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Sahhanim Görgü-Philipp

17.04.2024 Sitzungen 21/11

Ich sehe keine weiteren Fragen, vielen Dank, Herr Staatsrat. Mit Beantwortung dieser Frage sind wir am Ende der Fragestunde angekommen.(Die vom Senat schriftlich beantworteten Anfragen der Transformation braucht Mitbestimmung – Betriebsverfassungsgesetz reformieren Antrag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen vom 11. März 2024 (Drucksache 21/323) Wir verbinden hiermit: Betriebliche Mitbestimmung im digitalen Zeitalter erfordert Reformen Antrag der Fraktion der CDU vom 16. April 2024 (Drucksache 21/394) Dazu als Vertreterin des Senats Senatorin Dr. Claudia Schilling. Die gemeinsame Beratung ist eröffnet. Als erster Redner hat das Wort die Abgeordnete Maja Tegeler. Abgeordnete Maja Tegeler (DIE LINKE): Frau Präsidentin, werte Abgeordnete, liebe Gäste! Die letzte grundlegende Novellierung des Betriebsverfassungsgesetzes war im Jahr 1972. Das sehr arbeitgeberfreundliche Gesetz von 1952 wurde damals durch Regelungen abgelöst, die die Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte von Beschäftigten deutlich stärkten. Sie bestimmten künftig bei allen Arten des Leistungsentgelts und der Leistungsüberwachung mit, beim Arbeitsschutz und der Berufsbildung, bei Einstellungen, Versetzungen und bei der Eingruppierung sowie bei der Verteilung der Arbeitszeit auf einzelne Wochentage, bei Überstunden, bei Kurzarbeit. Der Betriebsrat erhielt ein Beratungsrecht bei der Personalplanung und Kündigungen ohne Zustimmung des Betriebsrats wurden unwirksam. (Vizepräsidentin Christine Schnittker übernimmt den Vorsitz.) Gewerkschaften erhielten das Recht, selbst Betriebsratswahlen anzustoßen und ihre Kandidat:innen zu unterstützen. Last, but not least: Erstmals durften damals auch Beschäftigte ohne deutschen Pass kandidieren. Trotzdem gab es damals auch Kritik am neuen Gesetz. Der Bremer Arbeitsrechtler Wolfgang Däubler – auch heute noch aktiv – kritisierte damals beispielsweise: „Das Betriebsverfassungsgesetz lässt die unternehmerische Autonomie, die Kompetenz des Arbeitgebers zur Vornahme aller das Unternehmen betreffenden Maßnahmen, unberührt.“ Auch vonseiten der Gewerkschaften fiel das Votum eher ambivalent aus: Bedauern über eine halbherzige Form der Mitbestimmung bei gleichzeitiger Anerkennung des Reformprozesses. Auch bezüglich des sogenannten Betriebsrätemodernisierungsgesetzes von 2021 fiel die gewerkschaftliche Bewertung eher ambivalent aus. Einerseits können Betriebsräte seitdem etwa bei einer Einführung künstlicher Intelligenz einen Sachverständigen hinzuziehen, haben Initiativrechte bei der Ausgestaltung mobiler Arbeit oder des Homeoffice sowie erweiterte Mitbestimmungsrechte bei Qualifizierungsmaßnahmen. „Wenngleich es aber ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung war, wird auch hier dieses Gesetz den mitbestimmungspolitischen Stillstand der letzten Jahrzehnte nicht überwinden können“, so der damalige DGB-Vorsitzende Reiner Hoffmann. Dieser Überlegung folgend legte der DGB (Deutscher Gewerkschaftsbund) zum 50. Jahrestag der Novellierung des Betriebsverfassungsgesetzes im April 2022 unter dem Titel „Betriebliche Mitbestimmung für das 21. Jahrhundert“ einen umfassenden Entwurf für eine neuerliche grundlegende Reform vor. Wir teilen das Ansinnen der Gewerkschaften, Antworten auf teilweise nicht mehr ganz so neue Entwicklungen in der Arbeitswelt zu finden, und legen daher als rot-grün-rote Koalition heute diesen Antrag vor. Unser Vorschlag versucht, Antworten auf den demografischen Wandel, auf Digitalisierung, die sozial-ökologische Transformation der Wirtschaft oder das verstärkte Aufkommen einer Plattformökonomie zu geben. Nicht zuletzt denken wir betriebliche Mitbestimmung auch aus einer gleichstellungspolitischen Perspektive und dem notwendigen stärkeren Einsatz gegen eine drohende Rechtsentwicklung heraus. Auf das Drängen einer ganzen Reihe von Betriebsräten hin und da – wenig überraschend – die FDP in der Bundesregierung bisher blockiert, fordern wir daher den Senat auf, sich im Bund für eine umfassende Reform des Betriebsverfassungsgesetzes einzusetzen und dabei für folgende Punkte starkzumachen: Wir wollen einen umfassenden Kündigungsschutz im Prozess der Betriebsratsgründung. Wir setzen uns ein für die Einstufung einer Behinderung der demokratischen Mitbestimmung als Offizialdelikt – auch da gab es schon Vorstöße im Bund, die leider gerade blockiert werden –, (Glocke) setzen uns ein für weitere Anpassungen – –. Vizepräsidentin Christine Schnittker: Entschuldigung, Frau Abgeordnete, können Sie bitte das Papier von dem Mikrofon nehmen! Ja. Entschuldigung! Abgeordnete Maja Tegeler (DIE LINKE): Vizepräsidentin Christine Schnittker: Danke schön! (Abgeordneter Piet Leidreiter [Bündnis Deutschland]: Der ist neu hier!) Abgeordnete Maja Tegeler (DIE LINKE): Wir setzen uns ein für weitere Anpassungen an die Digitalisierung der Arbeitswelt durch ein generelles Recht auf Hinzuziehung von externen Sachverständigen, für ein digitales Zugangsrecht für Gewerkschaften in die Betriebe und für Nutzungsmöglichkeiten betrieblicher Kommunikationswege sowie der technischen Ausstattung des Arbeitgebers, und dafür, Mitbestimmung auch bei der Einführung von mobiler Arbeit und Verbesserung beim Datenschutz der Beschäftigten voranzutreiben. Wir wünschen uns ein Initiativ- und Mitbestimmungsrecht bei allen Fragen der quantitativen und qualitativen Personalplanungen und Personalbemessungen. Wir fordern ein generelles Initiativ- und Mitbestimmungsrecht mit zwingendem Einigungserfordernis bei Fragen der Weiterbildung. Da meine ersten fünf Minuten jetzt um sind, komme ich für weitere Ideen wieder. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall DIE LINKE, SPD, Bündnis 90/Die Grünen) Vizepräsidentin Christine Schnittker: Als Nächste hat das Wort die Abgeordnete Bettina Hornhues. Abgeordnete Bettina Hornhues (CDU): Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren! Wir debattieren heute zwei Anträge über den Reformbedarf der betrieblichen Mitbestimmung, einem zentralen Element unserer sozialen Marktwirtschaft. Dieses Instrument prägt nicht nur die Beziehung zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern, sondern ist tief in unserem Verständnis von sozialer Gerechtigkeit und partnerschaftlicher Zusammenarbeit verwurzelt. Das deutsche Betriebsverfassungsgesetz ist eines der stärksten betrieblichen Mitbestimmungssysteme in seiner Art und stellt ein herausragendes Beispiel für die regulierte Zusammenarbeit zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern dar. Es bildet die Grundlage für eine ausgewogene Mitbestimmung in den Betrieben und fördert somit eine faire und konstruktive Arbeitskultur. Die Anträge zur Reform des Betriebsverfassungsgesetzes, die heute zur Debatte stehen, zeigen uns zwei grundlegend verschiedene Visionen. Einerseits den zukunftsorientierten Antrag der CDU, andererseits den Ansatz der Koalition, der in die entgegengesetzte Richtung zu weisen scheint. (Beifall CDU) Wir stehen vor einer beispiellosen Welle der Digitalisierung, die unsere Arbeitswelt radikal verändert. Es ist zwingend notwendig, dass das Betriebsverfassungsgesetz sich diesen neuen Realitäten anpasst – effizient, pragmatisch und zukunftsorientiert. Unser Antrag fokussiert darauf, die betriebliche Mitbestimmung an das digitale Zeitalter anzupassen, indem wir erstens elektronische Wahlen einführen, zweitens die Schriftform durch Textform ersetzen und drittens virtuelle Sitzungen ermöglichen. Diese Schritte sind keine bloßen technischen Updates, sondern essenziell, um die Mitbestimmung effizienter, zugänglicher und schneller zu gestalten. Im Gegensatz dazu scheint der Antrag der Koalition aus SPD, Grünen und den Linken eine Überregulierung und Ausweitung der Mitbestimmung zu favorisieren, die potenziell zu mehr Bürokratie führt und die Flexibilität unserer Unternehmen einschränken könnte. Wir müssen vorsichtig sein, dass wir in unserem Bestreben, die Rechte der Arbeitnehmer zu schützen, nicht die Handlungsfähigkeit unserer Wirtschaft untergraben. (Beifall CDU) Mehr Regulierung bedeutet nicht immer mehr Schutz. Manchmal bedeutet es nur mehr Komplexität und weniger Effizienz. Sie, liebe Koalition, argumentieren, dass eine umfassende Reform nötig sei, die den Betriebsräten mehr Macht gibt und neue Mitbestimmungsrechte einführt. Doch wir müssen fragen: Ist es wirklich im Interesse unserer Gesellschaft und Wirtschaft, tiefgreifende Änderungen ohne gründliche Prüfung der möglichen Folgen vorzunehmen? Unsere Vorschläge sind gezielt und bedacht entwickelt, um die Mitbestimmung zu stärken, ohne die Dynamik unserer Unternehmen zu hemmen. Besonders kritisch sehe ich dabei die Forderung nach einem umfassenden Kündigungsschutz im Prozess der Betriebsratsgründung und die Einstufung der Behinderung der demokratischen Mitbestimmung als Offizialdelikt. Solche Maßnahmen könnten zu einer Atmosphäre der Unsicherheit und des Misstrauens führen, was dem Geist der Zusammenarbeit, der unsere soziale Marktwirtschaft definiert, zuwiderläuft. Lassen Sie uns nicht vergessen, dass unsere Hauptaufgabe darin besteht, ein Umfeld zu schaffen, in dem sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber gedeihen können. Der Antrag der CDU bietet praktische durchführbare und schnell umsetzbare Lösungen, die die Mitbestimmung modernisieren und gleichzeitig die Flexibilität bewahren, die unsere Unternehmen benötigen, um im internationalen Wettbewerb bestehen zu können. (Beifall CDU) Ich bitte Sie daher, meine Damen und Herren: Unterstützen Sie den Antrag der CDU, der eine ausgewogene und zukunftsfähige Reform der betrieblichen Mitbestimmung darstellt und die Interessen aller Beteiligten berücksichtigt und unsere Wirtschaft stärkt. Liebe Koalition, es ist schwer zu übersehen, dass die Punkte, die Sie nun so vehement verteidigen – Frau Tegeler sprach es gerade an –, bereits in den Forderungen des DGB vor über zwei Jahren festgehalten wurden. Nun tritt Frau Tegeler auf und präsentiert diese als dringende neue Initiative, die ein schnelles Handeln des Senats erfordert. Doch lassen Sie uns ehrlich sein! In dieser Legislaturperiode des deutschen Bundestages ist doch kaum mehr mit einer Umsetzung zu rechnen. Angesichts der Dauer, die Gesetzgebungsprozesse und Novellierungen im deutschen Bundestag in Anspruch nehmen, erscheint dies als eine reine Alibidiskussion, die keine Chance auf Realisierung bietet, und glauben Sie mir, ich weiß, wovon ich spreche. Erst recht sehe ich keine Realisierung, wenn man die Handlungsfähigkeiten der Ampelkoalition in den vergangenen zweieinhalb Jahren betrachtet. Unsere Vorschläge hingegen sind schnell umsetzbar und bringen (Glocke) mit Sicherheit der Mitbestimmung spürbare Verbesserungen und Erleichterungen für alle Beteiligten. – Vielen Dank! (Beifall CDU) Als nächster Redner hat das Wort Vizepräsidentin Christine Schnittker: der Abgeordnete Sven Schellenberg. Abgeordneter Sven Schellenberg (Bündnis Deutschland): Sehr geehrte Frau Präsidentin, verehrte Damen und Herren, werte Gäste! Auch die Fraktion Bündnis Deutschland betrachtet das Betriebsverfassungsgesetz als wichtige Errungenschaft, dessen Sinn und Bedeutung über jeden Zweifel eigentlich erhaben sein sollte. Dennoch sehen wir das Betriebsverfassungsgesetz gleichzeitig auch als flexibles Instrument, welches aktuellen Entwicklungen in der Arbeitswelt auch stets zuverlässig Rechnung tragen sollte. Eine generelle Anpassung des Betriebsverfassungsgesetzes kann also somit durchaus von Zeit zu Zeit eine sinnvolle Maßnahme sein, um den sich wandelnden Bedürfnissen und Anforderungen der modernen Arbeitswelt gerecht zu werden. Das Betriebsverfassungsgesetz ist in seinem Konzept ein zentrales Gesetz in Deutschland, das die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in den Betrieben regelt und deren Rechte gegenüber den Arbeitgebern auch durchaus zu Recht stärken soll. Eine arbeitnehmerfreundliche Anpassung kann sicherlich unter verschiedenen Aspekten sinnvoll oder manchmal sogar notwendig sein. Allerdings, auch das ist ganz klar einmal zu erkennen, darf dabei weder einseitig interessenorientiert noch ideologiegetrieben agiert werden. Dass ein Ziel auch immer der beidseitige Konsens zwischen den Beschäftigten und der Arbeitgeberseite sein sollte – –. In Gesetzesform gegossener Klassenkampf, wie ihn mir der vorliegende Antrag der Koalition erweckt, wird da in der Sache hingegen also kaum in der Form hilfreich sein können, jedenfalls nicht unbedingt in dieser Form, wie es ihr aktueller Antrag inhaltlich darreicht, meine Damen und Herren, Herr Tegeler – – Frau Tegeler, Entschuldigung. (Abgeordnete Dr. Henrike Müller [Bündnis 90/Die Grünen]: Da hätte man jetzt mal abklingeln können!) Konstruktiv herangegangen sollten etwaige Anpassungen eigentlich darauf abzielen, die Mitbestimmungsrechte der Arbeitnehmer, in den Sie unmittelbar betreffenden Bereichen auszuweiten. Dies könnte ja beispielsweise die Beteiligung der Arbeitnehmer an Entscheidungen über Arbeitszeitmodelle, Vergütungsstrukturen und Personalentwicklung umfassen. Eine stärkere Einbindung der Arbeitnehmer in diese Prozesse könnte zu einer gerechteren Verteilung der Ressourcen im Unternehmen führen und die Arbeitszufriedenheit sowie die Motivation der Mitarbeiter auch erhöhen. Davon profitiert ein Unternehmen dann sogar als Ganzes. Ich will Ihnen auch gar nicht in Gänze absprechen, dass Ihr Antrag da in Teilen auch dabei ist; in weiteren Bereichen ist er es leider nicht, Frau Tegeler. Sie sprachen das ja auch gerade an, deswegen komme ich noch mal drauf. Und zwar, so fordern Sie doch tatsächlich, ich zitiere: „ein umfassenderer Kündigungsschutz im Prozess der Betriebsratsgründung.“ Wie soll man das verstehen? Da steht jemand auf der Liste für einen Betriebsrat und ist in dem Moment mehr oder weniger schon in einem umfassenden Kündigungsschutz, der eigentlich so gar nichts mit seinem eigentlichen Arbeitsvertrag zu tun hat? (Abgeordneter Nils Bothen [SPD]: So soll es sein!) Dann als Nächstes die Einstufung einer Behinderung der demokratischen Mitbestimmung als Offizialdelikt. Halten wir für sehr gewagt bis gar übertrieben, meine Damen und Herren. Des Weiteren könnte eine arbeitnehmerfreundliche Anpassung des Betriebsverfassungsgesetzes darauf abzielen, die Rechte von Arbeitnehmervertretern zu stärken. Dies könnte beispielsweise durch eine bessere Ausstattung mit Informationen und Schulungen sowie durch eine verbesserte rechtliche Absicherung erfolgen. Eine solche Stärkung der Arbeitnehmervertretung könnte auch dazu beitragen, dass ihre Stimme im Unternehmen besser gehört wird und dass sie effektiv die Interessen der Arbeitnehmer vertreten können. Hierzu müssen sie allerdings auch erst einmal gesetzte Arbeitnehmervertreter sein. Damit sind wir nämlich wieder genau dort. Ein weiterer Aspekt einer arbeitnehmerfreundlichen Anpassung des Betriebsverfassungsgesetzes könnte die Förderung von Arbeitnehmerbeteiligungen am Unternehmen sein. Dies könnte beispielsweise durch die Schaffung von Anreizen für Arbeitnehmerbeteiligungsmodelle oder auch durch die Stärkung der Rechte von Arbeitnehmervertretern in den Aufsichtsgremien des jeweiligen Unternehmens erfolgen. Eine stärkere Arbeitnehmerbeteiligung am Unternehmen könnte nicht nur die Identifikation der Arbeitnehmer mit dem Unternehmen selbst stärken, sondern auch langfristig durch Eigenmotivation die Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit des Unternehmens fördern. Darüber hinaus könnte eine arbeitnehmerfreundliche Anpassung an geeigneten Stellen des Betriebsverfassungsgesetzes dazu beitragen, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu verbessern. Dies könnte beispielsweise durch die Einführung flexiblerer Arbeitszeitmodelle, eine bessere Kinderbetreuung am Arbeitsplatz oder auch die Förderung von Homeoffice-Möglichkeiten erfolgen. Eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie könnte nicht nur die Arbeitszufriedenheit der Mitarbeiter erhöhen, sondern auch dazu beitragen, qualifizierte Fachkräfte zu gewinnen und langfristig an das Unternehmen sprichwörtlich – –. Der Fachkräftemangel wird da angesprochen, unter dem leiden die Unternehmen tatsächlich, und wenn es dort in der Richtung Verbesserungen gäbe, wäre das höchst erfreulich. (Glocke) Ich habe es gehört, Frau Präsidentin. Ich komme also gern gleich noch einmal wieder. – Vielen Dank, meine Damen und Herren! (Beifall Bündnis Deutschland) Vizepräsidentin Christine Schnittker: Als Nächster hat das Wort der Abgeordnete Thore Schäck. Abgeordneter Thore Schäck (FDP): Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir debattieren heute einen Antrag der Koalition mit dem Ziel, das Betriebsverfassungsgesetz grundlegend zu verändern und damit einhergehend auch die Rechte von Arbeitnehmervertretungen umfassend auszuweiten. Das ist eines der Hauptziele dieses Antrages. Sicherlich, die letzte Fassung ist schon etwas älter, manches muss überprüft werden, aber wir als FDP-Fraktion halten viele der in Ihrem Antrag vorgeschlagenen Änderungen für problematisch und übrigens auch potenziell schädlich für die Unternehmenslandschaft und die Wirtschaft insgesamt. Deswegen werden wir Ihren Antrag auch ablehnen. (Beifall FDP) Wir möchten als FDP-Fraktion betonen, dass das bestehende Betriebsverfassungsgesetz einen bereits ausgewogenen Rahmen für betriebliche Mitbestimmung schafft. Das Gesetz hat sich über Jahrzehnte bewährt. Es sorgt dafür, dass Arbeitnehmerinteressen in Betrieben angemessen berücksichtigt werden, eben ohne dass der Betrieb in seinen strategischen oder unternehmerischen Entscheidungen zu sehr beeinflusst oder ausgebremst wird, und das sorgt für ein angemessenes Gleichgewicht zwischen der Arbeitnehmerseite und der Arbeitgeberseite. Wir haben andere Länder, beispielsweise die USA, wo es kaum betriebliche Mitbestimmung gibt. Es gibt Vergleiche auch mit Frankreich, wo die betriebliche Mitbestimmung deutlich stärker ausgeprägt ist als in Deutschland. Beides hat seine Nachteile, wir wissen das, und gerade das, was wir uns hier in Deutschland gönnen, nämlich ein ausgewogenes Betriebsverfassungsgesetz mit einer ausgewogenen Arbeitnehmermitbestimmung ist doch das, was uns in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten stark gemacht hat. Es ist das, was dafür gesorgt hat, dass eine konstruktive Zusammenarbeit zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern funktioniert hat, zustande gekommen ist, und das hat uns im Übrigen auch gut durch manche Krisen gebracht. Die vorgeschlagenen Änderungen, die Sie jetzt in Ihrem Antrag zusammenfassen, würden genau das Gegenteil tun. Sie würde nämlich Unternehmen für die Zukunft ausbremsen. Ein umfassender Kündigungsschutz im Prozess der Betriebsratsgründung würde beispielsweise die Einstellung von neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern behindern und verlangsamen, und wir brauchen doch gerade in den jetzigen Zeiten nach den letzten Jahren der extremen unternehmerischen Belastungen – die Unternehmen haben geächzt unter den Entwicklungen der letzten Jahre – nicht ein noch weiteres Ausbremsen der Betriebe, sondern im Gegenteil, wir brauchen eine Stärkung der Wirtschaft und unserer Unternehmen im Lande. (Beifall FDP) Aus diesem Grund befürchten wir, dass die vorgeschlagenen Reformen in Ihrem Antrag die Wettbewerbsfähigkeit unserer Unternehmen, die im weltweiten Vergleich sowieso schon angeschlagen ist, weiter beeinträchtigen würden. Wir sind auch besorgt, dass die Investitionen in Deutschland zurückgehen würden. Das würde auch Arbeitsplätze gefährden, und ich glaube – und hoffe, dass das etwas ist, hinter dem wir uns alle versammeln können –, das ist das Allerletztes, was wir in dieser jetzigen Phase gebrauchen können. Eher im Gegenteil: Wir müssen dafür sorgen, dass die Wirtschaft nicht weiter drangsaliert wird oder ausgebremst wird, wir müssen dafür sorgen, dass die Unternehmen hier in Deutschland wieder vernünftig arbeiten können, dass sie atmen können und dass Arbeitsplätze entstehen können. Davon profitieren wir übrigens alle, auch als öffentliche Hand, denn nur Unternehmen, die vernünftig arbeiten können, die Mitarbeiter anstellen können, können auch am Ende Steuern zahlen, und das ist das, wovon wir hier am Ende auch unsere Politik machen. In diesem Sinne lehnen wir Ihren Antrag selbstverständlich ab. – Herzlichen Dank! (Beifall FDP) Vizepräsidentin Christine Schnittker: Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Volker Stahmann. (Abgeordneter Thore Schäck [FDP]: Ich bin gespannt, in welcher Rolle er jetzt spricht! – Abgeordneter Mustafa Güngör [SPD]: Als Vertreter der SPDFraktion, Herr Schäck!) Abgeordneter Volker Stahmann (SPD): Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Was für eine Debatte ohne jegliche Sachkenntnis, Herr Schäck! (Beifall SPD – Unruhe) In welcher Rolle ich jetzt spreche, kann ich Ihnen sagen: als Sachverständiger zum Betriebsverfassungsgesetz. Das Betriebsverfassungsgesetz ist im Kern ein Arbeitnehmerschutzgesetz. Es geht um Arbeitnehmerrechte, und die Betriebsräte sind dazu das Vehikel, sie haben auf Einhaltung von Gesetzen, Tarifverträgen und allem anderen und auf die Mitbestimmung zu achten. Deswegen sind die Punkte, die wir angesprochen haben, ausgesprochen wichtig. Ich will mal mit dem – –. Ich war wirklich überrascht, dass jetzt von drei Fraktionen der Kündigungsschutz angesprochen worden ist – offensichtlich nicht verstanden, worum es geht. Ich will es noch mal sagen, aus der Praxis, ganz einfach. (Abgeordneter Marco Lübke [CDU]: Auch so ein Reflex! – Abgeordneter Thore Schäck [FDP]: Ja, das ist der dritte Reflex, den habe ich vergessen!) Erster Punkt: Man muss wissen, in allen Betrieben über fünf Beschäftigte ist ein Betriebsrat vorgeschrieben. Das ist gesetzlich vorgeschrieben. Allerdings gibt es keine Bestrafung, wenn man das nicht macht, und der Arbeitgeber kann dafür, dass die Arbeitnehmer sich nicht bewegen, nicht bestraft werden. So weit zur Rechtslage. Zweiter Punkt ist: Wir haben ein praktisches Problem bundesweit in großen und kleinen Betrieben. Wenn in einem Betrieb sich Aktive zusammentun und einen Betriebsrat gründen wollen, dann haben sie einen Kündigungsschutz, sofern sie in den Wahlvorstand gehen, wenn dieser gegründet ist. Vorher aber eben nicht. Das heißt, wir erleben es in kleinen und großen – und ich kann Ihnen Bremer Betriebe nennen, wo das der Fall ist aus dem Metallbereich – –, wir haben Beispiele, wo, bevor der Wahlvorstand überhaupt gegründet worden ist, die Kolleginnen und Kollegen, die sagen „Wäre es nicht klug einen Betriebsrat zu haben?“, schon rausfliegen. Die soll man schützen, die muss man schützen! (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen) Herr Schäck, wenn man diese kleine Gruppe – –, kein genereller Schutz, und da kommt auch keiner und sagt: Ich will einen Betriebsrat und bin dann sofort unkündbar. So einfach ist es eben nicht, und das ist auch nicht die Forderung. Aber wieso das jetzt zur Behinderung von Einstellungen führt, das müssten Sie in Ihrem zweiten Beitrag noch mal erläutern, das würde mich in der Tat interessieren. (Abgeordneter Thore Schäck [FDP]: Da sind doch noch andere Forderungen drin! Schauen Sie doch mal!) Zu den Inhalten: Sie kommen ja noch mal dran, Sie können alles noch mal erläutern, Ihre Textbausteine hier. Ist doch nichts außer – –. Na ja, ist egal. Ich will noch mal sagen, worauf wir inhaltlich an der Stelle abheben. Es gibt veränderte Verhältnisse. Die veränderten Verhältnisse sind zum einen Transformation, demografischer Wandel, Digitalisierung, all diese Dinge. Denen muss man Rechnung tragen, und das macht eine Reform und eine Überarbeitung des Gesetzes notwendig. Es kann aber nicht darum gehen, so wie der CDU-Antrag das schreibt, nur zu sagen, wir machen das jetzt alles digital, und dann ist das schick. Das ist ein bisschen wenig. Wir haben ganz andere Verhältnisse als das, was zum Zeitpunkt des Betriebsverfassungsgesetzes der letzten Version da war. Es gab eben kein mobiles Arbeiten, es gab kein Homeoffice, es sind diese Dinge nicht geregelt. Der Betriebsbegriff im Betriebsverfassungsgesetz endet am Werkszaun. Das ist aber heute nicht mehr Praxis. Es ist überhaupt nicht mehr Praxis, sondern mit Homeoffice, mit Digitalisierung, mit Cloudworking und Crowdworking, mit Anrechten, ist das ein Beschäftigter oder ist das kein Beschäftigter, gehört der zum Betrieb oder ist das ein freier Mitarbeiter: Diese Dinge sind ungeregelt, und da muss man im Betriebsverfassungsgesetz Klarheit schaffen. Deswegen muss es eine inhaltliche Reform geben, weil es ein Beschäftigtenschutzgesetz ist und nicht ein Mitbestimmungsgesetz. Das ist nicht zum Wohlfeil von Betriebsräten. Wir haben Herausforderungen, die heißen: Was passiert eigentlich mit der Personalplanung? Heute obliegt die Personalplanung nur dem Unternehmen. Wir haben aber die Herausforderung, dass in den nächsten Jahren massiv Beschäftigte gehen, dass wir Facharbeiter verlieren, (Abgeordneter Thore Schäck [FDP]: Und da wollen Sie jetzt herumwurschteln?) dass wir einen Wandel haben von Digitalisierung und dass an dieser Stelle Sie klug beraten sind, wenn Betriebsräte da mitreden und man das gemeinsam macht. Dass Sie alleine alles besser können, weiß ich. Das gilt aber nur für Sie, Herr Schäck, für alle anderen nicht. (Beifall SPD – Zuruf Abgeordneter Thore Schäck [FDP]) Den Rest, zum CDU-Antrag, sage ich dann im zweiten Part. Ich will noch mal was sagen grundsätzlich zur Rolle des Betriebes. Wir müssen uns vergegenwärtigen, dass die Betriebe, die Unternehmen – das gilt übrigens auch für Dienstleistungen und Verwaltung – die Orte sind, an denen Integration, wirkliche gesellschaftspolitische Integration, stattfindet. Hier werden Menschen das erste Mal zusammengeführt mit verschiedenen Menschen, verschiedenen Hierarchien. Hier haben sie eine erste Begegnung mit Pflichten und Rechten, und hier werden die Grundlagen geschrieben, (Glocke) und auch hier – letzter Satz, Frau Präsidentin – ist es so, dass wir das an der Stelle fördern müssen, was wir im Umgang miteinander und im gegenseitigen Respekt haben. Das gilt auch für Interessenvertretungen. – Herzlichen Dank! (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE – Abgeordneter Thore Schäck [FDP]: Hat mich nicht überzeugt!) Vizepräsidentin Christine Schnittker: Als nächste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Dr. Henrike Müller. Abgeordnete Dr. Henrike Müller (Bündnis 90/Die Grünen): Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich will die erste Minute meiner Redezeit dafür nutzen, um eines sehr deutlich zu machen, im Namen meiner Fraktion und, ich glaube, sehr vieler Kolleginnen und Kollegen hier im Haus: Wir lehnen mit großer Empörung das bewusste Misgendern einer Kollegin hier im Hause ab! (anhaltender Beifall Bündnis 90/Die Grünen, SPD, CDU, DIE LINKE, FDP) Ich gehe im Übrigen davon aus, dass das geprüft wird, (Abgeordneter Sven Schellenberg [Bündnis Deutschland]: Sollte es auch!) inwieweit das von den Regularien – –, also welche Konsequenzen das hier im Hause hat. Ja, ich bin sehr gespannt. Zum Thema, zum Antrag: Ich weiß gar nicht, was ich nach dem Kollegen Volker Stahmann jetzt noch hinzufügen soll. Ich finde, das war jetzt alles sehr, sehr eindrücklich und klar und unmissverständlich dargestellt. Ich habe nicht viel verstanden, weil immer so dazwischengebrüllt wurde. Von daher kann ich das eine oder andere Argument vielleicht doch noch mal wiederholen, damit es auch alle Kollegen und Kolleginnen hören. (Abgeordneter Thore Schäck [FDP]: Es wird nicht richtiger dadurch!) Jetzt geht es schon wieder weiter. Ich höre Ihnen in der Regel immer relativ gesittet zu. Vielleicht geht das auch andersrum. Das Betriebsverfassungsgesetz ist eine großartige Errungenschaft, inzwischen eine ziemlich alte großartige Errungenschaft. Das ist eine Sammlung wichtiger Rechte für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und eben lange, sehr, sehr lange und hart von Gewerkschaften erkämpft. Was mussten sich diejenigen, die diese Rechte erkämpft haben, immer wieder anhören? Genau die Argumente, die heute aus der Opposition kamen, die wenig fortschrittlich sind, sondern zigfach gehört, immer dann, wenn es um die Ausweitung von Arbeitnehmerinnenrechten und Arbeitnehmerinnenrechten ging. Sie werden durch das dauernde Wiederholen eben nicht fortschrittlich, sondern sie sind altertümlich, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall Bündnis 90/Die Grünen, SPD, DIE LINKE) Das Gesetz ist ordentlich in die Jahre gekommen, und das allein ist Grund genug, sich des Gesetzes anzunehmen und es zu reformieren. Hinzu kommen dann eben auch noch im Vergleich zu den Siebziger- oder den Achtzigerjahren, die Herr Schäck immer so gern anführt, oder auch den Neunzigerjahren wirklich außergewöhnliche Umstände, nämlich die Transformationsprozesse, die vor uns liegen. Die sind dann der nächste Grund, um das Gesetz ordentlich, aber auch mit sehr viel Grips anzufassen und zu antizipieren: Was kommt denn da in den nächsten zehn, fünfzehn, zwanzig Jahren auf die Betriebe und auf die Arbeitnehmervertretungen zu? Das ist eine nicht ganz einfache Angelegenheit, denn wer weiß schon, wie Digitalisierung in zehn Jahren aussieht und welche Rechte Arbeitnehmer:innen bräuchten? Von daher, allerhöchste Zeit, sich des Gesetzes anzunehmen. Wir haben deswegen einen Antrag dazu vorgelegt. Ich will das jetzt nicht alles wiederholen. Sowohl die Kollegin Maja Tegeler als auch der Kollege Volker Stahmann haben alle Argumente und vor allem Forderungspunkte dargelegt und auch, warum der Antrag der CDU hinter unserem koalitionären Antrag zurückbleibt. Auch meine Fraktion wird den ablehnen, und wir bitten darum, den Koalitionsantrag zu unterstützen. – Vielen Dank! (Beifall Bündnis 90/Die Grünen, SPD, DIE LINKE) Vizepräsidentin Christine Schnittker: Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Sven Schellenberg. Abgeordneter Sven Schellenberg (Bündnis Deutschland): Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, werte Besucher! Ich habe aufmerksam zugehört, Herr Stahmann. Leider war das aber wenig erhellend, was Sie uns da kurzfristig mit auf den Weg gegeben haben, denn konkret konnten Sie mich da eigentlich nirgendwo verhaften, habe ich festgestellt. (Zuruf Abgeordneter Volker Stahmann [SPD]) Die Unkenntnis, die Sie mir unterstellen wollten, ließ sich nirgendwo verorten, das muss man ganz offen so sagen, denn letzten Endes haben wir im Kern gar nichts gegen eine vernünftige Neufassung des Gesetzes, wenn sie denn wirklich faktenbasiert ist. Was uns aber stört, ist, dass nun die Bremer Koalition das Betriebsverfassungsgesetz in seiner derzeitigen Fassung ganz offensichtlich inzwischen wohl als Hort von Diskriminierung und Rechtsextremismus wahrnimmt, welcher einer vielfältigen und integrativen Gesellschaft in deutlich sichtbaren Belangen ganz diametral entgegensteht. Das ist allerdings, so wie dargestellt, mit der Realität überhaupt nicht in Einklang zu bringen. Vielmehr drängt sich der berechtigte Verdacht auf, dass sich bei einigen Protagonisten in diesen Tagen, ja, ich sage mal, die gewohnten Klassenkampffantasien wieder heiter ihren Weg bahnen. Da bringt es jetzt leider auch wenig, sich diesem Verdacht entziehen zu wollen, indem man versucht, im Wege der klassischen Zeugenumlastung zunächst auf den DGB abzustellen, um sich selbst und dem eigenen Antrag wenigstens noch einen Hauch von politischer Seriosität zu bewahren, meine Damen und Herren. (Beifall Bündnis Deutschland) Natürlich haben wir Ihren Forderungskatalog auch im Einzelnen betrachtet und müssen dabei leider feststellen, dass Sie sich bei objektiver Betrachtung auch längst nicht mehr damit zufriedengeben, die wirklichen Interessen der Beschäftigten zu vertreten. Vielmehr zielen Ihre wahren Absichten inzwischen bereits darauf ab, unmittelbaren Einfluss auf die unternehmerischen Entscheidungen und Abläufe auszuüben. Sie kommen zwar in Ihren Formulierungen zunächst erst einmal recht friedvoll und unverdächtig daher, doch dieser Eindruck zerstreut sich schnell, wenn man bereit ist, sich einmal realistisch mit den tatsächlichen Absichten (Lachen SPD) hinter Ihren nebulösen Forderungen auseinanderzusetzen. Ich weiß nicht, was da witzig ist, ehrlich gesagt. (Abgeordnete Selin Arpaz [SPD]: Ihr Auftritt!) Das müssen Sie mir mal erklären bei Gelegenheit. Tut man dies, landet man schnell bei den von Ihnen wirklich beabsichtigten Auswirkungen auf die Betriebe, und diese wirken sich leider überwiegend an ganz entscheidenden Positionen sehr negativ in Bezug auf deren tagtägliche Arbeit, aber auch auf die betriebsinternen Zukunftsplanungen hin aus. Sie schränken bewusst mittels Ihrer Forderungen die unternehmerische Freiheit ein, indem Sie im Prinzip nur ein Mehr an Kontrolle, mehr Gängelung aber auch mehr Bürokratie durchsetzen wollen, wo all dies überhaupt keiner Notwendigkeit entspricht. Wo auf diesem Weg Sie den Beschäftigten dabei etwas Gutes tun beziehungsweise deren Interessen nachhaltig vertreten wollen, bleibt allerdings auch in diesem Fall einmal mehr Ihr Geheimnis, meine Damen und Herren. (Beifall Bündnis Deutschland) Wenn Sie durch ein Noch-Mehr an Bürokratie als ohnehin bereits vorhanden sowie die von Ihnen beabsichtigten Eingriff in unternehmerische Entscheidungen den Standort Deutschland zunehmend immer unattraktiver machen, können Sie doch nicht allen Ernstes für sich in Anspruch nehmen, effektiv dabei auch noch die Interessen der Beschäftigten zu vertreten. (Beifall Bündnis Deutschland) Ich bitte Sie! Liebe Linke, es ist wieder so weit. (Heiterkeit Bündnis Deutschland) Mir ist ja bewusst, dass freies Unternehmertum nicht unbedingt Teil der sozialistischen DNA ist, (Abgeordneter Dariush Hassanpour [DIE LINKE]: Menschenwürde auch nicht!) aber versuchen Sie einfach mal, das betreute Denken des sozialistischen Elfenbeinturms zu verlassen und stellen Sie sich doch – das wäre ein erster Schritt – gern mal vor, selbst aktiv unternehmerisch tätig zu sein, auch wenn der Gedanke wehtut. Würden Sie denn in diesem Fall nicht irgendwann einmal selbst den Standort Deutschland im Lichte auch Ihrer eigenen Politik klar infrage stellen? Ich kann Ihnen sagen, viele Firmen tun genau dies. Die Unternehmen stimmen wortwörtlich mit den Füßen ab und entscheiden sich für attraktivere Standorte innerhalb aber durchaus auch außerhalb Europas, wo sie sich in ihrer Tätigkeit wesentlich freier und ungehinderter entfalten können. Ihnen fehlt leider jegliche Einsicht, dass unternehmerische Standortentscheidungen nicht zwingend ausschließlich etwas mit der Absicht auf künftige Gewinnmaximierungen, wie Sie es immer gerne verkaufen, zu tun haben. Regelmäßig geht es dabei inzwischen schlichtweg um die unternehmerische Frage des Seins oder Nichtseins, wenn am Standort durch ein sich immer weiter erschwerendes Umfeld die Frage der unternehmerischen Zukunftsfähigkeit in den Zenit gerät, zum Beispiel, wenn bedeutende Wettbewerber eben nicht unter den Auswirkungen linker Wirtschaftspolitik am Standort Deutschland zu haben – –. (Glocke – Beifall Bündnis Deutschland) Wir lehnen also Ihren Antrag ganz klar ab. Vizepräsidentin Christine Schnittker: Als nächste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Maja Tegeler. Abgeordnete Maja Tegeler (DIE LINKE): Frau Präsidentin, liebe Abgeordnete und Gäste! Ich muss die Entschuldigung für den queerfeindlichen Totalausfall meines Vorredners vorhin überhört haben, aber danke für die stabilen Rückmeldungen dazu aus allen drei Koalitionsfraktionen! (Beifall DIE LINKE, SPD, Bündnis 90/Die Grünen) So sollte das sein in diesem Haus. Zurück zur Sache: Ich hatte ja angekündigt, noch mal reinzukommen für weitere Vorschläge und Forderungen des DGB zur Reform eines Betriebsverfassungsgesetzes, die wir auch besonders charmant finden. Volker Stahmann hat in seiner Rede – und andere auch – dargestellt, warum es uns eigentlich so wichtig ist, diese Reform voranzuschieben und unseren Beitrag dazu zu leisten. Das ist kein Klassenkampf, das wendet sich nicht gegen Unternehmer:innen und gegen Betriebe. Das ist eine notwendige und überfällige Stärkung von Beschäftigtenrechten. Kluge Köpfe nannten das mal Wirtschaftsdemokratie. Ich habe überhaupt nichts gegen Klassenkampf, aber dieser Antrag gibt Klassenkampf nicht her. (Beifall DIE LINKE, SPD, Bündnis 90/Die Grünen) Die notwendige Stärkung dieser Mitbestimmungselemente stärkt Beschäftigte in den Betrieben, und das ist originäre Aufgabe eines Betriebsverfassungsgesetzes, und deswegen stehen wir heute hier. Die Vorschläge Richtung Digitalisierung, die Sie in Ihrem Antrag bringen, Kollegin Hornhues, finde ich nicht mal falsch, aber es ist richtig, was hier gesagt wurde: Dieser Antrag bleibt vollkommen megaweit hinter unseren Überlegungen. (Abgeordnete Bettina Hornhues [CDU]: Dann muss es auch umgesetzt werden!) Deswegen lehnen wir ihn ab, weil wir es wichtig finden, bei den anderen Punkten auch weiter voranzukommen. Zu den Forderungen des DGB zurück: Mir erscheint besonders charmant der Vorschlag einer Bildung von Umwelt- und Gleichstellungsausschüssen in Betrieben mit mehr als 100 Beschäftigten, um auch in diesen Fragen voranzukommen. Ich finde überfällig auch den Vorschlag – und da müssen wir wirklich vorankommen, ob wir es nun in diesem Gesetzesvorhaben, das irgendwann anliegt, schaffen oder auf anderen Flanken, wird abzuwarten bleiben –, dass Tendenzbetriebe nicht länger von den Regelungen des Betriebsverfassungsgesetzes ausgenommen bleiben sollen, kirchliches Arbeitsrecht beispielsweise. Das halte ich durchaus für wichtig. Uns als LINKE wäre es auch ein Genuss gewesen, wenn wir in diesen Antrag und wenn wir in diese Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes so was reinschreiben würden wie die Überlegung: eine Stunde pro Woche Demokratiezeit. Wir konnten uns da nicht einigen, weil das noch nicht so besonders greifbar ist, aber die Diskussion kann man in meinen Augen weiterverfolgen. Wir sind uns also, wie Sie sehen, in ganz vielen Punkten mit den Vorschlägen des DGB einig. Zusammengefasst: Demokratische Teilhabe in Betrieben stärkt im weitesten Sinne des Wortes die Demokratie als Ganzes und hilft aktiv gegen eine weitere Rechtsentwicklung. Das sollte für uns alle hier Anlass und Grund genug sein, einer Reform des Betriebsverfassungsgesetzes zuzustimmen. Ich hoffe, der Senat wird sich im Bund dafür einsetzen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall DIE LINKE, SPD, Bündnis 90/Die Grünen) Vizepräsidentin Christine Schnittker: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor, deswegen erhält jetzt Senatorin Dr. Claudia Schilling das Wort. Entschuldigung! Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Volker Stahmann. – Deutliches Handzeichen und Augenkontakt helfen. Abgeordneter Volker Stahmann (SPD): Was? Vizepräsidentin Christine Schnittker: Deutliches Handzeichen und Augenkontakt helfen. Abgeordneter Volker Stahmann (SPD): Manchmal wird man übersehen, und manchmal meldet man sich zu spät. Das Leben ist so. Entschuldigung! Ah, es gibt noch mehr [red. Anm.: akustisch unverständlich]. Ich will noch mal auf ein paar Punkte eingehen, auch auf den CDU-Antrag. Der CDU-Antrag beinhaltet im Wesentlichen nur Digitalisierung, nämlich in den Punkten 1a bis 1d. Das ist eigentlich nur die Umwidmung in Digitalisierung. In dem Punkt 1h, nämlich der Anrechnung für die Mandate von Betriebsräten, wird gefordert, dass man die Teilzeit nicht mehr als einen Kopf, als eine Beschäftigte wertet, sondern dass man das aufaddiert, die ganzen Stunden der Teilzeitbeschäftigten, und daraus dann die Mandate macht. Das würde zu einer Verschlechterung führen, weil man dann weniger Betriebsräte hat, und es würde die Teilzeitbeschäftigten – überwiegend Frauen, zumindest aus dem Bereich, wo ich herkomme – degradieren, weil sie nämlich teilweise nicht so viel wert sind, also nicht so viel zur Interessenvertretung beitragen. Jetzt bin ich mir ziemlich sicher, dass das für jemanden, der Probleme hat und zum Betriebsrat geht, völlig unabhängig ist von der Frage, ob er 40 oder 20 Stunden arbeitet. Er hat ein Problem und braucht eine Interessenvertretung, also geht es immer um Köpfe. Die CDU fordert da eine Verschlechterung des Betriebsverfassungsgesetzes, was wir auf keinen Fall mitmachen. Das vielleicht zu dem Punkt. (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE) Viele Punkt aus dem CDU-Antrag – –, also zumindest der eine Punkt, nämlich 1i, da steht ja drin, dass das Zugangsrecht von Gewerkschaften auch digital sein soll: Das haben wir wortgleich in unserem Antrag und beim DGB drin, also das ist ja nun keine Frage. Aber einmal von uns abschreiben, heißt noch nicht, dass es ein guter Antrag ist. (Beifall DIE LINKE) Ich will noch mal was sagen zu der Frage: Wird jetzt die deutsche Wirtschaft ruiniert, wenn wir das Betriebsverfassungsgesetz reformieren? (Abgeordnete Dr. Henrike Müller [Bündnis 90/Die Grünen]: Klar!) Nicht lachen, das ist ja eine ernstzunehmende Frage, mit der muss man sich ja mal auseinandersetzen. (Abgeordnete Dr. Henrike Müller [Bündnis 90/Die Grünen]: Na ja!) Ich bleibe mal bei dieser Frage Personalplanung und Personalbesetzung, also qualitativ und quantitativ. Darum geht es. Es geht nicht darum, dass jetzt die Betriebsräte bestimmen, wie viele Beschäftigte im Betrieb sind. Darum geht es gar nicht. Es geht darum, dass im Gesetz verankert wird, dass es dazu eine Regelung geben muss. Wir haben einen § 87, da sind ein paar Dinge geregelt, die in den Betrieben geregelt werden müssen. Bestimmte Dinge, also zur Lage der täglichen Arbeitszeit muss man eine Regelung haben, es muss klar sein: Wann muss ich da sein, wann habe ich Pause? Das obliegt dem Betriebsrat. Der Betriebsrat bestimmt das nicht, sondern der verhandelt das mit dem Unternehmen. Der Paragraph sagt aber, dazu muss es eine Regelung geben. In dem Sinne brauchen wir eine Personalplanung, nicht, weil wir es allein machen wollen oder die Betriebsräte, sondern weil gesagt wird, es ist in dieser Zeit notwendig, qualitativ und quantitativ eine Personalplanung zu haben, und deswegen soll das in den 87er mit rein. Letzter Punkt: Ich meine, ich verstehe immer gar nicht, warum es der Untergang dieses Wirtschaftsstandortes ist, wenn man an dieser Stelle irgendwas verändert. Noch mal: Bitte einfach Google anschmeißen, einfach eingeben „Streiktage in Europa der letzten Jahre“, und dann sieht man, wie viel Streiktage wir in der Bundesrepublik haben und wie viele Streiktage andere europäische Länder haben. Dann weiß man, in welchem Vergleich wir stehen, denn es geht gar nicht um die Mitbestimmung, sondern das soziale Grundgerüst, das wir in der Bundesrepublik haben, ist äußerst effektiv wegen des Betriebsverfassungsgesetzes. Für die, die es jetzt nicht so schnell gegoogelt haben: Mehr Streiktage in Europa als wir haben nur ein paar Länder, nämlich Frankreich, Spanien, Belgien, Dänemark, Finnland, Norwegen, Zypern, England und die Niederlande. Alle haben mehr Streiktage als wir, alle andere Systeme, aber alle sind nicht effektiver, was die Wirtschaftsleistung angeht. Insofern, bitte bleiben Sie bei den Fakten! Es geht um den Schutz der Arbeitnehmer, und es geht darum, wie Kollegin Dr. Müller es gesagt hat, dass wir ein Gesetz zukunftsfähig machen. – Herzlichen Dank! (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE) Vizepräsidentin Christine Schnittker: Als nächste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Theresa Gröninger. Abgeordnete Theresa Gröninger (CDU): Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste! Liebe Frau Tegeler, nicht nur die Koalition steht stabil! Lieber Herr Schellenberg, wer hier im Elfenbeinturm sitzt, und was Sie für ein Verständnis von Fairplay unter uns Kollegen haben, das haben Sie gerade sehr, sehr offensichtlich gezeigt. (Beifall CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE, FDP – Abgeordneter Sven Schellenberg [Bündnis Deutschland]: Das demonstrieren Sie doch hier gerade!) Das ist nicht konservativ, das ist engstirnig, und deswegen schicke ich Sie gern mit einem Zitat von Adenauer nach Hause: „Nehmen Sie die Menschen wie sie sind, andere gibt es nicht.“ (Beifall CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE) Ich habe mich in der Vorbereitung mit beiden Anträgen intensiv beschäftigt, und mein Gefühlszustand war irgendwo zwischen erschrocken und auch ein bisschen wütend, weil der Antrag der Koalition zeigt, dass das Verständnis der Situation der Unternehmer in diesem Land zum jetzigen Zeitpunkt absolut nicht verstanden wurde. Die unternehmerische Verantwortung und vor allen Dingen auch die unternehmerische Fürsorgepflicht, wo Einzelpersonen wirklich alles dafür geben, Arbeitsplätze zu erhalten, obwohl die wirtschaftliche Lage schwierig und diffizil ist, ist kompliziert genug – und Sie wollen das Ganze komplizierter machen. Wir kämpfen mit Schocks, das haben wir heute in der Haushaltsdebatte gelernt. Auch Sie sagen, aufgrund von Corona, aufgrund von globalen Machtverschiebungen, aufgrund von Inflation wird die Haushaltslage enger, und was Sie wollen, ist, mit Ihrem Antrag das ganze Unternehmertum oder das unternehmerische Handeln komplizierter machen. Dabei sorgt das aktuelle Recht für einen fairen Interessensausgleich, und den wollen wir mit unserem Antrag digitalisieren und somit fair für beide Seiten, für die Arbeitgeber und die Arbeitnehmer gestalten. (Beifall CDU) Die Ausweitung, die Sie fordern, droht die gegenwärtig existierende Balance, die aktuell zu einer beidseitig hohen Zufriedenheit sowohl bei Geschäftsführung als auch bei Betriebsräten sorgt, in eine Unwucht zu bringen. Herr Stahmann, wir wollen nicht abschaffen, wir wollen mit unserem Antrag modernisieren. Was Sie erkannt haben, ist, dass das aktuelle Betriebsverfassungsgesetz eher eine Dampfmaschine in der Ära der Digitalisierung ist. Wir waren während Corona weiter. Wir hatten während Corona Rechte für unsere Betriebsräte, gerade auch, was digitale Zusammenkünfte angeht, und all das wurde zeitlich begrenzt. Wir wollen mit unserem Antrag die Möglichkeit von digitaler Partizipation auch an unterschiedlichen Standorten stärken und haben uns dafür in unserem Antrag eingesetzt. (Abgeordneter Volker Stahmann [SPD]: Wir auch, Spiegelstrich 3.) Wir wollen die Transformation vorantreiben und wollen nicht den fairen Interessensausgleich zwischen Betriebsräten und den Arbeitgebern crashen. (Beifall CDU) Digitale Prozesse ermöglichen eine effiziente, flexiblere und transparente Betriebsratsarbeit, was insbesondere in einer von Mobilität und von Flexibilität geprägten Arbeitsumgebung entscheidend ist. Das ist, was wir mit unserem Antrag wollen – nicht mehr und nicht weniger. Ich habe mir angeguckt, was Sie mit Ihrem Antrag beabsichtigen, und dabei ist es ja immer das Bild des Unternehmers, was Sie zeigen. Aktuell sind 56 Prozent der Arbeitnehmer in Deutschland in kleinen und mittleren Unternehmen tätig. Was es für kleine und mittlere Unternehmer bedeutet, wenn die Rechte von Betriebsräten so weit ausgeweitet werden, wie Sie das tun, das ist Folgendes: Und zwar führt das vor allen Dingen zu mehr Bürokratismen. Wir haben heute im „Weser-Kurier“ gelesen: Die Umsätze sinken, während die Preise weiter steigen. Warum steigen die Preise? Weil unternehmerisches Handeln komplizierter und damit auch teurer wird. Wir wollen unternehmerisches Handeln mit unserem Antrag effizienter machen und dabei die Mitbestimmung nicht vergessen, deswegen plädieren wir heute oder wünschen wir uns auch von Ihnen heute Zustimmung. (Beifall CDU) Sie haben andere Punkte geäußert. Es geht um Nutzungsmöglichkeiten, und es ist die Frage danach: Wer trägt eigentlich Verantwortung, und was schränkt auch unternehmerische Freiheit ein? Das heißt, wer am besten weiß, wie ein Unternehmen funktioniert, das ist der Unternehmer in Kombination mit den Betriebsräten. Wir wünschen uns nicht, dass da noch weitere Akteure ein größeres Mitspracherecht bekommen, denn am Ende ist jedes Unternehmen einzigartig, und am Ende muss auch jedes Unternehmen einzigartig auf die Situation reagieren können. (Beifall CDU) Sie wünschen sich neue Ausschüsse, dabei haben wir doch den Betriebsrat, und ich weiß nicht, wenn ein Gremium nicht ausreicht, warum drei Gremien auf einmal alles besser machen sollen. Das ist etwas, was wir ablehnen. Ich habe noch eine Sache mitgebracht, Frau Tegeler, weil Sie die Stunde für Demokratie angesprochen haben. (Glocke) Ich bin sofort fertig. Wenn wir alle deutschen Arbeitnehmer eine Stunde mehr arbeiten würden, dann würde das die Wirtschaftsleistung in Deutschland um vier Prozent steigern. Das entspricht einer Wirtschaftsleistung von 160 Milliarden Euro, was auch den Renten- und den Pflegeversicherungen zugutekommen würde und vor allen Dingen unserem Bremer Haushalt. – Vielen Dank! (Beifall CDU) Vizepräsidentin Christine Schnittker: Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Thore Schäck. Ich bitte noch mal die Redner, darauf zu achten, das Papier nicht auf die Mikrofonleiste zu legen. Danke! Abgeordneter Thore Schäck (FDP): Frau Präsidentin, vielen Dank für den Hinweis, falls ich damit in der Vergangenheit negativ aufgefallen sein sollte. Vizepräsidentin Christine Schnittker: Habe ich nicht behauptet. Abgeordneter Thore Schäck (FDP): Dann gelobe ich Besserung. Ich hatte eigentlich nicht vor, noch mal ein zweites Mal reinzugehen, allerdings haben mich die Ausführungen des Kollegen Stahmann mehr als erschreckt. Bei dem Kollegen Stahmann fragt man sich ja manchmal, in welcher Rolle er hier spricht. (Abgeordneter Mustafa Güngör [SPD]: In welcher Rolle sprechen Sie denn? Er spricht als Abgeordneter dieses Hauses! Ganz vorsichtig jetzt, ganz vorsichtig!) Nach 34 Jahren als Betriebsrat, als hauptamtlicher Betriebsrat wird das vielleicht auch in der Wahrnehmung irgendwann mal verschwimmen. Ich weiß nur nicht, inwieweit wir hier überhaupt ein Problem haben, das es zu lösen gilt. Das heißt, es stellt sich die Frage nach der Notwendigkeit, dieses Gesetz jetzt überhaupt anfassen zu müssen. Das ist auch das, was uns als FDPFraktion daran stört. Es ging ja gut. Es hat funktioniert, die letzten Jahre und Jahrzehnte, es hat uns gut durch die Krisen durchgebracht, und wir haben eben einen guten Ausgleich zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern gefunden, den Sie jetzt versuchen, einseitig komplett zu kippen. Natürlich, Sie sagen, es soll ein umfassender Kündigungsschutz im Prozess Betriebsratsgründung erfolgen. Das ist ja eine Ihrer Forderungen unter Punkt 2. Ich habe dreimal mit Betriebsräten zusammengearbeitet, zweimal eine Gründung mitgemacht. Ich weiß, was das bedeutet, nicht nur aus Mitarbeitersicht, sondern eben auch aus Unternehmenssicht. Stichwort „Mitarbeiter performt nicht ordentlich“: Man geht ins Gespräch und kündigt ihm an, es muss besser werden, sonst muss man getrennte Wege gehen – zack, begibt er sich in eine Betriebsratsgründung, ist unkündbar. Das wäre ja die Folge. Habe ich erlebt, natürlich. (Abgeordnete Dr. Henrike Müller [Bündnis 90/Die Grünen]: Ist aber nicht die Regel!) Da scheinen Sie die unternehmerische Perspektive übrigens nicht zu sehen. Sie wollen Mitspracherecht bei der technischen Ausstattung des Arbeitgebers, Sie wollen ein Mitbestimmungsrecht bei allen Fragen der Personalplanung und Personalbemessung, das Gleiche übrigens auch im Bereich der Weiterbildung. Was aus diesem Antrag spricht, ist, dass Sie den Anspruch haben, dass Sie sich für die bessere Finanzabteilung halten, dass Sie sich für die bessere Personalabteilung halten, dass Sie sich für die bessere IT-Abteilung halten und dass Sie sich für die bessere Unternehmensführung halten. (Zuruf Abgeordneter Volker Stahmann [SPD]) Das sehen wir als FDP-Fraktion eben nicht so. Es hat seinen Grund, dass es gewisse Bereiche gibt, bei denen der Betriebsrat mitsprechen kann und andere nicht. Das hat wunderbar funktioniert, und deswegen gibt es überhaupt keinen Grund, da jetzt ranzugehen. (Beifall FDP) Dazu kommt das, was ja in diesem Antrag auch so ein bisschen mitschwingt an Stimmung, nämlich ein grundlegendes Misstrauen gegenüber den Unternehmerinnen und Unternehmern, gegenüber den Arbeitgebern, die wir im Land haben. Wenn man sich mal mit den Unternehmen unterhält, insbesondere mit den Personalabteilungen, dann ist die Situation doch heute eine völlig andere, als Sie es skizzieren. Es ist eine völlig andere Situation. Unternehmen suchen händeringend Mitarbeiter und tun alles dafür, dass es den Mitarbeitern gut geht, dass sie die Mitarbeiter bekommen und dass sie die halten, denn nichts ist teurer als ein Mitarbeiter, den ich einarbeite. Dazu gibt es übrigens auch Untersuchungen, was es kostet, einen Mitarbeiter einzuarbeiten, der dann wieder geht. Das hängt davon ab, was für eine Qualifikation jemand hat, aber man spricht davon, dass die Einarbeitung zwischen 10 000 und 40 000 Euro kostet. Selbstverständlich! Je nach Qualifikation. (Abgeordnete Dr. Henrike Müller [Bündnis 90/Die Grünen]: In welchem Zeitraum? – Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]: Mein Neffe war teurer!) Natürlich hat ein Unternehmen überhaupt kein Interesse daran, jemanden einzustellen, anderen Kandidaten abzusagen und ihn dann wieder ziehen zu lassen, nachdem man ihn eingearbeitet hat. Personalabteilungen suchen händeringend Mitarbeiter über alle Bereiche, vom Softwareentwickler bis zum Elektroniker. Sogar Produktionshelfer sind heute schwer zu kriegen. Die tun alles dafür, dass die Mitarbeiter bleiben und zufrieden sind. Es gibt übrigens auch viele Unternehmen, die ohne Betriebsrat, ohne Ihre aufgezwungene Beratung wunderbar funktionieren. Vertrauen wir doch in diesem Land mal ein bisschen mehr den Unternehmerinnen und Unternehmern, die dieses Land aufgebaut haben, die haben das hinbekommen auch ohne Ihre aufgezwungene Unterstützung, und die werden das auch in Zukunft schaffen. – Herzlichen Dank! (Beifall FDP) Vizepräsidentin Christine Schnittker: Weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten liegen nicht vor. Als nächste Rednerin hat das Wort Senatorin Dr. Claudia Schilling. Senatorin Dr. Claudia Schilling: Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Unser Wirtschafts- und Gesellschaftssystem befindet sich in einem grundlegenden Prozess der Umgestaltung. Das sehen wir an den technischen Fortschritten in der Digitalisierung, den vielen Anstrengungen zum klimafreundlichen Umbau der Wirtschaft, den Herausforderungen der Globalisierung und des demografischen Wandels und nicht zuletzt auch an den sich verändernden Erwartungen an berufliche Tätigkeiten. Ich sehe es als gemeinsame Aufgabe von Politik und Gesellschaft an, diesen Wandel zu meistern. Auf der sozialökonomischen Ebene können dazu Betriebsräte maßgeblich beitragen, denn eine erfolgreiche Transformation setzt die Einbindung der Beschäftigten voraus. Ob es um die Einführung neuer Technologien geht, den Umbau industrieller wie mittelständischer Strukturen oder darum, nachhaltige Strategien zu entwickeln – über die Köpfe von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern hinweg wird davon nichts gelingen. Im Gegenteil, das Beispiel von ArcelorMittal auf den Weg zur Produktionsstätte für grünen Stahl in Bremen zeigt, dass die Einbeziehung der Beschäftigten essenziell ist, um Zukunftsperspektiven zu entwickeln. Den Beschäftigten muss es möglich sein, unter veränderten Rahmenbedingungen die zukünftig notwendigen Tätigkeiten zu erbringen. Das geht nur durch Transparenz, Vertrauen in die Veränderungsprozesse und passende Qualifizierungsangebote. Bei der Erarbeitung dieser Rahmenbedingungen können Betriebsräte wichtige Begleiter für die Belegschaften und Berater für die Betriebe sein. Betriebliche Mitbestimmung ist ein wesentlicher Grund für sozialen Frieden, gesellschaftliche Stabilität und wirtschaftlichen Erfolg in unserem Land. Institutionalisierter Informationsaustausch und eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite verbessern das Betriebsklima, und sie stärken sowohl die Motivation der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als auch die Identifikation mit ihrem Arbeitgeber oder ihrer Arbeitgeberin. Als gewählte Vertreter der Beschäftigten machen Betriebsräte Betriebe widerstandsfähiger in Krisen, offener für Innovationen; sie sorgen dafür, dass sich Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber auf Augenhöhe begegnen, dass die Interessen beider Parteien Berücksichtigung finden und dass gesetzliche Schutzstandards zum Wohl der Beschäftigten eingehalten werden. Kurz zusammengefasst: Betriebsräte sind ein Garant dafür, dass Konflikte und Interessenskonflikte – bei Veränderungsprozessen unvermeidlich – frühzeitig erkannt und zum Wohl der Beschäftigten und Betriebe gelöst werden. Ob mit Betriebsvereinbarungen zur Qualifizierung und Weiterbildung, zum mobilen Arbeiten oder zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie: Betriebsräte tragen maßgeblich zu vielen Errungenschaften unserer Arbeitswelt bei. Die hohe Bedeutung der Betriebsräte wird übrigens auch in unserer Landesverfassung betont. Gemäß § 47 Absatz 2 sind sie dazu berufen, gleichberechtigt mit den Unternehmern in wirtschaftlichen, sozialen und personellen Fragen des Betriebes mitzubestimmen. Wer mitbestimmt, übernimmt auch mit Verantwortung. Um diese Verantwortung angemessen auszufüllen, brauchen Betriebsräte zeitgemäße Handlungsmöglichkeiten. Die gesetzlichen Grundlagen der Betriebsratsarbeit entsprechen nicht mehr den gegenwärtigen Herausforderungen. Das Betriebsverfassungsgesetz braucht auch nach Verbesserungen im Jahre 2021 weiterhin eine grundlegende Überarbeitung. In diesem Punkt sind wir uns hier ja in der Bremischen Bürgerschaft nicht nur als Regierungsfraktionen einig, sondern auch mit der CDU, die mit ihrem Antrag ebenfalls eine zeitnahe Reform des Betriebsverfassungsgesetzes befürwortet. Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete! Ich möchte die wesentlichen Punkte nennen, die aus meiner Sicht im Betriebsverfassungsgesetz zu verbessern sind. Das ist zum einen der Arbeitnehmerbegriff. Im Zuge der Digitalisierung der Arbeitswelt sind neue Arbeitsformen entstanden, Arbeitnehmer selbständig oder arbeitnehmerähnlich, die Zuordnung ist häufig nicht mehr eindeutig. Um alle Personen, die in einem Betrieb beschäftigt sind, einzubeziehen, sollte der Anwendungsbereich des Betriebsverfassungsgesetzes erweitert werden. Die Erweiterung von Mitwirkungsrechten bei Zukunftsthemen: Betriebsräte sollen zukunftsrelevante Prozesse angemessen begleiten können. Dazu zählt insbesondere die Fachkräfteentwicklung. Auch für bestehende Arbeitsverhältnisse sollen beteiligungsgerecht Qualifizierung und Weiterbildung gestärkt werden. Vor dem Einsatz von Künstlicher Intelligenz und softwarebasierten Systemen sollen Betriebsräte ein Mitbestimmungsrecht haben, um einen angemessenen Schutz der Beschäftigten vor Überwachung und versteckter digitaler Leistungskontrolle zu gewährleisten. Schutz von Betriebsräten: Ja, wir brauchen wirksame Schutz- und Sanktionsmechanismen, wenn die Bildung von Betriebsräten behindert oder die Arbeit bestehender Betriebsräte systematisch erschwert wird. Wir werden uns daher dafür einsetzen, dass der Kündigungsschutz bei der Gründung von Betriebsräten verstärkt wird und die Behinderung von Betriebsratsarbeit auch von Amts wegen, also ohne vorherigen Strafantrag, verfolgt werden kann. (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE) Der Bremer Senat setzt sich auf Bundesebene seit fast zehn Jahren kontinuierlich für eine grundlegende Reform des Betriebsverfassungsgesetzes ein. Bereits im Jahr 2016 haben wir gemeinsam mit einer breiten Ländermehrheit im Rahmen der Arbeits- und Sozialministerkonferenz umfassende Änderungen des Gesetzes gefordert. Bisher ist die Modernisierung nicht erfolgt, der Bremer Senat wird sich daher nun erneut mit einer umfassenden und dezidierten Initiative im Bundesrat für die lang überfällige Reformierung des Betriebsverfassungsgesetzes einsetzen. Gute Arbeit braucht eine zukunftssichere betriebliche Mitbestimmung und die Expertise der Betriebsräte. Ich möchte mich an dieser Stelle bei allen Betriebsräten im Land Bremen bedanken. Ihre Arbeit ist eine wichtige Säule für die sozialpartnerschaftlichen Beziehungen und die soziale Marktwirtschaft. Lassen Sie uns den Wandel gemeinsam gestalten. – Ich bedanke mich! (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE) Vizepräsidentin Christine Schnittker: Als nächste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Kai-Lena Wargalla. Abgeordnete Kai-Lena Wargalla (Bündnis 90/Die Grünen): Vielen Dank, Frau Präsidentin! Ich würde eigentlich gern Herrn Schäck ansprechen, das war nämlich der Grund, warum ich mich gemeldet habe, aber stellvertretend spreche ich jetzt die FDP-Fraktion an. Ihr Fraktionsvorsitzender stand hier gerade und war der Meinung, dass es völlig unnötig ist, das Betriebsverfassungsgesetz zu überarbeiten. Ich sage Ihnen was: Ich habe meinen Job verloren, weil ich einen Betriebsrat gründen wollte. Wir haben daraufhin durch jede Instanz geklagt, wir waren bis in Erfurt. Ich bin nach Erfurt gefahren vor das Bundesarbeitsgericht. Wir haben gewonnen. Fünf Jahre hat das gedauert, aber am Ende hat das Unternehmen es natürlich geschafft, dass nach fünf Jahren keine Mitarbeiter:innen mehr da waren, die sich diesen Kampf zugetraut hätten, weil sie ja auch gesehen haben, was mit Mitarbeiter:innen passiert, die so etwas machen. Es ist wirklich ein Schlag ins Gesicht, für mich, für meine ehemaligen Kolleg:innen, andere Arbeitnehmer:innen, dass Sie hier sitzen beziehungsweise stehen und behaupten, eine Überarbeitung sei nicht nötig. (Beifall Bündnis 90/Die Grünen, SPD, DIE LINKE) Vizepräsidentin Christine Schnittker: Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Beratung ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Zunächst lasse ich über den Antrag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen mit der Drucksachen-Nummer 21/323 abstimmen. Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. (Dafür: SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE) Ich bitte um die Gegenprobe. (Dagegen: CDU, Bündnis Deutschland, FDP, Abgeordneter Sascha Schuster [fraktionslos], Abgeordneter Sven Lichtenfeld [fraktionslos]) Stimmenthaltungen? Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) stimmt diesem Antrag zu. (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE) Nun lasse ich über den Antrag der Fraktion der CDU mit der DrucksachenNummer 21/394 abstimmen. Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. (Dafür: CDU, Abgeordneter Sven Lichtenfeld [fraktionslos]) Ich bitte um die Gegenprobe. (Dagegen: SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE, FDP, Abgeordneter Sascha Schuster [fraktionslos]) Stimmenthaltungen? (Bündnis Deutschland) Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) lehnt den Antrag ab. Gesetz zur Änderung von Vorschriften über die Leitung der Landesantidiskriminierungsstelle Antrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE und der SPD vom 26. März 2024 (Drucksache 21/351) Dazu als Vertreterin des Senats Senatorin Dr. Claudia Schilling. Wir kommen zur ersten Lesung. Die Beratung ist eröffnet. Als erste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Sahhanim Görgü-Philipp. Abgeordnete Sahhanim Görgü-Philipp (Bündnis 90/Die Grünen): Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleg:innen! Die Koalitionsfraktionen legen Ihnen heute einen Gesetzentwurf vor, der einige Regelungen über die Leitung der Landesantidiskriminierungsstelle ändert. Vor über zwei Jahren haben wir hier die Einrichtung dieser Stelle sowie ihre gesetzlichen Grundlagen beschlossen. Leider ist die Landesantidiskriminierungsstelle aber bis heute nicht ans Arbeiten gekommen. Das ist sehr ärgerlich. Das ist vor allem für die von Diskriminierung Betroffenen sehr ärgerlich, denn diese Menschen brauchen und suchen Hilfe und Rat. Doch finden sie diese häufig nicht. Für diese Menschen ist es wichtig, dass die Landesantidiskriminierungsstelle endlich ihre Arbeit aufnimmt. Um die Besetzung der Leitung der Landesantidiskriminierungsstelle ist derzeit ein gerichtliches Verfahren anhängig. Normalerweise würden wir den Ausgang dieses Verfahrens respektvoll abwarten. In diesem Fall mussten wir aber feststellen, dass die gerichtliche Auseinandersetzung auch auf Mängeln im Gesetz beruht. Diese Mängel wollen wir deshalb heute beheben. Dabei geht es vor allem um drei Punkte. Punkt 1: Bisher ist die Leitungsstelle als Beamtenverhältnis auf Lebenszeit ausgestattet. Das passt nicht zur Wahl durch die Bürgerschaft. Wenn wir hier jemanden auf demokratische Weise in ein Amt wählen, dann tun wir das zeitlich begrenzt, nicht auf Lebenszeit. Wir schlagen daher vor, die Amtszeit auf sechs Jahre zu begrenzen. (Präsidentin Antje Grotheer übernimmt wieder den Vorsitz.) Das ist die gleiche Regelung wie beim Landesbehindertenbeauftragten. Eine Wiederwahl soll einmalig möglich sein. Punkt 2: Die Umstellung auf ein Wahlamt auf Zeit bringt es mit sich, dass auch die Besoldungsstufe geändert werden muss, damit das Amt attraktiv bleibt. Auch hier schlagen wir die Gleichstellung mit dem Landesbehindertenbeauftragten vor. Die Polizei- und Feuerwehrbeauftragte erhält die gleiche Besoldung. Ich erinnere daran, dass die Frauenbeauftragte und die Datenschutzbeauftragte eine höhere Besoldung erhalten, das ist aufgrund der jeweiligen Größe der Dienststelle auch angemessen. Punkt 3: Wir schreiben Qualifikationsanforderungen ins Gesetz. Für dieses sehr spezifische Amt braucht es auch spezifische Anforderungen. In der Zeitung war zu lesen, dieser Passus sei: „wie geschaffen für die Favoritin des rot-grün-roten Lagers.“ (Abgeordneter Jan Timke [Bündnis Deutschland]: Ach!) Diesen Eindruck möchte ich zurückweisen. (Abgeordneter Jan Timke [Bündnis Deutschland]: Ja!) Jeder Mensch kann nachlesen, wir haben hier, das sage ich auch noch mal, wortwörtlich aus dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz des Bundes abgeschrieben – wortwörtlich! Liebe Kolleg:innen, ich bitte Sie um Zustimmung zu dem hier vorgelegten Gesetzentwurf. Wir greifen damit leider indirekt in ein noch laufendes Besetzungsverfahren ein. Das ist nicht schön und das bedauern wir. (Abgeordneter Jan Timke [Bündnis Deutschland]: Aber das hat Methode!) Es ist dennoch ausnahmsweise notwendig, nicht um irgendwelchen Einzelpersonen zu schaden oder zu nutzen, sondern um zum Wohl der Allgemeinheit eine rasche und rechtssichere Besetzung der Landesantidiskriminierungsstelle zu ermöglichen und hierfür für die Betroffenen eine angemessene Rahmenbedingung zu schaffen. Ich möchte dabei betonen, uns Grünen war es immer wichtig, bei der Besetzung zu solchen Ämtern ein faires und transparentes Verfahren zu praktizieren, aus dem die am besten geeignete Person für ein Amt hervorgeht. Diesen Anspruch geben wir auch nicht auf, auch wenn hier dann aus verschiedenen Lagern unterschiedliche Stimmen kommen sollten. – Vielen Dank! (Beifall Bündnis 90/Die Grünen, SPD, DIE LINKE) Präsidentin Antje Grotheer: Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Frank Imhoff. Abgeordneter Frank Imhoff (CDU): Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben hier heute das Gesetz zur Änderung von Vorschriften über die Leitung der Landesantidiskriminierungsstelle vorliegen. Jetzt muss ich Ihnen erst mal gestehen: Wir, die CDU-Fraktion, haben mit diesem ganzen Beauftragtenwesen oder -unwesen, das hier mittlerweile in unserem Bundesland herrscht, so unsere Probleme. Ich kann Ihnen auch sagen, warum: weil ganz oft diese ganzen Beauftragten, die wir haben, eigentlich normale Verwaltungsarbeit machen und Sie nur eine politische Wichtigkeit in den Raum stellen wollen – was aber den eigentlichen Problemen, die dort bearbeitet werden, gar nicht gerecht wird. Lassen Sie die Arbeit in der Verwaltung, meine Damen und Herren! (Beifall CDU) Ich möchte Ihnen auch gern sagen, dass wir glauben, dass diese Auswüchse dieser verschiedenen Formen auch hier in Bremen Methodik haben beziehungsweise politische Ideologie haben, weil Sie natürlich diese Stellen oftmals mit Menschen besetzen, die Ihnen politisch gerecht sind, und dann sprechen wir von politischen Beamten – und genau das wollen wir eben auch nicht. (Beifall CDU, Bündnis Deutschland) Wenn man sich das mal anschaut, das ist ja kein Geheimnis: Wir wollten keine Polizei- und Feuerwehrbeauftragte, das hätte auch intern in der Verwaltung der Innenbehörde mitgemacht werden können. Wir wollten übrigens auch keinen Tierschutzbeauftragten, weil wir eben nicht glauben, dass Bremen das Agrarland Nummer eins ist; plus eine Juristin, plus eine Verwaltungsangestellte, und wir wollten auch keine Antidiskriminierungsstelle in diesem Land. Das gebe ich offen zu. Das ist auch kein Problem, das ist unsere politische Meinung, weil wir glauben, dass die 523 000 Euro, die die Landesantidiskriminierungsstelle jährlich kosten wird, viel zu viel Geld sind und weil wir das in der Verwaltungsarbeit eigentlich mitmachen könnten. Das ist doch die Wahrheit! (Beifall CDU, Bündnis Deutschland) Jetzt legen Sie uns hier heute ein Gesetz vor, und ich will mal eben beschreiben, wie das hier alles gelaufen ist: Vor zwei Jahren in der Bürgerschaft – ich kann mich noch deutlich dran erinnern, das war in der Stadthalle, zur Coronapandemie – haben Sie mit der Mehrheit der Koalition die Landesantidiskriminierungsstelle beschlossen. Gut. Dann hat es eine Ausschreibung gegeben, und es wurde nach Leistung und Befähigung ausgeschrieben. Dann kamen die Bewerbungen rein und Sie hatten auch vielleicht schon so insgeheim Ihren Favoriten. (Abgeordneter Mustafa Güngör [SPD]: Nein, nein, jetzt wird es langsam dünn!) Und was ist passiert? Es kamen nach Leistung und Befähigung auch noch andere gute Bewerbungen rein, und auf einmal ist es nicht Ihre Kandidatin geworden, sondern auf einmal gibt es eine Konkurrentenklage. Jetzt haben wir ein Gerichtsverfahren, und Sie greifen diesem Gerichtsverfahren vorweg und wollen mal eben schnell Fakten schaffen, damit Sie neue Anforderungen an die Bewerber:innen stellen, die zufälligerweise genau auf Ihre Bewerberin passen. (Abgeordneter Mustafa Güngör [SPD]: Das ist jetzt unverschämt!) Da wollen Sie mal eben Fakten schaffen. Wissen Sie, wie ich das nenne? Das nenne ich rot-rot-grünen Filz in dieser Stadt, meine Damen und Herren. Das ist nicht recht. (Beifall CDU, Bündnis Deutschland) Wir stehen zu dem Prinzip nach Leistung und Befähigung – und nicht nur nach Befähigung, wie Sie das vielleicht meinen. Wenn Sie dann noch meinen, noch mal eben einen kleinen Goody dazuzugeben und dementsprechend Ihre Bewerberin, die Sie ja so gern nach vorne haben wollen, noch mal in der Besoldungsstufe gleich höher zu schieben, nämlich von A15, A16 auf B2 – 2 000 Euro im Monat mehr –, dann wissen wir, welches Geistes Kind Sie sind. (Abgeordneter Mustafa Güngör [SPD]: Das ist schlicht gelogen!) Sie können nämlich nicht sparen. Da sind wir wieder bei der Diskussion von heute Morgen. Sie bevorteilen Ihre eigenen Leute. Der rote Filz lässt grüßen. Wir lehnen das Gesetz ab. – Danke schön! (Beifall CDU, Bündnis Deutschland) Präsidentin Antje Grotheer: Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Mehmet Ali Seyrek. Abgeordneter Mehmet Ali Seyrek (SPD): Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte noch mal kurz vorführen, warum so eine Stelle richtig und wichtig ist. Diskriminierung kann jede und jeden treffen. Um diskriminiert zu werden, reicht es manchmal, zu alt oder zu jung zu sein, schwanger zu sein oder eine dauerhafte Erkrankung zu haben. Bestimmte Gruppen haben ein erhöhtes Risiko, Benachteiligung zu erfahren. Zwei von drei Fachkräften, die aus Drittstaaten zu uns nach Deutschland zum Arbeiten kommen, erklären, hier rassistische Diskriminierung erfahren zu haben, aber auch wer hier schon lange lebt und nicht Meier oder Müller mit Nachnamen heißt, hat in seinem Leben häufig schon diskriminierende Erfahrungen gemacht: bei der Wohnungssuche, beim Job, bei Bewerbungen oder bei Sicherheitskontrollen. Diskriminierungserfahrungen behindern das individuelle Leben. Sie können Ängste, Einsamkeit, Wut auslösen, manchmal sogar Einschränkungen in der eigenen Entwicklung oder gesundheitliche Probleme nach sich ziehen. Für unsere Gesellschaft ist Diskriminierung Gift für den gesellschaftlichen Zusammenhalt, für das Wir-Gefühl. Laut einer repräsentativen Studie der Bertelsmann-Stiftung sagen 88 Prozent in Deutschland, dass ihnen das Thema Gleichbehandlung benachteiligter Gruppen in unserer Gesellschaft wichtig ist. Die Menschen erwarten von der Politik und den staatlichen Stellen, dass sie in unserer vielfältigen Gesellschaft für einen funktionierenden Schutz vor Diskriminierung sorgen. Diskriminierung aufgrund von Alter, Behinderung, Geschlecht, sexueller Identität, Religion, Weltanschauung und Herkunft ist seit 2006 verboten. Etwas zu verbieten, ist richtig, es reicht aber nicht aus. Es braucht Strukturen und Akteure vor Ort, die die Gesellschaft für das Thema sensibilisieren, Betroffene über ihre Rechte aufklären und sie beraten und unterstützen. Wir als Koalition wollen Betroffene unterstützen, um Diskriminierung im Land Bremen wirksam zu bekämpfen. Dafür haben wir vor zwei Jahren hier an der gleichen Stelle den Aufbau einer Landesantidiskriminierungsstelle beschlossen. Ich möchte Ihnen die wichtigen Aufgaben dieser Stelle gern noch einmal in Erinnerung rufen. Die Landesantidiskriminierungsstelle wird eine zentrale und vertrauensvolle Anlaufstelle für alle Betroffenen von Diskriminierung sein. Sie wird sie über ihre Rechte aufklären. Sie wird, wenn notwendig, an eine spezialisierte Beratungsstelle des Bremer Netzwerks gegen Diskriminierung weiterleiten. Sie wird ganz konkret bei der Durchsetzung von Rechten helfen. Die Landesantidiskriminierungsstelle wird eine umfassende Vernetzung aller aktuellen Initiativen und Projekte in der Antidiskriminierungsarbeit koordinieren und die Qualität ihrer Beratung durch regelmäßige Fortbildung fördern. Die Antidiskriminierungsstelle wird für Sensibilisierung und Prävention Aufklärungs- und Öffentlichkeitsarbeit leisten. Die Landesantidiskriminierungsstelle hat den wichtigen Auftrag, strukturelle Diskriminierung zu identifizieren und Maßnahmen für ihren Aufbau zu entwickeln. Wir sind es allen von Diskriminierung Betroffenen schuldig, diese Landesantidiskriminierungsstelle nicht nur auf dem Papier, sondern so schnell wie möglich in der Realität zu schaffen. (Beifall SPD) Bisher konnten wir dieses Versprechen zu meinem großen Bedauern nicht einhalten. Das wollen wir jetzt nachholen. Mit dem vorliegenden Gesetz schaffen wir nun die Voraussetzungen für einen zügigen Start der Landesantidiskriminierungsstelle. Gleichzeitig stärken wir ihre Arbeit auch strukturell, indem wir die Anforderungen an die Leitung genau vorschreiben. Es bedarf einschlägiger Erfahrung und Sachkunde im Bereich Antidiskriminierung. Wir als SPD stehen in einer Zeit, in der rechte Parteien auf dem Vormarsch sind und die Vielfalt und den Zusammenhalt unserer Gesellschaft bedrohen, – –. Die Landesantidiskriminierungsstelle (Glocke) ist darin ein wesentlicher Akteur. Vielfalt und Antidiskriminierung sind zwei Seiten einer Medaille. Lassen Sie uns daher gemeinsam gegen Diskriminierung, für wertschätzende Vielfalt kämpfen! – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE) Präsidentin Antje Grotheer: Als nächster Redner der Abgeordnete Ole Humpich. Abgeordneter Ole Humpich (FDP): Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Gäste! Liebe Kollegen der Koalition, Sie haben uns gestern einen Blumenstrauß überreicht, den bringe ich Ihnen heute mit vielen gelben Rosen wieder mit und möchte Sie dabei beglückwünschen. Sie, liebe Kollegen der Koalition haben es geschafft, denn was in Köln Himmel und Erde ist, ist in Bremen Knipp und Bratkartoffeln, was in Köln der Rosenmontagsumzug zum Karneval ist, ist in Bremen der Freimarktumzug und was in Köln der Kölner Klüngel ist, das sind Sie hier in Bremen. (Beifall FDP, CDU, Bündnis Deutschland) Sie haben es geschafft, den Kölner Klüngel mit Ihren Personalaktivitäten in den letzten Wochen zu überholen. Es widerstrebt Ihnen, dass Sie personelle Entscheidungen primär aufgrund der Qualifikation der jeweiligen Bewerber treffen wollen. Für Sie ist stattdessen das Wichtige, welche Parteifarbe oder welches Parteibuch hinter dem jeweiligen Bewerber oder der jeweiligen Bewerberin steht. Vorab möchte ich aber kurz sagen, dass für uns eine Landesantidiskriminierungsstelle natürlich wichtig ist. Ich glaube, das wurde in den vergangenen Debatten noch mal eindrücklich gezeigt. Allerdings nicht auf solch eine Art und Weise, denn heute muss eine Gesetzesänderung verabschiedet werden, weil wohl eine Kandidatin von Ihnen in den Startlöchern steht und es dabei primär nicht um Qualifikation geht – die ich keinem abreden möchte –, sondern eher darum, einen Job für einen qualifizierten oder einen Bewerber, der bereits auf dem Bewerbertableau steht, zu streichen. Ebenfalls muss eine Gesetzesänderung vollzogen werden, weil Sie das Urteil zu diesem Fall nicht abwarten, sondern Taten folgen lassen wollen. Ich meine, meine Damen und Herren von der Koalition, wenn Sie in anderen Themen wie Bildung oder Verkehr mal so ambitioniert wären, würden wir uns sehr darüber freuen. (Beifall FDP) Sie müssen heute ein Gesetz ändern, welches so bisher sehr gut hätte funktionieren können, mit dem Sie aber nicht Ihr gewünschtes Personal installieren konnten. So zieht es sich aber ja bereits in dieser noch jungen Legislaturperiode durch. Ich erinnere sehr gern an die neue Präsidentin des Bremer Rechnungshofes oder auch an die Besetzung des Aufsichtsrates der Bremer Stahlwerke durch einen Staatsrat mit Senatorenstatus, der sich wie ein Wunder in dieser Position wiedergefunden hat, nachdem das Stahlwerk gesichert wurde. Ihr bisheriger Höhepunkt allerdings findet sich jetzt darin, dass wir sogar noch ein Gesetz ändern müssen, damit Sie eine Position neu besetzt bekommen. Liebe Koalition: Bravo! Der Unterschied zwischen Ihnen und Köln ist, in Köln merkt es keiner oder positiv formuliert, Sie handeln in Bremen wenigstens transparent. (Beifall FDP) Sie haben nun also eine Kandidatin durch Ihre Gesetzesänderung in die Leitungsposition der Landesantidiskriminierungsstelle gehoben, die zu Ihren Links-Grünen-Tagträumen passt und sogar, wie Kollege Imhoff schon erwähnt hat, durch diese Gesetzesänderung auch noch mit mehr Geld hinterlegt ist. Aber diesen Goldesel, den Sie ja irgendwo in der Stadt stehen haben, den haben wir bisher noch nicht gefunden, und dieser Goldesel finanziert Ihre Tagträume frei nach dem Wandtattoo-Spruch „Träume nicht dein Leben, sondern lebe deinen Traum“. (Beifall FDP) Sie können es kaum erwarten, diese Position mit Ihrer Kandidatin zu besetzen. Die Stellenausschreibung wird so geschrieben, dass sich vorhandenes Personal, welches qualifiziert vorhanden wäre, garantiert nicht bewerben wird oder selbst wenn, einfach nicht genommen wird, nur, weil das falsche Parteibuch oder der falsche Name an der Klingel steht. Meine Damen und Herren, sprechen Sie bitte noch einmal davon, dass alle die gleichen Chancen haben und niemand diskriminiert werden soll, denn genau das ist das, was Sie damit tun. (Beifall FDP, CDU, Bündnis Deutschland) Meine Damen und Herren, es wird Sie nicht wundern, solch eine Politik können, wollen und werden wir als FDP nicht unterstützen. Aus diesem Grund werden wir diese Gesetzesänderung ablehnen. Es bedarf keiner Änderung im Gesetz. Das Gesetz ist gut so wie es ist. Wir werden kein Teil davon sein, dass Sie Personal abseits von Qualifikation einstellen und nur darauf achten, Ihre Genossinnen und Genossen in Arbeit zu bringen. – Vielen Dank! (Beifall FDP) Präsidentin Antje Grotheer: Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Jan Timke. Abgeordneter Jan Timke (Bündnis Deutschland): Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Das vorliegende Gesetz ist ein Musterbeispiel dafür, wie sich Rot-Grün-Rot den Staat zur Beute macht. Zwecks Versorgung von Parteigängern oder ideologisch verbundenen Aktivisten werden teure Behörden mit finanziell lukrativen Stellen ausgestattet. Die Zeche zahlt der Steuerzahler, der immer häufiger für hochdotierte Planstellen aufkommen muss, die niemand braucht, außer den genannten Profiteuren. (Beifall Bündnis Deutschland) Der vorliegende Antrag, meine Damen und Herren, ist das beste Beispiel dafür. Auf Betreiben der rot-grün-roten Mehrheit beschloss die Bürgerschaft 2022 ein Gesetz zum Aufbau einer Landesantidiskriminierungsstelle. Sie soll beim Parlament angesiedelt sein und einschließlich der Leitungsposition fünf Vollzeitstellen umfassen. In einer Zeit, in der das Land Bremen fiskalisch mit dem Rücken an der Wand steht, wird ohne Notwendigkeit eine Behörde geschaffen, die jährlich mindestens eine halbe Million Euro kosten wird, während an anderer Stelle zulasten der Bürger gespart wird. Schon das ist skandalös, meine Damen und Herren, aber es kommt noch schlimmer, denn in der Versorgung der Parteigänger ist Rot-Rot-Grün nicht nur dreist, sondern auch dilettantisch. Die beschlossene Behörde konnte ihre Arbeit bisher nicht aufnehmen, weil es einen Gerichtsstreit um die Besetzung ihrer Leitung gibt. Wie die Presse berichtet, sollen sich auf die öffentliche Ausschreibung insgesamt acht Interessenten beworben haben, von denen drei in die engere Auswahl kamen. Darunter eine Frau mit Migrationshintergrund, die seit 2020 bei der Bremer Polizei als Referentin für Vielfalt und Antidiskriminierung tätig ist, sowie ein leitender Mitarbeiter im Hause des Landesbehindertenbeauftragten, dem eine gewisse Nähe zur – –. (Abgeordnete Sofia Leonidakis [DIE LINKE]: Das sind personenbezogene Daten, die dürfen hier nicht genannt werden! – Unruhe SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE) Ich zitiere die Zeitung, meine Damen und Herren, das müssen Sie hier aushalten! Präsidentin Antje Grotheer: Herr Timke, Entschuldigung! Ich kann nicht prüfen, was in der Zeitung stand und was nicht. Ich will das auch nicht prüfen, weil das hier nicht meine Aufgabe ist. Bitte seien Sie nur äußerst vorsichtig bei dem, was Sie jetzt sagen, damit Sie jetzt nicht etwas verwenden, das möglicherweise nicht in der Zeitung stand! Okay? Mehr will ich gar nicht. Abgeordneter Jan Timke (Bündnis Deutschland): Ich denke, dass ich den Vertrauensvorschuss habe hier, dass ich aus der Zeitung zitiere, und das mache ich auch. (Beifall Bündnis Deutschland) So, meine Damen und Herren, also: eine Frau, die bei der Polizei tätig ist und ein leitender Mitarbeiter im Hause des Landesbehindertenbeauftragten, dem eine gewisse Nähe zur CDU nachgesagt wird. Der Bürgerschaftsvorstand entschied sich mit seiner rotgrün-roten Mehrheit für die Polizeimitarbeiterin. Dagegen klagte der Mitarbeiter nun vor dem Verwaltungsgericht. Seiner Konkurrentenklage werden in einem internen Papier des Senats gute Erfolgsaussichten eingeräumt, wie die Presse berichtet. In dem Papier wird ihm demnach ein relevanter Leistungsvorsprung bescheinigt, gemessen übrigens an den üblichen beamtenrechtlichen Grundsätzen von Eignung, Leistung und Befähigung, also so, meine Damen und Herren, wie es eigentlich sein sollte. Doch nun kommt die linke Mehrheitskoalition mit einem trickreichen Gesetz um die Ecke, das keinen anderen Zweck hat, als den Kläger auszubooten und der gewünschten Bewerberin zum Durchbruch zu verhelfen. (Beifall Bündnis Deutschland) Die umstrittene und hochdotierte Stelle wird auf ein laufbahnfreies Wahlbeamtenverhältnis auf Zeit umgestellt, um der, Zitat aus dem vorliegenden Antrag, „engen Verzahnung mit dem politischen Raum Rechnung zu tragen“. Meine Damen und Herren, indem man das Auswahlermessen für diese Stelle um politische Erwägung anreichert und die Begründung der Auswahlentscheidung zukünftig wegfällt, ist eine inhaltliche Überprüfbarkeit auf juristischem Wege zukünftig begrenzt, und das laufende Gerichtsverfahrens des Mitbewerbers damit obsolet. Das wird auch unverblümt so in dem Antrag ausgeführt. Im Klartext bedeutet das: Bei dieser Wahlbeamtenstellen stehen zukünftig nicht mehr die Grundsätze der Bestenauslese, also Eignung, Leistung und Befähigung im Vordergrund, sondern der politische Gusto. Hinsichtlich der formalen Qualifikation ist auch die Befähigung zum Richteramt nicht mehr zwingend erforderlich, sondern ein Hochschulabschluss auf Masterniveau ausreichend. Das passt übrigens zur grundsätzlichen Bildungspolitik der linken Mehrheitsfraktion, die den Leistungsgedanken gern mal ausklammert. Nun genügen bei dieser Stelle, die durch einschlägige Berufserfahrung erworbenen Kenntnisse des Antidiskriminierungsrechts, eine gediegene juristische Qualifikation ist also nicht mehr erforderlich. Worauf es ankommt, sind also weder Qualifikation noch Verwaltungserfahrung, weder Eignung noch Leistung oder Befähigung, was zählt, ist die rot-grün-rote Gesinnung und die Vernetzung im rot-grün-roten Parteienkartell, meine Damen und Herren! (Beifall Bündnis Deutschland – Abgeordneter Piet Leidreiter [Bündnis Deutschland]: Skandalös!) Und das für eine hochdotierte Stelle, die immerhin mit B2 besoldet wird. Wir reden hier von einem Grundgehalt von mehr als 8 000 Euro monatlich, Zuschläge noch gar nicht eingerechnet. Das haben Sie sich sehr schön ausgedacht, meine Damen und Herren der Mehrheitskoalition. Ich kann Ihnen sagen, meine Fraktion Bündnis Deutschland wird diesem Gesetz natürlich nicht zustimmen. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall Bündnis Deutschland) Präsidentin Antje Grotheer: Als nächste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Sofia Leonidakis. Abgeordnete Sofia Leonidakis (DIE LINKE): Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das eben Gesagte und Gehörte kann einen schon ein bisschen aus der Fassung bringen, aber ich versuche mal, die Ruhe zu bewahren. (Abgeordneter Jan Timke [Bündnis Deutschland]: Die Wahrheit tut weh!) Wir haben vielerlei Studien, aber auch viele Erkenntnislücken in Bezug auf Diskriminierung. Wir hatten einige Diskriminierungsskandale, kann man schon sagen, in Bremen, die öffentlich bekannt geworden sind. Studien, unter anderem der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, haben nachgewiesen, dass zum Beispiel auf dem Wohnungsmarkt jede dritte Person aufgrund von Diskriminierungsgründen bei der Wohnungssuche abgewiesen wird. Wir haben Erkenntnisse, dass 10 Prozent der Arbeitnehmer:innen oder der Arbeitssuchenden, muss man ja sagen, der Bewerber:innen und der Arbeitnehmer:innen Diskriminierung im Job erfahren. Wir haben Erkenntnisse über Diskriminierung in der Bildung und in vielen anderen Lebensbereichen, im Grunde in allen Lebensbereichen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, da ist die FDP ja wenigstens konsequent: Es gehört zu einem liberalen Verständnis von Bürger:innenrechten, die Bürger:innen auch gegen übergriffiges Verhalten oder diskriminierendes Verhalten des Staates zu schützen. Das ist die erste Aufgabe der Landesantidiskriminierungsstelle, die wir schaffen wollen, aber auch im privaten Bereich, wie zum Beispiel auf dem Wohnungsmarkt oder auf dem privaten Arbeitsmarkt. Auch das gehört dazu, und ich glaube, das ist wichtig, Betroffenen von Diskriminierung eine zentrale, eine horizontale Anlaufstelle gegen Diskriminierung, in der man beraten wird, in der es auch Verweisberatung gibt, wo man möglicherweise an andere, fachlich noch besser geeignete Beratungsstellen verwiesen wird – –. Es gibt den Landesbehindertenbeauftragten. Es gibt das queere Zentrum „Rat und Tat“, wo man zielgruppenspezifische Beratungsangebote hat. Es ist aber wichtig, eine zentrale Anlaufstelle zu haben. Sie füllt eine Lücke und vor allem bietet sie eine effektive Anlaufstelle für von Diskriminierung betroffene Bürgerinnen und Bürger. Liebe Kolleginnen und Kollegen, deswegen haben wir als rot-grün-rote Koalition vor zwei Jahren hier die Rechtsgrundlage geschaffen. Wir haben auch bereits den Haushalt der Bürgerschaft finanziell entsprechend ausgestattet. Nur können wir die Stelle nicht besetzen, weil eine laufende Klage vor dem Verwaltungsgericht liegt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist nicht Verschwendung, den Diskriminierungsschutz auszubauen. Im Gegenteil, das ist eine extrem sinnvolle Investition, weil Diskriminierung abschreckt, Diskriminierung auch Bewerbungshemmnis ist, Diskriminierung ein Entfaltungshemmnis ist, Diskriminierung ein Innovationshemmnis ist – und am Ende ist sie auch entwürdigend. (Beifall DIE LINKE, SPD) Liebe Kolleginnen und Kollegen, es wäre Verschwendung, das bereits zur Verfügung gestellte Geld, das wir im Haushalt der Bremischen Bürgerschaft haben, nicht zu nutzen, sondern das Geld liegenzulassen. Deswegen wollen wir die Stelle so schnell wie möglich besetzen. Das ist unser alleiniges Anliegen, warum wir heute das Gesetz neu fassen, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall DIE LINKE, SPD, Bündnis 90/Die Grünen) Wir hätten auch ganz in Ruhe die Hände in den Schoß legen und das Verfahren abwarten können. Wir haben überhaupt keine Angst davor, im Gegenteil. Das hätten wir ruhig machen können, nur dann hätte es lange gedauert. Soweit ich weiß, gibt es noch nicht mal einen anberaumten Gerichtstermin dafür. Wir hätten nicht gewusst, wann wir endlich diese dringend nötige Stelle besetzen können. Das Geld wäre da gewesen, aber keine Besetzung. Deswegen wollen wir jetzt Tempo machen, weil wir wissen, dass es diese Stelle braucht. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich darf ja nicht sagen, dass gelogen wird, aber deswegen sage ich, Sie erzählen die Unwahrheit, dass sich die Balken biegen. (Beifall DIE LINKE, SPD) Dass man hier irgendwie ein wie auch immer geartetes Gemauschel unterstellt – –. Das Verfahren wird neu aufgerollt, Sie sind herzlich eingeladen, das Verfahren, das dann bei der Sozialdeputation liegt, zu begleiten. Sie sind herzlich eingeladen, dann hier auch an der Wahl – –. Es wird ein neues Verfahren geben, es wird eine neue Wahl geben und ich glaube, am Ende des Tages werden wir immer noch schneller sein, als wenn wir jetzt auf eine Gerichtsentscheidung warten. Liebe Kolleginnen und Kollegen, hier so eine Art von Filzgemauschel oder was auch immer zu unterstellen, das finde ich, ehrlich gesagt, politisch in höchstem Maße unlauter. Das Verfahren wird auf einer sauberen, rechtlich komplett nachvollziehbaren Rechtsgrundlage noch mal neu aufgerollt. (Abgeordneter Jan Timke [Bündnis Deutschland]: Warum warten Sie dann nicht?) Wir warten nicht, weil wir nicht warten wollen. Wir brauchen diese Stelle, und wir wollen sie besetzen. Deswegen haben wir das Geld eingesetzt. (Unruhe – Zuruf Abgeordneter Ole Humpich [FDP]) Wir heilen, und das ist der einzige Kritikpunkt, den ich eingestehe, den hat aber die Opposition gar nicht gebracht, wir heilen einen Fehler im ersten Gesetzgebungsverfahren. Wir haben einen Widerspruch im alten Gesetz eingeführt, der sagt, es ist ein Wahlamt, das gleichzeitig die alleine Anwendung von Beamtenrecht vorsieht. Diesen Widerspruch heilen wir jetzt, da haben wir einen Fehler im alten Gesetzgebungsverfahren gemacht, denn wenn es ein Wahlamt ist, dann muss es auch eine Wahl sein. (Glocke) Das ermöglichen wir mit dem jetzt geltenden Gesetz, und das ist das einzig Richtige, das heilt die Rechtgrundlage auch für zukünftige Besetzungsverfahren der LADS und deswegen glauben wir, dass das notwendig ist, das jetzt zu machen. Was Sie gerade gemacht haben, ist einfach nur schäbig. (Beifall DIE LINKE, SPD) Ach so, letzter Satz: Dass hier personenbezogene Daten, die auf einzelne Personen rückführbar sind, dass solche personenbezogenen Daten in der Öffentlichkeit breitgetreten werden, egal, wer das gemacht hat, aber aus welchem Motiv sonst könnte das sein, als zukünftige Bewerberinnen und Bewerber für dieses Amt abzuschrecken. (Glocke) Ich glaube, Sie wollen diese Landesantidiskriminierungsstelle einfach sabotieren. Anders kann ich mir so ein Interesse nicht vorstellen. – Vielen Dank! (Beifall DIE LINKE, SPD) Präsidentin Antje Grotheer: Als nächste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Sülmez Çolak. Abgeordnete Sülmez Çolak (SPD): Ich muss erst mal was trinken, um mich zu beruhigen. Das habe ich noch nie gemacht. Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren! Rassismus bewegt und trifft viele Menschen in Deutschland und im Land Bremen. Rassismus benachteiligt, entwürdigt und macht krank. In einigen Fällen ist Rassismus sogar tödlich. Meine Damen und Herren, alle im Land Bremen lebenden Menschen haben einen Anspruch darauf, ihre Grundrechte und Freiheiten wahrzunehmen und gleichberechtigt an der Gesellschaft teilzuhaben. (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE) Unsere gesellschaftliche Stärke beruht auf unserer Einheit in Vielfalt; die Ausprägung rassistischer Diskriminierung schwächt uns alle. Daran möchte ich erinnern. Aufgrund gesellschaftlicher Realitäten reicht es nicht aus, einfach nur gegen Rassismus zu sein. Wir alle müssen gemeinsam tagtäglich aktiv dagegen vorgehen, meine Damen und Herren! (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE) Das wollen wir als Koalition, deswegen haben wir uns in der letzten Legislaturperiode dazu bekannt, eine Landesantidiskriminierungsstelle zu schaffen, und das hat lange gedauert. Ich möchte eine andere Geschichte erzählen. Nicht die, die die Opposition erzählt hat. Seit 2011 reden wir darüber, ob wir so eine Stelle schaffen oder nicht. 2020, am 9. Juli, wenn ich mich richtig erinnere, haben wir hier die Debatte geführt. Damals habe ich mich sehr gefreut, als der geschätzte Herr Dr. Buhlert diesem Antrag zugestimmt hat. Die CDU hat, so wie das Herr Imhoff heute gesagt hat, dem nicht zugestimmt und klar und deutlich geäußert: „Wir wollen so eine Stelle nicht“. Sie haben gehört, Herr Imhoff sagt: „Wir wollen hier keine Beauftragten, und wir sind dagegen.“ Ich sage Ihnen, liebe CDU-Fraktion: Nein, ich möchte, dass Menschen ihre Grundrechte hier im Land Bremen auch durch solche Stellen vertreten sehen. Ich bin dafür, mit meiner Koalition und der SPD-Fraktion, dass es eine Landesbeauftragte gibt, und ich bin auch dafür, dass es einen Landesbehindertenbeauftragten gibt, dass den Rechten dieser Menschen, die laut unserer Verfassung auch nicht diskriminiert werden dürfen, diese Stellen auch gegeben sind. Genauso verdienen es auch Menschen, die tagtäglich in diesem Land diskriminiert werden, so eine Stelle hier im Land Bremen zu haben, meine Damen und Herren. (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen) Wenn Sie von Filz und von Besoldung sprechen, möchte ich daran erinnern: Wir schaffen mit diesem Gesetzesentwurf nicht Dinge ab. Es wird kein Beamtenverhältnis auf Lebenszeit sein. Es wird ein Beamtenverhältnis, und das steht in dem Gesetzesentwurf auch drin, für sechs Jahre, das heißt, über die Legislatur. Das zeigt, dass die Stelle unabhängig sein soll, und es gibt nur einmal die Wiederwahl. Wir beachten das Demokratieprinzip. Wir hebeln unser Grundgesetz überhaupt nicht aus. Das Demokratieprinzip besagt, dass alle politischen Richtungen in der Deputation für Soziales eine Person wählen. Ich finde es überhaupt nicht okay, liebe Herren und Damen aus der Opposition, wenn man hier Datenschutz im Haus nicht beachtet. Dieses Haus hat eine gewisse Würde. Wir alle haben eine Vorbildfunktion. Wer soll sich denn noch auf irgendwelche Stellen hier im Land Bremen bewerben, wenn Sie hier solche Daten preisgeben, meine Damen und Herren? (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE) Die Besoldung – das ist nicht Filz oder für irgendjemanden; die Besoldung ist genauso wie beim Landesbehindertenbeauftragten, das möchte ich auch noch deutlich hervorheben, und auch wie bei der Polizeibeauftragten. Die Qualifizierungsanforderungen – so, wie Herr Timke das gesagt hat – sind angelehnt an das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz des Bundes. Das heißt, es müssen auch Qualitätsanforderungen bei den Bewerberinnen und Bewerbern gegeben sein. (Zuruf Abgeordneter Jan Timke [Bündnis Deutschland] – Unruhe CDU, Bündnis Deutschland) Meine Damen und Herren, das Demokratieprinzip ist auch wichtig, das in unserer Verfassung steht. (Abgeordneter Jan Timke [Bündnis Deutschland]: Damit hebeln Sie die Prinzipien wie Eignung, Leistung und Befähigung aus!) Das ist unser politischer Wille, Herr Timke. Wir wollen, dass Menschen, die diskriminiert werden – –. Das haben wir in den letzten Jahren alle gemeinsam hier debattiert. Was ist in der BREBAU passiert? Was ist in der Polizei passiert? Das sind Dinge, die finde ich gesellschaftlich nicht richtig. Ich muss Ihnen ganz ehrlich sagen, diese Debatten, die wir seit einem Jahr hier in der Bürgerschaft haben, die machen mich befremdlich. (Abgeordneter Jan Timke [Bündnis Deutschland]: Nein! Sie sind das doch!) Jedes Mal werden Menschen mit Migrationsgeschichte als Sündenbock für alle Probleme im Land Bremen von Ihnen stigmatisiert. (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE) Das muss auch aufhören, Herr Timke! Das muss aufhören! Wir sind das diesen Menschen schuldig, meine Damen und Herren. Das Verfahren dauert zu lange. Wir wollen Rechtstreitigkeiten nicht in Gänze ausschließen, mit diesem Verfahren wird auch nichts ausgeschlossen, aber es wird reduziert. Wir wollen, dass die Menschen, die tagtäglich diskriminiert werden, eine Anlaufstelle haben. Ich finde, das ist historisch, dass wir als Koalition so eine Stelle geschaffen haben, dass wir Geld bei der Haushaltslage auch dafür in die Hand nehmen. Ich glaube, da freuen sich nicht nur die Menschen, die davon betroffen sind, (Glocke) sondern ganz viele Bremerinnen und Bremer, meine Damen und Herren. (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE) Wir sehen, dass rechtes Gedankengut immer mehr in der Gesellschaft verankert wird. Das sehen wir, und wir sehen auch, dass sehr viele Menschen sich dagegen auflehnen. Ich bitte Sie, dieses Verfahren nicht so schlechtzureden, sondern wirklich auch mal zu sehen, (Zuruf Abgeordneter Michael Jonitz [CDU]) was damit tatsächlich bezweckt wird. Ich finde, die Menschen draußen erwarten von uns, (Glocke) wenn wir Probleme erkennen, dass wir so schnell wie möglich Lösungen präsentieren. Das haben wir als Koalition hier gemacht. Deswegen: Gehen Sie in sich und stimmen Sie diesem Gesetzesentwurf zu. Ansonsten fände ich das traurig, und ich werde die Geschichte draußen ganz anders erzählen. (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE – Abgeordnete Jan Timke [Bündnis Deutschland]: Genau davon sind wir überzeugt!) Präsidentin Antje Grotheer: Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Dr. Marcel Schröder. Abgeordneter Dr. Marcel Schröder (FDP): Dabei bin ich doch so oft hier. Ich wollte nur kurz auf eine Sache hinweisen, die mir gerade wirklich ein bisschen zu kurz kommt. Frau Leonidakis, Sie haben ja eben gesagt, es gehört zu einem liberalen Verständnis, dass auch der Schutz vor Diskriminierung geschützt wird. Das ist richtig so, aber das ist in einem Rechtsstaat erst einmal die Aufgabe von Gerichten und erst dann von Beratungsstellen. (Beifall FDP, CDU, Bündnis Deutschland) Das ist mir bei Ihnen, Frau Çolak, auch zu kurz gekommen. Erst einmal sollten wir doch die Gerichte, die am Ende den Menschen zu Recht verhelfen, ausstatten und dafür sorgen, und wenn das läuft, dann kann man ergänzend Beratungsstellen hinzuziehen. Die primäre Aufgabe zum Schutz von Bürgerrechten gebührt der Justiz. Darauf wollte ich nur noch einmal kurz hinweisen, das ist mir in der Debatte gerade viel zu kurz gekommen. – Vielen Dank! (Beifall FDP) Präsidentin Antje Grotheer: Weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten sehe ich zurzeit nicht, deswegen erhält jetzt Senatorin Dr. Claudia Schilling das Wort. Senatorin Dr. Claudia Schilling: Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die Herabwürdigung von Menschen, Ungleichbehandlung und Benachteiligung nehmen im Alltag vielfältige Formen an – bei der Jobsuche, bei der Vermietung von Wohnraum, bei Begegnung im Alltag und in den Institutionen, die staatlichen nicht ausgenommen. Diskriminierung betrifft Frauen, Menschen mit dunkler Haut, mit Zuwanderungsgeschichte, mit Einschränkungen ihrer körperlichen, geistigen Ressourcen, sie betrifft Kinder und Jugendliche, und sie betrifft ganz besonders Menschen, denen man einen Platz am Rand unserer Gesellschaft zuschreibt, weil sie eigene Weltanschauungen vertreten oder eine individuelle Geschlechtsidentität entwickelt haben, weil sie arm sind, weil sie obdachlos sind, weil sie drogenabhängig sind oder weil sie eine Haftstrafe im Gefängnis verbüßt haben. Wir wissen, dass Diskriminierung Alltag ist, aber wir haben einen breiten politischen Konsens, wenn auch leider nicht in allen Punkten und über alle Parteigrenzen hinweg, dass wir Diskriminierung in unserer Gesellschaft nicht haben wollen. Sie, liebe Abgeordnete der Koalition, haben in der Debatte die politische Reichweite einer Landesantidiskriminierungsstelle herausgearbeitet. Sie haben betont – und diese Auffassung teile ich –, dass sie sich nicht auf eine rein administrative Funktion beschränken darf. Die Antidiskriminierungsstelle darf, kann und soll in die Öffentlichkeit hinein wirken und hat damit eine starke politische Funktion. Natürlich ist es auch richtig, eine politische Stelle auch auf Grundlage von politischen Mehrheiten zu besetzen. Das ist das Grundprinzip eines demokratisch verfassten Gemeinwesens. Der Vergleich mit dem Landesbehindertenbeauftragten ist hier, meiner Meinung nach, vollkommen zu Recht gezogen worden und keineswegs zu Unrecht. Ich finde es folgerichtig, wenn das Parlament mehrheitlich eine vergleichbare Behandlung fordert, damit sich die enge Verzahnung mit der Politik auch im Besetzungsverfahren niederschlagen kann. Das mag die Opposition kritisieren und es ist gerecht, alle denkbaren Gegenargumente vorzutragen, mich allerdings hat sie damit nicht überzeugt. Zu den Qualifikationsanforderungen auf Grundlage des AGG und zur Umstellung auf ein laufbahnfreies Wahlbeamtenverhältnis auf Zeit ist hier das Nötige gesagt worden, und auch zum Vorschlagsrecht, das vom Vorstand der Bremischen Bürgerschaft auf eine Fachdeputation im Sozialbereich übergehen soll. Dort dürfen wir die höchste Kompetenz und die beste Vernetzung im Bereich Diskriminierung und Antidiskriminierung erwarten. Ich bin der festen Überzeugung, dass dieser Kreis zu Vorschlägen kommen wird, die dem Amt und der Rolle im vollen Umfang gerecht werden. Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, ich denke es ist deutlich geworden, dass ich die Erwägungen uneingeschränkt nachvollziehen kann, die zu diesem Gesetzesentwurf geführt haben. Ich hoffe sowohl in meiner Rolle als Sozialsenatorin als auch in meiner Rolle als Justizsenatorin, dass wir die Stelle recht bald mit einer Person besetzen können, die diesen hohen Anforderungen gerecht wird und die auch die Erwartungen erfüllen kann. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE) Präsidentin Antje Grotheer: Bevor wir jetzt im Verfahren fortfahren, möchte ich als Besuchende recht herzlich den SPD-Ortsverein Leutenbach aus Baden-Württemberg begrüßen. Herzlich willkommen im Hause! (Beifall) Weitere Wortmeldungen zum Thema liegen nicht vor. Die Beratung ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer das Gesetz in erster Lesung beschließen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. (Dafür: SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE) Ich bitte um die Gegenprobe. (Dagegen: CDU, Bündnis Deutschland, FDP, Abgeordneter Sven Lichtenfeld [fraktionslos], Abgeordneter Sascha Schuster [fraktionslos]) Stimmenthaltungen? Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt das Gesetz in erster Lesung. Meine Damen und Herren, interfraktionell wurde vereinbart, Behandlung und Beschlussfassung in erster und zweiter Lesung vorzunehmen. Ich lasse deshalb darüber abstimmen, ob wir jetzt die zweite Lesung durchführen wollen. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. Ich bitte um die Gegenprobe. Stimmenthaltungen? Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt entsprechend. (Einstimmig) Wir kommen zur zweiten Lesung. Die Beratung ist eröffnet. Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Beratung ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer das Gesetz in zweiter Lesung beschließen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. (Dafür: SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE) Ich bitte um die Gegenprobe. (Dagegen: CDU, Bündnis Deutschland, FDP, Abgeordneter Sven Lichtenfeld [fraktionslos], Abgeordneter Sascha Schuster [fraktionslos]) Stimmenthaltungen? Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt entsprechend. Meine Damen und Herren, bevor ich den nächsten Tagesordnungspunkt aufrufe, habe ich noch ein paar Sachen zur Ordnung zu sagen. Sehr geehrter Herr Abgeordneter Rupp, Sie haben in Ihrer Rede die Formulierung verwendet: „Ein Kumpel von mir sagt: Das D in BD – also Bündnis Deutschland – steht nicht für Deutschland, sondern es steht unter anderem für Dummheit, und ich glaube, er hat recht“. Diese Formulierung enthält beleidigende Meinungsäußerungen. Ich rufe Sie deswegen gemäß § 52 Absatz 2 Satz 3 der Geschäftsordnung wegen der Verletzung der Würde und Ordnung des Hauses nachträglich zur Ordnung. (Beifall Bündnis Deutschland) Sehr geehrter Herr Abgeordneter Leidreiter, Sie haben in einem Zwischenruf mehrfach die Formulierung an den Redner gerichtet: „Sie sind zu blöd!“ Diese Formulierung enthält beleidigende Meinungsäußerungen. Ich rufe auch Sie deswegen gemäß § 52 Absatz 2 Satz 3 der Geschäftsordnung wegen der Verletzung der Würde und Ordnung des Hauses nachträglich zur Ordnung. (Beifall SPD) Damit sind wir immer noch nicht fertig, meine Kolleginnen und Kollegen, Sie sind ja heute schwer in Fahrt. Sehr geehrter Herr Abgeordneter Schellenberg, Sie haben in Ihrer Rede die Abgeordnete Tegeler als „Herr Tegeler“ bezeichnet. Wörtlich sagten Sie: „Meine Damen und Herren, Herr Tegeler – –, ähm, Frau Tegeler, Entschuldigung.“ Diese Formulierung enthält eine beleidigende Meinungsäußerung. Ich rufe Sie deswegen gemäß § 52 Absatz 2 Satz 3 der Geschäftsordnung wegen der Verletzung der Würde und Ordnung des Hauses nachträglich zur Ordnung. (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE) Wahl eines Schriftführers für den Vorstand Für die Wahl eines Schriftführers ist von der Fraktion Bündnis Deutschland folgender Wahlvorschlag eingereicht worden: Der Abgeordnete Holger Fricke. Die Beratung ist eröffnet. Als erster Redner erhält der Abgeordnete Holger Fricke das Wort. Abgeordneter Holger Fricke (Bündnis Deutschland): Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Jetzt hat meine Fraktion Bündnis Deutschland mal wieder den Staffelstab an mich übergeben. Zum zweiten Mal kandidiere ich für den Posten eines Schriftführers für den Vorstand. Ich habe mir dazu einige Gedanken gemacht, die ich gern mit Ihnen allen teilen möchte, denn eines einigt uns alle, jeden Einzelnen von uns: Wir Abgeordnete sind die Vertreter des Souverän. (Beifall Bündnis Deutschland) Das sind in unserem Bundesland knapp 700 000 Menschen. Hinter jedem von uns 87 Abgeordneten stehen 8 046 Bremerinnen und Bremer, Frauen, Männer, Kinder, Babys, Senioren, Wähler und Nichtwähler. Denn auch die Nichtwähler müssen sich an Gesetze und Beschlüsse halten, die in der Bürgerschaft verabschiedet werden. Allein wir acht Abgeordnete von Bündnis Deutschland vertreten in diesem Hohen Haus 64 300 Menschen. Darum appelliere ich an Sie, meine Damen und Herren, lassen Sie uns als Fraktion Bündnis Deutschland nicht weiter außen vor. Damit erzeugen Sie bei einem großen Teil des Souverän Unmut, Unverständnis und leider auch Politikverdrossenheit. Wir sind jetzt seit knapp einem Jahr als Oppositionspartei in der Bürgerschaft. Sie, meine Damen und Herren von der Koalition und auch von der Opposition haben doch inzwischen gemerkt, dass wir keine rechten Extremisten sind. (Lachen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE – Abgeordneter Mustafa Güngör [SPD]: Das haben wir am Ordnungsruf vorhin gesehen!) Wir sind demokratisch gewählte Demokraten und das wissen alle hier. Jetzt zu mir: Einige von Ihnen kennen mich noch aus meiner Zeit als Journalist. Ich habe mit Mitgliedern aller Parteien gesprochen, bin frei von Vorurteilen und offen mit Ihnen umgegangen. Ich habe dabei kaum einem Politiker und keinem anderen Menschen unverdient Schaden zugefügt. Einige von Ihnen waren erstaunt, als ich bei Bündnis Deutschland – damals noch Bürger in Wut – eingestiegen bin. Ja, ich habe Jan Timke von Beginn seiner politischen Arbeit in unserem Parlament begleitet, und das passte. Ja, auch ich bin liberal konservativ, habe daraus in meiner Zeit als BildReporter auch niemals einen Hehl gemacht. Das wissen auch die, mit denen ich häufig zu tun hatte, auch aus dem linken Lager. Ich stehe dafür ein, dass wir für den Rest der Legislatur eine streitbare konservative Fraktion bleiben. Wir werden auch immer wieder Finger in die vielen offenen Wunden dieses Landes legen. (Beifall Bündnis Deutschland) Wichtige Eckdaten meines Lebenslaufs können Sie auf der Bürgerschaftsseite nachlesen. Ich war als Bild-Reporter immer transparent. Wenn Sie mich wählen, meine Damen und Herren, machen Sie nichts verkehrt, und das wissen die meisten von Ihnen auch. Lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass die AfD auch in Zukunft keinen Platz in diesem Haus bekommt. (Beifall Bündnis Deutschland) Es wäre nett, wenn wir uns in Zukunft gegenseitig grüßen und respektvoll miteinander umgehen. Das wollen nicht nur die 64 300 Menschen, die wir vertreten, das wollen mit Sicherheit die meisten Bremerinnen und Bremer. (Beifall Bündnis Deutschland) Ich freue mich über jede Stimme von den politischen Gegnern. Stehen Sie in der Wahlkabine zu Ihrer Verpflichtung, zu Ihrer Verantwortung, für unsere Stadt, für unser Land. Wir müssen ja nicht gleich dicke Freunde werden, Frau Leonidakis, liebe Mitstreiter der Grünen. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall Bündnis Deutschland) Präsidentin Antje Grotheer: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Beratung ist geschlossen. Interfraktionell haben wir uns darüber verständigt, dass für diese Wahl eine geheime Stimmabgabe vorzunehmen ist. Für eine gültige Stimmabgabe ist der Wahlvorschlag mit Ja oder Nein oder Enthaltung zu kennzeichnen. Ich bitte jetzt die Schriftführenden an der Ausgabestelle beziehungsweise an der Wahlurne Platz zu nehmen, damit wir zum Namensaufruf kommen können. Wir kommen jetzt zum Namensaufruf. Der Wahlgang ist eröffnet. Ich rufe nun die einzelnen Abgeordneten auf. (Es folgt der Namensaufruf.) Meine Damen und Herren, ich frage, ob alle Abgeordneten einen Stimmzettel abgegeben haben. Dann stelle ich hiermit fest, dass alle Abgeordneten einen Stimmzettel abgegeben haben. Ich schließe den Wahlgang. Ich bitte die Schriftführenden, die Auszählung vorzunehmen. Ich unterbreche die Sitzung der Bürgerschaft (Landtag) für circa zehn Minuten, bis das Auszählungsergebnis vorliegt. (Unterbrechung der Sitzung um 17:35 Uhr)  Präsidentin Antje Grotheer eröffnet die unterbrochene Sitzung wieder um 17:45 Uhr. Präsidentin Antje Grotheer: Die Sitzung der Bürgerschaft (Landtag) ist hiermit wieder eröffnet. Ich verkünde das Wahlergebnis für die Wahl eines Schriftführers für den Vorstand: Ausgegebene Stimmzettel: 82, abgegebene Stimmzettel: 82. Kein Stimmzettel ist ungültig. Mit Ja stimmten 14 Abgeordnete, mit Nein stimmten 49 Abgeordnete und mit Enthaltung 19 Abgeordnete. Ich stelle fest, dass der Abgeordnete Holger Fricke die erforderliche Mehrheit nicht erreicht hat. Meine Damen und Herren, jetzt rufe ich noch die Tagesordnungspunkte ohne Debatte auf. Anpassung von Entschädigungsleistungen Mitteilung der Präsidentin der Bremischen Bürgerschaft vom 3. April 2024 (Drucksache 21/358) Die Beratung ist eröffnet. Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Beratung ist geschlossen. Die Bürgerschaft (Landtag) nimmt von der Mitteilung der Präsidentin der Bremischen Bürgerschaft Kenntnis. Petitionsbericht Nr. 8 Bericht und Antrag des staatlichen Petitionsausschusses vom 5. April 2024 (Drucksache 21/366) Eine Aussprache ist nicht beantragt worden. Wir kommen daher zur Abstimmung. Wer der Behandlung der Petitionen in der empfohlenen Art zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Ich bitte um die Gegenprobe. Stimmenthaltungen? Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt entsprechend. (Einstimmig) Wahl eines Mitgliedes des Richterwahlausschusses Der Wahlvorschlag liegt Ihnen schriftlich vor. Die Beratung ist eröffnet. Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Beratung ist geschlossen. Wir kommen zur Wahl. Wer entsprechend dem Wahlvorschlag wählen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Ich bitte um die Gegenprobe. Stimmenthaltungen? Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) wählt entsprechend. (Einstimmig) Gesetz zur Umsetzung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes in der Freien Hansestadt Bremen (BremWindBGUG) Mitteilung des Senats vom 9. April 2024 (Drucksache 21/373) Wir kommen zur ersten Lesung. Die Beratung ist eröffnet. Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Beratung ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer das Gesetz in erster Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. (Dafür: SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE, FDP, Abgeordneter Sascha Schuster [fraktionslos]) Ich bitte um die Gegenprobe. (Dagegen: Bündnis Deutschland) Stimmenthaltungen? (CDU, Abgeordneter Sven Lichtenfeld [fraktionslos]) Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt das Gesetz in erster Lesung. Meine Damen und Herren, damit sind wir am Ende der Tagesordnung angelangt. Ich schließe die Sitzung. (Schluss der Sitzung um 17:48 Uhr) Schriftlich vom Senat beantwortete Anfragen aus der Fragestunde der Bürgerschaft (Landtag) vom 18. April 2024 Anfrage 7: Das Mercosur-Freihandelsabkommen – Jüngst erklärt die französische Regierung die EU-Verhandlungen zum MercosurFreihandelsabkommen als gescheitert Anfrage des Abgeordneten Thore Schäck und Fraktion der FDP vom 7. März 2024 Wir fragen den Senat: 1. Wie bewertet der Senat die aktuellen Verhandlungen des MercosurFreihandelsabkommens aus der Bremer Perspektive? 2. Welche Potenziale sieht der Senat im Mercosur-Freihandelsabkommen für das Bundesland Bremen als Exportstandort mittel- bis langfristig? 3. Welche Maßnahmen und Möglichkeiten sieht der Senat, um aus Bremen heraus Impulse für eine effektivere Umsetzung des Freihandelsabkommens zu setzen? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Zu dem Handelsteil des Assoziierungsabkommens zwischen der Europäischen Union und den Staaten des sogenannten Mercosur, also Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay wurde Mitte 2019 eine politische Einigung erzielt. Seitdem wird über Zusatzvereinbarungen verhandelt, vor allem zu den Fragen von Nachhaltigkeits-, Sozial- und Menschenrechtsstandards. Wie auch die Bundesregierung befürwortet der Senat einen schnellen und ehrgeizigen Abschluss von bilateralen Abkommen wie Mercosur. Sollten durch einige Monate Verzögerung zum jetzigen Zeitpunkt aber substanzielle Verbesserungen in den Zusatzvereinbarungen erreicht werden können, begrüßt der Senat dies ausdrücklich. Zu Frage 2: Grundsätzlich sind Freihandelsabkommen mit den damit einhergehenden verlässlichen Regelungen zwischen den Partnern und der Öffnung der entsprechenden Märkte für einen international orientierten Handelsstandort wie Bremen und insbesondere die hier agierenden Unternehmen wichtig und positiv zu beurteilen. Dies gilt insbesondere auch vor dem Hintergrund der zunehmenden Bedeutung der Diversifizierung von Lieferketten und Absatzmärkten. In den Jahren 2021 bis 2023 lag der Anteil des Wertes der bremischen Ausfuhren in die Mercosur-Staaten allerdings jeweils bei unter 0,5 Prozent der Gesamtausfuhren aus Bremen und der Anteil des Wertes der Einfuhren aus den Mercosur-Staaten nach Bremen an den Gesamteinfuhren zwischen vier und fünf Prozent. Bislang spielen die Mercosur-Staaten für den bremischen Außenhandel also noch keine bedeutende Rolle, hier besteht noch deutliches Ausbaupotenzial. Zu Frage 3: Der Senat sieht zurzeit weder den inhaltlichen Sinn noch die verfahrenstechnische Möglichkeit, maßgebliche Impulse für eine effektivere Umsetzung des Freihandelsabkommens zu erwirken. Anfrage 8: Weiterentwicklung und Umsetzung des Landesaktionsplans gegen Homo-, Trans- und Interphobie Anfrage der Abgeordneten Selin Arpaz, Mustafa Güngör und Fraktion der SPD vom 7. März 2024 Wir fragen den Senat: 1. Welche Schritte hat der Senat bereits unternommen, um in einem gemeinsamen Prozess mit Vertreter:innen der LGBTIQ*-Community den Landesaktionsplan neu aufzulegen? 2. Auf welche Weise gedenkt der Senat die queerpolitischen Belange ressortübergreifend zu berücksichtigen? 3. Wie weit ist der Senat damit, in jedem Ressort eine Zuständigkeit für die Umsetzung des Landesaktionsplans zu benennen? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Auf den letzten beiden Sitzungen des Queerpolitischen Beirats im November 2023 und März 2024 wurde ausgiebig über die Fortschreibung des Landesaktionsplans und ein Format der Beteiligung gesprochen. Das Beteiligungsformat hatten die stimmberechtigten Mitglieder zuvor in einem Workshop erarbeitet und auf der Sitzung im März 2024 vorgestellt. Im Kern haben die Träger sich bereit erklärt, mit Ihrer Expertise den Ressorts und dem Magistrat für Fragen zur Verfügung zu stehen. Dafür sind – neben den Queerpolitischen Beiratssitzungen – gesonderte Termine vorgesehen. Aber auch darüber hinaus kann die Expertise angefragt werden. Zu Frage 2: Queerpolitische Belange sind Querschnittsthemen, die alle Ressorts und die jeweiligen Bereiche betreffen. Alle Ressorts wurden dazu aufgefordert, Ansprechpersonen für den Queerpolitischen Beirat zu benennen. Die ressortübergreifende Arbeit wird vor allem durch die gemeinsame Arbeit im Queerpolitischen Beirat und die Beteiligung an der Fortschreibung des Landesaktionsplans gestärkt. Zu Frage 3: An den Sitzungen des Queerpolitischen Beirats nehmen grundsätzlich alle Ressorts teil. Die überwiegende Mehrheit der Ressorts hat Ansprechpersonen benannt. In den übrigen Fällen befindet sich die Benennung im Prozess. Anfrage 9: Internationaler Studiengang Pflege Anfrage der Abgeordneten Janina Strelow, Arno Gottschalk, Ute Reimers-Bruns, Mustafa Güngör und Fraktion der SPD vom 7. März 2024 Wir fragen den Senat: 1. Wie bewertet der Senat den Abschluss der ersten sechs Absolvent:innen des Internationalen Studiengangs Pflege der Hochschule Bremen in pflegeund wissenschaftspolitischer Hinsicht? 2. Wie stark ist der Studiengang derzeit ausgelastet, welche Entwicklungstendenz zeichnet sich dabei ab und welche Notwendigkeit und Möglichkeiten sieht der Senat zur Nachsteuerung im Marketing des Studiengangs? 3. Welche Erkenntnisse hat der Senat zu der erfolgreichen Aufnahme einer Beschäftigung im Land Bremen und den Arbeitsfeldern der Absolvent:innen? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Mit dem Abschluss der ersten Absolvent:innen im Internationalen Studiengang Pflege wurde ein Meilenstein bei der Akademisierung der Gesundheitsfachberufe sowie beim Aufbau des Gesundheitsschwerpunkts an der Hochschule Bremen erreicht. Die Hochschule zählt damit zu den Vorreitern beim Aufbau akademischer Angebote für systemrelevante Berufe im Gesundheitssektor. Die ersten Absolvent:innen tragen wesentlich zur weiteren Entwicklung des gesamten Studienablaufs bei. Außerdem stellen die Absolvent:innen mit ihrem Abschluss eine qualitativ hochwertige pflegerische Versorgung sicher. Sie verfügen über umfassende fachliche Kompetenzen für die Pflege von Erwachsenen, Kindern und älteren Menschen auf akademischem Niveau und können in komplexen Pflegesituationen eigenständig und evidenzbasiert handeln und eine aktive Rolle etwa in der Weiterentwicklung von Versorgungsprozessen übernehmen. Zu Frage 2: Im Internationalen Studiengang Pflege stehen 40 Studienplätze für Studienanfänger:innen pro Jahr zur Verfügung. Ein Studienbeginn ist regelmäßig zum Winter- sowie zum Sommersemester möglich. Der Studiengang ist im bundesweiten Vergleich gut nachgefragt und die Auslastung konnte auf 83 Prozent gesteigert werden. Als ein entscheidender Faktor zur Attraktivitätssteigerung des Studiums wird das Inkrafttreten des Pflegestudiumstärkungsgesetzes zum Januar 2024 gesehen. Damit haben die Studierenden Anspruch auf den Abschluss eines Ausbildungsvertrags mit einer entsprechenden Vergütung. Es ist davon auszugehen, dass diese Änderung einen positiven Effekt auf die Bewerber:innenlage haben wird. Perspektivisch sind passende Karrierewege in der beruflichen Praxis wichtig, die den fachlichen Kompetenzen der Absolvent:innen angemessen Rechnung tragen. Zur Vermarktung des Studiengangs kann festgehalten werden, dass die Internationalität und der ausgeprägte Forschungsbezug des Studiengangs bereits Alleinstellungsmerkmale des Bremer Angebots darstellen. Zu Frage 3: Nach Kenntnisstand des Senats haben Absolvent:innen ein Masterstudium, eine Anstellung in Niedersachsen aufgenommen beziehungsweise fortgeführt oder sind innerhalb Bremens beschäftigt. Aufgrund der geringen Anzahl der bisherigen Absolvent:innen wird darauf hingewiesen, dass keine Repräsentativität gewährleistet ist, um belastbare Aussagen treffen oder Trends ableiten zu können. Anfrage 10: Auswirkungen der konjunkturellen Eintrübung auf den Arbeitsmarkt in den Ingenieur- und Informatikerberufen in Bremen Anfrage des Abgeordneten Thore Schäck und Fraktion der FDP vom 7. März 2024 Wir fragen den Senat: 1. Wie bewertet der Senat die Auswirkungen der konjunkturellen Eintrübung auf den Arbeitsmarkt in den Ingenieur- und Informatikerberufen in Bremen? 2. Welche konkreten Folgen ergeben sich nach Auffassung des Senats für den MINT-Bereich (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften, Technik) aufgrund der aktuellen wirtschaftlichen Entwicklung? 3. Welche Maßnahmen und Möglichkeiten sieht der Senat, um kurzfristig Studiengänge sowie den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt im Bereich von MINT-Berufen in Bremen zu fördern? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Der Senat bewertet die Auswirkungen der konjunkturellen Eintrübung auf den Arbeitsmarkt in den Ingenieur- und Informatikerberufen im Land Bremen als herausfordernd. Die Arbeitslosigkeit hat in den Ingenieur- und Informatikberufen im Jahr 2023 zugenommen, allerdings regional sowie fachspezifisch in unterschiedlichem Maße. Unternehmen bemühen sich aber nach Beobachtungen des Senats, Fachkräfte auch in wirtschaftlich schwierigeren Zeiten zu halten, im Wesentlichen weil die „Fachkräftelücke“ sich zwar konjunkturell verringert hat, die Engpässe aber aller Voraussicht nach mittelfristig wieder zunehmen werden. Nach dem jüngsten Ingenieurmonitor des Deutschen Instituts für Wirtschaft und des Vereins Deutscher Ingenieure ist im dritten Quartal 2023 in Niedersachsen und Bremen die Arbeitslosigkeit in den Ingenieurund Informatikberufen wie auch deutschlandweit angewachsen. Der Anstieg hat hier aber lediglich 6,9 Prozent gegenüber dem Vorjahresquartal betragen. Das ist der niedrigste Wert bundesweit. Im Durchschnitt ist die Arbeitslosigkeit in den Ingenieur- und Informatikberufen in 2023 im Bundesgebiet um 13,9 Prozent angestiegen. Im Land Bremen hat die Zahl arbeitsloser Ingenieurinnen und Ingenieure zwischen Februar 2023 und Februar 2024 um zehn Personen auf 445 zugenommen und die Zahl der arbeitslosen Fachkräfte in der Informatik um 54 auf 442. Dem stehen 304 offene Stellen in der Informatik und 316 offene Stellen in den Ingenieurberufen gegenüber. Über einen längeren Zeitraum betrachtet wächst der Arbeitsmarkt in beiden Bereichen deutlich: In den fünf Jahren von Mitte 2018 bis Mitte 2023 hat das Beschäftigungsvolumen um fast 4 000 auf mehr als 23 000 Stellen zugenommen. Der Anteil weiblicher Fachkräfte lag dabei in den Ingenieurberufen bei 18,6 Prozent, in der Informatik bei 15,5. Zu Frage 2: Angesichts der aktuellen wirtschaftlichen Entwicklung erwartet der Senat, dass trotz konjunktureller Eintrübungen der Engpass an Fachkräften im gesamten MINT-Bereich weiter zunehmen wird. Gleichzeitig hat sich die Zahl der Arbeitslosen im MINT-Bereich von Februar 2023 bis Februar 2024 um rund zehn Prozent auf 3 200 Personen erhöht, darunter 16,6 Prozent Frauen. Die Zahl der bei der Bundesagentur für Arbeit (BA) gemeldeten offenen Stellen hat im selben Zeitraum um rund 1,5 Prozent auf 2 200 abgenommen. Der Senat geht davon aus, dass bereits derzeit die Nachfrage das Angebot an Arbeitskräften im MINT-Bereich übersteigt. Diese Annahme wird durch eine Langfristbetrachtung gestützt, in der die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in MINT-Berufen im Land Bremen von Mitte 2018 bis Mitte 2023 um 3 600 auf 76 800 gestiegen ist, wobei rund 15,9 Prozent Frauen waren. Zu Frage 3: Die Hochschulen der Landes Bremen halten ein umfangreiches und vielfältiges Studienangebot in den Ingenieurwissenschaften und der Informatik vor. Für eine Ausweitung sieht der Senat keinen Bedarf. Zentral ist derzeit eine zielgenaue Nachsteuerung und Nutzung vorhandener Studienangebote, besonders in den Ingenieurwissenschaften, die bundesweit immer weniger nachgefragt werden. In den Fokus geraten dabei die Attraktivität des Studienangebots, die Anschlussfähigkeit von Masterstudiengängen, der Abbau von Hürden für den Hochschulzugang, die Gewinnung ausländischer Studierender, die Ansprache und Förderung von Frauen wie auch das Studierendenmarketing. Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration fördert die Berufsorientierung für MINT-Berufe insbesondere auch für Mädchen und Frauen. Die Jugendberufsagentur Bremen-Bremerhaven fördert Berufsorientierung und Berufsabschlüsse. Überdies werden die Angebote „Tandem Power“ und „Digital Impact Lab“ unterstützt, die auf IT-Berufe und IT-Kompetenzen ausgerichtet sind. Zudem wird die Aufstiegsfortbildungsprämie des Landes zu einem größeren Teil von Fachkräften mit Meistertitel in technischen Berufen sowie von Technikerinnen und Technikern genutzt. Die Landesagentur für berufliche Weiterbildung berät darüber hinaus generell zu den MINT-Berufen. Nicht zuletzt unterstützt die Senatorin für Kinder und Bildung die Schulen hinsichtlich ihrer Weiterentwicklung der MINT-Angebote. So gibt es unter anderem zertifizierte MINT-Schulen mit entsprechenden Förderangeboten. Das Fach Informatik wird zudem zukünftig in der Stundentafel der Sekundarstufe I verankert werden. Anfrage 11: Wie demenzsensibel ist die Krankenhausversorgung im Land Bremen? Anfrage der Abgeordneten Ole Humpich, Thore Schäck und Fraktion der FDP vom 7. März 2024 Wir fragen den Senat: 1. Inwieweit verfügen die Krankenhäuser im Land Bremen über Konzepte und/oder Projekte, die eine angemessene Versorgung von Patienten mit Demenz sicherstellen und zugleich Ärzte und Pflegekräfte entlasten? 2. Inwieweit sind Demenzbeauftragte in Bremer Krankenhäusern tätig und wie bewertet der Senat deren Rolle? 3. Wie sind die Krankenhäuser im Land Bremen aus Sicht des Senats auf die Bedürfnisse von Menschen mit Demenz vorbereitet und welche Handlungsbedarfe zur Verbesserung der Versorgungssituation werden gesehen? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Die Krankenhäuser sind gemäß § 23 Absatz 2 des Bremischen Krankenhausgesetzes verpflichtet, für bestimmte Patientengruppen gesonderte Behandlungskonzepte vorzuhalten. Es verfügen alle Krankenhäuser über solche Behandlungskonzepte, die zumindest teilweise auch die besonderen Anforderungen bei der Versorgung von Patient:innen mit einer demenziellen Erkrankung aufgreifen. Wie sehr diese Konzepte eine angemessene Versorgung sicherstellen und/oder das Personal entlasten, kann pauschal nicht festgestellt werden. Dies hängt von mehreren Umständen wie beispielsweise der Ausprägung der Erkrankung oder der tatsächlichen Umsetzung der Konzepte im Klinikalltag ab. Zu Frage 2: Nach Kenntnis des Senats verfügen nicht alle Krankenhäuser über Demenzbeauftragte. Durch den Einsatz von Demenzbeauftragten kann eine flächendeckende Optimierung der Versorgungsprozesse für die Patient:innen mit einer demenziellen Erkrankung erreicht und die Entwicklung zu demenzsensiblen Krankenhäusern forciert werden. Neben individuellen krankenhausinternen Unterstützungsleistungen kann der Einsatz von Demenzbeauftragten auch dazu beitragen, Behandlungserfolge zu sichern, Komplikationen zu reduzieren und die Länge des Krankenhausaufenthaltes weitestgehend zu reduzieren. Der Senat wird prüfen, ob im Rahmen der nächsten Novellierung des Bremischen Krankenhausgesetzes – noch in diesem Jahr – eine entsprechende gesetzliche Vorgabe sinnvoll ist. Zu Frage 3: Die Krankenhäuser beschäftigen sich schon seit mehreren Jahren mit Fragen rund um die Versorgung von Patient:innen mit einer demenziellen Erkrankung. Insbesondere ausgehend von den Bremer Empfehlungen zur Versorgung von Menschen mit Demenz im Krankenhaus aus dem Jahr 2014, der kontinuierlichen Arbeit der Landesinitiative Demenz (LinDe) mit Fortbildungen, Schulungen und Fachtagungen sowie unter Berücksichtigung der Handlungsempfehlungen im Geriatriekonzept des Landes aus dem Jahr 2018, haben die Krankenhäuser ihre Versorgungsstrukturen stetig weiterentwickelt und den Bedürfnissen dieser Patient:innengruppe angepasst. Insbesondere Krankenhäuser, die über eine geriatrische Fachabteilung oder spezielle „Demenzbegleiter:innen“ verfügen, sind hier besonders gut aufgestellt. Aufgrund der besonderen Anforderungen bei der Versorgung von Patient:innen mit einer demenziellen Erkrankung ist und bleibt eine kontinuierliche Fort- und Weiterbildung des Krankenhauspersonales von essenzieller Bedeutung. Krankenhäuser und weitere Leistungserbringer sowie das Gesundheitsressort stehen über den Verein Landesinitiative Demenz (LinDe) im Dialog, um sich zu dieser Thematik auszutauschen und Fortbildungen zu organisieren. Über diesen Dialog eruiert das Gesundheitsressort fortlaufend Handlungsbedarfe. Zuletzt hat sich der Bedarf konkretisiert, für Angehörige der Pflegeberufe zukünftig eine Fachweiterbildung „Geriatrie“ zu schaffen, um unter anderem noch stärker für das Thema Demenz zu sensibleren und zusätzlich zu qualifizieren. Anfrage 12: Wertstoffe nach Feuerbestattungen Anfrage der Abgeordneten Holger Fricke, Jan Timke und Fraktion Bündnis Deutschland vom 7. März 2024 Wir fragen den Senat: 1. Wie viele Erdbestattungen (Sargbestattungen), Feuerbestattungen (Urnenbestattungen) und Seebestattungen wurden im Land Bremen zwischen 2019 und 2023 vorgenommen (bitte die Zahlen getrennt nach Jahren sowie den Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven ausweisen)? 2. Welche Edelmetalle fallen nach der Einäscherung von Leichen in den Krematorien des Landes Bremen regelmäßig an und welchen Wert hatten diese Überreste in den Jahren 2019 bis 2023 (bitte getrennt nach Jahren sowie den Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven aufschlüsseln)? 3. Wem fließen die Erlöse aus dem Verkauf der werthaltigen Überreste aus Frage 2 zu und wo ist der Umgang mit diesen Wertstoffen für das Land Bremen gesetzlich geregelt? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Bremerhaven: In der Stadt Bremerhaven gab es in den jeweiligen Jahren folgende Beisetzungen: 2019: Seebestattungen: 158. Erdbestattungen: 198. Urnenbestattungen: 523. 2020: Seebestattungen: 155. Erdbestattungen: 207. Urnenbestattungen: 607. 2021: Seebestattungen: 193. Erdbestattungen: 197. Urnenbestattungen: 553. 2022: Seebestattungen: 225. Erdbestattungen: 200. Urnenbestattungen: 612. 2023: Seebestattungen: 244. Erdbestattungen: 192. Urnenbestattungen: 534. Bremen: In der Stadt Bremen gab es in den jeweiligen Jahren folgende Beisetzungen: 2019: Seebestattungen: 130. Erdbestattungen: 682. Urnenbestattungen: 3 412. 2020: Seebestattungen: 114. Erdbestattungen: 746. Urnenbestattungen: 3 554. 2021: Seebestattungen: 94. Erdbestattungen: 717. Urnenbestattungen: 3 392. 2022: Seebestattungen: 119. Erdbestattungen: 757. Urnenbestattungen: 3 615. 2023: Seebestattungen: 127. Erdbestattungen: 728. Urnenbestattungen: 3 479. Zu Frage 2: In der Stadt Bremerhaven und der Stadt Bremen fallen die Edelmetalle Gold, Silber, Platin und Palladium an. In Bremerhaven hatten die angefallenen Metalle in den jeweiligen Jahren folgenden Wert: 2019: 26 256,96 Euro. 2020: 72 685,79 Euro. 2021: 102 672,79 Euro 2022: 41 552,35 Euro. 2023: 76 400,03 Euro. In Bremen hatten die angefallenen Metalle in den jeweiligen Jahren folgenden Wert: 2019: 153 254,25 Euro. 2020: 170 232,97 Euro. 2021: 164 216,92 Euro. 2022: 245 662,55 Euro. 2023: 158 676,92 Euro. Zu Frage 3: Im Land Bremen gibt es keine besondere gesetzliche Grundlage bezüglich dem Umgang mit diesen Wertstoffen. Die Erlöse aus dem Verkauf der werthaltigen Metalle fließen in Bremerhaven dem Magistrat der Stadt Bremerhaven und in Bremen dem Umweltbetrieb Bremen zu. Diese Erlöse dienen der Entgeltstabilität für die durchzuführenden Einäscherungen. Das Aneignungsrecht wird im Falle einer Trennung und vollständigen oder teilweisen Entnahme und stofflichen Verwertung auf das Krematorium Bremerhaven beziehungsweise das Krematorium Bremen schriftlich übertragen. Auf dem Auftrag zur Feuerbestattung hat das Gartenbauamt Bremerhaven beziehungsweise der Umweltbetrieb Bremen eine entsprechende Erklärung aufgenommen, die von den Angehörigen unterzeichnet wird. Mit der Unterschrift verzichten die Angehörigen auf ihr Aneignungsrecht. Anfrage 13: Steuerprüfungen bei Millionär:innen Anfrage der Abgeordneten Tim Sültenfuß, Klaus-Rainer Rupp, Sofia Leonidakis, Nelson Janßen und Fraktion DIE LINKE vom 7. März 2024 Wir fragen den Senat: 1. Wie viele Außenprüfungen wurden bei Steuerpflichtigen mit bedeutenden Einkünften in Bremen im Jahr 2023 durchgeführt und in welcher Höhe sind dadurch zusätzliche Steuer- und Zinseinnahmen eingenommen worden? 2. Wie hoch war im Jahr 2023 die durchschnittliche Mehreinnahme pro durchgeführter Außenprüfung bei Steuerpflichtigen mit bedeutenden Einkommen? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Das Finanzamt für Außenprüfung hat im Jahr 2023 insgesamt drei Betriebsprüfungen bei Steuerpflichtigen mit bedeutenden Einkünften abgeschlossen. Es wurden Mindersteuern in Höhe von 15 628 Euro und Verluständerungen in Höhe von 518 454 Euro festgestellt. Bei den Verluständerungen handelt es sich um negative Einkünfte, wie zum Beispiel aus Kapitalvermögen oder aus privaten Veräußerungsgeschäften, die im Rahmen der Prüfungen reduziert wurden. Zu Frage 2: Die Finanzbehörden haben nach Maßgabe der Gesetze die Steuern gleichmäßig festzusetzen, das heißt die Betriebsprüferinnen und Betriebsprüfer prüfen die Besteuerungsgrundlagen sowohl zugunsten als auch zuungunsten der Steuerpflichtigen. Im vorliegendem Jahr betrugen die durchschnittlichen Mindereinnahmen pro durchgeführter Betriebsprüfung bei Steuerpflichtigen mit bedeutenden Einkünften 5 209 Euro. Anfrage 14: KulturPass – wird dieser in Bremen und Bremerhaven genutzt? Anfrage der Abgeordneten Kai-Lena Wargalla, Dr. Henrike Müller und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 8. März 2024 Wir fragen den Senat: 1. Wie viele junge Menschen in Bremen und Bremerhaven haben den KulturPass des Bundes bisher freigeschaltet, und wie oft wurde dieser durch die Nutzer:innen jeweils für welche Kultur-Kategorie genutzt? 2. Wie viele und welche Einrichtungen in Bremen und Bremerhaven ermöglichen den jungen Menschen eine Nutzung des KulturPasses? 3. Welche Kenntnisse hat der Senat, aus welchen Gründen noch nicht alle jungen Menschen und Einrichtungen den KulturPass nutzen, und was tut der Senat, um das Angebot des KulturPasses bekannter zu machen? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Die Freischaltung des KulturPass-Budgets war für den Jahrgang 2005 bis zum Stichtag 31. Dezember 2023 möglich. Der Jahrgang 2006 kann seit dem 1. März und bis zum 31. Dezember 2024 die Budgets aktivieren. Die Budgets können jeweils bis zum Ende des Folgejahres genutzt werden. Zum Stand 21. März 2024 haben nach Auskunft der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) deutschlandweit insgesamt 304 375 18-Jährige ihr KulturPass-Budget durch die Identifikation mit der Online-Ausweisfunktion freigeschaltet. Dabei haben rund 83,4 Prozent der Nutzenden eine freiwillige Ortsangabe gemacht, auf der die regionale Verteilung der Nutzenden beruht und aus der sich die Verteilungsquote auf die Bundesländer ergibt. Die 16,6 Prozent der Nutzenden, die keine Ortsangabe gemacht haben, wurden entlang des sich aus den Angaben der Nutzenden ergebenden Schlüssels hinzuaddiert. Zum Stand 21. März 2024 haben in Bremen und Bremerhaven demnach 1 858 18-Jährige ihr KulturPass-Budget durch die Identifikation mit der Online-Ausweisfunktion freigeschaltet und eine Ortsangabe gemacht. Rechnerisch entfallen zusätzlich 370 Personen, die keine Ortsangabe gemacht haben, auf Bremen und Bremerhaven, sodass sich insgesamt für Bremen und Bremerhaven 2 228 KulturPass-Nutzende ergeben. Zum Stand 21. März 2024 haben die Jugendlichen in Bremen und Bremerhaven 16 884 Reservierungen von kulturellen Angeboten mit einem Gesamtwert von knapp 300 000 Euro getätigt. Die Reservierungen und Umsätze verteilen sich in absteigender Nutzungsreihenfolge auf die Kategorien Bücher (8 173 Reservierungen), Kino (7 178 Reservierungen), Konzerte und Bühne (1 350 Reservierungen), Museen und Parks (183 Reservierungen). Zu Frage 2: Zum Stand 21. März 2024 haben sich nach Auskunft der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien 132 Kulturanbietende in Bremen und Bremerhaven für den KulturPass registriert. Zu den Anbietenden zählen zahlreiche öffentliche und private Kultureinrichtungen aller Sparten, viele Buch- und Musikalienhandlungen und vor allem auch Veranstaltungsstätten von „umsonst und draußen“ über soziokulturelle Einrichtungen und Bürgerhäuser bis hin zur Messe Bremen und der Stadthalle Bremerhaven sowie zu kommerziellen Anbietern und Diskotheken. Hinzu kommen einige Kirchengemeinden und Einrichtungen der Universität Bremen, der Hochschule Bremen sowie der Schütting, das Die große Zahl und Bandbreite zeigt dem Senat, dass die Anbietenden, passend zu den durchaus erwartbaren zentralen Nutzungsinteressen der Jugendlichen, sich in Bremen und Bremerhaven an dem Angebot des KulturPasses rege beteiligen. Zu Frage 3: Der Senat hat das Angebot durch Pressemitteilung und über Websites öffentlich bekannt gemacht, einschließlich auf den Kanälen der verschiedenen sozialen Medien. Daraufhin haben diverse Medien dieses Thema in ihrer Berichterstattung aufgenommen. Der Kultursenator hat zudem die Kultureinrichtungen im Land Bremen aufgerufen, sich am KulturPass der BKM zu beteiligen. In den Schulen wird es ebenfalls vorgestellt, wie auch in zahlreichen Onlinepublikationen verschiedenster Einrichtungen. Kenntnisse, warum nicht alle Jugendlichen das Angebot nutzen, hat der Senat keine. Dass es dabei an einem fehlenden Bekanntheitsgrad liegt, ist im Großen und Ganzen zu bezweifeln, kann aber individuell auch nicht ausgeschlossen werden. Es handelt sich um ein freiwilliges Angebot, sowohl für die Anbietenden als auch für die Nutzer:innen. Anfrage 15: Untätigkeitsklagen gegen die verschiedenen Fachbereiche und Ämter des Sozialressorts in Land und Kommune Anfrage der Abgeordneten Sigrid Grönert, Frank Imhoff und Fraktion der CDU vom 11. März 2024 Wir fragen den Senat: 1. Wie viele Klagen wegen Untätigkeit wurden gegen welche Bereiche und Ämter des Sozialressorts (bitte konkret aufschlüsseln) in den Jahren 2022 und 2023 eingereicht und wie vielen davon konnte im Eilverfahren abgeholfen werden? 2. Welche Kosten sind aus den Untätigkeitsklagen unter Frage 1 in den Jahren 2022 und 2023 für welche Stellen entstanden und welche Folgen haben diese? 3. Aus welchen Gründen kommt es zu diesen Klagen und durch welche Maßnahmen können sie zukünftig verhindert werden? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Im Jahr 2022 hat es 121 Untätigkeitsklagen gegeben, davon 95 gegen das Amt für Soziale Dienste (AfSD) und 26 gegen das Amt für Versorgung und Integration. Im Jahr 2023 hat es 247 Untätigkeitsklagen gegeben, davon 220 gegen das Amt für Soziale Dienste und 27 gegen das Amt für Versorgung und Integration. Eilverfahren sind im Bereich der Untätigkeitsklagen rechtlich nicht vorgesehen. Zu Frage 2: Im Amt für Versorgung und Integration sind im Zusammenhang mit Untätigkeitsklagen im Jahr 2022 Kosten in Höhe von 3 100 Euro entstanden und im Jahr 2023 Kosten in Höhe von 1 400 Euro. Für das AfSD kann eine Gesamtsumme für die durch Untätigkeitsklagen entstandenen Kosten nicht ermittelt werden, weil aufgrund der verschiedenen Rechtsgebiete eine Vielzahl von Haushaltsstellen betroffen ist. Grundsätzlich liegen die Kosten für eine Untätigkeitsklage beim Sozialgericht bei 238 Euro und beim Verwaltungsgericht bei 366 Euro. Diese Beträge können im Einzelfall jedoch variieren, zum Beispiel, wenn es mehrere Beteiligte gibt. Zu Frage 3: Die Untätigkeitsklagen betreffen in der Regel die Dauer der Bearbeitungs- beziehungsweise Rückmeldezeiten. Diese sind in aller Regel bedingt durch die Arbeitsbelastung in den Fachdiensten der Ämter. Immer wieder kommt es zu Belastungsspitzen bei den Fallzahlen, die bei gleichbleibendem Personalvolumen zu Verzögerungen in der Bearbeitung führen. Beide Ämter sind bemüht, durch Veränderungen in der Ablauforganisation sowie Personalumsteuerung diese Verzögerungen zu reduzieren. Im Amt für Versorgung und Integration ist es mit erheblichen Anstrengungen gelungen, nach längerer Zeit sämtliche Vakanzen im ärztlichen Dienst wieder zu besetzen und dadurch Bearbeitungsdauern deutlich zu verkürzen. Mittelfristig wird die Digitalisierung der Verwaltungsabläufe Verfahren beschleunigen und die Zahl der Untätigkeitsklagen vermindern. Anfrage 16: Öffentliche Schutzräume im Land Bremen Anfrage des Abgeordneten Jan Timke und Fraktion Bündnis Deutschland vom 12. März 2024 Wir fragen den Senat: 1. Wie viele öffentliche Schutzräume für Kriegs- und Katastrophenfälle gibt es derzeit im Land Bremen und wie viele Menschen können in diesen Schutzräumen maximal untergebracht werden (bitte die Zahl getrennt nach Bremen und Bremerhaven ausweisen)? 2. Wie viele öffentliche Schutzräume sind im Land Bremen seit 1990 stillgelegt oder abgebaut worden und wie viele Plätze für die Unterbringung von Zivilisten sind dadurch weggefallen (bitte die Zahl getrennt nach Bremen und Bremerhaven ausweisen)? 3. Unterstützt der Senat die Forderung des Deutschen Städte- und Gemeindebundes an die Adresse der Bundesregierung, bessere Vorkehrungen zum Schutz der Bevölkerung im Fall eines militärischen Konflikts zu treffen und insbesondere geschlossene Bunker zu reaktivieren sowie neue Schutzräume zu bauen, und wenn ja, mit welcher Begründung? Antwort des Senats: Zu Frage 1: In der Stadtgemeinde Bremen sind derzeit zwei Schutzräume mit insgesamt 489 Plätzen dem Zivilschutz gewidmet. In Bremerhaven gibt es keine dem Zivilschutz gewidmeten Schutzräume. Zu Frage 2: Insbesondere seit dem Jahr 2007 wurden die öffentlichen Schutzräume des Bundes aufgrund veränderter Bedrohungslagen zurückabgewickelt und aus der Zivilschutzbindung entlassen. In der Stadtgemeinde Bremen waren dies insgesamt 99 Schutzräume mit 92 727 Schutzplätzen. Die Rückabwicklung der beiden verbliebenen Mehrzweckanlagen in der Stadtgemeinde Bremen ist seit 2022 in der Überprüfung durch die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben. Die übrigen 97 Schutzräume sind nicht mehr funktionsfähig. In Bremerhaven gab es sechs dem Zivilschutz gewidmete öffentliche Schutzbauten mit 2 872 Schutzplätzen. Davon befanden sich zwei in Bundeszuständigkeit und vier in kommunaler Zuständigkeit. Zu Frage 3: Das Land Bremen teilt die Forderung des Deutschen Städteund Gemeindebundes nach besseren Vorkehrungen zum Schutz der Bevölkerung im Fall eines militärischen Konflikts. Die veränderte Sicherheitslage erfordert deutlich intensivierte Investitionen des Bundes. Ob angesichts der veränderten Bedrohungslagen spezifische Schutzbauten erforderlich sind, ist noch Gegenstand der fachlichen Prüfung des Bundes und der Länder. Anfrage 17: Bearbeitungsdauer von Akteneinsichtsersuchen bei der Bremer Polizei Anfrage der Abgeordneten Dr. Wiebke Winter, Frank Imhoff und Fraktion der CDU vom 12. März 2024 Wir fragen den Senat: 1. Wie lange ist aktuell die durchschnittliche Bearbeitungsdauer hinsichtlich Akteneinsichtsersuchen bei der Bremer Polizei und wie hat sich diese in den letzten fünf Jahren entwickelt? 2. Welche Gründe liegen nach Kenntnis des Senats für die lange Bearbeitungsdauer von Akteneinsichtsersuchen vor? 3. Inwieweit ist der Senat mit der derzeitigen Bearbeitungsdauer von Akteneinsichtsersuchen zufrieden und falls er es nicht ist, wie will er diese perspektivisch verbessern? Antwort des Senats: Die Fragen 1 bis 3 werden zusammen beantwortet: Der Staatsanwaltschaft obliegt die Sachleitungsbefugnis für die Verfolgung von Straftaten und somit auch die Entscheidung über Akteneinsichtsersuchen im Rahmen laufender Ermittlungsverfahren. Akteneinsichtsersuchen, die bei den Polizeivollzugsbehörden eingehen, werden schnellstmöglich einem bestehenden Vorgang beziehungsweise der bestehenden Ermittlungsakte zugeordnet. Die entsprechende Akte wird in der Folge unverzüglich zuständigkeitshalber zur weiteren Erledigung an die Staatsanwaltschaft Bremen übersandt. Ob, wann, für wen und in welcher Reihenfolge Akteneinsicht gewährt wird, entscheidet der zuständige Dezernent der Staatsanwaltschaft nach pflichtgemäßem Ermessen. Die Anzahl und mithin auch die Bearbeitungsdauer eingegangener Akteneinsichtsersuchen werden statistisch nicht erfasst. Im Rahmen der ständigen Kontakte zwischen dem Präsidenten der Rechtsanwaltskammer und dem Justizressort ist die Bearbeitungsdauer von Akteneinsichtsgesuchen nicht als strukturelles Problem seitens der Anwaltschaft benannt worden. Dem Justizressort liegen auch keine weiteren Hinweise auf eine sachfremd lange Bearbeitung von Akteneinsichtsersuchen vor. Anfrage 18: Unterstützung des Geothermie-Ausbaus in Bremen Anfrage der Abgeordneten Hartmut Bodeit, Martin Michalik, Frank Imhoff und Fraktion der CDU vom 12. März 2024 Wir fragen den Senat: 1. Welche Ergebnisse sind beim Gespräch am 8. März 2024 zwischen dem Umweltressort mit der Initiative „ErdwärmeDich“ mit Beteiligung der Bremer Aufbaubank sowie den zuständigen Stellen in den senatorischen Ressorts für Wirtschaft und Finanzen zur Finanzierung einer Machbarkeitsstudie herausgekommen? 2. Wenn eine Teilfinanzierung der Machbarkeitsstudie über die Kreditvergabe durch die Bremer Aufbaubank sowie deren Absicherung durch die Freie Hansestadt Bremen mit dem Kumulierungsverbot der Richtlinie der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze nicht vereinbar ist, auf welche Finanzierungslösung hat man sich mit der Initiative „ErdwärmeDich“ geeinigt? 3. Inwiefern soll die anvisierte Machbarkeitsstudie auch Ergebnisse und Erkenntnisse bezüglich der technischen und wirtschaftlichen Machbarkeit des Einsatzes von Energienetzen im Bestand in Bremen und Bremerhaven liefern und wie werden diese in die kommunale Wärmeplanung integriert? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Im Rahmen des in der Anfrage angesprochenen Gesprächs vom 8. März 2024 ist die Frage erörtert worden, auf welche Weise die geplante Machbarkeitsstudie für ein Pilotprojekt zur Realisierung eines Anergienetzes finanziert werden kann. An dem Gespräch, zu dem die zuständige Fachabteilung der Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft eingeladen hatte, waren außerdem die Initiative „ErdwärmeDich“, die Bremer Aufbaubank sowie die zuständigen Stellen der Ressorts für Wirtschaft und Finanzen beteiligt. Das Gespräch hat ergeben, dass die zunächst in Aussicht genommene Finanzierungslösung, vonseiten der Initiative einen Antrag im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze zu stellen und zur Finanzierung des verbleibenden Anteils einen Kredit der Bremer Aufbaubank in Anspruch zu nehmen, unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Aspekte nicht zielführend erscheint. Zu Frage 2: Es ist vereinbart worden, alternative Finanzierungsmöglichkeiten zu prüfen. Da diese Prüfungen noch nicht abgeschlossen sind, können zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch keine Aussagen über die Finanzierungslösung getroffen werden. Zu Frage 3: Die geplante Machbarkeitsstudie für ein Pilotprojekt soll insbesondere Ergebnisse und Erkenntnisse in Bezug auf die Frage liefern, ob ein Anergienetz im Wohngebäudebestand technisch und wirtschaftlich realisierbar ist. Soweit diese Frage im Rahmen der Machbarkeitsstudie positiv beantwortet werden kann, wäre als nächster Schritt die Umsetzung des untersuchten Investitionsprojekts in dem ausgewählten Pilotgebiet in Angriff zu nehmen. Die Frage, ob und gegebenenfalls in welcher Weise Anergienetze in die kommunale Wärmeplanung integriert werden sollen, kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht beantwortet werden. Vor einer Beantwortung dieser Frage wären in jedem Fall zunächst die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie abzuwarten. Anfrage 19: „Verständlichkeit und Leichte Sprache“ in § 11 des Bremischen Behindertengleichstellungsgesetzes (BremBGG) Anfrage der Abgeordneten Sigrid Grönert, Frank Imhoff und Fraktion der CDU vom 12. März 2024 Wir fragen den Senat: 1. In welchen Bereichen haben Menschen mit geistigen oder seelischen Behinderungen bisher ihr Recht genutzt und den Wunsch geäußert insbesondere Bescheide, Allgemeinverfügungen, öffentlich-rechtliche Verträge und Vordrucke durch mündliche Erläuterungen oder in Leichter Sprache verständlich vorgelegt zu bekommen? Bitte geben Sie Beispiele und Zahlen an. 2. Hält der Senat das derzeitige Vorgehen, Unterlagen nur auf persönliches Verlangen mündlich zu erklären oder in Leichter Sprache bereitzustellen für sinnvoll und ausreichend, oder gibt es Überlegungen wie man Menschen mit geistigen oder seelischen Behinderungen einen einfacheren, schnelleren und diskriminierungsfreieren Zugang zu verständlichen Informationen ermöglichen könnte? 3. Was plant der Senat, um die Bereitstellung von Informationen in Leichter Sprache durch die Träger öffentlicher Gewalt weiter zu verbessern? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Anfragen und Wünsche dieser Art werden in den Ämtern und Behörden statistisch nicht erfasst. Daher liegen dem Senat in diesem Kontext keine konkreten Kenntnisse oder Daten vor. Zu Frage 2: Der Senat hält die derzeitige gesetzliche Regelung, die im Prinzip den persönlichen Kontakt zur Informationsweitergabe und zur Erläuterung vorsieht, für sinnvoll. Zudem wird kontinuierlich daran gearbeitet, dass Vorlagen und Vordrucke, vor allem aber auch Informationsmaterialien, leicht verständlich formuliert werden. Darüber hinaus stellt die Freie Hansestadt Bremen auf der Internetseite www.bremen.de zahlreiche Informationen in Leichter Sprache zur Verfügung. Im Sozialamt Bremerhaven erfolgen Erläuterungen in leichter und verständlicher Weise im Einzelfall. Zu Frage 3: Im Aus- und Fortbildungszentrum ist ein Kompetenzteam eingerichtet worden, das dazu beitragen soll, die Bereitstellung von Informationen in Leichter Sprache weiter zu verbessern. Dieses Team bietet unter anderem Fortbildungen zum Thema barrierefreie Kommunikation und Information in der Bremer Verwaltung an. So sollen Mitarbeitende und Studierende für das Thema sensibilisiert werden. Das Team berät und informiert mit dem Ziel, Serviceleistungen für Menschen mit geistigen oder seelischen Behinderungen in allen Bereichen zu verbessern. Anfrage 20: Entwicklung von Umschlag und Wettbewerbsfähigkeit der bremischen Häfen Anfrage der Abgeordneten Susanne Grobien, Thorsten Raschen, Frank Imhoff und Fraktion der CDU vom 13. März 2024 Wir fragen den Senat: 1. Wie bewertet der Senat, dass die bremischen Häfen im Jahr 2023 im Vergleich zum Spitzenjahr 2012 knapp ein Drittel ihres Umschlagsaufkommens (Gesamtumschlag, Containerumschlag und Automobilumschlag) verloren haben, wohingegen Rotterdam und Antwerpen-Brügge im gleichen Zeitraum in diesen Segmenten teils deutliche Zuwächse und Hamburg zumindest deutlich geringere Verluste zu verzeichnen hatten? 2. Mit welchen Strategien und Maßnahmen will der Senat den Rückgang des Umschlags in absoluten und relativen Zahlen über die bremischen Häfen stoppen und deren Wettbewerbsposition stärken? 3. Welche der dafür notwendigen investiven Mittel sind in den Haushaltsentwürfen für die Jahre 2024 und 2025 (einschließlich Wirtschaftspläne der Sondervermögen) finanziell hinterlegt und welche nicht? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Aufgrund seiner internationalen Ausrichtung unterliegt der Hafen- und Logistiksektor einer Vielzahl externer Einflüsse. Die wirtschaftliche Situation und das geopolitische Umfeld des Jahres 2012 lassen sich nicht mit der aktuellen Wirtschaftslage und dem politischen Umfeld vergleichen. So war das deutsche Wirtschaftswachstum nach der weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise deutlich stärker als dies nach der Coronakrise der Fall ist. Weiterhin wird die bundesdeutsche Wirtschaft immer stärker von Dienstleistungsbranchen getragen. Das geopolitische Umfeld führt und führte zu veränderten Transportketten und -volumen. Wurden im Jahr 2012 noch knapp 9 Prozent, dies entsprach 7,3 Millionen Tonnen, des Gesamtumschlages mit Russland erzielt, so ist aktuell der Seeverkehr mit Russland fast vollständig zum Erliegen gekommen. Im Vergleich von 2012 zu 2022 ist die inländische Produktion von Personenkraftfahrzeugen um über 35 Prozent zurückgegangen, da immer stärker in den Zielmärkten produziert wird. Fast parallel zu diesem Rückgang entwickelte sich der Bremerhavener Automobilumschlag mit minus 31 Prozent. Der Bremerhavener Containerumschlag trägt wesentlich zum Gesamtergebnis in Tonnen bei. Aufgrund der immer noch ausstehenden Außenweservertiefung verfügt Bremerhaven mittlerweile gegenüber Hamburg, Antwerpen und Rotterdam über die geringsten maximal möglichen tideunabhängigen Tiefgänge. Hierbei sind nicht nur die nominalen Maximaltiefgänge zu berücksichtigen, sondern auch die Größe des Tidefensters im tideabhängigen Verkehr. Pro 0,5 Meter mehr möglichen Tiefgang kann bei Ultra-Großcontainerschiffen mit einer zusätzlichen Ladekapazität von bis zu 1 000 TEU ausgegangen werden. Durch die Inbetriebnahme der Maasvlake II im Jahr 2015 in Rotterdam und der in Folge der Scheldevertiefung durchgeführten Umstrukturierungen im Antwerpener Hafen werden Rotterdam und Antwerpen-Brügge verstärkt als europäische Feederdrehscheiben genutzt. Der überproportionale Rückgang im Bremerhavener Containerverkehr resultiert aus massiven Verlusten im Schiff-Schiff-Umschlag. Im Bremerhavener Containerhinterland sind diese Rückgänge wesentlich geringer. Die Jahresergebnisse des Jahres 2023 lassen sich im Fall AntwerpenBrügge nicht mit denen des Jahres 2012 direkt vergleichen. Im April 2022 fusionierten die Häfen Antwerpen und Zeebrugge zum „Port of AntwerpBruges“. Seit dem Jahr 2022 werden die Umschlagsergebnisse nur noch für Antwerpen-Bruges veröffentlicht. Die zum Teil deutlichen Ladungszuwächse des Hafens Antwerpen-Bruges resultieren aus dieser Fusion. Zu Frage 2: Die zukünftig geplanten Bremer Hafeninvestitionen sind in dem, mit breiter Mehrheit im Hafenausschuss verabschiedeten, Hafenentwicklungskonzept 2035 (HEK 2035) beschrieben. Als besonders umschlagswirksame Vorhaben seien hier für den Geschäftsbereich Container die Projekte „Anpassung der Kajeninfrastruktur CT I bis IIIa“, „Fahrrinnenanpassung der Außenweser“ sowie „Digitale Außenweser“ genannt. Für die Erschließung neuer Umschlagspotenziale sind hier insbesondere die Projekte „Südlicher Fischereihafen“ und „Neustädter Hafen“ zu nennen. Beide Hafenstandorte beinhalten Potenziale im Rahmen der Energiewende, dem zentralen Baustein der deutschen Klimaschutzpolitik. Beispielhaft seien hier die Umschläge von Windenergieanlagen genannt. Flankiert werden diese Vorhaben von umfangreichen, vorgesehenen Investitionen in das umweltfreundliche Hafeneisenbahnsystem sowie die nationalen und internationalen Marketingaktivitäten der bremenports. Diese beinhalten mit dem Ziel der Sichtbarmachung der Leistungsfähigkeit der Häfen unter dem Claim „Ports with Passion“ vielfältige Veranstaltungen in Kundennähe, also im Süden Deutschlands sowie den benachbarten Ländern. Zu Frage 3: Die Wirtschaftspläne der Sondervermögen Häfen und Fischereihäfen beinhalten für einige der im HEK 2035 beziehungsweise unter Frage 2 genannten Projekte im wesentlichen Planungsmittel. Die notwendigen ES-Bau beziehungsweise EW-Bau lagen für die laufenden Haushaltsentwürfe noch nicht zur Beschlusslage vor. Sobald diese beschlussfähig vorliegen, werden diese den Gremien beziehungsweise dem Haushaltsgesetzgeber zur Entscheidung übermittelt. Hier sind insbesondere die Kajenanpassung CT I bis IIIa, die Kajenertüchtigung im Kaiserhafen III 2BA, der laufende Ausbau im Kalihafen für den Schwergutumschlag, der Ausbau der Bremischen Hafeneisenbahn, die Fortsetzung des LandstromProgramms sowie die Planung des EnergyPorts im südlichen Fischereihafen, zu nennen. Anfrage 21: Mehrausgaben für Beamte wegen Bürgergelderhöhung Anfrage des Abgeordneten Jan Timke und Fraktion Bündnis Deutschland vom 13. März 2024 Wir fragen den Senat: 1. Mit welchen Mehrausgaben für die Bezüge von Beamten im Land Bremen rechnet der Senat in den Jahren 2024 und 2025 aufgrund der Anhebung des Bürgergeldes zum 1. Januar 2024, um das verfassungsrechtlich vorgeschriebene Abstandsgebot einzuhalten (bitte getrennt nach Jahren sowie dem Land und den Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven ausweisen)? 2. Wie viele Beamtinnen und Beamte werden in den Genuss der Erhöhung Ihres Gehalts aus Frage 1 kommen und mit welchem Anstieg der Bezüge ist im Durchschnitt zu rechnen? 3. Wie gedenkt der Senat die Mehrausgaben, die infolge der steigenden Beamtenbezüge in 2024 und 2025 anfallen werden, zu finanzieren? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Ob neben der Übernahme des Tarifergebnisses im Bereich der TdL vom 9. Dezember 2023 auf die Besoldung darüber hinaus in Bezug auf Bürgergeldleistungen weitere besoldungsrechtliche Maßnahmen erforderlich sind, wird derzeit noch geprüft. Zu Frage 2: Die Anzahl der betroffenen Beamtinnen und Beamten und die durchschnittliche Entwicklung des Anstiegs der Bezüge werden nach Abschluss der Prüfung darstellbar sein. Zu Frage 3: Mögliche Mehrausgaben für den Bereich des Landes und der Stadtgemeinde Bremen sowie für die Polizei und Lehrkräfte der Stadtgemeinde Bremerhaven werden durch die allgemeine Tarifvorsorge abgedeckt und werden beim anstehenden Gesetzgebungsverfahren der Haushalte 2024/2025 berücksichtigt. Anfrage 22: „Digitaler Gewerbesteuerbescheid“ im Land Bremen Anfrage der Abgeordneten Theresa Gröninger, Jens Eckhoff, Frank Imhoff und Fraktion der CDU vom 19. März 2024 Wir fragen den Senat: 1. Inwiefern ist der „Digitale Gewerbesteuerbescheid“ über ELSTER, das heißt ein rechtsverbindlicher Steuerbescheid als PDF-Dokument in Verbindung mit einem strukturierten und standardisierten XML-Datensatz zum automatischen Datenabgleich, bei den Finanzämtern im Land Bremen verfügbar und der papiergebundene Gewerbesteuerbescheid abgeschafft? 2. Wenn nein, warum nicht, und ab wann wird dies der Fall sein? 3. Wenn ja, wie viele Unternehmen haben den digitalen Gewerbesteuerbescheid bisher jährlich in absoluten und relativen Zahlen in Anspruch genommen (bitte Zahlen für die Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven getrennt ausweisen)? Antwort des Senats: Die Fragen 1 bis 3 werden zusammen beantwortet: Ein digitaler Gewerbesteuerbescheid im PDF-A 3-Format mit eingebettetem XML-Datensatz über ELSTER ist in den Finanzämtern des Landes Bremen aktuell nicht verfügbar, da die Software hierfür noch nicht zur Verfügung steht. Die Festsetzung der Gewerbesteuer erfolgt in zwei Schritten: Im ersten Schritt ermitteln die Finanzämter den Gewerbesteuermessbetrag. Dieser wird den Gewerbetreibenden durch einen Gewerbesteuermessbetragsbescheid bekanntgegeben. Die Gemeinden erhalten über die Höhe des Gewerbesteuermessbetrags eine Mitteilung. Die Software für den ersten Schritt wird bundeseinheitlich programmiert und befindet sich derzeit in einer Test- und Pilotierungsphase. Somit können digitale Gewerbesteuermessbescheide und die digitalen Mitteilungen an die Gemeinden noch nicht flächendeckend erstellt werden. Der Einsatz erfordert noch einen hohen manuellen Nachbearbeitungsaufwand und ist aktuell nur für pilotierende Gemeinden und Gewerbetreibende möglich. Im Laufe des Jahres 2024 soll die Software allen Ländern zur Verfügung gestellt werden. Im zweiten Schritt wenden die Gemeinden auf den Gewerbesteuermessbetrag ihren individuellen Hebesatz an. Die Höhe der Gewerbesteuer wird den Gewerbetreibenden mittels Gewerbesteuerbescheid bekanntgeben. Die Erstellung eines digitalen Gewerbesteuerbescheids ist flächendeckend erst möglich, wenn alle circa 11 000 Gemeinden an ELSTER angebunden sind und ihre kommunalen Fachverfahren dazu ertüchtigt haben, die Daten aus den digitalen Mitteilungen medienbruchfrei weiterzuverarbeiten. Aktuell testen 50 Pilotgemeinden in Deutschland den digitalen Gewerbesteuerbescheid. Ein flächendeckender Einsatz wird nicht vor Ende 2025 erwartet. Anders als in den Flächenländern wird in den Stadtstaaten der Gewerbesteuerbescheid von den Finanzämtern erstellt. Die Software wird den Finanzämtern des Landes Bremen von der Freien und Hansestadt Hamburg zur Verfügung gestellt. Nach Auskunft Hamburgs bedarf es aktuell noch Anpassungen in der Programmierung. Mit einer Bereitstellung und einem Einsatz des digitalen Gewerbesteuerbescheids im PDF-A 3-Format mit eingebettetem XML-Datensatz über ELSTER ist in den Stadtstaaten vermutlich erst ab Mitte 2025 zu rechnen. Anfrage 23: Warum kann die Mobilitätssenatorin die einfachsten Fragen zum Deutschlandticket nicht beantworten? Anfrage der Abgeordneten Michael Jonitz, Frank Imhoff und Fraktion der CDU vom 26. März 2024 Wir fragen den Senat: 1. Wie bewertet der Senat den Umstand, dass die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung in der Fragestunde (Landtag) vom 14. März 2024 dem Parlament nicht erklären konnte, wie sich die 20,3 Millionen Euro, die nach derzeitiger Gesetzeslage jährlich als Landesanteil für das Deutschlandticket in den Haushalt eingestellt werden müssen, konkret zusammensetzen, obwohl diese Anschläge in den Haushaltsentwürfen 2024/2025 für den Produktplan 68 (Bau, Mobilität und Stadtentwicklung) enthalten sind und welche Erwartungshaltung hat der Senat an sich und seine Mitglieder, bedeutende Haushaltsanschläge im eigenen Zuständigkeitsbereich jederzeit detailliert erläutern zu können? 2. Seit wann existiert die bremische Arbeitsgruppe zur Prüfung und Abstimmung der Finanzierung, Organisation, technischen Abwicklung und Ausgestaltung des Deutschlandtickets, wer ist Mitglied dieser Arbeitsgruppe, und wann sollen die Ergebnisse dazu wem vorgelegt werden? 3. Inwiefern sind Mitglieder des Senats Bovenschulte jederzeit über eingesetzte Arbeitsgruppen im jeweiligen Zuständigkeitsbereich informiert, und aus welchen Gründen konnte die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung in der Fragestunde (Landtag) vom 14. März 2024 dem Parlament nicht mitteilen, ob Bremerhaven Bus Mitglied in der oben genannten Arbeitsgruppe zum Deutschlandticket ist? Antwort des Senats: Die Fragen 1 und 3 werden gemeinsam beantwortet: § 23 der Geschäftsordnung der Bremischen Bürgerschaft regelt das parlamentarische Instrument der Anfragen in der Fragestunde. Dabei gilt nach Absatz 4, dass der Senat Anfragen und Zusatzfragen, die in der Fragestunde nicht beantwortet werden können, schriftlich beantwortet. Zu Frage 2: Die bremische Arbeitsgruppe „Stadtticket“, die sich mit der Einführung eines Stadttickets als Deutschlandticket beschäftigt, hat erstmals im August 2023 getagt. Mitglieder der AG sind die BSAG, der VBN, die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung und die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration. Die Ergebnisse werden dem Senat im 2. Halbjahr 2024 zum Beschluss vorgelegt. Anfrage 24: Zeigt Bremen zur Fußball-EM Flagge? Anfrage der Abgeordneten Ole Humpich, Dr. Marcel Schröder, Thore Schäck und Fraktion der FDP vom 2. April 2024 Wir fragen den Senat: 1. Wie bewertet der Senat das angekündigte Flaggenverbot für Berliner Polizisten während der Fußball-EM? 2. Wie wird der Senat zur Fußball-EM im Sommer mit der Beflaggung von Polizeifahrzeugen und Dienstgebäuden verfahren? 3. Welche Kenntnis hat der Senat, inwiefern die BSAG eine Beflaggung ihrer Fahrzeuge zur Fußball-EM plant? Antwort des Senats: Zu den Fragen 1 und 2: Der Senat hält es für richtig, dass Polizeifahrzeuge bundesweit grundsätzlich keine Hoheitszeichen führen. Dies gilt auch für die bevorstehende Fußball-EM. Auch eine Beflaggung der Dienstgebäude ist für sportliche Großveranstaltungen grundsätzlich nicht vorgesehen. Zu Frage 3: Die BSAG kann als privatrechtlich organisiertes Unternehmen in kommunaler Hand selbst eine Entscheidung herbeiführen, wann und wie sie Fahrzeuge beflaggt. Anfrage 25: Keine Doppelbesetzung für unsere Grundschulen? Anfrage der Abgeordneten Fynn Voigt, Thore Schäck und Fraktion der FDP vom 2. April 2024 Wir fragen den Senat: 1. Inwiefern wird Unterricht an unseren Grundschulen in sozialen Brennpunkten derzeit in Doppelbesetzung ermöglicht, um die Lehrkräfte zu entlasten und bestmöglich auf die Bedarfe aller Schülerinnen und Schüler eingehen zu können? 2. Welche Maßnahmen ergreift der Senat, um eine Doppelbesetzung an Grundschulen in sozialen Brennpunkten, so wie es im Koalitionsvertrag verankert ist, zu gewährleisten und aus welchen konkreten Gründen wird das Ziel der Schaffung von 150 neuen Stellen für Doppelbesetzungen im Laufe dieser Legislatur nicht erreicht werden? 3. Inwiefern unterstützt der Senat Grundschulen in sozialen Brennpunkten (zum Beispiel durch den Einsatz von Zweitkräften), um bestmöglich auf die Bedarfe aller Kinder eingehen zu können und Chancengerechtigkeit zu schaffen und welche Unterstützungsmaßnahmen ergreift der Senat konkret? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Die Einstellung von zusätzlichen pädagogischen Kräften als Doppelbesetzung ist an allen Grundschulen der Sozialstufen 4 und 5 (auf der Basis des für dieses Schuljahr gültigen Sozialindikators) in der Stadtgemeinde Bremen erfolgt sowie bei den ersten Schulen der Sozialstufe 3. In der Stadtgemeinde Bremen sind dies 35 Stellen. Darüber hinaus konnten insgesamt erheblich mehr pädagogische Fachkräfte eingestellt werden. Allerdings musste in den Auswahlrunden in erheblichem Maße zunächst die Besetzung von pädagogischen Stellen in der Regelversorgung des Ganztags berücksichtigt werden, was dazu geführt hat, dass aufgrund des Fachkräftemangels der Umfang der Doppelbesetzungen nachrangig erfolgte. Für die Umsetzung der Doppelbesetzung wurden der Stadtgemeinde Bremerhaven Mittel aus dem Bremen-Fonds bereitgestellt. Diese ermöglichten ab dem Schuljahr 2022/2023 die Besetzung von 5,5 VZE für die 9 Grundschulen der Sozialstufe 4 und 5. Da eine Finanzierung ab dem Haushaltsjahr 2024 nicht gesichert ist, wird die Fortführung der Doppelbesetzung im Rahmen der nicht verwendeten Mittel aufgrund unbesetzter Lehrerstellen umgesetzt. Zu Frage 2: Das Ziel, den Grundschulen und insbesondere denen mit besonderen Herausforderungen zusätzliche Personalressourcen zur Verfügung zu stellen, wird nach wie vor vom Senat mit Vehemenz verfolgt. Derzeit liegt die Priorität des Senats, mit Blick auf den überall deutlich spürbaren Fachkräftemangel, auf der Besetzung der vorhandenen Stellen durch Gewinnung und Qualifikation weiterer Fachkräfte. Um trotz des Fachkräftemangels weiterhin die Doppelbesetzung voranzutreiben, werden bereits unterschiedliche Qualifikationen berücksichtigt. Es ist nunmehr möglich, auch Personen mit mehrjähriger beruflicher Erfahrung im Umgang mit Kindern und Jugendlichen einzustellen. Nach erfolgter Einstellung erhalten sie parallel eine umfangreiche Qualifizierung, die zielgenau auf ihren Einsatz in der Grundschule ausgerichtet ist. Diese Herangehensweise hat sich bewährt, in 2023 und 2024 konnten jeweils 20 Personen entfristet beziehungsweise neu gewonnen werden. Die Rückmeldungen der Schulen und der Teilnehmer sind überaus positiv. Darüber hinaus werden künftig neue, innovative Pfade – wie das „Studyfriends“-Projekt im Bremer Westen, das Studierenden, die im selben Stadtteil wie die Schüler:innen wohnen, ermöglicht, in Schulen tätig zu werden – gegangen, um eine personelle Verstärkung an Schulen umzusetzen. Grundsätzlich sollen die Schulen über zusätzliche Ressourcen in die Lage versetzt werden, notwendige personelle Kapazitäten eigenständig über verschiedene Wege zu akquirieren. Dies wird mit dem Programm „Schulen entscheiden selbst! Souveräne Verstärkungsmittel“ seit zwei Jahren erstmalig erprobt und wird jetzt – insbesondere im Zusammenhang mit dem StartChancen-Programm des Bundes erheblich verstärkt. In der Perspektive werden die im Bundesprogramm berücksichtigten Grundschulen zusätzliche Ressourcen zur Verfügung gestellt bekommen, um hier entsprechend den eigenen Bedarfen Schwerpunkte setzen zu können. Zu Frage 3: Der Senat unterstützt auf vielfältige Art und Weise die Grundschulen und insbesondere auch die Grundschulen mit besonderen Herausforderungen. Dies reicht vom besseren Lehrkraftschlüssel durch niedrigere Klassenfrequenzen entsprechend dem Sozialindikator über die Zuweisung von zusätzlicher personeller Ressource etwa im Bereich Sonderpädagogik und Schulsozialarbeit je nach Sozialindikator zu konkreten ergänzenden Programmen zur Sprachförderung und im Mathematikunterricht mit jeweils zusätzlicher personeller Ressource. Auch die temporären Lerngruppen und die Einführung der systemischen Assistenzen unterstützen die Schulen und schaffen bessere Voraussetzungen für die Kinder. Die Zuweisung der Souveränen Verstärkungsmittel richtet sich neben der Schüler:innenzahl ebenfalls maßgeblich nach dem Sozialindex. Anfrage 26: Berufsbezogene Sprachkurse ein Flop – auch in Bremen? Anfrage der Abgeordneten Ole Humpich, Thore Schäck und Fraktion der FDP vom 3. April 2024 Wir fragen den Senat: 1. Ist es auch in Bremen so, dass – wie eine bundesweite vom Bundesarbeitsministerium in Auftrag gegebene Studie gezeigt hat – Migranten, die berufsbezogene Sprachkurse erfolgreich absolviert haben, auf dem Arbeitsmarkt weniger erfolgreich sind als diejenigen, die die Sprachkurse abgebrochen haben? 2. Welche Erklärung hat der Senat dafür? 3. Wie können nach Ansicht des Senats berufsbezogene Sprachkurse besser aufgestellt werden, um die Chancen für die Absolventen dieser Kurse auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Die Studie „Evaluation der berufsbezogenen Deutschsprachförderung nach § 45a AufenthG“ (veröffentlicht im März 2024) geht nicht auf regionale Unterschiede ein. Darüber hinaus gibt es für das Land Bremen keine belastbare und vergleichbare Auswertung. Zu Frage 2: Die Datenbasis der in der Antwort zu Frage 1 genannten Studie resultiert im Wesentlichen auf standardisierte Befragungen von Teilnehmenden bundesweit an berufsbezogenen Deutschkursen (BSK). Die Evaluation bezieht sich auf den Zeitrahmen 2017 bis 2023 und berücksichtigt daher nur teilweise oder noch nicht die in dieser Zeit vorgenommenen Änderungen (zum Beispiel: Weiterentwicklung neuer Sprachkursarten, Zugang von Asylbewerbenden zu den Kursen oder den Job-Turbo). Zudem kam es im Untersuchungszeitraum aufgrund der Maßnahmen gegen die Coronapandemie bundesweit zu erheblichen Auswirkungen hinsichtlich der Durchführungen der BSK und der Zuweisungspraxis durch Jobcenter und Arbeitsagentur. Zu Langzeiteffekten und der Nachhaltigkeit von Arbeitsmarktintegrationen, die zum Beispiel aus der anschließenden Teilnahme an einer Weiterbildung rühren können, trifft die Studie keine Aussage. Hierfür bedarf es einer weiteren Evaluation im Rahmen einer Langzeitstudie. Zu Frage 3: Die Ausgestaltung und Verbesserung berufsbezogener Sprachkurse obliegt dem Bund. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) wurde über den Senator für Inneres und Sport zu dieser Frage um einen Beitrag gebeten. Innerhalb der gegebenen Frist erfolgte seitens des BAMF keine Beantwortung der Frage. Anfrage 27: Vorhaltung von Kapazitäten für den Bevölkerungsschutz bei den Verkehrsbetrieben in Bremen und Bremerhaven ab 2045? Anfrage der Abgeordneten Dr. Marcel Schröder, Thore Schäck und Fraktion der FDP vom 3. April 2024 Wir fragen den Senat: 1. Wie bewertet der Senat die Ansicht des Verbandes Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV), dass spätestens ab dem Jahr 2045 die Verkehrsunternehmen verschiedene – bisher im Bereich des Bevölkerungsschutzes abgedeckte – Leistungen, wie beispielsweise die Bereitstellung von Tankstellen für Fahrzeuge der Rettungskräfte mit einer Tankmengenbevorratung, nicht mehr zur Verfügung stellen können? 2. Wie bewertet der Senat die Lösungsvorschläge des VDV, wie beispielsweise die Genehmigung von flüssigkraftstoffbetriebenen Überlandbussen (Klasse M3 II) im städtischen Linieneinsatz oder der Abgabe der Aufgabe des Bevölkerungsschutzes von kommunalen an private Busunternehmer, die auch weiterhin einen gewissen Anteil an flüssigkraftstoffbetriebenen Bussen nutzen können? 3. Welche eigenen Lösungsvorschläge hat der Senat für Auswirkungen der Antriebswende im ÖPNV auf den Bevölkerungsschutz? Antwort des Senats: Zu den Fragen 1 bis 3: Sowohl die Versorgung der Fahrzeuge von Einsatzkräften des Bevölkerungsschutzes mit Betriebsstoffen als auch der Einsatz von Transportmitteln aus dem ÖPNV auch im Hinblick auf die geplante Klimaneutralität Bremens in 2038 ist Gegenstand einer laufenden Analyse durch die Landeskatastrophenschutzbehörde. Der Senat wird nach Abschluss dieser Prüfung über die Ergebnisse berichten. Anfrage 28: Rechtsextremismusverdacht gegen Beamt:innen: Disziplinarverfahren in Bremen Anfrage der Abgeordneten Sofia Leonidakis, Nelson Janßen und Fraktion DIE LINKE vom 8. April 2024 Wir fragen den Senat: 1. Medienberichten zufolge wird derzeit gegen neun Polizeibeamt:innen wegen des Verdachts auf rechtsextreme Gesinnung oder Verschwörungsideologien ermittelt, die seit 2020 entsprechend aufgefallen sind. Falls die Disziplinarverfahren gegen sie abgeschlossen wurden – mit welchen Ergebnissen? 2. Wie viele Ermittlungen, Prozesse oder Disziplinarverfahren gegen weitere Beamt:innen der Freien Hansestadt Bremen werden derzeit aufgrund Rechtsextremismusverdachts geführt, und in welchen Bereichen des öffentlichen Dienstes sind sie beschäftigt? 3. Wie steht der Senat zu Änderungen des Bremischen Disziplinargesetzes, um bei schweren Verstößen bereits vor Abschluss des Strafverfahrens eine vorläufige Entfernung aus dem Beamtenverhältnis vorzunehmen und das Gesetz insoweit zu ändern, dass bis zu 50 Prozent der monatlichen Dienstoder Anwärterbezüge einbehalten werden können, wenn im Disziplinarverfahren voraussichtlich auf Entfernung aus dem Beamtenverhältnis oder auf Aberkennung des Ruhegehalts erkannt werden wird? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Für den Presseartikel wurde nach strafrechtlichen Ermittlungen gegen Polizeibeamte gefragt, die wegen Verdachts auf eine rechtsextreme Gesinnung und/oder Verschwörungsideologie seit 2020 geführt wurden. Auf diese Frage wurde geantwortet, dass seit 2020 insgesamt neunmal Ermittlungen eingeleitet worden sind. Mitgeteilt wurden Verfahren wegen des Gebrauchs unrichtiger Gesundheitszeugnisse (eins in 2021), Volksverhetzung (zwei in 2022), rassistische Beleidigungen (vier in 2022 und eins in 2023) sowie Nötigung (eins in 2023). Die Zahl strafrechtlicher Ermittlungsverfahren kann von der Zahl der eingeleiteten Disziplinarverfahren abweichen. So erfolgen in aller Regel Übermittlungen aus Strafverfahren erst nach Abschluss des Ermittlungsverfahrens durch die Staatsanwaltschaft. Darüber hinaus führt ein abgeschlossenes Strafverfahren nicht immer zur Einleitung eines Disziplinarverfahrens. Bei der Polizei Bremen liegen vier Disziplinarverfahren vor, in denen wegen des Verdachtes der rechtsextremen Gesinnung oder Verschwörungsideologie ermittelt wurde. In keinem dieser Fälle, die abgeschlossen sind, konnte eine rechtsextreme Gesinnung oder die Zugehörigkeit zu einer Verschwörungsideologie festgestellt werden. Das heißt, dass es über die vorwerfbaren Äußerungen hinaus keine Anhaltspunkte für die Ablehnung des Staats, seiner Organe oder die Befürwortung des Nationalsozialismus gegeben hat. Dennoch handelte es sich um ahndungswürdige Verhaltensweisen, wobei ein Verfahren mit der Aussprache eines Verweises und ein weiteres mit einer Einstellung gegen Aussprache einer Rüge beendet wurde. In den beiden weiteren Verfahren liegen Widersprüche beziehungsweise Klagen gegen die Entscheidungen vor. Bei der Ortspolizeibehörde Bremerhaven liegen keine entsprechenden Verfahren vor. Zu Frage 2: Über die Anzahl der staatsanwaltlichen Ermittlungen oder Strafprozesse werden in den Personalstellen keine Statistiken geführt. Entsprechende Mitteilungen in Strafsachen werden nach Eingang geprüft und zur Personalakte genommen. Im Geschäftsbereich der Senatorin für Justiz und Verfassung, Bereich Justizvollzug, wird ein Disziplinarverfahren wegen eines Rechtsextremismusverdachts geführt; im Geschäftsbereich des Senators für Inneres und Sport sechs. In den weiteren Geschäftsbereichen des Senats sowie beim Magistrat der Stadt Bremerhaven werden keine Disziplinarverfahren wegen eines Rechtsextremismusverdachts geführt. Zu Frage 3: § 38 des Bremischen Disziplinargesetzes sieht ebenso wie das Bundesdisziplinargesetz vor, dass mit oder nach der vorläufigen Dienstenthebung angeordnet werden kann, dass bis zu 50 Prozent der monatlichen Dienst- oder Anwärterbezüge einbehalten werden. Anfrage 29: Überfall durch einen Algerier Anfrage des Abgeordneten Jan Timke und Fraktion Bündnis Deutschland vom 8. April 2024 Wir fragen den Senat: 1. Wie häufig ist der 20-jährige Algerier, der laut Pressemitteilung der Bremer Polizei vom 7. April 2024 (POL-HB: Nr.: 0189) einen Tag zuvor einen 79-Jährigen in der Straße Contrescarpe überfallen hatte, in der Vergangenheit bereits polizeilich in Erscheinung getreten und um welche Art von Delikten handelte es sich (bitte die Delikte und das Alter zum Zeitpunkt des Tatverdachts gesondert aufführen)? 2. Welchen Aufenthaltsstatus hat der Tatverdächtige aus Frage 1 und wann ist die Person erstmals in die Bundesrepublik Deutschland eingereist? 3. Welche Maßnahmen haben die Bremer Behörden in der Vergangenheit konkret unternommen, um pädagogisch auf diesen Straftäter einzuwirken, damit die kriminelle Karriere unterbrochen wird? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Die Person ist zuvor 46-mal polizeilich in Erscheinung getreten. Ausgehend von der sogenannten polizeilichen Führungspersonalie ist er verdächtig, mit 16 Jahren vier Diebstahlsdelikte und zwei Verstöße gegen das Aufenthaltsgesetz begangen zu haben. Im Alter von 17 Jahren wurde er in 19 Fällen wegen Diebstahldelikten, jeweils dreimal wegen Körperverletzungsdelikten und Verstößen gegen das Aufenthaltsgesetz und jeweils einmal wegen Raubes und Hehlerei auffällig. Im Alter von 19 Jahren trat er neunmal wegen Diebstahlsdelikten, zweimal wegen Raubes und jeweils einmal wegen eines Körperverletzungsdeliktes und eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz in Erscheinung. Da die Person im Jahr 2021 polizeilich erheblich in Erscheinung trat, wurde sie bereits damals in die priorisierte, personengebundene Sachbearbeitung aufgenommen. Es erfolgten Haftaufenthalte wegen Eigentumsdelikten in Hamburg und Bremen. Die letzte Jugendstrafe in Bremen war vom 10. März 2022 bis zum 7. Juni 2023 nach Erlass des Untersuchungshaftbefehls aus Bremen und der Festnahme in Passau zur Überstellung in die Justizvollzugsanstalt Bremen. Seit dem 6. April 2024 befindet sich die Person aufgrund der in der Pressemitteilung dargestellten Tat in Untersuchungshaft. Die Sachbearbeitung befindet sich in der Zuschreibung der Soko „Junge Räuber“ der Polizei Bremen. Zu Frage 2: Die Person ist derzeit im Besitz einer Duldung. Die Einreise erfolgte am 23. April 2021. Aufenthaltsbeendende Maßnahmen sind beabsichtigt. Zu Frage 3: Durch das Jugendamt wurde im Rahmen einer behördlichen Altersfeststellung im Mai 2021 die Person als volljährig eingestuft. Da die betreffende Person nach jugendamtlicher Einschätzung bei Einreise das 21. Lebensjahr bereits vollendet hatte, bestand kein Anspruch auf Hilfen nach dem Achten Sozialgesetzbuch. Anfrage 30: Herausforderungen und Ressourcenbelastung durch die Bearbeitung eines zweiten Asylverfahrens in Bremen nach Ablehnung von Dublin-Überstellungen durch verschiedene EU-Staaten oder Ablauf von Fristen Anfrage der Abgeordneten Sigrid Grönert, Frank Imhoff und Fraktion der CDU vom 9. April 2024 Wir fragen den Senat: 1. Wie viele Asylbewerber haben nach der Ablehnung ihres Erstantrags in einem anderen EU-Mitgliedstaat und/oder nach Ablauf der Überstellungsfrist einen Antrag auf ein zweites Asylverfahren in Bremen gestellt? 2. In wie vielen Fällen führen Bremens verlängerte Bearbeitungszeiten von Asylverfahren dazu, dass Überstellungsfristen überschritten werden und zweite Asylverfahren notwendig machen? 3. Wie hoch sind die Gesamtkosten, die Bremen für die Bearbeitung und den weiteren Aufenthalt von Personen in zweiten Asylverfahren aufbringen muss und die folglich nicht für andere Bedarfe zur Verfügung stehen? Antwort des Senats: Zu den Fragen 1 und 2: Die Zuständigkeit für Asylverfahren liegt beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Die erbetenen Zahlen können daher im Grundsatz nur dort angefragt werden. Als Bundesbehörde unterliegt das BAMF nicht der parlamentarischen Kontrolle der Bremischen Bürgerschaft. Das BAMF hat eine freiwillige Auskunft auf Anfrage allerdings wegen des geringen zeitlichen Vorlaufs abgelehnt. Die Zahl der Asylanträge in der erfragten Konstellation kann daher nicht mitgeteilt werden. Die Bearbeitungszeit der Asylverfahren hat keinen entscheidenden Einfluss auf die Überstellungsfrist. Die Überstellungsfrist beginnt erst zu laufen, wenn der angefragte Mitgliedstaat der Überstellung zustimmt oder diese Zustimmung infolge Fristablauf fingiert wird. Ein zentrales Problem ist im weiteren Verfahren die fehlende oder unzureichende Mitwirkung der Mitgliedstaaten bei der Überstellung. Hier erhofft sich der Senat ein besseres Zusammenwirken von der jüngst verabschiedeten Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS). Zu Frage 3: Zur Beantwortung der Kostenhöhe bedarf es zuvor der Auswertung durch das BAMF. Unabhängig von der konkreten Anzahl setzen sich die Kosten aus verschiedensten Positionen zusammen. Im Wesentlichen belaufen sich diese auf die Kosten nach dem AsylbLG (Unterbringung, existenzsichernde Leistungen und Leistungen zur Gesundheitsversorgung). Anfrage 31: Einsatz von Poolärzten im ärztlichen Bereitschaftsdienst der Kassenärztlichen Vereinigung Anfrage der Abgeordneten Ole Humpich, Thore Schäck und Fraktion der FDP vom 9. April 2024 Wir fragen den Senat: 1. Wie bewertet der Senat das Urteil des Bundessozialgerichts vom 24. Oktober 2023, wonach Poolärzte im ärztlichen Bereitschaftsdienst der Sozialversicherungspflicht unterliegen? 2. Welche Auswirkungen hat das Urteil nach Kenntnis des Senats auf den ärztlichen Bereitschaftsdienst in Bremen? 3. Inwiefern beabsichtigt der Senat, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, Poolärzte im ärztlichen Bereitschaftsdienst von der Sozialversicherungspflicht freizustellen? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Die Kassenärztliche Vereinigung (KVHB) schlussfolgert aus dem oben genannten Urteil, dass bei „Poolärzt:innen“ die Bereitschaft, den ärztlichen Notdienst in den Bereitschafts- und Portalpraxen zu übernehmen, schwindet, wenn die Tätigkeit nur durch die Annahme einer abhängigen Beschäftigung und einer damit einhergehenden Sozialversicherungspflicht ausgeübt werden kann. Infolgedessen könnte die Funktionsfähigkeit des kassenärztlichen Notdienstes gefährdet werden. Diese Befürchtungen kann die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz grundsätzlich nachvollziehen. Der Vorschlag der Kassenärztlichen Vereinigung, Einnahmen von Ärzt:innen aus Tätigkeiten im Rahmen des kassenärztlichen Notdienstes gesetzlich von der Sozialversicherungsbeitragspflicht zu befreien, findet bei der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz jedoch keine Zustimmung. Der Sicherstellungsauftrag der Kassenärztlichen Vereinigungen umfasst auch die vertragsärztliche Versorgung zu den sprechstundenfreien Zeiten (Notdienst). Bei der Organisation dieses ärztlichen Bereitschaftsdienstes handelt es sich daher um eine gesetzliche Aufgabe der Kassenärztlichen Vereinigungen. Der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz ist ein funktionsfähiger kassenärztlicher Notdienst ein wichtiges Anliegen. Dabei sollen insbesondere Vertragsärzt:innen dazu verpflichtet sein, den kassenärztlichen Notdienst aufzustellen. Darüber betrifft die vorliegende Problematik auch lediglich die Gruppe von Ärzt:innen, die sich nicht bereits in einem anderen Anstellungsverhältnis befinden. Gleichwohl liegt die Sicherstellung des kassenärztlichen Bereitschaftsdienstes im Interesse des Allgemeinwohls. Trotzdem sieht es die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz sozialpolitisch und unter Gleichbehandlungsgesichtspunkten als problematisch an, von den Grundsätzen der Sozialversicherung für eine bestimmte Berufsgruppe abzuweichen. Dies würde auch der sozialversicherungsrechtlichen Schutzbedürftigkeit im Einzelfall, gerade wenn neben der Tätigkeit im ärztlichen Bereitschaftsdienst keine weitere sozialversicherungspflichtige Tätigkeit oder keine selbstständige ärztliche Tätigkeit im Hauptamt ausgeübt wird, nicht gerecht werden. Auch der Bundesgesetzgeber sieht bislang lediglich die Tätigkeit als Notärzt:in im Rettungsdienst als besonderen Ausnahmetatbestand an. Entsprechend fordert die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz die KVHB im Rahmen ihrer Selbstverwaltung dazu auf, organisatorische Anpassungen vorzunehmen, um rechtskonform den Bereitschaftsdienst zu organisieren und dem bestehenden Sicherstellungsauftrag gerecht zu werden. Zu Frage 2: Nach telefonischer Auskunft Anfang 2024 äußerte die KVHB Bedenken mit Blick auf das zu erwartende Urteil und sah die Gefahr, dass die Sicherstellung des ärztlichen Notdienstes bei einer positiv festgestellten Sozialversicherungsbeitragspflicht der am Notdienst teilnehmenden Ärzt:innen gefährdet sein könnte. Derzeit seien nach telefonischer Auskunft der KVHB im Rahmen des Notdienstes in Bremen etwa 60 Prozent Poolärzt:innen eingebunden. Deswegen hat die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung dazu am 21. März 2024 eine Sondersitzung einberufen und durch strukturelle und organisatorische Konkretisierungen gesichert, dass Poolärzt:innen auch weiterhin Dienste übernehmen können ohne einer Sozialversicherungspflicht zu unterliegen. Konkret handelt es sich hierbei um die folgenden Maßnahmen, die zum 1. April 2024 bereits in Kraft getreten sind: - Die Tätigkeit wird nach in allen Bereitschaftsdienstzentralen einheitlichen Fallpauschalen vergütet, die Grundpauschalen entfallen. - Die KVHB stellt bezogen auf Dienstart und Anzahl der Fälle Aufwendungspauschalen in Rechnung, unter anderem für Personal, Ausstattung und Raumnutzung. - Die Verteilung der Dienste wird vereinheitlicht. Sie werden jeweils halbjährlich auf die Vertragsärzte der KVHB verteilt. Diese könnten untereinander tauschen und auf andere, in dem Honorararztverzeichnis eingetragene Ärzt:innen übertragen werden. - Für die Tätigkeiten im Bereitschaftsdienst wird für alle diensthabenden Ärzt:innen ein um 0,2 Prozentpunkte erhöhter Umlagesatz erhoben. Bisher hatten Nichtvertragsärzt:innen mit einem Satz von zehn Prozent einen höheren Anteil zu schultern. Um eine abschließende Rechtssicherheit zu erhalten soll ein Statusfeststellungsverfahren erfolgen. In einem solchen Verfahren wird verbindlich geklärt, ob Selbstständige die Merkmale der Selbstständigkeit nach Auffassung der Deutschen Rentenversicherung erfüllen oder ob sie bei einem Unternehmen sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind. Die Vertreterversammlung beauftragte den Vorstand der KVHB umgehend einen Antrag auf Statusfeststellung zu stellen. Ein Ergebnis des Statusfeststellungsverfahrens steht noch aus. Zu Frage 3: Aus sozialversicherungsrechtlicher Sicht sind weitere Ausnahmen von der Beitragspflicht abzulehnen. Grund hierfür ist unter anderem, dass dadurch die Grenze zwischen abhängiger Beschäftigung und selbstständiger Tätigkeit weiter aufgeweicht werden könnte. Dies kollidiert mit dem Schutz der Arbeitnehmer:innen und den zugrundeliegenden Arbeitsverhältnissen. Darüber hinaus existiert eine Vielzahl weiterer Berufsgruppen in sensiblen Betätigungsfeldern, deren Berufsausübung ebenfalls dem Allgemeinwohl dient und die ebenfalls vom Fachkräftemangel stark betroffen sind. Eine Besserstellung der Ärzteschaft würde insofern dem Grundsatz der Gleichbehandlung widersprechen. Ferner zeigt das Engagement der KVHB, dass zunächst durch organisatorische und strukturelle Konkretisierungen im Organisationsbereich der Selbstverwaltung mögliche Auswirkungen ohne Einsatz des Senats auf Bundesebene gelöst werden können.

Alle Reden von Sahhanim Görgü-Philipp Protokoll (PDF) ↗