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Olaf Bull

14.02.2024 Sitzungen 21/9

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt: Zu Frage 1 Sollte es zu längeren Wartezeiten für die Familienangehörigen bei der Beantragung von Besuchsvisa kommen, bedauert der Senat diesen Umstand. Die Zuständigkeit für die Erteilung von Besuchsvisa liegt jedoch allein bei den Auslandsvertretungen. Daher liegen dem Senat keine genaueren Kenntnisse darüber vor, wie lange die Bearbeitung einschließlich der Wartezeiten durchschnittlich dauert. Die Bundesregierung erfasst die Bearbeitungszeiten nicht statistisch. Zu Frage 2: Die Bundesregierung verfolgt das Ziel, den Visumsprozess zu digitalisieren und Warte- und Bearbeitungszeiten zu verringern. Dabei steht die Beschleunigung der Fachkräfteeinwanderung im Vordergrund, es sind jedoch auch positive Auswirkungen auf die Vergabe von Besuchsvisa zu erwarten. Hierzu wurde Anfang 2023 der Aktionsplan Visabeschleunigung durch das Auswärtige Amt aufgelegt. Im Ergebnis sollen sämtliche Arbeitsschritte der Visumsbearbeitung digital abgebildet werden. Hierbei übernimmt das 2021 gegründete Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten Aufgaben der Inlandsbearbeitung von Visumsanträgen. In besonders belasteten Auslandsvertretungen soll eine personelle Verstärkung vorgenommen werden. Der Pilot für die digitale Antragstellung startete zunächst für die Vergabe nationaler Visa zur Fachkräfteeinwanderung, soll aber bis Ende 2024 auf alle Visumsanträge ausgeweitet werden. Zu Frage 3: An der operativen Umsetzung dieser Projekte kann Bremen nicht mitwirken, da sie in der Zuständigkeit des Bundes liegen. Politisch unterstützt der Senat den Bund bei der Umsetzung des Aktionsplans zur Visabeschleunigung durch das Abstimmungsverhalten Bremens im Bundesrat und in der Innenministerkonferenz. – So weit die Antworten des Senats!

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