Silke Stroth
Noch mal: Es gibt keine rechtliche Verpflichtung, dies zu überprüfen, also die Abgabe von Reisebedarf. Die Gewerbeaufsicht hat ungefähr 60 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, und ein Großteil oder alle Personen, die in der Gewerbeaufsicht tätig sind, haben im Schwerpunkt Kontrollen, die für uns gesetzlich vorgeschrieben sind: Anlagensicherheit et cetera pp., Strahlenschutz. Dazu gehört eben nicht die Überprüfung der Abgabe von Reisebedarf.
