Dr. Olaf Joachim
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Erst mal möchte ich mich vorweg für die Debatte und die sich doch abzeichnende breite Zustimmung für den Gesetzentwurf bedanken. Die Vorrednerinnen und Vorredner haben es gesagt: Mit dem Gesetzentwurf werden mehrere zentrale medienpolitische Anliegen Bremens – aber auch deutschlandweite – umgesetzt. Zum einen der Gedanke, dass die Nachhaltigkeit bei Radio Bremen verankert wird, sowohl hinsichtlich der programmlichen-, der Auftragsfrage, als auch zum Bereich der Wirtschaftsführung. Zudem setzt das Änderungsgesetz die Forderungen, die Verabredung aus dem Koalitionsvertrag um, dass die öffentlich-rechtlichen Medien keine bloße Kopie der privaten Medienangebote bilden dürfen. Dies beinhaltet eine Schärfung des Programmauftrags, die über den dritten Medienänderungsstaatsvertrag hinausgeht. Hierzu dient dann auch die Vorschrift, dass das Angebot in seiner Gesamtheit zur publizistischen Vielfalt beitragen muss, und hierbei handelt es sich dann um Qualitätsmaßstäbe und nicht um Wettbewerbsmaßstäbe. Wettbewerbsmaßstäbe sind außerhalb der Mediengesetzgebung im Zweifelsfall zu regeln. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat die Aufgabe, eine Versorgung der Bevölkerung mit Informationen und Meinungen zu gewährleisten und die Meinungsvielfalt insgesamt zu stärken. Weiterhin möchte ich auf das Ziel des Gesetzentwurfs hinweisen, die Transparenz und die Kontrolle der Anstalt durch die Gremien zu verbessern und hier insbesondere auf die Stärkung der Unabhängigkeit des Gremienbüros. Schließlich, und das haben diverse Vorredner und Vorrednerinnen angesprochen, enthält die Novelle zahlreiche Vorschriften, die Wirtschaftsführung der Anstalt zu verbessern. Dies ist unabdingbar, damit der öffentlich-rechtliche Rundfunk seinen Auftrag auch glaubwürdig ausführen kann. Die vorliegenden Änderungsanträge, die von den Fraktionen auf Grundlage der Anhörung erarbeitet worden sind, dienen dem Ziel, diese wichtigen Funktionen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks herauszuarbeiten. Es ist zu begrüßen, wenn im Radio-Bremen-Gesetz künftig darauf hingewiesen wird, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk auf diskriminierungsfreies Miteinander in der Gesellschaft hinzuweisen hat. Bei der Begrenzung der Mitgliedszeit der Mitglieder des Verwaltungsrates halte ich eine Übergangsregelung für wichtig, weil andererseits der Gesetzgeber in die Besetzung des Verwaltungsrats bezüglich konkret aktuell tätiger Personen eingreifen würde. Wie der öffentlich-rechtliche Rundfunk zukunftsfest aufgestellt werden kann, wird unter den Ländern, auch das ist angesprochen worden, nicht erst seit letztem Jahr sehr intensiv diskutiert. Die Länder haben sich vorgenommen, im Herbst dazu einen Vorschlag zu entwickeln. Bremen bringt sich in diesen Prozess mit seiner zentralen Position, nämlich der Sicherung und Stärkung der regionalen Vielfalt, konstruktiv ein. Bei allen Strukturüberlegungen steht aber außer Frage, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk eine angemessene ausreichende finanzielle Mittelausstattung braucht, damit er auch in Zukunft seine wichtige Funktion wahrnehmen kann. Durch Einsparungen und Umschichtungen werden die Mittel allein nicht erwirtschaftet werden können, und angesichts Inflation, Lohnsteigerungen, Preissteigerungen scheint mir der vorliegende Vorschlag der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF), eine Beitragsanpassung um 0,58 Euro vorzunehmen, gut abgewogen zu sein. Es ist daher kein Widerspruch, für eine größere Effizienz einzutreten und andererseits darauf hinzuweisen, dass eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags voraussichtlich notwendig sein wird. Dieses Änderungsgesetz stellt damit auch einen Beitrag zur Stärkung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks dar. Der Rundfunk braucht eine breite demokratische Legitimation. Deshalb sind auch solche Debatten wie die heutige wichtig. – Herzlichen Dank! (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE)
