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Olaf Bull

13.03.2024 Sitzungen 21/10

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt: Die Fragen 1 und 2 werden zusammenhängend beantwortet: Das Landesaufnahmeprogramm setzt neben bestimmten verwandtschaftlichen Bedingungen voraus, dass die Kosten für die Lebensunterhaltssicherung und den Wohnraum durch bis zu vier in Deutschland lebende Personen gesichert werden. Zu diesem Zweck haben sie eine Verpflichtungserklärung abzugeben. Voraussetzung dafür ist insbesondere eine ausreichende Bonität, die sich an den Pfändungsfreigrenzen der Zivilprozessordnung orientiert. Zur Begrenzung der finanziellen Belastung für die Verpflichtungsgeberinnen und Verpflichtungsgeber werden die Kosten für Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft, Geburt, Pflegebedürftigkeit und Behinderung aus öffentlichen Mitteln getragen. Die Prüfung aller bislang circa 150 Anträge durch das Migrationsamt Bremen und das Bürger- und Ordnungsamt Bremerhaven dauert noch an. Verpflichtungserklärungen konnten bisher noch nicht angenommen werden, weil zum einen schon die Grundvoraussetzungen für die Aufnahme oder die finanziellen Voraussetzungen nicht erfüllt wurden und zum anderen notwendige Nachweise nicht vollständig vorgelegt werden. In einigen Fällen konnte die Prüfung zum Beispiel auch deshalb nicht positiv abgeschlossen werden, weil Dritte ihre Bereitschaft zur Abgabe einer Verpflichtungserklärung nachträglich zurückgezogen haben. Zu Frage 3: Bei den Aufnahmen handelt es sich um einen erweiterten Familiennachzug. Dabei werden im Visumverfahren Erkenntnisse der deutschen Sicherheitsbehörden abgefragt. Darüber hinaus hat das Bundesinnenministerium angeboten, in Einzelfällen und nach Absprache zwischen den beteiligten Bundes- und Landesbehörden Sicherheitsinterviews durchzuführen. Sollten sich Sicherheitsbedenken ergeben, wird die Erteilung eines Visums abgelehnt. – So weit die Antwort des Senats!

Alle Reden von Olaf Bull Protokoll (PDF) ↗