Christine Schnittker
Als Nächste hat das Wort die Abgeordnete Sahhanim Görgü-Philipp. Abgeordnete Sahhanim Görgü-Philipp (Bündnis 90/Die Grünen): Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen, liebe Gäste! Ich möchte mich bei der CDU bedanken, dass Sie mit Ihrem Gesetzentwurf ein wichtiges Thema ansprechen. Ziel politischen Handelns muss es sein, alle Bevölkerungsgruppen eines Landes im Blick zu haben. Es ist deshalb sehr wichtig, dass wir uns auch heute hier über ein wichtiges Thema austauschen. Fast ein Drittel der in Bremen lebenden Bevölkerung ist älter als sechzig Jahre. Die CDU legt einen fertigen Gesetzentwurf vor, der mehr Mitbestimmung für Senioren gesetzlich regeln möchte. Bis hierhin ist das auch richtig. Aber es gibt einige handwerkliche und rechtliche Gründe, die gegen den Gesetzentwurf in der vorgelegten Form sprechen. Erstens erhält der Gesetzentwurf keine Gesetzesbegründung. Das erschwert die Auslegung. Bei manchen Vorschriften bleibt unklar, was damit gemeint und beabsichtigt wird. Zweitens, in dem Gesetzentwurf kommt die Ebene der Stadtteile gar nicht vor, also in Bremen die Ortsämter und Beiräte, in Bremerhaven die Stadtteilkonferenzen. Gerade auf dieser Ebene findet aber ganz viel Politik statt, von der Senior:innen und ältere Menschen unmittelbar betroffen sind. Auch in der Deputation ist nach dem Gesetzentwurf keine Mitwirkung vorgesehen. Hier merkt man einfach, dass der Gesetzentwurf in weiten Teilen aus anderen Bundesländern abgeschrieben wurde und bremische Besonderheiten dabei zu kurz gekommen sind. Bei anderen Punkten fragt man sich, warum sie beim Abschreiben offenbar entfernt wurden. So haben andere Bundesländer viel weitergehende Regelungen für eine angemessene Vertretung von Frauen, von Menschen mit Migrationsgeschichte, von Menschen mit Behinderungen. All dieses spricht aus unserer Sicht dafür, zunächst noch einmal gemeinsam zu besprechen, welche Beteiligungsformate sinnvoll sind und welche rechtlichen Grundlagen es dafür gegebenenfalls braucht, um diese dann sauber auszuformulieren. Ich möchte in meinen letzten Minuten den Schwerpunkt unserer jetzigen parlamentarischen Debatte gern etwas verschieben. Wenn wir über Beteiligungsformate reden, müssen wir uns immer auch die Frage stellen, ob wir alle dieselben Zielgruppen im Blick haben, wenn wir uns über ihre Diversität bewusst sind. Ältere Menschen mit Migrationsgeschichte sind in Deutschland eine wachsende Bevölkerungsgruppe. Zwischen 2000 und 2017 ist die Zahl der über 60-Jährigen, die im Ausland geboren wurden, von 1,5 auf 2,5 Millionen Menschen gestiegen. Entsprechend wird zum Beispiel die Zahl pflegebedürftiger Migrant:innen auf fast 400 000 im Jahr 2030 steigen. Die Lebenssituation älterer Menschen, auch vieler älterer Migrant:innen, ist aufgrund belastender Berufstätigkeiten von schlechtem Gesundheitszustand und sozioökonomischer Schlechterstellung geprägt. Viele – ich glaube, viele kennen auch hier in diesem Saal welche – wohnen bis heute mit ihren erwachsenen Kindern zusammen. Das sind die Zahlen, die mich aufhorchen lassen und wo sich mir dann die Frage stellt, wie wir die Seniorenvertretung so unterstützen können, dass sie sich für die verändernden Bedarfe gut aufstellen kann und welche Beteiligungsformate es braucht, um möglichst viele Menschen zu erreichen. Deshalb bin ich froh, dass wir in unserem Antrag die Beschlusspunkte 2c und auch 2e haben. Sie werden der beschriebenen Diversität der Generationen gerecht. Auch zu prüfen, wo es im Sinne eines Hamburger Seniorenmitwirkungsgesetzes neue Regelungen auch für unser Land braucht, halten wir vor diesem Hintergrund der beschriebenen Vielfalt für sinnvoll. In diesem Sinne bitte ich Sie um Unterstützung für unseren Antrag. – Vielen Dank! (Beifall Bündnis 90/Die Grünen, SPD)
