Sascha Karolin Aulepp
Wie ich gerade ausgeführt habe: Wir sind natürlich auch gemeinsam mit allen anderen Bundesländern, mit dem Bund im Austausch darüber, was möglicherweise bundeseinheitliche Standards in einem solchen Bundesqualitätsentwicklungsgesetz sein könnten. Wenn der Bundestag entscheidet, ein Gesetz zu machen, das Auswirkungen auf Angebote der Länder oder Kommunen hat, dann können wir an der Stelle beratend tätig werden. Wir können die gesellschaftlichen Diskurse mit befeuern, die wiederum natürlich auch in Bundesgesetzgebungsverfahren eine Rolle spielen. Wenn am Ende ein Bundesgesetz mit bestimmten Standards erlassen wird, die für Länder oder Kommunen verpflichtend sind, dann werden wir uns natürlich auch entsprechend verhalten. Dass sich Bundesgesetze manchmal ein bisschen so anfühlen, aus Landes- und kommunaler Sicht, wie Verträge zulasten Dritter, das will ich hier nicht verheimlichen, aber natürlich werden wir diese Verträge trotzdem erfüllen.
