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Özlem Ünsal

13.03.2024 Sitzungen 21/10

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: In Bremen sind die Gebühren für den Bewohnerparkausweis einheitlich auf 75 Euro festgelegt. In Bremerhaven liegen sie bei 13,50 beziehungsweise 27 Euro. Dabei spielen die Fahrzeuggröße oder das Gewicht keine Rolle. In der Stadtgemeinde Bremen ist in der vom Senat beschlossenen Teilfortschreibung des Verkehrsentwicklungsplans 2025 festgelegt, dass Quartiere mit hohem Parkdruck in Bewohnerparkquartiere umgewandelt werden können. Hierin sind auch Grundsätze für die Einrichtung von Bewohnerparken benannt. Dieser Beschluss dient als Basis des weiteren Vorgehens. (Präsidentin Antje Grotheer übernimmt wieder den Vorsitz.) Zu Frage 2: Für die Sicherstellung der Rettungssicherheit ist es erforderlich, Mindestfahrbahnbreiten zur Befahrung für Rettungsfahrzeuge zu gewährleisten. Dies erfolgt durch Parkregelungen und deren Überwachung. Grundsätzlich sieht die Straßenverkehrsordnung keine Höchstbreiten für parkende Fahrzeuge vor. Eng ist eine Straßenstelle in der Regel erst dann, wenn der zur Durchfahrt insgesamt freibleibende Raum für ein Kraftfahrzeug bei vorsichtiger Fahrweise nicht ausreichen würde. Zu Frage 3: Aktuell gibt es bei der BREPARK keine konkreten Pläne für die Einrichtung vergrößerter Parkstände speziell für größere Fahrzeuge oder die Erhebung von Zuschlägen für besonders große Fahrzeuge. Die Möglichkeit der Differenzierung bei der Einfahrt, um unterschiedliche Preise zuzuweisen, ist nicht gegeben. Jedoch bietet die BREPARK bereits teilweise XXL-Parkplätze in ihren Parkhäusern an, die etwas teurer sind. Zusätzlich werden Maßnahmen ergriffen, um Fehlverhalten beim Parken zu ahnden, insbesondere bei vorsätzlichem Überschreiten der Abstellfläche. Es werden tägliche Begehungen durchgeführt, um die Einhaltung der Regeln zu überwachen. Die STÄPARK hält sich bei der Größe der Parkplätze an die Vorgaben der Landesbauordnung. Ausnahmen, wie etwa einzelne größere Stellplätze, können sich durch bauliche Gegebenheiten wie beispielsweise die Abstände von Bauwerkspfeilern ergeben. In alten Bestandsgebäuden werden bei Umbauten, wenn es baulich möglich ist, die Größen auf den aktuellen Standard angepasst. – So weit die Antworten des Senats.

Alle Reden von Özlem Ünsal Protokoll (PDF) ↗