Dr. Claudia Schilling
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Gäste! Die Belange der Seniorinnen und Senioren haben Gewicht in unserem Land. Wir haben es schon öfter gehört, knapp 30 Prozent aller Menschen in Bremen sind 60 Jahre oder älter, und der Anteil nimmt noch zu. Ich bin deshalb dankbar für die langjährige und gute Zusammenarbeit meines Hauses mit den Seniorenvertretungen. Sie gehören gemeinsam mit den Begegnungszentren und dem Seniorenbüro zu den wichtigen Institutionen, in denen ältere Menschen zusammenfinden und in denen sie gemeinsam ihre Interessen zum Ausdruck bringen können. Die Interessen älterer Menschen unterscheiden sich mitunter deutlich von den Interessen jüngerer Bevölkerungsgruppen. Genau deshalb ist es richtig, Mitbestimmung und politische Teilhabe sicherzustellen, die Instrumente immer wieder kritisch zu hinterfragen und auch nach neuen Wegen zu suchen. Insofern gehört der CDU-Fraktion Respekt für Ihren Gesetzesentwurf. (Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]: Respekt für den Respekt!) Respekt für den Respekt, aber auch für den Gesetzesentwurf. Nehmen Sie es mir aber bitte nicht übel, wenn ich gleich anfange Wasser in den Wein zu gießen. Als Juristin frage ich mich natürlich zuallererst, was hier per Gesetz geregelt werden soll, und ob ein entsprechender Regelungsbedarf überhaupt besteht. Und da bin ich schon skeptisch. Sehen Sie sich dazu mal § 5 Ihres Entwurfes an, der die Aufgaben und die Befugnisse der Seniorenvertretungen regeln soll. Die Landesseniorenvertretung ist danach berechtigt, dem Senat Gesetze und Verwaltungsvorschriften vorzuschlagen. Das klingt so vernünftig, wie es eigentlich auch überflüssig ist, denn die Seniorenvertretung kann sich schon heute wie andere Organisationen auch mit Vorschlägen an die Landesregierung und an ihre Fachressorts wenden. Wohlklingend ist auf den ersten Blick auch die Formulierung „Die Landesvertretung wirkt bei der Umsetzung und Weiterentwicklung von Gesetzen mit“. Selbst, wenn damit nur die Gesetze zur Seniorenpolitik gemeint sein sollten, der Entwurf ist da sprachlich nicht ganz eindeutig, selbst dann muss man sich vor Augen führen, dass ein ehrenamtliches Gremium sich nach Vorstellungen der CDU fachkundig mit der Landesgesetzgebung befassen soll. Diese zusätzliche Schleife wird den zeitlichen Ablauf im Gesetzgebungsverfahren nicht gerade beschleunigen, zumal man einem ehrenamtlichen Gremium auch eine wirklich angemessene Zeit – und das bedeutet eine längere Zeit – einräumen muss, um sich fundiert mit dem Gegenstand eines Gesetzgebungsverfahrens auseinanderzusetzen. Bemerkenswert finde ich auch die geplante gesetzliche Vorschrift, dass die Landesregierung die Einrichtung eines Alten-Parlaments voranbringen kann, ohne dass überhaupt dargelegt ist, wer in einem solchen Parlament vertreten sein soll und welche Befugnisse ein solches Parlament haben soll. Dabei glaube ich nicht, dass es eine Ermächtigungsgrundlage für die Einrichtung eines Alten-Parlaments bedarf. In dieser weichen Form jedenfalls macht eine gesetzliche Regelung wenig Sinn. Schließlich, der Entwurf will das Verhältnis von Senat und Seniorenvertretung per Gesetz regeln, aber es ist nicht ersichtlich, was folgt, wenn der Senat seinen Pflichten gegenüber der Seniorenvertretung nicht nachkommt. Wie ein solches Gesetz Wirkung entfalten soll, bleibt offen, und ich fürchte, Sie schaffen damit letztlich einen zahnlosen Tiger, der laut brüllen mag, aber der auf allen Seiten nur Enttäuschung hervorrufen wird. (Beifall SPD) Ich denke, meine Haltung zu Ihrem Entwurf ist klar geworden. Ich begrüße das Bestreben, den Belangen älterer Menschen mehr Gehör zu verschaffen. Der Entwurf der CDU-Fraktion ist aber aus meiner Sicht mindestens unausgereift. Als sehr viel wohltuender empfinde ich den Ansatz der Koalition. Wir bauen die bestehende Zusammenarbeit aus und stärken die Seniorenvertretung in ihrer beratenden Funktion. Wir prüfen, ob auch in den Beiräten die Belange älterer Menschen besser wahrgenommen werden können, und wir suchen nach Wegen, die Seniorenvertretungen für wirklich alle Bevölkerungsgruppen zu öffnen und dabei ihren repräsentativen Charakter zu stärken. Ich bin mir auch bewusst, dass die Stadtstaaten Hamburg und Berlin die Rechte von Seniorinnen und Senioren gesetzlich anders verankert haben als Bremen. Deshalb finde ich es nicht falsch, sich die Regelungen einmal anzusehen und die Erfahrungen daraus auszuwerten. Nicht alles, was woanders anders ist als in Bremen, muss zugleich auch schlechter sein. (Abgeordneter Rainer Bensch [CDU]: Wie bei der Bildungspolitik!) Insbesondere in Hamburg mit seinen Bezirks- und Seniorenbeiräten (Glocke) und den Seniorendelegiertenversammlungen sehe ich interessante Ansätze. Das hat aus meiner Sicht Charme, das sollten wir uns näher ansehen. Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich komme zum Schluss. Das Thema politische Teilhabe und Mitbestimmung älterer Menschen wird die parlamentarische Debatte sicher noch viele Jahre begleiten. Mit dem Entwurf der Koalition haben wir eine gute Grundlage dafür und für die Weiterentwicklung unserer Instrumente. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE)
