Ulrich Mäurer
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Fragen 1 bis 3 beantworte ich für den Senat wie folgt: Dem Senat ist die in der Fragestellung genannte Rechtsauffassung bekannt. Der Senat hat sich diese Rechtsauffassung nicht zu eigen gemacht. Dessen ungeachtet wird die Fragestellung noch einmal in die derzeit laufende Evaluation des Gesetzes einbezogen und von dem hiermit beauftragten Sachverständigen begutachtet. – So weit die umfassende Antwort des Senats! (Heiterkeit)
