter Stopp kommt vermutlich nicht infrage, und ich kann mir auch nicht vorstellen, dass die CDU-Fraktion das mitmachen würde, auch wenn Sie hier gern eigentlich in jeder Klimadebatte irgendwelche Dinge in den Raum stellt, von denen ich davon ausgehe, dass Sie sie, wenn wir sie hier beantragen würden, nicht mitmachen würden. Aber ein harter Stopp kommt aus meiner Sicht deswegen nicht infrage, weil wir – –. (Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]: Das ist aber eine Mutmaßung!) Sie können ja gerne mal Anträge stellen. Ich freue mich auf Ihre Anträge zu allen Maßnahmen des Enqueteberichts. Den letzten Antrag, den ich im Klimakontext von Ihnen hier in Erinnerung habe, war derjenige, der die Effizienzbausteine zurückdrehen sollte und sich damit vom Enquetebericht verabschiedet. (Beifall Bündnis 90/Die Grünen, SPD) Zurück zur Vorbehaltswirkung eines möglichen Klimavorbehalts: Ein harter Stopp kommt aus meiner Sicht eben nicht infrage, weil es auch Maßnahmen gibt, die wir tun wollen, die klimaschädlich sind, und das werden wir auch in Zukunft noch tun wollen. Wir werden auch in Zukunft noch eine Schule bauen, obwohl das vermutlich immer klimaschädlich ist, also eine negative CO -Bilanz hat, und trotzdem kann das sinnvoll sein. Was soll also passieren, wenn eine Vorlage zu viele CO -Emissionen verursacht? Wird dann der Sachverständigenrat angerufen und bekommt der dann ein Vetorecht? Sollen die Mehremissionen kompensiert werden, und wenn ja, durch Geld oder durch andere Maßnahmen, die die gleiche Menge CO -Emissionen einsparen? Wer ermittelt diese Menge und was heißt eigentlich zu viel CO ? Wo ist die Grenze? Wie kann man das objektiv formulieren? Ich gebe zu, als wir anfangs über diese Idee eines Klimavorbehalts gesprochen hatten, hatte ich die Komplexität dieser Aufgabe unterschätzt. Im Idealfall, den man skizzieren würde, würde man wahrscheinlich die Treibhausgasemission genauso messen, wie wir Geld messen, und dann würden wir auch alle Transparenz- und Vorbehaltsfunktionen, die wir bei unseren finanziellen Haushalten haben, wenn wir Euro bilanzieren, genauso anwenden, wenn wir CO -Äquivalente bilanzieren. Das wäre vermutlich ein ziemlich starkes Instrument, um unsere Klimaziele zu erreichen. Aber natürlich sind wir davon weit entfernt, und das wird auch wahrscheinlich nie so sein, dass sich CO genauso leicht messen lässt wie Geld. Deswegen können wir hier nur von Zwischenschritten oder Annäherungen sprechen, und deshalb heißt dieses Instrument ja auch Klimacheck und nicht Klimavorbehalt, weil wir wissen, dass dieses Webtool nicht das ist, was vor ein paar Jahren mal die Idee war. Trotzdem ist es gut, dass wir jetzt über so ein Instrument sprechen und dass es im Senat angewandt wird. Es ist ja erst ein paar Wochen scharfgeschaltet, aber es lohnt sich ein Blick darauf, was da eigentlich angewandt wird. Es ist gut, dass alle, die solche Vorlagen erstellen, sich mit den potenziellen Klimaschäden einer Vorlage in den verschiedenen Sektoren auseinandersetzen müssen. Das entfaltet sicherlich auch jetzt schon eine Funktion. Ich glaube, der Mehrwert der Lektüre des textlichen Ergebnisses, das dann auch letztlich rauskommt, wäre für mich noch ausbaufähig, aber es gibt ja auch einen Evaluationsprozess – solche Dinge entwickeln sich weiter. Aus meiner Sicht wäre der wichtigste Baustein für so eine Weiterentwicklung die Prüfung von klimafreundlicheren Alternativen, wie es auch ganz am Anfang schon in unserm Antrag stand, und eine Stellungnahme des Ressorts dazu, also die Antwort auf die Leitfragen: Wo wäre in welchen Sektoren mehr drin gewesen für das Klima beim Bau, bei Mobilität, bei Energie, bei Ernährung und so weiter? Warum wurde das, wenn es nicht umgesetzt wurde, nicht umgesetzt? Dafür braucht man keine Extra-CO -Bilanz, das muss kein riesenbürokratisches Verfahren sein. Da kann man einfach qualitativ was aufschreiben, was mich als Entscheidungsträger aber absolut interessieren würde, und es würde eine Rechtfertigungsumkehr bedeuten: Nicht diejenigen, die mehr Klimaschutz wollen, müssen sich rechtfertigen, sondern diejenigen, die klimafreundliche Alternativen ausschlagen, müssen das zumindest begründen. Ich hoffe, dass dieser Aspekt bei der Überarbeitung des Klimachecks nach der Evaluation noch eingearbeitet wird. – Vielen Dank! (Beifall Bündnis 90/Die Grünen, SPD, DIE LINKE) Präsidentin Antje Grotheer: Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Muhlis Kocaağa. Abgeordneter Muhlis Kocaağa (DIE LINKE): Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Kollege Michalik, ich finde es echt traurig, dass Sie den Klimacheck überflüssig finden, weil Sie selbst jahrelang in der Klimaenquetekommission mitgearbeitet haben. (Abgeordneter Martin Michalik [CDU]: Das hat ja damit nichts zu tun!) Ich gehe davon aus, dass Sie auch genug Erfahrung gesammelt haben, was für eine Wirkung ein Klimacheck in Bezug auf den Klimaschutz haben könnte. In diesem Sinne finde ich das echt traurig. Der Klimacheck dauert, wie sie gesagt haben, 20 bis 30 Minuten. Das ist eine digitale Plattform, die im Grunde genommen aus einem Fragenkatalog besteht, in dem man das beantworten soll. Am Ende würde es ein Ergebnis geben, die Auswirkung auf das Klima zu bewerten. Der Klimacheck ist ein Instrument, das es ermöglicht, die Wirkung von politischen Entscheidungen auf das Klima zu bewerten. Der Klimacheck würde sicherstellen, dass bei allen politischen Entscheidungen in Bremen die Wirkung auf das Klima berücksichtigt wird. Als Beispiel: Wenn man ein öffentliches Gebäude bauen würde, würde die Baufirma ja vorher alle Klimacheck-Katalogfragen beantworten. Da steht auch, wie viel Fläche verwendet wird, welches Baumaterial benutzt wird und welche Energiearten verwendet werden. Damit gibt die Plattform, die digitale Plattform ein Ergebnis, inwieweit das klimarelevant ist. Wenn man damit nicht zufrieden ist, dann gibt es auch Alternativmöglichkeiten, wo man was ändern kann. (Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]: Nö!) Doch! Da wird dann auch gezeigt, was man ändern kann, damit man sich an die Klimaschutzziele annähert und besser darstellen kann. (Beifall DIE LINKE, SPD) Zu diesem Zweck ist das ein wichtiges Instrument zum Zwecke des Klimaschutzes. Der andere wichtige Aspekt ist, der soll bewusst eine Klimaschutzwirkung auf die Senatsentscheidungen schaffen. Klimaschutz soll ressortübergreifend in die Planung und in Projekte einbezogen werden, weil der Klimaschutz nicht nur die Aufgabe des Umweltressorts ist, sondern es betrifft auch Bildung, Wirtschaft, Finanzen sowie alle anderen Ressorts. Alle Entscheidungen sollen nach diesen Ansätzen des Klimachecks nachvollziehbar werden, wie der Klimaschutz berücksichtigt wurde. Die Auswirkungen auf das Klima klar zu benennen und einzustufen, Alternativen oder Möglichkeiten zu optimieren, dafür ist der Klimacheck da. Klimacheck als ein Kontrollinstrument ist ein wichtiger Baustein, um das Erreichen der Klimaneutralität in Bremen zu schaffen. Zufrieden? (Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]: Sehr gut!) Ich auch. – Danke schön für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall DIE LINKE, SPD) Präsidentin Antje Grotheer: Als nächster Redner der Abgeordnete Thore Schäck. (Abgeordneter Martin Michalik [CDU]: Jetzt kommt der Klimaschreck!) Abgeordneter Thore Schäck (FDP): Nö! (Abgeordneter Mustafa Güngör [SPD]: Der Klimaschreck mit dem Scheck.) Der Klima-Schäck. Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich habe jetzt eine Rede zum Klimacheck vorbereitet, dazu will ich auch gleich noch ein paar Sätze sagen. Ich möchte aber vorab noch mal ein paar Sätze zu den Redebeiträgen von Bündnis Deutschland und insbesondere auch zu den Zwischenrufen von Herrn Leidreiter voranstellen. Herr Leidreiter hat hier immer wieder dazwischen geschrien: „Unser Professor Vahrenholz, unser Professor Vahrenholz!“ (Abgeordneter Leidreiter [Bündnis Deutschland]: Vahrenholt!) Exakt, der war ja letztens hier in der Bürgerschaft zu Besuch. Sie kennen ja noch nicht mal den Namen von Ihrem Gast. Er heißt Professor Vahrenholt. Ich habe mich mit dem Herrn intensiv auseinandergesetzt, weil ich das interessant fand, was er für Theorien aufgestellt hat, insbesondere auch, weil er mal Umweltsenator von Hamburg war. (Zuruf: Genau!) Das Problem ist, dass selbst Wissenschaftler, die den menschengemachten Anteil am Klimawandel in Teilen kritisch sehen, die also nicht unbedingt Gefahr laufen, Herrn Professor Vahrenholt nahezustehen, ihn kritisieren und ihn für unglaubwürdig halten, weil er wissenschaftliche Rosinenpickerei betreibt. Warum ist das so? Was heißt das? Wenn Sie einen Test 100-mal durchführen, und 99-mal wird es blau, und einmal wird es rot, und Sie dann sagen: „Ach, guck mal, ist rot geworden“, (Abgeordneter Piet Leidreiter [Bündnis Deutschland]: Ist aber nicht so!) dann ist das das, was Herr Professor Vahrenholt macht. Deswegen sind seine Untersuchungen und auch seine Aussagen mehr als kritisch. Wir können uns lange darüber unterhalten, (Unruhe Bündnis Deutschland) wir können lange darüber streiten, – –. Sie haben gleich die Möglichkeit, hier noch mal zu sprechen. Wir können uns lange darüber unterhalten, wie groß der menschengemachte Anteil am Klimawandel ist, dazu gibt es unterschiedliche Einschätzungen, das ist noch nicht ausgeforscht. Wir können jederzeit darüber sprechen, wie groß Bremens Anteil daran ist oder wie groß unsere Möglichkeiten sind, darauf einzugehen. Wir können auch lang und breit darüber streiten – und das tun wir hier im Parlament auch regelmäßig –, wie groß eigentlich unsere Möglichkeiten als Politik oder als Staat sind, oder ob wir nicht lieber Wissenschaft, Forschung, den Unternehmen die Lösung des Problems übertragen möchten, ob sie nicht schneller dabei sind. Aber dass wir hier ein Problem haben und dass die Temperaturen hochgehen und dass sämtliche Prognosen von Ihrem Professor Vahrenholt in der Vergangenheit falsch waren (Abgeordneter Jan Timke [Bündnis Deutschland]: Das stimmt überhaupt nicht! – Abgeordneter Piet Leidreiter [Bündnis Deutschland]: Stimmt nicht!) und überholt sind, das ist Fakt. Deswegen ist Ihr Professor einfach schlichtweg nicht glaubwürdig. (Beifall FDP) Beschäftigen Sie sich mal intensiver mit Ihrem Professor „Vahrenholz“! (Heiterkeit SPD, CDU) So, jetzt zu dem Klimacheck: Es wurde jetzt eingeführt ein Klimacheck, der in Vorlagen kommen soll. Grundsätzlich sind Checks erst mal etwas Gutes, das unterstützen wir als (Heiterkeit CDU) FDP-Fraktion auch, weil sie Staatshandeln bewusstmachen, weil sie natürlich deutlich machen: Hat etwas überhaupt eine gewisse Auswirkung oder nicht? Das ist ja das, was hier im Parlament leider viel zu selten diskutiert wird. Man feiert sich immer wieder dafür, dass man viel Geld beispielsweise im Bereich Soziales ausgibt, das ist aber noch keine Wirksamkeitsuntersuchung, sondern man muss sich damit beschäftigen: Was kommt am Ende dabei raus? (Zuruf Abgeordneter Mustafa Güngör [SPD]) Mehr Geld auszugeben heißt am Ende nur, mehr Geld ausgegeben zu haben. Deswegen ist das sinnvoll – –. Den Grundgedanken haben wir übrigens in der Enquetekommission auch immer wieder unterstützt. Wir haben nämlich damals ganz bewusst gesagt, wir wollen jetzt nicht, dass jedes Ressort wieder neue Klimabeauftragte hat, sondern wir wollen, dass das eine Querschnittsaufgabe wird und dass das laufend mitgedacht werden muss. Jetzt haben Sie den Klimacheck quasi eingeführt, der soll jetzt kommen, und dafür haben Sie ein interaktives Online-Klimacheck-Tool für die Verwaltung erarbeitet, angelehnt an Berlin, das wurde auch schon gesagt. Unsere Frage ist natürlich: Was kostet das eigentlich alles an Zeit? Wir haben jetzt vorhin die Aussage gehört, es dauert ungefähr eine halbe Stunde. Das wird natürlich Kosten verursachen. Auch wenn wir ein Tool anwenden, das es woanders schon gibt, haben wir natürlich nicht nur die einmaligen Einrichtungskosten oder die laufenden Betreuungskosten, sondern es kostet den Mitarbeiter auch Zeit, diesen Check durchführen zu müssen. Wir haben damals in der Deputation gefragt – der Kollege Dr. Schröder hat das getan –, ob man für die Durchführung dieses Checks nicht KI anwenden kann. Damit geht ja mittlerweile einiges. Die Antwort von Staatsrat Fries war, man habe das überprüft, aber die Qualität der Vorlagen würde das wohl nicht hergeben und würde nicht ausreichen dafür, das Ganze mit KI zu betreuen. Also fragen wir uns schon: Können wir nicht diese halbe Stunde, die jetzt genannt worden ist, pro Mitarbeiter pro Klimacheck, vielleicht ein Stück weit dadurch abfedern, dass die Vorlagen in Zukunft eine so hohe Qualität haben, dass wir dafür auch KI anwenden können? (Beifall FDP) Wir würden uns das wünschen. Die zweite Frage ist natürlich, inwieweit uns das eigentlich der Einschätzung näherbringt. Wir wissen ja, dass die Frage, was für eine Auswirkung beispielsweise ein Bauprojekt auch auf die Klimabilanz hat – –. Das ist ja ein relativ tiefgehendes Thema, das lässt sich nicht mal eben in ein paar Minuten runterschreiben. Die Gefahr besteht natürlich, dass jetzt ein weiterer Check dazukommt, bei dem irgendein Mitarbeiter sagt: „Jetzt muss ich das auch noch erfüllen und dann mache ich da irgendwie drei Häkchen und habe das möglichst schnell vom Tisch, damit die Vorlage eingereicht werden kann.“ Das ist ja aber nicht Sinn und Zweck des Ganzen. Es ist ja nicht Sinn und Zweck, einen weiteren Check einzuführen, nur damit er erledigt wird, sondern es ist Sinn und Zweck herauszufinden, wie die Auswirkungen einer bestimmten Maßnahme eigentlich klimatechnisch sind. Wir müssen das, glaube ich, gemeinsam beobachten, ob dieser Weg, der da jetzt gewählt worden ist, sinnvoll ist. Wir unterstützen den weiteren Weg dabei, den Aufwand für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Verwaltung so gering wie möglich zu halten, (Glocke) und wir würden uns wünschen, dass die Vorlagen irgendwann mal eine Qualität erreichen, dass man sie auch mit KI bearbeiten kann. – Herzlichen Dank! (Beifall FDP) Präsidentin Antje Grotheer: Als nächster Redner der Abgeordnete Martin Michalik. Abgeordneter Martin Michalik (CDU): Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Gäste! Dann ist der Herr Schäck doch für den Klimacheck, das wusste ich nicht. Interessant! Wobei wir uns wirklich an einigen Punkten gar nicht so sehr unterscheiden, weil wir die grundsätzliche Befürchtung haben, dass genau das passiert. Es wurde uns ja so in der Umweltdeputation vorgetragen. Wir gehen im Moment davon aus, dass es sich hierbei um ein wirkungsloses Tool handelt. Denn so, wie es aktuell gelebt wird, passiert gar nichts. Nur die Mitarbeiterzeit wird gebunden, keiner weiß, wie viel Zeit in Summe, keiner weiß, was es kostet. Was wir sehr stark monieren ist auch, dass wir gar nicht wissen, was das Ganze gekostet hat. Keiner hat uns gesagt, was hat die Entwicklung des Tools oder die laufenden Kosten – –. Wie viel kostet das? Was kostet das den Steuerzahler für etwas, das im Moment nichts bringt? Wir haben auch das Gefühl, dass das Ganze den Senat eher ausbremst. Wir haben auch das Gefühl, dass das Ganze sehr fehleranfällig ist. Es könnte nämlich auch sein, dass aufgrund dessen Fehlentscheidungen mit nicht unerheblichen Auswirkungen getroffen werden. Das ist das, was wir hier kritisieren. Herr Degenhard, bei Ihnen hatte ich eher das Gefühl, dass Sie noch bei FCKW stehen geblieben sind. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall CDU) Präsidentin Antje Grotheer: Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Cord Degenhard. (Abgeordneter Jan Timke [Bündnis Deutschland]: Jetzt genau zuhören!) Abgeordneter Cord Degenhard (Bündnis Deutschland): Ich muss noch mal auf ein paar Dinge eingehen. Präsidentin Antje Grotheer: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Abgeordneter Cord Degenhard (Bündnis Deutschland): Es ist ja nicht so, dass ich mir nicht im Klaren bin – –. Präsidentin Antje Grotheer: Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Abgeordneter Cord Degenhard (Bündnis Deutschland): Entschuldigung! Entschuldigung! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Es ist ja nicht so, dass ich Ihre Reaktion nicht vorher einschätze, Ihren Shitstorm gewissermaßen, wenn ich hier meine Überzeugung vertrete. Meine Überzeugung, die habe ich mir ja nicht ausgedacht. Die habe ich – –. (Lachen SPD, CDU, DIE LINKE, FDP) Ich dachte, Sie wären damit jetzt durch. (Abgeordneter Jens Eckhoff [CDU]: Das war Herr Timke! – Abgeordneter Jan Timke [Bündnis Deutschland]: Im Zweifel war es immer ich.) Können Sie sich vielleicht irgendwann mal beruhigen, dass wir vernünftig weitermachen können? Es gibt ja namhafte Wissenschaftler, die das unterstützen, was ich gesagt habe. Ich nenne hier nur ein – –. (Zuruf: Nein!) Doch, die gibt es, reichlich! Sie wollen das nicht zur Kenntnis nehmen, das ist Ihr Problem. (Beifall Bündnis Deutschland) Sie sind quasi besoffen von Ihrer CO -Theorie (Heiterkeit Bündnis Deutschland) und sind nicht bereit, wissenschaftliche Erkenntnisse wahrzunehmen. (Abgeordneter Mustafa Güngör [SPD]: Ich will mir gar nicht vorstellen, wie viele jetzt gerade gerne betrunken wären!) Ich nenne Ihnen nur ein Beispiel, das habe ich gerade vor ein paar Tagen gesehen. Es gibt diese Eisbohrungen – ich bin kein Wissenschaftler, ich kann das nicht so richtig erklären – die tief ins Eis gehen, und dann lesen die ab – –. (Abgeordnete Dr. Franziska Tell [Bündnis 90/Die Grünen]: Die Eisbohrungen sind eindeutig in Ihren Ergebnissen, das kann ich Ihnen als Klimawissenschaftlerin versichern! – Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen) Ja, Augenblick. Ich versichere Ihnen auch was: Die haben eine Korrelation festgestellt zwischen CO und Erderwärmung, das ist richtig, aber der CO - 2 2 Anstieg war die Folge der Erderwärmung. Das können Sie alles nachlesen. Sie können das aber auch alles gerne weiter ignorieren und hier den Kasper machen. Das können Sie auch gerne weitermachen. (Beifall Bündnis Deutschland) Das wollte ich dazu sagen. Sie waren eben amüsiert, jetzt bin ich mal amüsiert. Ich bin amüsiert darüber, dass Sie meinen, dass dieses CO , das die Bäume lieben – sie lieben es, das wissen Sie genau so gut wie ich –, eine größere Auswirkung hat als Vulkanausbrüche, Kontinentalverschiebungen, Sonnenstürme und so weiter. Das glauben Sie wirklich, und Sie wollen auch nichts anderes wahrhaben. Ich sage Ihnen nur eins zu dem Einfluss der Sonne auf unser Klima, nur ein Beispiel, eine Zahl, die mich selbst sehr beeindruckt hat: Die Energie, die durch zwei Minuten Sonneneinstrahlung auf diesem Planeten freigesetzt wird, zwei Minuten Sonneneinstrahlung auf diesen Planeten, entspricht der gesamten menschlich erzeugten und verbrauchten Energie eines Jahres auf dem gesamten Planeten. (Zuruf Abgeordneter Kevin Lenkeit [SPD] – Unruhe SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE) Nur, damit man auch mal einen Eindruck hat, welche Gewalt die Sonne hat. Wenn da Sonnenstürme toben und so weiter, hat das einen Einfluss auf unser Klima, der mit Sicherheit größer ist als das CO . (Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]: Da machen wir doch erst mal einen Klimacheck!) Ich weiß, ich kann Sie von Ihrer Meinung nicht abbringen. Sie müssen die ja auch weiter aufrechterhalten, sonst bricht Ihr ganzes Ideologiegebäude ja zusammen. (Beifall Bündnis Deutschland) Das ist doch völlig klar. (Unruhe – Abgeordnete Dr. Wiebke Winter [CDU]: Es geht hier nicht um Meinungen, sondern um Fakten!) Es geht um wissenschaftliche Erkenntnisse, um nichts anderes. – Ich danke Ihnen! (Beifall Bündnis Deutschland) Präsidentin Antje Grotheer: Als nächster Redner der Abgeordnete Thore Schäck. Abgeordneter Thore Schäck (FDP): Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Dass ich noch mal so emotional zum Thema Klima debattieren würde, hätte ich auch nicht gedacht. (Heiterkeit CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen – Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]: Wir alle nicht!) Wir haben, glaube ich, grundlegend unterschiedliche Einschätzungen dazu, ob der Staat wirklich der beste Löser der Klimaproblematik ist, oder ob das eher beispielsweise Unternehmer sind oder die Wissenschaft und die Forschung. Darüber können wir lange streiten. Was mich jetzt aber so ein bisschen irritiert hat, ist Ihre Theorie von Bündnis Deutschland, dass CO keinerlei Auswirkung auf die Erderwärmung hat. (Abgeordneter Piet Leidreiter [Bündnis Deutschland]: Das hat keiner gesagt!) Sie haben selbst in Ihrem Wahlprogramm stehen, vielleicht kennen Sie das noch nicht, ich lese Ihnen das einmal vor: „Wir fordern eine Klimapolitik, die nicht nur Haltung zeigt, sondern greifbare Ergebnisse erzielt.“ (Abgeordneter Jan Timke [Bündnis Deutschland]: Sehr gut! – Zurufe Bündnis Deutschland: Ja!) Ist ja erst mal in Ordnung. Jetzt ist aber die Frage: Wodurch entsteht der Klimawandel oder die Erderwärmung? Kommt das von Feenstaub oder was ist sozusagen der Treiber des Ganzen? So möchte ich das mal formulieren. Dann fordern Sie in einer Pressemitteilung von Ihnen selbst, Sie schreiben – (Abgeordneter Jan Timke [Bündnis Deutschland]: Von wann?) gucke ich gleich nach –: „Wir fordern die Wiederbelebung der Kernenergieforschung in Deutschland mit dem Ziel ihrer friedlichen Nutzung“, (Beifall Bündnis Deutschland) und Sie begründen das damit: „Kernenergie ist eine nahezu kohlenstofffreie Energiequelle und trägt dadurch erheblich zur Reduzierung der Emission von Treibausgaben bei.“ (Heiterkeit FDP, SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen – Zuruf: Ist doch nicht verkehrt!) Sie untergraben gerade Ihre eigene Argumentation. Sie wissen offensichtlich weder, was Sie im Wahlprogramm haben, noch, was Sie als Pressemitteilung rausschicken. Die Lage ist hier ziemlich klar: Auch alle seriösen Wissenschaftler, die sich damit auseinandersetzen, sind da sehr klar. Es wurde eben mehrfach von Wissenschaftlern gesprochen, die hier eine andere Meinung haben, und ich beschäftige mich gern mit abweichenden seriösen Meinungen, da meine ich nicht Herrn Professor Vahrenholt. Da meine ich Wissenschaftler, die auch anerkannt sind. Sie haben auch in Ihrem zweiten Redebeitrag nicht einen einzigen Namen genannt, der hier auf einem seriösen wissenschaftlichen Niveau unterwegs ist. Ich bitte Sie, schicken Sie mir das zu! Ich freue mich über andere Meinungen, die vielleicht auch eine andere Perspektive darauf haben, aber bitte eine seriöse wissenschaftlich fundierte Untersuchung und nicht Herrn Professor Vahrenholt. – Vielen Dank! (Beifall FDP) Präsidentin Antje Grotheer: Weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten liegen nicht vor. Als nächste Rednerin hat das Wort Senatorin Kathrin Moosdorf. Senatorin Kathrin Moosdorf: Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete, liebe Gäste! Ich freue mich grundsätzlich darüber, dass wir heute hier so engagiert über erneuerbare Energien und über Klimaschutz sprechen und dass das wirklich heute hier einen großen Raum einnimmt in diesem Haus. Ich freue mich, dass wir hier ganz, ganz überwiegend auch auf der Grundlage der vielen wissenschaftlichen Ergebnisse, die uns die Klimaforschung bietet, debattieren können, die Klimaforschung, die uns allen in Bremen auch sehr wichtig ist. Da müssen wir auch weiter ansetzen, und auf dieser wichtigen Grundlage, was uns die Klimaforschung da sagt, unsere Politik betreiben, denn dass der Klimawandel die Welt verändert, in der wir leben, ist doch offensichtlich. Er hat spürbare Auswirkungen auf die Natur, die Gesellschaft, die Wirtschaft und unser tägliches Leben. Das wird uns immer wieder von ganz vielen Expertinnen und Experten vor Augen geführt. Mitte März zum Beispiel war das auch wieder soweit. An einem dieser Tage kam es von den Expert:innen Schwarz auf Weiß, welche Gefahren und Risiken von der Klimakrise für unseren Kontinent ausgehen. Konkret wurde da die erste europäische Klimarisikobewertung gemacht, das sogenannte European Climate Risk Assessment. Da wurde auch noch mal deutlich: Europa ist der sich am schnellsten erwärmende Kontinent der Welt. Südeuropa und Küstenregionen sind besonders und mehrfach von klimabedingten Risiken betroffen. Eine Küstenregion, das sind auch wir hier. Bremen und Bremerhaven sind beide akut vom Meeresspiegelanstieg gefährdet, aber auch von Starkregen, von anderen Wetterphänomenen wie Hitzewellen und Dürren. Diese werden zunehmend unsere Bevölkerung, für die wir ja auch alle als politische Vertreter:innen zuständig sind, bedrohen. Liebe Abgeordnete, angesichts dieser Rahmenbedingungen dürfen wir auch hier die Hände nicht in den Schoß legen. Wir müssen handeln, die Klimakrise in den Griff kriegen. In Bremen haben wir ein gemeinsames Ziel, ein Klimaziel, nämlich bis 2038 klimaneutral zu sein. Damit das gelingt, sind wirklich alle Akteure im Land Bremen aufgefordert, ihre Aktivitäten hinsichtlich der positiven wie auch der negativen Auswirkungen auf den Klimaschutz zu überprüfen und entsprechend anzupassen. Als Senat sollten wir hier vorweggehen und ein Vorbild sein. Der Klimacheck ist ein neuer Ansatz für Bremen. Er befähigt die Ressorts, anhand eines systematischen Fragenkatalogs die klimabedingten Auswirkungen von Senatsvorlagen einzuschätzen und diese transparent zu machen. Sowohl positive als auch negative Auswirkungen politischer Vorhaben auf den Klimaschutz werden dadurch erfasst. Klimaschutz ist ein Thema, das fast alle politischen Entscheidungen berührt. Der Klimacheck ermöglicht es uns, einfach und nachvollziehbar jede Senatsvorlage auf ihren Beitrag zum Klimaschutz hinzu zu befragen. Dabei geht es gar nicht so sehr darum, auf das CO -Gramm genau sagen zu können, welche Auswirkungen eine Entscheidung hat. Der Klimacheck ist ja keine CO -Bilanzierung. So was wäre auch mit so einem allgemeinen und einfach handhabbaren Tool in der Arbeitspraxis gar nicht möglich. Nein, es geht bei dem Klimacheck darum, ein stärkeres Bewusstsein zu schaffen, mehr Transparenz für Klimafreundlichkeit oder die Klimaschädlichkeit von Maßnahmen und Entscheidungen zu entwickeln und so auch natürlich langfristig Handlungsveränderungen herbeizuführen. Es wurde heute schon so ein bisschen in verschiedene Richtungen spekuliert, was der Klimacheck nun genau ist und was er leisten kann. Deshalb ist es mir noch mal wichtig, das zusammenzufassen. Im November 2023 hat der Senat beschlossen, alle Senatsvorlagen ab dem 1. Mai 2024 systematisch mit dem digitalen Klimacheck-Prüftool zu überprüfen. Es handelt sich dabei um einen webbasierten interaktiven und auch wirklich leicht handhabbaren Fragenkatalog, der mit einem angemessenen Bearbeitungsaufwand und auch ohne spezielles Vorwissen nutzbar ist. Mit dem Klimacheck sollen alle Senatsbeschlüsse grob hinsichtlich ihrer Auswirkung auf den Klimaschutz eingeordnet werden, und dann wird aus den Antworten durch das Prüftool grob ein quantitatives Ergebnis ermittelt, ob die Beschlussfassung der Senatsvorlage Auswirkungen ober- oder unterhalb eines für das Land Bremen festgelegten CO - Äquivalenteschwellenwerts in Höhe von 50 Tonnen pro Jahr hat. Nicht mehr und nicht weniger ist der Klimacheck, der seit dem 1. Mai verpflichtend für alle Senatsressorts anzuwenden ist. In der letzten Deputation für Umwelt, Klima und Landwirtschaft haben wir das Tool auch noch mal vorgestellt, und ich hoffe, dass zumindest ein paar der Bedenken damit auch aus dem Weg geräumt werden konnten, auch wenn einige andere – das haben wir heute gehört – noch bestehen. Was aber die Sorge über zusätzlichen Aufwand angeht, kann ich sagen, die ersten Rückmeldungen aus den Ressorts bestätigen uns, dass der Klimacheck mit einem verhältnismäßigen Aufwand und auch gut in den Arbeitsalltag einzubeziehen ist. Es zeigte sich auch, dass es grundsätzlich Auswirkungen hat und dazu führt, dass wir ein neues Bewusstsein für die Klimawirksamkeit und auch die Schädlichkeit von Entscheidungen schaffen. Selbstverständlich wollen wir aber das natürlich auch nach einer gewissen Zeit noch mal auswerten, überprüfen, gegebenenfalls anpassen. Ab Mitte 2025 startet dann ein Evaluationsprozess, wo auch der Anbieter des Klimacheck-Prüftools hinsichtlich der weiteren Ausgestaltung einbezogen ist. Zusammenfassend kann ich sagen, dass ich mich grundsätzlich sehr freue, dass wir uns hier auf den Weg gemacht haben als Senat zu dieser Transparenz, und ähnlich wie das Land Bremen, Entschuldigung, das Land Berlin diesen Klimacheck eingeführt haben. Meiner Ansicht nach unterstützt er uns ganz praktisch dabei, die Klimaschutzziele des Landes Bremen gemeinsam im Blick zu behalten, (Glocke) unsere Maßnahmen anzupassen, und das bringt uns einen gehörigen Schritt in die richtige Richtung in die – –. Präsidentin Antje Grotheer: Frau Senatorin, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Martin Michalik? Senatorin Kathrin Moosdorf: Ja. Herr Kollege, bitte! Präsidentin Antje Grotheer: Abgeordneter Martin Michalik (CDU): Vielen Dank, Frau Senatorin! Sie waren ja bei der Zusammenfassung. Ich gehe davon aus, dass meine Frage nicht mehr beantwortet werden sollte, deswegen frage ich noch mal: Was hat es gekostet, was kostet es laufend? Senatorin Kathrin Moosdorf: Was der Klimacheck genau kostet, kann ich Ihnen heute an dieser Stelle noch nicht sagen. Wir haben ja einen externen Dienstleister, der das Prüftool mit beauftragt und entwickelt hat. Darüber hinaus haben wir natürlich in der Verwaltung auch einige Arbeit reingesteckt, das entsprechend zu entwickeln. Die genauen Kosten kann ich Ihnen dazu nicht sagen. Präsidentin Antje Grotheer: Okay? Abgeordneter Martin Michalik (CDU): Ja, vielen Dank, das hole ich mir an anderer Stelle. Präsidentin Antje Grotheer: Frau Senatorin, fahren Sie fort! Senatorin Kathrin Moosdorf: Ich war tatsächlich schon am Ende meiner Rede, denn das Ziel Klimaneutralität 2038 ist die richtige Richtung, und der Klimacheck hilft uns auf diesem Weg dorthin. – Danke! (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE) Präsidentin Antje Grotheer: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Beratung ist geschlossen. Die Bürgerschaft Landtag nimmt von der Mitteilung des Senats Kenntnis. Meine Damen und Herren, damit entlasse ich Sie für heute in den Feierabend und unterbreche die Sitzung. Wir setzen morgen Früh um 10 Uhr fort. (Unterbrechung der Sitzung um 18:11 Uhr.)  Präsidentin Antje Grotheer eröffnet die Sitzung der Bürgerschaft (Landtag) wieder um 10:00 Uhr. Präsidentin Antje Grotheer: Die unterbrochene Sitzung der Bürgerschaft (Landtag) ist wieder eröffnet. Als Besuchende begrüße ich recht herzlich die Klasse 9b des Alten Gymnasiums Bremen. (Beifall) Wir treten in die Tagesordnung ein. Fragestunde Für die Fragestunde der Bürgerschaft (Landtag) liegen 31 frist- und formgerecht eingebrachte Anfragen vor. Die 15. Anfrage wurde inzwischen von den Fragestellern zurückgezogen. Anfrage 1: Verfahren wegen falscher Verdächtigung Anfrage der Abgeordneten Julia Tiedemann, Jan Timke und Fraktion Bündnis Deutschland vom 11. April 2024 Bitte sehr, Frau Kollegin! Abgeordnete Julia Tiedemann (Bündnis Deutschland): Wir fragen den Senat: 1. In wie vielen Verfahren vor Bremer Gerichten wurden im Zeitraum zwischen dem 1. Januar 2019 und dem 31. März 2024 Angeklagte aufgrund erwiesener Unschuld freigesprochen? Bitte getrennt nach Jahren und Gerichtsbezeichnung ausweisen. 2. In wie vielen der Fälle aus Frage 1 wurde im Anschluss ein Verfahren wegen falscher Verdächtigung nach § 164 Strafgesetzbuch eröffnet, und wie sind diese Verfahren ausgegangen? Bitte nach Jahren differenzieren, gegebenenfalls verhängte Strafen gesondert ausweisen. 3. In wie vielen der Verfahren aus Frage 1 befand sich der Angeklagte vor seinem Freispruch in Untersuchungshaft? Bitte getrennt nach Jahren ausweisen. Präsidentin Antje Grotheer: Die Anfrage wird beantwortet durch Senatorin Dr. Claudia Schilling. Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Senatorin Dr. Claudia Schilling: Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Qualitative Unterschiede bei Freisprüchen sind durch die Strafprozessordnung nicht vorgesehen und werden demgemäß statistisch nicht erfasst. Es kann daher lediglich die Anzahl der in dem Berichtszeitraum fallenden Freisprüche mit den entsprechenden Zuordnungskriterien „Jahreszahl“ und „Gericht“ angegeben werden. Im Kalenderjahr 2019 entfielen 45 Freisprüche auf das Amtsgericht Bremen, fünf Freisprüche auf das Amtsgericht Bremen-Blumenthal, sechs Freisprüche auf das Amtsgericht Bremerhaven und ein Freispruch auf das Landgericht Bremen. Im Kalenderjahr 2020 entfielen 95 Freisprüche auf das Amtsgericht Bremen, elf Freisprüche auf das Amtsgericht Bremen-Blumenthal, sechzehn Freisprüche auf das Amtsgericht Bremerhaven und wiederum ein Freispruch auf das Landgericht Bremen. Im Kalenderjahr 2021 entfielen 136 Freisprüche auf das Amtsgericht Bremen, jeweils 34 Freisprüche auf das Amtsgericht Bremen-Blumenthal und das Amtsgericht Bremerhaven und elf Freisprüche auf das Landgericht Bremen. Im Kalenderjahr 2022 entfielen 135 Freisprüche auf das Amtsgericht Bremen, 25 Freisprüche auf das Amtsgericht Bremen-Blumenthal, 34 Freisprüche auf das Amtsgericht Bremerhaven und vierzehn Freisprüche auf das Landgericht Bremen. Im Kalenderjahr 2023 entfielen 158 Freisprüche auf das Amtsgericht Bremen, 21 Freisprüche auf das Amtsgericht Bremen-Blumenthal, 32 Freisprüche auf das Amtsgericht Bremerhaven und 27 Freisprüche auf das Landgericht Bremen. Im Kalenderjahr 2024 bis zum 31. März entfielen bislang 42 Freisprüche auf das Amtsgericht Bremen, vier Freisprüche auf das Amtsgericht BremenBlumenthal, acht Freisprüche auf das Amtsgericht Bremerhaven und sechs Freisprüche auf das Landgericht Bremen. Zu Frage 2: Es kann, wie bereits zu Frage 1 ausgeführt, keine qualitative Filterung erfasster Freisprüche im Sinne der Fragestellungen „aufgrund erwiesener Unschuld“ vorgenommen werden. Des Weiteren kann auch hinsichtlich der Gesamtzahl aller Freisprüche anhand der Auswertung von web.sta nicht beantwortet werden, in welchen Fällen diese zur Einleitung von Ermittlungsverfahren wegen falscher Verdächtigung führten, weil eine Bindung zwischen beiden Vorwürfen statistisch nicht erfasst wird. Die Frage kann insoweit anhand verfügbarer Daten nicht beantwortet werden. Die Gesamtzahl aller im Berichtszeitraum bei der Staatsanwaltschaft Bremen neu erfassten Vorgänge wegen falscher Verdächtigung lautet, differenziert nach Kalenderjahren, wie folgt: 2019: 223 Vorgänge, 2020: 318 Vorgänge, 2021: 318 Vorgänge, 2022: 239 Vorgänge, 2023: 316 Vorgänge, 2024 bis zum 31. März: 90 Vorgänge. Zu Frage 3: Die Frage kann aus den bereits unter Frage 1 und Frage 2 genannten Gründen nicht im Sinne der Fragestellung beantwortet werden. In der nachfolgend jeweils genannten Anzahl von Fällen wurde gegen später freigesprochene Beschuldigte/Angeschuldigte beziehungsweise Angeklagte eines Ermittlungs- oder Strafverfahrens Untersuchungshaft vollstreckt: 2019: ein Fall, 2020: zwei Fälle, 2021: acht Fälle, 2022: acht Fälle, 2023: neun Fälle, 2024 bis zum 31. März: zwei Fälle. Es gab keine Freisprüche aus andauernder Untersuchungshaft. – So weit die Antwort des Senats! Präsidentin Antje Grotheer: Weitere Fragen liegen nicht vor. – Wir bedanken uns für die Beantwortung. Anfrage 2: Unterlassungserklärung Henryk M. Broder Anfrage des Abgeordneten Jan Timke und Fraktion Bündnis Deutschland vom 11. April 2024 Bitte sehr! Abgeordneter Jan Timke (Bündnis Deutschland): Wir fragen den Senat: 1. Trifft es zu, dass die Freie Hansestadt Bremen, vertreten durch die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration, Frau Dr. Claudia Schilling, kürzlich gegenüber dem durch den Hamburger Anwalt Joachim Nikolaus Steinhöfel vertretenen Publizisten Henryk M. Broder eine vertragsstrafenbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben hat? 2. Was war gegebenenfalls der Anlass für die erfolgreiche Abmahnung, sind der Freien Hansestadt Bremen daraus Kosten entstanden, und welchem Haushaltsposten werden diese Kosten belastet? 3. Wie viele Unterlassungserklärungen haben die einzelnen senatorischen Dienststellen in den Jahren 2022 und 2023 abgegeben? Bitte getrennt nach Jahren, Dienststelle, Anlass der Unterlassungserklärung und die damit verbundenen Kosten ausweisen. Präsidentin Antje Grotheer: Die Anfrage wird beantwortet durch Senatorin Dr. Claudia Schilling. Senatorin Dr. Claudia Schilling: Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Ja, die Aussage trifft zu. Zu Frage 2: Das Demokratiezentrum Bremen hatte auf einen Internetbeitrag des Bundesministeriums des Inneren (BMI) und für Heimat verlinkt. Der Bericht hatte die Studie eines unabhängigen Expertenkreises zum Thema Muslimfeindlichkeit zum Gegenstand. Nach einer Klage hat das BMI den Bericht offline genommen und verbliebene Druckexemplare vernichtet. Das Demokratiezentrum Bremen hat seine Verlinkung zu dem Bericht im Zuge der Unterlassungsaufforderung umgehend gelöscht. Die strafbewehrte Unterlassungserklärung zog Rechtsanwaltskosten des Hamburger Anwalts in Höhe von knapp 370 Euro nach sich. Der Betrag wurde aus dem Haushaltsposten 0400.52600–1 beglichen. Zu Frage 3: In den Jahren 2022 und 2023 gab es weder bei der Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration noch in einer anderen senatorischen Dienststelle weitere Unterlassungserklärungen. – So weit die Antwort des Senats! Präsidentin Antje Grotheer: Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor. Anfrage 3: DigitalPakt Schule 2019 bis 2024: Mittelabfluss aus der Zusatz-Verwaltungsvereinbarung „Administration“ Anfrage der Abgeordneten Yvonne Averwerser, Frank Imhoff und Fraktion der CDU vom 11. April 2024 Bitte sehr, Frau Kollegin! Abgeordnete Yvonne Averwerser (CDU): Wir fragen den Senat: 1. In welcher Höhe stehen dem Land Bremen grundsätzlich Mittel im Rahmen der Zusatz-Verwaltungsvereinbarung „Administration“ zum DigitalPakt Schule 2019 bis 2024 zu, und mit welchem finanziellen Volumen sind demgegenüber entsprechende Förderanträge bei der zuständigen Bremer Behördenstelle fristwahrend und formgerecht bis zum 31. Dezember 2023 eingegangen? 2. Inwiefern ist der hieran anschließende Prozess des Mittelabrufs durch die jeweiligen Zuwendungsempfänger entsprechend der Maßgabe der Richtlinien über die Förderung der IT-Administration für Schulen in der Freien Hansestadt Bremen bis zum 30. April 2024 vollumfänglich abgeschlossen worden? 3. Mit welchen etwaigen Restmitteln aus den ZusatzVerwaltungsvereinbarungen „Administration“ kalkuliert der Senat zum jetzigen Zeitpunkt überschlägig, sofern Fördergelder nicht bis zum 31. Dezember 2023 entsprechend beantragt beziehungsweise bis zum 30. April 2024 abgerufen wurden? Präsidentin Antje Grotheer: Die Anfrage wird beantwortet durch Staatsrat Torsten Klieme. Staatsrat Torsten Klieme: Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Nach dem Königsteiner Schlüssel entfallen auf das Land Bremen 4 814 200 Euro der insgesamt 500 Millionen Euro an Bundesmitteln im Zusatzprogramm „Administration“. Bis zum Stichtag 31. Dezember 2023 sind Förderanträge mit einem Gesamtvolumen von 3 004 278,64 Euro bei der Koordinierungsstelle DigitalPakt Schule der Freien Hansestadt Bremen eingegangen. Zu Frage 2: Von den bis zum Stichtag 31. Dezember 2023 beantragten Fördermitteln in Höhe von 3 004 278,64 Euro wurden nach Prüfung 2 957 389,11 Euro als förderfähig bewilligt und fristgerecht bis zum 30. April 2024 abgerufen. Den Schulträgern wurden hiervon bereits 2 929 068 Euro überwiesen. Die restlichen 28 321,11 Euro befinden sich derzeit im Überweisungsprozess. Zu Frage 3: Bis zur Einreichungsfrist am 5. Mai 2024 wurden Anträge auf Restmittel in Höhe von insgesamt 2 159 749,01 Euro gestellt. Diese Anträge befinden sich derzeit im Prüfungsprozess. Der Senat rechnet vor diesem Hintergrund mit einer sehr guten Ausschöpfungsquote im Förderprogramm „Administration“. – So weit die Antwort des Senats! Präsidentin Antje Grotheer: Frau Abgeordnete, haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr! Abgeordnete Yvonne Averwerser (CDU): Wann können Sie abschätzen, ob die Restmittel tatsächlich vollkommen ausgezahlt und bewilligt werden konnten? Staatsrat Torsten Klieme: Ein genaues Datum kann ich nicht sagen, aber das wird sehr schnell gehen. Das können wir in den nächsten Wochen – ich denke, noch vor der Sommerpause – abschließend sagen. Wenn man die beiden Summen zusammenrechnet, kommt man ja zu dem Ergebnis, dass wir im Moment sogar eine leichte Überschreitung der Summe hätten, aber ich denke, dass wir vor der Sommerpause noch entscheiden können, wie die Restmittel verteilt werden, sodass wir tatsächlich davon ausgehen, dass wir dicht an die 100-Prozent-Quote auch im Zusatzprogramm „Administration“ herankommen werden. Präsidentin Antje Grotheer: Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor. – Wir bedanken uns für die Beantwortung. Anfrage 4: Organspende rettet Menschenleben Anfrage der Abgeordneten Holger Welt, Ute Reimers-Bruns, Mustafa Güngör und Fraktion der SPD vom 11. April 2024 Bitte sehr, Herr Kollege! Abgeordneter Holger Welt (SPD): Wir fragen den Senat: 1. Wie viele Menschen im Land Bremen benötigen oder benötigten in den Jahren 2020 bis 2024 eine Organspende, und wie viele Transplantationen wurden in diesem Zeitraum im Land Bremen beziehungsweise durch Initiative/Kooperation der Kliniken im Land Bremen in anderen Bundesländern durchgeführt? 2. Wie lang ist die durchschnittliche Wartezeit für Patient:innen auf eine Organspende im Land Bremen, und gibt es hier Kooperationen mit anderen Bundesländern, um akute Notfälle schneller behandeln zu können? 3. Wie plant der Senat das Thema Organspende und Organtransplantation gegebenenfalls im Zuge der Einführung des Organspende-Registers bekannter zu machen, und wie bewertet der Senat vor diesem Hintergrund die Initiative, mit einer Widerspruchslösung zur Organentnahme einen Paradigmenwechsel zu erreichen? Präsidentin Antje Grotheer: Die Anfrage wird beantwortet durch Senatorin Claudia Bernhard. Senatorin Claudia Bernhard: Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Präsidentin! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: In 2020 kam es zu insgesamt acht Organspenden in Bremen. Organspendenbezogene Kontakte beziehungsweise Konzile gab es 2020 zehn in Bremen. Die Anzahl der gespendeten Organe in Bremen 2020 lag bei 27. In 2021 kam es insgesamt zu neun Organspenden in Bremen, und es gab 20 organspendenbezogene Kontakte beziehungsweise Konzile 2021 in Bremen. Die Anzahl der gespendeten Organe in Bremen lag 2021 bei 31. In 2022 kam es zu insgesamt 15 Organspenden in Bremen. Die organspendenbezogenen Kontakte beziehungsweise Konzile 2022 umfassten 39. Die Anzahl der gespendeten Organe in Bremen 2022 betrug 52. In 2023 kam es zu insgesamt 14 Organspenden, und die organspendenbezogenen Kontakte beziehungsweise Konzile in Bremen 2023 betrugen 46. Die Anzahl der gespendeten Organe in Bremen 2023 betrug 48. Für das laufende Jahr liegen noch keine abschließenden Daten vor. Zu Frage 2: Alle Organe werden über einen anonymisierten Algorithmus über Eurotransplant verteilt. Notfälle, sogenannte High-Urgent-Patient:innen werden priorisiert, um eine gerechte Verteilung zu ermöglichen. Diese Verteilung richtet sich nach Priorisierung und nicht nach dem jeweiligen Bundesland. So ist es möglich, dass ein Organ in Bremen zur Verfügung steht, aber ein hoch priorisierter Patient in Bayern gemeldet ist. Aufgrund der Priorisierung als Notfall würde das benötigte Organ entsprechend nach Bayern verbracht werden und nicht in Bremen verbleiben, um einer eher weniger priorisierten Person zugeführt zu werden. Es lassen sich für das Land Bremen keine validen Daten zu Wartezeiten der Patientinnen und Patienten für eine Organtransplantation identifizieren. Dies ist stark abhängig von der Verfügbarkeit der benötigten Organe und der Priorisierung der einzelnen Personen. Zu Frage 3: Das Organspende-Register wurde nicht unmittelbar dafür geschaffen, dem Organspendemangel entgegenzuwirken, sondern vielmehr zur Entlastung der Angehörigen nach dem Ableben eines/einer potenziellen Organspenders/Organspenderin und um den klaren Willen eines potenziellen Spendenden zu erfassen. Häufig ist der Wille der verstorbenen Person nicht hinterlegt oder den Angehörigen bekannt. Das OrganspendeRegister hat zum Ziel, dass der Wille zugänglicher dokumentiert und für die Entnahmekrankenhäuser schneller abrufbar ist. Im Rahmen der Einführung des Organspende-Registers im März dieses Jahres hat das Bundesgesundheitsministerium bereits pressewirksam auf das Thema Organspende-Register aufmerksam gemacht. Zudem erfolgt auf Landesebene eine enge Zusammenarbeit zwischen der Fachebene des Gesundheitsressorts und den Organspendebeauftragten des Landes Bremen. Jährlich findet der Organspendetag statt, der unter anderem durch Pressemitteilungen begleitet wird. – So weit die Antwort des Senats! Herr Abgeordneter, haben Sie eine Präsidentin Antje Grotheer: Zusatzfrage? – Bitte sehr! Abgeordneter Holger Welt (SPD): Ich sehe die Antworten zu Frage 1, da sehe ich eine positive Entwicklung bei der Bereitschaft, Organe zu spenden. Aber die Frage: Welche Möglichkeiten sieht der Senat, die Bereitschaft der Menschen zum Spenden von Organen weiter zu erhöhen? Senatorin Claudia Bernhard: Zum einen ist es ja richtig, dass es eine positive Entwicklung gibt. Zum anderen ist es tatsächlich so, dass ich davon ausgehe, dass wir diese Diskussion weiter in die Öffentlichkeit tragen müssen und auch durch das Organspende-Register so ein Effekt erzielt wird. Darüber hinaus ist das durchaus so, dass wir überlegen, wie wir das noch begleiten können. Wir haben durchaus intensiven Kontakt mit dem Organspendebeauftragten des Bundes, um sich da auch noch mal rückzukoppeln, was sinnvoll ist. Präsidentin Antje Grotheer: Herr Abgeordneter, haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr! Abgeordneter Holger Welt (SPD): Ich möchte noch mal ausdrücklich darauf hinweisen, dass am 1. Juni der Tag der Organspende in Deutschland ist und da meine Frage: Plant der Senat im Zuge der Pressemitteilung zum diesjährigen Tag der Organspende am 1. Juni, auf die Datensicherheit im Organspende-Register hinzuweisen, um so Menschen, mehr Menschen zu einer Registrierung ihres Wunsches zu motivieren? Sind vielleicht auch Aktionen geplant? Senatorin Claudia Bernhard: Aktionen sind bislang nicht geplant, aber den Hinweis darauf, und natürlich werden wir diesen Tag auch daraufhin wahrnehmen, das letztendlich in die Öffentlichkeit zu tragen, das machen wir selbstverständlich. Präsidentin Antje Grotheer: Frau Senatorin, eine weitere Frage des Abgeordneten Rainer Bensch. – Bitte sehr! Abgeordneter Rainer Bensch (CDU): Frau Senatorin, mit Blick auf Frage 3: Welche Haltung hat der Senat zum Thema Widerspruchslösung, und gibt es einen konkreten Plan, in diese Richtung aktiv zu werden? Senatorin Claudia Bernhard: Was die Widerspruchslösung anbelangt, ist der Senat durchaus unterschiedlicher Auffassung. Sie kennen sicher die Diskussion auch der letzten Jahre. Ich sage hier auch ganz ehrlich, ich persönlich bin keine Befürworterin der Widerspruchslösung. Ich halte das für eine ethisch schwierige Entscheidung. Deswegen wurde sie ja auch in der Vergangenheit durchaus freigegeben. Ich bin immer noch der Meinung, dass wir bei der Widerspruchslösung sehr viele Menschen letztendlich mit einbeziehen, die sich bislang nicht aktiv damit auseinandergesetzt haben. Ich finde das auch unter sozialen Gesichtspunkten durchaus noch mal überlegenswert. Ich habe jetzt die große Hoffnung, dass wir durch entsprechende Öffentlichkeitsarbeit, ob es über das Register ist oder auch andere Flankierungen, da ein Stück weiterkommen. Präsidentin Antje Grotheer: Herr Abgeordneter, haben Sie eine weitere Frage? – Bitte sehr! Abgeordneter Rainer Bensch (CDU): Frau Senatorin, Sie haben eben klargemacht, dass das Ihre persönliche Haltung ist. Das heißt, der Senat hat keine einheitliche Haltung hierzu? Senatorin Claudia Bernhard: Richtig. Präsidentin Antje Grotheer: Frau Senatorin, eine weitere Frage der Abgeordneten Dr. Henrike Müller. – Bitte sehr! Abgeordnete Dr. Henrike Müller (Bündnis 90/Die Grünen): Nur, damit ich es richtig verstehe: Es ist im Senat schon des Öfteren darüber gesprochen worden, und es ist die Haltung von allen Mitgliedern des Senats zur Widerspruchslösung deutlich geworden, die man hier wiedergeben könnte? Senatorin Claudia Bernhard: Das habe ich nicht verstanden. Wie, von allen? Es gibt unterschiedliche Auffassungen im Senat. Ich kann Ihnen jetzt nicht genau das Abstimmungsverhältnis erklären, weil soweit ist die Diskussion nicht gediehen. Es gibt tatsächlich eine Diskussion dazu, und es gibt unterschiedliche Haltungen, ja. Meine habe ich eben gerade dargelegt. Präsidentin Antje Grotheer: Frau Senatorin, weitere Fragen sehe ich nicht. – Wir bedanken uns für die Beantwortung. Anfrage 5: Ohne Umweg zur Feuerwehr? Anfrage der Abgeordneten Kevin Lenkeit, Mustafa Güngör und Fraktion der SPD vom 11. April 2024 Bitte sehr, Herr Kollege! Abgeordneter Kevin Lenkeit (SPD): Wir fragen den Senat: 1. Wie bewertet der Senat das Gründungsvorhaben der Stadt München für zwei neue Berufsfachschulen für das Feuerwehrhandwerk und das Leitstellenwesen? 2. Wie schätzt der Senat Bovenschulte neben dem klassischen Feuerwehreinstieg die Potenziale zur Fachkräftegewinnung für die Feuerwehren durch ein eigenständiges, spezialisiertes Ausbildungsangebot für Schulabgänger:innen im Anschluss an eine Ausbildung ein? 3. Zieht der Senat neben der beabsichtigten Einführung eines Laufbahnzweiges Rettungsdienst solche Ausbildungsangebote für die Laufbahn Fachrichtung Feuerwehr im Land Bremen in Betracht? Präsidentin Antje Grotheer: Diese Anfrage wird beantwortet durch Staatsrat Olaf Bull. Staatsrat Olaf Bull: Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Der Fachkräftemangel ist in allen Bereichen zu spüren, und es ist an der Zeit, auch für die Nachwuchsgewinnung bei der Feuerwehr neue Strategien zu verfolgen. Das Vorhaben in München ist eine lohnenswerte Alternative, interessierte junge Menschen für den Feuerwehrberuf zu gewinnen. Der Senat verfolgt das Vorhaben mit hohem Interesse und prüft eine Übertragung auf Bremen und Bremerhaven. Zu Frage 2: Ein eigenständiges Berufsausbildungsangebot für die Feuerwehren bietet ein erhebliches Potenzial zur Fachkräftegewinnung, da mit Schulabsolventinnen und -absolventen eine ganz neue Zielgruppe erschlossen wird. Zu Frage 3: Erweiterte Zugangsmöglichkeiten für den Feuerwehrberuf sind zur Nachwuchssicherung zwingend notwendig. Beide Feuerwehren im Land prüfen bereits die Umsetzung einer Berufsausbildung mit der Berufsbezeichnung „Werkfeuerwehrfrau/Werkfeuerwehrmann“. Ziel ist, in der Stadt Bremen bereits ab 2025 mit der Ausbildung zu beginnen. Nach erfolgreichem Bestehen der Ausbildung könnten die Absolventinnen und Absolventen als Brandmeisterinnen und Brandmeister auf Probe eingestellt werden, da die Prüfung die erforderliche Laufbahnbefähigung beinhaltet. – So weit die Antwort des Senats! Präsidentin Antje Grotheer: Herr Abgeordneter, haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr! Abgeordneter Kevin Lenkeit (SPD): Vielen Dank, Herr Staatsrat! Gibt es denn, wenn Sie sagen 2025, schon Pläne, Überlegungen, an welcher Berufsschule das realisiert werden soll? Staatsrat Olaf Bull: Ja, wir sind im Gespräch mit dem Berufsbildungsreferenten der Bildungssenatorin, und es zeichnet sich ab, dass die Berufsbildende Schule in Oslebshausen geeignet sein könnte, weil die Gewerke Metall, Sanitär, Heizung, Klima und Elektro dort sehr wunderbar abgebildet werden. Dort könnten in der dualen Ausbildung vielleicht bis zu 16 Werkfeuerwehrmänner und -frauen ausgebildet werden. Bremerhaven hat auch Interesse signalisiert, weitere vier Kräfte dort auszubilden und auch in Bremerhaven zu schauen, ob das Sinn macht. Präsidentin Antje Grotheer: Herr Abgeordneter, eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr! Abgeordneter Kevin Lenkeit (SPD): Herr Staatsrat, wir haben uns im Koalitionsvertrag ja auf eine aufwachsende Feuerwehr verständigt. Jetzt haben Sie, wenn ich es richtig addiert habe, obwohl ich Bremer Abitur habe, von möglicherweise bis zu 20 Plätzen an der Berufsschule gesprochen. Ist das die Größenordnung, mit der Sie zuerst planen? Oder gibt es schon Pläne für weitere Schritte, um diesen Kreis eventuell noch zu vergrößern? Staatsrat Olaf Bull: Wir haben diese Stellen schon beim Senator für Finanzen für die Ausbildungsplanung 2025 angemeldet, diese neue duale Ausbildung. Uns ist aber bewusst, dass das natürlich hinterlegt sein muss, perspektivisch im Haushalt, wenn das denn aus dem Ausbildungshaushalt rübergeht in den Haushalt Inneres, und dass wir da dann abgleichen müssen, wie und wann wir auf die angestrebte Zielzahl kommen. Im Koalitionsvertrag ist ja eine Zahl von 860 hinterlegt. Wir sind jetzt gerade bei 710, wir sind aber auf einem Pfad, das auch zu erreichen. Präsidentin Antje Grotheer: Herr Abgeordneter, haben Sie noch eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr! Abgeordneter Kevin Lenkeit (SPD): Herr Staatsrat, wir wollen ja nicht nur eine aufwachsende Feuerwehr, sondern wir wünschen uns auch eine diversere Feuerwehr. Vor diesem Hintergrund, können Sie sich vorstellen, speziell Werbung im Bereich der Frauen aber auch Menschen mit Migrationsgeschichte für diesen neuen Lehrberuf zu machen? Staatsrat Olaf Bull: Absolut, so ist es ohnehin für die Nachwuchsgewinnungskampagne vereinbart. Dann wird diese duale Ausbildung besonders hervorgestellt. Präsidentin Antje Grotheer: Herr Staatsrat, eine Nachfrage der Abgeordneten Maja Tegeler. – Bitte sehr! Abgeordnete Maja Tegeler (DIE LINKE): Das passt ganz gut, dann kann ich direkt an die letzte Frage anschließen: Geben Sie mir recht, Herr Staatsrat, dass Werbung allein da nicht reichen wird, sondern dass wir in Bremen natürlich seit gewissen unschönen Geschehnissen innerhalb der Feuerwehr eine verstärkte Diskussion darüber haben, wie die Strukturen eigentlich ausgerichtet sein müssen, um Frauen ein angenehmeres Gefühl im Feuerwehrberuf zu geben? Wie würden Sie es einschätzen: Sind die Strukturen schon ein Stück weit weiterentwickelt, sodass wir in absehbarer Zeit damit rechnen können, dass sich möglicherweise mehr Frauen bereit erklären, den Feuerwehrberuf zu übernehmen? Staatsrat Olaf Bull: Frau Abgeordnete, ich gebe Ihnen recht, das ist bestimmt ein Aspekt, den mögliche Bewerber im Kopf haben, Bewerber:innen. Im Gleichstellungsausschuss wurde ja auch über die geplanten Maßnahmen und erfolgten Maßnahmen berichtet, und es wird Folgeberichte geben. Präsidentin Antje Grotheer: Herr Staatsrat, eine weitere Frage der Abgeordneten Christine Schnittker. – Bitte sehr! Abgeordnete Christine Schnittker (CDU): Herr Staatsrat, Sie sprachen eben davon, dass das Ziel sein soll, 2025 mit der Ausbildung zu beginnen. Ist das auch ein Zeitplan für Bremerhaven, der so angedacht ist? Das Zweite ist: Können Sie mir sagen, wer bei diesem Projekt, bei diesen Ausbildungsbereichen in Bremerhaven federführend ist? Staatsrat Olaf Bull: Federführend ist in der Konzeptionierung erst mal der Senator für Inneres unter Wahrung der Rechte der Stadtgemeinde Seestadt Bremerhaven. Ich kann Ihnen noch keinen vollmundigen Zeitplan für Bremerhaven anbieten. Das klären wir erst noch. Präsidentin Antje Grotheer: Frau Abgeordnete, haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr! Abgeordnete Christine Schnittker (CDU): Wann ereilt uns das denn in der Innendeputation? Können Sie uns das auch schon sagen? Staatsrat Olaf Bull: Wir werden das nicht mit Eile vorlegen, sondern nach Klärung mit dem Senator für Finanzen und der Senatorin für Bildung. Präsidentin Antje Grotheer: Weitere Fragen liegen nicht vor. – Wir bedanken uns für die Beantwortung. Anfrage 6: Bundesinvestitionsprogramm „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ Anfrage der Abgeordneten Selin Arpaz, Mustafa Güngör und Fraktion der SPD vom 11. April 2024 Bitte sehr, Frau Kollegin! Abgeordnete Selin Arpaz (SPD): Wir fragen den Senat: 1. Wie bewertet der Senat das Bundesinvestitionsprogramm „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“, für das der Bund seit 2020 und noch bis Ende 2024 jährlich 30 Millionen Euro für den Aus-, Um- und Neubau von Frauenhäusern und Fachberatungsstellen bereitstellt? 2. Wie viele Mittel konnten davon seit 2020 für den Aus-, Um- und Neubau von Frauenhäusern und Fachberatungsstellen für das Bundesland Bremen generiert werden? 3. Wie viele zusätzliche Frauenhausplätze konnten dadurch geschaffen werden, und welche weiteren Planungen verfolgt der Senat diesbezüglich? Präsidentin Antje Grotheer: Die Anfrage wird beantwortet durch Senatorin Claudia Bernhard. Senatorin Claudia Bernhard: Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Abgeordnete! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Die Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern für das Bundesinvestitionsprogramm „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ wurde am 23. Juni 2020 vom Senat genehmigt und in der Folge gezeichnet. Anschließend wurden alle infrage kommenden Träger bezüglich einer Antragstellung beraten. Ein Problem der Förderrichtlinie ist, dass privatwirtschaftliche Wohnungsbauunternehmungen beziehungsweise -investoren als Vermieter keinen Antrag stellen konnten. Damit fielen alle Bremer und Bremerhavener Träger heraus, deren Vermieter:in der privaten Wirtschaft zuzuordnen ist, was bei den meisten Trägern der Fall ist. Dazu gehören zum Beispiel auch die GEWOBA in Bremen sowie die STÄWOG in Bremerhaven, die beide privatwirtschaftliche Gesellschaften sind. Für die Träger selbst als Mietende war das Antragsverfahren sehr hochschwellig, sodass am Ende lediglich das Mädchenhaus in Bremen einen Antrag stellte und auch Umbaumaßnahmen durchführte. Insofern bedauert der Senat, dass ein bundesweites Investitionsprogramm ausgerollt wurde, das insbesondere an den Bedarfen kleiner Träger vorbeiging. Das war auch Thema in mehreren Bund-Länder-Runden. Leider wurde die Förderrichtlinie vom Bund nicht entsprechend angepasst. Infolgedessen kamen in den Bundesländern hauptsächlich große Träger zum Zug sowie Kommunen oder Kreise, die ihre Fraueneinrichtungen kommunal betreiben oder in kommunalen Gebäuden vorhalten. Zu Frage 2: Im Jahr 2022 wurden dem Bremer „Verein zur Förderung des Schutzes von Gewalt betroffener Mädchen e. V.“ 91 464,01 Euro aus dem Bundesinvestitionsprogramm „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ bewilligt. Der Zuwendungszweck waren Umbauarbeiten in Wohngruppen des Mädchenhauses, um damit dem Ziel der Barrierefreiheit näherzukommen. Weitere investive Bundesmittel wurden aus diesem Programm für das Bundesland Bremen nicht generiert. Zu Frage 3: Die Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven konnten aus den geschilderten Gründen keine zusätzlichen Plätze aus dem Bundesinvestitionsprogramm finanzieren. Dennoch ist es gelungen, in der Zwischenzeit die Frauenhausplätze in Bremen und Bremerhaven zu erhöhen. Möglich war dies durch passende größere Immobilien in Bremen, die neu bezogen wurden. In Bremerhaven konnte der jetzige Vermieter dem Frauenhaus mehr barrierefreie Plätze zur Verfügung stellen. Somit stehen in Bremen mittlerweile 128 Plätze für Frauen und ihre Kinder zur Verfügung. In Bremerhaven hat der Magistrat beschlossen, künftig 30 Plätze vorzuhalten. Hier befindet sich der Ausbau der Plätze in der Umsetzung. Die im Landesaktionsplan zur Umsetzung der Istanbul-Konvention beschlossene Zielzahl von 160 Plätzen für das Land Bremen ist damit fast erreicht. – So weit die Antwort des Senats! Präsidentin Antje Grotheer: Frau Senatorin, eine weitere Frage der Abgeordneten Kerstin Eckhardt. – Bitte sehr! Abgeordnete Kerstin Eckhardt (CDU): Es findet sich eine Onlineplattform, wo dargestellt wird, wie viele freie Plätze es gibt im Frauenhaus, darauf beziehe ich mich jetzt mit meiner Frage. Warum gibt es für Bremen keine Notplätze, die mit ausgewiesen werden? Senatorin Claudia Bernhard: Das kann ich Ihnen im Moment nicht beantworten, warum das in der Onlineplattform soweit nicht aktualisiert ist, weil das durchaus fluktuiert. Wir hatten gleichzeitig da die Problematik, dass wir zu wenig Wohnungen haben, die dann tatsächlich von den Frauen bezogen werden können. Das ist aber Tagesgeschäft. Das heißt, Notfälle werden aufgenommen. Wenn es irgendwie möglich wird, müssen wir auch temporär zusätzliche Plätze zur Verfügung stellen. Ich kann Ihnen aber nicht sagen, wie weit das Onlineverfahren aktualisiert ist. Präsidentin Antje Grotheer: Weitere Fragen liegen nicht vor. – Wir bedanken uns für die Beantwortung. Anfrage 7: Entwicklungen zur Anzahl der Spielhallen Anfrage des Abgeordneten Mustafa Güngör und Fraktion der SPD vom 11. April 2024 Bitte sehr! Abgeordneter Mustafa Güngör (SPD): Wir fragen den Senat: 1. In wie viele Fällen sind Spielhallenbetreiber:innen in Bremen und Bremerhaven gerichtlich gegen die Ablehnungen ihrer Erlaubnisanträge für den Betrieb einer Spielhalle ab dem 1. Juli 2023 und hierneben gegen die Anordnung der sofortigen Vollziehung der jeweiligen Schließungsverfügungen vorgegangen? 2. Wie viele der Eilanträge hinsichtlich der Sofortvollziehung der Schließungsverfügung sind noch anhängig, und wie viele der betroffenen Spielhallen sind weiterhin geöffnet? 3. Wie verteilen sich die weiterhin geöffneten Spielhallen, für die für den Zeitraum nach dem 1. Juli 2023 Erlaubnisse beantragt wurden, auf die Stadteile in Bremen und Bremerhaven? Präsidentin Antje Grotheer: Die Anfrage wird beantwortet durch Staatsrätin Maike Frese. Staatsrätin Maike Frese: Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Mit dem Gesetz zur Anpassung spielhallenrechtlicher und glücksspielrechtlicher Vorschriften an den Glücksspielstaatsvertrag 2021 erfolgten zum 1. Juli 2022 Änderungen des Bremischen Spielhallengesetzes. Der im zuvor geltenden Bremischen Spielhallengesetz enthaltene Mindestabstand von 250 Metern zwischen Spielhallen wurde auf 500 Meter erweitert. Zudem wurden entsprechende Mindestabstände zu Wettvermittlungsstellen und Schulen eingeführt. Die neuen Mindestabstandsregelungen traten für Anträge ab dem 1. Juli 2023 in Kraft. Infolgedessen ist die Zahl der bestehenden Spielhallen in der Stadtgemeinde Bremen insgesamt bereits von 121 auf 91 gesunken. In der Stadtgemeinde Bremerhaven bestehen 26 geöffnete Spielhallen. Perspektivisch wird von einer weiteren deutlichen Reduzierung in beiden Städten ausgegangen. Dies vorausgeschickt beantwortet der Senat die Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Die Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation hat angesichts des wichtigen Gemeinwohlziels der Bekämpfung von Glücksspielsucht die ablehnenden Bescheide mit der Anordnung der sofortigen Vollziehung versehen. In konsequenter Umsetzung des gesetzgeberischen Ziels der Suchtprävention soll auf diese Weise verhindert werden, dass die betroffenen Spielhallen bis zur Ausschöpfung des Rechtsweges im Hauptsacheverfahren noch jahrelang geöffnet bleiben. In der Stadtgemeinde Bremen wurden daraufhin 41 Klagen gegen Ablehnungsbescheide bezüglich 50 Spielhallen (bezogen auf den Zeitraum ab dem 1. Juli 2023) erhoben und 38 Anträge auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der jeweiligen Klagen gegen die Schließungsverfügung bezüglich 44 Spielhallen gestellt. Die Abweichung zwischen der Anzahl der gerichtlichen Verfahren und der Anzahl der Spielhallen ergibt sich daraus, dass in einzelnen gerichtlichen Verfahren mehrere Spielhallen streitgegenständlich sind (das sind Verbundspielhallen, das heißt, mehrere nebeneinanderliegende Spielhallen mit eigenen Eingängen, die im Inneren baulich verbunden sind). In der Stadtgemeinde Bremerhaven sind in 18 Fällen Spielhallenbetreiber:innen gerichtlich gegen die Ablehnungen ihrer Erlaubnisanträge für den Betrieb einer Spielhalle ab dem 1. Juli 2023 vorgegangen. Diese Fälle werden bis zur Bestandskraft des Ablehnungsbescheides geduldet. Zu Frage 2: In der Stadtgemeinde Bremen sind von den ursprünglich 38 Eilverfahren derzeit insgesamt 32 Verfahren noch anhängig, zwei Verfahren in erster Instanz vor dem Verwaltungsgericht sowie 30 Beschwerdeverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht. Zwei Verfahren vor dem Oberverwaltungsgericht wurden durch Rücknahmen der Beschwerden beendet. In vier Fällen sind Antragsteller nicht gegen die ablehnende Entscheidung des Verwaltungsgerichtes vorgegangen. 38 der betroffenen Spielhallen sind aufgrund eines noch laufenden einstweiligen Rechtsschutzverfahrens weiterhin geöffnet. Aufgrund der bestehenden Rechtsverfahren und der damit verbundenen Duldungen sind alle Betriebe in der Stadtgemeinde Bremerhaven, die eine Schließungsverfügung erhalten haben und hiergegen Klage eingereicht haben, aktuell noch geöffnet; es gibt keine Eilverfahren. Zu Frage 3: Verteilung der aktuell noch geöffneten Spielhallen in der Stadtgemeinde Bremen nach Stadtteilen. Ich nenne jetzt einfach nur die Stadtteile und dann die Anzahl der geöffneten Spielhallen: Hemelingen 12, Gröpelingen 11, Neustadt 9, Osterholz 8, Bremen-Mitte 8, Vegesack 8, Vahr 7, Obervieland 6, Blumenthal 4, Woltmershausen 4, Walle 3, Burglesum 3, Huchting 3, Findorff 2, Horn-Lehe 2, Östliche Vorstadt 1. Das macht insgesamt 91 geöffnete Spielhallen. Die Verteilung der aktuell noch geöffneten Spielhallen in der Stadtgemeinde Bremerhaven nach Stadtteilen sieht wie folgt aus: Lehe 9, Geestemünde 8, Wulsdorf 4, Mitte 3, Leherheide 1, Schiffdorferdamm 1. In der Gesamtzahl sind das 26 geöffnete Spielhallen. – So weit die Antwort des Senats! Präsidentin Antje Grotheer: Herr Abgeordneter, haben Sie eine weitere Frage? – Bitte sehr! Abgeordneter Mustafa Güngör (SPD): Wenn also die Ablehnungsbescheide mit einer Anordnung der sofortigen Vollziehung versehen waren und entsprechend auch mit einem besonderen Interesse begründet sein dürften, warum sind dann die Spielhallen noch geöffnet, die diesen Mindestabstand nicht einhalten? Staatsrätin Maike Frese: Die Spielhallen sind noch geöffnet – –. Um es vorweg klarzustellen: Wir haben nicht vor, das Ende der Klageverfahren durch alle Instanzen abzuwarten. Das hieße ja, das könnte sich noch Jahre hinziehen. Allerdings haben die Spielhallenbetreiber jeweils einen einstweiligen Rechtsschutz, also diese sogenannten Eilverfahren angestrengt, und für die Zeit des Eilverfahrens, das gegebenenfalls mehrere Monate – da reden wir nicht von Jahren – dauern kann, duldet unser Ressort und unsere Behörde die Öffnung, weil wir das für rechtsstaatlich geboten halten und eine sofortige Schließung auch als unverhältnismäßig sehen würden. Herr Abgeordneter, haben Sie eine weitere Präsidentin Antje Grotheer: Frage? – Bitte sehr! Abgeordneter Mustafa Güngör (SPD): Ich sehe in Ihrer Antwort einen gewissen Widerspruch zur Beantwortung der Frage 1, nämlich im Hinblick auf die Suchtprävention. Man hat ja gerade die Ablehnungsbescheide mit der sofortigen Vollziehung versehen. Wenn also die formellen Voraussetzungen und die materiellen Voraussetzungen für die Anordnung einer sofortigen Vollziehung gegeben sind, dann ist es eine reine Ermessensentscheidung des Ressorts? Ist das richtig? Staatsrätin Maike Frese: Ja, in dem Fall ist das richtig, dass wir so vorgehen. Ich möchte aber noch mal klarstellen: Wir reden insgesamt von 91 geöffneten Spielhallen. Die befinden sich ja nicht alle in einem Klageverfahren, sondern da reden wir über 38, die in dem Eilverfahren sind. Wir haben auch teilweise Spielhallen, die aus der alten Rechtslage noch unter Rechtsschutz fallen, die laufen einfach irgendwann aus, und wir haben auch neue Erlaubniserteilungen ab dem 1. Juli 2023. Präsidentin Antje Grotheer: Herr Abgeordneter, haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr! Abgeordneter Mustafa Güngör (SPD): Die Altfälle dürften ja jetzt demnächst ihre Spielhalle gar nicht mehr länger geöffnet haben, aber es geht ja um die, die jetzt den Mindestabstand nicht einhalten. Das sind dann in der Tat die 38. Können Sie sich vorstellen, dass es frustrierend ist, wenn man jeden Morgen an einer Spielhalle vorbeifährt, die 170 Meter Abstand zu einer Schule hat, wo mindestens 500 Schüler – –. Die Schule hat über 1 000 Schülerinnen und Schüler, aber wenn sie von einer Seite kommen, dort haben wir 170 Meter Abstand. Können Sie sich vorstellen, dass das nicht zufriedenstellend ist, wenn das denn eine Ermessensentscheidung des Senats ist, dass diese Spielhalle immer noch geöffnet ist und morgens vor acht auch noch ganz groß „Geöffnet“ dort steht? Staatsrätin Maike Frese: Ich nehme an, das ist eine rhetorische Frage. Meine Vorstellung, ob ich persönlich mir das vorstellen kann, tut hier nichts zur Sache. Wie gesagt, wir reden nicht davon, dass wir das komplette Klageverfahren abwarten wollen. Präsidentin Antje Grotheer: Herr Abgeordneter, haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr! Was müsste denn passieren, damit Abgeordneter Mustafa Güngör (SPD): wir diese Ermessensentscheidung Ihrer Behörde vielleicht in die Richtung lenken, mit der Sie ja in der Beantwortung der Frage 1 sehr stark auf die Suchtprävention, auf den Jugendschutz abheben? Sie haben ja auch alle bisherigen Klagen gewonnen. Insofern sind Sie da rechtlich auf einer sehr sicheren Seite. Was müssten wir tun, damit Sie ihre Duldung und Ihre Ermessensentscheidung noch mal überdenken? Staatsrätin Maike Frese: Tja, was müssten Sie tun? (Abgeordneter Jens Eckhoff [CDU]: Indem der SPD-Fraktionsvorsitzende das Problem löst. – Unruhe) Staatsrätin Maike Frese: Ja, genau. Sie müssten vielleicht noch mal mit uns ins Gespräch gehen. Das biete ich an, auf jeden Fall. Präsidentin Antje Grotheer: Herr Abgeordneter, haben Sie eine weitere Frage? Abgeordneter Mustafa Güngör (SPD): Nein, vielen Dank! Ich nehme das Gesprächsangebot gern an und werde Jens Eckhoff gerne dazu laden, vielen Dank! (Beifall SPD) Präsidentin Antje Grotheer: Frau Staatsrätin, eine Nachfrage des Abgeordneten Piet Leidreiter. – Bitte sehr! Abgeordneter Piet Leidreiter (Bündnis Deutschland): Frau Staatsrätin, stimmen Sie mir zu, dass die Schließungen der Spielhallen ein Eingriff ins Eigentum und in die Berufsausübung sind, dass Grundrechte berührt sind? Staatsrätin Maike Frese: Die Schließung der Spielhallen beruht ja auf der Gesetzesänderung, die wir vorgenommen haben, nach dem Glücksspielvertrag. Wir schließen keine Spielhallen willkürlich. Ich habe eben auch zum Ausdruck gebracht: Wir räumen durchaus während dieser Phase des Eilverfahrens die Duldung ein. Das war unser Ermessensspielraum, den wir als Wirtschaftsressort wahrgenommen haben. Präsidentin Antje Grotheer: Herr Abgeordneter, haben Sie eine weitere Frage? – Bitte sehr! Abgeordneter Piet Leidreiter (Bündnis Deutschland): Frau Staatsrätin, Sie haben mich, glaube ich, nicht ganz verstanden. Ich wollte nur darauf hinaus, dass wir es auf der einen Seite mit Grundrechten zu tun haben und dass es dort gesetzlich ein vorläufiges Rechtsschutzinteresse gibt. Ich finde das richtig, wie Sie es machen. Ich kann Herrn Güngör so nicht verstehen. Stimmen Sie mir zu? (Lachen CDU, Bündnis 90/Die Grünen) Staatsrätin Maike Frese: Nein, erst mal nicht. Präsidentin Antje Grotheer: Herr Abgeordneter, haben Sie noch eine weitere Frage? – Bitte sehr! Abgeordneter Piet Leidreiter (Bündnis Deutschland): Könnten Sie bitte ihr „Nein“ begründen? (Zurufe) Ich rede von den Eigentumsrechten der Inhaber der Spielhallen, ob da eine Abwägung – –. Präsidentin Antje Grotheer: Keine Zwiesprache bitte! Der Abgeordnete hat seine Zusatzfrage gestellt, jetzt ist die Staatsrätin dran. – Bitte sehr! Staatsrätin Maike Frese: Wir haben eine neue Rechtslage, die sagt, dass wir Abstände zwischen den Spielhallen und den Wettvermittlungsstellen und den Schulen von nicht mehr vorher 250 Metern, sondern jetzt 500 Metern umsetzen. Diese Rechtslage setzen wir um, indem wir – –. Wir hatten eine Übergangsfrist von einem Jahr. Das heißt, auch Spielhallenbetreiber konnten sich auf diese neue Rechtslage einstellen. Insofern setzen wir dieses Recht auch in Abwägung, wie ich es auch in der Beantwortung der Anfrage schon ausgeführt habe, um. Wir haben natürlich auch den Auftrag der Suchtprävention. Präsidentin Antje Grotheer: Herr Abgeordneter, haben Sie noch eine weitere Frage? – Bitte sehr! Abgeordneter Piet Leidreiter (Bündnis Deutschland): Frau Staatsrätin, Sie sind also auch dafür, dass ein vorläufiger Rechtsschutz bei solchen starken, in das Eigentum eingreifenden Maßnahmen auf jeden Fall gegeben sein muss? Wir ordnen eine Schließung an, wenn die Staatsrätin Maike Frese: Abstände nicht gegeben sind beziehungsweise wir haben bestimmte Anträge für Spielhallenbetreiber nicht erlaubt. Es sind ja nicht unbedingt alles noch Geöffnete, sondern wir reden auch teilweise über Neuerlaubnisse. Dagegen haben die Spielhallenbetreiber Rechtsmittel eingelegt und diese Rechtsmittel werden jetzt entweder vor dem Verwaltungsgericht oder dem Oberverwaltungsgericht bearbeitet. In dieser Zeit des Eilverfahrens oder Beschwerdeverfahrens dulden wir die Öffnung. Präsidentin Antje Grotheer: Frau Staatsrätin, eine Nachfrage der Abgeordneten Sülmez Çolak. – Bitte sehr! Abgeordnete Sülmez Çolak (SPD): Wir haben im Land Bremen als einziges Land das schärfste Gesetz. Das, was dahinter steckte, haben Sie ja auch eingangs gesagt: Ziel ist die Suchtprävention. Der Fraktionsvorsitzende der SPD hat Sie ja vorhin gefragt und Sie haben das damit begründet, dass Sie gesagt haben, die Ressortansicht ist – –, es wird so gesehen, als wäre es unverhältnismäßig. Können Sie das noch mal darstellen, definieren, warum, weshalb das aus Ihrem Ressort als unverhältnismäßig angesehen wird? Weil Sie das in Ihrer Antwort nicht getan haben. Staatsrätin Maike Frese: Nur, damit ich die Frage richtig verstehe: Wir reden über den Zeitraum, den wir dulden? Abgeordnete Sülmez Çolak (SPD): Genau. Staatsrätin Maike Frese: Das ist letztendlich die Auffassung unserer Juristen, dass wir sagen, es wird eine Schließung angeordnet, es geht jemand vor das Verwaltungsgericht oder in zweiter Instanz vor das Oberverwaltungsgericht, und für diesen Zeitraum – –. Wie gesagt, ich wiederhole mich noch mal, wir reden nicht von dem gesamten Klageverfahren. Präsidentin Antje Grotheer: Frau Abgeordnete, haben Sie eine weitere Frage? – Bitte sehr! Abgeordnete Sülmez Çolak (SPD): Man kann ja auch eine andere Rechtsauffassung vertreten, das wissen Sie auch als Ressort, und gerade in Ihrer Antwort wird ja deutlich, dass sowohl in Bremen und Bremerhaven in bestimmten Stadtteilen eine hohe Anzahl von Spielhallen besteht. Wie bewertet der Senat diese hohe Anzahl auch im Hinblick auf Armutsprävention? Staatsrätin Maike Frese: Im Hinblick auf Armutsprävention? Getrieben wurde die Änderung des Glücksspielgesetzes ja im Wesentlichen von der Prävention gegen das Suchtverhalten, in dem Fall der Spielsucht. Gerade auch im Abstand zu den Schulen dann eher im Bereich Jugendschutz. Armutsprävention: Man kann diese Schlüsse ziehen, wenn man sich die Stadtteile anschaut, vielleicht nicht ausschließlich, aber das ist nicht das, was uns bei der Schließung getrieben hat. Präsidentin Antje Grotheer: Frau Abgeordnete, haben Sie eine weitere Frage? – Bitte sehr! Abgeordnete Sülmez Çolak (SPD): Mich würde interessieren, ob das Ressort mir auch dahingehend zustimmen würde, dass man auch eine andere Rechtsauffassung vertreten könnte? (Abgeordneter Jens Eckhoff [CDU]: Das ist doch bei Rechtsauffassungen immer so!) Staatsrätin Maike Frese: Das ist sicherlich so, sonst hätten wir ja gar keine Verfahren vor Gerichten, wenn man keine andere Rechtsauffassung vertreten kann, das ist richtig. Ich möchte vielleicht noch mal ergänzen: Es geht auch nicht nur um die Abstände. Mit dem Gesetz haben wir ohnehin schon die Hürden höher gelegt. Wir haben dazu das strengste Gesetz in der Bundesrepublik und wir haben auch die Altersgrenze hochgelegt von 18 auf 21 und keinen Verzehr mehr in den Spielhallen. Wir fokussieren uns jetzt in dieser Debatte sehr stark auf die Abstände, so war natürlich auch die Frage, ganz richtig, aber das vielleicht noch als Ergänzung. Präsidentin Antje Grotheer: Frau Staatsrätin, eine Nachfrage des Abgeordneten Dr. Oğuzhan Yazıcı. – Bitte sehr! Abgeordneter Dr. Oğuzhan Yazıcı (CDU): Frau Staatsrätin, wie viele neue Erlaubnisse wurden in diesem Zusammenhang erteilt? Staatsrätin Maike Frese: 30. Abgeordneter Dr. Oğuzhan Yazıcı (CDU): 30 neue Erlaubnisse? Staatsrätin Maike Frese: Ja. Präsidentin Antje Grotheer: Herr Abgeordneter, haben Sie eine weitere Frage? – Bitte! Abgeordneter Dr. Oğuzhan Yazıcı (CDU): Sind diese Erlaubnisse an eine Auflage geknüpft? Staatsrätin Maike Frese: Konkret wüsste ich es nicht, aber Sie wissen vielleicht, wir haben eine zweistufige Umsetzung. Nein, Entschuldigung, jetzt erzähle ich Ihnen was Falsches. Seit 2024 haben wir noch eine zweite Stufe zur Scharfstellung in dem Sinne, dass dann die Spielhallen auch unabhängig geprüft werden müssen und es auch eine – wie heißt es? Ich muss vorher eine Schulung als Spielhallenbetreiber – –. Das galt noch nicht für die in 2023 beantragten, die zweite Stufe greift erst ab Juli 2024. Präsidentin Antje Grotheer: Herr Abgeordneter, haben Sie eine weitere Frage? – Bitte! Abgeordneter Dr. Oğuzhan Yazıcı (CDU): Das heißt, diese 30 erteilten Erlaubnisse stehen noch mal unter dem Vorbehalt der anstehenden Prüfung im Juli 2024? Staatsrätin Maike Frese: Nein, da habe ich mich eben korrigiert. Das wäre dann die zweite Stufe für dann zu Beantragende. Es kann ja jederzeit jemand eine Spielhallenerlaubnis beantragen. Präsidentin Antje Grotheer: Frau Staatsrätin, eine weitere Nachfrage des Abgeordneten Nurtekin Tepe. – Bitte sehr! Abgeordneter Nurtekin Tepe (SPD): Gibt es einen Unterschied zwischen Spielhallen und Wettbüros, diese Sportwettbüros? Zählt man sie dazu? Oder hält man die getrennt? Wie ist die Lage? Staatsrätin Maike Frese: Der Unterschied ist zum einen, dass die Wettbüroerlaubnisse in dem Ressort Inneres bearbeitet werden. Wir haben im Moment diese Aufteilung und bei uns im Ressort werden die Spielhallenerlaubnisse erteilt. Formal ist, glaube ich, klar, was die beiden unterscheidet. Was aber die Abstandsregelung angeht, das ist genau die Neuigkeit seit 1. Juli 2023, dass wir da nicht mehr unterscheiden zwischen Abstand Spielhalle zu Spielhalle, sondern genauso Spielhalle zu Wettbüro oder Wettbüro zu Schule. Präsidentin Antje Grotheer: Herr Abgeordneter, haben Sie eine weitere Frage? – Bitte! Abgeordneter Nurtekin Tepe (SPD): Die ganzen Zahlen, die wir jetzt ausgesprochen haben, die beruhen alle auf diesen Spielhallen und diese Wettbüros sind in diesen Zahlen nicht drin. Habe ich das richtig verstanden? Staatsrätin Maike Frese: Richtig. So war die Anfrage auch. Präsidentin Antje Grotheer: Frau Staatsrätin, eine weitere Nachfrage des Abgeordneten Dr. Marcel Schröder. – Bitte sehr! Abgeordneter Dr. Marcel Schröder (FDP): Ich will mal weg von den rechtlichen Fragen, weil das entscheidet ja das Verwaltungsgericht. Wir hatten in einer Kleinen Anfrage nachgefragt, mit wie vielen Steuermindereinnahmen Sie jetzt im Zuge dieser Schließungen rechnen. Da haben Sie aufgeführt, dass Bremen insgesamt Vergnügungssteuern in Höhe von elf Millionen Euro im Jahr einnimmt. Sie haben aber jetzt nicht genau gesagt, wie hoch der Anteil der Mindereinnahmen ist, mit dem Sie rechnen. Haben Sie da mittlerweile genauere Zahlen für uns? Staatsrätin Maike Frese: Nein, das müsste ich Ihnen nachliefern. Ich weiß nicht, ob wir das so genau auf diesen relativ kleinen Bereich runterbrechen können. Präsidentin Antje Grotheer: Haben Sie eine weitere Frage, Herr Abgeordneter? – Bitte sehr! Abgeordneter Dr. Marcel Schröder (FDP): Könnten Sie uns das dann vielleicht in der Wirtschaftsdeputation sagen? Weil elf Millionen Euro, das ist jetzt ja auch für den Haushalt kein geringer Betrag. Insofern würden wir uns über die genauen Zahlen freuen. Staatsrätin Maike Frese: Ja! Präsidentin Antje Grotheer: Noch eine Frage? – Bitte sehr! Abgeordneter Dr. Marcel Schröder (FDP): Die Spielhallenbetreiber rechnen damit, dass sie bis zu 600 Arbeitsplätze hier in Bremen verlieren könnten. Mit einem Verlust von wie vielen Arbeitsplätzen in Bremen durch diese Schließungen rechnen Sie? Ich kenne tatsächlich auch nur diese Zahlen. Ich Staatsrätin Maike Frese: weiß nicht, ob es in Spielhallen dann dauerhaft feste Beschäftigte gibt, oder ob das vielleicht auch manchmal variiert, dass es da Stoßzeiten gibt, das könnte ich nicht sagen, aber mit ähnlichen Zahlen würden wir auch rechnen. Präsidentin Antje Grotheer: Frau Staatsrätin, eine weitere Zusatzfrage der Abgeordneten Maja Tegeler. – Bitte sehr! Abgeordnete Maja Tegeler (DIE LINKE): Tut mir leid, wenn ich die Debatte noch wilder mache, aber: Frau Staatsrätin, geben Sie mir recht bei der Einschätzung, dass ein Job als Beschäftige in einer Spielhalle oder als Beschäftigter in einer Spielhalle jetzt auch nicht der wünschenswerteste und abgesichertste Job ist? (Unruhe) Staatsrätin Maike Frese: Erst mal sind es Beschäftigungsverhältnisse. Ich möchte das gar nicht werten. (Beifall Bündnis Deutschland) Präsidentin Antje Grotheer: Frau Staatsrätin, eine weitere Nachfrage des Abgeordneten Andre Folkert Minne. – Bitte sehr! Abgeordneter Andre Folkert-Minne (Bündnis Deutschland): Gibt es seitens der Behörde Anreize beziehungsweise werden von Schließung bedrohte Inhaber von Spielhallen bei der Vergabe von neuen Konzessionen bevorzugt behandelt? Staatsrätin Maike Frese: Das ist mir nicht bekannt, nein. Präsidentin Antje Grotheer: Frau Staatsrätin, weitere Fragen sehe ich aktuell nicht. Anfrage 8: EU warnt vor unzureichender Klimaanpassung: Wo steht das Land Bremen? Anfrage der Abgeordneten Dr. Emanuel Herold, Philipp Bruck, Bithja Menzel, Dr. Henrike Müller und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 11. April 2024 Bitte sehr, Herr Kollege! Abgeordneter Dr. Emanuel Herold (Bündnis 90/Die Grünen): Wir fragen den Senat: 1. Welche Bedeutung misst der Senat der ersten Europäischen Klimarisikobewertung der EU-Umweltagentur bei? 2. Was sind aus Sicht des Senats die für den norddeutschen Raum wichtigsten Erkenntnisse des Berichts? 3. Welche Rückschlüsse zieht der Senat mit Blick auf Bremens bisherige Anstrengungen und Planungen im Bereich der Klimaanpassung? Präsidentin Antje Grotheer: Die Anfrage wird beantwortet durch Senatorin Kathrin Moosdorf. Senatorin Kathrin Moosdorf: Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete, liebe Gäste! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Der EU-Bericht „Europäische Bewertung der Klimarisiken“ stellt auf anschauliche Weise die Klimarisiken für Europa dar. Europa ist zurzeit der sich am schnellsten erwärmende Kontinent weltweit. Für die nationale und europäische Politik ist dieser Bericht von großer Bedeutung. Er bestätigt im größeren Maßstab die Ergebnisse der detaillierten Klimarisikoanalyse für das Land Bremen. Diese wurde im Rahmen der derzeitigen Fortschreibung der Klimaanpassungsstrategie als Basis für die Formulierung geeigneter Schlüsselmaßnahmen durchgeführt. Methodisch ist die Klimarisikoanalyse für das Land Bremen identisch mit der Herangehensweise der EU. Zu Frage 2: Aus dem Bericht ergeben sich keine maßgeblich neuen Erkenntnisse für den norddeutschen Raum. Der Bericht bestätigt, dass Norddeutschland mit seinen tief gelegenen Küstengebieten innerhalb Europas zu den Hotspots für multiple Klimarisiken zählt, denn neben häufiger zu erwartenden extremen Hitzeereignissen, sich ändernden Niederschlagsmustern, und in Schwere zunehmenden Niederschlagsextremen ergeben sich zusätzliche Risiken durch den Meeresspiegelanstieg, darunter Überschwemmungen und Versalzung des Grundwassers. Der Bericht unterstreicht, wie wichtig es ist, in Anbetracht der Langfristigkeit und teilweise langen Vorlaufzeiten von Maßnahmen jetzt schnell zu handeln, da identifizierte Klimarisiken bis zum Ende des Jahrhunderts kritische oder sogar katastrophale Ausmaße annehmen können. Zu Frage 3: Eine zentrale Aussage des Berichts ist, dass die Umsetzung von Anpassungsmaßnahmen insgesamt in Europa noch erheblich hinter den rasch steigenden Risikoniveaus zurückhängt. Das Land Bremen ist mit seiner Klimaanpassungsstrategie aus dem Jahr 2018 zwar gut aufgestellt und mit seinen Anpassungsbemühungen weiter als viele andere Regionen in Europa, gleichzeitig basiert die bisherige Klimaanpassung auch in Bremen noch hauptsächlich auf der Entwicklung von Konzepten und der Umsetzung von Pilotprojekten. Es ist daher von zentraler Bedeutung, Klimaanpassung zukünftig als Regelaufgabe zu begreifen und entsprechend in alle öffentlichen Handlungen und Strategien zu integrieren. – So weit die Antwort des Senats! Präsidentin Antje Grotheer: Herr Abgeordneter, haben Sie eine weitere Frage? – Bitte sehr! Abgeordneter Dr. Emanuel Herold (Bündnis 90/Die Grünen): Mit Blick auf die Antwort auf die letzte Frage: Was möchte der Senat unternehmen, welche Schritte möchte er gehen, um über die Erarbeitung von Konzepten und Pilotprojekten hinauszugehen? Senatorin Kathrin Moosdorf: Ich glaube, dass es in den letzten Jahren wirklich sehr viele Fortschritte gab, was eine Sensibilität für das Thema Klimarisiken angeht und auch für die Notwendigkeit der Klimaanpassung. Das sehen wir in Bremen in ganz verschiedenen Bereichen. Dass wir im Bereich der Konzepte uns viele Gedanken machen und Strategien aufstellen, ist wichtig und richtig und auch, dass Maßnahmen identifiziert werden, die dann umgesetzt werden können, wenn man Dinge zum Beispiel sowieso anpackt. Auf der anderen Seite reicht es aber nicht – und ich wollte jetzt nicht den Eindruck erwecken, dass wir hier nicht schon ganz konkret auch wirklich Dinge umsetzen. Wir haben einige Pilotprojekte, die sind auch hier noch mal benannt worden, wenn ich zum Beispiel an den Umbau der Dechanatstraße denke, wie wir da klimaangepasst vorgehen; dass wir in Gröpelingen weiter begrünen und viele weitere Dinge. Wir haben aber auch mit Blick auf den Deichschutz zum Beispiel, was auch eine wesentliche Klimaanpassungsmaßnahme ist, ganz viele Dinge, die jetzt schon regelhaft umgesetzt werden; und auch mit Blick auf Hitze: der Hitzeaktionsplan, Begrünung der Stadt. Wir könnten viele Sachen nennen, die jetzt schon umgesetzt werden. Trotzdem ist deutlich: Das allein reicht nicht. Wir müssen weiter gucken, dass wirklich alles, was wir tun in den beiden Städten, auch durch die Brille der Klimaanpassung angeschaut wird. Präsidentin Antje Grotheer: Frau Abgeordnete, eine Nachfrage des Abgeordneten Martin Michalik. – Bitte sehr! Abgeordneter Martin Michalik (CDU): Frau Senatorin, wo sehen Sie den größten Hebel? Welche Klimaanpassungsmaßnahme müsste Ihrer Meinung nach priorisiert werden? Senatorin Kathrin Moosdorf: Mit Blick auf Klimaanpassung haben wir es wirklich mit einer Querschnittsaufgabe zu tun. Wir haben verschiedene Hebel, an denen wir arbeiten. Den einen größten würde ich jetzt nicht benennen wollen, sondern ich glaube, es kommt darauf an, dass wir differenziert hinschauen. Wenn wir mit Blick auf den Meeresspiegelanstieg und mit extremen Wetterereignissen uns diesen Bereich angucken, dann haben wir natürlich den Deichschutz, dass wir unsere Deiche ertüchtigen, dann haben wir aber auch das Prinzip Schwammstadt, wo wir gucken, dass bei Starkregenereignissen Wasser zwischengespeichert wird. Das sind zum Beispiel große Maßnahmen für diesen Bereich. (Vizepräsidentin Christine Schnittker übernimmt den Vorsitz.) Wenn wir aber auf Hitze und die langen Dürreperioden gucken, müssen wir natürlich andere Maßnahmen umsetzen. Da sehe ich als eine ganz wichtige, dass wir mit der Bevölkerung kommunizieren, dass wir den Hitzeaktionsplan jetzt weiter fortschreiben, dass sich Menschen schützen können gegen Hitze, und dass wir zeitgleich aber auch das Thema Grün in der Stadt, kühle Flächen, kühle Orte weiter vorantreiben mit Maßnahmen. Das heißt, das sind jetzt einige der großen Themen. Die eine einzige Lösung gibt es da nicht, sondern wir müssen differenziert hinschauen beim Thema Klimaanpassung. Vizepräsidentin Christine Schnittker: Herr Abgeordneter, eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr! Abgeordneter Martin Michalik (CDU): Sind diese Maßnahmen, die Sie benannt haben, auch mit ausreichend finanziellen Mitteln hinterlegt? Senatorin Kathrin Moosdorf: Wenn ich jetzt den letztbenannten Bereich „Grün in der Stadt“ nehme, dann ist das ja ein Thema, das wir ganz häufig in der Deputation zum Beispiel besprechen, dass wir da gerade mit Blick auf den Umweltbetrieb Bremen noch mehr Mittel brauchen, damit wir mehr Grünflächen, mehr Bäume, mehr Orte, die kühl sind im Sinne der Klimaanpassungsstrategie haben und die die Menschen brauchen. Da gibt es schon Dinge, bei denen wir finanziell sehr eng gestrickt sind, wo wir Fortschritte machen, wo wir aber auch Gelder zum Beispiel vom Bund erfolgreich akquirieren konnten, aber das ist eng gestrickt. Das heißt, für Klimaanpassung müssen Gelder in die Hand genommen werden, und das wird zukünftig auch bei der Entwicklung der beiden Städte weiterhin ein großes Thema sein. Vizepräsidentin Christine Schnittker: Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor. – Wir bedanken uns für die Beantwortung. Die Fragestunde ist geschlossen. (Die vom Senat schriftlich beantworteten Seite 3558.) Bevor wir zum nächsten Tagesordnungspunkt kommen, begrüße ich auf der Besuchertribüne ganz herzlich die Schülergruppe „Wale“ der Grundschule am Buntentorsteinweg in Bremen. – Wir freuen uns, dass Ihr da seid! (Beifall) Kostenübernahme von körpermodifizierenden Maßnahmen für trans* Menschen Antrag der Fraktionen DIE LINKE, Bündnis 90/Die Grünen und der SPD vom 12. März 2024 (Drucksache 21/330) Dazu als Vertreterin des Senats Senatorin Claudia Bernhard. Die Beratung ist eröffnet. Als Erste hat das Wort die Abgeordnete Maja Tegeler. Abgeordnete Maja Tegeler (DIE LINKE): Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Abgeordnete und Gäste! Am 12. April wurde im Bundestag nach sehr langem Kampf von transidenten, intergeschlechtlichen und nicht binären Menschen sowie solidarischen Unterstützer:innen endlich das Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag beschlossen, das es künftig ermöglicht, den Geschlechtseintrag durch einfache Erklärung beim Standesamt ändern zu lassen. Ein wichtiger und überfälliger Schritt für die freie Entfaltung von queeren Menschen. (Beifall DIE LINKE, SPD, Bündnis 90/Die Grünen) Ich danke daher allen auch hier in diesem Haus, die sich in den letzten Jahren genau dafür eingesetzt haben. Neben diesem rechtlichen Fortschritt bedarf es aber weiterer Regelungen, nicht zuletzt in Bezug auf medizinische Maßnahmen im Zuge der Geschlechtsangleichung – Mastektomien, Brustaufbau, Epilation und so weiter. Diese Regelungen müssen evidenzbasiert, also auf Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse entwickelt werden. Davon sind wir derzeit zu weit entfernt. Nicht nur trans, inter und nicht binäre Menschen, sondern auch zum Beispiel die Antidiskriminierungsstelle des Bundes üben seit Langem Kritik an den hohen Zugangshürden zu geschlechtsangleichenden medizinischen Maßnahmen. Bisher hatten trans Personen Anspruch auf Kostenübernahme, wenn durch den medizinischen Dienst ein positiver Entscheid ausgesprochen wurde. Für diese Begutachtung gibt es eine verbindliche Begutachtungsanleitung, welche sich an der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts orientiert. Durch die hohen Anforderungen der Begutachtungsanleitung war eine Kostenübernahme bereits in der Vergangenheit stark erschwert, obwohl die Notwendigkeit dieser Anforderung wissenschaftlich absolut nicht belegt ist. Die Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) empfiehlt eine Abkehr von genau diesen hohen Zugangshürden und stattdessen eine Festlegung notwendiger medizinischer Maßnahmen im Rahmen der Geschlechtsangleichung auf Augenhöhe zwischen Behandelnden und Patient:innen, ein durchaus partizipativer Prozess also. Das Bundessozialgericht sieht darin einen neuen Behandlungsansatz und fällte daher im Oktober letzten Jahres ein Urteil, dass der sogenannte Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA), eine neue Empfehlung über den Nutzen der medizinischen Maßnahmen abgeben muss, ohne die kein Anspruch auf Kostenübernahme besteht. Daher scheint eine gesetzliche Regelung erforderlich, um endlich eine diskriminierungsfreie und bedarfsgerechte Gesundheitsversorgung von trans Menschen sicherzustellen. (Beifall DIE LINKE, SPD, Bündnis 90/Die Grünen) Wir fordern den Senat im vorliegenden Antrag daher auf, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass die Versorgung im Sozialgesetzbuch V festgeschrieben wird und dass für die genaue Formulierung des Gesetzestextes die Expertise von Fachverbänden eingeholt wird. Zudem fordern wir den Senat auf, sich im Bund für eine dringend notwendige Überarbeitung der Begutachtungsrichtlinien der gesetzlichen Krankenversicherung auf Grundlage aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse einzusetzen und auch hier die Expertise von Verbänden und zum Beispiel dem Bundesverband Trans* e.V. einzuholen. Ich bitte um Zustimmung für diesen Antrag. – Danke für die Aufmerksamkeit! (Beifall DIE LINKE, SPD, Bündnis 90/Die Grünen) Vizepräsidentin Christine Schnittker: Als Nächstes hat das Wort die Abgeordnete Kai-Lena Wargalla. Abgeordnete Kai-Lena Wargalla (Bündnis 90/Die Grünen): Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleg:innen! Für trans und nicht binäre Personen ist es generell relativ schwierig, eine adäquate Gesundheitsversorgung zu bekommen. Leider gibt es immer noch sehr viel Diskriminierung, Stigmatisierung, Ausgrenzung, viel zu viel Fremdbestimmung und ein viel zu geringes Mitspracherecht bei der eigenen medizinischen Versorgung. Insbesondere ist – und darum geht es heute – der Zugang zu körpermodifizierenden geschlechtsangleichenden Maßnahmen massiv erschwert. Dabei ist eine medizinisch relevante Diagnose für genderdiverse Personen ja nur noch dann notwendig, wenn die Personen auch medizinische Leistungen in Anspruch nehmen, denn Transsein selbst – dafür haben wir lange gekämpft – ist nicht diagnostizierbar oder per Gutachten festzustellen. Wenn aber Behandlungen selbstbestimmt gewollt und notwendig sind, dann kann die Nichtbehandlung schwerwiegende gesundheitliche Folgen haben. Es war bisher schon – das hat meine Kollegin auch gesagt – für binäre Transpersonen wahnsinnig schwierig, einen Anspruch auf Kostenerstattung für operative Eingriffe geltend zu machen. Das wird seit Langem kritisiert, sowohl aus menschenrechtlicher Sicht als auch aus medizinischer Sicht. Jetzt nach dem Urteil des BSG im Oktober letzten Jahres ist die Gesundheitsversorgung von trans und nicht binären Personen auf einen Schlag noch mal prekärer geworden, weil durch dieses Urteil plötzlich im Raum steht, dass die medizinische Versorgung sowohl von nicht binären Personen als auch von binären Transpersonen nicht mehr gewährleistet ist, dass kein Rechtsanspruch mehr besteht auf Kostenübernahme für operative Eingriffe. Das führt seitdem zu massiver Verunsicherung sowohl aufseiten der Betroffenen als auch auf ärztlicher Seite. Nun ist es aber auch so: Selbst, wenn diese Situation jetzt verbessert werden soll, gibt es ein weiteres grundsätzlicheres Problem, nämlich, dass das am Ende alles auf rechtlichen Grundlagen der Achtzigerjahre beruht, die natürlich total veraltet sind, die auf der längst überkommenen Vorstellung beruhen, dass Transsein eine Krankheit sei und dass für eine medizinische Versorgung ein behandlungsbedürftiger Leidensdruck bestehen müsse. Das entspricht natürlich schon lange nicht mehr dem Stand der Wissenschaft. (Beifall Bündnis 90/Die Grünen, SPD, DIE LINKE) Das heißt also, um die Gesundheitsversorgung von trans und nicht binären Personen zu entpathologisieren, müssen wir gesetzlich einen klaren Anspruch auf körpermodifizierende Maßnahmen sowohl für binäre Transpersonen als auch für nicht binäre Personen verankern, damit für alle Seiten endlich Sicherheit geschaffen wird. Selbstbestimmt wird die Gesundheitsversorgung dadurch jedoch nicht allein. Das Prinzip im gesamten Gesundheitssystem ist informierter Konsens, auch bei Transition. Das wird von der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e.V. (AWMF) auch in der S3-Leitlinie noch mal ausdrücklich betont, und auf diesen Standard sollen sich auch trans und nicht binäre Personen verlassen können. Das Problem ist, der medizinische Dienst der Krankenkassen – und das haben wir auch gerade gehört – arbeitet nach einer Anleitung, die nicht den Stand der Wissenschaft abbildet, der in den Leitlinien und im ICD 11 ausgearbeitet wurde. Es muss also beides angepasst werden: die Gesetzgebung und die Anleitung für die Medizinischen Dienste der Krankenkassen, damit die Gesundheitsversorgung endlich den wissenschaftlichen und medizinethischen Standards entspricht, sodass trans und nicht binäre Menschen gut informierte, selbstbestimmte Entscheidungen treffen können, ob und welche medizinischen Maßnahmen sie in Anspruch nehmen. – Vielen Dank! (Beifall Bündnis 90/Die Grünen, SPD, DIE LINKE) Vizepräsidentin Christine Schnittker: Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Andre Folkert Minne. Abgeordneter Andre Folkert Minne (Bündnis Deutschland): Sehr geehrte Frau Präsidentin, verehrte Damen und Herren! Der Antrag der Koalitionsfraktionen zur Kostenübernahme von körpermodifizierenden Maßnahmen für Transmenschen wird – Sie werden es erraten – nicht die Zustimmung unserer Fraktion finden. So viel gleich vorab. (Abgeordnete Maja Tegeler [DIE LINKE]: Das macht gar nichts!) Die Gründe hierfür sind allerdings sehr ernster Natur und zahlreich. Dazu komme ich gleich. Vorab allerdings kann ich mir nicht verkneifen, Ihnen aufzuzeigen, an wie vielen Stellen Ihres Antrags Sie selbst sich in den Wirren Ihrer voguen Ideologie verheddert haben. Sie beklagen die angeblich gesellschaftlich konstruierte binäre Geschlechtsordnung. Gleichzeitig sprechen Sie im Antrag von einer dieser beiden Geschlechtskategorien. Sie sprechen weiter von geschlechtsangleichen Maßnahmen. Darunter versteht man üblicherweise die künstliche medizinische Herstellung einer Vulva oder eines Penis. Mehr als diese zwei – Achtung, es bleibt binär – primärgeschlechtlichen Merkmale gibt es aktuell nicht. Eine medizinische Herstellung eines dritten primären Geschlechtsmerkmals kann ich noch nicht erkennen. Warum? Vielleicht, weil es kein drittes, viertes gibt. Klären Sie mich auf, gerne auch bei einem Bier. Sie beklagen die Klassifizierung von sogenannten Transmenschen als Kranke. Gleichzeitig fordern sie medizinische Versorgung und Gesundheitsversorgung. Es gilt allerdings allgemein als anerkannt, dass Gesunde keiner medizinischen Versorgung bedürfen. Im Gegenteil, es wäre eine risikoreiche Operation mit langfristigen, zum Teil schwersten Nebenwirkungen am Körper eines gesunden Menschen, die unter ethischen Aspekten völlig undenkbar wäre. Ich komme nun zu Ihrem Antrag: Die Forderung nach Einbindung von sogenannten zivilgesellschaftlichen Akteuren und Verbänden bei Gesetzesvorhaben lehnen wir als Fraktion grundsätzlich ab. Die Unsitte, dass sogenannte Nichtregierungsorganisation, auch NGOs genannt, die anders als ihr Name suggeriert, überwiegend durch Steuergelder finanziert werden, ganz ungeniert Lobbyarbeit zu ihren eigenen Gunsten betreiben dürfen, muss beendet werden! (Beifall Bündnis Deutschland) Die Aufgabe von Parlamentariern besteht gerade darin, sich über unterschiedliche Expertisen umfassend zu informieren, dem widerspricht die umfassende Einbindung einer solchen Lobbyorganisation. Mittelbar nimmt die Exekutive durch die Gewährung von Steuergeldern an derartige Organisationen Einfluss auf die Willensbildung der Parlamente. Das von Ihnen gewünschte Vorgehen stellt daher den parlamentarischen Auftrag, die Exekutive zu kontrollieren, auf den Kopf. (Beifall Bündnis Deutschland) Dass Sie das hier so offen fordern, ist aber auch Ausweis Ihres Unwillens, verfassungsrechtlichen Aufgaben nachzukommen. Sie missbrauchen so, um es klar zu sagen, das Mandat, das Ihnen von den Bürgern und Steuerzahlern anvertraut wurde. Ihre zweite Forderung, aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse einfließen zu lassen, begrüßen wir dahingegen ausdrücklich. Hierzu ist Folgendes festzustellen: Die neue und verbindliche ICD 11 der Weltgesundheitsorganisation WHO definiert die verschiedenen Erscheinungsformen sogenannter Transmenschen seit 2022 nicht mehr unter psychischen Krankheiten. So weit so gut, das begrüßen wir. Dies geschieht allerdings nicht aus medizinisch-wissenschaftlichen Gründen, sondern aus völlig sachfremden, anderen Erwägungen. Der Hauptgrund für die neu geschaffene Kategorie „Conditions related to sexual health“ ist nämlich, dass die bisherige Einordnung als psychische Krankheit als ein Stigma dargestellt wurde, wie die WHO auf ihrer Website schreibt. Da können wir schon mal gemeinsam froh sein, dass das nicht mehr so ist. (Beifall Bündnis Deutschland) Mehr davon dann noch in Teil 2. – Danke schön! (Beifall Bündnis Deutschland) Vizepräsidentin Christine Schnittker: Als Nächste hat das Wort die Abgeordnete Hetav Tek. Abgeordnete Hetav Tek (CDU): Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleg:innen! Jeder Mensch verdient Respekt, Wertschätzung und die Möglichkeit, sein Leben in Übereinstimmung mit seiner Identität zu führen. Der Antrag zur Kostenübernahme von körpermodifizierenden Maßnahmen für Transmenschen ist ein dringliches und sensibles Thema, das sowohl gesellschaftlich als auch politisch eine tiefgehende Debatte erfordert. Zunächst möchte ich klarstellen, dass die CDU-Bürgerschaftsfraktion die Notwendigkeit und die Dringlichkeit dieses Antrags durchaus anerkennt. Transmenschen sehen sich häufig erheblichen gesundheitlichen und sozialen Herausforderungen gegenüber, und die Unterstützung durch das Gesundheitssystem ist dabei von entscheidender Bedeutung. Es ist zu begrüßen, dass das Bundessozialgericht im Gegensatz zum Landessozialgericht in seiner Urteilsverkündung würdigt und bestätigt, dass non binäre Personen denselben Anspruch auf Behandlung haben können wie binäre Transpersonen. In der S3-Leitlinie wird die trans Gesundheitsversorgung individualisiert und damit auch dereguliert. Durch diese Individualisierung kann bei Behandlungen bedarfsgerecht vorgegangen und auf individuelle Bedingungen eingegangen werden. Diese partizipative Entscheidung zwischen Betroffenen und Behandelnden bewertet das Gericht als einen neuen methodischen Ansatz – einen Ansatz, welchen das Gericht nicht per se ablehnt, sondern mit dem es vielmehr den G-BA und die gesetzliche Krankenversicherung indirekt auffordert, seine Bewertungsverfahren und Richtlinien zur Anerkennung und Kostenübernahme von medizinischen Leistungen im Bereich der Geschlechtsdysphorie, also der Störung der Geschlechtsidentität, zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen. In seinem schriftlichen Urteil räumt das Gericht ein, dass auch diese bisherige Praxis der Kostenübernahme für binäre Transpersonen dem Verbot des Erlaubnisvorbehalts des § 135 Absatz 1 SGB V unterfallen könnte. Die berechtigte Sorge und Kritik sind verständlich. Das Urteil könnte potenziell zu einigen negativen Folgen führen, wie zum Beispiel Verzögerungen beim Zugang zu Behandlungen. Die Überprüfung und Bewertung von medizinischen Leistungen durch den G-BA und die gesetzliche Krankenversicherung könnte zu Verzögerungen führen, bevor trans und nicht binäre Personen den Zugang zu geschlechtsangleichenden Operationen erhalten. Dies wird in solch einer Situation zu einer Verschlechterung des psychischen Wohlbefindens und der Lebensqualität der Betroffenen führen. Allerdings fehlen zum jetzigen Zeitpunkt – so kurz nach der schriftlichen Urteilsverkündung – Erkenntnisse darüber, ob und wie viele Anträge auf Kostenübernahme abgelehnt wurden oder noch werden, wobei das Gericht in seiner schriftlichen Urteilsverkündung darauf hinweist, ich zitiere: „dass die Krankenkassen für bereits begonnene Behandlungen von Transsexuellen aus Gründen des Vertrauensschutzes die Kosten wie bisher weiterhin zu übernehmen haben“. Zudem fehlen uns leider Informationen darüber, wie viele Anträge aus welchen Gründen abgelehnt wurden und an welchen entsprechenden Stellschrauben zu drehen ist. Es gibt zum jetzigen Zeitpunkt keine Erkenntnisse, ob Anträge aufgrund der Kosten oder des gesundheitlichen oder des psychischen Befundes abgelehnt wurden. Selbst, wenn der partizipative Ansatz der S3-Leitlinie zukünftig verankert werden sollte, werden auch hier unter anderem die umfassende Diagnostik sowie eine sorgfältige Erhebung des allgemeinen psychischen Befundes aufgeführt. Die Verankerung der Kostenübernahme im SGB V, wie Sie es in Ihrem Antrag formulieren, hat weitreichende rechtliche und finanzielle Auswirkungen. Es ist wichtig, dass diese Implikation gründlich geprüft und abgewogen wird. Eine vorschnelle Entscheidung könnte langfristig finanzielle Verpflichtungen mit sich ziehen, die sorgfältig geplant und durchdacht sein müssen. Abschließend möchte ich betonen, dass unsere Enthaltung nicht als Ablehnung des Anliegens verstanden werden soll, sondern als Ausdruck des Bedarfs an weiterer Sorgfalt und Abwägung. Wir tragen die Verantwortung, Entscheidungen zu treffen, die nicht nur gut gemeint, sondern auch gut gemacht werden müssen. Es geht darum, dass wir sicherstellen, dass unsere Beschlüsse auf einem soliden Fundament stehen und den Bedürfnissen aller Betroffenen gerecht werden. Dies kann Zeit in Anspruch nehmen, um sicherzustellen, dass die neuen Regelungen effektiv und reibungslos umgesetzt werden können. Aus den genannten Gründen können wir Ihrem Antrag nicht zustimmen und werden uns bei der Abstimmung enthalten. Aber lassen Sie uns gemeinsam daran arbeiten, ein Gesundheitssystem zu schaffen, das für alle zugänglich, gerecht und nachhaltig ist. – Vielen Dank! (Beifall CDU) Vizepräsidentin Christine Schnittker: Als nächste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Ute Reimers-Bruns. Abgeordnete Ute Reimers-Bruns (SPD): Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleg:innen, sehr geehrte Gäste! Der vorliegende Antrag beinhaltet die Forderung nach einer Kostenübernahme von körpermodifizierenden Maßnahmen für trans Menschen durch die gesetzlichen Krankenkassen. Trans Menschen, ob sie sich als binär identifizieren – das heißt, entweder als weiblich oder männlich – oder trans Menschen, die sich als nicht binär identifizieren, das heißt, sie ordnen sich nicht eindeutig einer dieser beiden Geschlechtskategorien zu, sind leider auch im Gesundheitswesen von Diskriminierungen nicht verschont. Deutlich wird diese Diskriminierung, die auch von der Antidiskriminierungsstelle des Bundes benannt wird, unter anderem an den hohen Zugangshürden zu körpermodifizierenden Maßnahmen und das geringe Mitspracherecht von trans Menschen bei ihrer medizinischen Versorgung. Die in Deutschland anerkannte und seit 1962 tätige AWMF empfiehlt in ihrer aktuellen medizinischen Leitlinie „Geschlechtsinkongruenz, Geschlechtsdysphorie und Trans-Gesundheit: Diagnostik, Beratung, Behandlung“, dass diese hohen Hürden abgebaut werden müssen. Stattdessen sollen Entscheidungen über die Notwendigkeit und die Reihenfolge von Behandlungsschritten zwischen trans Personen – hier sind auch explizit nicht binäre trans Personen einbezogen – und den Behandelnden gemeinsam getroffen werden. Hier wurde das schon von Frau Wargalla und von Frau Tegeler genannt, genau das ist der wichtigste Punkt: die gemeinsame Entscheidung der Behandelnden und der binären oder nicht binären trans Personen. Das ist etwas, was neu ist, indem wir es noch mal wieder auf die Tagesordnung bringen, was aber schon lange von den Betroffenen gefordert wird. Unserem Antrag liegt die Befürchtung zugrunde, dass durch die aktuelle Rechtsprechung des Bundessozialgerichts – hier ist es auch schon angeklungen – und die fehlende Verankerung einer transitionsspezifischen Versorgung im Sozialgesetzbuch SGB V Hürden, die bisher vor allem für nicht binäre trans Menschen aufgebaut waren, nun auch trans Menschen betreffen könnten, die sich als binär einordnen. Das hieße, dass entgegen dem aktuellen Stand der Wissenschaft – ich habe sie eben genannt, die neue Leitlinie der AWMF, ich sage es auch gerne noch einmal, das ist die Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e. V. hier in Deutschland – und der allgemeinen gesellschaftlichen und politischen Entwicklung – –, und da sind wir uns in der Koalition auch einig, dass wir sehr froh sind, dass dieses Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) endlich im April dieses Jahres verabschiedet worden ist. Diese nicht partizipatorische Weise, wie im Moment noch mit Betroffenen umgegangen wird, dass über deren Köpfe entschieden wird, obwohl eigentlich ganz klar ist, dass jeder Mensch, der davon betroffen ist, selber nach diesem Selbstbestimmungsgesetz entscheiden darf, sogar ab 14 Jahren – dann wiederum mit der Zusage oder mit der Unterstützung ihrer Erziehungsberechtigten –, dass wir also in diesem Selbstbestimmungsgesetz schon so weit gehen, aber auf der anderen Seite, wenn es um die medizinische Versorgung geht, noch so rückständig sind, ich denke, das können wir nicht zulassen. Deshalb ist es richtig, diesen Antrag jetzt einzubringen. (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE) Hier wurde gesagt, ist ja alles noch nicht ausgereift. Das finde ich nicht, dass es noch nicht ausgereift ist. Wenn die Koalition im Bund, die Ampelkoalition bereits 2021 im Koalitionsvertrag verankert hat, dass körpermodifizierende Behandlungen von den Krankenkassen bezahlt werden sollen, dann, denke ich, haben die sich schon da auch was gedacht, und dann brauchen wir das Rad nicht noch einmal neu zu erfinden. Schade ist, dass es in diesem Selbstbestimmungsgesetz nicht weiter verankert worden ist, wie das nun jetzt weitergehen soll. Aus diesem Grund, festzulegen, wie es weitergehen soll, stellen wir die Forderung auf, dass unser Gesundheitsressort, also unsere Gesundheitssenatorin, im Bund dafür Werbung macht beziehungsweise noch mal auffordert, dass wir entsprechend unseres Antrages die gesetzlichen Krankenkassen verpflichten, diese Maßnahmen, körpermodifizierenden Maßnahmen zu bezahlen. – Danke schön! (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE) Vizepräsidentin Christine Schnittker: Als Nächstes die Abgeordnete Maja Tegeler. Abgeordnete Maja Tegeler (DIE LINKE): Frau Präsidentin, lieber Abgeordnete und liebe Gäste! Zum dem Beitrag von Bündnis Deutschland nur zwei Dinge: Dass längst wissenschaftlich anerkannt ist, dass es Varianten der Geschlechtsentwicklung gibt, müssen wir Ihnen nicht erklären, das können Sie einfach nachlesen. Wir haben Ihnen gegenüber an dem Punkt keine Bringschuld. Zum Zweiten ist es kompletter Quatsch zu sagen, dass es undemokratisch und antiparlamentarisch sei, Fachverbände bei Gesetzesvorhaben zu Rate zu ziehen. Das ist regelmäßig so, dass vor gesetzlichen Vorhaben Anhörungen mit Fachverbänden ablaufen, und das wird natürlich auch in diesem Fall hoffentlich der Fall sein. So viel dazu. (Beifall DIE LINKE) Zurück zur Sache: Ich bin froh, dass die CDU anerkennt, dass wir an diesem Punkt Regelungsbedarf haben. Alles andere hätte mich ehrlich gesagt auch gewundert, weil es wirklich offensichtlich ist. Ich bin auch froh, Kollegin Tek, dass das ein wirklich ausgewogener Redebeitrag war, und ich habe nach wie vor ein bisschen Resthoffnung, dass wir da vielleicht doch noch zusammenkommen. Es ist mitnichten ein unausgegorener Antrag, da gebe ich der Kollegin Reimers-Bruns recht. Wenn ich in drei Jahren Gesundheitspolitik eins gelernt habe, dann, dass die Mechanismen in der Gesundheitspolitik superkleinteilig sind, dass da ganz viele Rädchen ineinandergreifen. Es gibt hier Kolleg:innen, der eine grinst mich gerade an, die das deutlich besser wissen als ich. Man muss unglaublich viele Player beteiligen, und natürlich haben wir in Vorbereitung dieses Antrags – habe auch ich – sechs Monate lang mit unglaublich vielen verschiedenen Akteur:innen geredet, auf der medizinischen Seite, bei Fachverbänden. Wir haben uns angehört: Was sagen eigentlich Beteiligte aus dem G-BA dazu? Auch die sagen, genau dieses Vorgehen, wie wir es jetzt vorschlagen, mit einer Festschreibung im SGB V wäre ein richtiger Schritt. Wir haben uns das ja nicht selber ausgedacht, sondern das sind Stimmen und Lösungsansätze, die an uns herangetragen worden sind von Leuten, die sich teilweise Tag für Tag mit diesen medizinischen Mechanismen auseinanderersetzen. Deswegen würde ich in Ihre Richtung noch einmal appellieren, in sich zu gehen und zu gucken, ob Sie dieses Vorgehen, was wir vorschlagen, nicht doch mittragen können. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall DIE LINKE, SPD, Bündnis 90/Die Grünen) Vizepräsidentin Christine Schnittker: Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Professor Dr. Hauke Hilz. Abgeordneter Prof. Dr. Hauke Hilz (FDP): Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete, sehr geehrte Gäste! Das Thema, das Sie hier in Ihrem Antrag aufrufen, ist ein hochkomplexes Thema, das erkennt man schon am Verlauf der Debatte. Das im Bundestag verabschiedete Selbstbestimmungsgesetz kann und darf erst der Anfang sein, um alte – ich glaube, Frau Wargalla hat es gesagt –, teilweise aus den Achtzigerjahren und davor stammende, immer noch gültige Gesetzgebung nach und nach anzupassen, um hier eine echte Gleichberechtigung aller Geschlechter zu erreichen. Das ist auch das erklärte Ziel von uns Freien Demokraten, weil es selbstverständlich ist. (Beifall FDP) Im Bereich der geschlechtsanpassenden Maßnahmen haben wir im Bundestagswahlprogramm entsprechend den Passus, der auch im Koalitionsvertrag zu finden ist, dass die Maßnahmen durch die Kassen übernommen werden sollen. Da gibt es aber tatsächlich noch extremen Klärungsbedarf. Es fängt an damit, dass wir unterschiedliche Gesetzgebungen im Gesundheitsbereich und im Sozialbereich haben. Die Diagnose Transsexualismus wird seit dem 1. Januar 2022 gemäß der Diagnoseklassenidentifikation ICD 11 nicht mehr zu den psychischen Störungen gerechnet, sondern ist unter dem Begriff „Gender Incongruence“ in dem Abschnitt „Conditions related to sexual health“ aufgenommen. Solange aber die deutsche festgeschriebene Diagnoseklassifikation ICD German Modification in diesem Punkt noch nicht geändert wurde, ist die Diagnose „Transsexualismus“ gemäß ICD 10, GM-F64.0 weiterhin rechtlich bindend „Transsexualität kann rein rechtlich gesprochen auch als Krankheit eingestuft werden, wenn sie eine komplexe, die gesamte Persönlichkeit erfassende tiefgreifende Störung mit sowohl seelischen als auch körperlichen Beeinträchtigungen mit sich bringt“ – ich lese das hier ausnahmsweise mal vor – ist ja sonst nicht so meine Art –, weil es wirklich komplex ist. Hier müssen wir sowohl im Sozialgesetzbuch V als auch gesundheitsrechtliche Anpassungen vornehmen. Das ist völlig unumstritten. In welcher Form und welcher Art diese tatsächlich erfolgen, das ist tatsächlich ein laufender Prozess, den die Ampelkoalition derzeit auch angeht. Im Gesundheitsministerium sind entsprechende Initiativen in Arbeit, aber auch die sind nicht so einfach, denn die Definitionen müssen hier sehr weitfächernd rechtssicher sein. Wie komplex das ist, zeigt ja auch, dass das Urteil vom Oktober noch mal deutlich macht: Man muss nicht nur Transsexualismus von Mann zu Frau, sondern auch von Mann/Frau zu divers berücksichtigen. Auch das alles muss, wenn man es anfasst, rechtlich sauber sein. Dazu muss natürlich auch die Finanzierung entsprechend abgesichert werden. Langer Rede kurzer Sinn: Wir werden uns in diesem Falle aufgrund der laufenden Prozesse bei Ihrem Antrag enthalten. Es spielt für uns insbesondere auch eine Rolle, dass Sie im Verfahren eigentlich schon vorschreiben, wie denn der Bundestag oder der Initiativgeber für diese Gesetzesinitiative mit zivilrechtlichen Gruppierungen umgehen soll. Dass Anhörungen stattfinden, ist selbstverständlich, aber dass man jetzt hier von der Bremischen Bürgerschaft aus vorschreibt, dass diese auch bei der Formulierung unterstützen sollen, das finden wir doch etwas anmaßend und übers Ziel hinausgesprochen. Deswegen werden wir uns aus genannten Gründen bei diesem Antrag enthalten. – Herzlichen Dank! (Beifall FDP) Vizepräsidentin Christine Schnittker: Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Andre Folkert Minne. Abgeordneter Andre Folkert Minne (Bündnis Deutschland): Sehr geehrte Frau Präsidentin, geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Bislang gab es eine Unterscheidung zwischen körperlichen Krankheiten und psychischen Krankheiten und nun haben wir eine Einführung einer dritten Kategorie. Das ist für mich wenig überzeugend. So sollte es sich doch hierbei nicht um eine Krankheit handeln, sondern lediglich um eine sogenannte Normvariante. Träfe das zu, wäre die Weltgesundheitsorganisation gar nicht mehr zuständig, denn die Betroffenen wären ja schon gesund. Insbesondere bedürfen sie keiner medizinischen Behandlung mit schwersten Nebenwirkungen. Ob man solche medizinischen Eingriffe mit schwersten Nebenwirkungen wie Sterilisation, möglichem Verlust der Sexualfunktion, lebenslanger Medikamentenabhängigkeit, Inkontinenz, bis hin zum Tod überhaupt für vertretbar hält, finde ich, hängt entscheidend von der Frage ab – hören Sie ruhig zu –, ob der Ausgangszustand eine schwere psychische Erkrankung ist, die man auf diese Weise zu lindern hofft. (Beifall Bündnis Deutschland) Die von Ihnen ebenfalls genannten WPATH-Standards of Care – immerhin 138 Seiten – stehen international enorm in der Kritik. Deren Mitglieder und interne Akten belegen, dass man in den Vereinigten Staaten von Amerika, Großbritannien und andernorts ganz bewusst Kinder und Jugendliche mit sehr verschiedenen psychischen Erkrankungen ohne vollständige Aufklärung in sogenannte geschlechtsangleichende Operationen getrieben hat. In vielen Fällen handelte es sich um Kinder mit schweren Depressionen, die sonst hätten auf bewährte und langjährig erprobte Therapiemöglichkeiten ausweichen können. In den USA und Großbritannien fand hierzu eine reichhaltige Berichterstattung statt, die man auch hierzu lesen konnte, wenn man es denn wollte. Entsprechend finden sich Politiker und Mediziner bereits auf dem Rückzug von diesen hochriskanten medizinischen Experimenten an Kindern und Jugendlichen. (Beifall Bündnis Deutschland) Auch die Behauptung, dass sogenannte Geschlechtsangleichungen angeblich die Zahl der Suizide unter den Betroffenen senken würden, hat sich als nicht haltbar herausgestellt. Tatsache ist, dass die Betroffenen unter ernsten psychischen Problemen leiden und dass sie medizinischer Behandlung bedürfen – in vielen Fällen dürfte dies eine psychotherapeutische sein – und dass die ganz überwiegende Mehrzahl keine irreversiblen und chirurgischen Eingriffe oder Hormonbehandlungen mit permanenten schweren Schäden benötigen. Wir stimmen mit „Nein“, weil wir uns vehement dagegen aussprechen, für das Land Bremen mit ohnehin knappen Steuergeldern, die dramatischen Fehler zu wiederholen, weitere jugendliche Opfer einer voguen Ideologie zu produzieren, die in anderen Ländern immerhin schon als solche identifiziert wurden. Stattdessen muss dieser Transmedizinskandal endlich auch hierzulande aufgearbeitet werden. Wir müssen Kinder und Jugendliche in diesem Land aus den Fängen von Aktivisten befreien, ihnen helfen, eine positive Perspektive für ihr eigenes Leben zu entwickeln. Zu guter Letzt bitte ich, unsere Ablehnung der Kostenübernahme nicht als Ablehnung Ihrer Community oder Nichtanerkennung Ihrer Probleme zu verstehen. – Vielen Dank! (Beifall Bündnis Deutschland) Vizepräsidentin Christine Schnittker: Als Nächste hat das Wort die Abgeordnete Kai-Lena Wargalla. Abgeordnete Kai-Lena Wargalla (Bündnis 90/Die Grünen): Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleg:innen! Es gibt ja ganz offensichtlich bei menschenfeindlichen und queerfeindlichen Institutionen und Parteien oft die paternalistische Ansicht, dass Transpersonen vor ihren eigenen Entscheidungen beschützt werden müssten und deshalb ihre medizinische Behandlung fremdbestimmt werden müsse. Das ist natürlich menschenfeindlicher Quatsch. (Beifall Bündnis 90/Die Grünen, SPD, DIE LINKE) Es geht auch nicht darum, ob es genug trans oder nicht binäre Personen gibt, damit ihnen die ihnen zustehenden Grundrechte zugebilligt werden. Egal, wie viel oder wie wenig queere Menschen es gibt: Kein einziger von ihnen ist ein Mensch zweiter Klasse, dem seine Grundrechte entzogen werden dürfen. (Beifall Bündnis 90/Die Grünen, SPD, DIE LINKE) Es geht hier nicht um Extrarechte. Es geht um Gleichberechtigung und Gleichbehandlung. Queere Menschen, insbesondere auch trans und nicht binäre Personen sollten als Subjekte mit Rechtsanspruch auf Gesundheitsversorgung behandelt werden – auf demselben Stand des Wissens, leitlinienorientiert, mit den üblichen Überweisungen des Gesundheitssystems, statt Anträgen und Gutachten, mit freier Ärzt:innenwahl – wie jede andere Person auch. (Beifall Bündnis 90/Die Grünen, SPD, DIE LINKE) Wer sich hier ernsthaft hinstellt und behauptet, es gebe nur zwei Geschlechter, der ist nicht nur queerfeindlich, der hat sich nicht nur für eine qualifizierte Debatte disqualifiziert, sondern der hat ganz offensichtlich sowohl etwas gegen wissenschaftliche Fakten als auch gegen Menschenrechte als auch gegen unseren Rechtsstaat, denn das Bundesverfassungsgericht hat bereits 2017 die Vielfalt der Geschlechter in einem Grundsatzurteil zur dritten Option anerkannt. Willkommen in der Realität! (Beifall Bündnis 90/Die Grünen, SPD, DIE LINKE, FDP) Vizepräsidentin Christine Schnittker: Liebe Kolleginnen und Kollegen, weitere Wortmeldungen aus Ihren Reihen liegen nicht vor. Als nächste Rednerin hat das Wort Frau Senatorin Claudia Bernhard. Senatorin Claudia Bernhard: Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Seit dem Bundestagsbeschluss 2018 ist mit der Einführung des Geschlechtseintrags „divers“ die Existenz von mehr als zwei Geschlechtern juristisch anerkannt. Ich bin ganz froh, dass wir diese Debatte hier auf der Seite vollkommen klar definieren können, weil ich der Meinung bin, dass man gesellschaftlichen Veränderungen auch Rechnung tragen muss. Das neue Selbstbestimmungsgesetz ist ein weiterer Schritt zum Abbau von Diskriminierung und teilweise auch entwürdigenden Alltagserfahrungen von trans und intergeschlechtlichen oder non binären Menschen. Wir wissen auch, dass wir immer noch ein dickes Brett zu bohren haben. Der Antrag der Koalition, über den wir heute debattieren, wirft eine Problematik auf, die sich explizit auf diese Diskriminierung von trans Menschen in der Gesundheitsversorgung bezieht. Deswegen bin ich an der Stelle sehr froh, dass diese Initiative hier von den Antragstellenden auch auf den Weg gebracht wurde. Das Urteil des Bundessozialgerichtes vom 19. Oktober 2023 hat jetzt nicht nur eine diskriminierende Praxis bezüglich der Kostenübernahme von körpermodifizierenden Maßnahmen für non binäre Personen verdeutlicht, sondern in dieser Urteilsbegründung auch eine Versorgungsverschlechterung für binäre trans Personen geschaffen. Das, denke ich, macht noch mal deutlich, dass man immer zwei, drei Schritte nach vorn und dann wieder mindestens drei, vier zurückmacht. Deswegen finde ich es wichtig, dass wir uns diese Realität auch noch mal vor Augen halten. Der Zugang zu körpermodifizierenden Maßnahmen war bisher auch schon mit relativ hohen Hürden versehen. Doch es gab für binäre trans Personen die Möglichkeit der Kostenübernahme, die durch die Krankenkassen per Begutachtung und auch positive Entscheidung durch den medizinischen Dienst befürwortet wurden. Die Begutachtungsanleitung des medizinischen Dienstes und die damit verbundenen Anforderungen wurden aber nicht zuletzt in dieser S3-Leitlinie der Arbeitsgemeinschaft – das ist hier schon mehrfach erwähnt, immer diese Abkürzungen. Ich weiß, die AWMF, aber das sind Arbeitsgemeinschaften der Wissenschaftlich Medizinischen Fachgesellschaften e. V., die darüber auch befinden – –, selbst von denen ist es schon als überarbeitungsbedürftig eingeschätzt worden. Verschiedene Entwicklungsstränge hinken im Vergleich hinterher. Diese Empfehlung der S3-Leitlinie hin zu einer Abstimmung hat durchaus einen gemeinsamen partizipativen Prozess hinterlegt gehabt, und deswegen ist das auch ein wichtiger Schritt. Die andere Seite ist, dass die Aufnahme der Diagnose der geschlechtlichen Inkongruenz – das ist dieser berühmte Diagnosekatalog, der global gültig – –, die Abkürzung ist eine Überschrift, die man sich kaum merken kann. Aber da wird definiert: Was ist eigentlich tatsächlich zu behandeln und was nicht? Das gilt für alle möglichen Fachbegriffe und Zusammenhänge, aber diese Diagnose, die noch in dem alten ICD 10 verankert ist, hat eben noch diesen Begriff des Transsexualismus mit drin. Das heißt aber auf der anderen Seite, es gibt jetzt tatsächlich die 11, die verabschiedet wurde, hat aber eine Übergangszeit. Ist zwar verabschiedet, wird aber noch nicht angewendet. Jetzt kommen wir zu all diesen Schwierigkeiten, die es im Gesundheitssystem so problematisch machen, in dieser Kleinteiligkeit tatsächlich mal ein Stück voranzukommen. Diese Problematik habe ich nicht nur an der Stelle. Das muss man ganz klar sagen. Das Bundessozialgericht hat in seinem Urteil diese körpermodifizierenden Maßnahmen letztendlich so formuliert, dass sie eine neue Behandlungsmethode darstellen und gesagt, dafür habe ich aber gar keine Grundlage. Die bis dato erfolgte Rechtsprechung basiert ja eben auf dem Transsexualismus, und das ist ein überholtes Verständnis. Als Voraussetzung für die Kostenerstattung durch die Krankenkassen fehlt dem Bundessozialgericht für die neu eingeschätzte Behandlungsmethode eine Empfehlung des berühmten G-BA, also über den medizinischen Nutzen. Ich sage das ganz explizit in Anführungsstrichen. Es ist also dringender Handlungsbedarf entstanden, um die Kostenübernahme als Möglichkeit wiederherzustellen, zumindest praktisch für, ich nenne das jetzt mal, den einen Teil. Eine im SGB V verankerte Übernahme der transitionsspezifischen Versorgung wäre daher ein richtiger Schritt. Das könnte man auch machen, wenn wir das auf Bundesebene gemeinsam auf rechtlichem Wege im SGB V tatsächlich veranlassen könnten. Wir werden uns jedenfalls auf die Socken machen, einen entsprechenden Antrag beziehungsweise die Initiative auch auf der Ebene der GMK, also der Gesundheitsminister:innenkonferenz aufzulegen, um das überhaupt noch mal in diese Diskussion zu bringen, und vielleicht gewinnen wir auch etwas Zeit. Ich persönlich habe aus den Erfahrungen der letzten Jahre immer den Eindruck, es hängt wahnsinnig lang an schweren Ketten, bis man da eine gewisse Beschleunigung hinkriegt, aber ich finde, es ist überfällig, dass wir diese Problematik überhaupt mal mit reflektieren. Das wird natürlich im Zusammenhang mit Interessenverbänden und entsprechenden Expertisen erfolgen. Ich sage an der Stelle aber auch ganz klar: Die nächste GMK ist in zwei Wochen, und ich glaube, wenn wir das da so aus der Hüfte mal um die Ecke bringen, wird es dem Anliegen nicht gerecht werden. Deswegen würde ich das ganz gern durchaus intensiver vorbereiten wollen. In der Schrittfolge einer SGB V-Regelung muss dann aber auch eine Regelung der medizinischen Einzelheiten beim G-BA erfolgen. Da könnten jetzt in dem Zusammenhang alle möglichen Institutionen tatsächlich Anträge stellen. Das klingt erst mal ganz gut, aber es ist etwas, wo man sich auch Bündnispartner und Bündnispartnerinnen suchen muss, ist jedenfalls meine Erfahrung. Das heißt, wir werden auch dort auf diesen Schritt drängen, weil die Überarbeitung der GKV-Begutachtungsrichtlinie, Begutachtungsrichtlinie der gesetzlichen Krankenkassen, müssen wir natürlich auch mit den entsprechenden Kooperationspartnern in der Selbstverwaltung entsprechend vorbereiten und dort auch verankern. Deswegen kann ich nur sagen, das Ziel ist uns völlig deutlich, und wir sind da auch ganz nah bei diesem Antrag. Sie müssen nur auf der anderen Seite auch realistisch sehen, wie die Macht- und Kräfteverhältnisse sind. Von unserer Seite kann ich nur sagen, eine verlässliche diskriminierungsfreie Gesundheitsversorgung von trans Menschen zu schaffen, ist völlig klar und massiv auf unserer Agenda. Das geht auch darüber hinaus, und das haben wir auch in der Koalition immer wieder so besprochen und verankert. An allen Ecken und Enden muss man da aufpassen, dass wir nicht wieder zurückfallen, sondern eher Land gewinnen. Einerseits ist das ja zum Teil durchaus gelungen. Andererseits ist es gerade bei der Gesundheitsversorgung sehr fisselig und kompliziert: Wenn man nicht sehr auf jede Begrifflichkeit achtet, wird einem das hinweginterpretiert. Das ist jedenfalls auch ein Stück, gerade in diesem Zusammenhang ist das leider der Fall. Ansonsten sind wir froh über die Initiative, und wir stehen da an Ihrer Seite. – Herzlichen Dank! (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE) Vizepräsidentin Christine Schnittker: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Beratung ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. (SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE, Abgeordneter Sascha Schuster [fraktionslos]) Ich bitte um die Gegenprobe. (Bündnis Deutschland) Stimmenthaltungen? (CDU, FDP, Abgeordneter Sven Lichtenfeld [fraktionslos]) Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) stimmt dem Antrag zu. Gewaltvorfälle an Schulen im Land Bremen Große Anfrage der Fraktion der CDU vom 9. April 2024 (Drucksache 21/382) Dazu Mitteilung des Senats vom 21. Mai 2024 (Drucksache 21/457) Dazu als Vertreterin des Senats Senatorin Sascha Karolin Aulepp. Ich gehe davon aus, dass der Senat die Antwort auf die Große Anfrage nicht wiederholen möchte, sodass wir direkt in die Aussprache eintreten können Die Beratung ist eröffnet. Als Erstes hat das Wort die Abgeordnete Yvonne Averwerser. Abgeordnete Yvonne Averwerser (CDU): Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste! Wir reden heute, wie gesagt, über die Antwort des Senats auf unsere Große Anfrage aus dem April 2024 „Gewaltvorfälle an den Schulen im Land Bremen“. Hintergrund hierzu war die Berichterstattung aus dem März 2024, wonach bundesweit die Gewalt an Schulen zugenommen hat. Vor diesem Hintergrund interessierte uns – und das nicht zum ersten Mal – die konkrete Situation in Bremen und Bremerhaven. Wer uns kennt, der weiß, dass wir zu bestimmten Themen regelmäßig ähnliche oder gleiche Fragen stellen, nicht zuletzt, um vergleichbare Informationen – in der Regel Zahlen – zu erhalten und um im besten Fall auch eine gewisse Haltung der zuständigen Behörde oder des Senats herauslesen zu können. Auffallend ist bei der aktuellen Antwort des Senats auf unsere Große Anfrage, dass diese deutlich kürzer und unkonkreter ist als die vergleichbaren Anfragen in den Jahren zuvor. Man versucht auch, gleich zu erklären, dass die Zahlen der Polizeistatistik nicht mit den Zahlen der Schulen vergleichbar sind, um im nächsten Satz zu sagen, dass es an einer Stringenz fehle und deshalb eine standardisierte Erhebung von besonderen Vorkommnissen seitens der Schulen überhaupt nicht vorliege, also man wieder auf die Polizeistatistik zurückgreifen müsse. Kurz gesagt, es liegen keine belastbaren Zahlen seitens der Schulen vor. (Vizepräsidentin Sahhanim Görgü-Philipp übernimmt den Vorsitz.) Schauen wir uns doch mal die Zahlen an, die uns die Behörden in den vergangenen Jahren zur Verfügung gestellt haben, und legen sie zu dem, was wir jetzt haben: Insgesamt sind die Straftaten zum Nachteil von Schülerinnen und Schülern im Land Bremen von 2017 bis 2023 von 50 auf 267 gestiegen. Das ist ein Plus von 48 Delikten bei gefährlicher und schwerer Körperverletzung. Mit anderen Zahlen könnte man auch sagen, es ist eine Zunahme von 436 Prozent. Im Bereich der einfachen Körperverletzung haben die Delikte um 101 zugenommen oder um 388 Prozent. Neben Schülerinnen und Schülern sind natürlich auch – oder leider auch – Lehrkräfte Opfer von Gewalt geworden. Hier stiegen die erfassten Straftaten im Zeitraum 2017 bis 2023 – leider nur für die Stadt Bremen für uns vorliegend – um 200 Prozent. Insgesamt lassen diese Zahlen aber vermuten, dass es noch eine hohe Dunkelziffer gibt. Mit dem Blick auf diese Zahlen klingt es fast schon zynisch, wenn man sich die Begründung des Senats Bovenschulte für diese Entwicklung anschaut. Dort steht, vor diesem Hintergrund sei von pandemiebedingten Nachholeffekten auszugehen, denn für diese Altersgruppe relativ typische Normüberschreitungen waren während der Pandemie nur begrenzt möglich und würden nun möglicherweise verstärkt auftreten. Sehr geehrte Damen und Herren, das hört sich nicht danach an, als ob man sich seitens der politisch Verantwortlichen Gedanken über eine echte Bekämpfung und Ursachensuche bei der steigenden Gewalt an Schulen machen würde. (Beifall CDU) Der Grund ist ja scheinbar schon gefunden. Wie wenig Bedeutung zum einen die Erhebung von objektiven Daten beziehungsweise die konsequente Bekämpfung von Gewalt an Schulen schon in der Vergangenheit hatte, möchte ich an zwei Projekten deutlich machen, die aus Kleinen Anfragen von uns schon mal vorgelegt wurden: 2018 überlegte man immerhin schon mal eine Einführung eines Meldesystems nach Hamburger Modell, weil man wusste, dass man keine belegbare Datenlage hat. Bis heute ist sie nicht eingeführt. In der Antwort von 2020 sprach man von einer Verstetigung des Projektes „Aufbau von schulinternen Krisenpräventionsteams“, eine Koordinationsstelle dazu sei angeblich schon ausgeschrieben und würde unmittelbar besetzt werden. Versuchen Sie mal, diesen Titel in der aktuellen Anfrage und der Antwort zu googeln oder nachzugucken – es gibt ihn nicht mehr! Man verweist heute auf die schwerpunktmäßige Zusammenarbeit mit den ReBUZen und den Kontaktpolizisten vor Ort. Meine Damen und Herren, wir diskutieren hier fast jede Bürgerschaft über die Überlastung der ReBUZe, und immer wieder wissen wir auch, dass gerade die Kontaktpolizisten mit anderen Aufgaben belastet werden und eben nicht vor Ort in den Stadtteilen ihren Aufgaben nachgehen können und nicht bereitstehen, wenn es um Präventionsarbeit in den Schulen geht beziehungsweise wenn sie an Fallkonferenzen teilnehmen sollen. Diese Entwicklung ist besorgniserregend und erfordert endlich Maßnahmen und nicht schulterzuckendes Hinnehmen von relativ typischen Normüberschreitungen, meine Damen und Herren. Diese Straftaten sind für uns keine typischen und hinnehmbaren Normenüberschreitungen. (Beifall CDU) Genau dieses Wording macht deutlich, dass vor allen Dingen der nachlässige Umgang mit diesem Problem das Problem immer größer werden lässt. Schulen müssen sichere Orte sein, an denen sich Schülerinnen und Schüler und alle, die an Schulen arbeiten, wohlfühlen und wo respektvoller Umgang herrscht. Wir brauchen eine effektive, stringente Präventionsarbeit, die eine Stärkung des Sozialverhaltens und gewaltfreie Konfliktlösung in den Vordergrund stellt. Da bedarf es als Grundlage einer einheitlichen Erfassung der Fälle (Glocke) und einer verlässlichen Statistik. An alldem fehlt es, das hat uns diese Antwort gezeigt. – Vielen Dank! (Beifall CDU) Vizepräsidentin Sahhanim Görgü-Philipp: Als nächster Redner erhält das Wort der Abgeordnete Falko Bries. Abgeordneter Falko Bries (SPD): Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, liebe Gäste! Ich werde in meinen Redebeitrag nicht sämtliche Zahlen wiederholen, sondern – –. (Abgeordnete Yvonne Averwerser [CDU]: Ja, ist ja auch peinlich! – Lachen und Beifall CDU) Langsam gewöhne ich mich auch an diese Zwischenrufe, vielen Dank dafür. Gewalt an Schulen ist nicht nur in Bremen ein wachsendes Problem, das zunehmend Aufmerksamkeit und Maßnahmen erfordert. Diesbezüglich sei auf die jüngste repräsentative Befragung des Deutschen Schulbarometers der Robert Bosch Stiftung verwiesen, welche im April 2024 veröffentlicht wurde. Demnach beobachtete bundesweit fast jede zweite Lehrkraft physische und psychische Gewalt an ihrer Schule. An Schulen in herausfordernden Lagen erkennen mehr als zwei Drittel ein Gewaltproblem. Auch an Schulen in beiden Stadtgemeinden lässt sich ein Anstieg der Gewaltvorfälle beobachten. Die Zunahme der Gewaltstraftaten ist bundesweit seit dem Ende der Coronapandemie festzustellen. Vermutet wird, dass es sich um pandemiebedingte Nachholeffekte handelt. Demnach haben soziale Isolation und eingeschränkter Schulbetrieb zu mehr Aggression und Konflikten unter den Schülern geführt. Zugleich konnten auch innerschulische Präventions- und Interventionsprogramme nur eingeschränkt angeboten werden. Auch die wachsende Heterogenität in den Schulen, in denen Kinder mit sehr unterschiedlichen Kulturen und familiären Hintergründen und Lernbiografien und Förderbedarfen zusammenkommen, stellt eine große Herausforderung für die Schulen dar. Nicht zuletzt beeinflussen auch internationale Konflikte wie der russische Angriffskrieg in der Ukraine oder der Nahostkonflikt das Zusammenleben in der Schule. In der Studie des Deutschen Schulbarometers gaben 68 Prozent der befragten Lehrkräfte an, dass soziale Kompetenzen und Sozialkompetenzen die wichtigsten Fähigkeiten seien, die Schule vermitteln müsse. In diesem Handlungsfeld existiert bereits eine Vielzahl an guten Angeboten an Schulen, um Kinder und Jugendliche sowie ihre Familien bei der Aufarbeitung der psychosozialen und körperlichen Folgewirkungen der Pandemie zu unterstützen; es wurden unter anderem das Landesprogramm „Schüler:innen stärken“ umgesetzt und zahlreiche Maßnahmen zur Stärkung sozial-emotionaler und körperlich-motorischer Kompetenzen durchgeführt. Bereits 2008 wurde das landesweite ressortübergreifende Konzept „Stopp der Jugendgewalt“ eingeführt, um sowohl präventiv als auch interventiv umfassend agieren und reagieren zu können. In den Schulen sind zahlreiche Maßnahmen aufgelegt worden, um unterschiedlichen Erscheinungsformen von Gewalt präventiv wirksam begegnen zu können, von Fachtagen über spezielle Fortbildungsangebote für Schulleitungen, Lehrkräfte und Schulsozialarbeiterinnen bis hin zu Präventionsprogrammen und Angeboten, die sich an die Schulen als Gesamtsystem wenden, mit dem Ziel, ein gutes Schulklima zu schaffen. Die gemeinsame Be- und Aufarbeitung von Gewaltvorfällen gehört zu den Aufgaben der regionalen Beratungs- und Unterstützungszentren, bei denen jeweils eine Antidiskriminierungsstelle eingerichtet wurde als niedrigschwelliges und vertrauliches Beratungs- und Unterstützungsangebot für Schüler:innen. Ein sehr gutes Beispiel ist das Angebot des Kinderschutzbundes „Kindernot braucht Lösungen“, das an Grundschulen angeboten wird und darauf abzielt, dass Kinder lernen, ihre Gefühle wahrzunehmen und sich in schwierigen Situationen Hilfe zu holen. Dabei werden auch Eltern und Lehrer einbezogen. Aber auch an vielen weiterführenden Schulen gibt es Angebote. Es gibt Schülerscouts, bei denen ältere Schüler Patenschaften für jüngere Schüler übernehmen. An vielen Schulen sind die Sozialarbeiter sehr aufmerksam und bemüht, das Thema Gewalt in den unterschiedlichen Formen aufzugreifen. In unseren beiden Stadtgemeinden sind 45 Schulen von der Grundschule bis zur berufsbildenden Schule am Courage-Netzwerk beteiligt und tragen den Titel „Schule ohne Rassismus, Schule mit Courage“. Aber auch unsere Polizei in Bremen und Bremerhaven – und das möchte ich hier einmal ganz deutlich hervorheben – ist sehr bemüht, schnell und unbürokratisch auf Vorfälle an Schulen zu reagieren. Hier leisten unsere KoPs hervorragende Arbeit. Unsere Polizei bietet aber noch viel mehr Angebote, um den Schulen die notwendige Unterstützung zu geben. Ich gehe davon aus, dass Sie die Angebote in der Antwort des Senats sicherlich alle aufmerksam gelesen haben. Meine Zeit ist vorbei. Ich bin gespannt, ich komme gleich noch mal wieder, werde zum ersten Mal die zweiten fünf Minuten nutzen. (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen) Vizepräsidentin Sahhanim Görgü-Philipp: Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Holger Fricke. Abgeordneter Holger Fricke (Bündnis Deutschland): Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Es sind alarmierende Ergebnisse, die bei der Großen Anfrage der CDU über Gewalt an Schulen veröffentlicht wurden. Die Anfrage brachte mich dazu, über meine eigene Schulvergangenheit nachzudenken. Meine Damen und Herren, es war für mich eine Reise in das Herz der Finsternis. Ich war einige Jahre an einer Grund- und Hauptschule in Gröpelingen. Bodyshaming war da an der Tagesordnung. Wir hatten in unserer Klasse einen Porky, einen Schwabbel, eine Stinky und einen doofen Egon. Es gab noch keine sozialen Netzwerke. Mit Karikaturen und boshaften Sprüchen wurden die Opfer verunglimpft. Dazu kamen diffamierende Schmierereien auf den Schultoiletten. Gelegentlich kam es auch zu Schlägereien. Messer waren damals noch nicht so en vogue, dafür wurden andere Waffen eingesetzt. Ein Klassenkamerad von mir wurde von einem älteren Jugendlichen auf dem Heimweg mit einer Fahrradkette angegriffen. Zum Glück war er ein schneller Läufer. In den Pausen wurde ich Augenzeuge sexueller Belästigung und Übergriffe auf Mädchen aus den achten und neunten Klassen. In der Nachbarschule wurde ein Lehrer von mehreren Neuntklässlern in einer Pause auf dem Schulhof verprügelt. Ein Schüler, der der Schule verwiesen wurde, rauchte zum Abschied eine dicke Zigarre auf dem Schulflur. Anschließend verrichtete er dort seine Notdurft. Ein anderer Schüler sprühte sexistische Beleidigungen neben den Schulausgang. Es sorgte für große Empörung, aber eine Untersuchung blieb ohne Ergebnis. Meine Damen und Herren, es waren harte Zeiten mit Gewalt, Kinderarmut und Verwahrlosung, die ich da erlebte. Ein Neuntklässler sagte eines Tages zu seinem Lehrer: „Ich muss jetzt nach Hause und mich um meine vier Geschwister kümmern. Meine Mutter ist gestorben.“ Die alleinerziehende Frau war schwere Alkoholikerin, sie starb vor den Augen ihrer Kinder. Meine Damen und Herren, warum erzähle ich das? Das Beschriebene ist über 40 Jahre her. Damals haben es alle gesehen – Schulleiter, Lehrer, Schüler. Was hat sich seitdem getan? Nicht viel. (Beifall Bündnis Deutschland) Es gibt inzwischen Streitschlichter, Schulassistenten und Sozialpädagogen, doch es ist nicht viel besser geworden. Was sich allerdings nicht geändert hat: Schon damals war die SPD für Bildung und für Fürsorge der ihr anvertrauten Schülerinnen und Schüler zuständig. (Beifall Bündnis Deutschland – Abgeordneter Jan Timke [Bündnis Deutschland]: Richtig!) Viele Täter und Opfer stammen aus sozial benachteiligten Familien. Inzwischen sind Kinder und Jugendliche aus gewalttätig geprägten Kulturen dazugekommen. Einige Jahre vor der Flüchtlingskrise wurde die Lehrerin und Ehefrau eines SPD-Spitzenpolitikers im Klassenraum von einem 16-jährigen Syrer mit dem Messer angegriffen. Zum Glück hörte ein Sportlehrer aus der Nachbarklasse ihre Hilferufe. Er kam rüber und streckte den Täter mit einem Karatetritt nieder. Ihr Mann sprach damals von einem bedauerlichen Einzelfall. Seine Frau ließ sich ans Landesinstitut für Schule (LIS) versetzen. Sie war in Sicherheit. Ich gehe nicht auf die aktuellen Zahlen der Anfrage ein. Sie sind erschreckend. Nicht jeder Lehrer, nicht jede Lehrerin hat die Möglichkeit, sich ans LIS versetzen zu lassen. Zurück bleiben die jungen Pädagogen und Pädagoginnen. Uns hat eine Personalrätin erzählt, dass sie jede Woche junge Pädagogen vor ihrem Schreibtisch stehen hat, die in Tränen aufgelöst berichten, dass sie beleidigt, bespuckt und geschlagen werden. (Beifall Bündnis Deutschland – Abgeordneter Jan Timke [Bündnis Deutschland]: Ja, das ist die Realität!) Wir lassen mit der aktuellen Bildungspolitik die jungen Lehrerinnen und Lehrer im Regen stehen. Das Problem ist nicht neu. Sie von der Koalition verlieren sich in Schönrednerei und Ignoranz. Schule mit Courage gegen Rassismus ist eine tolle Kampagne, wunderbar. Aber wann kommt endlich eine Kampagne „Schule mit Courage gegen Mobbing, gegen Gewalt“? (Beifall Bündnis Deutschland) Das kriegt Bremen aber seit über 40 Jahren nicht in den Griff, trotz Streitschlichtern, Sozialarbeitern und Anti-Mobbingprogrammen. Sie, liebe SPD, haben in der Bildung anscheinend in vielen Bereichen versagt. (Beifall Bündnis Deutschland) Das zeigt nicht nur die aktuelle CDU-Anfrage, ein Thema, das wir dringend auf die Agenda in diesem Hohen Haus setzen müssen, immer wieder. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall Bündnis Deutschland) Vizepräsidentin Sahhanim Görgü-Philipp: Als nächster Redner erhält das Wort der Abgeordnete Professor Dr. Hauke Hilz. Abgeordneter Prof. Dr. Hauke Hilz (FDP): Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete, sehr geehrte Gäste! Kommen wir mal wieder zurück von Einzelerfahrungen (Zuruf Abgeordneter Holger Fricke [Bündnis Deutschland] – Abgeordneter Piet Leidreiter [Bündnis Deutschland]: Das sind keine Einzelfälle!) zu dem, was hier tatsächlich debattiert wird, die Frage in der Großen Anfrage der CDU-Fraktion zu den statistischen Vorfällen von Gewalt an Schulen. Ich warne davor, mit einzelnen Fällen Bilder zu zeichnen, (Unruhe Bündnis Deutschland – Abgeordneter Sven Schellenberg [Bündnis Deutschland]: Sie sind hier in keiner Ampel!) die bestimmte Emotionen hervorrufen, sondern ich bitte darum, dass wir bei den sachlichen, fachlichen Themen bleiben, da gibt es genug zu kritisieren, (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen) Da gibt es genug zu kritisieren, denn natürlich ist aufgefallen, dass die Gewaltvorfälle an Schulen gegen Schüler aber auch gegen Lehrer in den letzten Jahren gestiegen sind. Die Zahlen, die jetzt direkt in der Frage sind, sind etwas misslich gewählt, weil der Zeitraum ein bisschen unglücklich gewählt ist in dieser Frage. Wenn man von 2020 bis jetzt abfragt, dann hat man den Referenzwert ja genau mitten in den Schulschließungen, mitten in der Coronazeit. Deswegen muss man – und Frau Averwerser hat es dann ja auch gemacht – weiter zurückschauen, um die Vorcoronazeit mit der Nachcoronazeit entsprechend zu vergleichen. Da sieht man deutlich, dass wir eine Zunahme an Gewalt in Schulen haben, und dagegen müssen wir mit aller Macht und dagegen müssen insbesondere Sie als Senat vorgehen, und zwar präventiv, um hier die Zahlen wieder einzudämmen, meine Damen und Herren. (Beifall FDP) Das Ganze allein auf die Schule zu beziehen, greift aus unserer Sicht ein bisschen kurz, denn wir haben eigentlich ein gesamtgesellschaftliches Problem. Wir haben diese Fälle – der Kollege Marcel Schröder von uns debattiert das ständig –, mehr Gewalt- und Verbrechensvorfälle in der Stadt insgesamt oder in den beiden Städten insgesamt. Wir haben jetzt im Wahlkampf vermehrt Gewaltfälle gegen Kolleginnen und Kollegen, die Wahlkampf machen in Sachsen, in Göttingen, zum Glück noch nicht in unseren beiden Städten. Ich hoffe, das bleibt so, aber Gewalt in der Gesellschaft ist leider auf dem Vormarsch. Es ist ein gesamtgesellschaftliches Problem, das wir auch gesamtgesellschaftlich angehen müssen, meine Damen und Herren. (Beifall FDP) Die Schule spielt dabei aber eine ganz wichtige Rolle, denn gerade in der Schule hören junge Menschen vielleicht das erste Mal, dass Grenzüberschreitungen so nicht gehen und so nicht akzeptiert werden. Je nachdem, wie das zu Hause im Elternhaus aussieht, ist diese Einsicht, dass Gewalt kein Mittel ist, um seine Meinung durchzusetzen, dass Gewalt kein Weg ist, um mit anderen umzugehen – –. Das ist leider nicht in jedem Elternhaus so verankert und oft auch nicht kommuniziert. Deswegen ist die Schule da ein ganz wichtiges Instrument, auf das gesetzt werden muss, und es passiert auch einiges. Aber das müssen wir in diesem Fall auch weiter intensivieren. (Beifall FDP) Ich finde die Kampagne „Schule gegen Rassismus – Schule mit Courage“ doch einen guten Baustein dabei. Streitschlichter ist ein weiterer Baustein. Wenn wir beim ReBUZ sind, dann ist es schon ziemlich schwierig, weil das ist ja immer eine Stufe weiter, eine Eskalationsstufe weiter. Wir müssen also aus unserer Sicht die Lehrkräfte noch besser schulen, wie man in der Schule Gewalttendenzen erkennt und darauf einwirken kann mithilfe von Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern, im Zweifel mithilfe der Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen, die in der Schule vor Ort sind. Denn je früher man gegen Gewalttendenzen einwirkt, desto eher kann man Schlimmeres verhindern. Ich glaube, hier müssen wir insgesamt noch mal die Kräfte bündeln und intensivieren, ein echtes Gewaltpräventionskonzept modernisieren und neu aufstellen. Wie gesagt, es ist aber ein Problem in unserer Gesellschaft. Ich weiß nicht, wie es den Kollegen geht, der eine oder andere macht ja auch für Parteien Wahlkampf, was da im Moment an Wahlständen passiert. Ich versuche dann immer dazwischenzugehen, sobald verbale Gewaltverherrlichung erfolgt, gerade die Jüngeren, die mit am Stand sind, dort zu verteidigen. Das ist nur ein Anfang. Wir müssen überall dort, wo Wortwahl gewaltverherrlichend ist, gegenstreiten, nicht nur als Parteien, sondern überall in der Gesellschaft. Das ist ein erster Schritt, den wir selber tun können, aber das Ganze müssen wir in der Schule weiter intensivieren. – Herzlichen Dank! (Beifall FDP) Als nächste Rednerin hat das Vizepräsidentin Sahhanim Görgü-Philipp: Wort die Abgeordnete Miriam Strunge. Abgeordnete Miriam Strunge (DIE LINKE): Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die Senatsantwort auf die Fragen der CDU zeigt, dass auch im Bundesland Bremen die Gewalt an Schulen zunimmt. Insbesondere die Zahl der Auseinandersetzungen zwischen Schüler:innen hat deutlich zugenommen, aber auch Lehrkräfte wurden öfter Opfer von meldewürdigen Angriffen. Trotzdem finde ich es nicht wirklich seriös, wie die CDU das hier im Eingangsstatement gemacht hat, mit Prozentzahlen zu arbeiten. (Abgeordneter Martin Michalik [CDU]: Ah, die Methodik wieder!) Denn wir haben ja relativ – – die absoluten Zahlen sind in manchen Fällen größer, in manchen Fällen – –, aber Sie reden hier von 436 Prozent Zunahme, ich weiß nicht, auf welchen Punkt Sie das beziehen. Ich will es auch noch mal an einem Beispiel deutlich machen. (Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]: Schwere Straftaten!) Registrierte Gewaltdelikte zum Nachteil von Lehrkräften, da der Punkt „einfache Körperverletzung“: Hier haben wir eine Zunahme von 200 Prozent – von einem Fall auf drei Fälle. Deswegen finde ich, dass es nicht so passend ist, in diesem Kontext mit Prozentzahlen zu arbeiten. Nichtsdestotrotz stimme ich Ihnen aber zu, dass das Gesamtbild der Zahlen eine besorgniserregende Entwicklung zeigt. Bremen ist mit Gewaltanstiegen an Schulen aber nicht alleine, sondern reiht sich da in die bundesweite Entwicklung ein. (Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]: Dann ist ja alles gut!) Bereits im März veröffentlichte die Deutsche Presseagentur eine Recherche, laut der die Gewalt an Schulen in zahlreichen Bundesländern zugenommen hat, darunter NRW, Thüringen und Niedersachsen. Kollege Bries hat schon darauf hingewiesen, dass im April das Deutsche Schulbarometer veröffentlicht wurde. Lehrkräfte wurden hier befragt, und sie sagten, dass die zunehmende Gewalt an Schulen ein zentrales Problem an den Schulen Deutschlands sei. Die Zahlen, die der Senat hier also vorlegt, überraschen nicht. Sie fügen sich nahtlos ein in das Bild, das sich bereits in den letzten Wochen abgezeichnet hat: Es gibt vermehrt Probleme mit Gewalt an deutschen Schulen. Ich kontextualisiere das nicht, um es zu verharmlosen, sondern einfach, um das Gesamtbild zu zeigen. Was wir daraus folgern müssen, bedeutet natürlich: Wir müssen handeln! Zum Glück macht das der Senat auch schon, wie die Senatsantwort zeigt. Es gibt diverse Programme zur Gewaltprävention in Bremen und Bremerhaven. Die Schulen, die ReBUZe, das LIS und die Polizei arbeiten gemeinsam daran, dass Kinder und Jugendliche zu friedlichen Mitteln der Konfliktlösung greifen können, aber auch daran, dass sie sich wehren oder einschreiten können, wenn es zur Auseinandersetzungen auf dem Schulhof oder im Klassenzimmer kommt. Auch für die Fälle, in denen es zum Konflikt kommt, hat die Senatorin für Kinder und Bildung das Handwerkszeug geschärft. Es gibt den Notfallordner, der wurde überarbeitet, und in ihm findet sich ein Handlungsleitfaden, was im Krisenfall zu tun ist. Zum neuen Notfallordner wird es auch ein digitales Fortbildungstool geben, damit sichergestellt ist, dass allen Lehrkräften in den Schulen ganz klar ist, wie dieser Ordner eingesetzt werden muss. Besonders wichtig in der Prävention, aber auch in der Reaktion auf Gewalt finde ich den Ausbau der Schulsozialarbeit. Schulsozialarbeit hat ein Auge auf Konflikt im Schulleben, und für viele Schülerinnen ist sie eine wichtige Anlaufstelle, wenn sie Probleme haben. Außerdem leisten Schulsozialarbeiter:innen eine wichtige Verbindungsarbeit in den Stadtteil, zu den Freizis und zu Kontaktpolizist:innen. Daher war es so richtig, dass die rot-grün-rote Koalition in ihrem ersten Regierungsjahr die Sozialarbeit an Schulen massiv ausgebaut hat und an den Schulen der Sozialstufe 3, 4 und 5 damals jeweils eine Stelle für Schulsozialarbeit eingerichtet wurde. (Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]: Hat ja richtig geholfen!) Das sind insgesamt rund 80 Prozent der bremischen Schulen. Ich bin aber nicht damit zufrieden, dass wir es seither nicht geschafft haben, die Lücke der letzten 20 Prozent zu schließen, denn jede Schule in der Stadt muss über Schulsozialarbeit verfügen. An dieser Stelle schaue ich mal ganz anerkennend nach Bremerhaven, wo dieses Ausbauziel bereits erreicht wurde. Ganz besonders ärgerlich finde ich aber eben nicht nur, dass wir die Ausweitung auf die Sozialstufen 1 und 2 nicht geschafft haben, sondern auch, dass wir in den Sozialstufen 3 bis 5 neue Lücken reißen. Denn für die Schulen, die wir in den benachteiligten Stadtteilen neu gründen, können wir aktuell keine neuen Stellen für Schulsozialarbeit schaffen. Das halte ich wirklich für einen Fehler. Diese Schulen brauchen die Schulsozialarbeit so dringend von Anfang an. (Beifall DIE LINKE) Analog zu der Zuweisungsrichtlinie für Lehrkräfte, die auch bei einer Schulneugründung in einem Quartier mit hoher Armutsgefährdung sofort zusätzliche Förderstunden vorsieht, brauchen wir endlich auch eine Zuweisungsrichtlinie für nichtunterrichtendes Personal, damit diese Kinder auch automatisch von Schulsozialarbeiter:innen unterstützt werden können. Wenn wir den Gewaltanstieg an den Schuhen anschauen, dann ist es auch besonders ärgerlich, dass wertvolle Präventionsprogramme wie zum Beispiel die Respekt Coaches vom Bund weggefallen sind. Ich finde es wirklich sehr besorgniserregend, wie die Ampelkoalition (Glocke) in ihrer Sparwut nicht die wichtige Notwendigkeit im Land anerkennt. Wir in Bremen werden weiter dafür kämpfen, dass es Präventionsprogramme an Schulen gibt. – Herzlichen Dank! (Beifall DIE LINKE, SPD, Bündnis 90/Die Grünen) Vizepräsidentin Sahhanim Görgü-Philipp: Als nächste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Dr. Franziska Tell. Abgeordnete Dr. Franziska Tell (Bündnis 90/Die Grünen): Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleg:innen! Die Zahlen, die in der Anfrage präsentiert werden, sind erschreckend, wir haben dazu jetzt auch schon einige Sachen gehört. Es ist erschreckend zu lesen, wie viele Kinder und Jugendliche von Körperverletzung, von Gewaltdelikten an Schulen betroffen sind, auch, wenn Lehrkräfte davon betroffen sind. Das ist ein Problem, und es zeigt, dass es notwendig ist, dass Maßnahmen ergriffen werden, dass die Schulen und die Schüler:innen besser unterstützt werden, dass es mehr Präventionsarbeit gibt und dass dem entgegengewirkt wird. Es wurde auch schon gesagt, dass man bei der Einordnung der Zahlen in der Anfrage ein bisschen vorsichtig sein muss, weil die Zeiträume, die dargestellt wurden, nur relativ beschränkt sind und die Pandemie eine Rolle spielt. Wir hatten jetzt auch schon die Einordnung der Zahlen aus der Zeit davor. Daher will ich dazu gar nicht mehr so viel sagen. Ich glaube aber, dass wir bei dem Hinweis auf die Ursachen für die steigende Gewalt – und da bin ich Herrn Professor Hilz sehr dankbar für die Einordnung, dass es auch eine gesellschaftliche Tendenz ist, die wir da sehen – sehr genau hingucken: Woher kommen eigentlich die Gründe für diese Gewalt? Sicherlich spielt die Pandemie da eine große Rolle und macht sicherlich noch mal einen Unterschied für die Kinder und Jugendlichen, ganz besonders für die, die in Pandemiezeiten davon betroffen waren, dass Schulen geschlossen waren, dass viele andere Angebote, die sie sonst nutzen konnten, nicht zur Verfügung standen, und dass so auch notwendige Präventionsarbeit nicht so stattfinden konnte. Aber die Pandemie kann auch alleine nicht als Ausrede gelten oder als alleinige Ursache gesehen werden. Darum muss man, glaube ich, auch da den Blick ein bisschen weiten in die Gesellschaft und in die Gesamttendenzen. Es gibt verschiedene Gründe. Wir hatten ja hier vor einer Weile auch schon das Thema „Psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen“, wo wir auch sehen, dass es da steigende Tendenzen gibt. Das hat natürlich auch gewisse Zusammenhänge. Psychische Belastung kann auch Aggressionen steigern, verändernde Lebensbedingungen, die Pandemie können Aggressionen steigern, auch die Klimakrise übrigens, da gibt es eindeutige Zahlen: Steigende Temperaturen steigern auch das Aggressionspotenzial von Menschen. Diesen gesamten Komplex muss man im Hinterkopf haben, wenn man sich die Zahlen anguckt, und wir stellen fest, es gibt sehr viele Faktoren, die diese Situation gerade leider begünstigen und die es darum notwendig machen, entgegenzuwirken. Darum ist es so entscheidend, dass wir in der Schule auf Prävention setzen, dass wir Schulen dabei unterstützen, die Schüler:innen besser zu unterstützen, dass es zwischen den verschiedenen Playern eine gute Zusammenarbeit gibt. Das ist in erster Linie an den Schulen natürlich die Schulsozialarbeit, da kann ich meiner Vorrednerin nur beipflichten: Wir brauchen da noch eine Verstärkung. Wir müssen dafür sorgen, dass schlussendlich alle Schulen mit Schulsozialarbeit ausgestattet werden und unterstützt werden. Wir müssen auch dafür sorgen, dass verschiedene Programme an den Schulen fortlaufen können und funktionieren, um Präventionsarbeit an den Schulen leisten zu können. (Beifall Bündnis 90/Die Grünen, SPD, DIE LINKE) Im weiteren Schritt ist auch die Zusammenarbeit mit den weiteren Akteur:innen entscheidend, denn je nach Eskalationsstufe gibt es – das haben wir auch schon ein bisschen gehört – als Erstes die Arbeit an den Schulen, dann gibt es die Arbeit der ReBUZe. Auch da merken wir, die steigenden Fallzahlen sorgen natürlich für eine erhöhte Belastung und auch für einen erhöhten Bedarf, und auch da müssen wir in den Blick nehmen: Wie können wir auch die ReBUZe besser unterstützen, dass sie dieser notwendigen Arbeit gerecht werden können, die Schüler:innen, die in Konfliktsituationen sind, abzuholen, zu unterstützen, damit es nicht weiter eskaliert? Auch die Zusammenarbeit und die Kommunikation mit den Akteur:innen außerhalb von Schule ist extrem notwendig. In Gesprächen mit Schulen habe ich in letzter Zeit immer wieder reflektiert bekommen, dass die Zusammenarbeit mit der Polizei bei wirklich schlimmen Situation sehr gut ist. Das, finde ich, ist wichtig und eine gute Nachricht, dass es da eine enge Zusammenarbeit gibt und man auch gemeinsam daran arbeitet, wie man mit den Situationen umgeht. Diese Kommunikation braucht es zwischen Schule, zwischen den Sozialarbeiter:innen, auch zwischen dem Amt für soziale Dienste und den Eltern der Schüler:innen, die ja am Ende alle damit befasst sind: Wie gehen wir damit um? Wie unterstützen wir die Schüler:innen eigentlich, und sorgen dafür, dass es nicht wieder zu solchen Gewaltdelikten kommt oder dass es natürlich besser noch überhaupt gar nicht erst zu solchen Gewaltdelikten kommt? Ich glaube, diese gemeinsame Zusammenarbeit, diese Kommunikation zwischen den verschiedenen Playern, da gibt es noch großen Bedarf, das zu verbessern, das auszubauen und dafür zu sorgen, dass wirklich alle, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, noch besser zusammenarbeiten können, damit eine gute Gewaltprävention wirklich greifen kann und in den Fällen, in denen Gewalt passiert, eine Aufarbeitung gut passieren kann und Schüler:innen so unterstützt werden, dass es nicht wieder zu solchen Vorfällen kommt. – Vielen Dank! (Beifall Bündnis 90/Die Grünen, SPD, DIE LINKE) Vizepräsidentin Sahhanim Görgü-Philipp: Als nächster Redner erhält das Wort der Abgeordnete Falko Bries. Abgeordneter Falko Bries (SPD): Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Ich war vorhin noch nicht ganz durch damit, aber ich möchte ganz kurz nebenbei erwähnen: Ja, ich glaube, ich weiß, wenn ich so in die Runde gucke – –. Ich war heute Morgen schon an einer Schule, und seit 28 Jahren arbeite ich ja nun schon an einer Schule, und diese Schule liegt in einem Stadtteil mit besonderer Herausforderung, und ich kann Ihnen sagen, dass ich auch noch auf dem Schulgrundstück wohne und also alles ganz hautnah mitbekomme. Ja, es hat sich sicherlich etwas getan. Aber glauben Sie mir, 600 Schüler an einer Schule und vier, fünf davon, die sich vielleicht zehn Mal anders verhalten; aber die Schulen sind alle gewillt, so schnell wie möglich darauf zu reagieren, um Gewalt an Schulen nicht so aufflammen zu lassen, wie es hier von den einen oder anderen dargestellt wird. (Beifall SPD) Nun mache ich da weiter, wo ich vorhin aufgehört habe. Ein Angebot möchte ich hier noch hervorheben: Das ist das Angebot „Nicht mit mir“, das in Zusammenarbeit mit dem ZEB, dem LIS, der Polizei, den Pädagoginnen und Pädagogen für die fünften und sechsten Klassen angeboten wird. Zusätzlich hat die Senatorin für Kinder und Bildung einen neuen Notfallordner für Schulen eingeführt, der detaillierte Handlungsempfehlungen für verschiedene Krisensituationen enthält, darunter auch Gewaltvorfälle. Dieser Ordner soll den Schulen helfen, angemessen auf solche Ereignisse zu reagieren und die Sicherheit und das Wohlbefinden der Schüler und Lehrer zu gewährleisten. Trotz dieser Maßnahmen bleibt der Bedarf an Unterstützung groß. Viele Schulen im Land Bremen und deutschlandweit fordern mehr Schulsozialarbeiter – das ist ja nun schon von allen hier gefordert worden –, und ich glaube, das ist auch einer der richtigen und wichtigen Hebel, die wir brauchen. Denn wie ich eben berichtet hatte: Wir waren eine der ersten Schulen mit Schulsozialarbeitern, und da wird wirklich noch sofort reagiert. Ich glaube, der Ausbau der Schulsozialarbeit darf auf keinen Fall stehenbleiben, um Klassen mit zusätzlichen Mitteln für Präventionsprojekte und der steigenden Gewalt effektiv begegnen zu können. Schon lange werden in sozioökonomisch benachteiligten Stadtteilen die Schulen mit zusätzlichen Ressourcen unterstützt. Wir werden im nächsten Doppelhaushalt die Zahl der Doppelstärkung in benachteiligten Stadtteilen ausbauen. Hierhin fließen auch die Mittel aus dem Startchancen-Programm von Bund und Ländern, mit denen unter anderem multiprofessionelle Teams gestärkt werden, sodass Chancen gezielt finanziert werden können. Wir schaffen zudem ein flexibles Budget nach Index für Schulen, die nicht im Startchancen-Programm sind. Ich habe mir lange überlegt: Was könnte mein Schlusswort sein? Mein Schlusswort ist: Durch meine langjährige Arbeit an Schulen habe ich festgestellt, dass jede Generation ihre eigene Sprache und auch ihre eigenen Probleme hat. Ich habe aber nie die Hoffnung aufgegeben, an unsere Kinder und Jugendlichen zu glauben. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE) Vizepräsidentin Sahhanim Görgü-Philipp: Weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten liegen nicht vor. Als nächste Rednerin hat das Wort Frau Senatorin Sascha Karolin Aulepp. Senatorin Sascha Karolin Aulepp: Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Ja, auch in den Schulen in Bremen und Bremerhaven ist Gewalt ein Thema, auch in unseren Schulen findet Gewalt statt wie überall in Deutschland. Das hat die CDU eingangs betont. Schule ist – und das ist hier in der Debatte auch schon mehrfach gesagt worden – Teil der Gesellschaft, und zwar ein ganz wesentlicher Teil der Gesellschaft für alle diejenigen, die Schule besuchen. Hier kommen tagtäglich Menschen zusammen, die ansonsten gar nicht viel miteinander zu tun hätten, und hier kommen tagtäglich junge Menschen zusammen, die noch lernen, wie sie mit Konflikten umzugehen haben und die da manchmal noch eine ganze Menge zu lernen haben. In Schule kommt es tagtäglich zu Konflikten, kleineren, aber eben auch größeren. Das liegt daran, dass Schule ein Ort ist, an dem Menschen aufeinandertreffen, an dem Menschen Frustration erfahren, Druck erfahren, Dinge tun müssen, auf die sie vielleicht nicht so viel Lust haben. Das hat aber auch viel damit zu tun, dass Menschen ihre eigene Geschichte, ihre eigenen Konflikte, ihre Sorgen und Nöte natürlich mit in die Schule bringen. Deswegen ist es auch ganz deutlich, dass die gesamtgesellschaftliche Situation, die gesamtgesellschaftliche Entwicklung hier auch thematisiert werden muss und auch angesprochen worden ist. In Schule ist es deswegen umso wichtiger, immer wieder deutlich zu machen: Gewalt darf kein Mittel der Auseinandersetzung sein. Gewalt wird an Schule konsequent verfolgt, und zwar sowohl rechtlich – deswegen ist auch die Zusammenarbeit mit der Polizei, die sehr gut ist seitens der Schulen, so wichtig – aber auch und vielleicht sogar vor allem, wenn man sich überlegt, dass es vor allen Dingen die jungen Menschen sind, die in diesen Konflikten stehen, vor allen Dingen mit den Mitteln, die für Schulen wesensbestimmend sind, und das sind die pädagogischen Mittel, weil gerade diese so wichtig sind dafür, Kindern, Jugendlichen, jungen Erwachsenen beizubringen, wie man miteinander umgeht, um zukünftige Gewalt zu verhindern. Unsere Schulen müssen – und das tun sie auch – Schülerinnen und Schülern, aber auch ihren Familien Wege gewaltfreier Kommunikation und gewaltfreier Konfliktlösung aufzeigen. Dazu gehört auch, zu verdeutlichen, was Gewalt bei den Leidtragenden aber auch bei der gesamten Gesellschaft verursacht. Wir müssen Menschen, die an Schule arbeiten und auch selbst von Gewalt betroffen sind und die mit Gewalt von Schülerinnen und Schülern umgehen müssen, und zwar auch, wenn die untereinander ausgeübt wird, unterstützen, ihnen den Rücken stärken, ihnen Mittel an die Hand geben – und das tun wir. Das ist hier ja auch und nicht nur von der Koalition dargestellt worden. Ja, die Zahlen in unserer Antwort machen deutlich, dass es das Problem auch in Schulen im Land Bremen gibt, und weil jede Zahl nicht nur eine Ziffer ist, sondern für nicht tolerables Verhalten steht, das Menschen Leid zufügt, ist jede dieser Zahlen, jeder dahinterstehende Vorfall einer zu viel. Vielleicht noch einmal kurz bei der Frage Zahlenerhebung und Statistik: Ich fand es ein bisschen schade, dass die CDU, als sie die mangelnde Stringenz beklagt hat, nicht vollständig zitiert hat. Diese mangelnde Stringenz bezieht sich auf die Stadtgemeinde Bremerhaven, weswegen wir ja auch – und das hat die CDU gelobt – für Bremen diese Zahlen eben doch vorliegen haben. Wir haben auch mit einem Anstieg der gemeldeten Gewaltvorfälle an Schulen und im schulischen Kontext zu tun. Das hat auch was damit zu tun, dass wir an Schulen eine „Zero Tolerance“-Strategie haben und deswegen auch mehr über Gewalt gesprochen wird. Das hat auch was damit zu tun, dass nach der Coronapandemie Schülerinnen und Schüler wieder aufeinandertreffen, weil sie sich wieder in echt begegnen, weil wieder Unterricht in Präsenz stattfindet und da natürlich auch – ich habe eingangs von der Frustration und den Schwierigkeiten gesprochen – wieder Situationen auf der Tagesordnung stehen, die zu Konflikten führen und, wenn man sich in echt begegnet, die auch zu Gewalt führen. Dieser Anstieg ist zumal dann natürlich zu verzeichnen, wenn die Schüler:innenzahlen derart eklatant steigen, wie das in den vergangenen drei Jahren der Fall gewesen ist. Wir haben fast 75 000 Schülerinnen und Schüler im Land Bremen. Vielleicht hilft das ja auch ein bisschen bei der Einordnung der Zahlen. Der Abgeordnete Bries hat es gerade an seiner Schule mit den Gesamtzahlen und den auffälligen Zahlen verdeutlicht, aber 75 000 ist dann vielleicht auch noch mal eine andere Situation. Auch noch ein Punkt: Der Erklärungsansatz, den die Kollegin Averwerser zitiert hat, das ist – –, die steht zwar in der Antwort des Senats, und von daher hat der Senat sie auch dem Parlament gegeben. Der Erklärungsansatz stammt allerdings nicht von uns. Der stammt vom Bundeskriminalamt und den dortigen Kriminalitätsforscherinnen und - forschern und dass die sich ganz besonders damit beschäftigen, Argumente für den Senat Bovenschulte zu liefern, das wäre mir neu. (Abgeordnete Yvonne Averwerser [CDU]: Dann machen Sie es sich zu einfach!) Nur zur Einordnung der Erklärungsansätze. Es ist wichtig, dass wir uns angucken, wie die Situation ist. Es ist wichtig, dass wir das nicht auf eine Art und Weise tun oder in der Absicht, besonders viel Wind zu machen, sondern es ist wichtig, dass wir das tun, um Gewalt an Schulen möglichst einzudämmen. Zur Ehrlichkeit und zur gesamtgesellschaftlichen Ehrlichkeit gehört auch dazu, wir werden wie überall in der Gesellschaft Gewalt an keiner Stelle vollständig verhindern können, und wer das behauptet oder verspricht oder meint, das sei ein rein bremisches oder ein rein bildungspolitisch bremisches Thema – Frau Averwerser schüttelt den Kopf, ich spreche nicht Sie an –, der ist entweder naiv oder verdreht Fakten mit Absicht. (Beifall SPD) Die „Zero Tolerance Policy“ an unseren Schulen gegenüber Gewalt habe ich schon erwähnt. Das geht um körperliche, physische, aber natürlich auch psychische und digitale Gewalt. Gerade die wäre heute Morgen auch schon Thema gewesen, wenn die Antworten des Senats auf die Frage zum Cybermobbing hier noch zur Diskussion hätten gestellt werden können. Die Gewalt, die digitale Gewalt hat angesichts der zunehmenden Digitalisierung, angesichts der Kommunikation von Schülerinnen und Schülern untereinander aber natürlich auch mit Menschen, die an Schule arbeiten, zugenommen, und an dieser Stelle ist es mir ganz wichtig, noch einmal deutlich zu machen, die findet immer noch und viel zu häufig immer noch im Verborgenen statt. Das ist ein Handlungsfeld, dem sich der Senat an dieser Stelle auch besonders widmet, nämlich die Frage: Wie gehen wir eigentlich miteinander im Netz um? Wie gehen Schülerinnen und Schüler damit um, wenn sie im Netz auf Social Media angefeindet, gemobbt, unterdrückt oder womöglich sogar auf quasi lustige Weise in irgendeiner Weise bloßgestellt werden? Der Umgang, der kompetente Umgang mit Medien, der gehört integral zum Bildungsauftrag unserer Schulen dazu. Dabei werden die Schulen auch unterstützt aus meiner Behörde, aus dem Landesinstitut für Schule, und da sind Schulen dran, und das ist mir an der Stelle ganz wichtig. (Beifall SPD) Die schulischen Notfallpläne sind auch und insbesondere an dieser Stelle überarbeitet worden. Die themenspezifischen Handlungsfelder unter anderem zum Thema digitale Gewalt, aber auch Gewalt gegen Schulpersonal, sexualisierte Gewalt, Schlägereien und vieles mehr: Das ist der neue, der zweite Band. Ich freue mich sehr, dass der nicht nur gemeinsam mit dem Personalrat Schulen erarbeitet wurde, sondern dass ich ihn auch gemeinsam mit dem Personalrat Schulen vorstellen durfte. Das wollten die nicht, um noch mal richtig deutlich zu machen, was für einen Murks die Behörde da gemacht hat, sondern das war dem Personalrat Schulen ganz wichtig, das mit vorzustellen, weil sie sagen, das ist genau die richtige Richtung. Das ist die richtige Handreichung, und das ist das, was wir an den Schulen in Bremen und in Bremerhaven brauchen. Das muss mit Leben erfüllt werden. Das ist angesichts der riesigen Herausforderungen an die Kolleginnen und Kollegen und natürlich auch an die Schülerinnen und Schüler in der Schule schwierig und eine große Herausforderung. Deswegen gibt es seitens meiner Behörde, seitens des Landesinstituts genau so wie auch in Bremerhaven ein umfangreiches Präventions- und Interventionsangebot, das ist hier auch schon in Beispielen dargestellt worden. Auch die Polizei in Bremen und in Bremerhaven unterstützt die Schulen mit Präventions- und Interventionsangeboten, auch die sind hier schon beispielhaft genannt worden, und übrigens auch nicht nur mit Präventionsund Interventionsangeboten, sondern auch tatsächlich in Person und vor Ort. Die Kontaktbereichspolizisten oder KoPs, die gehören in das schulische Bild. Insbesondere an den Grundschulen sind sie für die Kinder wichtige Bezugspersonen, und ich jedenfalls erlebe diese Polizeibeamtinnen und - beamten auf jeder Schulveranstaltung, auf der ich bin. Die kommen da nicht hin, weil sie aufpassen müssen, dass nichts Schlimmes passiert, sondern die kommen dahin, weil sie sich der Schule verbunden fühlen und weil sich die Kinder freuen, die zu sehen, denen Spitznamen geben. Das muss ich jetzt hier nicht ausbreiten, aber Polizei ist auch ein ganz wichtiger Ansprechpartner für Schulen. An unseren Schulen, das wissen wir alle, konzentrieren sich gesellschaftliche Entwicklungen und Probleme, weil Schule nicht außerhalb von Gesellschaft liegt. Ich möchte aber trotzdem an der Stelle das noch einmal sagen, was ich eingangs gesagt habe: Schule kann nicht allein die gesellschaftlichen Probleme lösen. Ja, Schule ist ein wichtiger Ort dafür, schon allein deshalb, weil in Schulen die Grundlagen für ein gedeihliches Miteinander gelegt werden. Bei allen Schwierigkeiten, die da bestehen, da leisten die Kolleginnen und Kollegen an den Schulen tagtäglich Herausragendes, die Lehrkräfte, die Pädagoginnen und Pädagogen, die Sozialarbeitenden und nicht zuletzt auch die Menschen, die die ersten Ansprechpartner in Schule sind, die Schulverwaltungskräfte. Deswegen noch mal einen ganz herzlichen Dank an all die Kolleginnen und Kollegen hier von dieser Stelle aus. (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen) Es ist wichtig, dass diese Kolleginnen und Kollegen Bindeglied sind zur Jugend- und Sozialarbeit, zum Amt für Soziale Dienste, zu den Familien. Deswegen hat die Schulsozialarbeit da auch besondere Bedeutung. Auch das ist hier schon deutlich geworden und gesagt worden. Schulsozialarbeit ist nicht die einzige Sozialarbeit, die mit Kindern und Jugendlichen, die zur Schule gehen, arbeitet. Auch das ist mir immer wichtig zu betonen. Das sind Bindeglieder und Mittler. Übrigens sind auch Lehrkräfte, Pädagoginnen und Pädagogen, die natürlich kompetent mit solchen Fragen umzugehen wissen und auch umgehen, das ist nicht allein Aufgabe einer bestimmten Profession, sondern das machen alle insgesamt und in einem ganzheitlichen Ansatz. Deswegen bin ich auch sehr froh, dass wir die Schulsozialarbeitenden haben und freue mich darauf, wenn dieses Haus den Haushalt hoffentlich in zweiter Lesung beschließen wird, dass insbesondere für die Willkommensschulen auch noch mal eine Aufstockung der Schulsozialarbeit kommen wird. Das ist von der Regierungskoalition eine ganz wichtige und gute Maßnahme. Wir bleiben dran, wir kümmern uns um die Gewalt an Schulen, und wir arbeiten – und das tun vor allen Dingen die Kolleginnen und Kollegen in den Schulen – daran, dass diese Vorfälle thematisiert werden, dass sie bearbeitet werden und auch daran, dass die Zahlen im Verhältnis zu den Schüler:innenzahlen sinken. – Herzlichen Dank! (Beifall SPD) Vizepräsidentin Sahhanim Görgü-Philipp: Als nächste Rednerin erhält das Wort die Abgeordnete Yvonne Averwerser. Abgeordnete Yvonne Averwerser (CDU): Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte doch noch mal die Gelegenheit nutzen, um einfach mal so alles einzusammeln, was ich jetzt heute hier gehört habe. Ich nehme mit, wir sind alle nicht zufrieden mit dem, wie Gewaltprävention an unseren Schulen derzeit funktioniert. Ich nehme mit, dass wir für die Spitze des Eisbergs, die Zahlen, die uns als Straftaten, als angezeigte Taten vorgelegt werden konnten, dass wir dafür Maßnahmen haben: den Notfallkoffer oder auch Gespräche mit dem ReBUZ beziehungsweise mit der Polizei. Aber eins müssen wir doch auch sehen: Gewalt fängt viel früher an. Gewalt fängt nicht erst dann an, wenn es eine Straftat ist. Da müssen wir anfangen! (Beifall CDU) Dafür fehlt mir hier tatsächlich so ein bisschen der Anfang; dafür, dass wir tatsächlich anfangen zu gucken, auch in den Grundschulen schon, weil da – und da muss ich ehrlich sagen, ich bin nicht jemand, der sagt, dass ich oft angerufen werde bei bestimmten Themen in der Bürgerschaft, aber zu diesem Thema wurde ich tatsächlich angerufen, und es war eine Grundschule in der Vahr – darüber gesprochen wurde, dass sich Lehrer in den Grundschulen schon nicht mehr sicher fühlen und auch nicht mehr sicher im Umgang mit den Jugendlichen, die dann aber auch schon – –. (Zuruf Abgeordneter Muhammet Tokmak [SPD] – Unruhe] Bitte? (Abgeordneter Muhammet Tokmak [SPD]: Mit Sechsjährigen kann es ganz schön gefährlich werden, das können wir teilen!) Wenn Sie das auch schon wissen, ist es ja in Ordnung. Aber schade. Nein, aber dass es da schon ein Potenzial an Aggressionen gibt, an Beleidigungen, an einem unschönen Umgang, der einer Bearbeitung bedarf, und zwar nicht erst, wenn er zur Straftat wird: Da, glaube ich, müssen wir konsequenter vorgehen. Da muss die Schulung des Personals besser sein, da müssen die Fortbildungen, was Präventionskurse betrifft, verpflichtend sein. Das konnte ich leider nicht rausfinden, ob das der Fall ist. Ich bin auch der Meinung, dass wir zu wenig Schulsozialarbeiter haben, da sind wir gar nicht auseinander. Aber was nutzt uns dieses viele Personal an Schule, häufig ist es immer noch zu wenig, aber wenn es viel Personal ist, wenn es nicht ein gemeinsames Verständnis davon hat, wie man mit solchen Gewaltvorfällen oder mit solchen Situationen umgeht? Da muss es ein gemeinsames Vorgehen geben, da müssen Konzepte sein, da müssen Konzepte vielleicht auch individuell auf bestimmte Schulen zugeschnitten werden, gemeinsam mit dem Lehrkörper, sodass da auch wirklich auf die individuelle Situation des einzelnen Stadtteils eingegangen werden kann. Ich glaube nicht, dass es hilft, dass man mit einem großen Konzept und einem großen Wurf sozusagen versucht, eins für alle zu schaffen. Ich glaube, da kommt man dann doch nicht immer so ins Detail und in die Problemlösung rein, wie das vielleicht notwendig ist. Frau Strunge – –! Jetzt ist sie weg. (Abgeordnete Ute Reimers-Bruns [SPD]: Da oben sitzt sie!) Ah, doch, ich habe sie schon gesehen. Ich finde es ja immer schön, wenn Sie die Problemlösung beim Bund sehen. Ich fände es schöner, wenn wir die Problemlösung hier vor Ort hinbekommen könnten. (Beifall CDU) Wir loben immer die kurzen Wege, das gute Miteinander. Dann nutzen wir es doch mal genau an dieser Stelle, um individuell für die Schülerinnen und Schüler, für die Lehrer, für die sozialen Sonderpädagogen, Sozialarbeiter und die einzelnen Schulstandorte vor Ort mit allem Vernetzten, was da drum ist, zusammenzuarbeiten und ein Konzept zu entwickeln. Ich glaube, da kämen wir ein ganzes Stück weiter und könnten damit vielleicht auch Vorreiter werden in Deutschland, tatsächlich, und bundesweit, dass sich die Zahlen in Bremen anders entwickeln als woanders, unabhängig davon, wie stark die Schülerzahlen steigen, Frau Senatorin. Auch das haben wir natürlich durchgerechnet. Der ist in dem Moment nicht relevant, dieser Zuwachs, anscheinend. Aber das können wir an anderer Stelle noch mal aufnehmen. Sonst hätte ich das tatsächlich auch benannt. Wie gesagt, wir sind alle nicht zufrieden mit dem Ganzen. Ich hoffe, wir kommen mit der Großen Anfrage und dem, was wir da jetzt an Ergebnissen und an Wünschen und Empfehlungen zusammengetragen haben, ein Stück weiter, und zwar zugunsten der Kinder, der Schülerinnen und Schüler, der Lehrkörper, von allen, die in Schule arbeiten und die sich dann endlich sicher fühlen sollen; dass sie dann die Konzepte und die Handlungskonzepte an die Hand bekommen, um tatsächlich aktiv vor Ort so arbeiten zu können, dass diese Zahlen mittelfristig, am liebsten kurzfristig, sinken. – Vielen Dank! (Beifall CDU) Vizepräsidentin Sahhanim Görgü-Philipp: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Aussprache ist geschlossen. Die Bürgerschaft Landtag nimmt von der Antwort des Senats mit der Drucksache 21/457 auf die Große Anfrage der Fraktion der CDU Kenntnis. Meine Damen und Herren, ich unterbreche die Sitzung der Bürgerschaft (Landtag) für eine Mittagspause bis 14:30 Uhr. (Unterbrechung der Sitzung um 12:45 Uhr)  Präsidentin Antje Grotheer eröffnet die unterbrochene Sitzung wieder um 14:36 Uhr. Präsidentin Antje Grotheer: Die unterbrochene Sitzung der Bürgerschaft (Landtag) ist wieder eröffnet. Abstimmung über die Festsetzung eines Ordnungsgeldes Meine Damen und Herren, der Verfassungs- und Geschäftsordnungsausschuss der Bürgerschaft hat wegen der gestrigen Äußerungen des Abgeordneten Olaf Zimmer, die ich hier nicht mehr wiederholen möchte, die Festsetzung eines Ordnungsgeldes in Höhe von 600 Euro beantragt. Der Verfassungs- und Geschäftsordnungsausschuss hat zuvor dem Abgeordneten Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Nach § 55 der Geschäftsordnung beschließt die Bürgerschaft über diesen Antrag. Eine Debatte über diesen Antrag findet nicht statt. Wir kommen deshalb direkt zur Abstimmung. Wer dem Antrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. (Dafür: SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE, Bündnis Deutschland, FDP, Abgeordneter Sascha Schuster [fraktionslos], Abgeordneter Sven Lichtenfeld [fraktionslos]) Ich bitte um die Gegenprobe. (Dagegen: Abgeordneter Olaf Zimmer [DIE LINKE]) Stimmenthaltungen? Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) stimmt dem Antrag zu. Wir setzen in der Tagesordnung fort. Umfrage zur Arbeitszufriedenheit durchführen Antrag der Fraktion der FDP vom 11. Dezember 2023 (Drucksache 21/205) Dazu als Vertreter des Senats Senator Ulrich Mäurer. Die Beratung ist eröffnet. Als Erstes hat das Wort der Abgeordnete Dr. Marcel Schröder. Abgeordneter Dr. Marcel Schröder (FDP): Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor knapp zwei Wochen wurden 187 neue Polizeianwärterinnen und Polizeianwärter in der Glocke vereidigt. Das war eine sehr schöne Veranstaltung – viele von Ihnen waren ja auch da –, der Innensenator war zu Scherzen aufgelegt, (Abgeordneter Mustafa Güngör [SPD]: Das ist selten!) und das Ganze wurde, wie immer, schön abgerundet vom Polizeiorchester Niedersachsen. Es war sehr schön zu sehen, wie viele junge Menschen sich dafür entschieden haben, Verantwortung zu übernehmen, Verantwortung für den Schutz der Sicherheit, den Schutz der Bürgerrechte und die Demokratie im Lande Bremen. Für jeden und jede Einzelne:n dieser 187 können wir dankbar sein. Deswegen auch von hier noch mal: Vielen Dank! (Beifall FDP – Vizepräsidentin Sahhanim Görgü-Philipp übernimmt den Vorsitz.) Zur Wahrheit gehört aber auch, dass das Ziel von 225 Neueinstellungen pro Jahr damit nicht erreicht wurde. Zwar sind im Haushalt im Bereich Inneres grundsätzlich genügend Mittel dafür zur Verfügung – damit ist die Polizei den Staatsanwälten schon mal etwas voraus, wie wir gestern gelernt haben –, aber diese Mittel konnten nicht ausgeschöpft werden, denn die tatsächlichen Einstellungszahlen liegen hinter den Zielzahlen zurück. Der Grund ist – das ist keine Überraschung – der Fachkräftemangel. Der führt auch zu einem härteren Wettbewerb zwischen den Bundesländern. Deswegen kommt der Frage nach der Attraktivität des Polizeiberufs eine immer größere Bedeutung zu. Da schauen junge Menschen natürlich erst mal auf die Besoldung, aber natürlich auch auf die Fragen: Wie modern ist der Arbeitgeber? Wie ist die Ausstattung? Wie ist die Wertschätzung? Wie ist die Vereinbarkeit von Familie und Beruf? Spricht man mit Polizisten in Bremen, da bekommt man im Moment den Eindruck, dass die Zufriedenheit der Polizistinnen und Polizisten sich auf einem Tiefpunkt befindet: Überstunden, zu wenige Kitaplätze, schlechte technische Ausstattung und mangelnder Rückhalt aus der Politik. Die Frage, die uns als Innenpolitiker daher beschäftigen muss, ist doch: Wie machen wir den Polizeiberuf attraktiver, sodass die Zielzahlen in Zukunft erreicht werden? Schließlich ist doch mehr Personal die Grundlage zur Lösung der meisten Sicherheitsprobleme, die wir in diesem Land haben. (Beifall FDP) Umso überraschter waren wir, als wir die Antwort des Senats auf eine Anfrage von uns bekommen haben, dass der Senator für Inneres nicht einmal Abfragen durchführt oder Umfragen zur Arbeitszufriedenheit der Polizistinnen und Polizisten. Wenn man etwas verbessern möchte, dann ist doch der erste Schritt, sich erst mal anzuschauen: Wo stehen wir eigentlich? In Bremerhaven wurde das letzte Mal im Jahre 2017 eine solche Umfrage durchgeführt, in Bremen noch nie – zumindest hat der Senat es in der Anfrage nicht geschrieben. Da frage ich mich: Was spricht eigentlich dagegen? Es müsste ja auch in Ihrem Interesse liegen, Ihre eigenen Zielzahlen zu erreichen, und es würde ja auch zeigen, was gut läuft. Es wird ja mit Sicherheit nicht alles bei der Bremer Polizei schlecht laufen. Insofern müsste es auch in Ihrem Interesse sein zu schauen: Was läuft eigentlich gut, und was läuft nicht so gut? Mitarbeiterbefragungen sind heutzutage in allen großen Unternehmen Standard. Eine professionelle Personalführung wäre ohne Mitarbeiterzufriedenheitsbefragung eigentlich gar nicht möglich. Auch die Polizeibehörden vieler anderer Bundesländer machen das so, so zum Beispiel Niedersachsen. Dort werden alle drei Jahre flächendeckende Mitarbeiterbefragungen durchgeführt und die Beteiligung steigt dort jedes Jahr. Ihr ehemaliger Innenministerkollege und Parteigenosse Boris Pistorius sagte zur Befragung im Jahre 2021: „Diese deutlich gesteigerte Quote zeigt, dass viele Mitarbeitende die Befragung als Chance und Möglichkeit der Partizipation begreifen. Mir ist wichtig, ein ehrliches Feedback aus der Organisation zu bekommen, um Dinge verbessern zu können, wenn es möglich ist.“ Liebe Kolleginnen und Kollegen, in Anbetracht der Sicherheitsprobleme dieses Bundeslandes, in Anbetracht des Personalmangels bei der Polizei und in Anbetracht der Frage, wie wichtig es daher ist, den Polizeiberuf attraktiver zu machen, wäre doch die Durchführung einer Mitarbeiterbefragung zumindest einmal der erste Schritt. (Beifall FDP, Bündnis Deutschland) „Politik beginnt mit der Betrachtung der Wirklichkeit.“ Dieses berühmte Zitat stammt von Kurt Schumacher, einem berühmten Sozialdemokraten. Lieber Herr Mäurer, wir geben Ihnen heute die Gelegenheit, es Ihren Genossen gleichzutun und die Wirklichkeit zu betrachten, und freuen uns daher über Zustimmung für diesen Antrag. – Vielen Dank! (Beifall FDP) Vizepräsidentin Sahhanim Görgü-Philipp: Als nächster Redner erhält das Wort der Abgeordnete Michael Labetzke. Abgeordneter Michael Labetzke (Bündnis 90/Die Grünen): Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Gäste, sehr geehrte Kolleg:innen! Im Grundsatz, sehr geehrter Herr Kollege Dr. Schröder, keine schlechte Idee, jedoch zum jetzigen Zeitpunkt überflüssig. So lässt sich dieser Antrag in Kürze zusammenfassen. Mitarbeiter:innen auch in Behörden die Möglichkeit der Partizipation durch interne regelmäßige Befragungen zu ermöglichen, ist gerade in der heutigen Zeit aus vielen Gründen ein sehr gutes und sinnvolles Instrument. Sie haben es gesagt: Ein ehrliches Feedback aus der Organisation zu bekommen, um Dinge verbessern zu können, das Ganze im Idealfall ungefiltert, ist ungemein wertvoll für die Weiterentwicklung der Organisation. Die Themenpalette dabei ist sehr vielfältig: Der Grad und die Dauer von Belastung, das Teamklima aber auch das Team innerhalb der Behörde, Führung und Führungskräfte, Motivation, Fortbildung und Ausstattung, aber auch Chancengleichheit, Diskriminierung – insbesondere Rassismus und Sexismus –, Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie nach wie vor aktuell Homeoffice und mobiles Arbeiten. Wenn die Mitarbeitenden hier ein ehrliches Feedback über Arbeitssituationen geben, ist das eine sehr gute Gelegenheit, Dinge zu verbessern. Nun ist es nicht so, dass es so etwas im Land Bremen nicht schon geben würde. Bei der Ortspolizeibehörde Bremerhaven wurden in den Jahren 2012, 2014 und 2017 Mitarbeiter:innenbefragungen durchgeführt, wenn ich es richtig weiß. Die Auswertung der Befragung zum Ende 2023 läuft gerade. Zwar wurde bei der Polizei Bremen in den letzten Jahren keine Befragung explizit mit dem Fokus auf Arbeitszufriedenheit durchgeführt. Allerdings, und auch das konnten Sie der Antwort des Senats entnehmen, genießt das Thema Arbeitszufriedenheit auch in der Polizei einen hohen Stellenwert. Daher erhebt und betrachtet die Polizei Bremen regelmäßig Kennzahlen, die Indizien für Mitarbeiterzufriedenheit sein können, wie beispielsweise die Abwesenheitsquote oder den Krankenstand. Darüber hinaus wurden in den letzten sechs Jahren von der Frauenbeauftragten der Polizei Bremen Teilbefragungen zu diversen Themen durchgeführt. Arbeitszufriedenheit und Motivation werden hier regelmäßig mit abgefragt. Was auch dazu gehört: Die Polizei Bremen befindet sich seit Mitte 2022 in der Neuorganisation der Themenfelder Arbeitsschutz, Gesundheitsmanagement und betriebliches Eingliederungsmanagement. Neben der organisatorischen Neukonzeption werden in diesem Rahmen auch Themenschwerpunkte und Prioritäten beraten und verabschiedet. Ein Schwerpunkt im Bereich des Arbeitsschutzes wird die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung sein. Psychische Belastungen gehören dazu, und alles wird auch regelmäßig für den Bereich Arbeitszufriedenheit in den Blick genommen. Natürlich blickt die Polizeiführung auch über den Tellerrand hinaus. Denn tatsächlich ist das Thema auch bei den Polizeien nicht neu. Das Rad muss also nicht neu erfunden werden. Ich gehe fest davon aus, dass die Polizeiführung sich die Ergebnisse, beispielsweise aus Bremerhaven, ganz genau anschaut und auch einen Blick über die Landesgrenze nach Niedersachsen wirft. Kollege Dr. Schröder, Sie hatten es angesprochen: Dort gab es Ende 2021 zum dritten Mal nach 2015 und 2018 eine flächendeckende Befragung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Polizei. Diese Erkenntnisse fließen ganz sicher in die eigene Organisation ein, ebenso wie die Erkenntnisse anderer Befragungen wie beispielsweise der MEGAVO-Studie oder auch die Ergebnisse aus den Audits „Familie und Beruf“. Sie sehen, liebe Kolleg:innen, dass das Anliegen des hier vorliegenden Antrags schon weitestgehend erfüllt ist und, wie ich dargelegt habe, die Polizei Bremen dieses Thema und damit auch die Beschäftigten im Fokus hat. Die FDP weiß das in jedem Fall, denn diese Inhalte wurden auch mit der Antwort des Senats zu der gleichlautenden Anfrage bereits im August letzten Jahres mitgeteilt. Was nehmen wir also mit? Die FDP darf sich einen weiteren Strich im Bienchenbord machen. Und sonst? (Abgeordneter Thore Schäck [FDP]: Das wird dem Thema jetzt aber auch nicht gerecht. Innere Sicherheit ist ein ernstzunehmendes Thema!) Die FDP weiß schon vor den Ergebnissen aus Bremerhaven und Bremen, dass das Ergebnis unzureichend ist. Sie vertraut augenscheinlich nicht der Polizeiführung, sondern weiß es besser, wie und durch wen Mitarbeitende zu befragen sind. Es scheint auch egal zu sein, dass ein Prozess der Neuorganisation unter anderem zu dieser Thematik läuft. Völlig außen vor lässt sie die interne Kommunikation zwischen Personalvertretung, diversen Beauftragungen und den Gewerkschaften. Mitnichten ist also unbekannt, wie es um die Arbeitszufriedenheit bei der Polizei selbst steht, wie uns dieser Antrag hier suggerieren will. Es ist im wahrsten Sinne des Wortes ein untauglicher Versuch, und daher werden wir diesen Antrag ablehnen. Ein Satz mit X, das war wohl nix. – Vielen Dank! (Beifall Bündnis 90/Die Grünen) Vizepräsidentin Sahhanim Görgü-Phillip: Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Sven Schellenberg. Abgeordneter Sven Schellenberg (Bündnis Deutschland): Sehr geehrte Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen, werte Besucher! Ich werde jetzt einmal kurz auf das eben Gesagte des Vorredners, Herrn Labetzke, eingehen. Wir finden das natürlich als Fraktion Bündnis Deutschland auch ganz traumhaft, wenn dort Erkenntnisse gewonnen werden durch wie auch immer gestaltete Umfragen. Nur, wir fragen uns dann, Herr Labetzke: Was geschieht denn mit den hieraus gewonnenen Erkenntnissen? Weil letzten Endes, wenn man mit den Polizisten selbst spricht, mit den Beamtinnen und Beamten, dann ist das Credo doch unisono immer wieder das gleiche: Getan hat sich letzten Endes nichts, weil ganz offensichtlich die Erkenntnisse überhaupt nicht umgesetzt werden. (Beifall Bündnis Deutschland) Da würde ich dann eventuell mal gucken, was woran liegt, weil, wenn man schon soweit gegangen ist, dass man irgendwelche Erkenntnisse gewinnt, dann sollte man doch auch letzten Endes so konsequent sein, den nächsten Schritt vor den bereits getanen zu setzen, und diese Erkenntnisse zügig auch für die Betroffenen in die gängige Praxis einfließen lassen. Trotzdem, meine Damen und Herren, die Polizei repräsentiert natürlich unseren Staat wie kaum eine andere Berufssparte im öffentlichen Dienst und genießt obendrein – das ist auch wichtig – auch ein hohes Maß an Vertrauen in der Bevölkerung. Die Zufriedenheit der Polizeibediensteten ist daher, objektiv betrachtet, sehr wichtig für einen funktionierenden Staat. (Beifall Bündnis Deutschland) Auf dieses Stichwort „funktionierender Staat“ müsste ich ja normalerweise an dieser Stelle noch mal gesondert eingehen, nur dafür reicht leider die Zeit nicht. Das ist das Problem. Nicht zuletzt sind unsere Polizeibeamten natürlich auch das Rückgrat der öffentlichen Sicherheit. Sie sorgen dafür, dass wir in einer öffentlich geordneten und sicheren Gemeinschaft leben können, was bekanntlich immer problematischer wird, meine Damen und Herren. Die Gründe dafür sind bekannt. Doch ihr Arbeitsalltag ist geprägt von einer Vielzahl an Problemen, die dringend angesprochen und gelöst werden müssen. Diese sind aufgrund ihrer Kontinuität ein leider steter Quell der Unzufriedenheit im Job, welche leider Ursache verschiedenster Negativfolgen für die Betroffenen sind. Das lässt sich auch gar nicht wegdiskutieren. Deshalb möchte ich heute einmal über die vielfältigen Herausforderungen sprechen, denen unsere Polizeibeamten im Land Bremen tagtäglich gegenüberstehen, sowie auch über den Sinn und die zweckmäßige Notwendigkeit einer umfassenden Umfrage zur Arbeitszufriedenheit unter den diensttuenden Beamtinnen und Beamten. Ein Verständnis eben genau für diese deren Dienst ständig begleitenden Umstände sollte auch Ihnen verdeutlichen, weshalb die angedachte Umfrage absolut realistisch auf Höhe der Zeit ist, meine Damen und Herren. Kommen wir doch also gern einmal zu den Herausforderungen, mit denen sich die Polizeibeamten im Land Bremen ständig, immer wieder konfrontiert sehen. Die Arbeitszeitverdichtung bei der Polizei hat in den letzten Jahren so stark zugenommen, dass es Sie anscheinend gar nicht interessiert hat. Beweis dafür sind unter anderem die etwa 300 000 Überstunden, die von den Mitarbeitern der Ortspolizeibehörden in Bremen und Bremerhaven vor sich hergeschoben werden. Ein zentrales Problem ist also somit – welch Erkenntnis – der chronische Personalmangel. Viele Beamte klagen über eine hohe Arbeitsbelastung durch Überstunden. Diese Überlastung führt nicht nur zu körperlichen und psychischen Belastungen, sondern auch – anders kann es gar nicht kommen – zu einer geringeren Einsatzbereitschaft und Effektivität, Stichwort Motivation. Der exorbitante Personalmangel hat somit zur Folge, dass Beamte nicht nur länger, sondern oft auch in Bereichen arbeiten müssen, in denen sie weniger erfahren sind, was das Risiko von Fehlern erhöht und die Arbeitszufriedenheit entsprechend auch mindert. Auch fühlen viele Polizeibeamte sich in ihrer Arbeit nicht ausreichend wertgeschätzt – negative Medienberichte und pauschale öffentliche Kritik an der Polizei, welche nur zu oft für die Versäumnisse der Politik in Mithaftung genommen werden. (Beifall Bündnis Deutschland) Diese tragen nämlich zu einem Gefühl der Demoralisierung bei. Es ist wichtig, die Arbeit der Polizei öffentlich anzuerkennen und sie für ihren unermüdlichen Einsatz – im Namen von uns allen übrigens – auch zu würdigen. (Beifall Bündnis Deutschland) Die Ausstattung der Polizei in Bremen lässt häufig zu wünschen übrig. Veraltete Fahrzeuge, unzureichende Schutzkleidung und mangelhafte technische Ausrüstung erschweren den Beamten ihre Arbeit und erhöhen zudem noch das Risiko für Ihre Gesundheit und Sicherheit. Moderne Ausrüstung ist allerdings essenziell, um den vielfältigen und komplexen Anforderungen (Glocke) der Polizeiarbeit gerecht zu werden. Ich werde dann gleich im zweiten Teil noch mal ans Eingemachte gehen, meine Damen und Herren. Bleiben Sie dran! (Beifall Bündnis Deutschland) Vizepräsidentin Sahhanim Görgü-Philipp: Als nächster Redner erhält das Wort der Abgeordnete Kevin Lenkeit. Abgeordneter Kevin Lenkeit (SPD): Sehr geehrte Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Um mal ein Vorurteil zu nutzen und einen stimmungsvollen Einstieg zu finden: Ich freue mich, dass sich die FDP jetzt auch für die Arbeitszufriedenheit der Arbeitnehmenden interessiert. (Abgeordneter Thore Schäck [FDP]: Da gibt es nicht einmal Applaus aus den eigenen Reihen!) Da kann ich mit um, keine Sorge. Mit wenig Applaus kennen Sie sich ja aus, Sie müssen Ihre Truppen ja auch immer animieren. Polizistinnen und Polizisten genießen ein hohes gesellschaftliches Ansehen. In Rankings konkurriert die Polizei stets nur mit der Feuerwehr bei der Frage nach Vertrauen in Berufe. Wir Politikerinnen und Politiker blicken da stets vom Ende des Rankings neidisch nach oben. Dieses hohe gesellschaftliche Ansehen ist berechtigt, und vor allem ist es hart erarbeitet. Der Beruf bei der Polizei ist fordernd. Der Alltag der Polizistinnen und Polizisten ist dynamisch. Mal rettet man eine Entenfamilie und schafft es damit in die Zeitung, und ein anderes Mal steht man wieder am Wochenende in Reih und Glied mit den Kolleginnen und Kollegen und begleitet eine Demonstration oder ein Fußballspiel – alles ganz selbstverständlich und ohne besondere Erwähnung oder Anerkennung. Die Familien müssen oft zurücktreten, und natürlich gesellt sich auch Frust in die tägliche Arbeit. Dagegen ist auch der Polizeiberuf nicht immun. Wir haben ein klares Ziel, wie wir die fordernde Arbeit bei der Polizei zukünftig flankieren wollen und dabei gleichzeitig entlastend wirken: der Aufwuchs unserer Polizei auf 3 100 Polizistinnen und Polizisten. Erst vor wenigen Tagen waren viele von uns Gäste bei der Vereidigung neuer Polizeianwärterinnen und Polizeianwärter in der Glocke. Ich glaube, ich gerate jetzt nicht ins Schwärmen, wenn ich die unglaublich positive Stimmung auf der Veranstaltung hervorhebe – eine positive Stimmung seitens der Polizei und eine sehr positive Stimmung seitens der Anwärterinnen und Anwärter. Diejenigen, die vor Ort waren, erinnern sich sicherlich an die Redebeiträge der zwei Polizeianwärter:innen. Das hat mir wieder gezeigt, wie gut unsere Polizei aufgestellt ist, in Bremen und in Bremerhaven. (Beifall SPD) Natürlich geht es nicht nur um den Aufwuchs bei der Polizei. Es geht auch um die Rahmenbedingungen, und auch da werden wir im Doppelhaushalt klare Akzente setzen, um die Attraktivität des Jobs – und das kam hier eben schon zur Sprache – weiter zu steigern. Wir werden die Polizei weiter digitalisieren und in Smartphones für alle Kolleginnen und Kollegen investieren, Hardware und Software. Wir werden das Kleidergeld anheben, ich glaube, das ist auch ganz wichtig. Ich möchte an der Stelle noch mal etwas hervorheben, was auch seitens der Polizei und auch bei der Veranstaltung auch immer wieder hervorkam: Das unglaublich familiäre Miteinander der Polizeien in unserem Zwei-StädteStaat ist, glaube ich, ein Pfund, mit dem Bremen und Bremerhaven auch zukünftig im Wettbewerb um Polizeianwärterinnen und Polizeianwärter werben können. Leider – lassen Sie mich das in dieser Deutlichkeit sagen – hat es nicht klappt, in diesem Doppelhaushalt die Anhebung der Polizeizulage darzustellen, aber es steht im Koalitionsvertrag, und ich werde weiter mein Möglichstes tun, zusammen mit meinen Kolleginnen und Kollegen in der Innendeputation, dass wir das in dieser Legislaturperiode auch noch hinbekommen. (Beifall SPD) Wir als Koalition haben da einen klaren Kompass, wenn es um die Situation von Arbeitnehmenden in den Betrieben oder wie hier, in diesem Fall bei der Polizei geht. Da sehen wir natürlich Personalvertretung und auch Gewerkschaften in der Pflicht, auch da sind wir in Bremen richtig gut aufgestellt. Wir haben eine gut aufgestellte Personalvertretung bei der Polizei und verschiedene Polizeigewerkschaften mit Akteur:innen, welche die Polizistinnen und Polizisten im Blick haben, gut vernetzt sind und auch medienwirksam den Finger mal in die Wunde legen können, und – das möchte ich ganz ausdrücklich betonen – mit denen wir in einem guten Austausch stehen. Kolleginnen und Kollegen, zurzeit agieren wir in der haushaltslosen Zeit, und auch in den Ihnen vorliegenden Haushaltsanträgen für 2024 werden Sie keinen Haushaltsposten für eine solche Umfrage finden. Die FDP ist eingeladen, hier Mittel durch einen Änderungsantrag zur Verfügung zu stellen. Ihren heutigen Antrag – und das hat der Kollege Labetzke bereits gesagt – lehnen wir erst einmal ab. Ich habe es in der Vergangenheit gesagt, und ich sage es jetzt wieder: Es gilt erst die Pflicht, dann die Kür. Da, möchte ich deutlich sagen, haben wir bei der Polizei wichtigere Aufgaben als eine Umfrage zur Arbeitszufriedenheit für eine wahrscheinlich mindestens fünfstellige Summe zu finanzieren. Da gibt es bereits Projekte wie jetzt von der FDP gefordert. Ich gehe davon aus, dass der Senat dies in seinem Beitrag gleich noch beleuchten wird. Der Kollege Labetzke hat es ja auch schon angesprochen. Die Ergebnisse aus diesen Projekten werden wir uns angucken und evaluieren, was für Arbeitsaufträge die Polizeiführung daraus generiert. – Haben Sie vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE) Vizepräsidentin Sahhanim Görgü-Philipp: Als nächste Rednerin erhält das Wort die Abgeordnete Maja Tegeler. Abgeordnete Maja Tegeler (DIE LINKE): Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Abgeordnete, liebe Gäste! Einen Gedanken aus dem vorliegenden FDP-Antrag teile ich uneingeschränkt: Befragungen zur Arbeitszufriedenheit und deren Ergebnisse können, Zitat, „dazu beitragen, Motivation und Engagement der Mitarbeitenden zu erhöhen, die Bindung an den Arbeitgeber zu stärken und seine Attraktivität zu erhöhen.“ Wenn wir dann beide jeweils fünf Euro ins Phrasenschwein geworfen haben, können wir feststellen, dass genau aus diesem Grund diese auch in mehr oder weniger regelmäßigen Abständen durchgeführt werden. Teilweise erfolgt dies mit einem sehr umfassenden Fragenkatalog, teilweise mit zielgerichteten Fragen zum Beispiel zum Gesundheitsschutz, zur Kinderbetreuung oder zu Teilzeitarbeit. So fanden auch im öffentlichen Dienst und bei der Polizei Erhebungen statt, wie aus der Antwort des Senats auf Ihre Anfrage aus dem vergangenen Jahr doch zu entnehmen ist. Ihre These, in den Polizeibehörden gebe es gar keine Erkenntnisse, stimmt daher einfach nicht. Sicher, Luft nach oben ist immer, und auch ich würde mir zum Beispiel wünschen, mehr darüber zu hören, was die Teilbefragung der Frauenbeauftragten der Polizei Bremen – Kollege Labetzke hat es erwähnt – ergeben haben und welche Maßnahmen daraus abgeleitet wurden. Mit Blick auf die Stadtgemeinde Bremerhaven hat die Befragung konkrete Verbesserungen ergeben bei der gesundheitlichen Versorgung, bei psychologischen Hilfsangeboten in der Ortspolizeibehörde. Diese in der Senatsantwort erwähnten Zertifikate „Audit Beruf und Familie“ und „Audit Beruf und Vielfalt“ sind ebenso ein Schritt nach vorne in meinen Augen. Wegen der besonderen Bedingungen zu Pandemiezeiten wurden während des Lockdowns geplante Befragungen verschoben und wurden beziehungsweise werden nun durchgeführt. Derzeit wird die im April nach dem DGB-Index „Gute Arbeit“ durchgeführte Erhebung zur Arbeitsqualität aus Sicht der Beschäftigten ausgewertet, und im Oktober dieses Jahres wird die sehr umfangreiche HKK-Erhebung durchgeführt, deren Ergebnisse in meinen Augen spannend sein werden. Angesichts des sehr breiten Spektrums der Gefährdungsbeurteilung beim Arbeitsschutzgesetz erschließt sich mir Ihre negative Sichtweise im Antrag überhaupt nicht. Sie machen sich ja auch nicht wirklich die Mühe, diese zu begründen. Langer Rede kurzer Sinn: Regelmäßige Befragungen der Beschäftigten im öffentlichen Dienst, nicht nur der Polizei, werden bereits durchgeführt und durch vielfältige Gesprächs- und Erhebungsverfahren ergänzt. Der Senat macht bereits heute deutlich mehr, als lediglich ein Verfahren nach Schema F anzuwenden. Ihr Antrag beschäftigt sich in meinen Augen nicht adäquat mit der Sache, sondern zeigt vor allem ein nicht begründetes Misstrauen gegenüber den Beschäftigten, die an guten Arbeitsbedingungen im öffentlichen Dienst arbeiten und sie weiterentwickeln wollen. Ich finde, wenn man Steuergeld für etwas ausgeben will, das man schon tut, und das für – so scheint es mir – kommerzielle Unternehmen, die aus Befragungen zur Arbeitszufriedenheit ein Geschäftsmodell machen, dann muss man das schon ein bisschen besser begründen, als Sie das tun, um seriös zu bleiben. Deswegen lehnen wir den Antrag entschieden ab. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall DIE LINKE, SPD, Bündnis 90/Die Grünen) Vizepräsidentin Sahhanim Görgü-Philipp: Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Marco Lübke. Abgeordneter Marco Lübke (CDU): Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Lieber Kollege Labetzke, das, was Sie eben vorgetragen haben, da war nicht ein einziger Grund, kein einziges Argument, das gegen diese Befragung spricht. (Beifall CDU, FDP, Bündnis Deutschland) Aus meiner Sicht war es eher ein krampfhafter Versuch, irgendetwas zu sagen, um diesen Antrag abzulehnen. Meine Damen und Herren, ich will noch auf die Personalversammlung Ende letzten Jahres zu sprechen kommen. Wer da war, hat zwangsläufig eine Stimmung mitbekommen, eine Stimmung, die von Beschwerden und Klagen aus der Belegschaft geprägt war. Die Kritik reichte von massiver Überbelastung, Überstunden, Stress, schlechten Arbeitsbedingungen – –. Es ging übrigens nicht ums Geld, größtenteils zumindest nicht, es waren alles elementare Themen, die für eine so wichtige Behörde wie die Polizei von elementarer Bedeutung sind. Nun ist es ja so, das gebe ich auch gerne zu, dass bei solchen Personalversammlungen oft Stimmungen entstehen, die sich aufheizen, es auch eine Gruppendynamik gibt und auch etwas übers Ziel hinausgeschossen wird. Ich weiß nicht, wie es Ihnen ging, mit den Kollegen, die vor Ort waren. Mich haben diese sehr authentischen Beiträge der Kollegen von der Polizei berührt und auch teilweise erschrocken gemacht. Gehen wir mal davon aus, wenn selbst nur die Hälfte von dem stimmt, was dort vorgetragen wurde: Es ist für mich und für uns als CDU ein Alarmzeichen, das zeigt, dass es so erhebliche Missstände bei der Polizei gibt, die es gilt, so schnell wie möglich abzustellen, meine Damen und Herren. (Beifall CDU, Bündnis Deutschland) Der Kollege Dr. Schröder hat es eben gesagt: Ein gutes, wertvolles Instrument, um diese Missstände aufzudecken und die Arbeitszufriedenheit der Polizisten zu erforschen, ist eine Mitarbeiterbefragung. Meine Damen und Herren, wir als CDU-Fraktion sind der Auffassung, in einem ständig wachsenden und sich verändernden Arbeitsumfeld ist es unerlässlich, die Stimme derer zu hören, die tagtäglich in der Behörde ihren Dienst leisten und am besten über die Abläufe Bescheid wissen. Deswegen ist es richtig, diese Umfrage zu starten. (Beifall CDU, FDP) Ich will noch ganz kurz auf ein paar Vorteile eingehen, die ja auch für einen obersten Dienstherrn ganz wichtig sein könnten: Probleme in der Behörde identifizieren. Da geht es auch darum: Wo sind überhaupt allgemeine Strukturprobleme? Wer könnte besser über den Zustand einer Behörde Bescheid wissen als diejenigen, die direkt darin arbeiten oder ihren Dienst verrichten? Die Behördenkultur verbessern: Eine gut durchdachte Mitarbeiterbefragung kann Aufschluss darüber geben, ob sich alle Mitarbeiter, unabhängig vom Geschlecht und von der Herkunft, wertgeschätzt und einbezogen fühlen. Mitarbeiterbindung stärken: Auch ein wichtiges Thema. Wir haben über das Thema Fachkräftepersonal gesprochen. Neue Ideen, neue Vorschläge – auch ein wichtiger Punkt. Oft sind es ja nicht gerade die Behördenleiter, die die brillantesten Ideen haben, sondern die Mitarbeiter an der Basis. Genau hier spielen diese Mitarbeiterbefragungen eine entscheidende Rolle, die sozusagen ein Katalysator für neue, frische Ideen sind. Natürlich geht es auch darum, die Arbeitszufriedenheit zu verbessern. Man sendet ein klares Signal: Deine Meinung zählt! Man bindet die Mitarbeiter ein. Dieses Gefühl kann natürlich auch Wertschätzung, Anerkennung und das Engagement während des Dienstes erheblich verbessern. Meine Damen und Herren, es wird auch keinen wundern, dass ich vielfältige Kontakte in die Polizei habe und sehr viel mit Kollegen spreche, schreibe und auch telefoniere. Ich hoffe, Herr Innensenator, das machen Sie auch. Ich muss jetzt ganz ehrlich sagen, dass es Missstände bei der Polizei gibt und dass die Zufriedenheit, die Arbeitszufriedenheit jetzt nicht gerade einen Spitzenplatz einnimmt. Ich hoffe, da sind wir uns einigermaßen einig, um das mal vorsichtig zu formulieren. Deswegen, finde ich, müssen doch gerade Sie, Herr Innensenator, als politisch Verantwortlicher, als oberster Dienstherr ein ureigenes Interesse daran haben, diese Missstände zunächst einmal bekannt zu machen. Ich rede ja noch nicht davon, dass sie abgestellt werden, aber Sie müssen es doch erst mal wissen. Deswegen ist diese Umfrage ganz wichtig. Übrigens, das hat der Kollege Dr. Schröder auch gesagt: Es kann auch sein, dass dabei positive Aspekte herauskommen – auch das ist ja wichtig. Wir als CDU-Fraktion, das möchte ich ganz deutlich sagen, nehmen die Sorgen und Nöte der Polizisten ernst. Deswegen sollte, man muss ja schon fast sagen endlich, diese Mitarbeiterbefragung durchgeführt werden, damit endlich mal ein ehrliches Feedback ans Tageslicht kommt. (Beifall CDU) Das Einzige, was eigentlich dagegensprechen könnte, ist, dass Sie die Vermutung haben, dass das Ergebnis dieser Umfrage Ihnen nicht passt, weil viele politische Versäumnis ans Tageslicht kommen, meine Damen und Herren. (Beifall CDU) Wenn das der einzige Grund ist, der dagegenspricht, dann ist das wirklich ein Armutszeugnis Ihrer politischen Arbeit. – Herzlichen Dank! (Beifall CDU) Vizepräsidentin Sahhanim Görgü-Philipp: Als nächster Redner erhält das Wort der Abgeordnete Sven Schellenberg. Abgeordneter Sven Schellenberg (Bündnis Deutschland): Sehr geehrte Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen, werte Besucher! Im zweiten Teil meines Beitrages möchte ich noch kurz auf die zugrundeliegenden Widrigkeiten, die mit dem Dienst bei der Polizei auch in Bremen verbunden sind, zu sprechen kommen. Und zwar, Polizeibeamte sind – das ist nun mal – –, egal, ob in Bremen oder anderswo, mit diesem Dienst verbunden. Polizeibeamte sind oft extremen psychischen Belastungen ausgesetzt. Das lässt sich nicht wegdiskutieren. Der Umgang mit Gewalt, Tragödien und menschlichem Leid hinterlässt Spuren. Die psychologische Unterstützung und Betreuung der Beamten ist daher von größter Bedeutung, um Burnout und anderen psychischen Erkrankungen vorzubeugen. Die tägliche Polizeiarbeit wird durch übermäßige Bürokratie zudem auch noch erschwert. Umfangreiche Berichtspflichten und administrative Aufgaben nehmen nun einmal viel Zeit in Anspruch, die den Beamten im operativen Einsatz fehlt. Es gilt, diese Prozesse zu verschlanken und effizienter zu gestalten. Meine Damen und Herren, es ist nur allzu nachvollziehbar, dass all diese von mir angesprochenen Umstände für die Betroffenen so auch kaum folgenlos bleiben können – wie auch! Unter Polizeibeamten gibt es nicht von ungefähr den Ausspruch der inneren Kündigung. Innere Kündigung, meine Damen und Herren von Rot-Grün-Rot, will ich Ihnen natürlich jetzt keinesfalls unterstellen, sie kriegen das auch anderweitig geregelt. Das bedeutet nämlich, dass man sich nicht mehr mit seinem Arbeitsplatz identifiziert und nur noch unterdurchschnittliche Leistungen zeigt. Eine entsprechende Mitarbeiterbefragung kann dieser innerlichen Kündigung durchaus positiv entgegenwirken. (Beifall Bündnis Deutschland) Angesichts dieser Herausforderungen stellt sich uns also die Frage, wie wir die Situation der Polizeibeamten nachhaltig verbessern können. Eine wesentliche Maßnahme ist die Durchführung einer umfassenden Umfrage zur Arbeitszufriedenheit, wie der Antrag es auch nahelegt. Warum ist das so wichtig? Eine Umfrage ermöglicht es, die spezifischen Probleme und Bedürfnisse der Polizeibeamten direkt zu erfassen. Anonyme Befragungen bieten den Beamten die Möglichkeit, offen und ehrlich über ihre Erfahrungen und Sorgen zu sprechen, ohne Angst vor Repressalien. Die Ergebnisse einer solchen Umfrage liefern wertvolle Daten, die als Grundlage für politische und administrative Entscheidungen herangezogen werden können. Nur durch fundierte Informationen können auch gezielte Maßnahmen entwickelt werden, um die Arbeitsbedingungen und die Zufriedenheit der Beamten nachhaltig zu verbessern. Indem man seitens des Dienstherrn den Beamten eine Stimme gibt und ihre Rückmeldungen auch ernst nimmt, zeigt man ihnen, dass ihre Meinung zählt. Dies allein kann bereits die Moral und Motivation erheblich steigern. Wenn die Beamten spüren, dass ihre Bedürfnisse ernst- und wahrgenommen sowie auch berücksichtigt werden, trägt dies zu einer positiven Arbeitsatmosphäre bei, und davon profitieren letzten Endes wir alle. Zufriedene und motivierte Polizeibeamte sind letztlich einfach effektiver in ihrer Arbeit. Eine hohe Arbeitszufriedenheit wirkt sich direkt auf die Leistungsfähigkeit der Polizei aus, was wiederum die Sicherheit und das Vertrauen in der Bevölkerung stärkt. Eine realitätsorientierte Umfrage kann auch Aufschluss über langfristige Trends und Entwicklungen geben, die für die Personalplanung und - entwicklung auch künftig wichtig sind. So können beispielsweise gezielte Weiterbildungsmaßnahmen oder Veränderungen in der Einsatzplanung frühzeitig identifiziert und dann auch – das ist von mir wahrscheinlich jetzt wieder Wunschdenken – umgesetzt werden. (Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]: Ja, stimmt!) Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Herausforderungen der Polizeibeamten im Land Bremen vielschichtig und äußerst komplex sind. Eine Befragung der Bediensteten bei den Ortspolizeibehörden in Bremerhaven und Bremen erfüllt somit nicht nur die Fürsorgepflicht der Innenbehörde gegenüber ihren Beamten, sondern stellt auch eine Form der Wertschätzung dar. Die Bediensteten werden eingebunden, sie werden gefragt und gehört. Es bedarf also eines ganzheitlichen Ansatzes, um die anliegenden Probleme erfolgreich zu bewältigen. Die Durchführung einer Umfrage zur Arbeitszufriedenheit ist ein entscheidender Schritt in die richtige Richtung, sollte aber nicht zwingend der letzte sein. (Beifall Bündnis Deutschland) Sie bietet die Möglichkeit, die Situation der Beamten umfassend zu analysieren und gezielte Verbesserungsmaßnahmen zu ergreifen. Lassen Sie uns also gemeinsam daran arbeiten, die Bedingungen für unsere Polizeibeamten zu verbessern und somit auch die Sicherheit und das Wohlbefinden in unserer Gesellschaft zu stärken. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit! Wir stimmen dem Antrag zu. – Vielen Dank! (Beifall Bündnis Deutschland) Vizepräsidentin Sahhanim Görgü-Philipp: Weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten liegen nicht vor. Als nächster Redner hat das Wort Senator Ulrich Mäurer. Senator Ulrich Mäurer: Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich würde sagen: Thema verfehlt! Wir debattieren nun seit einer halben Stunde über die Frage, ob es sinnvoll ist oder nicht sinnvoll, Mitarbeiterbefragungen bei der Polizei in Bremen und Bremerhaven durchzuführen. Was Sie aber völlig ausblenden, ist der Fakt, dass wir dies bereits seit vielen Jahren machen. Zurzeit laufen bei uns drei Projekte, die Sie völlig außen vor lassen, mit keinem Wort erwähnen. Das ist zum einen das große Projekt MEGAVOStudie, ein Projekt, das heißt übersetzt ins Deutsche: Motivation, Einstellung und Gewalt im Alltag von Polizeivollzugsbeamten. Das ist ein großes Projekt unterstützt vom Bundesinnenministerium. Es haben sich 14 Länder zusammengetan, um gemeinsam mit dem BKA und der Bundespolizei dieses Projekt durchzuführen. Es sind circa 50 000 Fragebögen ausgegeben und auch eingesammelt worden, und zurzeit läuft die zweite Welle der Erfassung. Da geht es um die Frage der Arbeitsmotivation, der Belastung und der Erfahrungen im Dienst, insbesondere auch natürlich das Thema Gewalt. Dieses Projekt läuft seit 2022, und es war für uns überhaupt kein Thema gewesen, dass wir uns natürlich als Bundesland an dieser Studie beteiligen. Das ist das eine. Bremerhaven hat in diesem Bereich bisher schon sehr viel investiert, das ist bereits dargestellt worden. Die letzte Auswertung läuft gerade in diesem Jahr. Bremen hat sich entschlossen, nun gemeinsam mit der Handelskrankenkasse ein zweites Projekt aufzulegen. Das hat den Vorteil, dass es für uns natürlich auch günstiger wird. Dieses Projekt sieht vor, dass wir uns die Themen Arbeitsbelastung und Gesundheit intensiv anschauen und dass wir dann in einem Rhythmus von drei Jahren evaluieren, um zu sehen, was sich seitdem in Bremen getan hat. Sie sagen ja immer, was wir machen. Entweder sagen Sie uns, wir machen gar nichts, was nicht stimmt, oder Sie sagen, was wir machen, ist unprofessionell und nicht neutral. Das Gegenteil ist der Fall, ich habe mir das noch einmal angeschaut. Diese Studie, die wir jetzt im Oktober starten werden, wird maßgeblich vom Kompetenzzentrum Gesundheit beim Senator für Finanzen betreut werden. Eine Einrichtung, die uns seit vielen Jahren erfolgreich begleitet und die bereits viele Untersuchungen auch in Bremen durchgeführt hat. Wir haben dann auch gewährleistet, dass die Fragebögen, die eingesetzt werden, von einer Drittfirma ausgewertet werden. Das machen wir nie selbst. Dieser Fragebogen ist kein bremischer, sondern den haben viele entwickelt, die im Bereich Gesundheit unterwegs sind – externe Beratungsfirmen, das Institut für Arbeit und Gesundheit der Deutschen Unfallversicherung und, und, und. Das Gleiche gilt auch für das Projekt, das in Bremerhaven läuft, woran der DGB mit einer Studie beteiligt ist. Auch das machen die Kollegen nie selbst, sondern es wird von der Gesellschaft für empirische Sozialforschung und Evaluation an der Universität Bonn begleitet. Das heißt also, auch diese Projekte werden wissenschaftlich begleitet und entsprechen den Standards. Ich fasse zusammen: Wir machen einiges in diesem Bereich. Wir sind sehr daran interessiert, zu erfahren, wie die Belastung aussieht, und darauf reagieren wir mit einer Vielzahl von Maßnahmen. Insofern, wie gesagt, in der grundsätzlichen Frage, was Sie wollen, liegen wir überhaupt nicht auseinander. Ihr Problem besteht aber darin, dass Sie das, was wir machen, einfach nicht anerkennen und nicht würdigen. Dabei kann ich Ihnen leider auch nicht helfen. – Vielen Dank! (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE) Vizepräsidentin Sahhanim Görgü-Philipp: Als nächster Redner erhält das Wort der Abgeordnete Dr. Marcel Schröder. Abgeordneter Dr. Marcel Schröder (FDP): Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Mäurer, wenn Sie das so machen, wie wir das fordern, wieso schreiben Sie das denn dann nicht einfach in die Anfrage rein, die wir Ihnen gestellt haben? Das verstehe ich nicht so ganz. (Beifall FDP) Die Wahrheit ist, in der Anfrage, in den Antworten auf unsere Anfrage steht, dass Sie Teilumfragen seitens der Frauenbeauftragten machen, das ist richtig, mit einem Fokus auf Gesundheitsmanagement. Auch das ist richtig. Was wir aber fordern, ist eine vollumfängliche übergeordnete Umfrage, wie sie auch in Bremerhaven gemacht wurde, wie sie auch in anderen Bundesländern gemacht wird, und das machen Sie nicht! (Beifall FDP) Deswegen ist das Argument, das würde schon gemacht werden – –, damit lenken Sie einfach vom Thema ab. Es gibt eigentlich nur zwei Möglichkeiten: Entweder es gibt keine Missstände bei der Bremer Polizei, dann gibt es für Sie ja keinen Grund, das abzulehnen, weil dann müsste alles super sein, dann können Sie sich dafür abfeiern, oder es gibt Missstände, und Sie wollen die Umfrage trotzdem nicht machen. Dann zeigt das, dass Sie kein Interesse an einer Verbesserung haben. Ich habe hier kein richtiges Gegenargument gegen eine vollumfängliche Umfrage gehört, erst recht nicht die Argumente, in Bremerhaven wurde das gemacht, das hatte Superergebnisse, und das hat sich gelohnt. Das ist für mich eher ein Argument dafür. So richtige Gegenargumente habe ich hier nicht gehört. Deswegen bin ich gespannt auf Ihr Abstimmungsverhalten, gleich. Ich glaube ehrlich gesagt, dass dieses Thema zu wichtig ist, um das hier mit fadenscheinigen Argumenten abzulehnen. Ich finde, wir sind es eigentlich den Beamtinnen und Beamten schuldig, dass wir dieses Thema hier ernst nehmen. – Vielen Dank! (Beifall FDP) Vizepräsidentin Sahhanim Görgü-Philipp: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Beratung ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. (Dafür: CDU, Bündnis Deutschland, FDP, Abgeordneter Sven Lichtenfeld [fraktionslos], Abgeordneter Sascha Schuster [fraktionslos]) Ich bitte um die Gegenprobe. (Dagegen: SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE) Stimmenthaltungen? Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) lehnt den Antrag ab. Wahl eines Schriftführers für den Vorstand Für die Wahl eines Schriftführers ist von der Fraktion Bündnis Deutschland folgender Wahlvorschlag eingereicht worden: Der Abgeordnete Cord Degenhard. Die Beratung ist eröffnet. Als erster Redner der Abgeordnete Piet Leidreiter. Abgeordneter Piet Leidreiter (Bündnis Deutschland): Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wieder einmal ist es soweit. Nein, es ist nicht Weihnachten. Wir wählen wieder ein Vorstandsmitglied oder stellen ein Vorstandsmitglied für den Bürgerschaftsvorstand zur Wahl und hoffen endlich, dass Sie Ihre Blockadehaltung aufgeben und zu dem demokratischen Grundverständnis zurückkommen. (Beifall Bündnis Deutschland) Unser heutiger Kandidat kandidiert bereits zum zweiten Mal, es ist Cord Degenhard. Herr Degenhard ist sechzehn Jahre im Beirat Vegesack gewesen, hat dort auch für die CDU politische Arbeit gemacht, er ist kein ganz Unbekannter und möchte im Bürgerschaftsvorstand mitwirken. Aus diesem Grunde appelliere ich an Sie: Geben Sie Ihrem Herzen einen Ruck, kommen Sie zu demokratischen (Präsidentin Antje Grotheer übernimmt wieder den Vorsitz.) Gepflogenheiten zurück! Herr Dr. Schröder, Sie brauchen nicht zu lachen. Demokratie ist auch mal was anderes. (Abgeordneter Dr. Marcel Schröder [FDP]: Ich habe gute Laune!) Ja, das freut mich, dass Sie gute Laune haben. Ich bitte Sie, unseren Herrn Degenhard zu wählen. – Vielen Dank! (Beifall Bündnis Deutschland) Präsidentin Antje Grotheer: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Beratung ist geschlossen. Interfraktionell haben wir uns darüber verständigt – –. (Unruhe) Meine Damen und Herren, wollen wir denn demnächst in die Wahl eintreten? – Darf ich dann um Ruhe bitten? Interfraktionell haben wir uns darüber verständigt, dass wir für diese Wahl eine geheime Stimmabgabe vornehmen. Für eine gültige Stimmabgabe ist der Wahlvorschlag mit Ja, Nein oder Enthaltung zu kennzeichnen. Ich bitte jetzt die Schriftführenden an der Ausgabestelle beziehungsweise an den Wahlurnen Platz zu nehmen. Wir kommen dann zum Namensaufruf, wenn ich ein Zeichen bekomme, dass die Schriftführer:innen an ihren Plätzen sind. Der Wahlgang ist eröffnet. Ich rufe nun die einzelnen Abgeordneten auf. (Es folgt der Namensaufruf.) Meine Damen und Herren, ich frage, ob alle Abgeordneten einen Stimmzettel abgegeben haben. Dann stelle ich hiermit fest, dass alle Abgeordneten einen Stimmzettel abgegeben haben. Ich schließe den Wahlgang. Ich bitte die Schriftführenden, die Auszählung vorzunehmen, und unterbreche die Sitzung der Bürgerschaft (Landtag) für circa 15 Minuten, bis das Auszählungsergebnis vorliegt. (Unterbrechung der Sitzung um 15:33 Uhr)  Präsidentin Antje Grotheer eröffnet die unterbrochene Sitzung wieder um 15:42 Uhr. Präsidentin Antje Grotheer: Meine Damen und Herren, ich stelle fest, die unterbrochene Sitzung der Bürgerschaft (Landtag) ist wieder eröffnet. Ich gebe Ihnen das Wahlergebnis der Wahl eines Schriftführers bekannt: Ausgegebene Stimmzettel: 79, abgegebene Stimmzettel: 79. Auf den Abgeordneten Cord Degenhard entfielen 7 Ja-Stimmen, 56 NeinStimmen, 16 Enthaltungen. Es gab keine ungültigen Stimmzettel. Ich stelle fest, der Abgeordnete Cord Degenhard hat die erforderliche Mehrheit nicht erreicht. Unwissenheit oder tatsächliche zeitliche Probleme bei der Informationsbeschaffung? – Nachfragen zur Clankriminalität Große Anfrage der Fraktion der CDU vom 7. November 2023 (Drucksache 21/128) Dazu Mitteilung des Senats vom 9. April 2024 (Neufassung der Drucksache 21/246 vom 17. Januar 2024) (Drucksache 21/377) Dazu als Vertreter des Senats Senator Ulrich Mäurer. Ich gehe davon aus, dass der Senat die Antwort auf die Große Anfrage nicht mündlich wiederholen möchte, sodass wir direkt in die Aussprache eintreten können. Die Aussprache ist eröffnet. Als Erste erhält die Abgeordnete Dr. Wiebke Winter das Wort. Abgeordnete Dr. Wiebke Winter (CDU): Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste! Ich kann Ihnen, lieber Senat Bovenschulte, insbesondere Ihnen, Herr Mäurer, nur Glückwünsche ausrichten. Nach acht Monaten haben Sie endlich das geschafft, wofür Sie eigentlich nur fünf Wochen Zeit haben: Antworten auf eine Große Anfrage zum Thema Clankriminalität. Daraus kann ich eigentlich nur schließen: Sie haben keine Ahnung, was in Bremen abgeht. (Beifall CDU) Wie Sie da Ihre selbst proklamierte Nulltoleranzstrategie umsetzen wollen, das ist mir ehrlich gesagt schleierhaft, denn vielmehr verfolgen Sie anscheinend in Bremen nur eines: eine Nullplanstrategie. (Beifall CDU) Wie sähe denn eine Nulltoleranzstrategie aus? Zuerst würde man ja davon ausgehen, dass Sie jedes Ermittlungsverfahren konsequent zu Ende führen. Auch, wenn natürlich klar ist, dass es dafür unterschiedliche Gründe gibt: Die hohe Zahl der Einstellungen der Verfahren verwundert einen doch sehr. 369 von 736 Prüffällen wurden 2022 eingestellt, also die Hälfte der Verfahren. Dabei sagen Sie selbst, dass Sie auch bei vergleichsweise geringen Vergehen und Ordnungswidrigkeiten konsequent einschreiten wollen. Sind die Einstellungen die berühmte Nulltoleranzstrategie? Ich sehe sie ehrlich gesagt nicht. (Beifall CDU) Zweitens, meine Nulltoleranzstrategie würde auch darauf abzielen, Clanmitglieder dort zu treffen, wo es ihnen richtig wehtut, und zwar bei ihren Autos. Innensenator Mäurer sagte dazu in diesem Parlament: „Wir haben ihre Limousinen eingezogen, wie immer. Davon haben wir inzwischen sehr viele.“ Ich weiß nicht, was Sie unter „sehr viele“ verstehen. Ich hätte jedoch mehr als sieben Autos erwartet, sehr geehrter Herr Senator Mäurer. (Beifall CDU, Bündnis Deutschland, FDP) Drittens, es ist bekannt, dass Sozialleistungsbetrug immer wieder im Zusammenhang mit Clankriminalität auftritt. Bei einer Nulltoleranzstrategie wäre ich davon ausgegangen, dass Sie daher bei Personen, die zu diesen Familien gehören, besonders aufpassen. Aber nein, es zeigt sich wieder mal die Nullplanstrategie. Sie wissen nicht, wie viele Clanmitglieder aus Bremen aktuell Sozialleistungen beziehen und haben daher zu dieser Frage auch keinerlei Erkenntnisse. So sieht eine Streichelpolitik aber keine Politik der 1 000 Nadelstiche aus. (Beifall CDU, Bündnis Deutschland) Viertens, wer vollziehbar ausreisepflichtig ist, der muss dieses Land verlassen. Gleichzeitig sind immer noch 37 Mitglieder von Clanfamilien, die vollziehbar ausreisepflichtig sind, in Deutschland. Sieht so eine Nulltoleranzstrategie aus, Herr Senator Mäurer? Ich bezweifle das. Fünftens, schließlich würde ich doch bei einer Nulltoleranzstrategie und einer Politik der 1 000 Nadelstiche die Shishabars und Wettbüros dieser Menschen ganz besonders kontrollieren. Schließlich sagen Sie selbst in Ihrer Antwort, dass diese Lokalitäten oftmals auch als Rückzugsraum nach der Begehung einer Straftat dienen. Trotzdem wird darauf verwiesen, dass oftmals eine vertiefte Befassung ergibt, dass keine Hinweise auf die Begehung von Straftaten im Zusammenhang mit diesen Betrieben vorliegen. Was ist denn nun, Herr Mäurer? Wofür werden diese Räume genutzt? (Abgeordneter Nelson Janßen [DIE LINKE]: Zum Shisharauchen!) Wahrscheinlich wissen Sie auch das nicht, denn Kontrollen finden kaum statt. In den letzten fünf Jahren wurden gerade einmal 34 Kontrollen in Shishabars durchgeführt, knapp sieben pro Jahr. So sieht kein Plan zur Bekämpfung von Clankriminalität aus! (Beifall CDU, Bündnis Deutschland) Unser Fazit ist jedenfalls eindeutig: Wir müssen Clankriminalität in Bremen deutlich stärker und konsequenter bekämpfen. Lassen Sie uns gemeinsam für eine echte Politik der 1 000 Nadelstiche sorgen, mit einer stärkeren Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten mit mehr Kontrolle, mit einem konsequenten Rechtsstaat. Liebe Koalitionäre, Sie werden sicherlich gleich wieder darauf verweisen, dass Clankriminalität in Bremen doch einen vernachlässigbar geringen Teil der Kriminalität darstellen würde. Ich möchte dem gern schon jetzt präventiv entgegentreten, denn Clankriminalität hat eine besondere Bedeutung, weil diese Menschen auf besonders perfide Art und Weise unseren Rechtsstaat missachten. Diese Menschen schaffen Paralleljustizen und setzen sich bewusst über die Regeln unseres Staates hinweg. Ich bekomme persönlich regelmäßig E-Mails von Bürgern, die sich von Clanfamilien bedroht fühlen. Sie wegen Körperverletzungen, Rauschgiftdelikte, Sexualstraftaten, sogar fünf Straftaten gegen das Leben – –. Sehr geehrter Senat Bovenschulte, wir dürfen nicht länger tatenlos zuschauen! Ändern Sie endlich Ihren Kurs von einer Nullplan- zu einer Nulltoleranzstrategie! Kümmern Sie sich um die Sicherheit im Land Bremen! Wir unterstützen Sie gern dabei. – Vielen Dank! (Beifall CDU) Präsidentin Antje Grotheer: Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Jan Timke. Abgeordneter Jan Timke (Bündnis Deutschland): Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir debattieren heute die modifizierte Antwort des Senats auf eine Große Anfrage der CDU-Fraktion zu Clanstrukturen im Land Bremen. Gern möchte ich mich vorab nicht nur bei der CDU-Fraktion für diese wichtige Anfrage, sondern auch bei der Verwaltung für die aufschlussreichen Antworten bedanken. Die Zahlen zur Clankriminalität, meine Damen und Herren, sind erschütternd, denn dem Phänomenbereich Clan werden von den zuständigen Sicherheitsbehörden 4 661 Personen und weit über 700 Kernfamilien zugeordnet. Je nach Betrachtungszeitraum sind zwischen zehn und 25 Prozent aller erfassten Clanmitglieder wegen mutmaßlicher Straftaten auffällig geworden. Meine Damen und Herren, die Zahl der Clanstraftaten gehen in die Tausende. Dabei geht es primär nicht um kleine Diebstähle, also kleinere Delikte, sondern vor allem um Körperverletzung, Drogendelikte, Vermögens- und Fälschungsdelikte. Besonders erschreckend sind hier die Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung und auch Tötungsdelikte. (Abgeordneter Kevin Lenkeit [SPD]: Quatsch!) Diese vielen Straftaten zeigen, meine Damen und Herren, dass ein nicht unerheblicher Anteil von Clanangehörigen integrationsunwillig ist, was vom Bremer Senat leider reaktionslos zur Kenntnis genommen wird, wie man an den geringen Abschiebebezahlen ablesen kann. Auffällig sind auch die Delikte Beleidigung und das Fahren ohne Fahrerlaubnis. Auch das sind keine Bagatellen, meine Damen und Herren, sondern im Gegenteil Delikte, die das Sicherheitsgefühl der Bürger schwerwiegend und zu Recht beeinträchtigen. Gerade bei Delikten wie Fahren ohne Fahrerlaubnis oder Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz stellt sich unserer Fraktion die Frage nach der Ahndung. Wie konsequent werden eigentlich Delikte bestraft? Werden sie überhaupt bestraft, und falls ja, wie schnell erfolgen die Sanktionen und welcher Art sind die Strafen? Die Auskünfte über die Ermittlungsverfahren lassen erahnen, dass die allermeisten dieser Straftaten ohne Sanktionen bleiben, denn die Erfolgsquote der Ermittlungsverfahren ist erschreckend gering. 2022 gab es 542 und letztes Jahr 332 staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren. Die allermeisten dieser Verfahren wurden eingestellt beziehungsweise endeten im Freispruch. Nur in 64 beziehungsweise elf Fällen kam es zu Verurteilungen. Warum führen etwa 90 Prozent der Verfahren nicht zu einer Verurteilung, meine Damen und Herren? Offensichtlich fehlt es Polizei und Justiz an den nötigen personellen, organisatorischen, technischen und gesetzlichen Mitteln, um Kriminelle beweissicher zu überführen. (Beifall Bündnis Deutschland) Erschreckend sind auch die Auskünfte zum Aufenthaltsstatus von 843 Tatverdächtigen und zu den extrem niedrigen Zahlen der Abschiebungen. Vielfach haben die Clangangster schon eine Niederlassungserlaubnis oder sie haben eine Fiktionsbescheinigung oder eine Duldung. Trotz einer dreistelligen Zahl von Clanstraftätern, die geduldet sind oder nur eine Fiktionsbescheinigung haben, gab es nur zwölf Abschiebungen, meine Damen und Herren, nur zwölf Abschiebungen! Den laxen Bremer Umgang mit dem Aufenthaltsrecht zeigt auch die Auskunft zu den vollziehbar Ausreisepflichtigen. Von den 37 vollziehbar ausreisepflichtigen Personen aus dem entsprechenden Personenkreis werden beispielsweise drei Personen geduldet, weil bei ihnen ein, Zitat, „Bleibeinteresse überwiegt“. Meine Damen und Herren, ich will hier für meine Fraktion Bündnis Deutschland deutlich sagen: Es gibt kein Bleibeinteresse für rechtskräftig ausreisepflichtige kriminelle Clanangehörige! (Beifall Bündnis Deutschland) Wir erwarten von Ihnen, Herr Senator Mäurer, dass Sie vollziehbar ausreisepflichtige Straftäter auch konsequent in ihre Heimatländer zurückführen, sofern keine schwerwiegenden Abschiebehindernisse vorliegen. Setzen Sie sich da bitte auch bei Ihren Koalitionspartnern durch, die leider immer noch Ausweisungen und Abschiebungen aus ideologischen Gründen behindern und damit auch in vorsätzlicher Weise für zukünftige Straftaten eine Mitschuld tragen. (Beifall Bündnis Deutschland) Meine Damen und Herren, skandalös und für jeden normalen Bürger völlig unverständlich ist das Fehlen valider Informationen zum Sozialleistungsbetrug, denn die Agentur für Arbeit hat einer Weitergabe der Daten widersprochen. Das ist ein unhaltbarer Zustand, und es zeigt sich wieder einmal deutlich, wie Datenschutz zum Täterschutz wird. (Beifall Bündnis Deutschland) Meine Damen und Herren, dass sich der Senat seiner angeblichen Erfolge im Kampf gegen die Clankriminalität rühmt, zum Beispiel in Bezug auf die EncroChat-Verfahren, ist angesichts dieser Defizite, vor allem der geringen Erfolgsquote der Ermittlungen und der genannten Informationsdefizite, ein schlechter Witz, (Beifall Bündnis Deutschland) zumal die EncroChat-Verfahren keine eigeninitiativen Ermittlungen zur Grundlage hatten, sondern wir haben von den Sicherheitsbehörden im Ausland Hinweise und Beweise über Organisierte Kriminalität in Bremen und Bremerhaven bekommen, die hier lediglich zur weiteren Ermittlung führen. Es ist daher eher (Glocke) ein sicherheitspolitisches Armutszeugnis, Herr Mäurer, dass diese Form der Organisierten Kriminalität in unserem Bundesland so lange unentdeckt geblieben ist und von ausländischen Sicherheitsbehörden aufgedeckt wurde, meine Damen und Herren. (Beifall Bündnis Deutschland) Ich komme zum Schluss, und ich komme danach auch nicht wieder. Das Fazit dieser Debatte kann nur lauten: Der Bremer Senat bleibt bei seinen Bemühungen um eine konsequente Bekämpfung der Clankriminalität noch immer unter seinen Möglichkeiten. Das macht auch diese Senatsantwort wieder einmal deutlich. Die Fraktion Bündnis Deutschland erwartet daher vom Senat Einigkeit bei der Frage der Abschiebung. Wir erwarten weiterhin eine konsequente Strafverfolgung (Glocke) von kriminellen Clanangehörigen und eine Verurteilung, die auf dem Fuße folgt und nicht erst nach drei, fünf oder sieben Jahren. Hier ist noch viel Luft nach oben, Herr Senator Mäurer. Hier erwartet meine Fraktion, dass Sie stärkere Anstrengungen zur Bekämpfung der Clankriminalität im Bundesland Bremen aufnehmen. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall Bündnis Deutschland) Präsidentin Antje Grotheer: Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Kevin Lenkeit. Abgeordneter Kevin Lenkeit (SPD): Sehr geehrte Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich meine Zeit hier vorne nutzen, um eine Rede der Einordnung zu halten! (Zuruf CDU: Ach ja!) Warum also bedarf es einer Einordnung? Wenn man den Ausführungen der Opposition hier und heute und auch in der Vergangenheit Glauben schenken mag, dann haben wir in Bremen ja ein überbordendes Problem mit kriminellen Clans. Das ist die These. Das ist eine These, die dürfen Sie aufstellen, aber Sie müssen sich dann auch gefallen lassen, wenn wir Ihre These überprüfen. Deswegen heute – anders als bei gewissen Spitzenkandidat:innen – im Aufbau eine einordnende Betrachtung der Zahlen, (Lachen CDU) denn Zahlen haben wir genug. Eine Vorbemerkung noch vorab, liebe Opposition, schreiben Sie gern mit: Kriminalität, egal, welcher Ausprägung, wird von den Strafverfolgungsbehörden im Land Bremen verfolgt. Punkt. (Abgeordneter Oğuzhan Yazıcı [CDU]: Welche nicht?) Betrachten wir die Clankriminalität im Land Bremen, lassen Sie uns mit der Einordnung beginnen! In Bremen werden 4 611 Personen dem Phänomenbereich Clankriminalität zugeordnet. Was nicht heißt, in aller Deutlichkeit, dass diese 4 611 Personen kriminell sind, mitnichten. Sie sind nur Angehörige von Clanfamilien, und davon haben wir 738. Dieser Aspekt ist wichtig, denn, wenn wir uns jetzt die weiteren Zahlen angucken, dann werden wir zusammen eine Art Muster erkennen. Der Großen Anfrage der CDU können wir entnehmen, dass Personen aus dem Phänomenbereich Clankriminalität für das Jahr 2023 etwa 600 – und ich habe hier mal großzügig aufgerundet – Ermittlungen in Straftaten generiert haben. Jetzt kommen wir bei der Einordnung ein wenig in ein Dilemma, denn Sie wissen ja alle, die PKS-Zahlen sind Ausgangszahlen, aber wir wollen hier ja nur eine ungefähre Einordnung machen und keine Doktorarbeit schreiben. Deswegen ordnen wir die 600 Ermittlungsverfahren mal ein. Nehmen wir die 97 000 Fälle, abgeschlossenen Fälle aus der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) im letzten Jahr, nehmen die aufgerundeten 600 polizeilich bearbeiteten Straftaten von Personen aus dem Phänomenbereich Clankriminalität hinzu und kommen dann auf einen Faktor von 0,62 Prozent aller Straftaten im Land Bremen. Frau Dr. Winter hat es vorgesagt. Herzlichen Glückwunsch, das war richtig. Gucken wir uns jetzt die Tatverdächtigen an, Sie erinnern sich: 4 611 Personen aus dem Phänomenbereich sind erfasst. Tatverdächtig sind davon zurzeit 843. Wie gesagt, wir sprechen hier von Verdächtigen, nicht von Verurteilten. Das mag manchen schwarzen oder braunen Sheriffs missfallen, aber Vorverurteilung aufgrund eines falschen Nachnamens gibt es bei uns in Deutschland zum Glück nicht, Kolleginnen und Kollegen. (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE) Keine Zeit, keine Zeit, danke! Bis Ende November 2023 gab es elf rechtskräftig Verurteilte aus dieser Gruppe – elf von 4 611 Personen. Vielleicht erkennen Sie das Muster hier schon wieder. Ich komme aber gleich noch mal darauf zurück. Von 2018 bis 2023, also einem Zeitraum von sechs Jahren, saßen insgesamt 55 der phänomenrelevanten Personen in der JVA in Bremen ein; niemals allein, mal mehr mal weniger, in der Spitze 31 Personen. Ja, wenn wir uns die Zahlen der letzten Zeit angucken, dann sehen wir einen Anstieg der inhaftierten Clankriminellen, aber das spricht ja für einen funktionierenden Rechtsstaat mit gut ermittelnden Polizeien und effektiv arbeitenden Staatsanwaltschaften und Gerichten. Im Übrigen, denken Sie daran: Wir haben ungefähr eine Kapazität von 700 Plätzen in der JVA, 31 Personen davon haben Clanbezug. Das heißt, wir haben hier eine Überrepräsentanz von Clanmitgliedern. Ich finde, das spricht eindeutig für eine Nulltoleranzstrategie, Kolleginnen und Kollegen. (Beifall SPD) Gucken wir uns jetzt an, wie es sich mit den Abschiebungen der 837 tatverdächtigen Clanangehörigen verhält, bekanntlich der Heilige Gral der christdemokratischen Innenpolitik. Von den 837 befinden sich nur 353 Personen in der Zuständigkeit unserer Ausländerbehörden, und Herr Timke hat es freundlicherweise eben schon mal gesagt: Von denen sind tatsächlich nur 37 geduldet, also im Prinzip ausreisepflichtig. Bei der Mehrheit dieser Personen fehlen die Reisedokumente. Wir alle kennen das. Wir haben die Diskussion hier schon zur Genüge geführt. Nichtsdestotrotz bleiben von den 837 Person unterm Strich 23 Personen übrig. Sie sehen das bekannte Muster: Wir starten in der Diskussion immer mit einer hohen Zahl, mit einer Zahl, die zur Empörung genügt. Wenn wir uns die Zahlen dann genauer angucken, analysieren und abschichten, schmilzt das Empörungspotenzial sukzessiv zusammen, ganz ähnlich wie das Zustimmungsergebnis Ihres CDU-Landesvorsitzenden. (Lachen CDU) Noch mal: Kein Phrasenbingo. Kriminalität, egal welcher Ausprägung, (Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]: Billig war das schon!) wird von den Strafverfolgungsbehörden im Land Bremen verfolgt, auch die elf der 4 611, auch die 23 von 837 und natürlich auch die 0,62 Prozent. (Glocke) In meinem zweiten Beitrag gucken wir uns dann noch die Straftaten und Ordnungswidrigkeiten an. – Bleiben Sie tapfer und bis gleich! (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE) Präsidentin Antje Grotheer: Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Michael Labetzke. (Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]: Hallo erst mal! – Heiterkeit) Abgeordneter Michael Labetzke (Bündnis 90/Die Grünen): Ja, ich finde das gut, dass wir auch solche Debatten mit einem gewissen Humor führen können. – Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauende! Ich bin erst mal Kevin sehr dankbar, Entschuldigung, dem Kollegen Lenkeit sehr dankbar, dass er hier die Zahlen einmal eingeordnet hat. Ich möchte zwei Anmerkungen einmal noch, weil wir ja keine Debatte – –. Was wäre eine Bürgerschaftsdebatte ohne Clankriminalität, nachdem wir heute ja die Aktuelle Stunde ausnahmsweise einmal nicht dazu genutzt haben? Ich möchte nur auf zwei Aspekte eingehen: Der Kollege Lenkeit hat gerade eben einmal die Zahlen richtig eingeordnet, und wir sehen – und das möchte ich auch vorwegstellen – wir wischen das nicht weg, wir nehmen das ernst, und ich bin auch wirklich sehr dafür, dass wir das Thema Organisierte Kriminalität sowieso viel stärker in den Blick nehmen. (Beifall Bündnis 90/Die Grünen) Ich möchte in dieser Debatte aber noch mal zwei Sachen deutlich machen. Dieses ständige Mantra von, der Senat Bovenschulte, zu dem ja unser Innensenator Mäurer auch dazugehört, würde nicht handeln, das entspricht einfach nicht den Tatsachen, weil ständig hier suggeriert wird, wir hätten Verhältnisse wie in Nordrhein-Westfalen, dort in einigen Städten oder wie in Berlin. Das ist, wenn wir uns die Zahlen angucken, beileibe nicht der Fall. Wir haben Clankriminalität, wir haben hier auch schwerwiegende Fälle gehabt, aber der Senat und der Innensenator sind auch tätig geworden. Ich möchte ein bisschen zurückgehen. Wir haben keine Rockergruppierung mehr. Die ist konsequent in der Entstehung verboten worden vom Innensenator. Das war sehr erfolgreich. (Beifall Bündnis 90/Die Grünen, SPD, DIE LINKE) Wir hatten auch – und daran werden Sie sich erinnern, liebe Kolleginnen und Kollegen – ganz andere Zeiten auf der Discomeile mit Schussabgabe unter Clanmitgliedern. Der Innensenator hat gehandelt. Diese Zustände, solche Vorfälle gab es seit Jahren nicht mehr in Bremen. Wir haben auch – –. Jetzt muss ich das mal eben tatsächlich einmal raussuchen. Frau Winter hatte gerade eben gesagt, dass das zu wenig wäre. Ich finde es schon gut, wenn wir auch in Fällen der Clankriminalität – hier festgestellt im Rahmen von EncroChat-Verfahren – zu dem großen Thema und was ja ein probates Mittel ist in der Bekämpfung von Organisierter Kriminalität, eben die Vermögensabschöpfung – –. Ich finde, dass in diesem Verfahren insgesamt Vermögensarreste in Höhe von 6,7 Millionen Euro gegen beteiligte Personen erwirkt wurden, zu denen zwei Immobilien mit Sicherungshypotheken belegt, sieben Kraftfahrzeuge, wie Sie genannt haben, ein Porsche Panamera, zwei BMW 5er, ein Audi A4 Avant, zudem weitere Vermögenswerte wie zum Beispiel Armbanduhren und Schmuck sichergestellt worden sind. Dann zeigt das ein erfolgreiches Arbeiten der Polizei. Dann ständig davon zu sprechen, wir wären hier nicht tätig und würden überhaupt nichts machen, das ist einfach falsch, liebe Kolleginnen und Kollegen! (Beifall Bündnis 90/Die Grünen, SPD, DIE LINKE) Ein zweiter Aspekt: Konsequent auch gegen diese Form familienbezogener Kriminalität vorzugehen, ja, bin ich auf ihrer Seite. Eine Politik der 1 000 Nadelstiche bin ich nur bedingt auf Ihrer Seite. Im Grundsatz keine schlechte Idee, findet sich auch im Ansatz gegen andere kriminelle Vereinigungen, dass man einen umfassenden Ansatz hat, also nicht nur mit Polizei darauf zugeht, sondern alle Instrumente staatlichen Handelns nutzt, um gegen kriminelle Organisationen vorzugehen. Jetzt haben wir aber – –, und ich sehe den Kollegen Lübke hier vorn sitzen, das bringt mich zu dem Stichwort, habe ich aus dem letzten Jahr noch rausgenommen: Von Nordrhein-Westfalen lernen, das wäre auch gut für Bremen. (Abgeordneter Marco Lübke [CDU]: Endlich sagt das mal jemand!) Ja, das finde ich auch wirklich richtig gut. Ich hätte tatsächlich auch erwartet, dass Sie an dieser Stelle standardmäßig den Innenminister von Nordrhein-Westfalen reinbringen. Das passt vielleicht diese Woche nicht ganz so gut. Ich glaube, am Dienstag musste er sich leider im Sonderausschuss des Innenausschusses zur Rede stellen. Da passte irgendwas nicht. Ich möchte davon nicht lernen, zumindest, bis dieser Vorfall aufgeklärt ist. (Beifall Bündnis 90/Die Grünen, SPD, DIE LINKE) Ich erspare uns das aber, weiter darauf einzugehen. Das ist das Problem, wenn man sich als Saubermann generiert. Nein, ich möchte meinen Beitrag damit schließen, mit diesem Aspekt, diese Politik der 1 000 Nadelstiche. Vom Grundgedanken nicht verkehrt, aber in der Umsetzung, wie NordrheinWestfalen es macht, ist es nicht gut. Im Übrigen, Sie müssten dann ja, das tun Sie ja leider nie, mal sagen, wo Sie denn die Kräfte – das ist unglaublich personalintensiv – denn hernehmen wollen, die wir nicht haben, weil wir sie brauchen für andere Kriminalität. Das sagen Sie leider nie, an dieser Stelle. (Zuruf Abgeordnete Dr. Wiebke Winter [CDU]) Ich schließe mit einem Satz, und den möchte ich auch zitieren. Sebastian Fiedler, renommierter (Glocke) Innenpolitiker auf Bundesebene sagte im letzten Jahr: „Es reicht – –. Diese Politik der 1 000 Nadelstiche ist gescheitert. Es reicht eben nicht, jeden Tag eine Shishabarrazzia zu machen und vor den Augen der Öffentlichkeit zu präsentieren: Wir tun jetzt was.“ – Vielen Dank! (Beifall Bündnis 90/Die Grünen, SPD, DIE LINKE – Abgeordneter Marco Lübke [CDU]: Was ist denn die Alternative? – Zuruf Abgeordneter Jan Timke [Bündnis Deutschland]) Präsidentin Antje Grotheer: Als nächster Redner der Abgeordnete Dr. Marcel Schröder. Abgeordneter Dr. Marcel Schröder (FDP): Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Diese Debatten zum Thema Clankriminalität laufen ja eigentlich immer nach dem gleichen Muster ab. Erst kommen Frau Winter und Herr Timke und sagen, wie schlimm alles ist, und dann kommt Herr Lenkeit und rechnet uns vor, dass es alles doch nicht so schlimm ist, dass es nur 0,62 Prozent der Straftaten betrifft. Das können Sie gerne immer wieder vorrechnen. Das Problem ist, das glaubt Ihnen draußen kein Mensch. (Beifall FDP, CDU, Bündnis Deutschland) Ich würde mir auch ehrlich gesagt als Polizist ein bisschen verschaukelt vorkommen, wenn ich jeden Tag mit Clankriminalität zu tun habe, mein Bestes gebe, Überstunden leiste und überfordert bin mit diesen Themen und Sie sich hier dann jedes Mal wieder hinstellen und so tun, als sei das kein Problem in Bremen. (Abgeordneter Kevin Lenkeit [SPD]: Haben Sie nicht mitgeschrieben, oder?) Natürlich ist Bremen eine der Hochburgen der Clankriminalität. Dass Sie das jedes Mal wieder abstreiten, zeigt auch, dass es richtig ist, das hier jede Woche wieder auf die Tagesordnung zu setzen. (Beifall FDP, Bündnis Deutschland) Dass Sie aber den Rechtsstaat nicht ernst nehmen, das haben Sie ja gestern schon gezeigt. Man muss sich eine Sache einmal klarmachen: Wir haben in Bremen 2 421 gemeldete Personen die dem Phänomenbereich Clankriminalität zugeordnet werden. Das sind fast so viele Clanmitglieder wie wir in Bremen Polizisten haben. (Zuruf Abgeordneter Kevin Lenkeit [SPD]) Deshalb ist natürlich die erste Forderung, um dieses Problem zu bekämpfen, eine bessere Ausstattung von Polizei und Justiz. Ich bin froh, dass Sie EncroChat angesprochen haben. Richtig, es ist völlig richtig, die Nadelstiche allein reichen nicht. Man muss die Menschen am Ende auch verurteilen, und die Menschen müssen am Ende auch in die JVA und brauchen da Resozialisierungsangebote. Dazu wurde doch aber genau gestern gerade ein Antrag gestellt, die Staatsanwaltschaft besser auszustatten. Der wurde abgelehnt. Es ist nicht so, dass wir Ihnen nicht genug Angebote machen oder Möglichkeiten geben. Jetzt auch gerade wieder der Antrag zur Verbesserung des Arbeitsklimas bei der Polizei. Wir machen Ihnen genug Angebote, um hier was zu tun, aber Sie wollen es eben nicht. (Beifall FDP) Anders als alle anderen Clanhochburgen hat Bremen leider kein öffentliches Lagebild zu Clankriminalität, und da habe ich auch Ihre Antwort nicht so ganz verstanden, zu der Großen Anfrage, Herr Mäurer, was jetzt das Problem ist. Es wäre wirklich hilfreich, wenn wir uns hier als Innenpolitiker auch zusammen mit Wissenschaftlern und der Zivilgesellschaft einen klaren Blick auf die Lage verschaffen können. Weiterhin ist das Thema, dass Bremen auch keine spezifischen Aussteigerprogramme hat. Auch das macht NRW besser. NRW macht nicht nur Show, NRW macht auch Aussteigerprogramme. Herr Reul hat es vorgerechnet: Ein Intensivtäter, dem bis zum 25. Lebensjahr 100 Menschen zum Opfer fallen, der produziert Folgekosten von ungefähr 1,7 Millionen Euro. Die Kosten, die man investiert in diese Programme, lohnen sich also. Das ist erst mal Geld, aber das würde sich lohnen. Leider wurde das Haus des Jugendrechts, was als Pilotprojekt in Bremerhaven zumindest schon mal virtuell angefangen wurde, auch aus Geldmangel wieder eingestellt. Das finden wir sehr schade. Sinnvoller wäre eigentlich, wir würden auch in Bremen ein Haus des Jugendrechts einrichten und hier so ein Aussteigerprogramm einsetzen. Das hat auch nichts mit Law and Order zu tun. Das wäre aus unserer Sicht etwas, was für Sie vielleicht auch zustimmungsfähig wäre. Sie haben das ja in Bremerhaven zumindest schon mal versucht. Ich fasse zusammen: Wir brauchen, um Clankriminalität zu bekämpfen, dringend eine bessere Ausstattung. Da gibt es genügend Anträge, die wir Ihnen hierzu stellen, denen Sie zustimmen können. Wir haben Änderungsanträge in Höhe von 273 Millionen Euro vorgelegt. Denen könnten Sie zustimmen, dann hätten Sie genug Geld für Aussteigerprogramme, für mehr Personal bei Staatsanwaltschaft und Polizei. Außerdem wäre ein Lagebild sinnvoll, und mehr Prävention wäre sinnvoll. Ich würde mich freuen, wenn wir nach unseren monatlichen Debatten vielleicht demnächst auch mal dazu kommen, dass wir hierzu konkrete Verbesserungen schaffen. Ansonsten können wir gern jede Woche darüber diskutieren. Wir machen das gern. – Vielen Dank! (Beifall FDP, CDU) Präsidentin Antje Grotheer: Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Nelson Janßen. Abgeordneter Nelson Janßen (DIE LINKE): Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete, sehr geehrte Gäste! Es fällt schwer, sich neue Sachen zu überlegen, wenn wir immer wieder die ähnliche Debatte führen. Dennoch auch heute noch einmal die Diskussion über die sogenannte Clankriminalität. Die CDU hatte noch einmal eine Große Anfrage nachgelegt, nachdem sie ein wenig Interpretationshilfe brauchte bei den Antworten auf die Frage vom letzten Mal. (Abgeordnete Dr. Wiebke Winter [CDU]: Weil wir keine Antworten bekommen haben!) Deutlich daraus wird: Selbstverständlich gibt es in Bremen Verurteilungen und sehr viele Verfahren gegen sogenannte Clanmitglieder, 2022 beispielsweise 64 Verurteilungen und 2023 dann sage und schreibe elf Verurteilungen. Das Problem sitzt offensichtlich bei Ihnen tiefer als bei den Gerichten, jedenfalls geben die Daten Ihre Zuspitzung bei Weitem nicht her. (Beifall DIE LINKE, SPD, Bündnis 90/Die Grünen) Herr Schröder, wenn Sie sagen „Die Daten kann man ja hier mal alle so zur Kenntnis nehmen, aber da draußen glaubt Ihnen das keiner“, dann gratuliere ich Ihnen zu dieser postfaktischen Aussage. (Beifall Bündnis 90/Die Grünen) Das hilft uns aber nicht weiter in einer Debatte, in der wir nur noch von Haltungen reden und Sie offensichtlich die Daten mit Ihrer Weltanschauung nicht übereinkriegen. Dann bedauere ich das. Trotzdem diskutieren wir hier heute auf der Grundlage der so mitgeteilten Daten. (Beifall DIE LINKE, SPD, Bündnis 90/Die Grünen) Ich finde übrigens einige Bestandteile sowohl der Debatte als auch dieser Anfrage durchaus interessant. Zum Beispiel fragt die CDU nach 843 Tatverdächtigen und nach dem Aufenthaltsstatus. Subtext ist ja immer: Tatverdächtige sind sowieso eigentlich eins zu eins Verurteilte. Findet sich in den Daten auch nicht wieder, aber Sie fragen nach Tatverdächtigen. Mit der Frage des Aufenthaltsstatus sagen Sie im Prinzip: Dieses Problem lösen wir am besten mit Abschiebung. Wenn man sich die Zahlen dann anguckt, dann haben wir Niederlassungserlaubnisse, wir haben Fiktionsbescheinigungen, und ja, wir haben auch 37 Duldungen, darüber wurde eben schon diskutiert. Davon sind übrigens drei faktische Inländer, also hier geboren und aufgewachsen. Was jetzt tatsächlich überhaupt eine Abschiebung begründen sollte, wird aus diesen Fragen überhaupt gar nicht ersichtlich, da es hier bisher nur um Tatverdächtige geht. Ihr Subtext, ständig zum Ausdruck zu bringen, man würde diese Problemlagen jetzt durch eine Abschiebeoffensive in den Griff bekommen, ist genauso weltfremd wie Ihre Datenanalyse. (Beifall DIE LINKE, SPD, Bündnis 90/Die Grünen) Wir reden insgesamt davon, dass von den in der polizeilichen Sonderdatenbank aufgeführten Personen 10 bis 25 Prozent kriminell werden. Das, sagen Sie jetzt, ist eine besonders erfolgreiche Statistik. Ich sage Ihnen, dann sind 75 bis 90 Prozent der Menschen in dieser Statistik strafrechtlich unauffällig! Die werden trotzdem in einer Sonderdatenbank geführt, und die Daten wollen Sie jetzt verknüpfen mit der Frage des Sozialleistungsbezugs? Was ist denn das für eine Art der Sozialpolitik und der Steuerung von öffentlichen Geldern, für die es ein Antrags- und ein Prüfverfahren gibt? Bei 75 bis 90 Prozent der Leute, sagen Sie jetzt – weil Sie da so eine Statistik haben, die in der Innenbehörde nicht mal aussagekräftig ist, weil es überhaupt keine Verurteilten sind –, stellen Sie jetzt grundsätzlich infrage, ob dieser Leistungsbezug, der überprüft wurde, gerechtfertigt ist. Was soll ich dazu noch sagen? Das ist nicht nur datenschutzrechtlicher Unsinn, das ist auch politischer Unsinn und gefährdet die Glaubhaftigkeit von der Auszahlung von Sozialleistungen. Das ist ein großes Problem in dieser Zuspitzung. (Beifall DIE LINKE, SPD, Bündnis 90/Die Grünen) Dann noch einmal zu dieser Statistik: Wissen Sie eigentlich, wer da aufgeführt ist? Natürlich handelt es sich hier um Kernfamilien. Wir haben erfahren, das sind 731 Kernfamilien, und die Innenbehörde hat uns noch mal erläutert, was eine Familie ist, nämlich meistens Eltern und Kinder. Also haben wir in dieser Statistik eine ganze Reihe von Kindern, die wir hier alle sorgfältig führen mit dem Vermerk: „Clanmitglied“. Weil Sie jeden Monat darüber sprechen wollen, wie gefährdet wir von Clankriminellen sind, ist jedes Kind mit dem sogenannten falschen Nachnamen auf jeden Fall von Ihnen durch diese Debatte ständig in die Rolle gedrängt, im Prinzip fast schon Straftäter zu sein. Und dann reden Sie – –. (Beifall DIE LINKE, SPD, Bündnis 90/Die Grünen) Wenn die sich dann nach ihrem Schulabschluss oder im Nachmittagsbereich oder am Wochenende in die Shishabar setzen, dann rätseln Sie hier, was sie in der Shishabar machen. Ich kann Ihnen sagen, was die in der Shishabar machen: Die rauchen Shisha! (Heiterkeit und Beifall DIE LINKE, SPD, Bündnis 90/Die Grünen) Wie erstaunlich ist denn das? Ich halte diese gesamte Debatte, bei der Sie einen Fokus auf eine Teilgruppe von Organisierter Kriminalität legen, für eine gefährliche gesellschaftliche Zuspitzung. Machen Sie sich doch die Mühe und stellen Sie genauso viele Anfragen insgesamt über Organisierte Kriminalität! Ich bin bereit, mich mit Ihnen über diese Fragestellung auseinanderzusetzen, darüber, was für Ressourcen bei der Staatsanwaltschaft, was für Ressourcen bei der Polizei notwendig sind, wie wir da in einem Präventionsbereich vorankommen, was wir bei der Vermögensbeschlagnahmung hinbekommen. Das sind keine Delikte, die wir so hinnehmen können im Bereich der Organisierten Kriminalität. Wenn Sie dann aber finden, Sie müssen jetzt auch über Ordnungswidrigkeiten und zu schnelles Fahren und Falschparken in so einer Anfrage diskutieren, dann stellen Sie damit nur eines unter Beweis: Ihnen geht es nicht um die Sicherheitslage in dieser Stadt, Ihnen geht es um eine Erzählung, die stigmatisierend ist und die das Problem zu einem Problem von ganz vielen Menschen macht, die unbeteiligt sind. Das, sehr geehrte CDU, ist ein ernsthaftes, auch demokratisches Problem. Unterlassen Sie diese Zuspitzung! – Vielen Dank! (Glocke – Beifall DIE LINKE, SPD, Bündnis 90/Die Grünen) Präsidentin Antje Grotheer: Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Kevin Lenkeit. Abgeordneter Kevin Lenkeit (SPD): Sehr geehrte Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Zurück zu unseren 0,62 Prozent. Sie erinnern sich: Ich möchte hier eine Einordnungshilfe leisten. Gucken wir uns die Straftaten und Ordnungswidrigkeiten an, welche den Personen aus dem Phänomenbereich Clankriminalität nachgewiesen werden konnten. Wenn wir uns diesen Punkt anschauen, dann sehen wir, warum wir eine Nulltoleranzstrategie bei diesem Thema verfolgen. Die Delikte sind mehrheitlich Rohheitsdelikte, beispielsweise Körperverletzung, Rauschgiftdelikte, Betrugsdelikte, Diebstahl, Nötigung und in der Vergangenheit auch Fälle von Totschlag und Mord. Weil wir diese Delikte natürlich sehen, bestünde auch kein Grund, hier auf dem Clanauge blind zu sein oder, um im Bilde zu bleiben, da ein Auge zuzukneifen. Nein, Nulltoleranz bedeutet für uns das niedrigschwellige Eingreifen auch bei vergleichsweise geringen Vergehen und Ordnungswidrigkeiten. Konsequent einschreiten auch, um eine Störung des Sicherheitsgefühls unserer Bevölkerung zu verhindern, und auch, um zur Aufklärung anderer Straftaten beizutragen. 0,62 Prozent Anteil an der PKS sind für uns 0,62 Prozent zu viel, Kolleginnen und Kollegen. Wir ordnen ein, verfallen nicht in rechtspopulistische Überbietungswettbewerbe, sondern handeln pragmatisch und nüchtern. Wenn Sie wirklich behaupten wollen und nicht nur andeuten, es würde hier eine Art politisches Handdrüber oder Weggucken bei Clankriminellen geben, dann, liebe Union, haben Sie den Mut, verstecken sie sich nicht hinter Phrasen und falschen Anschuldigungen, dann sagen Sie, wir erlauben Körperverletzung, Nötigung, Totschlag und Mord in unseren Städten. Das würden Sie niemals über die Lippen bringen, aber das wäre nur ehrlich. Gucken wir uns die Ordnungswidrigkeiten an, danach hat die CDU in ihrer Großen Anfrage auch gefragt, und es tat mir fast ein bisschen leid, als ich die Antworten des Senats zu dieser Frage gelesen habe. 450 Ordnungswidrigkeiten von 2020 bis 2023, und davon entfallen 351 Verstöße gegen Corona. Verstehen Sie mich falsch, auch solche Verstöße sind zu sanktionieren, aber ich habe den Verdacht, dass Sie etwas anderes im Sinn hatten, als Sie nach Ordnungswidrigkeiten durch Clanangehörige gefragt haben, als Verstöße gegen die Maskenpflicht. Wenn wir uns die Verkehrsordnungswidrigkeiten angucken, sehen wir ein Bild, welches tatsächlich nachdenklich machen sollte. Mehr als 12 000 Ordnungswidrigkeiten verteilt auf 3 138 Personen, mehrheitlich – also mehr als 10 000 – Park- und Geschwindigkeitsverstöße. Da habe ich mir dann doch die Frage gestellt, ob wir in Deutschland nicht mal zu Regelungen wie im Ausland kommen sollten, was Verkehrsordnungswidrigkeiten angeht. Das würde vor allem monetär zu einer ganz neuen Einnahmequelle führen und natürlich auch abschrecken. (Beifall SPD) Kolleginnen und Kollegen, ich will das Ganze nicht ins Lächerliche ziehen und zeichne deswegen jetzt nicht das Bild eines Clankriminellen während der Coronapandemie ohne Maske bei der Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) sitzend. Dafür ist das Thema viel zu ernst. Ich sprach am Beginn meines Redebeitrags von einer Einordnung. Ich hoffe, ich konnte hierbei behilflich sein und noch einmal deutlich machen, was hier die perfide Strategie ist: Sie starten die Diskussion immer mit vermeintlich hohen Zahlen, empören sich darüber. Nach dem Redebeitrag vom Kollegen Labetzke stellen Sie sich dann meist noch in die Opferecke – „das wird man doch wohl noch sagen dürfen“ – und attestieren dem Senat Bovenschulte und dieser Koalition eine Sehschwäche beim Thema Clankriminalität mit Worten wie: „Handeln Sie endlich, Herr Mäurer“, und drücken dann auf „Repeat“. Ich möchte jetzt auch einmal auf „Repeat“ drücken und wiederhole mich: Kriminalität, egal welcher Ausprägung, wird von den Strafverfolgungsbehörden im Land Bremen verfolgt. Es gibt keine gute und keine schlechte Kriminalität, es gibt nur Kriminalität. Ich würde mir wünschen, dass wir uns die Kriminalität nicht nur so eindimensional anschauen, wie Sie es immer tun, denn das wird vor allem den Opfern nicht gerecht. In diesem Sinn, haben Sie vielen Dank für die Aufmerksamkeit und bis zur nächsten Sitzungswoche! (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE) Präsidentin Antje Grotheer: Weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten sehe ich zurzeit nicht, deswegen erhält jetzt Senator Ulrich Mäurer das Wort. Senator Ulrich Mäurer: Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ja, Sie haben es gesagt, es ist nicht die erste Debatte, die wir hier geführt haben zu diesem Thema. Wir waren im September damit unterwegs, im Oktober, November, ich weiß nicht, was wir im Frühjahr gemacht haben, und es fällt mir auch langsam schwer, immer das Gleiche zu wiederholen. Wie gesagt, es beginnt ja meistens damit, dass man uns vorhält, dass wir nicht wissen, was in diesen Städten passiert. Dass wir seit 2010 eine Sammelstelle eingerichtet haben, die auch weiterhin mit fünf Kräften besetzt ist – ISTEC abgekürzt – und die einen guten Überblick hat über das, was sich in diesem Bereich bewegt, nehmen Sie nicht zur Kenntnis. Wir haben den Bereich der Finanzermittlungen beim LKA Bremen ausgebaut, weitere sieben Vollzugskräfte dort eingesetzt, und die Ortspolizeibehörde in Bremerhaven hat nach dem Vorbild der ISTEC auch eine eigene Einrichtung 2023 geschaffen. Das heißt, wir haben ein sehr gutes Lagebild, und wir machen das auch nicht allein, sondern es gibt ein bundesweites Projekt, eine Bund-Länder-Initiative, die insbesondere von Berlin, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen mitgetragen wird. Da sind wir auch dabei, weil natürlich diese Kriminalität nicht an den Landesgrenzen haltmacht, sondern übergreifend operiert. Wir haben, das habe ich nun auch schon zehnmal erzählt, eine erfolgreiche Bilanz vorgelegt in den letzten Jahren im Bereich der Bekämpfung der Organisierten Kriminalität. Wir haben viele Verfahren geführt, hier in Bremen und Bremerhaven im Bereich der ganzen Drogendelikte, wo wir uns die Großen vorgenommen haben und ja, wir haben Hinweise bekommen, diese Datensätze, aber es war unsere Arbeit, die wir da investiert haben, und das war sehr viel Arbeit gewesen. Das BKA steuert zwar die Datensätze hier rüber, aber die Ermittlungsverfahren müssen wir alle selbst machen, und wir haben irgendwann aufgehört zu zählen. Wir hatten eine Statistik über die Anzahl der verurteilten Haftjahre, und bei 500 haben wir erst mal gesagt: Jetzt ist gut, wir machen weiter, aber wir erfassen das nicht weiter. In diesem Konzert des Vorgehens gegen die Organisierte Kriminalität haben wir auch eine ganze Reihe von Tätern ergriffen, die wir diesem Bereich der Clankriminalität mit zuordnen, weil Organisierte Kriminalität und Clankriminalität, da gibt es sehr viele Berührungspunkte, jedenfalls bei den ganz Großen, und davon sind viele inhaftiert worden. Das kann man auch nachweisen, wenn man sich mal die Zahl der inhaftierten Personen in der JVA Bremen anschaut. Das waren in den letzten Jahren über 55 Personen gewesen, die wir diesem Bereich zugeordnet haben, also keine kleinen Fische, sondern große. Dann sagen Sie mir immer wieder, dass ich ja irgendwie meine Liebe für diese Kriminellen entdeckt habe, sie schone, nichts mache. Ich sage: Wen soll ich als Kronzeugen hier aufrufen? Ibrahim Miri? Würde ich gern, aber der ist ja zum Glück nicht mehr hier. Das war, wie gesagt, Ausdruck unserer konsequenten Politik gewesen, dass wir einen der größten Drogendealer, der erst zu fünf Jahren verurteilt wurde, dann in den Libanon abgeschoben haben, spektakulär. Er kam dann wieder und ist dann genauso spektakulär wieder in den Libanon zurückgekehrt, und seitdem haben wir, wie gesagt, Ruhe. Vor diesem ganzen Hintergrund mir immer wieder anhören zu müssen, dass wir nichts tun und dass der Senat nichts tut: Entschuldigen Sie mal, wir sind doch nicht exekutiv unterwegs, sondern wir haben in diesem Rechtsstaat für diese Aufgaben Polizei und Dienststellen, die ermitteln. Wir haben eine Staatsanwaltschaft. Wir haben Gerichte. Es ist doch nicht der Senat, der täglich ausrückt und Ermittlungsverfahren durchführt, sondern das ist die polizeiliche Arbeit. (Abgeordneter Jan Timke [Bündnis Deutschland]: Ja, Sie haben damit nichts zu tun!) Ich finde, diese Arbeit hat unseren Dank und unserer Anerkennung verdient und nicht dieses ständige Gemäkel daran, dass man das angeblich nicht hinbekommt. Dann natürlich das Lieblingsthema: die Abschiebungen. Das ist ja auch ein wunderbares Thema, wo ich sage, wenn man sich mal die schlichten Zahlen anschaut, dass von diesen 843 Personen, über die wir diskutiert haben und die strafrechtlich in Erscheinung getreten sind, in diesem Zeitraum, 43 Prozent die deutsche Staatsbürgerschaft haben, dann erklären Sie mir mal, wie ich diese 43 Prozent abschieben kann! Überhaupt nicht. (Abgeordneter Jan Timke [Bündnis Deutschland]: Von denen redet doch keiner!) Wir reden dann über den Bereich, der, wie gesagt, nicht über eine deutsche Staatsbürgerschaft verfügt. Das ist schon mal die Hälfte dieser Personen. (Abgeordneter Jan Timke [Bündnis Deutschland]: Knapp!) Wir haben in diesem Bereich seit vielen Jahren eine funktionsfähige Einrichtung gebildet bei der Innenbehörde, Referat 24, vor dem Hintergrund unserer Erfahrungen, dass unsere Migrationsämter in der Regel überfordert sind, so komplexe Verfahren durchzuführen, weil sie das nicht allein machen können. Sie brauchen die Bundespolizei dazu, meistens geht es durch alle Instanzen der Gerichte. Auch das ist, wie gesagt, eine Sache, die wir inzwischen sehr gut beherrschen. Wenn ich mir die Zahlen anschaue, die die Innenbehörde in den letzten Jahren vorgelegt hat: Das waren jedes Jahr mindestens dreißig erfolgreiche Abschiebungen, die wir in der Regel aus der JVA heraus, das heißt, aus der Strafhaft heraus vollendet haben. Da war auch eine ganze Reihe Personen dabei, wo wir sahen, da gab es einen Clanbezug. Das funktioniert, und das lasse ich mir auch von Ihnen nicht schlechtreden. (Beifall SPD) Ich sehe keine Veranlassung, irgendetwas zu verändern. Wir werden wie bisher mit einem großen Aufwand an polizeilichem Einsatz uns dieses Themas annehmen. Es ist leider ein bundesweites Problem. Deswegen brauchen wir auch bundesweite Ansätze zu seiner Bekämpfung. Ich glaube, dass wir das, was Bremen leisten kann und Bremerhaven, in der Tat auch realisieren. – Vielen Dank! (Beifall SPD) Präsidentin Antje Grotheer: Als nächste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Dr. Wiebke Winter. Abgeordnete Dr. Wiebke Winter (CDU): Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste! Wir hätten auch gern schon früher diese Zahlen gehabt, dann hätten wir vielleicht auch nicht so häufig debattieren müssen. Es liegt nicht an uns, dass wir acht Monate warten mussten, bis wir die Zahlen jetzt mal endlich bekommen haben. Das scheint vielmehr daran zu liegen, dass Sie entweder uns die Zahlen nicht geben wollten oder nicht konnten, aber deswegen ist heute noch mal ein guter Zeitpunkt, gerade über Clankriminalität zu debattieren. (Beifall CDU) Es ist ja nicht so, als hätten wir in den vergangenen Monaten nicht an verschiedenen Stellen in Bremen immer wieder auch Clankriminalität erlebt. Ich erinnere mich im April an eine Massenschlägerei auf einer Kreuzung in Bremen-Nord. Dort wird sogar wegen Landfriedensbruch zum Schluss ermittelt. Ich bekomme aus Vegesack regelmäßig Mitteilungen, dass Menschen bedroht werden, dass die Nachbarn bedroht werden, dass sie belästigt werden, dass Müll ausgekippt wird, und gerade erst in Hemelingen wurden mehrere Schüsse auf ein Auto abgegeben. Ein 28-Jähriger wurde durch Messerstiche lebensgefährlich verletzt. Später wurde ein 36 Jahre alter Mann in Gröpelingen mit einem Auto angefahren. All diese Phänomene stehen im Zusammenhang mit Clankriminalität, und das ist nicht Populismus, sondern das ist Realität, und wir wollen, dass das aufgeklärt wird. (Beifall CDU) Herr Labetzke, Sie haben gefragt, wo wir denn eigentlich die Polizistinnen und Polizisten hernehmen wollen, um so etwas aufzuklären. Zuallererst, wenn ich solche Fälle höre, dann hoffe ich, dass jeder von diesen Fällen aufgeklärt wird, da sind wir wahrscheinlich sogar einer Meinung. Wenn wir aber mehr Polizeibeamte für solche Aufgaben haben wollen, dann würde ich doch mal gerade, weil jetzt ja auch eine Evaluierung des Polizeigesetzes ansteht, vielleicht mal darüber nachdenken, ob man die Kontrollquittungen aus dem Polizeigesetz endlich abschafft, da würde man auch ein paar Beamtinnen und Beamte bekommen. (Beifall CDU – Abgeordneter Kevin Lenkeit [SPD]: Da müssen Sie selber lachen!) Herr Janßen, Sie lesen ganz viel raus aus unserer Anfrage, was wir gar nicht gefragt haben, wahrscheinlich, um ein Bild zu zeichnen, was dann wieder in Ihre Sichtweise passt. Ich kann dazu nur sagen, ich bin Herrn Lenkeit dankbar, dass er sich das so intensiv angeschaut hat, uns allen auch noch mal dargelegt hat, dass wir nämlich da ganz klar Probleme haben. Wenn Sie sich so intensiv damit auseinandergesetzt haben, Herr Lenkeit, da bin ich sicher, dass wir bald gemeinsam gegen Clankriminalität noch viel stärker kämpfen, gerade Sie als Bremen-Norder sollte das ja auch interessieren. (Beifall CDU) Den Vorwurf der Eindimensionalität kann ich allerdings nicht ganz verstehen, denn, wenn ich mir momentan die Tagesordnungen, insbesondere der Innendeputation anschaue, dann sind da deutlich weniger Berichtsbitten der SPD als der CDU, die sind auch vielfältig. Ich weiß nicht, worüber Sie sich eigentlich beklagen. Herr Mäurer, Sie rühmen sich immer noch mit dem Fall von Ibrahim Miri. Ich finde das auch gut, dass der damals wieder in den Libanon abgeschoben worden ist, aber, wenn wir seit 2019 nicht mehr wirklich andere große Erfolge nachzuweisen haben, dann frage ich mich doch: Wie konsequent gehen wir tatsächlich gegen Clankleinkriminalität vor? Ich glaube, da geht noch mehr, und Sie haben uns dafür auf jeden Fall an Ihrer Seite. – Vielen herzlichen Dank! (Beifall CDU) Präsidentin Antje Grotheer: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Aussprache ist geschlossen. Die Bürgerschaft Landtag nimmt von der Antwort des Senats, Drucksache 21/377 – Neufassung der Drucksache 21/246 –, auf die Große Anfrage der Fraktion der CDU Kenntnis. Berücksichtigung besonderer Schutzbedarfe bei der Unterbringung und Umverteilung aus Bremen Große Anfrage der Fraktion der CDU vom 13. November 2023 (Drucksache 21/151) Dazu Mitteilung des Senats vom 13. Februar 2024 (Drucksache 21/288) Dazu als Vertreterin des Senats Senatorin Dr. Claudia Schilling. Ich gehe davon aus, dass der Senat die Antwort auf die Große Anfrage nicht mündlich wiederholen möchte, sodass wir direkt in die Aussprache eintreten können. Die Aussprache ist eröffnet. Als erste Rednerin erhält die Abgeordnete Sahhanim Görgü-Philipp das Wort. Bei uns in den Unterlagen steht „Große Anfrage der Fraktion der CDU“. Also, es war eine Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE, und Sie haben recht, dann erhält Herr Hassanpour – vielen Dank für den Hinweis – als Erster das Wort. Abgeordneter Dariush Hassanpour (DIE LINKE): Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! (Vizepräsidentin Christine Schnittker übernimmt den Vorsitz.) Jetzt geht es mal nicht um die angstgesteuerte Abwehr von Flüchtenden, sondern darum, die Rechte derjenigen zu wahren, die Schutz suchen müssen. Lassen Sie mich zunächst mit einer vermeintlichen Binsenweisheit beginnen: Wir alle können in die Situation geraten, flüchten zu müssen. Lassen Sie uns deshalb eine Welt mitgestalten, in der Schutzsuchende nicht abgewehrt werden, sondern in Sicherheit Teil der aufnehmenden Gesellschaften sein können! Die EU, und mit ihr auch Deutschland, scheitert leider mit ihren jüngsten Entscheidungen zu Grenzverfahren und Abschottung allerdings an diesem Ideal. Europa hat den Anspruch, für Menschenrechte zu stehen. Ihre Proklamation war noch nie eine Beschreibung, sondern ein Anspruch, dessen Erfüllung immer wieder überprüft und verbessert gehört. Das ist das Ziel unserer Großen Anfrage. Außerdem haben wir explizit nach dem Kontext der Unterbringung und der Verteilung gefragt, weil für Geflüchtete eine entsprechende Unterbringung, der Verbleib oder die Verteilung große Auswirkungen darauf haben kann, ob ihre besonders geschützten Bedarfe erfüllt oder missachtet werden. Kommen wir nun zu den zentralen Erkenntnissen dieser Anfrage: Es gibt durchaus Strukturen zur Versorgung von Geflüchteten und um besonderen Schutzbedarfen von Geflüchteten gerecht zu werden. Leider gibt es allerdings noch keine systematische Erfassung, ein Informieren der Menschen in der Erstaufnahme und Erfüllung dieser Schutzbedarfe. Das heißt, es hängt viel vom Einzelfall, vom Glück, von Beratung oder von der Situation der Geflüchteten ab, ob ihre Schutzbedarfe überhaupt bekannt oder berücksichtigt werden. (Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]: Das ist nicht gut!) Es gibt mit einer Unterkunft für Frauen und einer für traumatisierte Frauen bei der Unterbringung immerhin für einige Gruppen besondere Berücksichtigungen, und es gibt barrierefreie Unterbringungsmöglichkeiten. Damit die aber gut wirken, müssen auch die entsprechenden Bedarfe systematisch festgestellt werden. Wenn wir es im Kontext der Umverteilung immer wieder mit suizidalen Krisen und versuchten Suiziden zu tun haben, dann kann das keinen hier im Raum kaltlassen. Die Bedarfe aller Menschen in Bremen sollten doch – und da sind wir uns einig – so weit berücksichtigt werden, dass der Suizid keine Option darstellt. (Beifall DIE LINKE – Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]: Das ist nicht gut!) Das soll ein Aufruf an uns sein, besser zu werden und die Berücksichtigung besonderer Schutzbedarfe keiner zufälligen Verteilentscheidung im Asylverfahren zu überlassen. Was können wir nun also tun, um den Menschen gerecht zu werden, um ihre Rechte zu erfüllen? Wir müssen ein festes Verfahren etablieren, das Geflüchtete umfassend über ihre Rechte informiert und besondere Schutzbedarfe systematisch erhebt. Diese Bedarfe müssen sowohl bei der Unterbringung als auch bei der Verteilentscheidung berücksichtigt werden. Es geht nicht darum, nur das Minimum dessen zu tun, was rechtlich zulässig ist, sondern wir müssen im Sinne der Geflüchteten handeln. Die randomisierte Verteilung im Asylverfahren muss durch ein Verfahren ergänzt werden, das besondere Schutzbedarfe vorab berücksichtigt. Dies ist ein entscheidender Schritt, um sicherzustellen, dass die Bedürfnisse der Schutzsuchenden im Mittelpunkt unserer Bemühungen stehen. Als Koalition setzen wir uns dafür ein, dass schwangere Frauen und Frauen mit Risikoschwangerschaften von der Umverteilung ausgeschlossen werden. Wir hätten uns zwar mehr Tempo bei der Umsetzung dieser Maßnahme gewünscht, bleiben aber zuversichtlich, dass wir dieses Ziel bald erreichen werden. Wir dürfen nicht zulassen, dass Menschen in Unterkünften leben, die ihren grundlegenden Bedürfnissen nicht gerecht werden. Die Unterbringung von Geflüchteten muss wieder auf Mindeststandards erhoben werden. Dazu gehören auch der Ankauf und die Entwicklung von Immobilien. Das macht der Senat jetzt auch. Kinder und Jugendliche brauchen einen vollwertigen Jugendschutz. Auch hier entwickeln wir uns weiter und müssen immer wieder überprüfen, ob wir diesem Anspruch gerecht werden und ob wir es besser machen können. (Beifall DIE LINKE) Seit Kurzem wird auch die rechtliche Vertretung für unbegleitete Minderjährige enger in die ihre Klienten betreffenden Entscheidungen und Vorgänge eingebunden. Wir begrüßen das und werden die weitere Umsetzung verfolgen, aber auch die Unterbringungssituation der Jugendlichen, die nicht nur eine an sich besonders vulnerable Gruppe sind, sondern oft darüber hinaus auch besondere Bedarfe haben, muss verbessert werden. Wir wollen, dass die Jugendlichen nicht aus bestehenden psychologischen Behandlungen herausgerissen und umverteilt werden. Wir wollen, dass ihnen kein unmittelbarer Zwang durch die Polizei angedroht oder dieser angewandt wird. Das ist als Durchsetzung einer Jugendhilfemaßnahme nicht hinzunehmen. Die allermeisten Bundesländer kommen übrigens sehr gut ohne diese Zwangsmaßnahmen aus. (Abgeordneter Ole Humpich [FDP]: Hier in Bremen auch, steht in der Anfrage!) Ich, die Linksfraktion und die Koalition, wir werden weiterhin für eine Verbesserung der Situation streiten. Lassen Sie uns an diesen Punkten durch gemeinsames Handeln glänzen und nicht durch Parteitaktiererei und Stimmenfang. – Vielen Dank! (Beifall DIE LINKE) Vizepräsidentin Christine Schnittker: Als nächste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Sahhanim Görgü-Philipp. Abgeordnete Sahhanim Görgü-Philipp (Bündnis 90/Die Grünen): Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleg:innen! Bevor ich in die inhaltliche Debatte einsteige, möchte ich mich herzlich für die ausführlichen Antworten bedanken. – Vielen Dank! Aus meinen eigenen Besuchen von Unterbringungseinrichtungen weiß ich, dass es in den letzten Jahren viele positive Entwicklungen gab. Längst hat sich auf allen Handlungsebenen ein Bewusstsein dafür durchgesetzt, dass Schutzsuchende mit hoch individuellen Biografien und Fluchtgeschichten zu uns kommen. Ihren ganz unterschiedlichen Bedarfen werden wir in der Unterbringung, Begleitung und auch Betreuung zunehmend besser gerecht. Die ausführlichen Antworten zu Frage 4 machen deutlich, wie die angesprochenen individuellen Bedarfe gesehen werden. Ich persönlich bin hoch erleichtert, dass schwangere Frauen unmittelbaren Zugang zu Hebammenbegleitung und medizinischer Versorgung bekommen. Dass die Frauen bei ausreichenden Plätzen in der Regel nicht in den Notunterkünften untergebracht werden, zeigt das Bewusstsein der Handelnden für die Situation. Die spezialisierten Einrichtungen für Frauen, seien sie denn traumatisiert und/oder alleinreisend mit Kindern, erleichtern den Neuanfang enorm. Lange haben wir in den letzten Jahren um Gewaltschutzkonzepte gerungen und immer wieder nachgeschärft, immer wieder verbessert. Davon zeugen heute mehr weibliche Sicherheitsdienstmitarbeiterinnen und ein Konfliktund Beschwerdemanagement, das Ansprechpartner:innen vor Ort vorsieht, die helfen und auch regeln. Die psychologische Erstberatungsstelle ist eine wichtige Hilfestelle, die Ankommende auch in akuten Krisen unterstützt und begleitet. Dass der/die Einzelne und seine/ihre Bedarfe gesehen werden, wird auch in den Antworten zu den Fragen 11 bis 16 zum Umverteilungsverfahren deutlich. Natürlich würde ich mir wünschen, dass jeder oder jede Schutzsuchende hier in unserer Mitte eine neue Heimat finden kann, aber wir wissen doch alle – das mussten wir in der Vergangenheit leider lernen – dass jede Kommune früher oder später an kapazitäre Grenzen kommt. Deshalb wurde das bundesweite Umverteilungsverfahren etabliert, weil man in engem Schulterschluss vieler Gemeinden Herausforderungen besser meistern kann. Dass bisweilen auf die Umverteilung verzichtet wird, wenn etwa gesundheitliche Gründe einer Umverteilung entgegenstehen, zeigt, dass hier durchaus sensibel mit jedem Menschen und seiner individuellen Last umgegangen wird. Dass eine Umverteilung eine Last für die Betroffenen sein kann, sehe auch ich. Dass es das Ankommen erschweren kann, wenn ohnehin Heimatlose erneut auf Heimatsuche gehen müssen, stelle ich außer Frage. Wir müssen uns aber auch immer ehrlich fragen, ob unsere Strukturen ausreichen, allen Zugang zu Bildung und Qualifikation zu eröffnen, alle angemessen medizinisch zu versorgen, allen anständigen Wohnraum anzubieten. Junge alleinreisende Geflüchtete brauchen Erwachsene an ihrer Seite, die sie mit Zeit und Ruhe ins selbstständige Leben begleiten. Deshalb ist auch die Umverteilung im Bundesgebiet langfristig manchmal die bessere Lösung, weil andere Kommunen entsprechende Angebote noch realisieren können, meine Damen und Herren. Es ist wichtig, kurz-, mittel- und langfristige Perspektiven in den Blick zu nehmen. Wir wollen Hilfesysteme weiterhin sinnvoll gestalten und den Ankommenden echte Perspektiven in unserer Mitte eröffnen, denn wir sollten uns eines immer bewusst machen: Unter ihnen sind auch die Fachkräfte von morgen, die unsere Gesellschaft dringender braucht denn je. Natürlich, das will ich auch nicht verleugnen, gibt es bei der Unterbringung und der Umverteilung immer wieder auch Umstände, die keiner von uns toleriert. Auch dazu dient das etablierte Beschwerdesystem, um aus dem Einzelfall für das System zu lernen und es besser zu machen. Leider sind in unserer Realität finanzielle, räumliche und personelle Ressourcen endlich. Mit dieser Endlichkeit umzugehen, ist die Herausforderung. Sie gelingt mal mehr, auch mal weniger. Bei aller Kritik, lassen Sie uns bitte auch ein Bewusstsein dafür behalten, was schon geschafft wurde. Viele Menschen aus Syrien und der Ukraine haben in unseren Ankommensstrukturen ein schnelles Dach über dem Kopf gefunden. Ihre akute Not wurde gelindert und von dort aus ein Neuanfang in den eigenen vier Wänden und mit einer selbstbestimmten Zukunft organisiert. (Glocke) Ich habe meine Rede mit einem Dank für die Beantwortung der Anfrage begonnen und möchte sie mit einem Dank an diejenigen beenden, die das Aufnahmesystem hauptberuflich und ehrenamtlich – (Glocke) einen Satz bitte – tragen und vielen Menschen das Gefühl geben, willkommen zu sein. – Herzlichen Dank! (Beifall Bündnis 90/Die Grünen, SPD, DIE LINKE) Vizepräsidentin Christine Schnittker: Als Nächste hat das Wort die Abgeordnete Katharina Kähler. Abgeordnete Katharina Kähler (SPD): Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir leben in Zeiten einer hoch angespannten Weltlage. Kriege, Konflikte, Naturkatastrophen infolge des Klimawandels, sie alle führen zu unendlich viel Leid und großen Fluchtbewegungen weltweit. Auch in Bremen sehen wir diese Fluchtbewegungen an den hohen Zugangszahlen geflüchteter Menschen und stehen nach wie vor vor großen Herausforderungen in der Unterbringung. Was ist uns bei der Unterbringung geflüchteter Menschen in Bremen grundsätzlich wichtig? Wir wollen alle Schutzsuchenden bei uns mit angemessener Unterstützung und guten Aufnahmebedingungen versorgen, während ihr Hilfegesuch geprüft wird. Ein besonderes Augenmerk wollen wir auf der Grundlage der EU-Aufnahmerichtlinie auf Menschen mit besonderen Schutzbedarfen legen. Zu besonders schutzbedürftigen geflüchteten Menschen zählen unter anderem Minderjährige, Schwangere, queere Menschen und einige andere Personengruppen. Für uns bedeutet dies, unser Aufnahmesystem so zu gestalten, dass die besonderen Schutzbedarfe systematisch erkannt werden und ihnen ebenfalls systematisch Rechnung getragen wird. Wir wollen Umverteilung nach dem Königsteiner Schlüssel durchführen, beruhend auf der Annahme, dass es im gesamten Bundesgebiet grundsätzlich ein funktionierendes Hilfesystem gibt. Dadurch wollen wir Entlastung schaffen, die uns eine gute Versorgung derjenigen ermöglicht, die hierbleiben. Keinesfalls wollen wir hierbei die Betrachtung des Einzelfalls außen vor lassen. Die Beachtung der Rechtslage ist hierbei für uns nicht verhandelbar und muss stets sorgfältig geprüft werden. Ich möchte zunächst in meinem ersten Redebeitrag einen Blick auf die Situation der unbegleiteten jugendlichen Geflüchteten werfen. Für sie ist nicht das Asylsystem zuständig, sondern die Jugendhilfe, welche uns allein schon aus dem gesetzlichen Rahmen heraus vorgibt, dass besondere Schutzbedarfe im Sinne des Kindeswohls besonders berücksichtigt werden müssen bei der Aufnahme und Umverteilung. Wir haben seit der Einführung der §§ 42a bis f im SGB VIII im Jahr 2015 – das ist übrigens die vorläufige Inobhutnahme bis zur Klärung des weiteren Verbleibs des jungen Menschen – unsere Verfahren für die notwendigen Clearings hinsichtlich der Aufnahme und Umverteilung unbegleiteter Geflüchteter stetig weiterentwickelt. Wir führen ein fachliches Screening durch, in welchem die persönliche, gesundheitliche und psychosoziale Situation erfasst und in die weiteren Entscheidungen einbezogen wird. Hierfür haben wir jugendamtlicherseits Fachstandards und eine enge Schnittstellenkooperation mit allen beteiligten Institutionen eingeführt, und gehen mit der Klärung der Umverteilungsvoraussetzungen sorgfältig und kindeswohlwahrend um. Die Zugangszahlen im letzten Jahr 2023 beliefen sich auf 960 Jugendliche, von denen 342 Jugendliche in andere Kommunen umverteilt wurden. Bei 214 Jugendlichen gab es kindeswohlgefährdende Ausschlussgründe, sodass keine Umverteilung stattgefunden hat. In diesem Jahr liegen die Zugangszahlen zum Stand 30. April bei 173 Jugendlichen. Bislang wurden 42 Jugendliche aus Kindeswohlschutzgründen von der Umverteilung ausgeschlossen. Auch, wenn Zahlen nicht immer qualitative Rückschlüsse zulassen, können wir deutlich erkennen, dass die jugendamtlichen Verfahren regelmäßig zu Verteilungsausschlüssen führen und daraus ableiten, dass die Verfahren mit der notwendigen Sorgfalt unter Berücksichtigung besonderer Schutzbedarfe bei Jugendlichen erfolgen. Hinsichtlich der Unterbringung jugendlicher Geflüchteter möchte ich einmal kurz benennen, dass wir nun endlich nach vielen Jahren der Suche nach einer geeigneten Immobilie für die Erstaufnahmeeinrichtung unbegleiteter minderjähriger Ausländer (UMA) eine Lösung gefunden haben. Mit der Sanierung und dem Umbau des aktuellen Standorts Steinsetzerstraße können zukünftig besondere Schutzbedarfe auch räumlich besser berücksichtigt werden. Nicht ausblenden möchte ich an dieser Stelle aber auch, dass wir gerade auch in jüngerer Vergangenheit, nämlich im Jahr 2022, erlebt haben, wie schnell steigende Zugangszahlen das Hilfesystem und damit auch die Lebensbedingungen der dort untergebrachten Jugendlichen an die Belastungsgrenze bringen können. In diesem Sinne begrüße ich es sehr, dass wir zum aktuellen Stand keine Jugendlichen in Zelten oder Turnhallen unterbringen müssen, und ich setze mich im Rahmen des Möglichen dafür ein, dass wir dies zukünftig auch vermeiden können. Mehr zur Gruppe der erwachsenen Geflüchteten und Familien gleich in Runde 2. – Vielen Dank! (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE) Vizepräsidentin Christine Schnittker: Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Ole Humpich. Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr Abgeordneter Ole Humpich (FDP): geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Gäste! Die aktuelle Diskussion über die Berücksichtigung besonderer Schutzbedarfe bei der Unterbringung und Umverteilung von Geflüchteten wirft essenzielle Fragen auf. Als FDP stehen wir zu unserer humanitären Verantwortung, aber wir müssen auch die Grenzen unserer Kapazitäten realistisch betrachten. Bremen steht vor immensen Herausforderungen. Der Bericht des Senats zeigt, dass unsere Unterbringungsstrukturen schon jetzt überlastet sind. Die Aufnahmezahlen von Geflüchteten sind in der Vergangenheit stark gestiegen, und Bremen kann diese Belastung nicht länger tragen. Notlösungen und kurzfristige Maßnahmen reichen dabei auch nicht aus, um diese zu bewältigen. Weiterhin – und das haben wir heute schon gehört – ist es nicht hinnehmbar, dass Bremen im Gegensatz zu anderen Bundesländern keine systematische Erhebung besonderer Schutzbedarfe durchführt. Diese Vernachlässigung führt wiederum dazu, dass schutzbedürftige Personen, insbesondere unbegleitete minderjährige Geflüchtete, nicht die notwendige Unterstützung erhalten und dabei teilweise in schwerwiegende psychische Krisen geraten. Die aktuellen Strukturen sind unzureichend, und der Senat muss hier dringend nachbessern. (Beifall FDP) Unsere Kapazitäten sind allerdings aktuell auch mehr als erschöpft, meine Damen und Herren. Wir können nicht noch mehr weitere Flüchtlinge aufnehmen, ohne die Qualität der Unterbringung und Versorgung weiter zu gefährden. Die Umverteilung innerhalb Deutschlands muss konsequent umgesetzt werden, wobei gesundheitliche und psychische Gründe individuell geprüft und berücksichtigt werden müssen. Schauen wir doch mal auf die Lagebilder, die wir monatlich in der Deputation für Soziales vorgelegt bekommen. Welche Zahlen sehen wir? Ich habe da ein paar Beispiele mitgebracht für Minderjährige, die ja zu Recht schutzbedürftige Gruppen sind. Die UMA-Aufnahmequote in Schleswig-Holstein beträgt 80,8 Prozent, in Niedersachsen 87,2 Prozent. In Bremen liegen wir bei 217,5 Prozent. Ja, die Zahlen sind geringfügig gesunken, trotz dessen liegen wir immer noch 117,5 Prozent über der Quote. Bevor jetzt aufkommt „Herr Humpich, Sie können ja nicht Stadtstaaten mit Flächenländern vergleichen“: Auch da habe ich Zahlen mitgebracht. In Berlin liegen wir bei einer Quote von 127,2 Prozent und in Hamburg bei 100,1. Bremen kann also nicht weiter die Hauptlast tragen, während andere Bundesländer ihren Verpflichtungen weiterhin nicht nachkommen. (Beifall FDP) Dies gilt natürlich ebenso für die erwachsenen Schutzbedürftigen. Auch hier sind wir in der Pflicht, darauf zu achten, dass wir Menschen, die zu uns kommen, bestmöglich versorgen und nicht freiwillig mehr aufnehmen, da in der Konsequenz die Versorgung darunter leidet, denn auch Erwachsene benötigen besondere Hilfe, teilweise. Eine Auswertung von mehr als 30 Studien lässt darauf schließen, dass Geflüchtete stärker von psychischen Erkrankungen betroffen sind. Rund 30 Prozent zeigen Symptome einer posttraumatischen Belastungsstörung und rund 40 Prozent depressive Symptome. Es ist daher von größter Bedeutung, dass der Senat klare und verbindliche Standards und ausreichende finanzielle Mittel zur Verfügung stellt, um alle besonderen Schutzbedarfe zu berücksichtigen. Wir müssen sicherstellen, dass die bestehenden Strukturen verbessert und nachhaltige Lösungen gefunden werden, jeweils unter Einbeziehung der aktuellen Umverteilung und auch unter Berücksichtigung einer vernünftigen Kostenstruktur. (Beifall FDP) Abschließend möchte ich betonen, dass unsere humanitäre Verpflichtung darin besteht, eine angemessene, sichere und gesundheitsfördernde Unterbringung zu gewährleisten. Doch dies kann nur gelingen, wenn wir die Grenzen unserer Kapazitäten anerkennen und entsprechend handeln. Der Senat muss Verantwortung übernehmen und die notwendigen Maßnahmen ergreifen, um den Druck auf Bremen zu verringern. Dazu gehören beschleunigte Asylverfahren, konsequentere Abschiebung, faire Verteilung der Geflüchteten auf alle Bundesländer. Verantwortung zu übernehmen, meine Damen und Herren, heißt aber nicht, schnell und einfach Hotels über Nacht anzumieten mit Vollverpflegung – dies sind immerhin acht Stück –, sondern sich endlich im Bund durchzusetzen und auf eine vernünftige und nachhaltige Umverteilung zu pochen. – Vielen Dank! (Beifall FDP) Als Nächstes hat das Wort die Vizepräsidentin Christine Schnittker: Abgeordnete Theresa Gröninger. Entschuldigung, Frau Abgeordnete! Als nächste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Sigrid Grönert. Abgeordnete Sigrid Grönert (CDU): Meine Damen und Herren, sehr geehrte Frau Präsidentin! Nachdem wir jetzt bereits einiges zu den besonderen Schutzbedarfen gehört haben, will ich doch noch die Zerrissenheit der Regierungskoalition aufgreifen, die in dieser Großen Anfrage wieder einmal sehr deutlich wird. Oberflächlich geht es den Linken zwar allgemein um die Berücksichtigung besonderer Schutzbedarfe von allen nach Bremen geflüchteten Menschen, aber man merkt beim Lesen sehr schnell, dass es ihnen hauptsächlich doch nur wieder um die unbegleiteten minderjährigen Ausländer – kurz auch UMA – geht und um die, die sich selbst zwar dafür halten aber als Erwachsene aufgenommen werden. Die Linken stehen mit der bremischen Aufnahmepraxis und Umverteilung nach wie vor auf Kriegsfuß. Nachdem unser Aufnahmesystem aber im Jahr 2022 mit gut 300 statt 100 Prozent extrem überlastet war und es weder Unterbringungsplätze, noch Personal, noch Geld für gute Integration gab, zog das damals noch grün geführte Sozialressort die Reißleine und fing an, UMA konsequent an weniger strapazierte Bundesländer weiterzuleiten. Im Gegensatz zu den Linken hatten die Grünen endlich verstanden, dass der Wille zu helfen, ohne entsprechend Ressourcen nicht reicht. Macht auch sonst niemand. Hessen schließt aktuell mit 136 Prozent und Berlin mit 127 Prozent an. Alle anderen Bundesländer bewegen sich um 100 Prozent. In Bremen liegt die Quote nach eineinhalb Jahren leider immer noch bei 218 Prozent. Wir müssen zum Beispiel darauf warten, dass die, die wir bereits aufgenommen hatten, dem Jugendhilfesystem entwachsen. Doch selbst, wenn sie alt und fit genug sind, bleiben viele viel länger als nötig im System, weil es keine Wohnungen gibt, in die sie ausziehen könnten. Die Linken indes hadern weiter mit der Umverteilung und ebenso damit, dass die rechtlich zu berücksichtigenden besonderen Schutzbedarfe nicht nach ihrer Vorstellung interpretiert und bedacht werden. Sie haben aber auch ein großes Problem damit, dass die Alterseinschätzung des Sozialressorts immer wieder zum Ergebnis „erwachsen“ kommt, obwohl die Selbstauskunft des jungen Menschen „minderjährig“ lautet. Natürlich, solche Altersfeststellungen, wenn Papiere fehlen, sind nicht fehlerfrei. Doch ich finde es richtig, nicht wie früher übermäßig großzügig zu sein und selbst 20-Jährige als Minderjährige durchzuwinken. (Beifall CDU) Nach meinem Eindruck tut der Senat trotz aller Differenzen alles, um die Große Anfrage sachlich und nüchtern zu beantworten, aber ich habe beim Lesen doch deutlich gespürt, dass es unter der Decke brodelt. Die Linken begründen ihre Große Anfrage mit einem Verweis auf den „Runden Tisch für psychiatrische, psychotherapeutische und psychosoziale Versorgung von Geflüchteten“, der schon vor längerer Zeit auf die prekäre Lage der Minderjährigen aufmerksam gemacht und festgestellt hätte, dass gesundheitliche Einwände der jungen Menschen unberücksichtigt blieben. Minderjährige würden in Bremen in psychische Krisen getrieben werden, und die Feststellung besonderer Schutzbedarfe würde ohnehin für alle Geflüchteten vermutlich nicht ausreichend nach Recht und Gesetz erfolgen. Das ist schon starker Tobak von einer Fraktion, die selbst mitregiert. (Beifall CDU) Der Senat kontert auf diesen Anwurf noch recht nüchtern, aber doch mit einer ziemlichen Ohrfeige, dass sich die Aussagen des Runden Tisches nicht auf Minderjährige beziehen können, sondern immer nur auf die, die behaupten, minderjährig zu sein, laut Altersfeststellung aber bereits erwachsen sind. Das hätten Sie, Herr Humpich, wenn Sie gründlich gelesen hätten, auch merken können. (Zuruf Abgeordneter Ole Humpich [FDP]) Insgesamt finde ich die Antworten des Senats sogar recht informativ, demnach müsste die Berücksichtigung der gesetzlich gebotenen besonderen Schutzbedarfe auch zufriedenstellend klappen, was die Linken ihrem Senat aber nicht glauben wollen. Doch – das bedauere ich auch sehr – beschreibt der Senat Seite für Seite leider lediglich, wie es im Idealfall laufen sollte. In keiner Zeile lässt der Senat durchblicken, dass es im Alltag vielleicht Probleme geben könnte, obwohl doch alle wissen, dass die Praxis immer vom Papier abweicht. Kein Wort über Fachkräftemangel, über fehlende Unterbringungseinrichtungen, also mit Fachkräftemangel meine ich jetzt nicht die nachwachsenden Fachkräfte, sondern Sozialarbeiter, Betreuer, die wir brauchen. Auch kein Wort über die immer noch hohe Quote bei den UMA, über fehlende Therapie und Schulplätze, über fehlenden Wohnraum für erwachsene Geflüchtete oder erwachsenwerdende Jugendliche, die deshalb alle viel länger als nötig im teuren Hilfesystem bleiben müssen. Frau GörgüPhilipp und auch Frau Kähler haben es wenigstens gerade mündlich erwähnt. Die vom Senat dokumentierten Abläufe kann ich allerdings kaum beanstanden, und so bleibt mir nur zu hoffen, dass der alltägliche Umgang mit besonderen Schutzbedarfen auch tatsächlich geltendem Recht entspricht, aber die Sozialsenatorin wird ja auch gleich noch zu dieser Großen Anfrage Stellung beziehen. (Glocke) Ich bin gespannt. – Danke! (Beifall CDU) Vizepräsidentin Christine Schnittker: Als Nächstes hat das Wort der Abgeordnete Andre Folkert Minne. Abgeordneter Andre Folkert Minne (Bündnis Deutschland): Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Gäste! Als Erstes würde ich gern die Formulierung der Großen Anfrage der Linken kritisieren, in der steht, dass Menschen nach Europa fliehen müssen. Der Großteil der Menschen, die vor echter Gewalt und Krieg flüchten, ziehen in sichere Nachbarländer, um möglichst schnell wieder in die Heimat bei einer Befriedung zurückkehren zu können. (Abgeordneter Dariush Hassanpour [DIE LINKE]: Sie müssen es ja wissen!) Das stimmt sogar, ich war nämlich schon mal in solchen Lagern und habe mir das vor Ort angeguckt. (Abgeordneter Dariush Hassanpour [DIE LINKE]: Dann hätten Sie ja dableiben können. – Abgeordneter Piet Leidreiter [Bündnis Deutschland]: Oooh! Also das ist ja – –!) Wer sich über sechs bis acht sichere Länder aufmacht, gezielt nach Europa, insbesondere nach Deutschland zu kommen, tut dies bewusst und ist von verschiedenen Faktoren getrieben. Die eigene Sicherheit ist sicherlich dabei ein Ziel. Dies wurde allerdings vorab meist erreicht. Ich persönlich, also mein persönliches Verständnis – –, lieber in ein noch funktionierendes Sozialsystem einzuwandern, kann ich durchaus verstehen. Doch nun zu den Antworten des Senats auf die Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE. Diese befassen sich mit den Konsequenzen bei der Unterbringung und Umverteilung von Flüchtlingen in Bremen unter besonderer Berücksichtigung besonderer Schutzbedarfe. Nach Artikel 21 der EU-Aufnahmerichtlinie 2013/33/EU gelten besondere Schutzbedarfe für eine Vielzahl verschiedener Personengruppen. Die wurden ja hier heute schon oft genannt. Der Senat unterscheidet dabei zwischen den Standorten der Landeserstaufnahme für Erwachsene und deren minderjährige Kinder im Land Bremen sowie Einrichtungen für unbegleitete minderjährige Ausländer in der Stadtgemeinde Bremen. Bemerkenswert ist dabei, dass eine durchschnittliche Aufenthaltsdauer nicht angegeben werden kann, da eine systematische Auswertung nach Angaben des Senats nicht möglich ist. Ebenso wenig ist eine Aufschlüsselung nach besonderen Schutzbedarfen möglich, da diese nicht systematisch erhoben werden. Aus welchem Grund dies erfolgt – nicht erfolgt –, lässt der Senat leider offen. Gleiches gilt im Übrigen für die Situation in Bremerhaven. Hier liegen nur unvollständige statistische Daten vor. Weiterhin macht der Senat bezüglich der Zuweisung eines Unterbringungsplatzes für Asylsuchende, unerlaubt einreisende Erwachsene oder Familien deutlich, dass maßgebliches Kriterium deren Verfügbarkeit ist. Sofern ein Schutzbedarf von einer psychologischen Erstberatungsstelle festgestellt wird, führen die Mitarbeiter der psychologischen Erstberatung weitergehende Gespräche mit dem Betroffenen. Positiv dabei ist zu bewerten, dass sich die Geflüchteten nach Angabe des Senats jederzeit selbstständig an die Beratungsstelle wenden können, da viele Probleme oft nicht sofort sichtbar sind und die betroffenen Personen nach einer gewissen Zeit das Vertrauen fassen und sich dann erst äußern. Entsprechende Verfahren gibt es nach der Angabe des Senats auch für sogenannte UMAs. Erwähnenswert ist dabei, dass sämtliche in diesen Zusammenhängen anfallenden Kosten auch für notwendige Behandlung vom Sozialressort, das heißt vom Steuerzahler, getragen werden. Die anfallenden Kosten für sämtliche der vom Staat dargelegten Maßnahmen werden mit mehr als 500 000 Euro pro Jahr beziffert – ebenfalls vom Steuerzahler zu tragen –, wohlgemerkt nur für die Feststellung der Bedarfe, nicht für die Bedarfe. Bei der Umverteilung im Rahmen des Wiederverfahrens erfolgt eine Anhörung, in der die Betroffenen besondere Schutzbedarfe äußern und darlegen können. Generell eine gute Sache. Wiedersetzt sich allerdings eine Person einer Verteilentscheidung rechtswidrig und entstehen psychologische oder anderweitige Gründe, die nach einer solchen Entscheidung eine Verteilung grundsätzlich verhindern würden, so ist nach Angaben des Senats eine Berücksichtigung rechtlich nicht möglich. Es spricht für sich selbst, dass nach Angaben des Senats zwischen 2019 und 2023 nur insgesamt 30 unbegleitete Minderjährige auch aus gesundheitlichen Gründen von SGB-VIII-Verteilung ausgeschlossen wurden, wobei nur in zwei dieser Fälle psychische Erkrankungen vorliegen. Obwohl einige Fragen der Fraktion DIE LINKE vom Senat unbeantwortet blieben, da entsprechende Daten nicht erhoben, lässt sich anschließend feststellen, dass die medizinische Versorgung und die Feststellung möglicher Schutzbedarfe im Verteilungsverfahren sowohl für Asylsuchende als auch unerlaubt einreisende Erwachsene und ihre Familien sowie für unbegleitete minderjährige Asylsuchende gut und umfassend sichergestellt sind. Die individuellen Besonderheiten werden unter diesen Bedingungen angemessen berücksichtigt. Obwohl seit 2010 drei Fälle bekannt sind, in denen nach einer Umverteilung es zu Suizidversuchen kam, ist dem Senat auf keinen Fall von Suizidversuchen im Rahmen des SGB-VIIIVerteilverfahrens bekannt. Das vom Senat beschriebene System scheint sich also bewährt zu haben. Man muss hier auch mal loben. Angesichts der Vielzahl der teilweise komplexen vorgestellten Maßnahmen und Verfahren, deren Kosten vom Steuerzahler des Bundeslandes Bremen sowie des Bundes zu tragen sind, sollte dies allerdings eine Selbstverständlichkeit sein. – Vielen Dank! (Beifall Bündnis Deutschland) Vizepräsidentin Christine Schnittker: Als nächste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Katharina Kähler. Sehr geehrte Frau Präsidentin, Abgeordnete Katharina Kähler (SPD): liebe Kolleginnen und Kollegen! Seit den großen Herausforderungen im Jahr 2015 haben wir in der Aufnahme und Unterbringung von geflüchteten Menschen in Bremen viel dazugelernt. Das war auch unbedingt notwendig, um ihre Lebenslagen in der Ankunftssituation deutlich zu verbessern. Wir haben alle Unterkünfte in die Hände von freien Trägern der Wohlfahrtspflege gegeben und können so deren professionelles Know-how und ihre Netzwerke zum Wohle der untergebrachten Menschen nutzen. Das ist keine Selbstverständlichkeit in Deutschland und schon gar nicht in Europa. An dieser Stelle möchte ich die Arbeit der freien Träger sowohl der Jugendhilfe als auch im Asylsystem der Wohlfahrtspflege und ihre Mitarbeitenden einmal besonders hervorheben und ihnen für ihr großes Engagement und ihren unermüdlichen Einsatz ganz herzlich danken. (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen) Wir haben zwei separate Unterkünfte für Frauen geschaffen, von denen eine auf traumatisierte Frauen ausgerichtet ist und einen höheren Betreuungsschlüssel aufweist. Der Istanbul-Konvention fühlen wir uns hierbei uneingeschränkt verpflichtet. In der Erstaufnahme in der Lindenstraße haben wir im Rahmen von Umbaumaßnahmen geschlossene Decken eingebaut, sodass nun überall in den Zimmern endlich Rückzugsräume und Privatsphäre bestehen. Wir haben Gewaltschutzkonzepte in allen Einrichtungen eingeführt, und wir finanzieren Schulungen für Mitarbeitende in Geflüchteteneinrichtungen im Gewaltschutz und im Umgang mit Traumata. Ebenfalls nehmen wir in Bremen engagiert am Projekt DeZIMGewaltschutzmonitor des Deutschen Zentrums für Integrations- und Migrationsforschung teil. Mit der Fortsetzung der unabhängigen Rechtsberatung ermöglichen wir Transparenz über rechtliche Möglichkeiten aus unabhängiger Hand. Ein elementarer Teil der Identifizierung besonderer Schutzbedarfe ist neben der regulären medizinischen Erstuntersuchung die psychologische Erstberatungsstelle in der Erstaufnahmeeinrichtung (EAE) Lindenstraße. An diese wird innerhalb der EAE aktiv verwiesen, wenn es einen Verdacht auf besondere psychosoziale Belastungen im Rahmen der Erstuntersuchung gibt oder sonstige Hinweise in dieser Richtung im Aufnahme- und Unterbringungsverfahren bekannt werden. Ebenfalls wird mehrsprachig über dieses Angebot informiert, da besondere Schutzbedarfe nicht immer sofort erkennbar sind oder offenbart werden. Seit Juni 2023 haben wir die psychologische Erstberatungsstelle mit einer zusätzlichen Stelle im Rahmen der Umsetzung der Istanbul-Konvention ausgebaut, um die Identifizierung besonderer Schutzbedarfe zu verbessern. Ebenfalls fördern wir die wichtige Arbeit der Beratungsstelle REFUGIO e. V., welche psychologische Beratung und therapeutische Behandlung für traumatisierte Geflüchtete und für Folteropfer durchführt, und die Koalitionsfraktionen haben in den Haushaltsverhandlungen noch mal eine Erhöhung der Förderung in Höhe von 25 000 Euro für 2024 und 50 000 Euro in 2025 erreichen können. Das sind viele Maßnahmen, mit denen wir die Unterbringung geflüchteter Menschen in Bremen in den vergangenen Jahren verbessert haben. Demgegenüber stehen aber auch noch viele Bedarfe, bei denen wir noch genauer hinschauen müssen. Wir wissen, dass insbesondere im Erstaufnahmesystem für verschiedene Gruppen von Geflüchteten noch deutlicher Nachbesserungsbedarf besteht. Nennen möchte ich hier insbesondere geflüchtete Menschen mit Behinderungen, mit Pflegebedarfen oder auch schwangere Frauen. Eine mögliche Behinderung wird häufig nur festgestellt, wenn sie offenkundig ist, oder durch die Betroffenen selbst mitgeteilt wird. Eine systematische Erfassung erfolgt im Rahmen der Erstuntersuchung, die primär auf den Infektionsschutz ausgerichtet ist, derzeit noch nicht. Bei geflüchteten Menschen mit Pflegebedarfen gibt es aktuell größere Herausforderungen, sofern sie nicht über mögliche Familienangehörige oder im Rahmen niedrigschwelliger Alltagsunterstützung durch Einrichtungsträger versorgt werden können. Geplant ist hier, zukünftig eine Pflegekraft in der EAE Lindenstraße einzusetzen. Ebenfalls hinschauen müssen wir bei der Unterbringung hochschwangerer Frauen, welche aus unserer Sicht nicht in Notunterkünften wie Leichtbauhallen und Zelten untergebracht werden dürfen. Ausbaufähig ist weiterhin das therapeutische Angebot für Geflüchtete mit psychologischen Problemlagen, welches aktuell noch nicht alle Bedarfe abdecken kann. In unserem Koalitionsvertrag haben wir uns aufgegeben, systematische Screeningverfahren für besondere Schutzbedarfe geflüchteter Menschen einzuführen. Ich möchte uns daran erinnern, dies zeitnah und mit einem genauen Blick auf Berlin, welches hierzu bereits ein erprobtes Modell eingeführt hat, anzugehen. Wir haben in der Vergangenheit deutlich gezeigt, dass wir Verantwortung für ein gutes Ankommen in Bremen übernommen haben, und wir wollen dies selbstverständlich auch weiter tun. Das entspricht nicht nur den Vorgaben der EU-Aufnahmerichtlinie, es ist auch unabdingbarer Teil unseres humanitären Selbstverständnisses. – Vielen Dank! (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE) Vizepräsidentin Christine Schnittker: Weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten liegen nicht vor, deswegen hat jetzt Senatorin Dr. Claudia Schilling das Wort. – Bitte schön! Senatorin Dr. Claudia Schilling: Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Flucht und Migration gehören zu den traumatischen Erlebnissen für Millionen von Menschen aus vielen Teilen dieser Welt. Menschen verlassen ihre Heimat wegen politischer oder ethnischer Verfolgung, wegen Krieg, Terror oder wegen ihrer sexuellen Orientierung. Ein steigender Meeresspiegel, jahrelange Dürren, katastrophale wirtschaftliche Verhältnisse. All das lässt Menschen auf ein Leben in Frieden, Freiheit und Sicherheit irgendwo in einem anderen Land hoffen – längst nicht nur bei uns, aber auch bei uns. Aus unserer historischen Verantwortung heraus haben wir in Deutschland eine humanitäre Aufnahmepraxis, getragen von Politik, Verwaltung und großen Teilen unserer Bevölkerung. Auch, wenn in jüngerer Zeit in der öffentlichen Debatte eher die Aspekte der Migrationsbegrenzung in den Vordergrund rücken, ändert dies nichts daran, dass wir mit unserer Flüchtlingspolitik immer noch Vorbild sein können für viele Länder Europas. Ich glaube, es ist nicht überzogen zu sagen, das gilt besonders für Bremen. Wir behandeln die Menschen hier, wie sie es verdient haben: mit Respekt, vorurteilsfrei und zugewandt. Meine Damen und Herren, wir haben in meinem Ressort eine sehr überschaubare Verwaltungseinheit, die sich unendlich viel Mühe gibt, die Menschen angemessen aufzunehmen und unterzubringen, auch in Zeiten ansteigender Zugänge. Das Engagement in diesem Bereich war immer getragen von der Verantwortung für das Wohlergehen des Einzelnen, unabhängig von der Person, von der Herkunft, ihrem sozialen Status im Heimatland, ihrer religiösen Anschauung oder ihrer sexuellen Identität. Dank dieses Engagements sind wir in all diesen Jahren nie in die Situation gekommen, dass wir Menschen auf der Straße schlafen lassen mussten. Wir haben die Phasen sinkender Zugänge für eine Konsolidierung genutzt. Einrichtungen mit niedrigen Standards, mit gemeinschaftlichen Sanitäranlagen und gemeinschaftlichen Küchen haben wir aufgegeben. Einrichtungen mit höheren Standards – und das bedeutet vor allem mit mehr Privatsphäre – haben wir erhalten. Bremen hat zu den ersten Bundesländern gehört, die spezielle Unterkünfte für Frauen aufgebaut haben. Wir haben eine kommunale Einrichtung, die spezialisiert ist auf den Umgang mit traumatisierten Frauen und ihren Kindern. Es gibt Gewaltschutzkonzepte und Strukturen für Menschen, die sich in heteronormativen Geschlechterrollen nicht wiederfinden. Wir haben schon lange Anlaufstellen für die medizinische und psychologische Beratung, und wir haben seit Jahrzehnten die Gesundheitskarte, die andere Länder zwanzig Jahre später als Erfolgsmodell übernommen haben. Wenn Sie sich allein die Trägerlandschaft ansehen, mit wie viel Engagement, Verantwortungsbewusstsein und professionellem Know-how die Kolleginnen und Kollegen dort die Aufnahme von Geflüchteten auch in den schwierigsten Situationen handhaben, dann wissen Sie, dass wir niemanden einfach sich selbst überlassen. Bei den Trägern gibt es Ansprechpartner und Kümmerer, und sie haben ein gutes System, einen qualifizierten Personalstamm aufzubauen, zu halten und bei Bedarf zu erweitern. Ausdruck einer inhumanen Asyl- und Flüchtlingspolitik ist das alles jedenfalls nicht. Das sage ich in dem Wissen, dass wir Menschen gerade am Anfang oftmals nicht die Lebensbedingungen bieten können, die sie sich wünschen und die wir für angemessen halten. Ob die Zahlen wieder steigen oder nicht, das kann im Voraus niemand sagen. Den Überfall Russlands auf die Ukraine vor mehr als zwei Jahren konnte niemand vorhersehen. Wenn mehr Menschen kommen, beginnt eine neue Phase der Unterkunftssuche. Das können, wenn es mal schnell gehen muss, auch mal Leichtbauhallen oder Großzelte sein, weil der Immobilienmarkt in Bremen nichts hergibt. Solche Notlösungen sind dann unumgänglich. (Abgeordneter Simon Zeimke [CDU]: Die gibt es doch!) Nein, sie dürfen nur kein Dauerzustand sein, und das sind sie auch nicht. Wir arbeiten weiterhin an guten Lösungen für die Menschen, und wir wissen, dass wir mit den Mitteln unseres Hauses zum Teil das kompensieren müssen, was der reguläre Wohnungsbau nicht hergibt. Meine Damen und Herren, bei aller Zugewandtheit und bei allem Engagement dürfen wir aber auch nicht naiv sein. Das gilt auch für unsere humanitäre Flüchtlingspolitik. Menschlich verständlich aber gegen unsere Gesetze und gegen unsere Rechtsprechung gibt es immer wieder Menschen, die aus guten Gründen in Bremen bleiben wollen, obwohl längst rechtskräftig entschieden ist, dass sie in die Zuständigkeit eines anderen Bundeslandes gehören. Meist ist das Niedersachsen, für die unbegleiteten Minderjährigen oft sogar das Bremer Umland. Wir können als kleinstes Bundesland nicht alle aufnehmen, denen man erzählt hat, dass die Welt in Bremen ein bisschen besser ist als woanders. Denn, meine Damen und Herren Abgeordnete, machen wir uns nichts vor: Die Chancen auf einen frühen Erwerb der deutschen Sprache, auf eine gute Schulbildung mit Perspektive auf Ausbildung und Beruf oder Studium, die Chancen auf eine Sitzung beim Therapeuten werden nicht besser, wenn wir über die Gebühr alle aufnehmen, die bei uns anklopfen. Sie werden für diese Menschen schlechter. Deswegen verteilen wir um in die Bundesländer, in die Kommunen, die noch nicht am Anschlag sind mit ihren Kapazitäten. Die Kolleginnen und Kollegen im Jugendamt machen es sich dabei – und dessen können Sie sich gewiss sein – nicht leicht. Es gibt nicht nur den Königsteiner Schlüssel, der die Verteilung regelt, es gibt auch gesetzliche Gründe, die einer Verteilung entgegenstehen. Das müssen wir berücksichtigen, und das tun wir auch. Unser Recht ist nicht herzlos, es hat die Belange des Menschen, seine Würde stets im Blick, aber es räumt nicht nur dem Einzelnen Rechte ein, es regelt auch das Zusammenleben aller. Entsprechend ist eine funktionierende Verwaltung nicht nur da, Menschen zu ihrem Recht zu verhelfen, sie muss auch deutlich machen, wo die Belange des Gemeinwohls das Interesse des Einzelnen überwiegen. Ich stehe daher zu unserem Anspruch auf Umverteilung. Er darf nicht ausgehebelt werden durch die schiere Verweigerung, an den Prozessen mitzuwirken. Er muss mit Augenmaß umgesetzt werden, und das wird er auch. In diesem Sinne gibt es dazu aus meiner Sicht auch keine Alternative. – Vielen Dank! (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE) Vizepräsidentin Christine Schnittker: Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Ole Humpich. Abgeordneter Ole Humpich (FDP): Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, werte Gäste! Ich habe ja gehört, ich habe mir die Antworten nicht richtig durchgelesen. Das sehe ich ein bisschen anders. Ich möchte noch mal kurz auf die aktuelle Unterbringungslage eingehen. Wir haben acht Hotels in Vollverpflegung. Wir haben insgesamt 33 Unterkünfte, davon 23 Appartements mit Küche, eigener Küche und eigenen sanitären Anlagen. Das sind knapp 70 Prozent aller Unterkünfte. Worüber streiten wir uns denn hier? Was wollen wir denn? Hotelzimmer mit vier Sternen? Ganz ehrlich, das erwartet kein Mensch, der hierherkommt. Jeder Mensch, der hierherkommt, erwartet, dass ihm geholfen wird und nicht, dass er irgendwo in Federbetten schläft und ein tolles Leben in einem 5-Sterne-Hotel hat, meine Damen und Herren. (Beifall FDP) Ich möchte kurz noch mal auf den Aspekt der Sicherheitsdienste eingehen. Wir freuen uns ja immer sehr darüber, wenn wir viele Unterkünfte haben. Dadurch steigert sich auch der Bedarf an Sicherheitsdiensten. Man könnte ja meinen, wenn sich der Bedarf an Sicherheitsdiensten oder die Kosten verdoppeln, haben wir auch doppelt so viele Unterkünfte. Die Unterkünfte sind bei der gleichen Anzahl geblieben, und wir geben dabei nicht mehr 4,5 Millionen Euro im Jahr für Sicherheitsdienste aus, sondern knapp 10 Millionen, meine Damen und Herren. Damit könnte man sehr locker neue Staatsanwälte einstellen. (Beifall FDP) Kollege Hassanpour, Sie haben sich in Ihrem ersten Redebeitrag darauf bezogen, dass in der Stadt Bremen weiterhin Gewalt angewendet wird (Abgeordneter Dariush Hassanpour [DIE LINKE]: Angedroht!) oder teilweise vermeintlich Gewalt angewendet oder angedroht wird, wenn Menschen der Umverteilung oder der Aufforderung nach Umverteilung nicht nachkommen. (Abgeordneter Darius Hassanpour [DIE LINKE]: Jugendliche!) Auch Jugendliche sind Menschen meines Erachtens nach. Wir haben in Antwort zu Frage 19b – ich habe gelesen –, dass dem nicht der Fall ist. Es gibt keine Fälle, in denen Gewalt angedroht wurde. Es gab keine Fälle, in denen Gewalt angewandt wurde. Dieses Bild, was immer wieder gezeichnet wird, von Sicherheitskräften, von der Polizei oder auch von der Behörde, ist ein Bild, was ich abscheulich finde, dass Menschen dazu gezwungen werden, vermeintlich Gewalt anzuwenden, nur damit umverteilt wird. (Beifall FDP – Zuruf Abgeordneter Dariush Hassanpour [DIE LINKE]) Wir haben ja ausführliche Antworten von Ihnen bekommen. Eine Bemerkung möchte ich gern noch zum AIR/PORT/LAB und zu den Lufthansahallen am Flughafen loswerden, meine Damen und Herren. In dem vergangenen Jahr haben dort Demonstrationen von linken Gruppen stattgefunden, die ich aufs Schärfste verurteile. Das sind alles Menschen, die dort arbeiten und jeden Tag dafür sorgen, den Jugendlichen, die aus einer schweren Zeit kommen, von einer Fluchtreise kommen, hier ankommen, ein gutes erstes Ankommen zu bescheren. Es wird sich hingestellt, und die Mitarbeitenden, die dort vor Ort stehen, werden als Nazis beschimpft, bekommen Hassbeurkundungen und weitere Dinge, die ich gar nicht ausführen möchte. Solche Thematiken verurteile ich auf das Schärfste und finde ich wirklich unterirdisch, dass Menschen, die sich dafür einsetzen, dass Jugendliche hierherkommen und ein gutes Leben bekommen oder vermeintlich gutes Leben bekommen, so angegangen werden, meine Damen und Herren. (Beifall FDP, CDU) Es wurde immer wieder über die Medien bekannt gegeben, wie schlimm doch die Bedingungen im AIR/PORT/LAB sind. Ich sage Ihnen ganz ehrlich, die Sporthalle am Flughafen ist eine der ganz wenigen Sporthallen in Bremen, wo es mal nicht hineinregnet, wenn es in Bremen regnet. Wenn es dort hätte reinregnen sollen, oder wenn irgendwas mit den sanitären Anlagen gewesen wäre, wurde das direkt behoben. Auch diese Thematiken, diese Videos, die dort kursiert sind, kann ich nach wie vor nicht nachvollziehen und finde ich unterirdisch. Es gibt Jugendliche, die in andere Bundesländer umverteilt wurden, die sich hinterher bedankt haben für die schöne Zeit, die abends mit den Sicherheitsleuten draußen zusammen Fußball gespielt haben. Sich dann mit linken Gruppierungen hinzustellen und diese Einrichtungen so niederzumachen, das ist ein Ding, was ich nach wie vor nicht verstehe und was ich nach wie vor sehr, sehr unterirdisch finde. – Vielen Dank, meine Damen und Herren! (Beifall FDP) Vizepräsidentin Christine Schnittker: Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Aussprache ist geschlossen. Die Bürgerschaft Landtag nimmt von der Antwort des Senats mit der Drucksache 21/288 auf die Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE Kenntnis. Strafvollzug in Bremen: Wie steht es um die Bremer Justizvollzugsanstalten? Große Anfrage der Fraktion der FDP vom 14. November 2023 (Drucksache 21/152) Dazu Mitteilung des Senats vom 9. Januar 2024 (Drucksache 21/229) Dazu als Vertreterin des Senats Senatorin Dr. Schilling. Ich gehe davon aus, dass der Senat die Antwort auf die Große Anfrage nicht mündlich wiederholen möchte, sodass wir direkt in die Aussprache eintreten können. Die Aussprache ist eröffnet. Als erster Redner hat das Wort der Abgeordnete Dr. Marcel Schröder. Abgeordneter Dr. Marcel Schröder (FDP): Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich sehr, dass wir diese Woche auch noch dazu kommen, über die Justiz zu sprechen. An der Stelle erst mal vielen Dank an das Justizressort für die Beantwortung dieser Anfrage. Es gibt wohl kaum einen Beruf im öffentlichen Dienst, der anspruchsvoller ist als der des Justizvollzugsbeamten. Ich durfte mir letzten Sommer einmal selbst ein Bild von der Arbeit vor Ort machen, in der JVA Oslebshausen, habe da mal eine Frühschicht mitgemacht. Die Aufgabe, die sich täglich stellt, ist natürlich erst mal, die täglichen Abläufe in der JVA zu gewährleisten, dass die Insassen zur Arbeit gehen und so weiter, dabei natürlich für die Sicherheit aller Insassen und sich selbst zu sorgen und, drittens, sich um die Resozialisierung zu kümmern, die eigentliche Kernaufgabe in der JVA. Die Eindrücke, die ich da bekommen habe, zeugen von einer sehr herausfordernden Tätigkeit, einer körperlich herausfordernden Tätigkeit, aber auch einer psychisch sehr herausfordernden Tätigkeit. An dieser Stelle einmal vielen Dank an alle Mitarbeiter der JVA, die sich dort täglich um die Sicherheit und die Resozialisierung der Strafgefangenen kümmern. Das ist wirklich eine sehr wertvolle Arbeit, die Sie da tun, und es ist uns bewusst, dass es auch eine sehr anspruchsvolle Arbeit ist. Vielen Dank! (Beifall FDP, CDU) Wie ich diese Woche schon mehrmals betont habe, ist unser Rechtsstaat in Bremen am Limit, und zwar der gesamte Rechtsstaat, und das gilt leider auch für die JVA. Für die Resozialisierung bleibt nämlich leider häufig gar keine Zeit, weil es an den nötigen Ressourcen mangelt. Es mangelt an den räumlichen Kapazitäten in der JVA, es mangelt an der Ausstattung, vor allem an der technischen Ausstattung, und es mangelt – das wird auch niemanden verwundern – an Personal. (Präsidentin Antje Grotheer übernimmt wieder den Vorsitz.) Wie sich aus unserer Anfrage ergibt, ist die JVA pickepacke voll. Wir haben 717 Plätze insgesamt, davon 101 in Bremerhaven. Die Belegung lag zum Zeitpunkt unserer Anfrage beziehungsweise zum Zeitpunkt der Antwort bei 658 Insassen. Das waren damals 91 Prozent. Stand heute liegt die Belegung bei 703 von 717. Die Belegung liegt also heute bei 98 Prozent. Dabei ist zu berücksichtigen, dass nicht alle Hafträume für alle Insassen genutzt werden können. Es ist logisch, man kann natürlich Männer nicht in den Frauenvollzug packen und umgekehrt. Man kann Untersuchungsgefangene nicht zu den normalen Strafgefangenen packen, und der offene Vollzug ist auch nicht für jeden vorgesehen. Deshalb gilt eine JVA eigentlich schon ab 85 Prozent als voll, und wir liegen wie gesagt bei 98 Prozent. Hinzu kommt das Personal, auch hier herrscht Personalmangel. Es sind 260 Planstellen vorgesehen, allerdings waren im November 2023 nur 250,5 davon besetzt, also 9,5 unbesetzt. Die Quote von JVA-Beamten zu Insassen lag bei 62,9. Das liegt in der allgemeinen Spanne, aber zumindest im Vergleich der Stadtstaaten ist das leider der schlechteste Wert. Hamburg lag da bei 74,5 und Berlin bei 78,38. Wie gesagt, heute ist es noch mehr, die Zahlen schwanken stark. Bei der Berechnung der Quote von Insassen zu Personal muss man einige Aspekte berücksichtigen. Zum einen haben wir eine hohe Krankheitsquote unter den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern; das liegt daran, dass es so eine anspruchsvolle Tätigkeit ist. Hinzu kommt auch, dass nicht alle Mitarbeiter in der JVA ausgebildete Justizvollzugsbeamte sind, die man für alles einsetzen kann. Wir haben auch Quereinsteiger, wir haben Mitarbeiter des Medizinischen Dienstes, auch die kann man nicht überall einsetzen. Wir sehen also, wenn wir das Verhältnis des Personals zur pickepacke vollen JVA setzen, wie angespannt die Lage dort ist. Diese begrenzten Kapazitäten und diese Lage führen dazu, dass nicht immer alle Abläufe so reibungslos laufen und man dann auch nicht dazu kommt, sich wirklich um Resozialisierung zu kümmern. An dem Tag, an dem ich da war, war es beispielsweise so, dass ein großer Gefangenentransport anstand. Da mussten Mitarbeiter in eine andere Abteilung abgezogen werden, und das kann dazu führen, dass man in seiner Abteilung auch mal alleine ist. Dann bleibt einem nicht mehr viel übrig, als sich einfach primär um die Sicherheit zu kümmern. Für Resozialisierung bleibt dann nicht mehr viel Zeit. Auch hier würden mehr Personal und bessere Kapazitäten dazu führen, dass wir zu einer besseren Resozialisierung kommen, was wir uns ja eigentlich wünschen und was ja auch der Sinn und Zweck von Strafe sein soll. Spricht man mit den Beschäftigten vor Ort, so wird deutlich, dass wir eher so um die 300 Planstellen bräuchten, um den Anforderungen gerecht zu werden. Aber auch hier ist es schwierig, schon allein die aktuellen Planstellen zu besetzen. Das Nachwuchsproblem ist hier in der JVA (Glocke) noch mal härter als bei der Feuerwehr und der Polizei. Deswegen ist es wichtig, dass diese wichtige Arbeit mehr Wertschätzung und auch mehr Sichtbarkeit erlangt. Das war auch das primäre Ziel dieser Großen Anfrage, heute hier einmal über dieses Thema zu reden und die Aufmerksamkeit auf dieses Thema zu lenken. Ich freue mich sehr auf die Debatte und auf die Ideen, wie wir gemeinsam die Situation in der JVA verbessern können. – Vielen Dank! (Beifall FDP) Präsidentin Antje Grotheer: Als nächste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Julia Tiedemann. Abgeordnete Julia Tiedemann (Bündnis Deutschland): Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete, liebe Zuschauer! Die landbremischen Vollzugsanstalten sind kurz vor dem Platzen, und es wird nicht besser. Die Große Anfrage, die hier heute zur Auslastung und Ausstattung der Bremer Justizvollzugsanstalten besprochen wird, lässt einen schaudern. Denn eine der wichtigsten Erkenntnisse dieser Anfrage ist, dass es keinen Platz gibt. Die Auslastung der JVAen 2023 lag bei über 90 Prozent. Herr Dr. Schröder hat es eben schon gesagt: Bei 85 Prozent spricht man von einer Vollauslastung, wir liegen schon gut darüber. Man darf auch nicht vergessen, wenn man sich diese Anfrage genauer durchliest, dann steht darin unter anderem auch, dass einige Hafträume auch immer wieder aufgrund von Unbewohnbarkeit nicht zur Verfügung stehen. Das darf man dann auch noch oben drauf rechnen. Das ist nur temporär, aber sie stehen nicht durchgehend zur Verfügung. Die Auslastungen der JVAen sind massiv, dazu kommen die mangelnden personellen Ressourcen: 260 Vollzeitäquivalente, also 260 Vollzeitstellen. In Anbetracht steigender Haftzahlen ist das definitiv nicht mehr ausreichend. Auch die Frage der Wirtschaftlichkeit darf hier nicht vergessen werden. Ja, ich weiß, bei der Justizvollzugsanstalt und beim Strafvollzug denkt man nicht unbedingt gleich an Wirtschaftlichkeit, aber schaut man sich die Zahlen an, dann sieht man, dass Bremen pro Tag und Häftling unter Vollauslastung 161,48 Euro bezahlt. Auf 100 Inhaftierte kommen dabei rund 62 Mitarbeiter. Schaut man sich aber dann zum Beispiel Brandenburg an, wo sie pro Häftling 4 Euro weniger am Tag aufwenden, aber 17 Mitarbeiter mehr je 100 Häftlinge haben, dann ist da das Verhältnis an Kosten und, ich sage mal, Nutzen doch ganz anders gegeben. Hessen, das 8 Euro weniger als wir pro Tag zahlt, dafür aber zehn Mitarbeiter mehr hat, arbeitet offenbar auch wirtschaftlicher. (Beifall Bündnis Deutschland) Wenn man sich dann noch anschaut, wie das in Niedersachsen aussieht: 13 Euro pro Tag weniger als wir, 16 Mitarbeiter mehr pro 100 Insassen. Ich denke, da ist bei uns durchaus noch Luft nach oben. Auch in MecklenburgVorpommern und NRW liegen die Vergleichszahlen wesentlich günstiger als bei uns. Da darf die Frage der Wirtschaftlichkeit durchaus aufkommen, insbesondere wenn man sich dann auch noch anschaut, dass der Internetzugang für die Häftlinge anscheinend mehr Priorität hat als manche technische Anlage in den JVAen. (Beifall Bündnis Deutschland) Vom Haushalt und den klammen Kassen Bremens brauchen wir, glaube ich, gar nicht weiter zu sprechen. Darauf kommen wir demnächst noch mal zurück, ich denke, das wird dann noch ein langer Tag werden. Die steigenden Fallzahlen beziehungsweise dadurch auch steigenden Haftzahlen habe ich eben schon kurz erwähnt. Sky ECC, EncroChat, Kinderpornografie – seit 2020 haben wir fast eine Verdoppelung der Zahlen im Bereich der Kinderpornografie. Zwischenzeitlich, von 2020 auf 2021, hatten wir kurzfristig sogar eine Verdreifachung, das hängt natürlich damit zusammen, dass es eine bessere Zusammenarbeit zwischen den internationalen Ermittlungsbehörden und den deutschen Behörden gibt. Doch das ändert nichts daran, dass die aufgedeckten Zahlen höher sind und damit auch die potenzielle Verurteilungsquote und die potenzielle Häftlingsquote höher wird. Das muss auch entsprechend berücksichtigt werden. Meine Damen und Herren, es sind mehr Verurteilte zu erwarten. Insbesondere und gerade im Bereich der Kinderpornografie erwarten ich und auch meine Fraktion ein deutliches Strafmaß für die Täter. (Beifall Bündnis Deutschland) Ob aber mehr Vollzeitäquivalente und Bedarfe benötigt werden, wird erst Mitte der Legislaturperiode entschieden, so ist es zumindest dem Papier zu entnehmen. Dann ist der haushalterische Kuchen ja bereits aufgeteilt. Wie wollen wir denn dann weitere finanzielle Mittel verteilen? Mangelnde Voraussicht, fehlende Erkenntnis von Rot-Grün-Rot in Sachen von Brisanz. Meine Damen und Herren, das Land Bremen, dieser Senat, nimmt den drohenden Kollaps unseres Rechtssystems billigend in Kauf. (Beifall Bündnis Deutschland) Der Justizvollzug ist ein maßgeblicher Teil dieses Systems und ein Ausweichen auf andere JVAen, wie es aktuell gehandhabt wird, ist irgendwann nicht mehr möglich, denn auch andere JVAen arbeiten oder haben das gleiche Problem, auch bei ihnen gibt es immer mehr Fallzahlen und damit immer mehr Häftlinge. Bündnis Deutschland nimmt den Bericht mit Sorge zur Kenntnis. (Glocke) Wir fordern den Senat auf, endlich zu handeln und die systemrelevanten Themen in den Fokus seines Handelns zu nehmen! – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall Bündnis Deutschland) Präsidentin Antje Grotheer: Als nächster Redner der Abgeordnete Tim Sültenfuß. Abgeordneter Tim Sültenfuß (DIE LINKE): Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleg:innen, liebe Gäste! Die Haftplätze in der JVA Bremen reichen im Moment gerade noch aus. Frau Tiedemann, es gibt nur eine JVA in Bremen. Hätten Sie die Antworten des Senats gelesen, wüssten Sie das auch. Bremerhaven ist eine Vollzugsabteilung der einen JVA in Bremen. (Abgeordneter Jan Timke [Bündnis Deutschland]: 26! Wenn, dann schon richtig!) Ja, 26. Dass der Umrechnungsmaßstab von einer Geldstrafe in eine Ersatzfreiheitsstrafe nach § 43 Strafgesetzbuch mit Wirkung ab Februar dieses Jahres geändert wurde, war aus unserer Sicht längst überfällig. Die Ersatzfreiheitsstrafe ist ein Instrument der Diskriminierung von einkommens- und vermögensschwachen Menschen, die häufig am Existenzminimum leben. Der ursprüngliche Gedanke von Freiheitsstrafen, nämlich der Resozialisierung, wird dadurch nicht erreicht. Im Gegenteil, Menschen, die in den Knast müssen, haben, selbst wenn es nur für einen Monat ist, häufig mit sozialer Isolation zu kämpfen. Oft ist auch der Verlust des Arbeitsplatzes oder sogar der Wohnung die Folge. Teilweise setzen wir also mit Ersatzfreiheitsstrafen eine Abwärtsspirale in Gang, die wirklich niemandem nützt. Um zahlungsfähige Personen zur Zahlung einer Geldstrafe zu bewegen, sind die zur Verfügung stehenden Mittel der Pfändung und Zwangsvollstreckung geeignet und auch völlig ausreichend. Deswegen wird sich DIE LINKE auch weiterhin für eine Abschaffung der Ersatzfreiheitsstrafe einsetzen. (Beifall DIE LINKE) Eine Vergrößerung der Haftkapazitäten durch eine Verlegung des Jugendvollzugs nach Hameln lehnen wir ab. Zwar stimmt es, dass die in Niedersachsen vorhandenen Aus- und Fortbildungsmöglichkeiten für Jugendliche vielfältiger sind, weil die Jugendanstalt Hameln ein sehr großer und wie der Name schon sagt reiner Jugendvollzug ist. Aus unserer Sicht wiegt allerdings die Entfernung zum Wohnort, insbesondere zur Familie, aber auch zu Unterstützungsangeboten wie den Bremischen Jugendhilfeträgern eindeutig schwerer als ausbaufähige Ausbildungsmöglichkeiten. Mit dem Zug braucht man nach Hameln drei Stunden, mit dem Auto immer noch gut zwei pro Richtung. Das können Eltern nicht leisten und wird auch Sozialarbeiter:innen und Anwält:innen davon abhalten, die Jugendlichen in der gebotenen Regelmäßigkeit zu sehen. Auch nach Ansicht von Trägern der Straffälligenhilfe, die sehr viel Erfahrung mit der Arbeit mit straffälligen Jugendlichen haben, wäre die Verlegung eine Katastrophe. Denn die jungen Leute kommen nach ihrer Haftentlassung sowieso zurück nach Bremen, weil sie hier auch ihr soziales Netz haben. Deswegen brauchen sie auch schon während der Haft unbedingt den Kontakt zu Unterstützungsstrukturen vor Ort. (Beifall DIE LINKE) Außerdem sind auch die Kosten für den Jugendarrest mit rund 608 Euro pro Hafttag in Niedersachsen in etwa doppelt so hoch wie in anderen Bundesländern. Bei vielen Antworten des Senats lassen sich aufgrund der geringen Größen keine eindeutigen Trends erkennen, zum Beispiel beim Verhältnis von Strafgefangenen zu Justizvollzugsbeamt:innen oder bei der Zahl der Dienstaustritte. Einen tatsächlich eindeutig sichtbaren Trend gibt es aber bei der Teilnahme an Qualifizierungsmaßnahmen, also Qualifizierungsbausteine im Sinne des § 69 Absatz 1 Berufsbildungsgesetz. Mit solchen Maßnahmen werden die Grundlagen dafür gelegt, dass Inhaftierte einen Beruf ausüben können, wenn sie wieder aus der Haft entlassen werden. Hier gibt es einen Anstieg, und das ist für eine gelungene Resozialisierung von enormer Bedeutung. Im Übrigen gibt es auch einen Anstieg bei dem Anteil der Qualifizierungsmaßnahmen, die erfolgreich abgeschlossen werden. Auch bei der Zahl der erworbenen Sprachzertifikate ohne Schulabschluss gibt es einen kontinuierlichen Anstieg. Ich komme zum Schluss: Die Mitarbeitenden in der JVA Bremen leisten definitiv gute Arbeit. Aber um Verurteilte nachhaltig zu resozialisieren, brauchen wir mehr Mittel, zum Beispiel für mehr Sozialarbeiter:innen und Pädagog:innen, aber auch für mehr Vollzugsbedienstete. Dadurch könnten wir sowohl die Arbeitsbedingungen als auch das Verhältnis von Inhaftierten zu Justizvollzugsbeamt:innen weiter verbessern. Wir als LINKE wollen keinen größeren Knast. Eine Haftanstalt sollte keine Armenverwahranstalt sein, in der arme Menschen einfach weggesperrt werden. Wir wollen stattdessen Armut bekämpfen und Kriminalität präventiv entgegentreten, (Beifall DIE LINKE – Abgeordneter Michael Jonitz [CDU]: Dann fangen Sie doch mal an!) zum Beispiel, indem wir Therapien und andere Unterstützungsangebote ausbauen, anstatt auch noch Sozialleistungen zu kürzen. Der Begriff Resozialisierung wurde übrigens von Karl Liebknecht geprägt. Daher möchte ich meine Rede mit einem Zitat beenden: „Der Gedanke der Resozialisierung muss der kommandierende Gedanke sein für unsere ganze Strafvollstreckung.“ – Vielen Dank! (Beifall DIE LINKE) Präsidentin Antje Grotheer: Als nächste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Dr. Wiebke Winter. Abgeordnete Dr. Wiebke Winter (CDU): Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste! Der Strafvollzug hat gemäß § 2 des Bremischen Strafvollzugsgesetzes das Ziel, Gefangene zu befähigen, künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen und gleichzeitig die Allgemeinheit vor weiteren Straftaten zu schützen. Um diese Ziele zu erreichen, müssten wir allerdings unsere Justizvollzugsanstalten sachlich und personell angemessen ausstatten. Dieses Ziel, das selbstgesteckte Ziel in unserem Gesetz erreicht Bremen aber derzeit leider nicht wirklich, denn die aktuellen Zustände in der JVA in Bremen sind alarmierend. Die JVA platzt aus allen Nähten, das haben wir jetzt schon mehrfach gehört, aber ich finde, es ist wichtig, das noch einmal zu betonen, denn im Jahr 2023 lag die Belegungsquote bis Oktober in Oslebshausen bei 93 Prozent. Dabei ist uns allen klar, dass nicht alle Hafträume für alle Inhaftierten gleichermaßen genutzt werden können. Insbesondere in der Untersuchungshaft sind die Kapazitäten stark gefordert. Hier können teilweise nicht mehrere Häftlinge gemeinsam untergebracht werden, weil sie zum Beispiel dasselbe Verfahren durchlaufen. Das sorgt dafür, dass immer wieder Platznot herrscht. Wir brauchen hier dringend neue Lösungen, insbesondere, weil der Platz in der JVA in Oslebshausen mittlerweile für weitere Gebäude begrenzt ist. Darüber hinaus – und auch das sagt die Große Anfrage aus – ist uns hinlänglich bekannt, wie stark sanierungsbedürftig die Altbestände sind. Aufgrund dessen können manche Hafträume nicht mehr genutzt werden. Gerade aufgrund der sowieso schon prekären Platzsituation in der JVA können wir uns das einfach nicht leisten, die Sanierung muss deswegen jetzt so schnell wie möglich vollzogen werden, lieber Senat Bovenschulte. (Beifall CDU) Auch die Justizvollzugsbeamten sind überlastet. Wir haben schon gehört, die Quote der Justizvollzugsbeamten auf die Inhaftierten ist deutlich geringer als in anderen Stadtstaaten, und dazu kommt die Zahl der Überstunden der einzelnen Beschäftigten. Positiv ist zwar anzumerken, dass diese seit 2020 immer weiter abgebaut wurden, gleichzeitig – und das hat Herr Schröder ja auch sehr klar ausgeführt – ist es ein Job, der psychisch belastend ist, der eine besondere Herausforderung darstellt. Deswegen sind Überstunden hier natürlich besonders geeignet, dass dies bei Beschäftigten zu erhöhtem Stress führt, vielleicht auch zu einer verminderten Fähigkeit, effektive Rehabilitationsarbeit zu leisten, und das ist natürlich ein Problem. Seit 2019 wurden diese Überstunden nicht mal finanziell abgegolten, und der Durchschnitt der Überstunden liegt immer noch bei knapp 22 Stunden pro Beamten. Wir wünschen uns, dass der Senat Bovenschulte mehr dafür tut, unsere Justizvollzugsbeamten zu unterstützen, auch wenn die Überstundenbelastung in anderen Bereichen der Verwaltung sicherlich noch höher ist. Wir hoffen sehr, dass Sie, lieber Senat Bovenschulte, bei all diesen Fragen ehrgeiziger sind als bei der Einstellung von Staatsanwälten, über die wir ja gestern schon gesprochen haben. Ein anderes Thema, was in der Großen Anfrage der FDP leider kaum Raum findet, ist das Thema Drogen in der Justizvollzugsanstalt. Insbesondere die Droge „Spice“ bereitet dort anhaltend Probleme. Hier müssen wir weiter wachsam sein, denn der Drogenkonsum in der JVA ist sowohl für die Konsumierenden selbst eine gesundheitliche Gefahr als auch für die Beschäftigten eine deutliche Erschwerung der täglichen Arbeit. Herr Sültenfuß, da wir immer wieder über das Thema Ersatzfreiheitsstrafen sprechen: Es ist klar, dass damit ein erhöhter Arbeitsaufwand einhergeht. Dennoch ist uns wichtig, dass wir grundsätzlich an diesem Instrument festhalten, denn Ersatzfreiheitsstrafen sind ein notwendiges Instrument, um die Gerechtigkeit zu wahren und zu gewährleisten, dass Geldstrafen nicht einfach ignoriert werden können. (Beifall CDU) Sie stellen sicher, dass diejenigen, die eine Geldstrafe nicht zahlen können oder wollen, eine gerechte Strafe erhalten. Zusammenfassend müssen wir feststellen: Die Situation in unserer JVA ist verbesserungswürdig. Wir sehen die Maßnahmen, die schon gemacht werden. Lassen Sie uns gleichzeitig gemeinsam dafür sorgen, dass unsere JVA die Unterstützung und die Mittel erhält, die sie benötigt, denn nur so können wir eine gerechte, effektive und menschliche Strafvollzugspraxis gewährleisten. – Vielen Dank! (Beifall CDU) Präsidentin Antje Grotheer: Als nächster Redner der Abgeordnete Dr. Hubertus Hess-Grunewald. Abgeordneter Dr. Hubertus Hess-Grunewald (SPD): Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Gäste! Zur Feierabendzeit am Donnerstagnachmittag noch mal den Strafvollzug zu debattieren, ist sicherlich nicht die fröhlichste Aufgabe, die uns erfüllt. Aber Kollege Schröder hat das, glaube ich, sehr gut zusammengefasst, und ich möchte Ihnen, Herr Kollege Schröder, auch ausdrücklich für Ihren Beitrag danken. Sie haben ohne zu dramatisieren, die in der Tat herausfordernde Situation zutreffend dargestellt und haben auch in den Mittelpunkt gestellt, dass es darum geht, die Regularien zu finden und die Maßnahmen zu beschreiben, die diese Situation beherrschbar machen. Ich fand das sehr wohltuend und sehr angenehm, das möchte ich hier ausdrücklich sagen. Die Belegungssituation ist jetzt wiederholt beschrieben worden. Sie ist unfassbar hoch, und sie fordert alle. Kollege Schröder hat zu Recht darauf hingewiesen, dass hier insbesondere die Beschäftigten im allgemeinen Vollzugsdienst jeden Tag eine enorm wichtige Arbeit leisten und hier wirklich gefordert sind, und ich teile die Erfahrung des Kollegen Schröder: Auch ich habe eine Frühschicht in der JVA absolviert, und ich muss sagen, ich bin nachhaltig beeindruckt von dem, was ich dort erleben durfte und auch erleben musste. Man muss sich einmal vor Augen führen, dass die erste Tätigkeit, die zu Beginn der Frühschicht um 6 Uhr morgens passiert, die sogenannte Lebendkontrolle ist. Das bedeutet, jeder Haftraum wird aufgeschlossen, und es wird geschaut, ob der jeweilige Haftinsasse tatsächlich noch am Leben ist. Da wird einmal gesagt „Hallo“, und der muss sich dann irgendwie rühren und ein Zeichen geben. Dann wird der Haftraum wieder verschlossen, bis dann die nächsten Maßnahmen kommen. Bevor es dann zur Arbeit geht oder sonst was, kommt die zweite Maßnahme, da wird nämlich substituiert. Da gehen die im Gänsemarsch eine Etage runter und kriegen alle ihre Portionen an Methadon oder sonstigen Ersatzstoffen, um den Drogendruck, den Suchtdruck zu reduzieren. Das was dort passiert und was dort täglich in der menschlichen Interaktion geleistet wird ist wirklich, wirklich herausfordernd. Deswegen ist der Hinweis auf die psychische Herausforderung der Beschäftigten dort zutreffend. Aber man muss sich auch einmal vergegenwärtigen, was das bedeutet. Deswegen ist in der Tat dort der Arbeitsdruck enorm. Aus diesem Grund habe ich einen riesigen Respekt vor dem, was die Kolleginnen und Kollegen dort jeden Tag leisten und wie sie mit der Situation dort umgehen. Das muss man hier noch einmal sagen. (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE, FDP) Ich habe mir auch die Mühe gemacht: Ich bin auch zum Personalrat gegangen, habe dort in der JVA eine mehrstündige Sitzung gemacht, und mit den Kolleginnen und Kollegen gesprochen. Eins ist klar: Was sie erwarten, ist nicht nur eine vernünftige Ausstattung, eine vernünftige Vergütung, nein, sie erwarten auch ein hohes Maß an Wertschätzung, und zwar nicht nur die Wertschätzung des Dienstherrn, sondern auch die Wertschätzung der Gesellschaft, denn wir als Gesellschaft sperren Straftäter weg, und wenn wir ehrlich sind: Wer denkt noch daran, und wer kümmert sich darum, was hinter den Mauern einer JVA eigentlich passiert? Aber die gehen dort jeden Tag zur Arbeit, sind dort jeden Tag im Austausch und möchten das auch angemessen gewürdigt wissen, auch in der gesellschaftlichen Wahrnehmung. Insofern, Herr Kollege Schröder, ich stimme Ihnen auch da zu, ist die Debatte heute vielleicht auch ein geeignetes Mittel, um das auch noch mal in den Mittelpunkt zu rücken. Was wir aber nicht vergessen dürfen ist, dass in Bezug auf die Herausforderungen natürlich bereits viele Maßnahmen ergriffen worden sind, um diese Situation zu verbessern und sie in den Griff zu bekommen. Dazu gehören die umfangreichen Baumaßnahmen, die in der JVA bereits absolviert worden sind: dass wir einen Neubau beim Zentralgebäude haben, dass wir ein saniertes Freigängerhaus haben, dass das Hafthaus IV saniert ist, dass wir dabei sind, das Lazarettgebäude zu sanieren und dass der Frauenvollzug und der offene Männervollzug – –, dass da die Bedarfsplanung vorbereitet wird. Es passiert eine Menge, und wir werden auch einige Entlastungen erfahren, weil in der Tat durch die Gesetzesänderung seit dem 01. Februar mit der Umrechnung der Geldstrafe in Ersatzfreiheitsstrafe natürlich im Laufe des Jahres auch eine Entlastung bei den Haftplätzen eintreten wird. Wir hatten im Jahre 2023 56 Haftplätze, die durch Ersatzfreiheitsstrafe belegt worden sind. Durch eine Reduzierung aufgrund der Halbierung bei der Umrechnung wird sich diese Zahl im Laufe des Jahres und in Zukunft sicherlich signifikant reduzieren und dort für eine Entlastung sorgen. Zudem läuft die Sanierung des Hafthauses II. Ich habe mir mal das Hafthaus I angesehen. Da sind, glaube ich, die Zellen noch im Originalzustand, und ich übertreibe, glaube ich, nicht, wenn auch die Ausstattungen der Zellen selber noch die Erstausstattungen sind. Da möchte man keine Nacht verbringen, und dort zu sein, ist Strafe genug. Aber entscheidend ist die Zahl des Personals, und da will ich nur einen Satz sagen, meine Zeit läuft ab, meine Redezeit läuft ab: (Heiterkeit SPD – Glocke) Natürlich ist die Zahl 260 nicht in Beton gemeißelt, sondern da werden wir schauen müssen, ob sie in Zukunft reicht und ob wir sie werden anpassen müssen. Den Rest bitte später. – Danke schön! (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE) Präsidentin Antje Grotheer: Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Michael Labetzke. Abgeordneter Michael Labetzke (Bündnis 90/Die Grünen): Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn noch welche da sind: liebe Zuschauende! In der Tat, ich möchte es kurz machen, weil hier alles dazu gesagt worden ist, und ich bin auch sehr froh darüber. Der Kollege Dr. Hess-Grunewald hat es mir vorweggenommen: Auch ich möchte mich in der Tat bei dem Kollegen Dr. Schröder bedanken, auch für die Art und Weise, wie wir die Debatte hier geführt haben. Ich finde, das ist ein guter Punkt, erst mal, dass wir das heute in der Thematik mit verschiedenen Punkten verbunden haben, aber auch, dass wir zu einem versöhnlichen Abschluss an diesem Bürgerschaftstag kommen. Ich glaube, das kriegen wir hin – an mir soll es nicht scheitern. Ich habe mir in Vorbereitung auf diese Debatte noch mal angeschaut: Wie ist eigentlich in der Vergangenheit in der Bürgerschaft debattiert worden? Tatsächlich ist, wenn ich es richtig weiß, 2018 – übrigens auch zu später Stunde, wohl als letzte Debatte – darüber gesprochen worden, auch tatsächlich inhaltsgleich mit dem, was die Kolleginnen und Kollegen gesagt haben. Ich will das jetzt, um das hier nicht zu überziehen, nicht alles wiederholen, denn alles, was gesagt wurde, ist richtig so und hat auch die vollste Unterstützung. Es sind eben nicht nur – das haben wir gerade heute gesehen – die Staatsanwältinnen und Staatsanwälte und die Bediensteten der Staatsanwaltschaft, die für Sicherheit sorgen, es sind nicht nur die Polizistinnen und Polizisten, die für Sicherheit sorgen, sondern es sind eben auch die Bediensteten in der JVA, und dem müssen wir gerecht werden, auf vielfältige Weise. Ich wiederhole mich mit Blick auf eine andere Debatte, die wir vorhin hatten: Natürlich würde ich mich auch darüber freuen, wenn wir in dieser doch angespannten Lage hier Entlastung schaffen könnten. Einige wenige Anmerkungen. Über die Auslastung haben wir schon gesprochen. Ersatzfreiheitsstrafen – ich schließe mich auch hier einem Vorredner an –: Davon sind wir kein Freund. Da brauchen wir sowieso längst mal die Debatte im Bund, dass wir endlich davon wegkommen, dass beispielsweise Leistungserschleichung, wie es so schön heißt, immer noch als Straftat definiert wird, was denn unweigerlich, wenn nicht gezahlt werden kann, zu Ersatzfreiheitsstrafen führt. Das macht überhaupt gar keinen Sinn, sondern hier müssen andere Instrumente der Rechtspflege greifen. Lassen Sie mich ganz kurz noch eine Bemerkung zu Hameln machen, das haben wir uns auch noch mal genau angeguckt und intern beraten. Es ist aus unserer Sicht definitiv besser, wenn man insbesondere im Jugendvollzug den Menschen hilft, und Hameln hat bessere Möglichkeiten als Bremen. Deswegen würden wir sagen, ja, es ist weit weg von den Familien; aber wir kommen in der Abwägung im Ganzen dazu, dass wir sagen würden, wenn die Möglichkeit besteht, auch zur Entlastung der eigenen Justizvollzugsanstalt, dass wir im Jugendvollzug auch nach Hameln abgeben würden. Ich glaube, an dieser Stelle brauche ich es nicht wiederholen, und sage vielen Dank! (Beifall Bündnis 90/Die Grünen, SPD) Präsidentin Antje Grotheer: Weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten liegen nicht vor. Als nächste Rednerin hat das Wort Frau Senatorin Dr. Claudia Schilling. Senatorin Dr. Claudia Schilling: Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Alle Bremerinnen und Bremer wissen, dass seit nunmehr 150 Jahren das Bremer Gefängnis in Oslebshausen steht. Wer dort arbeitet, wer aus welchen Gründen dort untergebracht ist, und was dort geschieht, ist für die Öffentlichkeit eher nicht so im Fokus. Deswegen finde ich es ganz schön, dass wir heute zum zweiten Mal auch über die JVA Bremen und über unseren Rechtsstaat sprechen. Mir gibt die Mitteilung des Senats auf die Große Anfrage der FDP auch die Gelegenheit, auf die wichtige Arbeit aufmerksam zu machen, die in der Bremer JVA mit ihrer Vollzugsabteilung und auch in Bremerhaven von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern dort in der JVA geleistet wird, und zwar 24 Stunden am Tag an 365 Tagen im Jahr. Ich finde, das ist durchaus einen Dank und unseren Respekt wert. (Beifall SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE, Bündnis Deutschland, FDP) Ich habe das gestern schon ausgeführt: Der Senat hat das Personal in der JVA erhöht. Das war auch gut so, und zwar waren das in den letzten acht Jahren – wir haben das auch heute schon in der Diskussion gehört –377 statt 326 Vollzeitstellen. Das ist schon mal ein erster Schritt. Es wurde heute auch schon mehrfach gesagt: Gleichzeitig hat sich natürlich die durchschnittliche Belegung in der JVA deutlich erhöht. Ja, ich weiß, die JVA ist hochbelastet, ist hochbelegt mit Gefangenen. Lassen Sie es mich auch noch mal betonen: Wir wissen, wie voll es im Erwachsenenvollzug ist, und wir wissen, dass wir auch dafür Lösungen finden müssen. Eine dieser Lösungen, das ist heute auch schon angeklungen, das sind die Ersatzfreiheitsstrafen. Der erste Schritt – –. Wenn wir jetzt noch nicht darüber diskutieren, die Ersatzfreiheitsstrafen abzuschaffen, dann ist es immerhin der erste Schritt, dass wir die Umrechnung der Tage angepasst haben, sodass hier auch eine Entlastung in der JVA erreicht werden kann, weil immerhin zehn Prozent aller Gefangenen, die in der JVA sind, wegen Ersatzfreiheitsstrafen sitzen. Alle, die schon mal in der JVA gewesen sind – und das haben wir heute hier von mehreren gehört –, wissen, dass gerade die Ersatzfreiheitsstrafen durch den ständigen Wechsel eine sehr hohe Belastung für die Vollzugsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter bedeuten. Auch das habe ich schon berichtet: Wir haben einen weiteren Weg gesucht, und zwar, was die Tilgung von Ersatzfreiheitsstrafen durch gemeinnützige Arbeit anbelangt, weil wir hier in Bremen etwas andere Wege gehen, nämlich, indem wir anerkennen, dass ernsthafte Bemühungen, die eigene Wohnungslosigkeit zu beenden – Wohnungslosigkeit ist tatsächlich häufig ein Thema bei Menschen, die in die JVA kommen –, zur Tilgung nicht gezahlter Geldstrafen beitragen kann. Dieses sind schon Ansätze, die wir nutzen, um die Belastung in der JVA zu reduzieren. Auch das haben wir schon gehört: In den letzten Monaten – – oder seit vielen Monaten sind wir schon dabei, und es tut sich baulich etwas. Das sehen Sie, wenn Sie vor Ort in der JVA sind. Die umfangreiche Sanierung des Hafthauses 2 läuft wirklich auf vollen Touren. Sobald das Haus wieder genutzt werden kann, soll damit begonnen werden, das Hafthaus 1, das der Kollege Hess-Grunewald ja als Beispiel genannt hat, auch zu sanieren. Wir wissen, wir haben mit beiden Gebäuden einen sehr alten Gebäudebestand. Die Sanierung kostet viel Geld, aber sie ist eben auch zwingend notwendig. Auch das habe ich schon erwähnt: Ich möchte das Container-Hafthaus, das wir für die Bauzeit errichtet haben – wenn Sie sich das mal angeguckt haben, hat man gar nicht so das Gefühl, dass man in den Containern Umbauten gemacht hat, also die Hafträume geschaffen hat –, auch gern auf Dauer in Betrieb halten. So möchte ich mir die Luft schaffen, auch künftig mehr Haftplätze zur Verfügung zu haben. Ja, die Diskussion um den Jugendstrafvollzug und die Verlegung des Jugendstrafvollzuges nach Niedersachsen ist ein langes Thema, das wir auch schon hier in der Bürgerschaft mehrfach diskutiert haben oder auch insgesamt diskutiert haben. Ich bin der Überzeugung, dass wir mit den Angeboten in Hameln, gerade im Jugendstrafvollzug bessere Bedingungen für die Jugendlichen finden können, die Hameln den Jugendlichen einfach aufgrund der größeren Menge an Inhaftierten bieten kann, was die berufliche Fortbildung, die Bildungsangebote anbelangt. Das ist ein wesentlicher Faktor, der mich dazu bringt zu sagen, eine Verlegung des Jugendstrafvollzuges nach Hameln macht wirklich Sinn. Wir sollten die Gespräche dort fortführen, weil ich auch finde, wir haben eine Verantwortung im Hinblick auf die Resozialisierung dieser jungen Gefangenen, ihnen auch Bildungsangebote in dem Rahmen, wie es möglich ist, zu machen. Der andere Effekt ist natürlich, und den will ich gar nicht verhehlen, dass wir dann weitere 59 Haftplätze für den Erwachsenenstrafvollzug, die wir dringend nötig haben, generieren können. Lassen Sie mich noch einiges zum Personal sagen, danach ist ja auch gefragt worden und das ist mir ganz besonders wichtig. Die Zielzahl des allgemeinen Vollzugsdienstes, also derer, die ganz nah an den Gefangenen dran sind, beträgt 260 Vollzeitstellen. Um diese Zielzahlen zu erreichen, benötigen wir noch weitere rund zehn Vollzeitstellen. Dementsprechend ist es auch ein ganz großes Anliegen unserer Behörde, Nachwuchs auszubilden. Wir starten den neuen Ausbildungsjahrgang im kommenden Herbst. Wir freuen uns tatsächlich über die zahlreichen Bewerbungen, die uns bereits vorliegen und die uns erreicht haben, aber vielleicht kennen Sie auch alle noch Menschen, die sich für einen Job in der Justizvollzugsanstalt interessieren. Ich würde mich freuen, wenn wir alle dafür werben, dass wir hier Nachwuchs bekommen. Ich wünsche mir, dass Sie mich alle dabei unterstützen. Es ist meine feste Überzeugung, dass wir dieses Ziel „mehr Personal“ im Blick behalten müssen. Ja, das kostet Geld, das weiß ich, aber es ist für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und auch eben für die Gefangenen wichtig, dass der Justizvollzug personell gut ausgestattet ist, zumal – und das wissen Sie hier auch alle – die Gefangenen zunehmend massive psychische Auffälligkeiten mitbringen, was dann wiederum Ressourcen bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bindet. Mehr Personal hilft der Arbeit vor Ort, hilft der Resozialisierung von Gefangenen. Lassen Sie uns daran arbeiten! – Vielen Dank! (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE) Präsidentin Antje Grotheer: Als nächster Redner der Abgeordnete Dr. Marcel Schröder. (Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]: So macht man sich natürlich beliebt!) Abgeordneter Dr. Marcel Schröder (FDP): Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Mir wurde gerade vorgeworfen, ich wolle mich unbeliebt machen hier als letzter Redner kurz vor Feierabend, aber ich glaube, es ist dem Thema angemessen, dass wir noch ein paar Punkte ansprechen. (Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]: Das war ein Lob!) Erst mal vielen Dank, Frau Senatorin, für die Ausführungen und auch an die Redner der Koalition, dass wir uns bei vielen Punkten hier einig sind. Das freut mich sehr. Frau Senatorin, Sie haben auch gesagt, Sie haben das Thema Personal im Blick und Sie möchten da was tun. So richtig konkret geworden sind Sie leider nicht, deswegen habe ich ein paar konkrete Punkte mitgebracht, die man angehen könnte. Wie eben schon zu Recht angesprochen wurde, ist es so, dass die Mitarbeiter der JVA sich wünschen, dieselbe Wertschätzung zu erfahren wie andere Berufsgruppen im Bereich der Justiz oder der inneren Sicherheit wie Polizei oder Feuerwehr. Ein konkreter Punkt, wie man hier eine Angleichung erreichen könnte, wäre beispielsweise, die Zulagen, die wir haben, zu harmonisieren. Es ist ja schon länger die Überlegung, beispielsweise die Polizeizulage an das niedersächsische Umland anzugleichen auf 180 Euro. Da wäre dann beispielsweise eine Idee, dass man auch die Zulagen von Feuerwehr und JVA an die Polizei angleicht, damit sich hier auch alle gleichbehandelt fühlen. Das wäre auch gar nicht so teuer. Wie gesagt, bei insgesamt 400 Mitarbeitern in der JVA und 65 Euro Differenz pro Monat komme ich da auf 312 000 Euro im Jahr. Das wissen wir alle, das ist in unserem Bremer Haushalt nicht so viel. Das ist eine halbe Training Kitchen. Ich denke, das sollte drin sein. (Beifall FDP) Ein weiterer Punkt, wo wir die Justizvollzugsbeamten gleichstellen könnten, wäre das Thema freie Heilfürsorge, die es ja bei Polizei und Feuerwehr gibt. Wie bereits angesprochen, sind die körperliche und psychische Belastung hoch, und gerade hier ist die freie Heilfürsorge von Vorteil, weil sie auch präventive Gesundheitsfürsorge ermöglicht. Sie würden damit präventiv die Gesundheit verbessern und zu einer Win-Win-Situation beitragen, sodass wir gar nicht erst so hohe Krankheitsstände haben. Vor allem aber wäre auch das ein Zeichen der Anerkennung und Gleichbehandlung. Das letzte Thema, was angesprochen wurde, ist die Zahl der Haftplätze. Auch wir als FDP unterstützen die Verlegung der Jugendhaft nach Hameln. Ich kann das Gegenargument von Herrn Sültenfuß nicht so ganz nachvollziehen, mit der Entfernung. Hameln liegt ja in Niedersachsen und Niedersachsen ist ein großes Bundesland. Die Entfernung von Bremen nach Hameln ist mit Sicherheit geringer als von einigen anderen Städten in Niedersachsen nach Hameln. Es werden sicherlich auch Jugendliche dort sein, die beispielsweise aus Ostfriesland kommen oder von noch weiter weg. Deswegen: Dieses Entfernungsargument überzeugt uns nicht, und es wäre schade, wenn Sie, liebe LINKE, auch hier wieder einmal sachliche Lösungen im Bereich Inneres und Justiz blockieren würden. Geben Sie sich da doch bitte einen Ruck! Das wäre wirklich eine Win-Win-Situation, sowohl für die Jugendlichen als auch für die JVA. (Beifall FDP) Abschließend habe ich mich gefreut, dass auch die Vertreter der Koalition gesagt haben, dass sie bereit sind, mehr Mittel für Personal bereitzustellen. Auch die Senatorin klang da sehr positiv. Um es mit einem versöhnlichen Abschluss zu machen, freue ich mich darauf, dass wir da gemeinsam vorankommen. Ich denke, es ist wichtig, dass wir unseren Rechtsstaat hier besser ausstatten. Damit will ich es dann auch bewenden lassen. – Vielen Dank! (Beifall FDP) Präsidentin Antje Grotheer: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Aussprache ist geschlossen. Die Bürgerschaft (Landtag) nimmt von der Antwort des Senats, Drucksache 21/229 auf die Große Anfrage der Fraktion der FDP Kenntnis. Sehr geehrter Herr Kollege Dr. Schröder, ich kann Sie beruhigen, das letzte Wort habe hier immer ich. (Heiterkeit) Von daher müssen Sie keine Angst haben. Ich hindere jetzt alle am Feierabend. Das möchte ich aber nicht mehr tun, sondern ich möchte Sie jetzt in den wohlverdienten Feierabend entlassen. Meine Damen und Herren, ich schließe die Sitzung. (Beifall) (Schluss der Sitzung um 18:07 Uhr) Schriftlich vom Senat beantwortete Anfragen aus der Fragestunde der Bürgerschaft (Landtag) vom 29. Mai 2024 und 30. Mai 2024 Anfrage 9: Verschuldung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen im Land Bremen? Anfrage der Abgeordneten Sahhanim Görgü-Philipp, Dr. Franziska Tell, Dr. Henrike Müller und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 11. April 2024 Wir fragen den Senat: 1. Wie hat sich die Zahl der verschuldeten Jugendlichen und jungen Erwachsenen im Land Bremen in den letzten fünf Jahren entwickelt und welche Hauptursachen für Verschuldung wurden jeweils identifiziert? 2. Welche spezifischen Maßnahmen des Senats richten sich an die Gruppe von Jugendlichen und jungen Erwachsenen, um sie vor Überschuldung zu schützen und welche präventiven Bildungsangebote zum Thema Finanzkompetenz gibt es an den Schulen im Land, bei anderen Bildungseinrichtungen und über soziale Medien? 3. Welche Schuldenberatungsangebote richten sich besonders an die genannte Zielgruppe und leisten bei Überschuldung gezielt Hilfe, wie viele der Betroffenen werden damit tatsächlich erreicht und anhand welcher Faktoren ermittelt der Senat den Bedarf? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Zahlen zur generellen Verschuldung Jugendlicher und junger Erwachsener liegen dem Senat nicht vor. Hilfsweise lässt sich auf Daten der Jobcenter zurückgreifen. Sie bilden die Zahl der Personen unter 25 Jahren im Bezug von Bürgergeld ab, denen das Jobcenter die Schuldnerberatung als Sozialleistung finanziert. In den zurückliegenden fünf Jahren waren dies im Jobcenter Bremen durchschnittlich rund 60 Personen pro Jahr und im Jobcenter Bremerhaven rund 50. Die Zahlen sind über den Fünfjahreszeitraum relativ konstant. Die Ursachen der Verschuldung werden von den Jobcentern nicht erfasst. Zu Frage 2: Der Verbraucherzentrale Bundesverband hält im Rahmen der Verbraucherbildung Unterstützungsangebote für Schulen und Lehrkräfte vor. Dazu zählen das Netzwerk Verbraucherbildung und ein Materialkompass zur Verbraucher- und Finanzbildung. Für Schulen im Land Bremen steht die Verbraucherzentrale Bremen als Ansprechpartnerin zur Verfügung, um Projekte zu finanzieller Bildung qualitätsgesichert und anbieterunabhängig umzusetzen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband und die Verbraucherzentrale Bremen bereiten Finanzthemen auch in Sozialen Medien zielgruppenspezifisch für junge Menschen auf. Über das Onlineportal „MedienOnline“ haben Lehrkräfte Zugriff auf Unterrichtsfilme und Materialien unter anderem zu den Themen Finanzkompetenz, Influencerinnen und Influencern oder zu onlinebasierten Geschäftsmodellen wie sie in digitale Spiele implementiert sind. Die Schulen organisieren darüber hinaus Workshops, Seminare oder Vorträge, darunter das Projekt „So geht Geld“. In diesem Rahmen besuchen Bankmitarbeitende interessierte Schulen und vermitteln Finanzwissen ab Jahrgang 5. Im Bildungsplan für die Oberschule im Land Bremen sind für die Jahrgänge 9 und 10 „Strategien der Daseinsvorsorge, insbesondere Schuldenprävention“ verankert. Dabei wird über Budgetierung, Sparen, Kreditkarten und Schulden informiert. Thematisiert werden die Risiken der Überschuldung sowie Unterstützungsangebote. Im Berufswahlpass gibt es ein Kapitel „Auskommen mit Einkommen“. Dort finden die Schülerinnen und Schüler Hinweise zu den Verbraucherzentralen und weitere Tipps zum sorgsamen Umgang mit Geld. Darüber hinaus laufen zahlreiche Projekte an einzelnen Schulen. Beispielhaft genannt sei hier die Roland zu Bremen Oberschule, an der seit einigen Jahren das Thema „Was kostet das Leben“ in Jahrgang 10 verankert ist und regelmäßig im Rahmen einer Projektwoche bearbeitet wird. Für das Thema gibt es Handreichungen für Lehrkräfte sowie Unterrichtsraster, die über die Verbraucherzentrale angeboten werden. Im Rahmen des Zukunftstags wurden am Gymnasium an der Hamburger Straße in der Qualifikationsphase 1 unter anderem lebenspraktische Themen behandelt, darunter der Abschluss von Versicherungen und Mietverträgen sowie generell wirtschaftliches Handeln. In diesem Rahmen hatten die Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit zum Austausch mit Expertinnen und Experten aus der freien Wirtschaft. Zu Frage 3: Die Angebote der Schuldnerberatungsstellen stehen grundsätzlich allen Personen im Land Bremen zur Verfügung. Für Personen im Leistungsbezug der Jobcenter und der Sozialämter übernimmt die Kommune die Kosten. Darüber hinaus fördern die Städte Bremen und Bremerhaven als freiwillige kommunale Leistung im Rahmen eines jährlichen Budgets Schuldnerberatungen für Personen außerhalb der Sozialsysteme. Dieses Angebot richtet sich unter anderem an Menschen mit niedrigem Einkommen, Studierende sowie Schülerinnen und Schüler. Die Stadt Bremerhaven fördert zusätzlich Informationsveranstaltungen zu Themen wie „Auskommen mit dem Einkommen“ oder „Schuldenfallen im Alltag“. Diese richten sich an Berufsschülerinnen und Berufsschüler, Auszubildende und generell an junge Menschen unter 25 Jahren. Anfrage 10: Erhöhtes Cybermobbing unter Schüler:innen – auch in Bremen ein Problem? Anfrage der Abgeordneten Dr. Franziska Tell, Dr. Henrike Müller und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 11. April 2024 Wir fragen den Senat: 1. Hat der Senat Kenntnis vom Bericht der World Health Organization (WHO) zu „Health Behaviour in Schoolaged Children“, wie bewertet er diesen und welche Konsequenzen zieht der Senat aus dem Bericht? 2. Ist dem Senat bekannt, wie viele Bremer und Bremerhavener Schüler:innen in den letzten drei Jahren von Cybermobbing betroffen waren, und wie bewertet der Senat diese Problematik und ihre Entwicklung? 3. Welche konkreten Maßnahmen ergreift der Senat, um das Bewusstsein der Schüler:innen, aber auch ihrer Familienangehörigen und Lehrkräfte für Cybermobbing im Land Bremen zu schärfen und welche Unterstützungsund Beratungsmöglichkeiten gibt es für die Betroffenen im Land Bremen? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Die europaweite HBSC-Studie befasst sich mit Gesundheit und Wohlbefinden von Jugendlichen im Alter zwischen 11 und 15 Jahren. Sie liefert Daten zu gesundheitsrelevanten Themenfeldern wie körperlicher Aktivität, Ernährung, Rauchen, Alkoholkonsum und psychosozialen Faktoren. Die Ergebnisse fließen in eine europäischen Kinder- und Jugendstrategie ein und werden den Mitgliedstaaten der Weltgesundheitsorganisation zur Verfügung gestellt. Mobbing an Schulen ist ein Themenfeld dieser Studie. Dabei wird nach schulischem Mobbing und Cybermobbing differenziert. Aus dem Erhebungsjahr 2022 liegen aus Deutschland folgende Ergebnisse vor: Insgesamt wurden 6 500 Schüler:innen in Deutschland befragt. Von allen befragten Schüler:innen berichteten 8,6 Prozent, von anderen schulisch gemobbt worden zu sein, 3,4 Prozent berichteten, aktiv in der Schule gemobbt zu haben, und 1,9 Prozent gaben an, sowohl aktiv schulisch gemobbt zu haben und auch gleichzeitig gemobbt worden zu sein. Cybermobbing wurde seltener berichtet. Von allen befragten Schüler:innen berichteten 3 Prozent, von anderen gemobbt worden zu sein, 2,7 Prozent berichteten, aktiv Cybermobbing ausgeübt zu haben, und 1,4 Prozent gaben an, sowohl Cybermobbing aktiv ausgeübt zu haben und auch gleichzeitig Cybermobbing erfahren zu haben. Laut dieser Untersuchung nahm Mobbing im schulischen Kontext im Zeitverlauf ab, blieb zwischen 2017/2018 und 2022 aber stabil. Cybermobbing wird seit 2017/2018 in der Studie erhoben und nahm 2022 im Vergleich zu 2017/2018 deutschlandweit zu. Unbestritten ist, dass vor dem Hintergrund der hochwachsenden Digitalisierung auch das Thema Cybermobbing zugenommen hat. Wie aus der Antwort auf Frage 3 noch folgt, geht der Senat mit einer Reihe von Maßnahmen dagegen vor. Zu Frage 2: Cybermobbing stellt keinen eigenständigen Straftatbestand dar, sondern ist als phänomenologischer Obergriff für verschiedene potenziell in Betracht kommende und strafrechtlich relevante Verhaltensweisen im Internet zu verstehen. Für das Phänomen Cybermobbing erfolgt keine spezifische statistische Erfassung. Auch von schulischer Seite liegt keine gesicherte Datenlage vor. Für die Schulen in Bremerhaven ist ein datenbasiertes Berichtwesen auf der Grundlage der aktualisierten Notfallordner in Vorbereitung. In Bremen werden Meldungen der Schulen an die Schulaufsicht zu Cybermobbing unter dem Stichwort Mobbing subsummiert und nicht gesondert ausgewertet. Die Beratungsanfragen an den ReBUZ Bremen zum Thema Mobbing haben sich wie folgt entwickelt: Im Schuljahr 2019/2020 gingen 72 Beratungsanfragen ein. Im Schuljahr 2020/2021 sank diese Zahl auf 41 Anfragen ab. Im folgenden Schuljahr sank die Zahl weiter auf 29, um 2022/2023 wieder auf 44 anzusteigen. Die Erfahrung in der Beratung von Mobbingfällen ist, dass Mobbing im analogen Kontext parallel auch fast immer über die sozialen Medien in Form von Cybermobbing/Cyberbullying stattfindet. Die Digitalisierung und die entsprechenden Auswirkungen auf die Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen nimmt zu. Cybermobbing kommt als absichtliches Beleidigen, Bedrohen, Bloßstellen oder Belästigen auf sozialen Netzwerken, wie Facebook und Instagram oder auch auf Websites, Foren oder in Chats vor, die insbesondere von Kindern und Jugendlichen genutzt werden. So wird es immer wichtiger, in den Schulen einen fairen Onlineumgang zu thematisieren, um Schüler:innen frühzeitig zu sensibilisieren und zu unterstützen. Zu Frage 3: In Bremen und Bremerhaven werden eine Reihe von Präventions-, Fortbildungs-, Qualifizierungs- und Zertifikatsmaßnahmen durchgeführt, die die Chancen und Risiken der Nutzung von Social- MediaAngeboten fokussieren. Der Bereich der Cybermobbingprävention wird dabei als Bestandteil des komplexen Themenfeldes der kindlichen und jugendlichen Medienwelten eingeordnet und mitbehandelt. Die Landesvereinigung für Gesundheit e. V. führt in Bremen und Bremerhaven seit 2022 das Projekt „Gesunder Umgang mit Medien“ durch. Die Maßnahmen finden im Setting Grundschule und Quartier statt. Ein Handlungsfeld der Maßnahmen richtet sich auf die Thematik Digitale Gewalt, Cybermobbing sowie Hass und Hetze im Internet. Die ReBUZ in Bremen und Bremerhaven beraten Schüler:innen, Eltern und Schulen zum Thema Mobbing. Insbesondere beraten die an den ReBUZ eingerichteten DiBS! (Diskriminierungsschutz und Beratung für Schüler:innen) betroffene Schüler:innen und ihre Vertrauenspersonen sowie pädagogisches Personal. Im 2024 veröffentlichten Notfallordner „Hilfen bei nicht alltäglichen Situationen in Schule“ sind Hinweise zum Handeln bei digitaler Gewalt, Diskriminierung und Mobbing einschließlich der Beteiligung der Polizei, der Nachsorge und zur Prävention enthalten. Auch seitens der Polizei werden verschiedene Maßnahmen in Bremen und Bremerhaven im Zusammenhang mit dem Thema Cybermobbing vorgehalten: Das Gewaltpräventionsprogramm „Nicht mit mir!“ für Schüler:innen der 5. und 6. Klassen behandelt unter anderem das Thema Mobbing. Dabei werden die Strafbarkeit und die Tatfolgen beleuchtet sowie Handlungsempfehlungen aufgezeigt. Im Präventionszentrum der Polizei in Bremen können sich Bürger:innen jeder Altersgruppe außerdem persönlich, telefonisch und per E-Mail in Bezug auf Cybercrime beraten lassen und werden bei Bedarf an Opferhilfeeinrichtungen und Beratungsstellen vermittelt. Die Homepages der Polizei in Bremen und in Bremerhaven enthalten zudem Verhaltensempfehlungen „Rund ums Internet“. Zusätzlich bietet in Bremerhaven die Abteilung Zentrale Prävention Beratungs- und Unterstützungsangebote für Lehrer:innen in den Schulklassen und bei Elternabenden an. Außerdem steht sie Ihnen beratend bei Fortbildungen zum Thema Cybermobbing zur Verfügung. Anfrage 11: DAK-Pflegereport: Pflegekräftemangel in Bremen Anfrage der Abgeordneten Ole Humpich, Thore Schäck und Fraktion der FDP vom 11. April 2024 Wir fragen den Senat: 1. Wie bewertet der Senat die Ergebnisse des aktuellen DAK-Pflegereports, wonach Bremen die Folgen des Pflegekräftemangels schneller zu spüren bekommen wird als andere Bundesländer? 2. Inwiefern ist aus Sicht des Senats für Bremen bereits in fünf Jahren ein personeller Kipppunkt zu erwarten? 3. Wie hoch ist die in den nächsten zehn Jahren in Bremen zu ersetzende Pflegepersonalquote, und wie wird es aus Sicht des Senats gelingen, die Lücke der altersbedingten Berufsaustritte zu schließen? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Der DAK-Pflegereport hat herausgearbeitet, dass der Anteil der Pflegefachkräfte über 50 Jahre mit 37,1 Prozent und über 55 Jahre mit 26,1 Prozent in 2023 im Ländervergleich für Bremen am höchsten ist. Hieraus resultiert ein höherer errechneter Ersatzbedarf als in den anderen Bundesländern. Es resultiert hieraus nicht zwingend, dass in Bremen der Fachkräftemangel schneller zu spüren sein wird, denn es bleiben sowohl Pflegehilfskräfte als auch Berufsaustritte aus anderen Gründen als dem Renteneintritt unberücksichtigt. Es handelt sich zudem um reine Personenzahlen mit sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen, sodass Teilzeitquoten und Personen mit geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen im Gesamtbild nicht berücksichtigt sind. Da das Gesundheitsberufemonitoring der Jahre 2017 und 2021 einen ähnlichen Trend aufgezeigt hat, ist dem Senat die Dringlichkeit des Pflegefachkräftemangels nicht nur bewusst, sondern es wurden in den letzten Jahren entsprechende Maßnahmen, wie der Landeslehrplan, das Sonderprogramm für Lehrkräfte, eine Steigerung der Investitionskostenförderung oder die Beratungsstelle „Bleib dran“ umgesetzt. Die Auszubildendenzahlen in Bremen sind in der Fachkraftausbildung in 2020 im ersten Jahr der neuen Pflegeausbildung um 14 Prozent angestiegen, in 2021 nochmals um 9 Prozent und nach einem Einbruch in 2022 um 12 Prozent in 2023 erneut um 8 Prozent gewachsen. Die Zahlen des DAK-Pflegeberichtes kommen hier nur deshalb zu einer schlechteren Entwicklung, da die Stichtagsbetrachtung Berufswechsler:innen und -abbrecher:innen unberücksichtigt lässt. Auch in Relation zur Zahl der Fachkräfte konnten die Auszubildendenzahlen seit 2015 kontinuierlich gesteigert werden. 2023 war das Verhältnis der Auszubildenden zu den Fachkräften in Bremen höher als der Bundesdurchschnitt. Im Bundesgebiet kamen zum Stichtag 30. Juni 2023 auf eine Auszubildende beziehungsweise einen Auszubildenden 6,22 Pflegefachkräfte, während in Bremen zum selben Zeitpunkt auf eine Auszubildende beziehungsweise einen Auszubildenden 6,34 Pflegefachkräfte kamen. Im Jahr 2015 lag dieser Faktor im Bundesgebiet noch bei 8,5 in Bremen und bei 6,56 bundesweit. Hinsichtlich der akademisch qualifizierten Pflegepersonen ist die Lage in Bremen ausgesprochen gut, da es sowohl einen primärqualifizierenden Präsenzstudiengang als auch ein entsprechendes Fernstudienangebot in Bremen gibt. Die Auslastung wird in den kommenden Jahren steigen, da durch das Pflegestudiumsstärkungsgesetz die primärqualifizierenden Studiengänge deutlich attraktiver werden. Hinzu kommen weitere Masterstudiengänge in der Lehre oder in spezialisierten Bereichen der Pflege. Diese hervorragende akademische Landschaft in der Pflege wird Absolvent:innen in Bremen binden. Die Arbeitgeber sind aufgerufen, entsprechende Arbeitsplatzangebote auszubauen. Betrachtet man außerdem die Steigerungen im Pflegehilfebereich, zeigt sich eine deutlich positive Entwicklung. Es konnten in 2023 168 Plätze in der einjährigen Pflegefachhilfe beziehungsweise Altenpflegehilfe besetzt werden – 2020 waren es noch 96. In der zweijährigen Gesundheits- und Krankenpflegehilfe wurden 2020 noch 43 Ausbildungsplätze belegt – in 2023 waren es 62. Hinzu kommt die anlaufende Nutzung der Möglichkeit der „Externen Prüfung“ für Berufserfahrene, um den Abschluss in der Pflegefachhilfe zu erlangen. Sehr positiv entwickeln sich die Antragszahlen bei der Anerkennung von ausländischen Berufsabschlüssen im Pflegebereich. Während im Jahr 2019 noch insgesamt 94 Anträge auf Anerkennung von ausländischen Abschlüssen in einem Gesundheitsfachberuf – nicht nur in Pflegeberufen – gestellt wurden, waren es im Jahr 2023 allein 232 Anträge auf Feststellung der Gleichwertigkeit mit der deutschen Ausbildung zum Pflegefachmann beziehungsweise zur Pflegefachfrau. Daran zeigt sich, wie groß das Interesse an ausländischen Fachkräften an einer Tätigkeit im Pflegebereich im Land Bremen ist und wie auch hier dem Fachkräftemangel erfolgreich begegnet wird. Um die Fachkräfte im pflegerischen Bereich schnellstmöglich im Arbeitsmarkt integrieren zu können, wurden bereits diverse Maßnahmen ergriffen, um das Antragsverfahren zu beschleunigen und es sind weitere Optimierungen geplant. In der Gesamtschau bewertet der Senat die Situation nicht schlechter als in anderen Bundesländern. Die Folgen des Fachkräftemangels sind jetzt schon spürbar und in Bremen ist dies nicht zu einem früheren Zeitpunkt als bundesweit geschehen. Die Weichenstellung auf Bundesebene ist mit der Konzertierten Aktion Pflege 2018 zu spät und unzureichend erfolgt. Die Herausforderungen sind somit vor allem auf Bundesebene aber auch auf Landesebene zu sehen und erfordern vor dem Hintergrund der aktuellen Haushaltslage gemeinsame Anstrengungen des gesamten Senats. Zu Frage 2: Der im DAK-Pflegereport dargelegte „Kipppunkt“ ist ein rein rechnerischer Wert und bezieht eine vorhandene Fachkräftelücke nicht ein, da ausschließlich die Zahl der Verrentungen mit der Zahl der Berufseinsteigenden in Relation gesetzt wird. Dies wird im Bericht auch eingeräumt und ist der diesjährigen Thematik des Berichtes „Die BabyBoomer und die Zukunft der Pflege“ geschuldet. Dass bereits jetzt wiederholt Betten in Krankenhäusern und Pflegeheimen nicht betrieben werden können und Pflegedienste phasenweise keine neuen Kund:innen aufnehmen, macht die Dringlichkeit deutlich. Zu Frage 3: Laut den Ergebnissen des aktuellen Gesundheitsberufemonitorings der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz von 2021 waren 2019 circa 9 400 Personen als Pflegefachpersonen in Kliniken, Langzeitpflegeeinrichtungen, ambulanten Pflegediensten und Rehakliniken sozialversicherungspflichtig oder geringfügig beschäftigt. Nicht erfasst wurden Personen, die in der Leiharbeit oder in anderen Einrichtungen, zum Beispiel Arztpraxen, beschäftigt waren. Für die kommenden Jahre wird ein Bedarf von 10 100 Personen bis 2030 und 10 350 Personen bis 2035 erwartet. Dies entspricht einem Zuwachs von 7 Prozent bis 2030 und weiteren 2 Prozent bis 2035. Auswirkungen der Entwicklungen wie der Pflegepersonalbemessung im Krankenhaus durch die sogenannte „PPR 2.0“ durch die Pflegepersonalbemessungsverordnung durch den Bundesgesetzgeber sind in diesen Zahlen nicht berücksichtigt. Ein Dreh- und Angelpunkt, neben der Ausbildung und dem Zuzug von ausländischen Fachkräften, ist die Erhöhung der Wochenarbeitszeit der Pflegekräfte und die Rückgewinnung von Berufsaussteiger:innen. Laut des Gesundheitsberufemonitorings liegt der durchschnittliche Umfang pro Person an ausgefüllten Stellen bei etwas unter 80 Prozent im stationären und bei etwa 66 Prozent im ambulanten Bereich. Die Studie der Arbeitnehmerkammer „Ich pflege wieder, wenn“ hat aufgezeigt, dass bei geänderten Arbeitsbedingungen eine große Zahl an Personen gewillt ist, in die Pflege zurückzukehren beziehungsweise ihre Wochenarbeitszeit zu erhöhen. Der Bremer Senat hat mit dem Krankenhausmodellprojekt „Ich pflege wieder, weil“ im Rahmen der Landestrategie Gendergerechtigkeit und Entgeltgleichheit ein Vorhaben auf den Weg gebracht, in dessen Umsetzung geeignete Maßnahmen entwickelt und erprobt werden, die für alle Bremer Einrichtungen und Krankenhäuser geeignet sein können, Arbeitskräftepotenziale zurückzugewinnen. Ungeachtet der beschriebenen Maßnahmen im Land Bremen wird die Schließung der Fachkräftelücke eine politische, wirtschaftliche und gesamtgesellschaftliche Herausforderung für die kommenden Jahre darstellen. Ob diese Aufgabe vollständig gelingen kann, lässt sich aktuell nicht abschließend beurteilen. Eine große Verantwortung liegt hier insbesondere bei den Arbeitgebern und Tarifpartnern die Bedingungen auf eine Weise zu verändern, die das Lernen und Verbleiben im Berufsfeld Pflege attraktiv machen. Anfrage 12: Nachfragen zu Nebenjobs von Bremer Staatsräten Anfrage des Abgeordneten Thore Schäck und Fraktion der FDP vom 11. April 2024 Wir fragen den Senat: 1. Welchen sachlichen Grund hat die vom Senat nach Artikel 113 Absatz 2 Landesverfassung getroffene Entscheidung, dass ein Mitglied des Senats Aufsichtsratsmitglied im international agierenden Unternehmen ArcelorMittal werden darf? 2. Inwieweit sieht der Senat eine Interessenkollision angesichts künftiger von der Bremer Verwaltung zu treffenden Entscheidungen zum Bremer Stahlwerk sowie der Zusage zu Subventionszahlungen in dreistelliger Millionenhöhe einerseits und der Treuepflicht sowie der Verschwiegenheitspflicht eines Aufsichtsratsmitglieds eines privatwirtschaftenden Unternehmens andererseits? 3. Ist für den betroffenen Staatsrat künftig eine Teilzeitregelung als Staatsrat geplant, damit er seiner Aufsichtsratstätigkeit vollumfänglich nachkommen und sich gegebenenfalls beruflich weiterentwickeln kann? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Die Übernahme des Aufsichtsratsmandates durch das betreffende Senatsmitglied bei der ArcelorMittal Bremen GmbH erfolgt auf Vorschlag der IG Metall und Wahl durch die dortige Arbeitnehmervertretung. Der Senat hat keinen sachlichen Grund gesehen, die erforderliche Genehmigung zur Mandatsübernahme gemäß Artikel 113 Absatz 2 Landesverfassung hier nicht zu erteilen. Zu Frage 2: Der Senat sieht keine Anhaltspunkte für eine mögliche Interessenkollision. Zu Frage 3: Eine Teilzeitregelung für den betroffenen Staatsrat ist nicht geplant und auch nicht erforderlich. Anfrage 13: Raubstraftat durch Nordafrikaner Anfrage des Abgeordneten Jan Timke und Fraktion Bündnis Deutschland vom 15. April 2024 Wir fragen den Senat: 1. Wie häufig sind die vier 17, 19, 21 und 25 Jahre alten männlichen Staatsangehörigen aus Libyen und Algerien bereits polizeilich in Erscheinung getreten, die laut Pressemitteilung der Bremer Polizei vom 14. April 2024 (POL-HB: Nummer: 0204) in der Nacht zuvor wegen Antanzdelikten dingfest gemacht wurden und um welche Art von Straftaten handelte es sich (bitte die Delikte für jeden der Personen und das Alter zum Zeitpunkt des Tatverdachts gesondert aufführen)? 2. Welchen Aufenthaltsstatus haben die Straffälligen aus Frage 1, wann sind die Nordafrikaner jeweils erstmals in die Bundesrepublik Deutschland eingereist und wie viele von ihnen befinden sich noch in der Obhut des Jugendamtes und wann wurde die Inobhutnahme jeweils verfügt beziehungsweise beendet? 3. Für wie viele der oben genannten Personen wurden nach der unter Ziffer 1 genannten Tat Haftbefehle beantragt, wie viele der Anträge wurden vom Haftrichter abgelehnt und was waren gegebenenfalls die Gründe für die Ablehnung (bitte gesondert nach jedem einzelnen Tatverdächtigen ausweisen)? Antwort des Senats: Die Fragen 1 und 2 werden zusammen beantwortet: Zur ersten Person: Die erste Person ist 13-mal polizeilich in Erscheinung getreten. Ausgehend von der sogenannten polizeilichen Führungspersonalie ist sie verdächtig, mit 17 Jahren sechs Diebstahlsdelikte, drei Bedrohungen und jeweils einmal ein Raubdelikt, ein Körperverletzungsdelikt, einen Hausfriedensbruch und einen Verstoß gegen das Aufenthaltsgesetz begangen zu haben. Sie ist vor dem 11. Februar 2024 in die Bundesrepublik eingereist und ist bisher ohne einen aufenthaltsrechtlichen Status. Am 9. April 2024 wurde ein Dublin-Verfahren zur Überstellung in einen EU-Mitgliedstaat eingeleitet. Es besteht die Zuständigkeit eines anderen Jugendamtes. Dort ist sie abgängig. Im März 2024 wurde die Person durch das Jugendamt Bremen als sogenannter Jugendhilfestellenfall subsidiär in Obhut genommen. Zur zweiten Person: Die zweite Person ist 16-mal polizeilich in Erscheinung getreten. Ausgehend von der sogenannten polizeilichen Führungspersonalie ist sie verdächtig, mit 16 Jahren einen Verstoß gegen das Aufenthaltsgesetz begangen zu haben. Im Alter von 17 Jahren wurde sie in drei Fällen wegen Diebstahldelikten, zweimal wegen eines Körperverletzungsdeliktes und jeweils einmal wegen Raubes und einer Sachbeschädigung auffällig. Im Alter von 18 Jahren trat sie viermal wegen Diebstahlsdelikten und jeweils einmal wegen Raubes, Beleidigung und eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz in Erscheinung. Mit 19 Jahren ist sie verdächtig, einen Raub begangen zu haben. Sie ist am 7. April 2022 erstmalig in die Bundesrepublik eingereist und im Besitz einer Duldung zum Schulbesuch. Eine Abschiebung kann derzeit mangels Flugverbindungen in das von der Person angegebene Heimatland nicht betrieben werden. Die angegebene Staatsangehörigkeit wird einer Überprüfung unterzogen. Der 19-Jährige wurde durch das Jugendamt Bremen im März 2022 in Obhut genommen und erhält derzeit Leistungen für junge Volljährige gemäß § 41 des SGB VIII. Zur dritten Person: Die dritte Person ist zehnmal polizeilich in Erscheinung getreten. Ausgehend von der sogenannten polizeilichen Führungspersonalie ist sie verdächtig, mit 20 Jahren sechs Diebstahldelikte und jeweils einmal ein Körperverletzungsdelikt, einen Hausfriedensbruch und einen Verstoß gegen das Aufenthaltsgesetz begangen zu haben. Im Alter von 21 Jahren wurde sie in einem Fall wegen Raubes auffällig. Sie ist am 27. November 2023 in die Bundesrepublik eingereist und bisher ohne Status, da sie das Asylverfahren nicht betrieben hat. Der 21-Jährige wurde durch das Jugendamt Bremen im Rahmen einer kurzzeitigen vorläufigen Inobhutnahme im Dezember 2023 als volljährig eingeschätzt und erhält keine Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe. Die angegebene Staatsangehörigkeit wird unabhängig von einem möglichen Asylverfahren einer Überprüfung unterzogen. Zur vierten Person: Die vierte Person ist neunmal polizeilich in Erscheinung getreten. Ausgehend von der sogenannten polizeilichen Führungspersonalie ist sie verdächtig, mit 25 Jahren vier Diebstahldelikte, jeweils zweimal ein Körperverletzungsdelikt und einen Verstoß gegen das Aufenthaltsgesetz und einmal einen Raub begangen zu haben. Sie ist am 22. August 2022 unerlaubt eingereist und wurde von der Bundespolizei zurückgeschoben. Am 29. Februar 2024 ist sie erneut in die Bundesrepublik eingereist und wurde durch das Jugendamt Bremen im Rahmen einer kurzzeitigen vorläufigen Inobhutnahme im Februar 2024 als volljährig eingeschätzt und erhält keine Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe. Die Person hat ein Asylgesuch geäußert und wurde nach dem Asylgesetz der Zentralen Anlaufstelle für Asylbewerber von Sachsen-Anhalt zugewiesen. Die örtlich zuständige Behörde ist die Ausländerbehörde Halberstadt. Die Person ist bisher ohne aufenthaltsrechtlichen Status. Zu Frage 3: Zu den vier beschuldigten Personen wurde zu der in Rede stehenden Tat durch die Staatsanwaltschaft das Vorliegen eines Haftgrundes mangels Flucht- beziehungsweise Wiederholungsgefahr gemäß §§ 112 (Voraussetzungen der Untersuchungshaft; Haftgründe) und 112a (Haftgrund der Wiederholungsgefahr) Strafprozessordnung jeweils verneint, sodass keine Antragstellung auf Erlass eines Untersuchungshaftbefehls beim zuständigen Amtsgericht erfolgte. Anfrage 14: Ausländische Tatverdächtige im Land Bremen Anfrage des Abgeordneten Jan Timke und Fraktion Bündnis Deutschland vom 15. April 2024 Wir fragen den Senat: 1. Wie viele ausländische Tatverdächtige wurden zwischen 2019 und 2023 im Land Bremen ermittelt und wie viele dieser Personen sollen Gewaltstraftaten verübt haben (bitte getrennt nach Jahren ausweisen)? 2. Welche Nationalitäten unter den ausländischen Tatverdächtigen im Land Bremen haben zwischen 2019 und 2023 die meisten Straftaten begangen (bitte die fünf Herkunftsstaaten mit der höchsten Zahl an Tatverdächtigen und die jeweilige Zahl der Delikte getrennt nach Jahren aufschlüsseln)? 3. Wie viele Intensivtäter waren zwischen 2019 und 2023 jeweils zum Stichtag 31. Dezember im Land Bremen polizeilich registriert, welche Nationalität hatten diese Personen und für wie viele Straftaten wurden sie jeweils verantwortlich gemacht (bitte getrennt nach Jahren, Nationalität und Zahl der Straftaten ausweisen)? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Die Zahlen der in der Polizeilichen Kriminalstatistik jährlich registrierten Tatverdächtigen mit nicht deutscher Staatsangehörigkeit bei Straftaten insgesamt und bei Gewaltkriminalität im Land Bremen seit dem Jahr 2019 kann der folgenden Tabelle entnommen werden: Zahl der nicht Zahl der nicht PKSdeutschen TV bei deutschen TV bei Berichtsjahr Straftaten insgesamt Gewaltkriminalität 2019 9 599 975 2020 10 858 1 020 2021 9 471 1 169 2022 9 911 1 105 2023 12 775 1 537 Zu Frage 2: In der Polizeilichen Kriminalstatistik wird nicht das Herkunftsland, sondern die Staatsangehörigkeit registriert. Der folgenden Tabelle sind die fünf häufigsten Staatsangehörigkeiten gemessen an der Zahl der jeweils registrierten Tatverdächtigen zu entnehmen. Zusätzlich ist angegeben, wie viele Straftaten bei den nicht deutschen Tatverdächtigen je Staatsangehörigkeit registriert wurden. PKS- Staatsangehörig Staatsangehörig Staatsangehörig Staatsangehörig Staatsangehörig Berichtsjahr keit 1 keit 2 keit 3 keit 4 keit 5 Rumänien (398 Türkei (1 296 TV / Syrien (828 TV / Polen (731 TV / Bulgarien (612 TV 2019 TV / 516 2 140 Straftaten) 1 274 Straftaten) 1 327 Straftaten) / 853 Straftaten) Straftaten) Bulgarien (709 TV Rumänien (466 Türkei (1 414 TV / Syrien (1 018 TV / Polen (859 TV / 2020 / 1 009 TV / 582 2 398 Straftaten) 1 367 Straftaten) 1 688 Straftaten) Straftaten) Straftaten) Bulgarien (595 TV Afghanistan (438 Türkei (1 219 TV / Syrien (873 TV / Polen (724 TV / 2021 / TV / 752 2 310 Straftaten) 1 273 Straftaten) 1 400 Straftaten) 881 Straftaten) Straftaten) Bulgarien (649 Afghanistan (641 Syrien (1 141 TV / Türkei (1 065 TV / Polen (681 TV / 2022 TV / TV / 982 1 711 Straftaten) 1 837 Straftaten) 1 189 Straftaten) 847 Straftaten) Straftaten) Afghanistan (745 Türkei (1 408 TV / Syrien (1 396 TV / Polen (920 TV / Bulgarien (729 TV 2023 TV / 1 307 2 202 Straftaten) 2 331 Straftaten) 1 634 Straftaten) / 1 162 Straftaten) Straftaten) Zu Frage 3: Der Entscheidung, ob eine Person als „Intensivtäter“ in eine personenorientierte Sachbearbeitung der Polizei gelangt, liegen unterschiedliche Faktoren zugrunde. Betrachtet werden grundsätzlich alle Täterinnen und Täter, denen fünf oder mehr Taten aus den Deliktsfeldern Gewalt-, Rohheits- und Eigentumsdelikte in den letzten zwölf Monaten vorgeworfen werden. Dabei wird jedoch nicht nur auf die Anzahl der Taten geachtet, sondern insbesondere auch auf die je nach Delikt aufzuwendende kriminelle Energie. Unter Berücksichtigung der Persönlichkeit der Täterinnen und Täter und des sozialen Umfelds wird eine individuelle Risikoeinschätzung hinsichtlich des zukünftigen kriminellen Verhaltens vorgenommen. In der Folge wird in Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft eine gemeinsame Intensivtäterliste abgestimmt. Mit der jährlichen Erstellung einer aktuellen Intensivtäterliste verliert die Intensivtäterliste des Vorjahres, aufgrund der retrograden Betrachtung der Personen über die letzten zwölf Monate, ihre Gültigkeit. Die entsprechenden personenbezogenen Daten der Vorjahresliste werden gemäß den datenschutzrechtlichen Bestimmungen gelöscht. Die folgende Tabelle enthält folglich ausschließlich eine Übersicht der für das Jahr 2023 in der Stadt Bremen registrierten, 83 Intensivtäter, differenziert nach Staatsangehörigkeit. Anzahl der Staatsangehörigkeit Intensivtäter Deutsch 31 Algerisch 8 Türkisch 6 Syrisch 6 Marokkanisch 6 Somalisch 4 Afghanisch 4 Guineisch 3 Rumänisch 2 Serbisch 2 Bulgarisch 2 Ägyptisch 2 Iranisch 2 Libysch 1 Irakisch 1 Kroatisch 1 Georgisch 1 Griechisch 1 Gesamtergebnis 83 Ausgehend von diesen Intensivtätern der Stadt Bremen aus dem Jahr 2023 wurden insgesamt 3 738 Straftaten mit einer Tatzeit in den Jahren von 2021 bis einschließlich 2023 erfasst. Die folgende Tabelle differenziert nach Staatsangehörigkeit, Tatzeit sowie Anzahl erfasster Straftaten. Tatverdächtige mit doppelter Staatsangehörigkeit (deutsch und eine weitere) wurden unter der deutschen Staatsangehörigkeit erfasst. Staatsangehörigkeit 2021 2022 2023 Gesamtergebnis Deutsch 501 620 315 1 436 Afghanisch 107 134 140 381 Syrisch 19 195 124 338 Somalisch 45 165 82 292 Algerisch 77 137 50 264 Türkisch 84 112 16 212 Guineisch 78 70 49 197 Marokkanisch 56 90 8 154 Iranisch 21 81 10 112 Bulgarisch 34 27 21 82 Ägyptisch 41 35 1 77 Libysch 11 28 25 64 Kroatisch 5 33 0 38 Georgisch 10 17 8 35 Rumänisch 8 12 3 23 Griechisch 0 12 0 12 Irakisch 1 10 0 11 Serbisch 7 2 1 10 Gesamtergebnis 1.105 1.780 853 3.738 In Bezug auf das Jahr 2021 ist zu beachten, dass aufgrund der Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben aus dem BremPolG und der damit verbundenen Löschung von Vorgängen eine Vollständigkeit der aufgeführten Daten aus der Eingangsstatistik nicht abschließend gewährleistet werden kann. Anfrage 15: Digitalisierung in Bremer Schulen vorangetrieben? Anfrage der Abgeordneten Bettina Hornhues, Yvonne Averwerser, Frank Imhoff und Fraktion der CDU vom 16. April 2024 Diese Anfrage wurde vom Fragesteller zurückgezogen. Anfrage 16: Erfolgsmodell Soko „Junge Räuber“? Anfrage der Abgeordneten Dr. Wiebke Winter, Marco Lübke, Frank Imhoff und Fraktion der CDU vom 18. April 2024 Wir fragen den Senat: 1. Wie viele Polizisten sind aktuell aktiv in der Soko „Junge Räuber“ (Stand: 1. April 2024)? 2. Wie viele Haftbefehle wurden seit der Einsetzung der Soko „Junge Räuber“ erwirkt, wie viele davon konnten vollstreckt werden und wie viele der aufgrund dieser Haftbefehle Inhaftierten sitzen aktuell noch in (Untersuchungs)-Haft (Stand:1. April 2024)? 3. Wie viele dieser Straftäter konnten bereits verurteilt werden? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Derzeit arbeiten 10 Kräfte für die Soko „Junge Räuber“. Seit dem 15. April dieses Jahres agiert die Soko aufgrund des Fallzahlenanstiegs durch die wärmeren Temperaturen wieder verstärkt mit Operativkräften und auf diese Weise mit einem Kräfteansatz von bis zu 25 Kräften. Der Kräfteansatz wird infolge der Lageentwicklung kontinuierlich bewertet und erforderlichenfalls angepasst. Zu Frage 2: Seit der Einsetzung der Soko „Junge Räuber“ Ende September 2023 konnten bis zum 23. April dieses Jahres insgesamt 26 Haftbefehle erwirkt werden. Davon konnten 22 Haftbefehle vollstreckt werden und 18 Beschuldigte befinden sich mit Stand vom 29. April 2024 noch in Untersuchungshaft. Zu Frage 3: Mit Stand vom 30. April 2024 wurden 9 Personen, gegen die zuvor ein Haftbefehl ausgestellt worden war, verurteilt. Anfrage 17: Inländer:innenschaft als anerkannter Bleibegrund für kriminelle Clanmitglieder in Bremen Anfrage der Abgeordneten Dr. Wiebke Winter, Frank Imhoff und Fraktion der CDU vom 18. April 2024 Wir fragen den Senat: 1. Wie definiert der Senat den in der Antwort des Senats auf die Große Anfrage der CDU-Bürgerschaftsfraktion „Unwissenheit oder tatsächliche zeitliche Probleme bei der Informationsbeschaffung? Nachfragen zur Clankriminalität“ (Drucksache 21/377) genutzten Begriff der „faktischen Inländer:innenschaft“ im Zusammenhang mit der Ausländer- und Asylpolitik und welche Voraussetzung müssen hierfür erfüllt werden? 2. Inwieweit ist der Begriff der „faktischen Inländer:innenschaft“ ein in der Ausländer- und Asylpolitik anerkannter Rechtsbegriff und auf welche Gesetzesgrundlage stützt der Bremer Senat dieses Bleiberecht? 3. Welche Rechte gehen mit der „faktischen Inländer:innenschaft“ einher? Antwort des Senats: Die Anfragen 1 bis 3 werden zusammen beantwortet: Eine Duldung wegen der Eigenschaft als faktischer Inländer wurde von den circa 600 überprüften Personen laut Antwort bei drei Personen zugebilligt. Die Rechtsfigur des „faktischen Inländers“ ist in der deutschen Rechtsprechung fest etabliert. Der Senat bezieht sich bei der Verwendung der Rechtsfigur des „faktischen Inländers“ in der Drucksache 21/377 auf die ständige Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte, des Bundesverfassungsgerichts, des Bundesverwaltungsgerichts sowie des Bremischen Oberverwaltungsgerichts. Danach ist ein Ausländer „faktischer Inländer“, wenn er oder sie nach langjährigem Aufenthalt in sozialer, sprachlicher, ökonomischer und kultureller Hinsicht in die Lebensverhältnisse der Bundesrepublik Deutschland integriert ist. Die Person ist in Deutschland verwurzelt. Die „faktische Inländerschaft“ setzt zugleich voraus, dass der Ausländer im Herkunftsstaat über keine Bindungen mehr verfügt, die ihm eine Integration im Herkunftsstaat ermöglichen würde. Die Person ist von ihrem Herkunftsstaat entwurzelt. Unter diesen Voraussetzungen besteht ein nach Artikel 8 Absatz 1 der Europäischen Menschenrechtskonvention geschütztes Privatleben im Aufnahmestaat. Zu berücksichtigen ist dies bei den sogenannten Bleibeinteressen nach § 55 des Aufenthaltsgesetzes. Der Staat muss bei der Entscheidung über aufenthaltsbeendende Maßnahmen die Bindungen des Ausländers im Inland würdigen und in der Abwägung mit den Ausweisungsinteressen angemessen gewichten. Dabei ist im Einzelfall aufgrund aktueller Erkenntnisse eine individuelle Gefahrenprognose hinsichtlich des Ausländers anzustellen. Für die Ausweisung von in Deutschland geborenen oder sehr jung eingewanderten Personen ist nach dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ein „sehr gewichtiger Grund“ erforderlich. Ein derartiger Grund wäre beispielsweise eine schwerwiegende Straffälligkeit. Auch kann bei „faktischer Inländerschaft“ eine Abschiebung rechtlich unmöglich sein im Sinne von § 60a Absatz 2 Satz 1 Aufenthaltsgesetz. Es ist sodann eine Duldung auszustellen. Die Verwurzelung wird zudem über die Bleiberechtsregelungen der §§ 25a und 25b Aufenthaltsgesetz adressiert. Diese Normen knüpfen die Möglichkeit einer Aufenthaltsgewährung an einen langjährigen Aufenthalt, der mit nennenswerten Integrationsleistungen und überwiegender Straffreiheit einhergeht. In besonders gelagerten Einzelfällen kann bei „faktischen Inländern“ daneben auch ein Ausreisehindernis bestehen, sodass nach § 25 Absatz 5 Aufenthaltsgesetz die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis möglich ist. Anfrage 18: Umgang mit der Asiatischen Hornisse im Land Bremen Anfrage der Abgeordneten Hartmut Bodeit, Frank Imhoff und Fraktion der CDU vom 23. April 2024 Wir fragen den Senat: 1. Wie bewertet der Senat den ersten Nachweis der Asiatischen Hornisse in Bremen und welche Strategie verfolgt der Senat beim Umgang mit der Asiatischen Hornisse im Land Bremen? 2. Wie stellt der Senat die von der Europäischen Kommission (Verordnung [EU] Nr. 1143/2014) geforderte Meldung und Beseitigung der Asiatischen Hornisse auf Grund der Einstufung als invasive und gebietsfremde Art in der Kategorie „Früherkennung“ sicher? 3. Wer ist für die Beseitigung von Nestern der Asiatischen Hornisse im Land Bremen zuständig und wer trägt gegebenenfalls anfallende Kosten? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Am 14. April 2024 erfolgte im Bremer Stadtteil Blumenthal durch eine Imkerin der erste bestätigte Nachweis der Asiatischen Hornisse (Vespa velutina nigrithorax) für das Land Bremen. Bereits am 9. Mai 2024 konnte ein weiterer Nachweis, diesmal im Stadtteil Borgfeld, erbracht werden. Die beiden Nachweise stehen in einer Reihe mit ersten Nachweisen im Land Niedersachsen im letzten Jahr 2023, und lassen sich dementsprechend einer weiteren Ausbreitung der Art in Richtung Nordosten zuordnen. Von einer weiteren Ausbreitung und ebenso Vorkommen im Land Bremen ist in den folgenden Monaten und Jahren auszugehen. Konkreten Anlass zur Beunruhigung gibt es jedoch nicht. Derzeit deutet nichts darauf hin, dass die Asiatische Hornisse in Deutschland eine Gefahr für die natürliche Insektenvielfalt, die Bienenvölker oder gar den Menschen darstellt. Aus Gründen der Vorsorge ist die Art von der Europäischen Kommission dennoch als invasive gebietsfremde Art in der Kategorie Früherkennung eingestuft und muss daher gemeldet und beseitigt werde. Zu Frage 2: Gemäß den Vorgaben der EU Verordnung zu invasiven Arten (Nr. 1143/2014) wurden beide Nachweise umgehend eingefangen und beseitigt. Im Weiteren ist eine Meldung und Notifizierung der Erstnachweise der Art für das Land Bremen an das Bundesamt für Naturschutz (BfN) erfolgt. Weitere Sichtungen, Vorkommen oder Nester der Asiatischen Hornisse können jederzeit über das Monitoring Portal Neobiota Nord gemeldet werden. Der Link hierzu sowie weitere Informationen über die Asiatische Hornisse sind auf der Webseite der Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft zu finden. Zu Frage 3: Für die Entfernung und Beseitigung von Nestern der Asiatischen Hornisse im Land Bremen liegt, solange der rechtliche Status der Früherkennung gemäß der EU-Verordnung (Nr. 1143/2014) besteht, die Zuständigkeit und ebenso die Kostenübernahme bei der Bremer Naturschutzbehörde. Da die Asiatische Hornisse ihre Nester bei einem direkten Zugriff offensiver als die heimische Hornisse verteidigt, sollten ausschließlich Experten für diese Art die Nester und die Tiere beseitigen. Für die Entfernung eines Nestes werden in der Regel eine spezielle Schutzausrüstung und umfassende Fachkenntnisse benötigt. Für eine mögliche Nestentfernung (bei Primär- und Sekundärnestern) steht der Bremer Naturschutzbehörde ein Experte zur Verfügung. Zukünftig ist eine Schulung und Ausbildung von weiteren Experten vorgesehen, die eine Nestbeseitigung vornehmen können. Hierfür steht die Bremer Naturschutzbehörde in engem Austausch mit den Imkervereinen im Land Bremen. Anfrage 19: Überfall durch einen Tunesier Anfrage des Abgeordneten Jan Timke und Fraktion Bündnis Deutschland vom 24. April 2024 Wir fragen den Senat: 1. Wie häufig ist der 16-jährige Tunesier, der laut Pressemitteilung der Bremer Polizei vom 22. April 2024 (POL-HB: Nummer: 0221) zwei Tage zuvor einen 23-Jährigen in der Bremer Bahnhofsvorstand überfallen hatte, in der Vergangenheit bereits polizeilich in Erscheinung getreten und um welche Art von Delikten handelte es sich (bitte die Delikte und das Alter zum Zeitpunkt des Tatverdachts gesondert aufführen)? 2. Welchen Aufenthaltsstatus hat der Tatverdächtige aus Frage 1, und wann ist die Person erstmals in die Bundesrepublik Deutschland eingereist? 3. Welche Maßnahmen haben die Bremer Behörden in der Vergangenheit konkret unternommen, um pädagogisch auf diesen Straftäter einzuwirken, damit die kriminelle Karriere unterbrochen wird? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Die Person ist zuvor 36-mal polizeilich in Erscheinung getreten. Ausgehend von der sogenannten polizeilichen Führungspersonalie ist sie verdächtig, mit fünfzehn Jahren elf Diebstahlsdelikte, zweimal Körperverletzungs- und Raubdelikte sowie einmal einen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz begangen zu haben. Im Alter von sechzehn Jahren wurde sie in elf Fällen wegen Raubdelikten, fünfmal wegen Diebstahlsdelikten und jeweils zweimal wegen Beleidigung und Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz auffällig. Die Sachbearbeitung erfolgt derzeit in der Soko „Junge Räuber“ der Polizei Bremen. Gegen die Person konnte in der Vergangenheit ein Haftbefehl erwirkt und über mehrere Monate vollstreckt werden, was schließlich zu einer Verurteilung führte. Nach Entlassung aus der Untersuchungshaft und Unterbringung in einer intensivpädagogischen Einrichtung befindet sich die Person seit dem 20. April 2024 wieder in Untersuchungshaft, nachdem sie erneut strafrechtlich in Erscheinung getreten ist. Zu Frage 2: Die betroffene Person ist am 25. Juli 2022 in die Bundesrepublik eingereist und ist aktuell im Besitz einer Duldung. Da sie über keine Personaldokumente verfügt, wird als nächster Schritt ein Identifikationsverfahren über die tunesische Botschaft eingeleitet. Sobald entsprechende Dokumente vorliegen, kann eine Abschiebung eingeleitet werden. Zu Frage 3: Informationen zu jugendamtlichen Maßnahmen im Einzelfall unterliegen dem bundesgesetzlichen Sozialdatenschutz. Für Jugendliche und Heranwachsende, die strafauffällig werden, besteht eine breite Palette an Maßnahmen und Angeboten, um pädagogisch auf diese Zielgruppe einzuwirken. Diese reicht vom Täter-Opfer-Ausgleich, Anti-Gewalt-Kursen, sozialen Trainingskursen über intensive ambulante Angebote der Einzelfallhilfe, wie zum Beispiel der Betreuungsweisung oder aber eine stationäre intensivpädagogische Unterbringung, zum Beispiel in der Haftvermeidungseinrichtung Sattelhof in Bremen-Blumenthal. Im Rahmen der gesetzlichen Regelungen findet ein enger Austausch zwischen den mit dem Jugendstrafverfahren befassten Professionen statt, mit dem Ziel eines ineinandergreifenden Hilfe- und Sanktionssystems. Die Aufgaben der Jugendhilfe im Strafverfahren werden in den unterschiedlichen Sozialzentren von sozialpädagogischen Fachkräften durchgeführt. Anfrage 20: Koordinierungsstelle der Bremer Pflegeinitiative Anfrage der Abgeordneten Ole Humpich, Thore Schäck und Fraktion der FDP vom 26. April 2024 Wir fragen den Senat: 1. Wie bewertet der Senat die Arbeit der Bremer Pflegeinitiative und ihrer im Jahr 2021 eingerichteten Koordinierungsstelle? 2. Aus welchen Gründen wurde die Koordinierungsstelle zunächst aus Haushaltsmitteln finanziert und soll zukünftig von den Mitgliedern der Bremer Pflegeinitiative getragen werden? 3. Mit welchen Maßnahmen plant der Senat, die Arbeit der Initiative nachhaltig zu sichern, welche Möglichkeiten werden gesehen, sich weiterhin finanziell zu engagieren und mit welchem Ergebnis wurden diesbezüglich Gespräche mit der Bremer Pflegeinitiative geführt? Antwort des Senats: Zu Frage 1: In der Bremer Pflegeinitiative gegen den Fachkräftemangel in der Pflege, kurz BPI, haben sich 2012 gut ein Dutzend Akteure zusammengeschlossen, um dem Fachkräftemangel in der Pflege entgegenzuwirken. 2017 konnte der Kreis der Akteure in der BPI von 14 auf 27 erweitert werden. Gemeinsam wurde eine Vereinbarung unterzeichnet, welche die Handlungsfelder der gemeinsamen Maßnahmen gegen den Fachkräftemangel festlegte und eine Struktur zur Zusammenarbeit regelte. Im September 2023 wurde die dritte Vereinbarung unterzeichnet und die Mitgliederzahl ist auf 29 angewachsen. Zu den Mitgliedern gehören unter anderem Verbände von Leistungserbringern, Arbeitnehmervertretern, Aus- und Weiterbildungsträger und weitere Interessenvertretungen sowie Vertreter der Pflegekassen und die für Bildung, Soziales, Arbeit, Wissenschaft und Gesundheit zuständigen Ressorts. Es handelt sich um ein Gremium auf Arbeitsebene, welches konkrete Maßnahmen vereinbart und umsetzt. Die Zielrichtung ist stets die Minderung des Fachkräftemangels in der Pflege und steht im Interesse aller beteiligten Organisationen. Durch die Schaffung der Koordinierungsstelle und deren Besetzung im Jahr 2021 ist es gelungen, die Aktivitäten der BPI-Mitglieder für alle Beteiligten transparent zu gestalten, diese zu bündeln und thematisch fokussierte Arbeitsgruppen ins Leben zu rufen und zu koordinieren. Der Wert der Arbeit dieser Koordinierungsstelle zeigt sich insbesondere durch die Aufrechterhaltung und Zielgerichtetheit der Maßnahmen der einzelnen BPIMitglieder. Der unter den Mitgliedern vereinbarte Schwerpunkt der gemeinsamen Arbeit liegt aktuell in der Arbeit der Erreichung der Ziele der „Konzertierten Aktion Pflege“ auf Bremer Landesebene. Derzeit sind Arbeitsgruppen zu den folgenden Themenschwerpunkten aktiv: − Ausbildungsabbrüche, − Einstieg in die Ausbildung, − Betriebliches Gesundheitsmanagement, − Digitalisierung der ambulanten Pflege und − Ausfall- und Springerkonzepte in der stationären Langzeitpflege. Mehrere BPI-Mitglieder und weitere Akteure bringen sich in die Arbeit ein. Die Koordinierung dieser breitgefächerten Arbeit zur Minderung des Fachkräftemangels in Eigenverantwortung der BPI wäre deutlich weniger effizient und fokussiert zu erwarten. Zu Frage 2: Nach dem Beschluss der BPI, eine Koordinierungsstelle zu schaffen, ist es gelungen, dass das für Arbeit zuständige Ressort und das Gesundheitsressort eine entsprechende Verwaltungsvereinbarung zur Finanzierung der Stelle, angesiedelt bei der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz, geschlossen haben. Diese war zunächst bis Ende 2023 befristet, und wurde bis Mitte September 2024 verlängert. Nach dem Auslaufen der aktuellen Verwaltungsvereinbarung stehen keine Mittel hieraus mehr zur Verfügung. Um bereits zum Zeitpunkt des BPI-Beschlusses in 2020 eine Koordinierungsstelle zu schaffen, wurde die Finanzierungsfrage erörtert. Erwartungsgemäß zeichnete sich diesbezüglich ein heterogenes Bild hinsichtlich der Bereitschaft der BPI-Mitglieder, sich an den Kosten zu beteiligen, ab. Diese Situation konnte durch die Zusage von der Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa zur Zufriedenheit aller gelöst werden. Die Entscheidung über eine Neukonstruktion des Finanzierungsmodells wurde zum damaligen Zeitpunkt nicht geführt. Gleichwohl war abzusehen, dass bei entsprechender Haushaltslage der eingeschlagene Weg nicht auf Dauer weiterverfolgt werden kann und eine automatische Übernahme der Personalkosten durch die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz als einstellendes Ressort nicht möglich ist. Der Zeitpunkt der diesbezüglichen Entscheidung ist nun gekommen. Mit Schreiben vom 11. März 2023 wurde die BPI über den Umstand des Auslaufens der befristeten Stelle für die aktuelle Stelleninhaberin und der zu klärenden Finanzierungsfrage informiert. Zu Frage 3: Alle Mitglieder der BPI haben großes Interesse an der gemeinsamen Arbeit zur Minderung des Fachkräftemangels und entsprechend befürwortet die BPI die Fortführung der Arbeit der Koordinierungsstelle. Dies gilt auch für die beteiligten Senatsressorts. Der Beteiligung an einer gemeinsamen Finanzierung durch diejenigen Mitglieder der BPI, welche über ein eigenes Budget verfügen, würden sich die Senatsressorts nicht verschließen. In der Sitzung des Lenkungsausschusses vom 11. April 2024 wurde die Frage der Finanzierung erörtert. Der Sitzung ging eine schriftliche Darlegung der offenen Finanzierungsfrage per Schreiben vom 14. März 2024 der Fachebene bei der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz an die BPIMitglieder voraus. Lösungsoptionen werden aktuell beraten. Anfrage 21: Einsatz von Wärmebild- und Nachtsichtvorsatzgeräten bei der Bejagung von Wild Anfrage der Abgeordneten Hartmut Bodeit, Frank Imhoff und Fraktion der CDU vom 26. April 2024 Wir fragen den Senat: 1. Wie begründet und bewertet der Senat das geltende Verbot von Wärmebild- und Nachtsichtvorsatzgeräten bei der Bejagung von Wild im Land Bremen angesichts des Umstandes, dass dies in Niedersachsen teilweise erlaubt ist? 2. Wird der Senat dem Beispiel Niedersachsens folgen und die Anpassung der geltenden bremischen Regelungen dazu einleiten, sodass Schwarzwild, Raubwild und Neozoen per Wärmebild- und Nachtsichtvorsatztechnik bejagt werden dürfen und wenn ja, wann, wenn nein, warum nicht? 3. Wie bewertet der Senat die Chancen durch die Ermöglichung des Einsatzes von Wärmebild- und Nachtsichtvorsatzgeräten im Land Bremen, die allgemeine Sicherheit für Menschen durch die Minderung der Gefahr der versehentlichen schweren und/oder tödlichen Unfälle zu erhöhen, sowie die Deichsicherheit zu verbessern und Bodenbrüter besser zu schützen, indem Neozoen (wie zum Beispiel Nutrias) und Raubwild gezielt und besser bejagt werden könnten? Antwort des Senats: Die Anfragen 1 und 2 werden gemeinsam beantwortet: Bezüglich der Erfordernisse des Einsatzes von Nachtsicht-/Nachtzieltechnik bei der Jagd in Bremen befindet sich die oberste Jagdbehörde in Prüfung, ob eine Anpassung an die seit 2022 geltende jagdliche Regelung in Niedersachsen vorgenommen werden soll. In den Prüfprozess sind sowohl die Landesjägerschaft Bremen, als auch die Naturschutzbehörde involviert, bevor in einem abschließenden Beteiligungsverfahren weitere Betroffene angehört werden. Zu Frage 3: Grundsätzlich ist die Jagd zur Nachtzeit ein Eingriff in die Natur- und Tierwelt. Dennoch gibt es eine Reihe von Gründen, die in der Abwägung mit dem Natur- und Tierschutz für eine Nutzung von Nachtsicht/Nachtzieltechnik sprechen könnte. Die heute sehr leistungsfähige Nachtsichttechnik erlaubt nicht nur ein Erkennen der Tiere bei Dunkelheit, sondern auch ein genaues Ansprechen. Eine Verwechslung mit anderen Tierarten ist ausgeschlossen. Das Auftreten und die Verhaltensweisen bestimmter Wildtierarten haben sich in den letzten Jahren verändert, sodass eine ordentliche Bejagung unter den bisherigen Vorgaben des Jagdgesetzes nur eingeschränkt möglich ist. Eine Nutzung von Nachtsicht-/Nachtzieltechnik könnte zu einer Erhöhung der Sicherheit bei der Durchführung der Jagd in Bereichen mit großer Nähe zum urbanen Raum führen. Dabei geht es um besseres Erkennen von Personen, die sich bei Dunkelheit im Naturraum aufhalten, auch wenn der Aufenthalt untersagt, verboten oder nur völlig unüblich ist. Zudem wäre eine Erhöhung des Erfolges bei der Seuchenbekämpfung möglich. Schwarzwild ist überwiegend nacht- und dämmerungsaktiv und somit nur bei schlechten Lichtverhältnissen bejagbar. Jagdmöglichkeiten bei geschlossener Schneedecke oder bei wolkenfreiem Himmel mit Vollmond, die eine Bejagung begünstigen, sind im Bremer Raum selten. Um unter diesen Bedingungen und unter Einhaltung des Tierschutzaspektes dennoch im Seuchenfall Schwarzwild bejagen zu können, ist der Einsatz von Nachtsichtgeräten erforderlich. Ein weiterer Punkt ist ein besseres Management der Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten. Nutria, Marderhund und Waschbär sind nachtaktiv. Der Fallenfang ist nur begrenzt erfolgreich und Marderhunde sind in Fallen kaum zu fangen. Der Einsatz von Nachtsichttechnik könnte das jagdliche Management dieser invasiven Arten verbessern. Dies würde auch zu einer Verringerung der Prädation zum Beispiel bei Wiesenvögeln oder Amphibien führen. Darüber hinaus könnte durch eine intensivere Bejagung von Waschbären die weitere Ausbreitung verringert werden. Eine intensivere Bejagung der Nutria könnte Schäden an Dämmen und Deichen vorbeugen. Als letzter Punkt ist die bessere Identifizierung von Einzelindividuen beim Wolfsabschuss zu nennen. Im Falle eines artenschutzrechtlich zugelassenen Wolfsabschusses ist es erforderlich, das zu erlegende Tier auch bei unzureichenden Lichtverhältnissen eindeutig zu identifizieren. Nachtsicht-/Nachtzieltechnik könnte die Identifizierung erleichtern. Anfrage 22: Noch eine Einrichtung für Kinder und Jugendliche in Gefahr – Wie steht es ums FabLab? Anfrage der Abgeordneten Ole Humpich, Thore Schäck und Fraktion der FDP vom 29. April 2024 Wir fragen den Senat: 1. Wie bewertet der Senat Idee und Arbeit des FabLab? 2. Trifft es zu, dass der Fortbestand des FabLab aktuell gefährdet ist, und wenn ja, aus welchen Gründen? 3. Wenn die Gefährdung (auch) auf ein Finanzierungsproblem zurückzuführen sein sollte, in welcher Höhe werden finanzielle Mittel benötigt? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Der Senat beurteilt die Idee des von einem eingetragenen Verein getragenen „FabLab“ und dessen Arbeit positiv. Zu Frage 2: Ausweislich der Presseberichterstattung und der Öffentlichkeitsarbeit des Vereins ist die Finanzierung des „FabLab“ derzeit nicht gesichert. Zu Frage 3: In welchem Umfang finanzielle Mittel benötigt werden, ist dem Senat nicht bekannt. Ausweislich der Presseberichterstattung geht es um rund 25 000 Euro zur Begleichung der jährlichen Mietzahlung. Eine institutionelle Förderung ist derzeit bei keinem Senatsressort vorgesehen. Anfrage 23: Was versteht der Senat unter Einzelfällen? Anfrage der Abgeordneten Ole Humpich, Dr. Marcel Schröder, Thore Schäck und Fraktion der FDP vom 29. April 2024 Wir fragen den Senat: 1. Vor dem Hintergrund der Antwort des Senats auf die Anfrage „Leistungsbezug mit Wohnsitz im Ausland – ein Einzelfall?“ (Drucksache 21/401), in der der Senat zu Frage 9 ausführte, dass es in Einzelfällen zu Ortsabwesenheiten und Betrugsversuchen käme, dass aber keine Auswertung beziehungsweise Statistik dazu vorliege, stellt sich die Frage, was genau versteht der Senat unter Einzelfällen? 2. Wie lange hätte die Erstellung einer entsprechenden Statistik in diesem konkreten Fall gedauert? 3. Welche Gründe sprechen gegen die generelle Einführung einer Statistik in diesem Bereich? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Ein Einzelfall ist immer konkret individueller Natur und stellt eine Ausnahme dar. Die Anfragen 2 und 3 werden aufgrund der inhaltlichen Nähe gemeinsam beantwortet: Für die statistischen Erhebungen im Bereich des SGB II ist gemäß § 53 SGB II die Bundesagentur für Arbeit zuständig. Sie erhält für diesen Zweck Daten der kommunalen Jobcenter und gemeinsamen Einrichtungen. Die Bundesagentur für Arbeit übernimmt die laufende Berichterstattung und den statistischen Service. Dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) obliegt die Rechtsaufsicht. Das BMAS kann Art und Umfang sowie Tatbestände und Merkmale der Statistiken und der Berichterstattung näher bestimmen. Der kommunale Träger des Jobcenters hat auf die statistischen Erhebungen keinen Einfluss. Über die Dauer der Erstellung einer entsprechenden Statistik kann aus diesem Grund keine Aussage getroffen werden. Die Fälle von missbräuchlicher Inanspruchnahme von Leistungen sind in der Regel komplex und vielschichtig und lassen sich nicht einem Auswertungskriterium zuordnen. Vor dem Hintergrund der bestehenden Aufgaben des Jobcenters Bremen, den Lebensunterhalt für rund 40 000 Bedarfsgemeinschaften sicherzustellen, scheint eine Erweiterung und Ausdifferenzierung der statistisch zu erfassenden Merkmale deshalb nicht sinnvoll. Aus Anlass eines besonderen Einzelfalls, die statistischen Merkmale auszuweiten, wäre unter Berücksichtigung des Prinzips der Erhebungsbilligkeit nicht gerechtfertigt, da der behördliche Aufwand in keinem Verhältnis zum Erkenntnisgewinn stände. Anfrage 24: Fortsetzung folgt: Möchte oder kann der Senat die einfachsten Fragen nicht beantworten? Anfrage der Abgeordneten Michael Jonitz, Frank Imhoff und Fraktion der CDU vom 14. Mai 2024 Wir fragen den Senat: 1. Inwiefern sind Mitglieder des Senats Bovenschulte jederzeit über eingesetzte Arbeitsgruppen im jeweiligen Zuständigkeitsbereich informiert? 2. Welche Arbeitsgruppen haben in welchem Ressort und ressortübergreifend seit 2019 jeweils existiert (bitte für jede Arbeitsgruppe die Agenda, den Zeitplan, die Zielsetzung und das Ergebnis skizzieren)? 3. Wann wurden diese Arbeitsgruppen aus welchen Gründen von wem eingesetzt und wann wurde der jeweils zuständige Senator über die Arbeitsgruppe informiert? Antwort des Senats: Die Anfragen 1 bis 3 werden zusammen beantwortet: Unter einer Arbeitsgruppe ist jede gemeinsame koordinierte und planmäßige Zusammenarbeit mehrerer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung zu verstehen. Solche Arbeitsgruppen können in einer Vielzahl von Fällen zu einer Fülle von Themen und in verschiedener Zusammensetzung bestehen. Sie können anlassbezogen oder regelmäßig existieren und vorübergehenden und dauerhaften Charakter haben. In dem erfragten Zeitraum werden mit hoher Wahrscheinlichkeit mehrere hundert Arbeitsprozesse mit einer Vielzahl an Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in allen Ressorts durchgeführt worden sein, die unter den Begriff Arbeitsgruppe fallen würden. Eine zentrale Erfassung dieser Arbeitsprozesse sowie eine persönliche Information der Senatsmitglieder über jeden einzelnen Arbeitsprozess in der Verwaltung ist weder sinnvoll noch mit vertretbarem Ressourcenaufwand darstellbar. Die Senatsmitglieder stützen sich bei ihrer Arbeit auf die fachkundige Zuarbeit und Unterstützung ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die im Rahmen ihrer Kompetenzen und Zuständigkeiten eigenständige Entscheidungen treffen, wozu auch Entscheidungen über die Organisation von Arbeitsprozessen gehören können. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterliegen dabei der Führung und Kontrolle durch ihre jeweiligen Dienstvorgesetzten. Die Berichtspflichten an die Mitglieder des Senats ergeben sich aus Dienstanweisungen, Verwaltungsvorschriften, gesetzlichen Vorgaben, Einzelweisungen sowie Einschätzungen der befassten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Anfrage 25: Wie steht es um die Sicherung des Kinderschutzes in Kitas und Tagespflegestellen im Land Bremen? Anfrage der Abgeordneten Sandra Ahrens, Frank Imhoff und Fraktion der CDU vom 14. Mai 2024 Wir fragen den Senat: 1. Wie viele Kinderschutzmeldungen erfolgten in den Jahren 2019 bis 2024 aus Kindertageseinrichtungen und Tagespflegestellen im Land Bremen? (Bitte weisen Sie die Daten pro Jahr nach Einrichtungsart und Tätergruppen „Eltern, Erzieher/Tageseltern/Betreuer, andere Kinder“ aus.) 2. Welche staatlichen Sicherheitsstandards sind im Land Bremen den Kindertageseinrichtungen und Tagespflegestellen zum Schutz von Kindern vor Gewalt und sexuellen Übergriffen verbindlich vorgegeben? 3. Wie konkret werden diese Sicherheitsstandards und damit auch verbundene Schulungen und Weiterbildungen von Personal in den Einrichtungen überprüft? (Bitte erläutern Sie dazu Inhalte und Abläufe dieser Kontrollen, die Anzahl überprüfter Einrichtungen nach Art der Einrichtung sowie den Turnus erfolgter Kontrollen in den Jahren 2019 bis 2024.) Antwort des Senats: Zu Frage 1: Gefährdungsmeldungen aus der Kita/Kindertagespflege über Gefährdungen außerhalb der Kita/Kindertagespflege nach § 8a SGB VIII: Im Land Bremen erfolgten laut Bundesstatistik 2019 34 Meldungen durch Personal aus der Kita oder durch Kindertagespflegepersonen zu Gefährdungen außerhalb der Einrichtung. In 20 dieser Meldungen ergab das Verfahren, dass eine akute oder latente Kindeswohlgefährdung vorliegt. In 2020 gab es 54 Meldungen aus Kindertageseinrichtungen oder der Kindertagespflege, 25 Fälle davon ergaben eine akute oder latente Kindeswohlgefährdung. Im Jahr 2021 wurden 53 Meldungen durch Kitapersonal oder Kindertagespflegepersonen vorgenommen, wovon 27 eine akute oder latente Kindeswohlgefährdung ergeben haben. 2022 waren es 39 Meldungen, wovon in 8 Fällen eine akute oder latente Kindeswohlgefährdung festgestellt wurde. Weitere Angaben zu „Tätergruppen“ werden von den Jugendämtern nicht erfasst und können demnach nicht dargestellt werden. Für die Jahre 2023 und 2024 können noch keine Daten für das Land genannt werden. In Bremerhaven gab es in 2023 elf Meldungen von Kitapersonal zu Gefährdungen. Bis zum 15. Mai 2024 sind in 2024 fünf Meldungen durch Kindertageseinrichten erfolgt. Bezogen auf die Kindertagespflege in Bremen hat PiB folgendes gemeldet: 2019 gab es zwei Meldungen, bei beiden war jeweils ein Kindsvater der Auslöser der Gefährdung. 2022 gab es eine Meldung, die sich auf die Eltern eines Kindes bezog. 2023 gab es eine Meldung, die sich auf das Fehlverhalten der Mutter bezog. Gefährdungsmeldungen über Gefährdungen innerhalb der Kita/Kindertagespflege nach § 47 SGB VIII: Eine statistische Erhebung von Kinderschutzmeldungen über Gefährdungen von Kindern innerhalb von Kindertageseinrichtungen erfolgte ab Juni 2022 zu folgenden Gefährdungslagen durch pädagogische Fachkräfte: Körperliche Übergriffe, unangemessene Erziehungsmethoden, sexuelle Übergriffe und Aufsichtspflichtverletzungen. Von Juni 2022 bis Dezember 2022 gab es neun Meldungen in der Stadtgemeinde Bremen und drei in Bremerhaven. Im Jahr 2023 gab es zehn Meldungen über eben benannte Gefährdungen in der Stadtgemeinde Bremen und fünf in Bremerhaven. In 2024 liegen bis Mai in Bremen sechs Fälle vor und in Bremerhaven null. In Kindertagespflegestellen in Bremerhaven gab es von 2019 bis 2024 keine gemeldeten Gefährdungen. In der Stadtgemeinde Bremen wurden von 2019 bis Mai 2024 insgesamt neun Meldungen im Bereich des Kinderschutzes in Kindertagespflegestellen bei PiB – Pflegekinder in Bremen – gemeldet. In 2019 und 2020 gab es laut PiB keine Gefährdungsmeldung innerhalb der Kindertagespflegestelle. 2021 lagen zwei Meldungen vor, bei denen der in häuslicher Gemeinschaft mit der Kindertagespflegeperson lebende Partner der jeweilige Täter war. 2022 gingen bei PiB vier Meldungen ein, in denen in drei Fällen Kindertagespflegepersonen und einem der Partner einer Kindertagespflegeperson Täter:innen waren. 2023 sind bei PiB zwei Meldungen bekanntgeworden. Beide Fälle sind Kindertagespflegepersonen zuzuordnen. 2024 ist mit Stichtag zum 17. Mai 2024 ein Fall bekannt, ausgehend von einer Kindertagespflegeperson. Zu Frage 2: Für Kindertageseinrichtungen gelten die Vorgaben der §§ 45 ff. SGB VIII. In diesen ist bezüglich des Schutzes von Kindern vor Gewalt, und damit auch zu dem Schutz vor sexuellen Übergriffen folgendes geregelt: Für Kindertageseinrichtungen gelten §§ 8a und 8b SGB VIII, welche den Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung und das Hinzuziehen einer insoweit erfahrenen Fachkraft gesetzlich verankern. Diese hat insbesondere den spezifischen Schutzbedürfnissen von Kindern mit Behinderung Rechnung zu tragen. Nähere Ausführungen des § 8a SGB VIII werden in den (Rahmen-)Vereinbarungen zur Sicherstellung des Schutzauftrages nach § 8a Absatz 2 SGB VIII zwischen dem Amt für Soziale Dienste beziehungsweise dem Amt für Jugend, Familie und Frauen und den freien Trägern der Jugendhilfe/Leistungsanbietern in den Stadtgemeinden geregelt. Für in Kindertageseinrichtungen tätige Personen gilt nach § 72a SGB VIII der Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen. Zur Überprüfung wird die Prüfung des erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses im Rahmen der Personalmeldungen nach § 47 SGB VIII dem Landesjugendamt Kita bei der Senatorin für Kinder und Bildung durch den jeweiligen Träger bestätigt. Seit Juni 2021 müssen Kindertageseinrichtungen zudem als Vorrausetzung der Betriebserlaubnis über ein Konzept zum Schutz vor Gewalt verfügen. Zudem sind zur Sicherung der Rechte und des Wohls von Kindern Verfahren der Selbstvertretung sowie Möglichkeiten der Beschwerde zu gewährleisten. Innerhalb einer Kindertagespflegestelle hat der Bundesgesetzgeber keine bundeseinheitliche Regelung bezüglich eines Schutzkonzeptes vor Übergriffen oder schädigendem Verhalten analog einer Einrichtung vorgesehen. In der Kindertagespflege der Stadtgemeinde Bremen ist der operative Teil der Kindertagespflege vor rund zwanzig Jahren an den freien Jugendhilfeträger PiB – Pflegekinder in Bremen gGmbH übertragen worden. Analog dazu ist in der Stadtgemeinde Bremerhaven das Helene-KaisenHaus zuständig. Das Mandat beinhaltet auch Prozessbeschreibungen zur Sicherung des Kindeswohls im Auftrag der Kommune. Durch die Novellierung des SGB VIII im Jahr 2021, ist in § 8a der Absatz 5 neu eingefügt worden. Daraus leitet sich eine Verpflichtung zur Beratungs- und Mitteilungspflicht für Kindertagespflegepersonen ab zugunsten der betreuten Kindertagespflegekinder. Bereits vor dieser bundeseinheitlichen Ergänzung hat der öffentliche Jugendhilfeträger der Stadtgemeinde Bremen diese Verpflichtung zur Meldung und Kooperation als verbindliche Auflage in der Pflegeerlaubnis verankert. Darüber hinaus hat jede Kindertagespflegeperson bei der Beantragung einer Pflegeerlaubnis oder bei deren Verlängerung eine sogenannte Kooperationsvereinbarung zu unterschreiben, die zwischen dem freien Jugendhilfeträger und der jeweiligen Kindertagespflegeperson geschlossen wird. Darüber hinaus müssen in Bremen alle Haushaltsangehörige über vierzehn Jahre ein sogenanntes erweitertes polizeiliches Führungszeugnis im Abstand von drei Jahren vorlegen. Konkret bezogen auf den Träger PiB verfügt dieser über ein hausinternes Gewaltschutzkonzept, ein Anregungs- und Beschwerdemanagement und Qualitätsmanagement, aber auch über eine insofern erfahrene Fachkraft, die bei fraglichen Vorfällen eine Gefahreneinschätzung vornimmt. Zu Frage 3: Für die Überprüfung der Vorgaben zum Gewaltschutz in Kitas ist das Landesjugendamt Kita bei der Senatorin für Kinder und Bildung zuständig. Das Landesjugendamt hat die Träger von Kindertageseinrichtungen im Land Bremen mit Schreiben vom Februar 2023 darüber informiert, dass ab Oktober 2023 stichprobenartig sowie anlassbezogen das Vorhandensein und der Inhalt der Gewaltschutzkonzepte überprüft werden. Als Unterstützung wurde den Trägern eine Orientierungshilfe zum Gewaltschutzkonzept zur Verfügung gestellt und im November 2023 ein Fachtag dazu umgesetzt. Das bedeutet, dass zum einen bei Vorkommnissen in den Einrichtungen, wie zum Beispiel bei Übergriffen auf ein Kind, das Gewaltschutzkonzept geprüft wird und falls notwendig weitere Maßnahmen, wie Beratung oder Ähnliches eingeleitet werden. Im Falle dieser einzelfallbezogenen Prüfungen wird das Verfahren und der Ablauf der Überprüfung dem jeweiligen Fall individuell angepasst. Wesentliche Instrumente, auf die das Landesjugendamt Kita in diesen Fällen zurückgreifen kann, sind örtliche Prüfungen, Befragungen, Beratung sowie, falls notwendig, die Erteilung von Auflagen. Eine statistische Erhebung aller anlassbezogenen Überprüfungen erfolgt derzeit nicht. Zum anderen wird das Thema Gewaltschutzkonzept obligatorisch bei jeder anlasslosen Prüfung gemäß § 46 Absatz 1 SGB VIII von Kindertageseinrichtungen durch das Landesjugendamt aufgerufen. Diese Prüfungen werden seit Dezember 2022 vom Landesjugendamt Kita vor Ort in den Einrichtungen durchgeführt. Dazu werden zunächst Einrichtungen nach dem Zufallsprinzip ausgewählt und die örtliche Prüfung zwei Wochen vorher beim Träger angekündigt. Im Vorfeld hat der Träger dem Landesjugendamt den aktuellen Stand der Einrichtungskonzeption und des Gewaltschutzkonzeptes zur Prüfung zuzusenden, sofern dies nicht vorliegt. Die örtliche Prüfung beginnt nach einer Begrüßung mit einem Rundgang durch die Einrichtung, während dem die pädagogische Arbeit der Kita durch die Leitung vorgestellt wird. Danach folgt ein Gespräch, in dem die Einrichtung und der Träger eine Rückmeldung vom Landesjugendamt zu den Konzepten und dem Rundgang durch die Kita erhält. Wesentliche Ergebnisse beziehungsweise Vereinbarungen des Rundgangs werden in einer Ergebnissicherung durch das Landesjugendamt festgehalten. Sofern notwendig werden aufgrund dieser örtlichen Prüfungen einem Träger Auflagen erteilt. Seit Dezember 2022 bis Mai 2024 wurden in 33 Kitas im Land Bremen anlasslose Prüfungen vorgenommen. Anfrage 26: Feststellung der Beschäftigungsquote von Menschen mit Schwerbehinderung im bremischen öffentlichen Dienst Anfrage der Abgeordneten Sigrid Grönert, Frank Imhoff und Fraktion der CDU vom 14. Mai 2024 Wir fragen den Senat: 1. Wie hat sich die Quote von schwerbehinderten Menschen im bremischen öffentlichen Dienst seit 2021 bis zum 31. Dezember 2023 entwickelt? 2. Welche konkreten Schritte hat der Senat seit 2021 unternommen, um die Beschäftigungssituation für Menschen mit Schwerbehinderung zu verbessern und die Quote zu stabilisieren? 3. Wie viele Personen waren insgesamt im öffentlichen Dienst in Bremen beschäftigt, wie viele davon wurden als schwerbehindert eingestuft, und gab es Fälle von Mehrfacheinrechnungen aufgrund besonderer Härtefälle, wenn ja, wie wurden diese behandelt und wie viele solcher Fälle gab es? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Die Quote der Beschäftigten mit Schwerbehinderung lag im Jahr 2021 bei 6,13 Prozent. Im Jahr 2022 hat sich der Anteil der Beschäftigten mit Schwerbehinderung auf 6,02 Prozent reduziert und lag am 31. Dezember 2023 bei 5,89 Prozent. Zu Frage 2: Um die Quote durch Neueinstellungen zu stabilisieren, wurden alle Ressorts im Februar 2024 durch den Senator für Finanzen erneut über die Möglichkeiten des sogenannten Schwerbehindertenpool (SB-Pool) informiert, was bislang zu guter Resonanz und ersten Einstellungen geführt hat. Darüber hinaus werden, wie bereits im letzten Jahr, in diversen Einrichtungen des bremischen öffentlichen Dienstes zahlreiche Praktikumsplätze für den DUODay angeboten, um Menschen mit Schwerbehinderung über die Vielfalt der Ausbildungs- und Berufsmöglichkeiten im bremischen öffentlichen Dienst zu informieren. Auch in der Ausbildungsplanung für das Jahr 2025 werden – wie in jedem Jahr – sechs bis acht Ausbildungsplätze im Beruf Fachpraktiker*in Hauswirtschaft für Menschen mit Behinderung vorgehalten. Es ist weiterhin Ziel des Senats, die Arbeitsbedingungen so zu gestalten, dass der barrierefreie Zugang zum Arbeitsplatz, einschließlich der Arbeitsmittel, gewährleistet ist. Hierbei werden auch die Leistungen des Integrationsamtes genutzt, um behinderungsbedingte Nachteile, zum Beispiel in Bezug auf die Ausstattung des Arbeitsplatzes, auszugleichen. Zudem ist zum 1. September 2023 die Dienstvereinbarung zum ortsflexiblen Arbeiten in Kraft getreten, von der insbesondere auch Menschen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind, profitieren. Eine neue Inklusionsvereinbarung, die die Rechte von Menschen mit Behinderung stärken soll, wird dem Senat in der Sitzung am 28. Mai 2024 zur Beschlussfassung vorgelegt. Um ein tieferes Verständnis für die Lebensrealitäten von Menschen mit Behinderung zu entwickeln und Mitarbeitende dahingehend zu sensibilisieren, wurde das Seminar „Der eigene Beitrag zur Inklusion von Menschen mit Behinderung“ entwickelt, das von einem blinden Mitarbeiter, der im bremischen öffentlichen Dienst tätig ist, und dem Gesamtinklusionsbeauftragten der Freien Hansestadt Bremen durchgeführt wird. Zu Frage 3: Im Dezember 2023 lag die Zahl der Beschäftigten im bremischen öffentlichen Dienst bei 33 452 Personen. Für die Berechnung der Beschäftigungsquote von Menschen mit Schwerbehinderung wurden 29 608 Arbeitsplätze im Sinne des § 156 SGB IX für 2023 zugrunde gelegt. Im Jahresdurchschnitt 2023 waren 1 746 Menschen mit Schwerbehinderung bei der Freien Hansestadt Bremen – Land und Stadtgemeinde – beschäftigt (einschließlich der gesetzlich zulässigen Mehrfachanrechnungen). Es gab insgesamt 78 Mehrfachanrechnungen gemäß § 159 SGB IX. Die Mehrfachanrechnung kann durch die Agentur für Arbeit zum Beispiel ausgesprochen werden, wenn Beschäftigte dauerhaft Assistenz benötigen, um ihrer Tätigkeit nachgehen zu können, oder wenn die Beschäftigung nicht nur vorübergehend mit außergewöhnlichen Aufwendungen für die Arbeitgeberin verbunden ist. Darüber hinaus erfolgt die Anrechnung auf mindestens zwei Pflichtarbeitsplätze, wenn sich ein Mensch mit Schwerbehinderung in der beruflichen Ausbildung befindet. Anfrage 27: Bekämpfung von Zwangsprostitution in Bremen Anfrage der Abgeordneten Kerstin Eckardt, Dr. Wiebke Winter, Frank Imhoff und Fraktion der CDU vom 14. Mai 2024 Wir fragen den Senat: 1. Wie viele eingeleitete Strafverfahren und daraus resultierende Verurteilungen gab es in den vergangenen drei Jahren im Land Bremen wegen Delikten im Zusammenhang mit Zwangsprostitution? 2. Inwiefern plant der Senat die Kontrolldichte im Hinblick auf Zwangsprostitution zu erhöhen? 3. Inwieweit würde der Senat seine derzeitige Politik im Bereich der Bekämpfung von Zwangsprostitution als erfolgreich bewerten? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Im Zeitraum vom 15. Mai 2021 bis zum 15. Mai 2024 wurden bei der Staatsanwaltschaft Bremen gegen insgesamt 47 Personen Ermittlungsverfahren wegen Delikten im Zusammenhang mit Zwangsprostitution eingeleitet. Diese umfassen die §§ 180 StGB (Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger), 180a StGB (Ausbeutung von Prostituierten), 181a StGB (Zuhälterei), 232 StGB (Menschenhandel) und 232a StGB (Zwangsprostitution). Eine Verurteilung ist bislang in keinem der betreffenden Verfahren erfolgt, wobei fünfzehn Ermittlungsverfahren gegenwärtig noch bei der Staatsanwaltschaft anhängig sind. Zu Frage 2: Durch die Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation werden im Rahmen der Erlaubniserteilung angekündigte Kontrollen sowie auch anlassbezogene unangekündigte Kontrollen durchgeführt. Zusätzlich erfolgen regelmäßig intervallartige Kontrollen. Die Anzahl der jährlich durchgeführten Kontrollen hat sich nach Einführung des Prostituiertenschutzgesetzes mit Ausnahme des Jahres 2020, bedingt durch die Coronapandemie, stets erhöht. Die Polizeivollzugsbehörden im Land Bremen begleiten oder initiieren entsprechende Kontrollen, sofern Hinweise auf strafbare Handlungen vorliegen oder nach kriminalistischer Erfahrung mit strafbaren Handlungen zu rechnen ist. Dabei wird die Kontrolldichte im Hinblick auf Zwangsprostitution entsprechend der Informationslage und den Ermittlungsergebnissen angepasst. Angesichts der zunehmenden Internetanmietung von Ferienwohnungen wird auch eine verstärkte Beobachtung von Aktivitäten auf einschlägigen Internetseiten und in sozialen Netzwerken erfolgen, da nach polizeilicher Kenntnis in diesen Wohnungen vermehrt Prostituierte aus Nicht-EU-Ländern illegal ihre Dienste anbieten. Zu Frage 3: Wichtige Ziele des Senats bei der Bekämpfung von Zwangsprostitution sind insbesondere der Schutz der Betroffenen, die Strafverfolgung sowie die Zusammenarbeit und der Informationsaustausch der unterschiedlichen Akteurinnen und Akteure im Land Bremen, wie beispielsweise beim Runden Tisch „Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung/Zwangsprostitution in Bremen“. Die etablierte Vernetzung und Zusammenarbeit sowie der fachliche Austausch zwischen staatlichen Institutionen und Hilfsorganisationen im Land Bremen sind dabei von entscheidender Bedeutung. Ein besonderes Augenmerk liegt auf dem Aufbau eines Vertrauensverhältnisses zu potenziellen und tatsächlichen Opfern sowie auf der nachhaltigen Stärkung des Zugangs zu Unterstützungs- und Beratungsangeboten. So war es in den vergangenen Jahren möglich, Vorbehalte der in der Prostitution tätigen Personen gegenüber staatlichen Institutionen, insbesondere der Polizei gegenüber, abzubauen und so das Anzeigeverhalten der Personen zu fördern. Anfrage 28: Wann kommt der Hitzeaktionsplan? Anfrage der Abgeordneten Ole Humpich, Dr. Marcel Schröder, Thore Schäck und Fraktion der FDP vom 15. Mai 2024 Wir fragen den Senat: 1. Wann ist mit der Fertigstellung des Hitzeaktionsplans für das Land Bremen zu rechnen? 2. Inwieweit und wann ist eine Informationskampagne dazu geplant? 3. Welches Ressort ist zukünftig federführend für eine regelmäßige Bestandsaufnahme, Aktualisierung sowie Evaluierung des Hitzeaktionsplans zuständig? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Der Hitzeaktionsplan Bremen/Bremerhaven wurde in einem breiten Beteiligungsprozess gemeinsam mit der Fortschreibung der Klimaanpassungsstrategie Bremen/Bremerhaven erarbeitet und befindet sich derzeit in der ressortübergreifenden Abstimmung auf Fachebene. Die anschließende formelle Ressortabstimmung ist im Juni 2024 geplant. Abhängig vom gegebenenfalls erforderlichen Überarbeitungsbedarf des Hitzeaktionsplans soll die weitere Gremienbefassung und Veröffentlichung noch im Sommer 2024 erfolgen. Zu Frage 2: Ein wesentliches Element des Hitzeaktionsplans ist die Kommunikation von Hitzerisiken und Verhaltensempfehlungen. Bereits zum Sommer 2022 haben die Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven basierend auf einer Vorlage des Umweltbundesamtes jeweils einen stadtspezifischen „Hitzeknigge“ erstellt, der zahlreiche Tipps für das richtige Verhalten bei Hitze bietet. Zudem enthält er zahlreiche lokale Informationen und Anlaufstellen für Bürgerinnen und Bürger. Aufgrund der Nachfrage wurde der Hitzeknigge Anfang des Sommers 2023 erneut gedruckt und verteilt. Begleitet wird der Hitzeknigge durch weitere Maßnahmen in der Öffentlichkeitsarbeit, wie Pressemitteilungen und Veranstaltungen – insbesondere im Rahmen des bundesweiten Hitzeaktionstags am 5. Juni 2024. Der Hitzeaktionsplan Bremen/Bremerhaven enthält in seiner derzeitigen Arbeitsfassung (Stand 15. Mai 2024) verschiedene Maßnahmen zur Risikokommunikation, Information und Sensibilisierung, die nach Verabschiedung durch die zuständigen Gremien umgesetzt und kontinuierlich weiterentwickelt werden. Hierzu zählen die Erstellung eines Hitzeportals für das Land Bremen und eine allgemeine Sensibilisierungskampagne. Von besonderer Bedeutung sind aber auch geplante zielgruppenspezifische Maßnahmen wie zum Beispiel die Information und Sensibilisierung vulnerabler Gruppen, die Aus-, Fort- und Weiterbildung von Berufsgruppen, die mit vulnerablen Menschen umgehen, die Weiterbildung von pflegenden Angehörigen und ehrenamtlichen Hilfskräften oder die Sensibilisierung von Arbeitgeber:innen und Arbeitnehmer:innen zur Verbesserung des Hitzeschutzes besonders exponierter Berufsgruppen. Zu Frage 3: Für die Steuerungsaufgaben sowie Monitoring und Evaluation bei der Umsetzung des Hitzeaktionsplans ist die Etablierung einer Koordinierungsstelle vorgesehen. Die Frage, wo die Koordinierungsstelle etabliert wird, ist derzeit noch in Abstimmung. Anfrage 29: Tierschutzfachliche Expertise Anfrage der Abgeordneten Ole Humpich, Dr. Marcel Schröder, Thore Schäck und Fraktion der FDP vom 15. Mai 2024 Wir fragen den Senat: 1. Bei welchen Verfahren haben Senat und Vollzugsbehörden die Landestierschutzbeauftragte einbezogen und ihre tierschutzfachliche Expertise eingeholt? 2. Welche Initiativen zur Verbesserung des Tierschutzes im Land Bremen hat die Landestierschutzbeauftragte sowohl regional als auch überregional auf den Weg gebracht? 3. Wie häufig hat der Tierschutzbeirat in den vergangenen fünf Jahren getagt und in Fragen des Tierschutzes beraten und unterstützt? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Vorab ist zu sagen, dass bei der Einsetzung der Landestierschutzbeauftragten (LTB) das Verfassen und Vorlegen eines Tätigkeitsberichtes im Zweijahresrhythmus festgelegt wurde. Da die insgesamt drei Mitarbeiterinnen der Stabsstelle Landestierschutz erst Mitte 2023 vollständig für die Tätigkeit zur Verfügung standen, ist der erste umfangreiche Bericht im Jahr 2025 zu erwarten. Insofern wird beispielhaft vorgestellt, dass die Expertise der Landestierschutzbeauftragten von der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz im Rahmen der Genehmigung von Tierversuchen und bei Rechtsetzungsverfahren auf EU- und nationaler Ebene eingeholt wurde. Der Senator für Inneres und Sport bezog die LTB bei der rechtlichen Ausgestaltung des Bremer Hundegesetzes ein. Die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft wurde in Bezug auf die Stadttaubenthematik fachlich begleitet. Der Lebensmitteüberwachungs-, Tierschutz- und Veterinärdienst des Landes Bremen (LMTVet) greift auf die fachliche Expertise der LTB hinsichtlich tierschutzrechtlichen Beurteilung von Vogelvolieren- und Koikarpfenhaltung zurück. Zu Frage 2: Mit Blick auf den im Jahr 2025 zu veröffentlichen Tätigkeitsbericht der LTB sind im Rahmen dieser Fragestunde von den diversen Initiativen der LTB beispielhaft zu nennen: − das Verfassen mehrerer tierschutzfachlicher und tierschutzrechtlicher Gutachten, insbesondere auch zur Belastungsbeurteilung von Makaken im Rahmen neurowissenschaftlicher Versuche, − das Verfassen mehrerer tierschutzfachlicher und tierschutzrechtlicher Stellungnahmen auch zu der Attraktion „Streicheln von Fischen“ in Museen, auf Börsen oder im Rahmen sonstiger Veranstaltungen, − das Verfassen des Entwurfes eines Konzeptpapiers für Bremen zur tierschutzkonformen Reduktion der Taubenpopulation, − die Erstellung einer Neukonzeption des Erlasses und der Geschäftsordnung für die Einsetzung des Bremer Tierschutzbeirates, − Präsentationen ausgewählter Ergebnisse auf Fachtagungen oder Kongressen, zum Beispiel als Vortrag auf dem Jahreskongress der Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz, − Abstimmungen und Beratungen im Rahmen der Zusammenarbeit mit der Bundestierschutzbeauftragten und den weiteren Landestierschutzbeauftragten, zum Beispiel beim Runden Tisch „Tierheime“ sowie − Öffentlichkeitsarbeit in Form der Beantwortung von Bürgeranfragen und Pressemitteilungen. Zu Frage 3: Im Jahr 2020 fand keine Sitzung des Bremer Tierschutzbeirates statt. Im Juli 2020 erfolgte die Neuberufung der Mitglieder für die 20. Legislaturperiode. Im Berufungsschreiben wurde den Mitgliedern mitgeteilt, dass für eine konstituierende Präsenzsitzung aufgrund der Risiken in Zeiten der Coronapandemie zunächst kein Termin in Aussicht gestellt oder abgeschätzt werden kann. Die Möglichkeit der Durchführung von Videokonferenzen musste noch etabliert werden. Als Ersatz wurde vorgeschlagen, Themen im schriftlichen Verfahren zur Befassung einzureichen. 2021 fand eine zweitägige Sitzung als Videokonferenz statt. Im Jahr 2022 gab es zwei Sitzungen des Bremer Tierschutzbeirates, eine in Präsenz und eine als Videokonferenz. 2023 fand eine Präsenzsitzung statt, die zweite ist mangels entsprechender Rückmeldungen der Beiratsmitglieder ausgefallen. Nach Ablauf der 20. Legislaturperiode und damit auch der Berufungsperiode Ende 2023 wurden die ehemaligen Beiratsmitglieder von der LTB im Februar 2024 zu einer außerordentlichen Sitzung geladen. Ziel war die Diskussion über eine Neukonzeption des Erlasses und der Geschäftsordnung für die Einsetzung des Bremer Tierschutzbeirates sowie die Befassung mit der Änderung des Bremer Hundegesetzes. Eine grundsätzliche Neuausrichtung des Beirates steht für die zukünftige Sitzung auf der Tagesordnung. Anfrage 30: Antisemitische Bedrohungslage und Versammlungsfreiheit an der Universität Bremen im Kontext Israel/Palästina Anfrage der Abgeordneten Tim Sültenfuß, Nelson Janßen, Sofia Leonidakis und Fraktion DIE LINKE vom 22. Mai 2024 Wir fragen den Senat: 1. Welche Erkenntnisse liegen Senat und Universitätsleitung über antisemitische Vorkommnisse und Straftaten an der Universität Bremen oder Bedrohungslagen jüdischer Studierender vor? 2. Welche Erkenntnisse führten zu der Entscheidung des Rektorats, das friedliche Protestcamp aufgrund des Risikos der Entstehung einer sicherheitsgefährdenden Situation aufzulösen und welche Rechtsabwägung wurde hinsichtlich der Versammlungsfreiheit durch die Innenbehörden vorgenommen? 3. Welche Maßnahmen sind geplant oder wurden bereits ergriffen, um der derzeitigen Polarisierung entgegenzuwirken, den Schutz von jüdischen Studierenden und die Meinungsfreiheit sowie den demokratischen Diskurs an Universität und Hochschulen zu gewährleisten? Antwort des Senats: Zu Frage 1: In den Beratungsstellen der Universität sowie in der Rechtsstelle wurden keine Vorfälle angezeigt. Das Rektorat wurde durch dritte Personen auf Flugblätter externer Gruppen, die zum Teil verbale Anfeindungen und Entwertungen zum Inhalt hatten und auf dem Campus verteilt wurden, aufmerksam gemacht. Ferner kam es vereinzelt zu Schmierereien an Universitätsgebäuden, die zur Übergabe an den Staatsschutz dokumentiert und anschließend umgehend entfernt wurden. Zu Frage 2: Am 8. Mai 2024 ist es in der Glashalle der Universität Bremen unangemeldet zum Aufbau eines von Studierenden initiierten friedlichen propalästinensischen Protestcamps gekommen. Nach Aufrufen in sozialen Medien, sich dem Protest anzuschließen, hat die Universitätsleitung aus Sicherheitsgründen entschieden, das Camp in der Glashalle aufzulösen. Die Glashalle ist ein Durchgangsort und nur für eine begrenzte Personenzahl ausgewiesen. Die Auflösung erfolgte angesichts des nicht kalkulierbaren Risikos, dass sich aus dem friedlichen Protest eine massiv sicherheitsgefährdende Situation entwickelt. Der Einschätzung der Universitätsleitung ging eine eingehende juristische Abwägung und Verhältnismäßigkeitsprüfung sowie die Beratung mit der Einsatzleitung der Polizei vor Ort voraus. Zu Frage 3: Jegliche Form des Antisemitismus sowie der Gewalt und Diskriminierung haben keinen Platz an den Hochschulen im Land Bremen, die für Vielfalt und Weltoffenheit stehen. In diesem Zusammenhang ist auch auf die am 23. April 2024 in Kraft getretene Antidiskriminierungssatzung der Universität Bremen zu verweisen, die für die Universität bindend ist. Die Satzung umfasst Maßnahmen, Verfahrensregelungen, niedrigschwellige Interventionsmöglichkeiten sowie Beratungs- und Beschwerdewege und berücksichtigt darin die Empfehlungen der Antidiskriminierungsstelle des Bundes gemäß der „Bausteine für einen systematischen Diskriminierungsschutz an Hochschulen“. Die Universität Bremen schließt sich damit den bundesweiten Bestrebungen vieler Hochschulen und Universitäten an und übernimmt ihre gesellschaftspolitische und rechtliche Verantwortung, den Umgang mit und den Schutz vor Diskriminierung mittels geeigneter Maßnahmen sicherzustellen. Die Universitätsleitung hat unmittelbar das Gespräch mit den Sprecher:innen des Protestcamps vor Ort gesucht. Es wurde vereinbart, dass sich Unileitung und Sprecher:innen des Protestcamps im Nachgang erneut zusammenfinden. Dies ist erfolgt. Ebenso erfolgte am 13. Mai 2024 eine öffentliche Positionierung der Unileitung zu den Forderungen der Studierenden des Protestcamps. Neben dem Austausch mit den Sprecher:innen des Protestcamps gab es in der Folgezeit zahlreiche Einzelgespräche und regen Austausch der Unileitung unter anderem mit dem Vorsitzenden der Schura Bremen, mit Lehrenden und Studierenden der Universität sowie mit ehemaligen Studierenden und Lehrenden der Universität Bremen. Zudem gab es am 22. Mai 2024 eine Aktuelle Stunde im Akademischen Senat mit ausgiebiger Diskussion zum Protestcamp. Es besteht ein aktueller Austausch der Konrektorin für Internationalisierung, wissenschaftliche Qualifizierung und Diversität und dem DiversityManagement der Universität mit dem Beauftragten für Interreligiösen Dialog der evangelischen Kirche Bremen sowie der Jüdischen Gemeinde zu möglichen zukünftigen Angeboten zum Thema Diskriminierungssensibilität. Zum Verband Jüdischer Studierender Nord und dem Institut für Religionspädagogik an der Universität Bremen wurde in dem Zusammenhang ebenfalls Kontakt aufgenommen und weitere Gesprächsrunden sind verabredet. Anfrage 31: Warum beteiligen sich Senatorinnen in Bremen an Tarifstreiks? Anfrage des Abgeordneten Thore Schäck und Fraktion der FDP vom 23. Mai 2024 Wir fragen den Senat: 1. Welchen Charakter hatte die Beteiligung der Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation, Kristina Vogt, (zum Beispiel Privatveranstaltung, Vertreterin des Senats, Arbeitgebervertreterin, Wahlkampfauftritt) an der zentralen Kundgebung der IG Bauen-Agrar-Umwelt auf der Bürgerweide am 22. Mai 2024? 2. Wie kann Senatorin Kristina Vogt Ihre Rolle als neutrale Vermittlerin zwischen Arbeitnehmer- und Arbeitgeberinteressen aufrechterhalten, wenn sie aktiv als Rednerin an einem Streik teilnimmt, der klar eine Seite in aktiven Tarifverhandlungen unterstützt? 3. Inwiefern könnte nach Ansicht des Senats die Teilnahme von Senatorin Vogt an der Demonstration die öffentliche Wahrnehmung ihrer Unparteilichkeit und Objektivität beeinflussen und möglicherweise das Vertrauen in ihre Fähigkeit zur fairen Vermittlung mindern? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Senatorin Vogt war als Senatorin zu der Kundgebung eingeladen. Zu Frage 2: Senatorin Vogt nimmt in ihrem Amt sowohl an Veranstaltungen der Arbeitgeber- wie auch der Arbeitnehmerseite teil. Dabei hat sie stets die Ausgewogenheit im Blick. Auch auf der Kundgebung stellte sie die Bedeutung der Branche für Bremen und die Gesellschaft heraus, adressierte den Fachkräftemangel und wies darauf hin, dass eine baldige Einigung im Tarifkonflikt nötig sei, weil die Baubranche eine Schlüsselposition für die Bewältigung gesellschaftlicher Herausforderung darstellt. Der Senat sieht weiterhin keine Verletzung des Neutralitätsgebotes gegeben. Zu Frage 3: Die Teilnahme von Senatorin Vogt an der Kundgebung hat aus Sicht des Senats keinen Einfluss auf die öffentliche Wahrnehmung der Senatorin und das Vertrauen in ihre Fähigkeit als faire Vermittlerin. Termine, Gespräche und Austausche mit der Arbeitgeber- wie der Arbeitnehmerseite sind integraler Bestandteil ihrer Tätigkeit.

Alle Reden von Tim Sültenfuß Protokoll (PDF) ↗