Kristina Vogt
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Der Senat ist der Auffassung, dass die Fachtagung am 7. November 2023 die Potenziale des umweltgerechten Schiffsrecyclings als Teil einer maritimen Kreislaufwirtschaft eindrucksvoll aufzeigen und einen wichtigen Beitrag zur Vernetzung der Akteure leisten konnte. Die von der Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation und der Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft beauftragte Potenzialstudie „Schiffsrecycling in Bremen“ wurde dort erstmalig der Fachöffentlichkeit vorgestellt und die darin enthaltenen Handlungsempfehlungen und wirtschaftlichen Potenziale mit den rund 90 Teilnehmenden aus der gesamten maritimen Wertschöpfungskette diskutiert. Ansätze für einen oder mehrere Projektanträge eines Demoprojekts werden aktuell von der Bremer Geschäftsstelle des Maritimen Clusters Norddeutschland koordiniert. Der Senat begrüßt das kürzlich gestartete und vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz geförderte Netzwerk des Zentralen Innovationsprogramms Mittelstand „ShipRec – Schiffsrecycling“, bei dem unter anderem fünf Netzwerkpartner aus Bremen an Projektideen zu neuen innovativen Ansätzen für ein nachhaltiges Schiffsrecycling arbeiten, um entsprechende F&E-Projekte im Laufe dieses Jahres einzureichen. Als weiteres Ergebnis der Fachtagung ist festzuhalten, dass die für Genehmigungen von Schiffsrecycling zuständigen Ländervertreter:innen aus Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Hamburg und Bremen sich im Nachgang der Fachkonferenz in Bremen getroffen und eine noch engere Zusammenarbeit bei der Erstellung einheitlicher Genehmigungsauflagen verabredet haben. Auch die Potenzialstudie des Deutschen Maritimen Zentrums hat als Handlungsempfehlung für eine erfolgreiche Aufbauphase nachhaltiger Schiffsrecyclingunternehmen unter anderem auf die Notwendigkeit von Pilot- und Demoprojekten hingewiesen und empfiehlt eine enge Zusammenarbeit von Industriepartnern und Genehmigungsbehörden. Zu Frage 2: Die Genehmigung von Anlagen, die dem Schiffsrecycling dienen, bekommt durch die internationalen rechtlichen Rahmenbedingungen eine zunehmende Bedeutung. Das gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass in Deutschland bisher keine Anlage zum Abwracken von Schiffen genehmigt ist. Die Genehmigungsbehörden haben mit der Zulassung dieser Art von Anlagen bisher keine Erfahrung. Deshalb ist ein Austausch der Länder untereinander und mit den zuständigen Bundesbehörden wichtig. Bremen hat informell mit den norddeutschen Bundesländern in dieser Frage Kontakt aufgenommen, um die jeweilige Rechtsposition abzustimmen. Weiterhin ist das Thema Gegenstand der Diskussionen im Abfalltechnikausschuss und im Abfallrechtsausschuss der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall. In diesen Ausschüssen ist auch der Bund vertreten. Zusätzlich arbeitet Bremen mit dem Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrografie zusammen, das wiederum den Kontakt zum Bundesverkehrsministerium und zur EU-Kommission pflegt, um im Falle einer Zulassung einer Schiffsrecyclinganlage die Übereinstimmung mit dem Gemeinschaftsrecht und die Aufnahme in die entsprechenden Veröffentlichungen des Gemeinschaftsrechts zu begleiten. Bremen unterstützt weiterhin die Aktivitäten zur Novellierung der 4. Bundesimmissionsschutzverordnung, in der für die Schiffsrecyclinganlagen ein separater Genehmigungstatbestand aufgenommen werden soll. Damit ist die Zusammenarbeit mit den Ländern und dem Bund sichergestellt, dass die Situation für die Zulassung von Schiffsrecyclinganlagen vereinheitlicht und verbessert werden kann. Zu Frage 3: Dem Senat sind zwei Unternehmen im Land Bremen bekannt, die im Zukunftsmarkt Schiffsrecycling tätig sind und an Standortgenehmigungen sowohl im Land Bremen als auch in anderen norddeutschen Ländern arbeiten. Ferner hat auch ArcelorMittal starkes Interesse an möglichen Projektansätzen von Green Steel aus Altschiffen bekundet. Der Bedarf an hochwertigem Sekundärstahl wird nach Meinung des Senats vermutlich ein wichtiger Treiber für den Hochlauf einer Schiffsrecyclingindustrie werden und ein maßgeblicher Faktor für die Verbesserung der CO -Bilanz der Stahlwerke sein. – So weit die Antwort des Senats!
