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Silke Stroth

13.03.2024 Sitzungen 21/10

Das kann ich Ihnen so nicht sagen. Ich frage mich nur gerade, was meinen Sie mit „nächtliche Kontrolle“, da es keine Einschränkung des Verkaufs über den Tag verteilt gibt, also nicht unterschieden nach Tag- und Nachtstunden. Vielleicht helfen Sie mir da noch mal auf die Sprünge, was Sie meinen. Abgeordnete Julia Tiedemann (Bündnis Deutschland): Na ja, der Reisebedarf, der bezieht sich ja auf Ladenschlusszeiten, die normalerweise gelten würden. Dementsprechend muss es ja – –. Oder ich formuliere es mal anders: In Bezug auf das Ladenschlussgesetz, das findet ja auch außerhalb der regulären Verkaufszeiten statt, das heißt, auch zum Beispiel nachts oder an Sonn- und Feiertagen: Wie viele Mitarbeiter stehen Ihnen für eben an solchen Tagen stattfindende Tests überhaupt zur Verfügung?

Alle Reden von Silke Stroth Protokoll (PDF) ↗