Sahhanim Görgü-Philipp
Wort der Abgeordnete Cord Degenhard. Abgeordneter Cord Degenhard (Bündnis Deutschland): Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Mit Datum vom 21. September 2023 stellten die Koalitionsfraktionen eine Große Anfrage zum Stand der Umsetzung des Maßnamenpaketes Bürgeramt 2023/2024. Dabei ging es im Wesentlichen um die Terminsituation und um Digitalisierung. Die Antwort des Senates erfolgte mit Datum vom 28. November. Der hier vorliegende Antrag der Koalitionsfraktionen erhält seinen Sinn dadurch, dass die Antworten des Senats zum Stand der Digitalisierung äußerst unbefriedigend ausgefallen sind. (Beifall Bündnis Deutschland) Sie forderten diesen vorliegenden Antrag geradezu heraus. Man fragt sich in der Tat, warum in den vergangenen Jahren so wenig geschehen ist. Warum wurde erst im November 2022 das Maßnahmenpaket Bürgeramt 2023/2024 auf den Weg gebracht, wo doch schon 2017 Frau Gattow als neue Leiterin des Bürgeramtes die Digitalisierung als Ziel ausgab 2017! Wörtlich wird sie im „Weser-Kurier“ vom 1. September 2017 ‒ zitiert: „Alles, was online geht, sollten wir dort anbieten.“ Mittlerweile sind gut sechs Jahre ins Land gegangen und wenig, sehr wenig ist passiert. Unsere Recherchen ergaben, dass beispielsweise in RheinlandPfalz erste Beschlüsse 2017 erfolgten, die Umsetzung wie auch in Bayern bereits im Jahr 2020. Niedersachsen beschloss im Jahr 2018 die dann bereits ab 2019 in einigen Kommunen erfolgte Digitalisierung. Warum dauert in Bremen alles so unendlich lange? (Beifall Bündnis Deutschland) Um herauszufinden, wie es aktuell um die Digitalisierung in den Servicezentren steht, habe ich bereits im vergangenen Dezember einen Praxistest gemacht und dabei simuliert, einen Termin zur Beantragung eines Reisepasses bekommen zu wollen. Bei der Webseite des BürgerServiceCenters hatte ich allerdings schnell das Gefühl, mich in einem Dschungel zu bewegen. Schon nach wenigen Klicks hatte ich die Orientierung verloren. Als ich dann meinte, endlich am Ziel zu sein, kam die ernüchternde Meldung „Kein Termin vorhanden“ ohne jede weitere Erklärung. Die gute Nachricht, auch die gibt es in diesem Zusammenhang, ist, dass dies vorgestern, also am 15. April dann besser funktioniert hat. Irgendwie scheint also Bewegung in die Sache gekommen zu sein. Allerdings wäre der erste mögliche Termin der 5. August gewesen. Auch das ist schon ein wenig desillusionierend. (Beifall Bündnis Deutschland) Auch wenn hier also offensichtlich in den vergangenen vier Monaten eine marginale Verbesserung stattgefunden hat, so ändert dies nichts daran, dass der Antrag der Koalitionsfraktionen grundsätzlich berechtigt ist. Insbesondere Punkt 1 und 2 des Antrages machen in einfachen, verständlichen Worten klar, worum es geht. Ich zitiere exemplarisch Teile des Punktes 2: „Die Bürgerschaft fordert den Senat auf, bei der hierfür notwendigen Überarbeitung der Softwareergonomie sicherzustellen, dass die Navigation für Bürger:innen“, ich muss leider so zitieren, „noch einfacher und intuitiver gestaltet wird, indem unter anderem alle digitalen Leistungen und Onlineanträge einheitlich strukturiert nach Lebenslagen in wenigen Klicks erreichbar sind und weiter online bearbeitet werden können.“ Wenn Digitalisierung gelingen soll, ist es wichtig, dass die Bürger wirklich erreicht werden und dass es keine Hemmschwellen gibt, insbesondere auch nicht für Internet- und PC-unerfahrene Menschen. Daher sind die eben zitierten Forderungen des Koalitionsantrages so wichtig. Ich wiederhole sie im Kern gern noch einmal: Einfach muss es sein, intuitiv gestaltet, einheitlich strukturiert und in wenigen Klicks erreichbar. (Beifall Bündnis Deutschland) Das sind die elementaren Voraussetzungen dafür, dass der Service vom Bürger, insbesondere von PC-unerfahrenen Benutzern in Anspruch genommen wird. Davon sind wir allerdings noch weit entfernt. Das alles schließt selbstverständlich keineswegs aus, dass für absolut PCunerfahrene Bürger der telefonische und persönliche Zugang weiterhin möglich sein muss. Das wollen wir hier nicht vergessen. (Glocke) Der ebenfalls vorliegende Änderungsantrag der CDU beinhaltet durchaus die eine oder andere sinnvolle Ergänzung. Ich denke da, um nur ein Beispiel zu nennen, an den Aspekt der Mobilität durch Zurverfügungstellung einer Bürgerservice-App. Beide Anträge – –. (Glocke)
