Silke Stroth
Dann haben Sie mich unter Umständen missverstanden, oder ich habe mich nicht hinreichend deutlich ausgedrückt. Es gibt keine Einschränkung des Verkaufs auf bestimmte Tages- oder Nachtzeiten, sondern nur auf Sonn- und Feiertage, und an Sonn- und Feiertagen auch quasi rund um die Uhr ist der Verkauf von Reisebedarf, wie er gerichtlich festgelegt worden ist, ermöglicht.
