Dr. Andreas Bovenschulte
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Insgesamt 16 der historischen Gebäude auf dem Gelände der ehemaligen Bremer Woll-Kämmerei wurden zwischen 2012 und 2020 unter Denkmalschutz gestellt. Ein Großteil der Gebäude befindet sich im Eigentum der Stadt Bremen. Mit den jeweiligen Eintragungen in die Bremische Denkmalliste wurde die Eigentümerin der Objekte über die damit einhergehenden positiven Rechtspflichten informiert, somit auch über die in § 9 des Bremischen Denkmalschutzgesetzes geregelte Erhaltungspflicht. Diese besagt, dass Kulturdenkmäler zu pflegen, vor Gefährdung zu schützen, zu erhalten und, soweit notwendig, instand zu setzen sind. Verantwortlich für die Erhaltung ist die Eigentümerin. Seit Beginn der Unterschutzstellungen stehen das Landesamt für Denkmalpflege und die Eigentümervertreter in engem und regelmäßigem Austausch bezüglich verschiedener Erhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen sowie zur Umnutzung der Objekte. Im Kontext der Umgestaltung des Geländes zum Bildungscampus können aktuell die Abstimmungen zur Umnutzung des sogenannten „Sortiergebäudes“ zur Berufsschule oder die geplante Sicherung der Hauptfassade des sogenannten „Gebäude 56“ genannt werden. Zu Frage 2: Alle Maßnahmen an den denkmalgeschützten Objekten wurden und werden eng mit dem Landesamt für Denkmalpflege abgestimmt und von diesem unter verschiedenen Auflagen genehmigt. Die Auflagen werden von der Eigentümerin umgesetzt. Zusätzlich erfolgen regelmäßig Planungsbesprechungen sowie zahlreiche Detailabstimmungen. Zu Frage 3: Der Senat verfolgt das Ziel, neben der weiteren gewerblichen Entwicklung als Grundlage für die Ansiedlung von Unternehmen sukzessive einen zentralen Bildungscampus im Kämmerei-Quartier zu errichten. Hierfür wird aktuell eine Rahmenplanung zur Qualifizierung und Konkretisierung des von den Deputationen für Wirtschaft und Bau beschlossenen Strukturkonzepts erarbeitet. Diese dient auch als Grundlage für das darauf aufbauende bereits eingeleitete Bebauungsplanverfahren 1580. Hierbei werden insbesondere auch die größtenteils denkmalgeschützten Gebäude der ehemaligen Wollkämmerei als zukünftige Nutzungsbausteine für den Berufsschulcampus geprüft und berücksichtigt. Bereits konkret für eine Nachnutzung durch Berufsschulen vorgesehen sind die Gebäude 43/44 und das Gebäude 91. Während das Gebäude 43/44, das sogenannte „Sortiergebäude“, bereits zurzeit in enger Abstimmung mit der Denkmalpflege saniert und umgebaut wird, stehen die Planungen für die Sanierung und den Umbau des Gebäudes 91 an. Eine Sanierung der unter Denkmal- beziehungsweise Ensembleschutz stehenden Gebäude ist erst dann sinnvoll, wenn die Nachnutzung der Gebäude und die damit verbundenen Anforderungen bestimmt sind. Auf Basis des Ergebnisses der aktuell in Erarbeitung befindlichen Rahmenplanung wird eine Aussage zum zukünftigen Nutzungskonzept für alle historischen Gebäude des Kämmerei-Quartiers erwartet. Mit dem Abschluss und der Vorstellung der Ergebnisse der Rahmenplanung wird in der zweiten Jahreshälfte 2024 gerechnet. Bis zu diesem Zeitpunkt werden die unter Denkmal- beziehungsweise Ensembleschutz stehenden Gebäude gesichert. – So weit die Antwort des Senats. Frau Abgeordnete, haben Sie
