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Antje Grotheer

13.03.2024 Sitzungen 21/10

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Jan Timke. Abgeordneter Jan Timke (Bündnis Deutschland): Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer! Der Deutsche Bundestag hat am 23. Februar das Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften beschlossen. Dieses Cannabisgesetz soll nun in neun Tagen durch den Bundesrat gebracht werden und am 1. April in Kraft treten. Wohl selten sind in einem Gesetzgebungsverfahren die Lobbyisten so schamlos bedient und die Einwände der Fachleute so konsequent ignoriert und übergangen worden wie in diesem Regelwerk. (Beifall Bündnis Deutschland) Offenbar getrieben von der Kifferlobby hat man ein Gesetz auf den Weg gebracht, das man in unüberbietbarem Zynismus auch noch das „Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis“ betitelte. Wäre man ehrlich, meine Damen und Herren, müsste es das „Gesetz zur Förderung des Cannabiskonsums“ heißen. Denn tatsächlich ist das Regelwerk von der Cannabislobby promotet worden, wie ein Blick auf die Liste der Sachverständigen bei der Gesetzesanhörung im Deutschen Bundestag zeigt. Bedenken gegen das Gesetzesvorhaben wurden hingegen einfach weggewischt, beispielsweise die Einwände der Bundesärztekammer und die des Bundesverbandes der Kinder und Jugendärzte, die eine Gefährdung von Minderjährigen durch diese Droge befürchten. Ebenso sprachen sich das Deutsche Krebsforschungszentrum, die Deutsche Gesellschaft für Suchtmedizin, die Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie sowie die Polizeigewerkschaften DPolG und GdP gegen eine Aufweichung der bestehenden Regelungen beim Cannabiskonsum aus. Aber was sieht dieses umstrittene Gesetz nun eigentlich vor, das am 1. April in Kraft treten soll und was leider mehr ist als ein schlechter Aprilscherz? Zukünftig soll beispielsweise der Besitz von Cannabis bis 25 Gramm im öffentlichen Raum für Erwachsene straffrei gestellt werden. Die Monatsration eines Cannabiskonsumenten darf 50 Gramm betragen, und auch dürfen Hanfpflanzen in sogenannten Cannabis Social Clubs angebaut und an Vereinsmitglieder in bestimmter Menge abgegeben werden. Meine Damen und Herren, es wird Sie nicht verwundern, dass wir als Fraktion Bündnis Deutschland den Vorstoß der Bundesregierung zur weiteren Legalisierung von Rauschmitteln ablehnen. Der Gesetzesentwurf mag die Wählerklientel von SPD, FDP, Linken und Grünen zufriedenstellen. Aus medizinischer, aus strafrechtlicher und aus gesellschaftspolitischer Sicht ist eine weitere Legalisierung von Drogen allerdings buchstäblich Gift. (Beifall Bündnis Deutschland) Denn die teilweise Freigabe von Cannabis wird natürlich die öffentliche Verfügbarkeit dieser Droge erhöhen, was zwei Effekte haben wird: Erstens, kurzfristig wird der Konsum und dessen Intensität bei solchen Personen gesteigert, die Cannabis bereits in der Vergangenheit konsumiert haben. Zweitens wird es eine steigende Zahl der Konsumenten geben, weil sich die Droge nach und nach wie eine Seuche durch die Gesellschaft fressen wird. Nehmen wir da mal das Beispiel der Schweiz: Dort wurde der Umgang mit Cannabis in den Neunzigerjahren liberalisiert. Seitdem hat sich die Zahl der minderjährigen Konsumenten im Land laut einer Studie der Universität Zürich verdreifacht; minderjährige Cannabiskonsumenten haben sich verdreifacht, meine Damen und Herren, durch die Legalisierung. Das müssen Sie endlich mal zur Kenntnis nehmen. Schon jetzt können wir doch hierzulande beobachten, dass die Zahl der festgestellten Verkehrsteilnehmer, die ihr Fahrzeug unter Einfluss illegaler Drogen bewegen, deutlich steigt, übrigens auch in Bremen und Bremerhaven. Mit einer Cannabislegalisierung dürfte sich diese Zahl der Verkehrsverstöße noch einmal weiter erhöhen. Auch, meine Damen und Herren, wird die Strafverfolgung zukünftig erschwert, denn jeder Erwachsene darf bis zu 25 Gramm Cannabis legal mitführen, was deutlich mehr ist als die heute als Eigenbedarf tolerierte Menge. Konsumenten und Straßendealer werden deshalb für die Polizei in der Praxis kaum noch zu unterscheiden sein. Die neue Gesetzgebung der Bundesregierung bedeutet also de facto eine Legalisierung des illegalen Drogenkleinhandels. Meine Damen und Herren, Cannabis ist vor allem gefährlich für Personen bis 25 Jahren, weil erst dann das Wachstum des menschlichen Gehirns abgeschlossen ist, auf dessen Entwicklung die Droge negativ einwirkt. Der Gesetzgeber gibt das Rauschgift aber schon ab 18 frei, auch wenn die zulässige Rauschgiftmenge für Personen bis 21 Jahren auf 30 Gramm beschränkt wird. Der volkswirtschaftliche Schaden durch die Legalisierung dieses Rauschmittels ist erheblich, wenn infolge von Cannabiskonsum junge Menschen ihre schulische und berufliche Ausbildung nicht oder erst mit zeitlichem Verzug abschließen und deshalb dem Arbeitsmarkt erst zu einem späteren Zeitpunkt zur Verfügung stehen. Außerdem ist mit einer erhöhten finanziellen Belastung des Gesundheitssystems durch die psychiatrische Behandlung einer wachsenden Anzahl an Cannabiskonsumenten zu rechnen, die sehr teuer ist. Das Risiko, eine Psychose zu bekommen, steigt durch den Cannabisinhaltsstoff THC um das Siebenfache, meine Damen und Herren. Etwa zehn Prozent der Cannabiskonsumenten bilden eine Abhängigkeit aus, sind also behandlungsbedürftig krank. Dieser Prozentsatz dürfte nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes steigen, auch, weil die Ampel-Regierung die Höchstmenge an Cannabis, die für den Eigenbedarf bemessen werden darf, großzügig auf 50 Gramm festgelegt hat. Hier mal ein kleines Rechenbeispiel: Ein Gramm reicht für drei Joints, in der niedrigsten Dosierung vielleicht auch für vier Joints. Bei 50 Gramm legaler Höchstmenge wären das 150 bis 200 Joints im Monat. Das, meine Damen und Herren, hält die Bundesregierung für gesundheitlich unbedenklich? Allein dieses Beispiel zeigt schon, dass es der Bundesregierung nicht nur an Sachverstand, sondern insgesamt an Verstand fehlt, meine Damen und Herren. (Beifall Bündnis Deutschland) Auch der Schwarzmarkt wird durch die Legalisierung nicht verschwinden, so, wie es die linken Parteien immer wieder als Argument für die Drogenfreigabe anführen. Vielmehr wird der Schwarzmarkt perspektivisch eher gefördert. Diese Auffassung wird interessanterweise sowohl von Drogenfahndern als auch von Dealern gleichermaßen vertreten. Die Gründe hierfür liegen auf der Hand: Die psychoaktive Substanz THC, die für die Rauschwirkung verantwortlich ist, soll bei legalem Cannabis auf zehn Prozent beschränkt bleiben. Der durchschnittliche THC-Gehalt von Cannabisblüten, die auf dem Schwarzmarkt erhältlich sind, beträgt heute schon durchschnittlich 14 Prozent, bei Cannabisharz sind es mittlerweile schon 20 Prozent. (Zuruf Abgeordneter Dr. Marcel Schröder [FDP]) Hochgezüchtete Sorten bringen es heute in der Spitze sogar auf 90 Prozent, was der Wirkung von Heroin gleichkommt, weshalb von einer weichen Droge jedenfalls bei derart hohen Konzentrationen nicht mehr die Rede sein kann. Aber selbst, wenn die Legalisierung den Schwarzmarkt für Cannabis zerstöre, so würden die Drogendealer nicht verschwinden, sondern ihr Angebot einfach umstellen und verstärkt harte Drogen verkaufen, denn sie sind weiter illegal. Die Gefahren, die vom Schwarzmarkt ausgehen, würden sich aus diesem Grunde nach der Legalisierung der Cannabisfreigabe also eher vergrößern. Vor allem Menschen, die bereits heute das Rauschgift konsumieren, werden sich auch weiterhin mit Dealern versorgen, weil ihnen die Wirkung des legalen Stoffs nicht ausreicht. Längerfristig dürfte das auch für Personen gelten, die infolge der Legalisierung neu in den Konsum einsteigen. Sie werden sozusagen durch den legal erhältlichen, staatlichen Cannabis angefüttert und wechseln später auf den Schwarzmarkt, um dort den wirkpotenteren Stoff zu kaufen. Den werden die Dealer zukünftig verstärkt anbieten, damit sie trotz Legalisierung ihre Kundschaft halten und neue Käufer finden können. Außerdem werden die Schwarzhändler sich verstärkt auf die Zielgruppe fokussieren, die vom legalen Angebot ausgenommen ist oder es nur beschränkt in Anspruch nehmen darf, also Personen im Alter von 18 bis 21 Jahren, vor allem aber Minderjährige. Denen suggeriert der Staat durch die Freigabe des Konsums, dass die Droge weniger gefährlich sei als bislang behauptet, was aber ein Trugschluss ist. Daran werden auch verstärkte Aufklärungskampagnen an Schulen nichts ändern, die angeblich geplant sind. Vielmehr, meine Damen und Herren, offenbart sich hier eine völlig schizophrene Strategie der linken Bundesregierung. Einerseits wird Cannabis legalisiert, und andererseits will man Kinder und Jugendliche davon überzeugen, dass die Droge gesundheitsgefährdend ist. Meine Damen und Herren, die von den Legalisierungsbefürwortern immer zu hörende Behauptung, die repressive Drogenpolitik sei gescheitert – wir haben es ja von meiner Vorrednerin auch gehört –, weshalb man nun neue Wege beschreiten und Cannabis legalisieren müsse, trifft einfach nicht zu. Tatsächlich gab es in Deutschland nie eine wirklich repressive Drogenpolitik wie sie etwa in Asien praktiziert wird, sondern eine Mischform aus repressiven und liberalen Elementen. Ein Beispiel ist die Tolerierung einer bestimmten Menge von Cannabis für den Eigenbedarf, die es schon seit Jahrzehnten in Deutschland gibt. Es ist vielmehr zu befürchten, dass nach der Legalisierung von Cannabis schon bald eine neue politische Debatte über die Legalisierung auch harter Drogen wie Kokain vom Zaun gebrochen wird. Bereits 2020 hatte sich der heutige Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach dafür ausgesprochen, neben Haschisch und Marihuana auch Kokain schrittweise freizugeben. Die Argumente, mit denen die Freigabe von Cannabis gerechtfertigt werden soll, lassen sich größtenteils auch auf andere Rauschgifte anwenden. Das jetzt verabschiedete Cannabisgesetz könnte also der Startschuss für eine umfassende Drogenlegalisierung gewesen sein, die von Aktivisten in einschlägigen Internetforen schon länger gefordert wird. Solchen Überlegungen, meine Damen und Herren, erteilen wir als Fraktion Bündnis Deutschland eine klare Absage, genauso wie wir das geplante Gesetz zur Legalisierung von Cannabis konsequent ablehnen. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall Bündnis Deutschland)

Alle Reden von Antje Grotheer Protokoll (PDF) ↗