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Ulrich Mäurer

17.04.2024 Sitzungen 21/11

Noch mal, ich habe überhaupt keinen Zweifel daran, dass die Rechtsauffassung des Senats, wie wir sie seit ewigen Zeiten vertreten, die einzige richtige ist. Dass es in der Kommentierung hier und dort Meinungen gibt, die das etwas anders sehen – –, aber man sollte auch, bevor man solche Debatten lostritt, sich die Frage stellen: Was bedeutet das konkret? Ich stelle mir mal vor, dass Ihre Annahme richtig wäre, dass wir das Bremische Polizeigesetz novellieren müssten, weil die Vereinbarung mit dem Grundgesetz nicht gegeben ist. Das würde viele Menschen das Leben kosten, weil in der Tat der Schutz des Lebens im Grundgesetz deutlich weiterentwickelt ist als in der Bremischen Landesverfassung. Das bedeutet in der konkreten polizeilichen Praxis: Wir haben häufig die Situation, dass Menschen ankündigen, dass sie sich das Leben nehmen wollen. Angehörige alarmieren in der Regel die Polizei, und was macht die Polizei? Sie macht als Erstes sofort eine Funkzellenabfrage. Das ist eine Maßnahme, die führt in vielen Fällen dazu, dass wir diese Menschen retten können. Aber nach der Bremischen Landesverfassung, glaube ich, geht das nicht. Deswegen wäre mein Rat: Beenden Sie diese Debatte! Es ist völlig unsinnig, dieses Thema weiter voranzutreiben. Auch die Antwort des Senats in dieser Frage ist eindeutig. Ich hätte das noch kürzer gemacht, aber der Senat ist auch natürlich immer sehr freundlich und diplomatisch in diesen Fragen. Es ist abwegig. Es ist einfach abwegig. (Beifall SPD)

Alle Reden von Ulrich Mäurer Protokoll (PDF) ↗