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Sascha Karolin Aulepp

13.03.2024 Sitzungen 21/10

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordneten, sehr geehrter Herr Abgeordneter Schäck! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt: (Vizepräsidentin Sahhanim Görgü-Philipp übernimmt den Vorsitz.) Zu Frage 1: Der Senat folgt der Vorgabe des Programms, dass die vom Bund zur Verfügung gestellten Mittel unter Berücksichtigung der Adressatengruppe „Schulen in sozioökonomisch belasteten Lagen“ verteilt werden. Sowohl für die Stadtgemeinde Bremerhaven als auch für Bremen werden bereits gestufte Sozialindices als Kriterien genutzt. Diese sind jedoch nicht unmittelbar miteinander vergleichbar, da die Datengrundlagen teilweise unterschiedlich sind. Derzeit arbeiten die zuständigen Fachreferenten beider Stadtgemeinden an einer Lösung, die ein hohes Maß an Vergleichbarkeit sicherstellen wird. Bremen gehört zu den wenigen Ländern, die mit vorhandenen Sozialindices bereits eine verlässliche Datengrundlage zur Verfügung haben. Insgesamt werden voraussichtlich 40 bis 50 Schulen am Programm teilhaben können. Welche es konkret sein werden, wird unter Beteiligung beider Stadtgemeinden abgestimmt. Die Benennung der Schulen gegenüber dem Bund soll bis zum 1. Juni 2024 erfolgen. Zu Frage 2: Der Senat hat bereits die Senatorin für Kinder und Bildung in Abstimmung mit dem Magistrat Bremerhaven um Darstellung des für die erfolgreiche Umsetzung des Startchancen-Programms erforderlichen Kofinanzierungsanteils in Höhe von 50 Prozent gebeten. Der Kofinanzierungsanteil kann weitgehend flexibel über die drei Programmsäulen und über die zehnjährige Programmlaufzeit hinweg unter Berücksichtigung der Zusätzlichkeit erbracht werden. Das Programm ermöglicht die Kofinanzierung sowohl über Landes- wie auch über kommunale Mittel. Die Kofinanzierungsanteile können mindestens teilweise über bestehende anrechenbare Maßnahmen erbracht werden. Zu Frage 3: Der Senat hat in seiner Sitzung am 24. Oktober 2023 unter Tagesordnungspunkt 5 die „Fortsetzung der befristeten Personalmaßnahmen Landesprogramm Schüler:innen stärken für das Schuljahr 2023/2024“ unter der Maßgabe beschlossen, dass diese Personalmaßnahmen, sofern sie Programmschulen betreffen, nicht nur in das Startchancen-Programm einmünden, sondern darüber auch verstetigt werden. Sobald die Programmschulen feststehen, wird es schulbezogen notwendig sein, den weitergehenden Bedarf mit Fokus auf die Stärkung der multiprofessionellen Teams zu ermitteln. Geplant ist, dafür den Zeitraum zwischen den Osterferien und Sommerferien – auch für entsprechende Personalakquise – zu nutzen. – So weit die Antwort des Senats!

Alle Reden von Sascha Karolin Aulepp Protokoll (PDF) ↗