Ute Reimers-Bruns
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleg:innen, sehr geehrte Besucher:innen! Ich möchte noch mal auf das eingehen, was am Anfang Marco Lübke gesagt hat, und das kann ich nicht verstehen, weil er Dinge gesagt hat, wie zum Beispiel, es sei nicht besonders strafbewehrt, das neue Gesetz würde überhaupt dazu führen, dass jetzt die Strafen erhöht werden. Hier muss ich widersprechen. Zum besseren Schutz von Kindern und Jugendlichen wurden die Strafrahmen im Konsum im Cannabisgesetz von einem auf zwei Jahre erhöht. Die Mindeststrafe für eine gewerbsmäßige Ab- oder Weitergabe an Minderjährige durch über 21-Jährige wurde von einem auf zwei Jahre heraufgesetzt. Eine Mindeststrafe von zwei Jahren gilt auch, wenn über 21- Jährige Minderjährige zum unerlaubten Handel treiben, auch, wenn die unerlaubt Handel treiben oder zur Ab- und Weitergabe von Cannabis sowie in Fällen der Organisierten Kriminalität wie der bandenmäßigen Begehungsweise oder dem Mit-sich-Führen einer Schusswaffe bei cannabisbezogenen Delikten. Zudem wurden Strafverschärfungen im Betäubungsmittelgesetz vorgenommen. Wenn Erwachsene, also Personen über 21 Jahren, vorsätzlich Betäubungsmittel an Minderjährige abgeben, verabreichen oder zum Gebrauch überlassen, wird der Strafrahmen von bisher einem Jahr auf zwei Jahre erhöht. Ich sehe nicht, dass das eine Verminderung der Strafen ist, sondern es ist eine Erhöhung. Damit ist auch Bundesgesundheitsminister Lauterbach seiner Verantwortung gerecht geworden. (Abgeordneter Dr. Oğuzhan Yazıcı [CDU]: Das Gesetz hat ja auch bessere Teile!) Das einfach mal zum Abschluss zu diesem Antrag. Es wird immer von vielen oder allen Expertinnen und Experten gesprochen. Ich finde diese Verallgemeinerung nicht richtig, und das stimmt auch nicht, weil die verschiedenen Expert:innen auch differenziert einiges gesagt haben. Zum Beispiel, wenn sich jetzt die Bundesärztekammer oder Psychotherapeuten gemeldet haben, haben sie auch gesagt im Rahmen dessen, dass es schwierig ist. Cannabis, ja, wie wird es konsumiert? Durchs Rauchen, also müsste man auch Rauchen, Tabakkonsum und natürlich auch Alkoholkonsum – –. Alles das ist etwas, was für die Gesundheit schädlich ist, und das müsste alles miteinander auch verwoben werden. Die gehen sogar noch drei, vier Schritte weiter, und das finde ich etwas, was sehr bedenkenswert ist. Und dann gibt es eine neue Richtervereinigung. Deren Mitglied ist Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof, Dr. Jürgen Kühling. Der hat gesagt: „Eine unvoreingenommene rationale Betrachtung sollte nicht länger ignorieren, dass die Prohibitionspolitik von Rauschmitteln kriminalpolitisch aber auch strafrechtlich gescheitert ist. Eine Gesellschaft, die fünf Prozent ihrer Mitglieder wegen des Konsums von Rauschmitteln kriminalisiert, während sich zugleich weitere 30 Prozent der Bevölkerung legal und staatlich gefördert totsaufen oder totrauchen, verhält sich evident irrational.“ (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE, FDP) Ich kann nur sagen, aus diesem Grund lehnen wir auch den Antrag der CDU ab, weil das eine mit dem anderen da überhaupt nichts zu tun hat und im Grunde genommen nur die Verbotspolitik noch weitergemacht werden soll. Wir sind auf der anderen Seite unterwegs, dass wir vor allen Dingen auch Präventionspolitik machen wollen, und Gesundheitspolitik, wie ich es am Anfang schon sagte, geht nur durch die Entkriminalisierung des Konsums und des Innehabens von Cannabis. – Danke schön! (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE)
