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Dr. Andreas Bovenschulte

17.04.2024 Sitzungen 21/11

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Eine interessante Debatte über ein sehr interessantes Dokument, die wir führen. Dignitas Infinita, ein zentraler, ein wesentlicher Beitrag zur Diskussion über die menschliche Würde, ihrer Fundamentalität und ihrer Unverfügbarkeit. Nicht der erste Beitrag – logischerweise – der katholischen Kirche. Auch beim Vatikanischen Konzil, dem zweiten, vor 60 Jahren, spielte das Thema eine große Rolle, aber natürlich noch deutlich eng geführter auf die Religionsfreiheit bezogen. Das, was wir jetzt in dem Papier haben, ist noch mal eine deutliche Weiterentwicklung des inhaltlichen Spektrums und der inhaltlichen Positionen. Wenn das Pius XII. hätte lesen müssen, (Abgeordnete Dr. Henrike Müller [Bündnis 90/Die Grünen]: Ja!) der würde jetzt im Grab rotieren. Da muss man sagen, die katholische Kirche, sie verändert sich. Sie ändert sich auch in ihren Positionen. Das Dokument enthält aus meiner Sicht viele gute, richtige Positionen und enthält auch etliche problematische Punkte, und die meisten sind hier in der Debatte auch schon erwähnt worden. Ich will trotzdem noch mal kursorisch einige Anmerkungen machen, die mir wichtig sind. Es ist unbestreitbar und gut, dass die katholische Kirche die zentrale und fundamentale Bedeutung der Menschenwürde in den Fokus nimmt und tatsächlich auch ins Zentrum rückt. Sie tut das ja primär – ist eine Kirche – aus theologischen Erwägungen heraus, begründet das aus dem christlichen Glauben, aber es ist doch sehr ermutigend, zu lesen – und auch das ist ja schon erwähnt worden –, wie explizit der Brückenschlag zum weltlichen Verfassungsrecht, zu weltlichen Menschenrechten gezogen wird. Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte wird nicht nur mal im Vorbeigehen genannt, sondern wird ja richtig adressiert als das menschliche Werk, was göttlicher Erkenntnis am nächsten kommt, also ein bisschen frei formuliert, aber so ungefähr steht es da drin. Das zeigt natürlich schon auch ein Commitment, sich auf die gemeinsame säkulare Tradition zu beziehen und nicht ausschließlich im religiösen Kosmos und in der theologischen Begründung zu bleiben. Dass die katholische Kirche sagt „Wir wollen Garant der Menschenwürde sein“, als Anspruch, das finde ich erst mal gut. Dass niemand so einen Anspruch immer einlösen kann und dass wir jetzt gleich zu den argumentativen Brüchen und problematischen Punkten kommen, steht auf einem anderen Blatt, aber den Anspruch zu haben, das ist etwas Positives, weil an einem Anspruch kann man gemessen werden. Dann macht man sich auch angreifbar, wenn man sagt, Menschenwürde ist zentral, und wir wollen Hauptbannerträger der Menschenwürde sein. Ich finde, wenn das mehr Organisationen in dieser Welt von sich sagen würden, wäre das erst mal ein positiver Schritt. Nun ist die entscheidende Frage: Was versteht man denn unter Menschenwürde, wenn sie denn so zentral ist? Es ist bekannt, dass in der theologischen Diskussion, in der verfassungsrechtlichen, in der philosophischen es zwei unterschiedliche Herangehensweisen an die Bestimmung der Menschenwürde gibt. Die eine steht in einer individualistischen liberalen Tradition, und der Kernsatz ist Selbstbestimmung des Menschen. Wenn ich entscheiden kann über mein eigenes Schicksal, dann ist die Menschenwürde gewahrt, und unser Bundesverfassungsgericht sagt in seiner Formel, dass Menschenwürde dann gegeben ist, wenn man nicht bloß Objekt von Entscheidungen ist, sondern Subjekt. Durchaus lässt es da erkennen, dass dieser Strang der liberalen Interpretation, der individuellen tatsächlich ein wesentlicher Teil der Menschenwürdekonzeption auch des Grundgesetzes ist. Der wird allerdings von der katholischen Kirche deutlich relativiert und kritisiert. Die katholische Kirche sagt, Menschenwürde ist nicht nur, dass jeder machen kann, was er will – so formulieren die, nicht ganz so flapsig –, sondern Menschenwürde ist etwas, was auf einem objektiv gegebenen Werteverständnis beruht, weil die Menschen zueinander in Beziehungen stehen, weil sie nicht Individuen sind, die isoliert voneinander sind, sondern als Gesellschaft notwendig aufeinander bezogen sind. Deshalb sagt die katholische Kirche, durch individuelle Entscheidung ist Menschenwürde nicht verfügbar, und Menschenwürde ist nicht etwas Individuelles, sondern hat wirtschaftliche, soziale, kulturelle Voraussetzungen, damit sie gelebt werden kann, und wir brauchen eine gerechte Gesellschaft, damit Menschenwürde überhaupt tatsächlich von jedem im alltäglichen Leben gelebt werden kann. Das ist ein Gedanke, der übrigens im Grundgesetz auch nicht fremd ist. Natürlich ist im sozialen Rechtsstaat des Grundgesetzes eine Voraussetzung für Menschenwürde auch eine geteilte Werteordnung, und nicht immer ist das Selbstbestimmungsrecht mit der Menschenwürde zu vereinbaren. Ich sage jetzt mal so eine Sache, bitte nicht lachen, weil das unter diesem Stichpunkt in der Gerichtsbarkeit und der Diskussion viel verhandelt wurde: Es gab eklige Veranstaltungen, wo es darum ging, ob kleinwüchsige Menschen sich weit werfen lassen dürfen: Zwergenweitwurf hieß das. Viele Gerichte haben sich damit beschäftigt: Ist es eigentlich in Ordnung, Zwergenweitwurf zu machen, wenn die betreffenden Personen einwilligen, geworfen zu werden? Von einem radikalen individualistischen Verständnis der Menschenwürde wäre die Sache klar. Wenn ich sage, das ist in Ordnung, dann darf ich geworfen werden. Die Haltung war: Nein, das geht nicht, weil wir haben ein anderes gesellschaftsbezogenes Menschenwürdeverständnis. Das ist nicht in Ordnung. Das ist mit der Menschenwürde des Grundgesetzes nicht zu vereinbaren. Also, worauf ich jetzt damit nur hinweisen will: Auch der Menschenwürdebegriff des Grundgesetzes hat die individuelle Selbstbestimmungskomponente, und der Begriff hat eine Komponente, der auf einer verfassungsrechtlich definierten Werteordnung aufsetzt. Das sind die beiden Seiten des Menschenwürdebegriffs, und zugegeben, die katholische Kirche geht sehr stark auf die kommunitaristische Linie, und das entspricht sicherlich nicht dem Verständnis in jeder Form des Grundgesetzes, was nicht die Haltung verfassungswidrig macht, sondern das ist natürlich das gute Recht jeder Organisation, ihr eigenes Verständnis davon zu entwickeln. (Beifall Abgeordnete Sandra Ahrens [CDU]) Von der grundsätzlichen Definition der Menschenwürde wird dann in dem Papier, und das finde ich gut, an verschiedenen Punkten gesagt, das sind ganz schwerwiegende Verstöße gegen die Menschenwürde. Das ist ein ganzer Katalog, das sind nicht nur einige, sondern der ganze Katalog wird unter dieselbe Überschrift gestellt: Drama der Armut, der Krieg, die Leiden der Migranten, der Menschenhandel, sexueller Missbrauch, Gewalt gegen Frauen, Marginalisierung von Menschen mit Behinderungen, Todesstrafe, auch sexuelle und gesellschaftliche Diskriminierung von Menschen mit nicht heterosexueller Identität. All das steht unter der Überschrift „Schwere Verstöße gegen die Menschenwürde“, und das bietet natürlich, liebe Henrike Müller, einen Anknüpfungspunkt für einen breit geteilten gesellschaftlichen Konsens, an den man anknüpfen kann, und da muss ich sagen, da ist es gut, dass die katholische Kirche Streiterin in all diesen Punkten und Debatten ist. Natürlich ist mit dem Benennen das Problem nicht gelöst. Wenn es heißt, Armut als Verstoß gegen die Menschenwürde, dann meint die katholische Kirche in erster Linie extreme Armut, dass Menschen nicht wissen, wie sie unter menschenwürdigen Verhältnissen überhaupt überleben können. Das wird in dem Papier auch so adressiert. Aber die katholische Kirche sagt noch etwas anderes. Sie sagt, ein ganz großes Problem der Armut in den entwickelteren Teilen der Welt ist die immer größer werdende Ungleichheit, weil in dem Papier drin steht: Armut lässt sich immer nur mit Blick auf den Reichtum definieren. Das ist ja auch immer, wenn wir über unseren relativen Armutsbegriff sprechen: Armutsquote 60 Prozent des bedarfsgewichteten Äquivalenzeinkommens. Das ist ja kein objektiver Armutsmaßstab, sondern ein relativer, der letztlich ein Maß auch für die Ungleichheit in unserer Gesellschaft ist. Was sagt da das Papier? Ist sehr eindeutig unter Bezugnahme auf Papst Franziskus: Der Reichtum wächst, aber auf ungleiche Weise, und so entstehen neue Formen der Armut. Lieber Frank Imhoff, das ist, glaube ich, ganz gut, dass man darüber gemeinsam diskutieren sollte, wie das Verhältnis von extremer relativer Armut und wie das Verhältnis von Reichtum und Armut und ihrem gegenwärtigen Zusammenhang ist. (Zuruf Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]) Das finde ich gut. Darüber sollte man auf Podiumsdiskussionen in der Tat diskutieren. (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE) Beim Leiden der Migranten wird natürlich in dem Papier deutlich gesagt, dass es ganz entscheidend ist, mit welcher Haltung man Menschen entgegentritt, die von Migration betroffen sind, nicht, dass es Probleme gibt und dass man Sachen diskutieren kann; aber werden sie wirklich in ihrer Würde der Person gerechtfertigt? Zwischen den Zeilen steht, die dürfen nicht zum Gegenstand politischer Instrumentalisierung werden, dass man, weil man glaubt, bestimmte politische Positionen nach vorne bringen zu wollen, das auf dem Rücken der Migrantinnen und Migranten austrägt. Ob das auch von allen, die hier im Haus sind, in jeder Hinsicht immer berücksichtigt worden ist, darüber müsste man möglicherweise auch noch mal diskutieren, meine Damen und Herren. (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE) Aber ich meine das ganz ehrlich. Ich meine, das sind Herausforderungen, auch Herausforderungen für die Politik des Senats. Aber das ist ja so. So ein Papier soll ja auch diese Funktion haben, und jetzt komme ich zum Letzten, das natürlich genauso wichtig ist. Jetzt kommt der Bruch. Jetzt kommt der Bruch nach dem Positiven, was ich gesagt habe. Jetzt kommt der Punkt, wo das Vorverständnis, die objektiv behauptete und aus der Religion herausgeholte Werteordnung, in schroffem Gegensatz zur individuellen Selbstbestimmung gesetzt wird. Ich komme auch gleich noch zur Abtreibung, aber am heftigsten ist es ja eigentlich bei der Geschlechtsumwandlung, weil da lässt sich ja überhaupt nicht argumentieren, dass irgendjemand anders dadurch in Mitleidenschaft in irgendeiner Form gezogen wird, während bei der Abtreibung man ja aus katholischer Sicht noch sagen könnte, es wird das ungeborene Leben, was wir vom Zeitpunkt der Empfängnis an, so die katholische Auffassung, mit Menschenwürde ausstatten, betroffen und deshalb aus katholischer Sicht eine gewisse Konsequenz der Folgerung ist. Während auch aus meiner Sicht nicht akzeptabel diese Konsequenz ist bei der Geschlechtsumwandlung, ja nicht mal das gegeben, weil, wer wird denn negativ betroffen durch die Geschlechtsumwandlung, außer einer behaupteten objektiven Werteordnung? An dieser Stelle wird sozusagen die Vorläufigkeit, glaube ich, der Überlegung deutlich, weil sich da das Papier nicht einfach lösen kann von tradierten Glaubenssätzen und einem tradierten Bild und das in schroffem Gegensatz zur individuellen Selbstbestimmung setzt. Ich glaube, das ist der richtig problematische Teil. Ich könnte jetzt auch noch was dazu sagen, zum assistierten Suizid, weil sich das da in ähnlicher Weise zeigt. Ich möchte aber gar nicht auf die einzelnen Punkte eingehen, weil das der Bedeutung des Themas nicht gerecht würde, jetzt diese schwierigen Fragen mit ein paar allgemeinen Sätzen zu behandeln. Mein Fazit ist: Ein wichtiges Papier an wichtigen Punkten. Ein echter Fortschritt und ein Beitrag für eine bessere Welt und an wichtigen Punkten leider nicht, weil da der Wert individueller Selbstbestimmung, insbesondere von Frauen, in der Bedeutung für eine menschliche Gesellschaft und eine würdige Gesellschaft verkannt wird. Das wäre mein Fazit. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE)

Alle Reden von Dr. Andreas Bovenschulte Protokoll (PDF) ↗