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Claudia Bernhard

14.02.2024 Sitzungen 21/9

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Abgeordnete! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Lieferengpässe mit Auswirkung auf die Versorgung von Kindern im Land Bremen bestehen vor allem in der Arzneimittelgruppe der Antibiotika. Unter Arzneimittellieferengpässen sind per Definition Lieferschwierigkeiten zu verstehen, die mindestens zwei Wochen andauern. Bundesweit sind derzeit 41 Antibiotikazubereitungen in flüssiger Form für Kinder als nicht lieferbar gemeldet. Das Bundesministerium für Gesundheit, BMG, hat am 19. April 2023 einen Versorgungsmangel mit antibiotikahaltigen Säften für Kinder bekannt gemacht. Die Einstufung und Feststellung eines Arzneimittelversorgungsmangels erfolgt vom BMG unter strengen Kriterien nach vorangegangenen Risikobetrachtungen. Die Bekanntmachung eines Arzneimittelversorgungsmangels ist ausschließlich für Arzneimittel vorgesehen, die zur Vorbeugung oder Behandlung lebensbedrohlicher Erkrankungen eingesetzt werden und zu denen oftmals keine alternative gleichwertige Arzneimitteltherapie zur Verfügung steht. Die Feststellung eines Versorgungsmangels durch das BMG im Bundesanzeiger ermöglicht den Bundesländern, Maßnahmen in eigener Zuständigkeit zu ergreifen, um die Verfügbarkeit von Arzneimitteln sicherzustellen. Laut Stellungnahme der Apothekerkammer Bremen sind die bestehenden Lieferengpässe nicht mit der gravierend schlechten Situation des Vorjahres zu vergleichen, Kinder können in der Regel versorgt werden. Am 15. Dezember 2023 wurde zudem ein Versorgungsmangel für salbutamolhaltige Arzneimittel in pulmonaler Darreichungsform bekanntgemacht. Salbutamolhaltige Arzneimittel werden zur Behandlung von Asthma und anderen Atemwegserkrankungen eingesetzt. Apotheken im Land Bremen sind gemäß Informationen der Apothekerkammer Bremen mit salbutamolhaltigen Arzneimitteln bevorratet. Nachbestellungen gestalten sich der Kammer zufolge derzeit aber schwierig. Von diesem Versorgungsmangel können auch Kinder betroffen sein. In den Arzneimittelgruppen der starken Schmerzmittel sowie der Zytostatika sind derzeit ebenfalls Lieferengpässe gemeldet. Zur Frage, ob Kinder im Land Bremen hiervon betroffen sind, liegen der senatorischen Behörde für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz keine Rückmeldungen von Apotheken oder Arztpraxen vor. Zu Frage 2: Bundesweite Lieferengpässe betreffen Bremen in gleicher Weise wie andere Bundesländer. Diesen bestehenden Lieferengpässen liegen verschiedene Ursachen zugrunde. Als wesentliche Ursache wurde ein steigender Kostendruck identifiziert, der durch das bestehende System aus Festbeträgen und Rabattverträgen der gesetzlichen Krankenkassen entstanden ist. Dieser Kostendruck hat zu einer Verengung des Marktes auf wenige lieferbereite Unternehmen geführt und in Folge zu einer ausgeprägten Abhängigkeit von asiatischen Märkten. Hinzu kommen Störungen der Lieferketten durch globale Krisen, die von den Ausgangsmaterialien bis zu Fertigarzneimitteln auftreten. Diese Ausgangslage in der pharmazeutischen Industrie traf zudem auf eine deutlich gesteigerte Nachfrage in der Bevölkerung nach der Pandemie, sodass Angebote der Industrie den Bedarf in der Bevölkerung zeitweise nicht mehr abdecken. Neben Lieferengpässen, die vorrübergehend auftreten, treten Lieferengpässe im Bereich der Antibiotika für Kinder seit der Wintersaison 2022/2023 fortlaufend auf. Eine Erholung des Marktes hat zwar bereits stattgefunden, sodass Einschränkungen in der Versorgung von Kindern in der Erkältungssaison 2023/2024 weniger gravierend waren als im Vorjahr; eine unproblematische Bedarfsdeckung des Marktes ist aber weiterhin nicht zu konstatieren. Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz ermöglicht es dem vollversorgenden pharmazeutischen Großhandel und Apotheken im Land Bremen, per Allgemeinverfügung im Land Bremen Importe von Antibiotikazubereitungen für Kinder aus dem Ausland in Verkehr zu bringen. Die senatorische Behörde steht weiterhin im laufenden Austausch mit der Apothekerkammer Bremen, dem vollversorgenden pharmazeutischen Großhandel in Bremen und den Arzneimittelüberwachungsbehörden der Länder, um gegebenenfalls möglichst abgestimmte Maßnahmen bedarfsgerecht und risikoorientiert zu veranlassen. Zu Frage 3: Bremen hat die Einführung erster gesetzgeberischer Maßnahmen gegen Lieferengpässe – jetzt kommt der Gesetzesname –, die durch das Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz (Heiterkeit CDU, Bündnis 90/Die Grünen) eingeführt wurden, im Gesetzgebungsverfahren ausdrücklich begrüßt. Weitere Maßnahmen wurden von Bremen jedoch schon bei Verabschiedung des Gesetzes für erforderlich gehalten. Mechanismen zur Erstattung von Importen, gebunden an die Feststellung eines Versorgungsmangels, sollten als Forderung an die Rahmenverträge im SGB V aufgenommen werden. Eine sichere wirtschaftliche Perspektive für Apotheken ist zu schaffen, damit diese flächendeckend und bundeseinheitlich von Importmöglichkeiten zur Sicherung des Bedarfs Verwendung machen können. An die Feststellung eines Versorgungsmangels könnte ein automatischer Entschädigungsmechanismus gedockt werden. Dieser würde einerseits temporär für den Einzelfall Importe bestimmter Wirkstoffgruppen gestatten und gleichzeitig eine Übergangsfrist für Apotheker:innen zum Abverkauf der getätigten Importe festlegen. Der Vorteil einer solchen Lösung wäre, dass den Apotheker:innen das Risiko eines wirtschaftlichen Verlustgeschäftes zumindest temporär genommen würde. Dieses Instrumentarium könnte die Verfügbarkeit wichtiger Wirkstoffgruppen erhöhen und bestehende Versorgungsmängel schneller und effektiver beseitigen. Derzeit prüft die senatorische Behörde, ob gemeinsam mit anderen Bundesländern eine Initiative auf Bundesebene mit dieser Zielrichtung möglich wäre. Darüber hinaus werden generell Maßnahmen, die zu einer deutlichen Verbesserung von Standortfaktoren für die pharmazeutische Industrie in Deutschland und Europa führen, als notwendig angesehen, um die Versorgung mit Arzneimitteln zu verbessern. – So weit die Antwort des Senats!

Alle Reden von Claudia Bernhard Protokoll (PDF) ↗