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Ulrich Mäurer

14.02.2024 Sitzungen 21/9

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren. Es wird Sie nicht überraschen, dass ich zu dem politischen Thema heute keine Stellungnahme abgebe, sondern mich auf das reduziere, was meine Aufgabe ist. Wir feiern in diesem Jahr 75 Jahre Grundgesetz. Sie haben das eingangs in dieser Debatte sehr deutlich gemacht: Die Versammlungsfreiheit ist eine der wesentlichen Säulen unserer Verfassung, auf die wir sehr stolz sind. Auch ein Blick in unsere Bremische Landesverfassung – es gibt eine vergleichbare Regelung, ich glaube, es ist Artikel 16 – zeigt uns: Das ist einfach wesentlich für unsere Demokratie. Deswegen ist es meine Aufgabe als Innensenator, dieses Recht zu schützen und nichts anderes. Es ist nicht meine Aufgabe, irgendwie eine Meinung dazu zu haben, wer demonstriert, mit welchen Zielen er demonstriert. Das führt mich manchmal auch in die sehr unangenehme Situation, dass ich das Versammlungsrecht von Personen schützen muss, die ich nicht unterstütze. (Vizepräsidentin Sahhanim Görgü-Philipp übernimmt den Vorsitz.) Ich mache Ihnen ein einfaches Beispiel: Wenn die AfD sich entscheiden sollte, in der Stadthalle ihren Bundesparteitag durchzuführen und die LINKE demonstriert und besetzt die Eingangstüren der Stadthalle, dann werde ich nicht dran vorbeikommen, diese Blockade mit polizeilichen Mitteln zu beseitigen, weil diese Maßnahme nicht von Artikel 8 Grundgesetz abgedeckt ist. Es kann nicht sein, dass Forderungen zwangsweise durchgesetzt werden. Das ist das entscheidende Kriterium, auch in der Rechtsprechung: zwangsweise. Deswegen, wie gesagt, ist es nicht die Frage, wie ich bestimmte Sachen bewerte, ob ich sie gut oder schlecht finde, sondern es ist meine Aufgabe, die Rechtslage umzusetzen. Wenn wir uns die Situation anschauen, hier in Bremen: Wir hatten das Schaffermahl, es gab Demonstrationen, es gab eine hohe Kooperation, das Ganze ist friedlich verlaufen – überhaupt keine Kritik. Es gab andere Maßnahmen, Sie haben sie hier besprochen, insbesondere die Aktion gegen die „Nordsee-Zeitung“. Da ist in der Tat die Grenze des Zulässigen weit überschritten, weil es geht ja nicht darum, dass man – –. Ich sage mal so, Blockaden sind unter gewissen Voraussetzungen zulässig. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, das ist ein sehr langer Prozess gewesen. Als 1968 hier die Studenten und die Schüler demonstriert haben wegen der Erhöhung der Fahrpreise bei der Straßenbahn, war die Welt noch eine ganz andere. Da war in der Regel Polizei im Einsatz, weil damals galt die einfache Regelung, dass es schon Gewalt ist, wenn man eine Straßenbahn blockiert. Das hat das Bundesverfassungsgericht in vielen Entscheidungen korrigiert, und deswegen kommt es immer auf die konkreten Verhältnisse des Einzelfalles an. Es ist danach auch völlig klar: Wir müssen Behinderungen in Kauf nehmen. Das mag ärgerlich sein, wenn man als Autofahrer nicht nach Hause kommt, wenn man als Arbeitnehmer nicht zur Arbeit kommt, (Abgeordneter Sven Lichtenfeld [fraktionslos]: Hört, hört!) aber die Rechtsprechung ist in dieser Frage eindeutig, dass in einem gewissen Rahmen Behinderungen akzeptiert und ertragen werden müssen, weil dieses Grundgesetz eine so herausragende Stellung hat. Deswegen kommt es auf den Einzelfall an, würde ich sagen, weil wenn man sich die Situation anschaut, in Bremerhaven: Wenn es das primäre Ziel ist, den Hafen komplett stillzulegen, sind die Grenzen der Zulässigkeit eindeutig überschritten. Insofern hängt es sehr davon ab, wie das organisiert ist. Es reicht nicht alleine aus zu sagen, das war angemeldet, sondern es kommt wirklich drauf an, ob ein Verkehr weiterhin möglich ist, oder ob der Hafen komplett stillgelegt wird. Diese Grenze, wenn sie erreicht wird, damit ist man außerhalb der Reichweite des Grundgesetzes. Insofern ist Polizei gezwungen, dort einzugreifen. Also, es kommt drauf an, dass wir diese Grenzen sehr deutlich definieren, dass wir uns immer bewusst sind, das ist ein Spannungsverhältnis. Es führt zu Nachteilen, es führt zu Behinderungen, aber wie gesagt, das ist gesetzlich gewollt. Deswegen denke ich – und das ist meine Hoffnung –, dass wir es auch zukünftig schaffen, damit in einem vernünftigen Verfahren miteinander umzugehen. Ich setze darauf – und die Aktionen haben das ja auch gezeigt. Es gab viele Aktionen, die sind friedlich verlaufen, die waren durchaus kooperativ, in der Zusammenarbeit mit der Polizei, und es gab andere Ereignisse, die da nicht hingehören. Dazu haben Sie alle sehr deutlich Ihre Meinung gesagt, und ich denke, dass diese Kooperation, die auch in der Vergangenheit tragend gewesen ist, sich zukünftig noch fortsetzen wird. – Vielen Dank! (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE)

Alle Reden von Ulrich Mäurer Protokoll (PDF) ↗