Olaf Zimmer
Frau Präsidentin, verehrte Abgeordnete, liebe Gäste! Wir reden hier und heute über Teilhabe, über Teilhabe älterer Menschen, die Senior:innen also. Dieser Gruppe gehört man, je nach Definition, mit Beendigung des 60. Lebensjahres an. Hier zählt nicht das gefühlte, sondern das reale Alter. Sicherlich werden Sie mir zustimmen, dass die Gruppe der über 60-Jährigen nicht einflusslos ist. Sie sind gut vertreten, zumeist männlich und weiß, in Dax-Vorständen, Gerichten, in Parteien, Parlamenten, in Funk und Fernsehen. 60, so sagen viele, ist irgendwie das neue 40. Eine Altersfestlegung, die ich im Übrigen auch deshalb bemerkenswert finde, weil jemand, der 60 ist, doch unter Umständen, Stand 2024, noch sieben Jahre arbeiten geht, und wenn es nach der einen oder dem anderen Expert:in geht, eventuell demnächst in Deutschland bis 70, bis es den sogenannten Altersruhestand gibt. Insgesamt leben in Deutschland bei einem Durchschnittsalter von 45 Jahren knapp 25 Millionen Menschen, die über 60 Jahre alt sind. Das entspricht einem Bevölkerungsanteil von knapp 30 Prozent. In Bremen liegt der bei einem Durchschnittsalter von 43 Jahren bei über 60-Jährigen bei circa 180 000. Diese Gruppe ist keine homogene Gruppe mit gleichen Problemen oder Interessen. Auch hier kein klassenübergreifendes Wirr. Da gibt es den rüstigen, noch praktizierenden 70-jährigen Zahnarzt, der mit dem E-Bike auf die Zugspitze fährt, die gutsituierte pensionierte Studienrätin mit Theater-Abo. Aber da gibt es die Rentnerin, die trotz jahrelanger Arbeit, oft schlecht bezahlt als Putzkraft beim Zahnarzt oder der Studienrätin zum Beispiel, unbezahlt in der Sorgearbeit, mit ihrer Rente nicht um die Runden kommt. Fakt ist, in Deutschland heißt es für immer mehr Menschen mit dem Altwerden der Eintritt in die Armut. Knapp 684 000 Personen waren in Deutschland im ersten Quartal 2023 auf die Grundsicherung im Alter angewiesen, so viele wie nie zuvor. 21 Prozent der Menschen ab 60 Jahren gelten in Deutschland als von Armut betroffen, wobei Frauen mit über 23 Prozent den höchsten Anteil haben. Das verhindert wie überall anders wirkliche Teilhabe. Denn wirklich umfassende Teilhabe muss man sich im Kapitalismus am Ende leisten können. Eine im Kern unsolidarische, ungerechte, weil auf Ausbeutung, Konkurrenz und Leistungsdruck aufgebaute, immer älter werdende Gesellschaft werden diese Problematik in den kommenden Jahren weiter verschärfen. Deshalb sind verbindliche, klare Strukturen der Mitbestimmung und Mitgestaltung der Senior:innen erforderlich und machen auf allen Ebenen Sinn. Wie sehen in Bremen diese Strukturen bisher aus? Es gibt eine Landesseniorenvertretung. Sie vertritt, wie gesagt, die Interessen der circa 180 000 Seniorinnen und Senioren im Lande. Sie besteht aus der Seniorenvertretung in der Stadtgemeinde Bremen und dem Seniorenbeirat der Seestadt Bremerhaven. Diese demokratisch legitimierten Gremien beraten und begleiten die bremische Landespolitik in den Bereichen Gesundheit und Pflege, Bauen, Wohnen, Verkehr, Umwelt und natürlich der Sozialpolitik, und das ehrenamtlich. Auf kommunaler Ebene hier in Bremen heißt es im Orts- und Beirätegesetz, § 6: „Die Delegierten der Seniorenvertretungen sind in Angelegenheiten, die über das gewohnte Maß hinaus seniorenpolitische Bedeutung haben, im Beirat oder in einem Ausschuss des Beirates zu hören.“ Diese gewachsenen Strukturen wollen wir stärken. Im Koalitionsvertrag von 2023 stellen wir fest, der Bremischen Seniorenvertretung kommt als anerkannter Interessensvertretung für alle älteren Menschen im Land Bremen eine besondere Rolle zu. Wir wollen die Möglichkeit der Beteiligung ausweiten und fordern, mit der Seniorenvertretung und der interessierten Öffentlichkeit Möglichkeiten der Erweiterung des Einflusses der Seniorenvertretung auf politische Entscheidungen etwa durch ein Seniorenmitwirkungsgesetz zu erörtern und über Strategien der Förderung der politischen Teilhabe der älteren Generation zu diskutieren. Das ist ausdrücklich keine Klientelpolitik, denn, so sagen die Seniorenverbände selbst, eine seniorengerechte Stadt ist auch eine umweltfreundliche, eine barrierefreie, eine solidarische und eine soziale Stadt. (Beifall DIE LINKE) Unsere Aufgabe ist es, dafür zu sorgen, dass die Bedürfnisse der Älteren berücksichtigt werden und damit ein solidarisches Miteinander aller gesellschaftlichen Gruppen entsteht. Wir gehen das hier und heute konkret an. So fordern wir die Gründung einer mindestens zweimal pro Legislaturperiode tagenden Landesseniorenkonferenz zum Zweck der gemeinsamen Beratung von senior:innenpolitischen Anliegen und Vorhaben sowie deren Umsetzung. Weiter wollen wir die Verbesserung der Vernetzung zwischen den Ortsämtern und den bremischen Seniorenvertretungen umsetzen, um die bessere Berücksichtigung von senior:innenspezifischen Themen auf der Beiratsebene zu gewährleisten und neben den wichtigen Forderungen der Stärkung der repräsentativen Zusammensetzung der Landesseniorenvertretung und des Vorstandes der Bremischen Seniorenvertretung hinsichtlich gelebter Vielfalt im Alter, insbesondere mit Blick auf Geschlechter und Migrationsgeschichte, (Glocke) auch die Prüfung eines Seniorenmitbestimmungsgesetzes, wie es die Landesseniorenvertretung der GEW und andere Beteiligten fordern. – Noch einen Satz. – Gerade solch ein Seniorenmitbestimmungsgesetz, wie es das in anderen Bundesländern bereits gibt, kann ein Hebel sein, bestehende Strukturen der Teilhabe zu schärfen, eben auf Gesetzesgrundlage zu stellen. Das gilt es zu prüfen und am Ende mit allen Beteiligten zu bewerten. (Glocke) Das ist unsere Meinung als LINKE, dies umzusetzen. Wir bitten um Ihre Zustimmung. – Vielen Dank! (Beifall DIE LINKE, SPD)
