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Antje Grotheer

13.12.2023 Sitzungen 21/6

Weitere Fragen sehe ich nicht. Mit der Beantwortung dieser Anfrage ist die Fragestunde beendet.(Die vom Senat schriftlich beantworteten Anfragen der Fragestunde finden Sie im Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Einführung einer FamilienCard und die Verwaltungszuständigkeit Mitteilung des Senats vom 21. November 2023 (Drucksache 21/175) Dazu als Vertreter des Senats Bürgermeister Dr. Andreas Bovenschulte. Wir kommen zur ersten Lesung. Die Beratung ist eröffnet. Als erste Rednerin erhält das Wort die Abgeordnete Sahhanim GörgüPhilipp. Abgeordnete Sahhanim Görgü-Philipp (Bündnis 90/Die Grünen): Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Was als etwas umständlicher Gesetzestitel daherkommt, ist für viele Kinder und Jugendliche dieser Stadt eine große Freude. Nunmehr im zweiten Jahr erprobt, soll die FreiKarte als „FamilienCard“ in die dritte Verlängerung gehen. 2022 haben wir mit dem ganz individuell einsetzbaren Guthaben jedem Kind und jedem Jugendlichen für ihre Solidarität in der Pandemie Danke gesagt. Ihre Spielplätze, ihre Kitas, ihre Schulen waren geschlossen, viele Freizeitangebote fanden nicht mehr statt, zu Familienangehörigen lebte man auf Abstand. Sie alle haben sich diesen Maßnahmen gebeugt, bis eine Impfung gefunden wurde, um die sensiblen Gruppen zu schützen. Das war eine große, großartige Leistung von unseren Kindern und Jugendlichen, meine Damen und Herren! (Beifall Bündnis 90/Die Grünen, SPD, DIE LINKE) Heute wissen wir, dass diese Einschränkungen nicht ohne Folgen blieben. Viele Kinder und Jugendliche spüren die Auswirkungen noch heute. Dahinter verbirgt sich eine echte gesellschaftliche Aufgabe, bei der es heißt, jede Einzelne und jeden Einzelnen ganz individuell mit den persönlichen Bedürfnissen zu sehen. Diesen individuellen Bedürfnissen wird die FamilienCard gerecht. Einmal freigeschaltet, öffnet sie mit 60 Euro viele Kultur- und Spaßeinrichtungen in unserer Stadt. Ob Museum oder Universum, ob Schwimmbad oder IndoorSpielplatz, ob Weihnachtsmarkt oder Osterwiese: Die FreiKarte hat Teilhabe ermöglicht und wird das als FamilienCard zukünftig auch weiter tun. Ich musste schmunzeln, als ein kleiner Junge an der Kasse im Klimahaus seinen bayerischen Cousin stolz auf eine Tour einlud. Dieser war baff, was es so alles in Bremen gibt. So viel Freude am Miteinander, so viel Autonomie und so viel Stolz auf die eigene Stadt schwang in dieser Situation mit! Das sind Erlebnisse, die unsere Kinder und Jugendlichen stärken. Wir alle wissen doch, wie schön es ist, wenn sich ein höchst persönlicher Wunsch erfüllt. Wenn die Familienkasse einen Kinobesuch nicht hergibt, wenn das Karussell auf dem Freimarkt zu teuer ist und diese Wünsche dann wahr werden, wiegen sie umso schwerer. Natürlich ist die Kritik schnell ausgesprochen, das werden wir sicherlich auch gleich hören: „Zu wenig Hochkultur, zu wenig Bildungsauftrag, die Mittel kann man doch auch in die offene Kinder- und Jugendarbeit stecken, die Besserverdienenden können es doch auch selbst zahlen.“ Ja, vielleicht. Man darf sich aber auch entscheiden, die kollektiven neben die individuellen Bedürfnisse zu stellen. Wir erreichen mit den Freizis leider nicht alle Kinder und Jugendlichen. Manche suchen den eigenen Weg, wollen mit einer guten Freundin etwas zusammen anstellen und auch das kann man anerkennen und fördern. Tut es unserer Gemeinschaft nicht auch mal gut, nicht zu fragen, wie viel du hast, um etwas zu bekommen? Eines dürfen wir nicht vergessen: Ganz nebenbei verbirgt sich hinter dem Guthaben eine Wirtschaftsförderung von und für den Standort. Auch die Schaustellerinnen sind angeschlagen aus Corona gekommen. Auch Museen und Indoor-Angebote mussten auf ihre Besucher:innen verzichten. Hier sät die FamilienCard mit ihren Möglichkeiten neues Leben und hilft, die Auswirkungen der Krisen zu überwinden. Auch wenn mein Blick auf den Kindern und Jugendlichen ruht, nehme ich diesen Nebeneffekt gerne hin. Meine Damen und Herren, im dritten Jahr in Folge werden wir mit diesem Guthaben zu Ermöglicher:innen. Ich wünsche den Kindern und Jugendlichen auch im nächsten Jahr viele tolle Erlebnisse mit ihrem Guthaben. – Vielen Dank! (Beifall Bündnis 90/Die Grünen, SPD, DIE LINKE) Präsidentin Antje Grotheer: Als nächste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Hetav Tek. Abgeordnete Hetav Tek (CDU): Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleg:innen! Warum auch immer, aber ich fühle mich ein wenig an die Aktuelle Stunde von vor zwei Tagen erinnert. Heute ist mein Puls aber um ein Wesentliches niedriger, das ist zumindest für mich ganz gut. Liebe Koalition, die Einführung und Fortführung der FreiKarte ist Sinnbild für Ihr verantwortungsloses Handeln. (Beifall CDU, FDP) Was als Wahlgeschenk verbunden mit dem persönlichen Wahlkampf von Bürgermeister Dr. Bovenschulte begonnen hat, soll nun ohne Sinn und Verstand fortgeführt werden. (Beifall CDU, FDP) Nachhaltige Politik, liebe Kolleg:innen, sieht anders aus. Sie wissen, dass ich recht habe, (Zurufe SPD: Nein! – Abgeordneter Mustafa Güngör [SPD]: Nein, das ist totaler Quatsch, was Sie da erzählen!) Sie wissen, dass wir recht haben. Doch, das wissen wir, und ich weiß, dass Sie es wissen, dass ich recht habe. Die CDU-Fraktion stand dieser FreiKarte von Anfang an skeptisch gegenüber und favorisierte weiterhin (Abgeordneter Mustafa Güngör [SPD]: Aber die Kinder und Jugendlichen nicht, oder was?) alternativ dazu eine bessere Ausstattung der Infrastruktur der Kinder- und Jugendarbeit. Aber Ihr Motto lautet „Autoscooter statt Freizis“. (Beifall CDU) Ich erinnere mich noch gut daran, wie sich viele meiner Klient:innen über die Karte und die damit verbundenen Möglichkeiten der Aktivitäten gefreut haben. Da bin ich völlig bei Ihnen. Wenn ich sie zum Freimarkt begleitet habe, konnte ich sehen, wie viel Spaß sie hatten, und das hat mich ja auch gefreut, wenn ich diese Kinder und jungen Menschen gesehen habe, mit wie viel Freude sie das Geld für Autoscooter (Zuruf Abgeordneter Kevin Lenkeit [SPD]) oder für andere Dinge ausgegeben haben. Das gönne ich ihnen auch, und das gönnen wir auch als CDU-Fraktion, (Abgeordneter Mustafa Güngör [SPD]: „Gönnen“ ist auch ziemlich arrogant, oder?) daran soll es nicht liegen. Aber bei den Hausaufgaben hat ihnen nicht die FreiKarte und der Autoscooter geholfen. Wenn es zu Hause wieder einmal etwas zu laut oder ungemütlich wurde, war es nicht die FreiKarte oder der Freimarkt, der sie aufgefangen hat. (Beifall CDU) Okay, meine Redezeit ist auch gleich zu Ende. (Abgeordneter Kevin Lenkeit [SPD]: Das ist gut! Das ist gut!) Ich weiß, das schmerzt Sie, (Abgeordneter Mustafa Güngör [SPD]: Es schmerzt, das zu hören!) und die Wunde ist wieder sehr tief, und der Finger ist auch sehr tief drin, aber das halten Sie noch die zwei Minuten aus. Auch hat die FreiKarte sie nicht in ihrer Selbstwirksamkeit, in ihrem Empowerment oder in der Bewältigung ihrer Herausforderungen unterstützt. Aber raten Sie mal, wer all das getan hat! Na, sagen Sie mal! Richtig, die Kinder- und Jugendarbeit, die offene Kinder- und Jugendarbeit, die Jugendverbandsarbeit. Diese Stellen helfen Kindern und Jugendlichen in ihrer Selbstwirksamkeit. (Beifall CDU) Wie fair und bedarfsgerecht dieses Gießkannenprinzip ist, steht auf einem ganz anderen Blatt Papier. Wir wissen, dass für manch eine Familie 60 Euro sehr, sehr viel Geld sind, und für manch eine Familie ist das der Betrag für die Flasche Champagner zum Frühschoppen am Sonntag. Fair und sozial gerecht sieht ganz anders aus, liebe Sozialdemokrat:innen. (Beifall CDU – Zuruf Abgeordneter Falko Bries [SPD]) Es wird Sie jetzt nicht wundern, was ich sage: Wir werden den Gesetzentwurf ablehnen, da unser Motto „Werkstätten der Demokratie statt Autoscooter“ lautet. – Danke schön! (Beifall CDU) Präsidentin Antje Grotheer: Als nächste Rednerin hat die Abgeordnete Meltem Sağiroğlu das Wort. Abgeordnete Meltem Sağiroğlu (Bündnis Deutschland): Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Gäste! Die FamilienCard, auch FreiKarte genannt, steht im Zusammenhang mit den Maßnahmen zur Bekämpfung der Folgen der Coronapandemie in den Jahren 2020 bis 2022. Der Senat hat bereits in seinem Antrag zur Einführung der FamilienCard im März 2022 erkannt und zur Begründung ausgeführt, dass sich insbesondere für Kinder und Jugendliche unzählige Herausforderungen und Auswirkungen im Zusammenhang mit einer Reihe von Coronaschutzmaßnahmen ergeben haben. Kita- und Schulschließungen, Distanzunterricht, Social Distancing gegenüber Freunden, Sportvereinen und Freizis – schon damals, nach damaligem Stand, war dem Senat bewusst, dass diese Maßnahmen gerade für Kinder und Jugendliche erheblich waren. Nach zwei Jahren des Verzichts und der Einschränkungen sollten Kinder und Jugendliche deshalb mit einer FamilienCard etwas Positives erhalten. Ziel war es, ein Stück Normalität zurückzugeben. Allen Kindern und Jugendlichen vom ersten bis zum 18. Lebensjahr wurde dafür ein jährliches Budget von 60 Euro in Form eines Guthabens auf einer Gutscheinkarte zur Verfügung gestellt. Die Laufzeit des Projekts sollte zunächst zwei Jahre betragen. Eine Fortschreibung darüber hinaus war jedoch damals schon als erstrebenswert erachtet worden. (Zuruf Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]) Der Senat hat sich nunmehr mit der Änderung des Gesetzes zur Einführung einer FamilienCard vom 20. September 2022 dazu entschlossen, dieses Projekt um die Dauer von zwei Jahren bis Ende 2025 zu verlängern. Wir von Bündnis Deutschland unterstützen dieses Projekt der FamilienCard ausdrücklich. (Beifall Bündnis Deutschland) Es ist ein Zeichen, dass Familien und insbesondere Kindern und Jugendlichen nicht nur Aufmerksamkeit, sondern Wertschätzung entgegengebracht wird. (Zuruf Abgeordneter Frank Imhoff [CDU] – Unruhe) Jedoch stellt sich die Frage, aus welchem Grund bei der Konzeption der Karte eine Verlängerungsoption nicht von vornherein integriert wurde. Die Verlängerung wurde doch damals schon vom Senat als erstrebenswert erachtet. Hätte man hier vorausschauender agiert, müsste lediglich ab dem 1. Januar 2024 die Ausgabe neuer Karten an hinzugekommene Berechtigte umgesetzt werden. Angesichts des mit der Vernichtung und der Neuausgabe verbundenen erheblichen bürokratischen Aufwands werden die damit verbundenen Kosten unnötig erhöht. (Beifall Bündnis Deutschland) Ich möchte noch anmerken, dass neben der jetzt geplanten Vernichtung der Karten, sprich, der alten Karten, und kostenaufwändigen Neuausgabe, auch die vorhandenen Guthaben ebenso vernichtet werden und nicht ins Jahr 2024 übertragen werden können. Bürokratie sieht nach unserer Auffassung anders aus – andersherum: Bürokratieabbau sieht für uns ein wenig anders aus. Ich möchte aber noch einen Gedanken teilen: In diesem Projekt geht es ausschließlich um junge Menschen, welche wirklich am Anfang ihres Lebens stehen. Vielleicht sollte es auch eine Überlegung geben, mal auf die anderen Geschädigten der Pandemie zu schauen: die Älteren, unsere Rentner, die teilweise am Existenzminimum leben. Ich finde, das wäre eine gute Zukunftsaufgabe für uns alle. – Danke für die Aufmerksamkeit! (Beifall Bündnis Deutschland) Präsidentin Antje Grotheer: Als nächster Redner der Abgeordnete Ole Humpich. Abgeordneter Ole Humpich (FDP): Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste! Ich kann Ihnen sagen, er ist wieder da – der Goldesel, der rot-grün-rote Goldesel ist wieder da, und er hat 18 Millionen Euro mitgebracht. Herzlichen Glückwunsch! (Beifall FDP, CDU – Abgeordneter Mustafa Güngör [SPD]: Wo landet das Geld denn?) Das weiß ich nicht, wo das landet. (Abgeordneter Mustafa Güngör [SPD]: Ja, das gucken Sie sich mal an!) Das müssen Sie mir erklären. (Abgeordneter Thore Schäck [FDP]: Beim Autoscooter!) Das Thema FamilienCard oder auch FreiKarte genannt, ist ehrlicherweise in der aktuellen Haushaltslage und auch nach den Debatten, die wir heute gehört haben, ein relativ heißes Thema. Wir haben diese Woche bereits gehört, dass kein Geld mehr für Jugendfreizeitheime da ist. Nun stehen wir aber heute hier und sollen über 18 Millionen Euro für eine Freikarte abstimmen. Das finde ich schon relativ schwierig, meine Damen und Herren. Eine FreiKarte, die sicher Kinder oder Familien unterstützt, deren Haushaltsbudget nicht so hoch ist, als dass man sich zusätzlich Freizeitaktivitäten leisten kann: absolut verständlich! Da bin ich sogar ein Stück weit bei Ihnen, liebe Kollegen aus der Koalition. Jedoch erklärt sich uns der Sinn dahinter nicht – und Kollegin Tek hat bereits den Freimarkt erwähnt –, wenn man über den Freimarkt geht und einzelne Menschengruppen im Quartettstil fünf bis sechs Karten aus den Jackentaschen holen und wirklich kein einziges Kind in der Nähe ist. Die sich dort einen schönen Tag machen, aber die Kinder sind leider nicht da. Damit ist der Sinn der FreiKarte, meine Damen und Herren, doch mehr als verfehlt! (Beifall FDP – Unruhe SPD) Weiterhin erklärt es sich uns nicht, weshalb die FreiKarte, also die Hardware an sich – und es wurde vorher schon angesprochen – nicht einfach aufgeladen werden kann wie in anderen Städten, beispielsweise in Stuttgart. Hören Sie gut zu, jetzt können Sie tatsächlich auch noch mal was lernen: Neue Karten kaufen und alte Karten wegwerfen, das ist alles, aber nicht kosteneffizient – da hätte ich wirklich mehr von Ihnen erwartet – und auch nicht unbedingt umweltbewusst. (Beifall FDP) Da Sie uns ja immer gern in der Opposition vorwerfen, dass wir hier nach vorne kommen und nicht mit anderen Lösungen um die Ecke kommen und sagen, es wäre alles schlecht, was Sie machen: Zahlen Sie doch lieber von dem Geld, von den 18 Millionen Euro, Kindern in der Stadt die Mitgliedschaft im Sportverein. Dadurch können beispielsweise Kinder auch mal eine Sportart ausprobieren, die normalerweise im Haushaltsbudget nicht vorhanden wäre. Oder sanieren Sie mit 18 Millionen Euro alle Sporthallen und Sportplätze, dann hätten wir in dieser Stadt wenigstens ein wenig Sanierungsstau weniger. (Beifall FDP) Nun komme ich zu dem Teil – und ich hatte das Gefühl, die Kollegin von den Grünen hatte meine Rede –, dass die FreiKarte Kindern Teilhabe ermöglichen soll. Da frage ich mich aber, wie nachhaltig und zukunftsfördernd eine Teilhabe ist, wenn diese in der Lasertag-Halle stattfindet, meine Damen und Herren. Über Kultur und Sport kann eine zukunftsfördernde Teilhabe fürs Leben geschaffen werden, (Abgeordneter Mustafa Güngör [SPD]: Beim Laser-Tag würden Sie ziemlich ins Schwitzen kommen, Herr Kollege, das kann ich Ihnen versprechen! Wir können gern mal gemeinsam hingehen!) Sie auch, Kollege Güngör, das können Sie mir glauben. Ebenfalls fragwürdig ist das bereits schon angesprochene Gießkannenprinzip der Verteilung. Ich habe von vielen Familien gehört, dass sie die Karten selbst gar nicht genutzt und dann verschenkt haben, was ja schon mal ein fairer Zug ist. Aber warum fangen wir denn nicht damit an, dass man schaut, wer wirklich eine Karte benötigt oder wer nicht? Schauen wir in den Süden unseres Landes, nämlich wieder nach Stuttgart: Alle Stuttgarter Kinder und Jugendlichen erhalten bis einschließlich dem 16. Lebensjahr eine Karte, wenn der Gesamtbetrag des Familieneinkommens 60 000 Euro jährlich nicht übersteigt. Für Familien mit mehr als drei Kindern gibt es keine Einkommensgrenze – also das, was Ihrem Vorschlag nahekommt. Die FamilienCard erhält man also ohne weiteren Antrag auf Vorlage des letzten Einkommensteuerbescheids oder, sofern man nicht erklärungspflichtig ist, mit einem aktuellen Einkommensnachweis. Diese sind dann auch noch mal bei der Aufladung der FamilienCard nötig. Das restliche Budget, was dann in der Stadt überbleiben würde, und da komme ich gern wieder zum Sport – auch wenn uns beiden der vielleicht nicht ganz so naheliegt, lieber Kollege –, dieses restliche Geld kann in bessere Sportbedingungen, bessere Bildung und vor allen in den Erhalt der Jugendfreizeitheime gesteckt werden, aber beispielsweise auch in die frühe Sprachförderung. (Beifall FDP, Bündnis Deutschland) Alles Einrichtungen, die nachhaltig das Leben jugendlicher Menschen oder von Kindern prägen. Oder wir können auch das Geld nehmen und in die Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern stecken. Da wird ja auch immer gepredigt, dass wir keine finden und keine haben. Liegt vielleicht auch daran, dass die Ausbildungsvergütung nicht so superattraktiv ist. Da könnte man ja auch was machen. Abschließend möchte ich sagen: Ein Wille zur Veränderung ist nicht in Sicht. Sie als Koalition vernachlässigen auf der einen Seite Kinder und Jugendliche, und auf der anderen Seite haben Sie Geld für ein neues Trallala-Projekt oder dafür, ein Trallala-Projekt weiterzuführen, für welches wirklich kein Geld da ist. Es mag Sie nicht verwundern: Für diese Prioritätslosigkeit haben wir keine Zustimmung. – Vielen Dank! (Beifall FDP) Präsidentin Antje Grotheer: Als nächste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Selin Arpaz. Abgeordnete Selin Arpaz (SPD): Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Gäste! Ich stehe heute hier, um die FreiKarte zu verteidigen, denn sie ist es mehr als wert, verteidigt zu werden. (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE) Gestartet als FamilienCard und Entschädigung für die trübe Zeit der Generation Coronakrise jetzt ein echtes Bremer Spezial, das Kinder und Jugendliche nicht missen wollen. Die FreiKarte bedeutet eben nicht nur freien Eintritt, nicht nur Kino, Kunst und Karussellfahren für umme, sie bedeutet Freiheit in der eigenen Freizeit ohne Einschränkung. Sie bedeutet Verantwortung, denn junge Menschen können selbstbestimmt entscheiden, was sie tun und wie sie ihre Freizeit gestalten möchten, und das, ohne dass jemand ihnen das vorschreibt. Sie bedeutet aber auch Gleichheit, denn vor der FreiKarte sind alle gleich. Jedes Kind in Bremen bekommt diese Karte unabhängig vom Geldbeutel der eigenen Eltern. Das ist auch verdammt gut so, denn wenn niemand irgendetwas in dieser Gesellschaft vorweisen muss beziehungsweise beweisen muss, dann sind es Kinder und erst recht nicht Kinder, die in Armut aufwachsen. (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE) Wenn ich an die FreiKarte denke, dann wünsche ich mir manchmal, ich wäre in Bremen großgeworden, weil ich mir sehr gerne ein solches Projekt in meiner Jugend gewünscht hätte und dann das Thema Armut wahrscheinlich nur halb so viel Platz in meinem Leben eingenommen hätte, wie es tatsächlich war. Als Kind aus einer Hartz-IV-Familie weiß ich, was es heißt, nicht immer das tun zu können, was die eigenen Freundinnen aus bessersituierten Familien tun konnten. Man weiß, was es bedeutet zu sagen, dass man keine Zeit hat, um ins Freibad zu kommen, wohlgemerkt, dass es das Geld und nicht die Zeit ist, die fehlt. Man weiß auch, was es heißt, seine Eltern erst gar nicht nach fünf Euro Eintrittsgeld zu fragen, aus Sorge davor, sie zu belasten oder in die Situation zu bringen, das eigene Kind enttäuschen zu müssen. Meine Damen und Herren, ich bin nicht nur der festen Überzeugung, dass kein Kind es verdient hat, solche Erfahrungen zu machen und die Kindheit mit den Erlebnissen zu füllen, die ich Ihnen gerade geschildert habe, sondern ich bin auch der festen Überzeugung, dass wir die Verantwortung dafür tragen, dass jedes Kind, jede junge Person ein Recht auf ein schönes Aufwachsen hat, und zwar auch jenseits des Grundlegenden. (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE) Das, was hier von manchen Kolleg:innen als Trallala-Projekt oder Geldrauswurf aus dem Fenster bezeichnet wird, bedeutet für diejenigen, die diese FreiKarte bekommen, Enormes. Es bedeutet, das erste Mal, sei es mit sieben oder 17, ins Kino zu gehen oder auf dem Bremer Freimarkt Karussell zu fahren. Es bedeutet, Schwimmen zu lernen oder im Sommer das Freibad besuchen zu können, während alle Freunde im Urlaub sind. Es bedeutet, mit allen Geschwistern und den Eltern den Weihnachtsmarkt besuchen zu können, weil man als Eltern nicht darüber nachdenken muss, wie das Geld für alle vier Kinder reichen soll. Wenn ich das ermöglichen kann, dann tue ich einen Teufel dafür, das nicht zu tun. (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE) Ich kann Ihnen an dieser Stelle versichern, dass dieser Senat und diese Koalition auch für die kommenden beiden Jahre die Finanzierung für diese Karte absichern und garantieren. An der Stelle einen kleinen Gruß an die Opposition: Liebe Opposition, wir wissen, dass die FreiKarte nicht das Problem der Armut und erst recht nicht der Kinderarmut lösen wird. Das haben wir aber auch an keiner einzigen Stelle behauptet. (Abgeordneter Thore Schäck [FDP]: Sie haben aber kein Geld für wichtige Themen, das ist Ihr Problem) Wir sind aber gerne bereit dazu, mit Ihnen zusammen die große Frage nach gerechter Verteilung bei der Vermögensungleichheit in unserem Land zu stellen. (Unruhe) Keineswegs sind wir aber bereit dazu, wenn es um Projekte zum Wohle von Kindern und Jugendlichen in Bremen geht. Ich bin mir aber auch ziemlich sicher, dass es relativ egal ist, wie wir es gemacht hätten. Sie lehnen einfach kategorisch ab, dass es auch Projekte geben kann, die mehr sind als ein Minimum dessen, was Menschen brauchen. Damit komme ich jetzt auch zum Ende und möchte nur noch eine Sache loswerden: Her mit dem guten Leben für Kinder und junge Menschen, Brot und FreiKarte! – Vielen Dank! (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE) Meine Damen und Herren, wenn Sie so Präsidentin Antje Grotheer: aufgeregte Gespräche miteinander führen wollen, dann lade ich Sie herzlich ein, das entweder vom Redepult aus oder von außerhalb des Saales zu tun und der Rednerin oder dem Redner die Chance zu geben, den eigenen Beitrag zu halten, da sich ja Ihre Beiträge nicht auf die Rednerin oder den Redner beziehen, was im Saal einen gewissen Sinn machen würde. Als nächste Rednerin erhält das Wort die Abgeordnete Sofia Leonidakis. (Abgeordneter Thore Schäck [FDP]: Spätestens jetzt kommt die Schuldenbremse!) Abgeordnete Sofia Leonidakis (DIE LINKE): Nein, diesmal nicht, ich muss Sie enttäuschen. Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das, was hier den Puls höherschlagen lässt, ist ja relativ schnöde. Ich weiß gar nicht, ob hier überhaupt erwähnt wurde, was wir heute beschließen: Das ist die Verlängerung der Rechtsgrundlage, die die FreiKarte ermöglicht und die datenschutzrechtlichen Regelungen dafür trifft. Das ist nicht die FreiKarte an sich, sondern wir verlängern heute lediglich die Rechtsgrundlage für diese FreiKarte (Abgeordneter Thore Schäck [FDP]: Für 18 Millionen Euro?) bis zum 31. Dezember 2025. (Zuruf Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]) Sie müssen sich gar nicht so aufregen. Sie können ja sonst auch noch mal ans Redepult kommen. Das Füllen mit dem Geld, das wird in den Haushaltsverhandlungen gemacht und nicht mit der Verlängerung der Rechtsgrundlage. Was wir heute machen, ist ganz profan: Wir verlängern das Gesetz. Ich will trotzdem auch inhaltlich auf ein paar Punkte eingehen. Ich lese aber vorher noch mal ganz allgemein ein paar Zahlen vor. Die FreiKarte haben, Stand jetzt, 135 000 Kinder und Jugendliche – bis zum 18. Lebensjahr kann sie ja in Anspruch genommen werden –, – –. Die Freikarte wurde im Jahr 2022 245 624-mal eingelöst. In diesem Jahr, bis zum 15. November, betrug die Zahl der Einlösungen an Einlösestellen 627 167. Das hat für die Betriebe, in denen sie eingelöst wurde, einen Umsatz von 6,8 Millionen Euro gebracht. Das bedeutet, und das mag als schnöde Zahl daherkommen, 627 167-mal stigmafreie Teilhabe von Kindern und Jugendlichen im Land Bremen, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall DIE LINKE, SPD, Bündnis 90/Die Grünen) Es gab auch eine Befragung der Nutzenden, und 65 Prozent der Kinder und Jugendlichen haben angegeben, dass sie neue Aktivitäten ausprobiert haben. Sie haben durch die Nutzung der FreiKarte nicht einfach das ersetzt, was sie sowieso geplant haben, sondern sie haben neue Aktivitäten ausprobiert. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ihr und Sie erinnern sich noch daran, was die Kinderärzte in der Coronapandemie gesagt haben, dass Kinder motorische Schwierigkeiten haben, dass sie gesundheitliche Probleme haben, körperlich gesundheitliche, psychisch gesundheitliche Probleme haben, dass sie unter Bewegungsmangel leiden, (Abgeordneter Thore Schäck [FDP]: Alles gelöst durch den Autoscooter! – Zuruf Abgeordnete Sigrid Grönert [CDU]) dass sie selbstverständlich unter den Folgen der Coronapandemie und den Einschränkungen leiden. Deswegen bin ich froh darüber, dass Kinder und Jugendliche im Jahr 2022, in dem die Folgen immer noch sehr stark spürbar waren und auch teilweise immer noch sind – die psychischen Folgen davon sind immer noch vorhanden – über 200 000-mal Bewegungsangebote genutzt haben, (Zuruf Abgeordnete Sigrid Grönert [CDU]) Kinder und Jugendliche kulturell teilhaben konnten. Ich glaube, das war genau richtig. (Zurufe) 64 Prozent der Nutzenden – Ihr Zwischenblöken ist echt nervig – haben angegeben, dass sie mehr unternommen haben, also wir haben auch einen Zugewinn an Aktivitäten. Liebe Kollegin Tek, wenn Sie jetzt sagen, das wäre verfehlte Politik und würde ohne Sinn und Verstand eingeführt werden: Ich kann Ihnen sagen, was Sie hier machen, ist wirklich ohne Sinn und Verstand, Kinder gegen Kinder auszuspielen, Angebote für Kinder gegen andere Angebote auszuspielen. (Beifall DIE LINKE, SPD, Bündnis 90/Die Grünen) Das finde ich ohne Sinn und Verstand. Wenn Sie jetzt sagen „Autoscooter statt Freizi“, dann sage ich Ihnen: Nein, wir machen keine Entweder-oderPolitik, sondern wir machen eine Sowohl-als-auch-Politik. Zum Kollegen Humpich – Wo ist er? Da! –, kann ich nur sagen, auch da gilt „Sowohl-als-auch“, denn wir unterstützen selbstverständlich die Teilhabe von Kindern, gerade von prekär lebenden Kindern auch in Vereinen und Sportvereinen. (Zuruf Abgeordneter Ole Humpich [FDP]) Wir haben, ich weiß nicht, ob Sie das kennen, ein Programm „Kids in die Clubs“, und das ist genau richtig. Deswegen sage ich, wir sind die „Sowohlals-auch“-Koalition und nicht die „Entweder-oder-Kinder-gegen-Kinderausspielen“-Koalition. (Beifall DIE LINKE, SPD, Bündnis 90/Die Grünen – Abgeordneter Thore Schäck [FDP]: Sie sind die „Weder-noch“-Koalition.) Sie haben hier wirklich so ein Bild gezeichnet, das ich nicht verstehe. Das, was ich gesehen habe, auf dem freien Markt, bevor es die FreiKarte gab, war, dass Kinder, dass Freundeskreise auf den Freimarkt gegangen sind und die, die kein Geld hatten, die konnten nicht ins Riesenrad, die konnten nicht in den Autoscooter, weil sie die zehn Euro für das Fahrgeschäft nicht aufbringen konnten. Da konnten nur die reingehen und die Fahrgeschäfte nutzen, die das Geld dafür haben, weil bekannterweise die Angebote da nicht gerade billig sind. Deswegen finde ich es gut! Ich war selbst mit einem Klassenkameraden von meinem Sohn, einem Flüchtlingskind, auf dem Freimarkt und ich finde es gut, dass auch dieses Kind stigmafrei die Fahrgeschäfte nutzen konnte. Diese Erfahrung machen die Kinder, die sonst die BremenCARD und so weiter vorzeigen müssen. Diese Erfahrung, dass man einmal ohne ein soziales Stigma ein Angebot nutzen kann, die machen diese Kinder besonders selten. Ich glaube, das ist ein besonderer Wert von sozialer Teilhabe, dass man eben (Glocke) ohne eine finanzielle Benachteiligung Angebote gemeinsam mit den Freundinnen und Freunden nutzen kann. Meine Redezeit ist vorbei und ich habe auch alle meine Punkte gebracht. – Danke schön! (Beifall DIE LINKE, SPD, Bündnis 90/Die Grünen) Präsidentin Antje Grotheer: Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Jan Timke zur Kurzintervention. Abgeordneter Jan Timke (Bündnis Deutschland): Vielen Dank, Frau Präsidentin! Meine Kollegin Frau Sağiroğlu hat ja schon die Zustimmung der Fraktion Bündnis Deutschland deutlich gemacht. Ich möchte aber auf einen Umstand hinweisen: Die FamilienCard ist sicherlich richtig zur Teilhabe. Kritik gibt es aber auch. Was ich nicht verstehen kann, ist, dass die FamilienCard beispielsweise dafür eingesetzt werden kann, um beispielsweise in Bremerhaven im Zooshop einzukaufen. Also was das mit Teilhabe zu tun hat – vielleicht kann der Bürgermeister dazu gleich noch was sagen? Ich glaube, hier können wir noch nachjustieren, um dann zu sagen, sie ist nicht dazu da, um den Konsum anzuregen, sondern soll wirklich für sinnvolle Dinge ausgegeben werden. – Danke! (Beifall Bündnis Deutschland) Präsidentin Antje Grotheer: Herr Timke, ein kleiner Hinweis: Nach § 47 unserer Geschäftsordnung muss sich die Kurzintervention auf die vorhergehende Rednerin oder den vorhergehenden Redner beziehen, weil die theoretisch die Chance haben, auch noch mal darauf zu antworten. Aber jetzt ist es durch, und jetzt hat der Bürgermeister die Möglichkeit, auf Ihre Frage einzugehen. Also bitte sehr, Herr Bürgermeister Dr. Bovenschulte bekommt jetzt das Wort. Bürgermeister Dr. Andreas Bovenschulte: Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich weiß nicht, ob Sie sich erinnern: Wir haben hier vor einiger Zeit über das Wachstumschancengesetz gesprochen – ich komme gleich zur FreiKarte –, zu diesem Wachstumschancengesetz hatte ich erklärt, dass es aus bremischer Sicht richtig schwierig sei, weil es zu 50 Millionen Euro Mindereinnahmen jedes Jahr führen würde, was nicht für Bildung, für Soziales, für Sport und für andere Fragen zur Verfügung stünde. Was gab es für einen Aufstand bei der FDP und bei der CDU, (Abgeordneter Thore Schäck [FDP]: Zu Recht!) wie ich das machen könnte! Unbedingt müsste Bremen da zustimmen, obwohl es da um die Absenkung der Mindestbesteuerung geht, um verbesserte Abschreibungsmöglichkeiten, um viele Dinge, die in die Breite wirken, mit der Gießkanne, ohne nachweisbaren Effekt. Aber da spielten 50 Millionen Euro Mindereinnahmen keine Rolle. Jetzt fragt sich der geneigte Beobachter: Warum spielten die da keine Rolle, warum gab es da kein Argument: Was ist mit den Jugendfreizeitheimen, was ist mit den Kitas? Warum gab es das Argument da nicht? Die Auflösung kann ich natürlich verraten. Da ging es um die eigene Klientel. (Abgeordneter Thore Schäck [FDP]: Aha!) Die bürgerlichen Parteien haben kein Problem damit, 50 Millionen Euro Mindereinnahmen zu produzieren, wovon diejenigen, denen es in dieser Gesellschaft wirklich nicht schlecht geht, profitieren, aber 18 Millionen Euro für Kinder, das gönnen Sie niemandem. (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE – Zuruf Abgeordneter Ole Humpich [FDP]) Das finde ich nicht richtig. Das finde ich nicht angemessen. Deshalb ist dieses Auf-die-Tränendrüse-Drücken „Setzen Sie doch mal die richtigen Prioritäten“ ja nicht ernst gemeint. (Zurufe FDP, CDU: Doch!) Es ist reine Polemik, denn sonst würde wie am Punkt Wachstumschancengesetz und an vielen anderen Punkten tatsächlich die Frage gestellt. Aber warum sollte ich mich aufregen, meine Damen und Herren? Ich freue mich über die Debatte. Ich freue mich jedes Mal, wenn die Opposition das Thema FreiKarte hochbringt, weil das eins der erfolgreichsten Projekte ist, das in der Breite Kinder und Jugendliche erreicht hat, das wir auf die Schiene gesetzt haben. Fast jedes Kind und jeder Jugendliche in diesem Land arbeitet mit der FreiKarte und hat etwas davon. Nicht nur die Kids, die geben einem eine grandiose Rückmeldung, oder die Eltern, die sagen: „Ja, das könnten wir uns sonst nicht leisten“. Auch wenn man mit den Erzieherinnen und Erziehern in den Stadtteilen oder den Lehrerinnen und Lehrern spricht, dann sagen die: „Die FreiKarte ist klasse, weil die den Kindern und Jugendlichen tatsächlich im Alltag Teilhabe ermöglicht. Die ermöglicht es ihnen, etwas zu machen, was ganz viele Kids in der Vahr und in Huchting und in Gröpelingen und in Blumenthal sonst nicht machen könnten.“ Und, ja, dazu gehört auch die Teilhabe am Freimarkt, dazu gehört das Ins-Kino-Gehen, dazu gehört die LasertagArena und das JUMP House und viele andere Dinge. (Abgeordnete Bettina Hornhues [CDU]: Und in Bremen-Nord?) Jetzt frage ich mich die ganze Zeit: Warum ist die Nutzung auf dem Freimarkt hier so ein Argument gegen die FreiKarte? Für viele Kinder und Jugendliche, die in Bremen groß werden, ist der Freimarkt, und da mitmachen zu können, etwas absolut Zentrales. Das ist eine tief emotionale Angelegenheit. Es gibt doch kaum etwas Bremischeres als den Freimarkt! Da teilhaben zu können oder nicht teilhaben zu können, das ist doch eine ganz entscheidende Frage. Insofern ermöglicht die FreiKarte, wenn sie auch auf dem Freimarkt anzuwenden ist, etwas zutiefst Bremisches. Ich erwarte jetzt nicht, dass die CDU das versteht, was zutiefst bremisch ist, aber ich glaube, dass das – –. (Heiterkeit SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE – Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE – Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]: Verrückt, verrückt!) Dann wird gesagt: Aber warum nicht nur ins Museum, sondern auch ins Kino? Und warum nicht nur ins Theater, sondern auch in die LasertagArena? Das hat vielleicht etwas mit einem unterschiedlichen Freiheitsverständnis zu tun. Wir glauben, dass Kinder und Jugendliche auch Autonomie und Selbstbestimmung brauchen, dass sie nicht nur die Ansage brauchen „Das ist gut und das ist schlecht“, sondern dass sie auch selbst entscheiden können und nicht nur eine pädagogisch wertvolle Vorgabe bekommen sollten. Diese Partei und diese Koalition, die stehen dafür, für Autonomie und Freiheit, auch in diesem Fall, meine Damen und Herren. (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE) Wir haben viel darüber diskutiert, ob wir die FreiKarte sozial staffeln sollten, aber das würde doch eine immense Bürokratie bedeuten. Das wären 100 000 Anträge, die auf die Einkommensverhältnisse der Eltern geprüft werden müssten, mit der entsprechenden Beifügung von Unterlagen. Das wäre doch tatsächlich dann mal das, was Sie sonst immer kritisieren, ein bürokratisches Monstrum. Hier diejenigen, die es sich nicht leisten können, da diejenigen, die es sich gerade noch leisten können, diese Spaltung würde man dadurch doch zementieren. Richtig ist, die FreiKarte ist nicht dazu gedacht, Konsum zu fördern, außer vielleicht das Popcorn und die Cola im Kino. Deshalb muss man der Frage, ob das im Zoo möglich war, eindeutig nachgehen. Das kann ich jetzt nicht beantworten, aber das nehme ich mit, weil es nicht dazu gedacht ist, eine konsumanregende Wirkung zu haben, sondern es soll Freizeitgestaltung von Kindern und Jugendlichen ermöglichen. Meine Damen und Herren, das hat seinen Preis, aber das ist gut und richtig investiertes Geld. – Herzlichen Dank! (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE) Präsidentin Antje Grotheer: Als nächster Redner hat der Abgeordnete Thore Schäck zur Kurzintervention das Wort. Abgeordneter Thore Schäck (FDP): Vielen Dank, Frau Präsidentin! Herr Bürgermeister, Sie haben eben die Frage gestellt, warum wir uns so darüber entrüsten, dass damit auch beispielweise auf dem Freimarkt Fahrgeschäfte genutzt werden können. Diese FreiKarte kann unter anderem auch in Kinos eingesetzt werden und davon werden auch internationale Kinoketten finanziert. Auch die Schausteller, die wenigsten werden hier wahnsinnig viele Steuergelder lassen. Das heißt, davon bleibt in Bremen gar nicht so viel hängen. Sie haben eben die Frage gestellt, warum wir das Wachstumschancengesetz für wichtiger erachten. Ich sage es Ihnen: Mit dem Wachstumschancengesetz werden dauerhaft Arbeitsplätze geschaffen, und die Wirtschaft wird entlastet, damit Menschen in die Lage kommen, dauerhaft wieder auf eigenen Beinen zu stehen. Was Sie machen, ist, Sie finanzieren einen einmaligen Freimarktbesuch und verbrennen damit jede Menge Geld ohne jede nachhaltige Wirkung. (Zuruf Abgeordneter Mustafa Güngör [SPD] – Zuruf Abgeordnete Sofia Leonidakis [DIE LINKE]) Die Stärkung der Wirtschaft über das Wachstumschancengesetz, durch das Arbeitsplätze geschaffen wird, ist die deutlich bessere Sozialpolitik, als Menschen nur einen einmaligen Freimarktsbesuch zu finanzieren. Deswegen unterstützen wir das und eben nicht Ihre FreiKarte. – Herzlichen Dank! (Beifall FDP) Präsidentin Antje Grotheer: Für eine Entgegnung Bürgermeister Dr. Bovenschulte. Bürgermeister Dr. Andreas Bovenschulte: Da muss man schon den Gottesglauben oder den Marktglauben der FDP haben, dass die ganzen – (Zuruf Abgeordneter Thore Schäck [FDP]: Dass Sie nicht an den Markt glauben, das merke ich!) hören Sie doch einmal zu – Maßnahmen des Wachstumschancengesetzes, die nicht gezielt auf Forschungs- und Investitionsförderung gehen, sondern einfach nur Abschreibungsmöglichkeiten verbessern, dass die nicht von internationalen Konzernen genutzt werden, die dadurch ihre gigantischen Gewinne erhöhen werden. Sie haben natürlich nicht einen – –. (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE – Zuruf Abgeordneter Thore Schäck [FDP]) Ich gönne unseren Konzernen, die in Bremen sitzen, ihre Gewinne, aber dass man die jetzt noch erhöhen muss und dass dadurch mehr investiert wird – –. Wenn Mercedes – –. (Abgeordneter Thore Schäck [FDP]: Es geht um Arbeitsplätze! Sie waren doch mal Partei der Arbeitsplätze!) Mercedes schafft nicht mehr Arbeitsplätze, ob sie zwölf Milliarden Gewinn oder 13 Milliarden Gewinn haben. Das spielt natürlich keine Rolle. Was wir mit der FreiKarte als Wirtschaftsförderung machen, ist, in der Tat dem schwer bedrängten Freizeitsektor und Unterhaltungssektor eine Möglichkeit zu geben. Wo es nicht im Umland ausgegeben werden kann, nicht in Hannover und nicht in Hamburg, sondern ausschließlich im Bremen. Davon profitieren ganz überwiegend kleinere Freizeit-, Kunst- und Kultureinrichtungen (Abgeordneter Thore Schäck [FDP]: Zum Beispiel das Cinemaxx!) und nicht internationale Konzerne. Insofern ist das auch in Sachen Wirtschaftsförderung sehr gut ausgegebenes Geld. (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE) Präsidentin Antje Grotheer: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Beratung ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer das Gesetz in erster Lesung beschließen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. (Dafür: SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE, Bündnis Deutschland) Ich bitte um die Gegenprobe. (Dagegen: CDU, FDP, Abgeordneter Sven Lichtenfeld [fraktionslos]) Stimmenthaltungen? Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt das Gesetz in erster Lesung. Interfraktionell wurde vereinbart, Behandlung und Beschlussfassung in erster und zweiter Lesung vorzunehmen. Ich lasse deshalb jetzt darüber abstimmen, ob wir die zweite Lesung durchführen wollen. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. Ich bitte um die Gegenprobe. Stimmenthaltungen? Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt entsprechend. (Einstimmig) Wir kommen zur zweiten Lesung. Die Beratung ist eröffnet. Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Beratung ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer das Gesetz in zweiter Lesung beschließen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. (Dafür: SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE, Bündnis Deutschland) Ich bitte um die Gegenprobe. (Dagegen: CDU, FDP, Abgeordneter Sven Lichtenfeld [fraktionslos]) Stimmenthaltungen? Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt das Gesetz in zweiter Lesung. Verlängerung des Gesetzes über das Verbot des Mitführens und der Abgabe von Glasflaschen oder Trinkgläsern in bestimmten Gebieten Mitteilung des Senats vom 5. Dezember 2023 (Drucksache 21/195) Dazu als Vertreter des Senats Staatsrat Olaf Bull. Wir kommen zur ersten Lesung. Die Beratung ist eröffnet. Als erste Rednerin erhält die Abgeordnete Julia Tiedemann das Wort. Abgeordnete Julia Tiedemann (Bündnis Deutschland): Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kollegen, sehr geehrte Zuschauer! Die Verbannung von Glasflaschen schafft mehr Sicherheit. In dem Gesetz über das Verbot des Mitführens und der Abgabe von Glasflaschen oder Trinkgläsern in bestimmten Gebieten geht es um die Fortführung eines Verbotes der offenen Mitnahme von Glasflaschen zu bestimmten Zeiten in dem Gebiet zwischen Discomeile und Hillmannplatz. Glasflaschen sind für die allermeisten von uns nur ein gewöhnlicher Alltagsgegenstand. Doch in den Händen von Personen, welche unter dem Einfluss von Alkohol und Rauschmitteln stehen, kann dieses harmlose Trinkgefäß zu einer Waffe werden, zum Beispiel einer Schlagwaffe, und wer eine Stichwaffe verwenden will, kann das Verhältnis mit einem Schwung dahingehend modifizieren. Es ist dabei nicht wie am Set eines Films. Das Opfer steht nicht einfach auf, lacht und klopft seinem Gegner anerkennend für die gelungene Szene auf die Schulter. Nein, ganz im Gegenteil. Wer Opfer einer solchen Tat wird, muss mit schlimmsten Verletzungen rechnen, wie auch die Notaufnahmen Bremens immer wieder feststellen. (Beifall Bündnis Deutschland) Sie begrüßen dieses Gesetz. Auch die Polizei ist dankbar für dieses Werkzeug. Ein Gesetz, das es ihnen ermöglicht, einen Gegenstand zu konfiszieren, der im falschen Moment und von der falschen Person als Waffe genutzt werden kann und sie in die Lage versetzt, ein kritisches Areal zeitweise von einer potenziellen Gefahr zu befreien. Selbstverständlich kann fast jeder Alltagsgegenstand zur Waffe werden, doch insbesondere bei Personengruppen, die viel Alkohol konsumieren, mangelt es nicht an Glasflaschen, es sei denn, wir unterbinden die Verwendung von Glasbehältern zu den Ballungszeiten am Bremer Hauptbahnhof wie auch schon in den vergangenen Jahren. Jeder Bürger Bremens kennt den Bahnhof. Oft genug war er Teil kritischer Berichterstattung, von Umfragen zur Sicherheit und von Anfragen in der Bürgerschaft. Übergriffe, Drogenkriminalität und Pöbeleien, oftmals durch den Konsum von Alkohol und Drogen, malen kein Bild der Sicherheit. Das Sicherheitsgefühl ist fast immer durch die Umstände in dem Areal geprägt. Ich weiß, gleich wird hier sicherlich der ein oder andere Abgeordnete, welcher gern und oft per Bahn fährt, das Gegenteil behaupten, alles ist Tutti Frutti. Tun Sie das gern, meine Damen und Herren. Den Bürgern können Sie das nicht weismachen. Die Bürger Bremens haben nämlich selbst gesehen, wie das am Bahnhof aussieht. Die haben sich selbst ein Bild gemacht. Denen können Sie nichts vormachen. (Beifall Bündnis Deutschland) Doch als kleiner Baustein ist dieses Gesetz wichtig und richtig. Allerdings, sehr geehrter Herr Staatsrat Bull, fordern wir Sie weiterhin auf, für mehr Sicherheit in Bremen und insbesondere am Hauptbahnhof zu sorgen! Die Fraktion Bündnis Deutschland begrüßt die Fortsetzung dieses wichtigen Instruments für die Polizei und die Steigerung der Sicherheit an unserem Bahnhof. – Vielen Dank! (Beifall Bündnis Deutschland) Präsidentin Antje Grotheer: Als nächster Redner der Abgeordnete Dr. Marcel Schröder. Abgeordneter Dr. Marcel Schröder (FDP): Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ja, wir debattieren über die Verlängerung des Glasflaschenverbots am Hauptbahnhof, und ich glaube, viele Bremerinnen und Bremer, Gäste oder Livestreamende werden sich fragen: Welches Glasflaschenverbot? Ich glaube, viele wissen gar nicht, dass es im Umfeld des Bahnhofs am Wochenende verboten ist, zwischen 22 und 6 Uhr Glasflaschen oder Trinkgläser mitzuführen oder abzugeben. Denn ich glaube, jeder, der zu dieser Uhrzeit mal in der Bahnhofsgegend war, der weiß, dass von diesem Verbot da niemand was mitbekommt. Man bekommt dort an jedem Kiosk ein Wegbier, und konsequent kontrolliert werden kann das Ganze vom Ordnungsamt auch nicht, denn seien wir mal ehrlich, das Ordnungsamt hat am Hauptbahnhof wirklich andere Probleme. (Beifall FDP) Hinzu kommen zahlreiche Ausnahmen im § 3 Absatz 2 des Glasflaschenverbotsgesetzes. Der Anwendungsbereich ist also sowieso schon sehr eingegrenzt. Dieses Verbot ist in der Praxis wirklich wirkungslos. Es ist ein reiner Papiertiger, und deswegen können wir uns diesen Grundrechtseingriff eigentlich sparen, und deswegen halten wir dieses Verbot auch nicht für gerechtfertigt, und deswegen werden wir dieses Verbot ablehnen, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall FDP) Es gab zwar in den vergangenen Jahren immer ungefähr 60 Delikte in Verbindung mit Glasflaschen und Gläsern – ich habe das jetzt prozentual nicht genau ausgerechnet, aber das macht Herr Lenkeit ja immer gerne, vielleicht erzählt er das gleich noch –, aber die Gefahr geht nicht von der Glasflasche aus, sondern von der unsachgemäßen Verwendung der Glasflasche, wie Frau Tiedemann ja auch gesagt hat. Dafür gibt es rechtliche Grundlagen: gefährliche Körperverletzung, Sachbeschädigung, ich selbst musste im letzten Sommer Zeuge eines versuchten Totschlags werden. Ich kann Ihnen sagen, wenn jemand eine Flasche als Waffe einsetzen will, dann lässt er sich nicht von irgendeinem Schild abschrecken, sondern wenn, dann ja wohl überhaupt von der Präsenz von Polizei und Ordnungsamt. Da muss man ansetzen, liebe Kolleginnen und Kollegen! (Beifall FDP) Mein Highlight in der Begründung: Sie schreiben, das Glasflaschenverbot sei ein wesentlicher Baustein zur Verbesserung der Sicherheitslage in der Bahnhofsvorstadt. Dass sich die Sicherheitslage in der Bahnhofsvorstadt in den letzten Jahren verbessert hätte, wage ich erst mal zu bezweifeln, und dass hier dieses Glasflaschenverbot einen großen Einfluss hat, das wage ich erst recht zu bezweifeln. Das ist auch schon seit mehreren Jahren so. Ich habe ja in meiner ersten Rede mein Lieblingsurteil zitiert, das Wegbier-Urteil aus dem Jahre 2016, auch da wurde schon festgestellt: Strafanzeigen bis einschließlich März 2015 kamen zu dem Ergebnis, dass die Straftaten mit Glasflaschen im Bereich der Discomeile sich unabhängig vom Bestehen des Verbotes auf einem etwa gleichbleibenden Niveau bewegten. Wir sehen also auch hier noch einmal, dass dieses Verbot in der Praxis keinerlei Wirkung entfaltet. Ich weiß nicht, wie Sie das sehen in den anderen Fraktionen, aber wir Freien Demokraten sagen: Jeder Eingriff in ein Freiheitsrecht bedarf einer sachlichen Rechtfertigung. Ich glaube, spätestens seit Corona haben das auch viele Bürgerinnen und Bürger gemerkt. Der Staat muss jeden Eingriff begründen, und dafür ist erforderlich, dass das eingesetzte Mittel auch eine Wirkung hat. Wenn das nicht der Fall ist oder kaum der Fall ist, dann muss man in der Abwägung irgendwann mal sagen, dass die Grundrechte überwiegen. Seien wir mal ehrlich: Dieses Verbot wird in der Praxis nicht viel verändern. Wir haben wirklich ganz, ganz andere Probleme am Hauptbahnhof. Wir brauchen mehr Präsenz, wir brauchen mehr Ordnungsamt, wir brauchen mehr Polizei – da müssen wir ansetzen. Von einem Schild wird sich dort niemand von irgendwelchen Straftaten abhalten lassen. Deswegen überzeugt uns diese Maßnahme nicht, und deswegen werden wir diese Maßnahme ablehnen. – Vielen Dank! Präsidentin Antje Grotheer: Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Michael Labetzke. Abgeordneter Michael Labetzke (Bündnis 90/Die Grünen): Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Zuschauer:innen, liebe Kolleg:innen! Wir brauchen ja in jeder Bürgerschaftssitzung je Tag mindestens eine sicherheitspolitische Debatte. Das hätte ich jetzt tatsächlich nicht gedacht, dass wir das in diesem Fall brauchen. Ich komme heute auch mal ohne Tablet nach vorne, weil es im Prinzip eine kleinere Maßnahme ist, und, ja, der Kollege von der FDP hat es gesagt: Es ist jetzt nicht das Rieseninstrument, das wollen wir auch gar nicht abstreiten. Es ist aber ein Instrument von vielen aus einem ganzen Werkzeugkasten, das hier zur Anwendung kommt, was richtig gut ist. Wir müssen uns zum einen ganz kurz anschauen: Aus welcher Zeit kommt das Gesetz? 2017 wurde es hier beraten und festgelegt, Ende 2018 ist es eingeführt worden. Ich sage nur: Streitigkeiten auf der Discomeile. Also, wo kommt es her? Es ist im Übrigen nicht richtig und, ich finde, auch nicht gut, weil es ein bisschen die Debatte verzerrt, wenn wir uns ausschließlich auf den Hauptbahnhof beziehen, denn der Bereich in der Anlage zum Gesetz ist größer. Der geht nämlich bis kurz vor den Rembertikreisel. Es geht beileibe nicht nur um den Hauptbahnhof. Es ist nicht das Rieseninstrument, das ist richtig. Gleichwohl, und damit bin ich auch sehr zufrieden, dass wir gerade bei diesem Gesetz einen Gesetzes-TÜV eingeführt haben, dass wir das Gesetz nur auf Zeit angesetzt haben, das ist eine kluge Entscheidung gewesen. Wir haben aber auch feststellen müssen, dass wir in den letzten Jahren doch einige erhebliche gesellschaftliche Veränderungen hatten und sich die Lage im und um den Hauptbahnhof und im Vorfeld immer neu darstellt. Von daher würden wir einer weiteren Verlängerung vonseiten unserer Fraktion auch noch zustimmen. Wir halten das für geboten und tatsächlich auch verhältnismäßig. Ja, ich gebe Ihnen recht, es ist nicht das Rieseninstrument, gleichwohl ist es Teil eines Gesamtpaketes, und so würde ich es auch bewerten. Von daher werden wir natürlich diesem Gesetz auch zustimmen. – Vielen lieben Dank! (Beifall Bündnis 90/Die Grünen, SPD) Präsidentin Antje Grotheer: Als nächster Redner hat der Abgeordnete Kevin Lenkeit das Wort. Abgeordneter Kevin Lenkeit (SPD): Sehr geehrte Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Ich war, ähnlich wie der Kollege Labetzke, dann doch überrascht, dass wir hier heute zu diesem Tagesordnungspunkt tatsächlich in eine Diskussion einsteigen. Ich versuche ja immer, die Liberalen zu mögen. Das ist tatsächlich so, aber dann kommen immer so Sachen dazwischen wie jetzt eben die Debatte mit der FreiKarte oder auch die Debatte mit dem Haushalt. Auch beim Thema Inneres ist man dann mitunter so ein bisschen als „Grundrechte-Ultra“ unterwegs. Aber das allein als Begründung zählt dann ja auch nicht, deswegen lassen Sie mich zu diesem Gesetzesantrag auch noch ein, zwei Sätze sagen. Ich werde hier jetzt keine Prozente ausrechnen, Herr Dr. Schröder, im Gegenteil, ich wollte Ihnen heute eigentlich den Unterschied zwischen repräsentativer und nicht repräsentativer Umfrage erzählen. Das spare ich mir aber auch, um das hier heute nicht unnötig in die Länge zu ziehen. Wir haben hier ein Gesetz, das wir verlängern wollen, das in den letzten Jahren gezeigt hat, dass es durchaus eine Wirkung entfaltet. Sie haben das alle gesehen, in der Vergangenheit wurden auch hier in Bremen immer in einem niedrigschwelligen Bereich Straftaten mit Flaschen begangen. Es wurde von meinen Vorrednerinnen und Vorrednern auch skizziert, dass Angriffe mit Glasflaschen oder Glasbehältern immer zu schweren und schwersten Verletzungen bei dem Gegenüber führen. Es geht natürlich auch gar nicht darum, dass jemand, ein Delinquent, auf die Discomeile geht und eine Glasflasche dabei hat, wohl wissend, dass er mit dieser Glasflasche eine Straftat begehen will, sondern es geht ja auch einfach darum, dass wir für Menschen keine Möglichkeit schaffen, zu einer Glasflasche zu greifen, um diese dann als Waffe zu benutzen. Das ist im Übrigen auch absolut keine Bremensie. Das Glasflaschenverbot gibt es vielerorts in Deutschland, das wohl bekannteste Beispiel ist die Reeperbahn in Hamburg. Herr Dr. Schröder hat natürlich völlig recht, wenn er sagt, ein Glasflaschenverbot alleine bewirkt nichts, das sorgt nicht für mehr Sicherheit, sondern es ist vor allem ein Mehr an Polizei und Ordnungsdienst, das da hilft. Da ist das, was der Staatsrat gestern ja in einer anderen Debatte hier an dieser Stelle auch zum Besten gegeben hat. Es ist richtig, dass der Senat wieder entschieden hat, dass die Rekordausbildungszahlen bei der Polizei auch im nächsten Jahr beibehalten werden. Rot-Grün-Rot bildet so viele Polizisten aus wie keine andere Koalition zuvor, und das jetzt sogar im fünften Jahr in Folge. Das ist ein Erfolg, und da werden wir natürlich genauso dranbleiben, Kolleginnen und Kollegen. (Beifall SPD) Das Gleiche gilt natürlich für den Aufwuchs beim Ordnungsdienst. Auch den haben wir organisiert, den haben wir im Koalitionsvertrag hinterlegt, und den werden wir auch in den Haushaltsverhandlungen natürlich entsprechend mit Geld hinterlegen. Ich will noch den Punkt einwerfen, dass auch der Beirat sich für dieses Glasflaschenverbot ausgesprochen hat. Deswegen werden wir dem natürlich mit Freude nachkommen. Ich bitte Sie hier um eine breite Unterstützung, wobei ich mir ziemlich sicher bin, dass die Reihen der Liberalen hier die Einzigen sein werden, die diesem Gesetzesentwurf gleich nicht zustimmen werden. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit! (Beifall SPD) Präsidentin Antje Grotheer: Als nächste Rednerin die Abgeordnete Julia Tiedemann zur Kurzintervention. Abgeordnete Julia Tiedemann (Bündnis Deutschland): Hier hin? Alles klar. Ich frage lieber mal nach. Präsidentin Antje Grotheer: Sie müssen sich auf Herrn Lenkeit beziehen. Abgeordnete Julia Tiedemann (Bündnis Deutschland): Ach so, ich hatte mich extra auch so schnell wegen Herrn – –. Präsidentin Antje Grotheer: Die Kurzintervention, das ist, weil es eine Fünf-Minuten-Debatte ist, Ihre einzige Möglichkeit und muss sich immer auf den vorhergehenden Redner beziehen, der dann noch mal die Chance hat, zu antworten, wenn er möchte. Anderthalb Minuten hätten Sie dann jetzt. Abgeordnete Julia Tiedemann (Bündnis Deutschland): Ja, das kann ich aber nicht auf Herrn Lenkeit beziehen, weil es an Herrn Dr. Schröder geht. Aber alles klar, schade. Präsidentin Antje Grotheer: Dann tut es mir leid. Es muss der vorhergehende Redner sein, auf den Sie sich beziehen. Abgeordnete Julia Tiedemann (Bündnis Deutschland): Alles klar. Präsidentin Antje Grotheer: Dann fahren wir jetzt fort in der normalen Reihenfolge. Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete KlausRainer Rupp. Abgeordneter Klaus-Rainer Rupp (DIE LINKE): Frau Präsidentin, verehrte Anwesende! Als ich das gelesen habe, dass es so was gibt, ich wusste es vorher auch nicht, habe ich auch gedacht: Was soll das eigentlich? Ist das notwendig und nützt das überhaupt irgendwas? Ich habe mir die Zahlen angeguckt über Straftaten im Zusammenhang mit Glasflaschen vor Erlass des Gesetzes und nach Erlass des Gesetzes und was die Anzahl angeht, gibt es einen statistischen Rückgang. Von daher gibt es eine gewisse Wirkung, auch wenn dieses Gesetz Vorfälle mit Glasflaschen und Trinkgläsern nicht verhindert. Ich habe auch gelernt, dass es gar nicht darauf ankommt, ob die Leute ein Schild, wo das draufsteht, ernst nehmen. Das Schild ist dafür da, um die Menschen darauf aufmerksam zu machen, ähnlich wie das Schild von Waffenverboten im Bahnhofsbereich. Es geht darum, so habe ich das verstanden: Wenn Ordnungskräfte, Polizei, Ordnungsdienst sehen, da ist irgendwie was im Gang, das merkt man ja manchmal vorher, oder sie werden auch vorher gerufen, dann können sie aufgrund dieses Verbotes eher eingreifen, dann müssen sie nicht warten, bis was passiert. Das finde ich eigentlich eine ganz vernünftige Einrichtung, dass man ihnen die Möglichkeit gibt, präventiv einzugreifen, bevor jemand eine Glasflasche zerschlägt und jemand anderem irgendwie das Gesicht oder sonst was aufschlitzt. Deswegen finden wir auch, dass das ein verhältnismäßig geringer Eingriff in die Grundrechte ist, weil ich noch nicht so oft das Bedürfnis hatte, am Bahnhof in der Nacht von Freitag auf Samstag oder von Samstag auf Sonntag mit Glasflaschen und Trinkgläsern rumzulaufen. Ich fühle mich dadurch nicht eingeschränkt, kann mir aber gut vorstellen, dass die Tatsache, dass man da präventiv eingreifen kann, wenn es Schwierigkeiten gibt, verhindert, dass Menschen verletzt werden in einer Weise, die ohne die Glasflaschen nicht so dramatisch ausfallen würde. Von daher würden wir dieser Verlängerung des Gesetzes auch zustimmen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall DIE LINKE, Bündnis 90/Die Grünen) Präsidentin Antje Grotheer: Als nächster Redner der Abgeordnete Marco Lübke. Abgeordneter Marco Lübke (CDU): Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Glasflaschenverbot wurde vor sechs Jahren eingeführt und muss in regelmäßigen Abständen durch das Parlament verlängert werden, das ist auch gut so. Ich möchte, da anscheinend große Einigkeit besteht, noch mal ein paar Worte zum allgemeinen Thema Verbote oder Verbotszonen verlieren. Natürlich steht am Anfang immer die juristische Frage, ob sich das im Rechtsrahmen bewegt, ob das rechtlich sauber ist und ob es auch richtig ist, Menschen etwas über eine Allgemeinverfügung zu verbieten. Wenn man zu diesem Schluss kommt, und dazu kommen wir als CDU-Fraktion, dann stellt sich die Frage: Macht diese Regelung Sinn, und sollten wir sie auch politisch durchsetzen? Ich glaube, wenn man sich den Bereich anguckt, das wurde von meinen Vorrednern ja auch schon angesprochen: In dem Bereich, in dem die Glasflaschenverbotszone gilt, nämlich hauptsächlich der Bereich Bahnhofsvorplatz und Discomeile, wird eines ganz deutlich: Wir haben es da mit einem Bereich zu tun, der stark von Menschen frequentiert wird. Wir haben ja schon oft drüber debattiert, es ist ein Platz mit erheblichen Problemen, Straftätern, Dealern, Obdachlosen, ich will es gar nicht weiter ausführen. Es ist ein Kriminalitätsbrennpunkt, und wir haben es dort mit einer erheblichen Anzahl von Straftaten aller Art zu tun, oft in Verbindung mit Alkohol- und Drogenmissbrauch. Vielleicht soweit zu den Fakten. Natürlich ist es bei einer Verbotszone immer so, oder bei Verboten, dass das Verbot alleine nicht reicht, sondern dieses Verbot auch durchgesetzt werden muss, das war ja die Kritik der FDP. Das ist natürlich problematisch bei den vielen Delikten, dass das überwacht werden kann. Aber ehrlicherweise haben wir dieses Problem bei sämtlichen Ordnungswidrigkeiten, die auch nicht alle überwacht werden können. Ich denke jetzt nur mal an Rotlichtfahrten oder solche Dinge, die können wir auch nicht alle überwachen. Trotz alledem, dieser Hinweis, oder diese Kritik, entbindet uns doch in der Politik nicht von der Frage, die politisch beantwortet werden muss: Wollen wir das, oder wollen wir das nicht? Wollen wir einen Missstand tolerieren, oder wollen wir deutlich machen, nein, wir wollen das nicht? (Beifall CDU) Wir als CDU-Fraktion sagen ganz klar: Nein, wir wollen das nicht! Deswegen möchte ich auch noch mal an den Grund erinnern, weswegen das Verbot eingeführt wurde. Der Anlass für die Einführung war die immer stärker steigende Anzahl von Straftaten in Verbindung mit Glasflaschen und Gläsern, wodurch nicht nur Passanten verletzt wurden, sondern durch die auch unsere eingesetzten Polizeikräfte vor erhebliche Schwierigkeiten gestellt wurden. Es waren erhebliche Straftaten wie zum Beispiel lebensgefährliche Verletzung durch Attacken mit einer abgebrochenen Glasflasche an den Hals. Der Bereich ist ganz nüchtern betrachtet ein anhaltender Brennpunkt der Gewaltkriminalität. Um diese Übergriffe und Straftaten auf ein Minimum zu reduzieren, wurde damals das Glasflaschenverbot eingeführt in Verbindung mit flankierenden Maßnahmen der Waffenverbotszone und erhöhter Polizeipräsenz. Meine Damen und Herren, ich finde es völlig richtig, dass wir als Politik die Antwort darauf und auch das Signal aussenden, ob wir einen Umstand wollen, oder ob wir einen Umstand nicht wollen, ob wir ihn für falsch oder richtig halten, oder ob wir etwas dulden wollen oder nicht. Deswegen sage ich für uns als CDU-Fraktion ganz klar: Wir haben da einen klaren Kompass, und wir halten es für richtig, angemessen und zielführend, dieses Verbot zu verlängern, (Beifall CDU) natürlich mit dem Hinweis, das haben meine Vorredner ja auch schon deutlich gemacht: Dieses Verbot ist natürlich kein Allheilmittel, aber wir finden, es ist ein kleiner Baustein für etwas mehr Sicherheit in diesem Bereich und ein klares Signal des Rechtsstaates vor allen Dingen dahingehend, dass wir gewisse Tendenzen nicht dulden. Weil es bei dem Gesetz um den Schutz der Passanten und Bürger geht und auch um die vielfach eingesetzten Rettungs- und Polizeikräfte, halten wir die Fortführung dieses Gesetzes für notwendig und stimmen dem Antrag zu. (Beifall CDU) Präsidentin Antje Grotheer: Als nächster Redner hat das Wort Staatsrat Olaf Bull. Staatsrat Olaf Bull: Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Verbote haben für den Bahnhof ja eine lange Geschichte, eine lange Debattengeschichte auch in der Bürgerschaft. Die FDP hat sich da immer sehr engagiert eingebracht. Wir blicken zurück auf das Verbot von Waffen und gefährlichen Gegenständen, wir haben das Glasflaschenverbot und wir hatten jetzt auch kürzlich das Verbot, Alkohol und Drogen an den Haltestellen zu konsumieren. Verbote sind immer ein unmissverständliches Zeichen des Staates, wenn es mit der Vernunft irgendwie nicht weit genug geht. Herr Lübke und viele andere Redner haben es erwähnt heute: Am Ende kommt es natürlich auf die Durchsetzung der Verbote an, und darum sind wir bemüht. Das Thema ist heute, Tatmittel und Tatgelegenheiten – Herr Lenkeit hat es erwähnt – zu verhindern. Große Verletzungen drohen durch dieses Tatmittel Glasflasche. Immer, wenn Verletzungen drohen, ist der Staat gehalten, zu handeln, und wenn man sich die Zahlen anguckt aus den letzten Jahren – ich habe hier nur von 2016 bis 2023 –, sehen wir, dass die Glasflasche 351- mal als Tatmittel eingesetzt wurde, gefolgt von Messern, 208-mal, und an dritter Stelle das Reizgas,166-mal. Nun, das Glasflaschenverbot, über das wir heute sprechen, das ist, Herr Dr. Schröder, nicht schikanös. Es ist beschränkt auf 22 bis 6 Uhr. Es gibt Ausnahmen für Passanten, die durch diese Zone durchgehen. Wenn man sie in verschlossenen Behältnissen transportiert, kann man die Glasflasche selbstverständlich auch durch diese Zone durchführen. Es drohen Bußgelder, aber das Wichtigste ist, das wurde in der Debatte auch schon gesagt, dass dieses vermeintliche – mögliche – Tatmittel sichergestellt wird, bevor es zum schlechten Einsatz kommt. Die Geltungsdauer, Sie hatten das auch schon berichtet, war zunächst befristet bis 2019. Dann wurde es verlängert bis 2024. Es droht das Auslaufen dieses Gesetzes, und das sollten wir abwenden, denn im Jahr 2021 wurden immer noch in 62 Fällen diese Glasflaschen schlecht eingesetzt, zum Nachteil von Mitmenschen hier in Bremen. Im Jahr 2022 waren es 68 Mal. Ich habe für das Jahr 2023 leider nur das erste Halbjahr, wir wissen nicht, wie es ausgeht, im ersten Halbjahr immerhin 27 Fälle. Die Verlängerung ist dadurch auf jeden Fall gerechtfertigt. Es wird dem neuen Gesetzgeber der 22. Legislatur dieses Hauses obliegen, im Januar 2028 zu entscheiden, ob man es noch mal verlängert oder eben sogar entfristet. Es zeigt aber, der Umgang damit ist eigentlich verantwortungsvoll. Es werden nicht einfach Verbote ohne Ablaufdatum hier verhängt, sondern befristet. Für den Bahnhof, ich hatte es erwähnt, gilt ohnehin das Gesetz, um Waffen und gefährliche Gegenstände am Bahnhof zu verbieten. Der Beirat im Viertel hat sich das jetzt zu eigen gemacht und uns einen Prüfauftrag gegeben, ob man auch im Viertel ein Waffenverbot verhängen könnte. Wir werden in Kürze den Beirat und dann im Späteren auch der Bürgerschaft natürlich einen Vorschlag dazu unterbreiten. Was bleibt heute als Botschaft der Debatte? Das Verbot – Herr Dr. Schröder hat es, glaube ich, angesprochen –, wir haben geschrieben, ist ein wesentlicher Bestandteil. Ich hatte diese Vorlage gesehen und habe überlegt, „wesentlich“ gegen „wichtig“ auszutauschen. Ich bin darüber weggekommen. „Wesentlich“ finde ich auch recht großes Karo. Es ist ein wichtiger Baustein zur Verbesserung der Sicherheit, es ist aber auch ein Baustein zur Verbesserung der Sauberkeit, denn kein Mensch ist wirklich erfreut, egal ob Fußgänger, Fahrradfahrer oder Autofahrer, diese vielen, vielen Scherben hinzunehmen am Bahnhof. Es ist eben auch ein Beitrag zur Sauberkeit. – Ich danke Ihnen. (Beifall SPD, DIE LINKE) Präsidentin Antje Grotheer: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Beratung ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer das Gesetz in erster Lesung beschließen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. (Dafür: SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE, Bündnis Deutschland, Abgeordneter Sven Lichtenfeld [fraktionslos]) Ich bitte um die Gegenprobe. (Dagegen: FDP) Stimmenthaltungen? Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt das Gesetz in erster Lesung. Auch hier wurde vereinbart, Behandlung und Beschlussfassung in erster und zweiter Lesung vorzunehmen. Deshalb lasse ich jetzt darüber abstimmen, ob wir die zweite Lesung durchführen wollen. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. Ich bitte um die Gegenprobe. Stimmenthaltungen? Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt entsprechend. (Einstimmig) Wir kommen zur zweiten Lesung. Die Beratung ist eröffnet. Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Beratung ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer das Gesetz in zweiter Lesung beschließen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. (Dafür: SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE, Bündnis Deutschland, Abgeordneter Sven Lichtenfeld [fraktionslos]) Ich bitte um die Gegenprobe. (Dagegen: FDP) Stimmenthaltungen? Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt das Gesetz in zweiter Lesung. Gesetz zur Änderung des Bremischen Hilfeleistungsgesetzes (BremHilfeG) Antrag der Fraktion der CDU vom 23. August 2023 (Drucksache 21/44) Dazu als Vertreter des Senats Staatsrat Olaf Bull. Als erster Redner hat das Wort der Abgeordnete Thorsten Raschen. Abgeordneter Thorsten Raschen (CDU): Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuhörer! Am 14. Mai 2015 ist die MS MAERSK Karachi am Containerterminal in Bremerhaven verunglückt. Am 1. April 2022 brach ein Feuer auf der MS Lascombes im Überseehafen in Bremerhaven aus. Kosten für die Feuerwehr Bremerhaven, da für die Kommune Bremerhaven bei der MS MAERSK Karachi: 500 000 Euro. Im April 2022 sind wir auf 650 000 Euro sitzen geblieben. Wir haben sehr intensiv nach den Vorfällen im Ausschuss für öffentliche Sicherheit gesprochen. Gerade aktuell nach dem Feuer im April 2022 – Herr Labetzke und Herr Timke werden das bestätigen – haben wir das Thema im Ausschuss Öffentliche Sicherheit sehr intensiv beraten, und wir haben auch den Amtsleiter der Feuerwehr Herrn Cordes als auch den Oberbürgermeister Melf Grantz gebeten, sich der Sache anzunehmen, damit im Bremischen Hilfeleistungsgesetz fehlende Passagen eingearbeitet werden. Leider ist bis heute nichts passiert, und wenn ein Schiff morgen brennt, und das ist egal, ob es in Bremerhaven oder in Bremen passiert, bleibt immer die Kommune auf den Kosten sitzen. Jeder von uns, der einen Pkw fährt, ist verpflichtet, eine Versicherung abzuschließen, aber ich kann mit so einem Riesenschiff in die Häfen kommen – –, es bricht ein Feuer aus, und die Feuerwehr ist elf Tage gebunden, um so ein Feuer in den Griff zu bekommen. Daher gibt es hier dringenden Handlungsbedarf. (Beifall CDU, Bündnis Deutschland – Vizepräsidentin Sahhanim GörgüPhilipp übernimmt den Vorsitz.) Ich zitiere aus der Vorlage des Hafenausschusses vom 1. Juni 2016, da hatte der Abgeordnete Professor Dr. Hilz um einen Bericht gebeten. Damals war auf Seite 2 geschrieben: „Die Bestrebungen der Feuerwehr, eine Änderung des Bremischen Hilfeleistungsgesetzes herbeizuführen, um eine Gebührenpflicht Privater bei künftigen Schadensereignissen zu erreichen, werden vom Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen unterstützt.“ Es ist kein unbekanntes Thema. Wir hatten das Thema auch schon vor der Wahl im Mai einmal in den Innensenator hat damals am 12. April geschrieben: „Das Gutachten werten wir derzeit sorgfältig aus. Der Senator für Inneres beabsichtigt, dem Senat und der staatlichen Deputation für Inneres in der zweiten Jahreshälfte einen Regelungsentwurf vorzulegen, der dann bei Bedarf auch im Landeshafenausschuss beraten werden kann.“ Wir sind heute in der letzten Sitzung des Jahres 2023, also da kann nicht mehr ganz viel kommen, aber auch da ist das Thema bekannt. Wir hatten die Bürgerschaftsverwaltung um ein Rechtsgutachten gebeten, was auch Basis ist für unseren Antrag, das Bremische Hilfeleistungsgesetz zu ändern. In der Begründung steht: „Aufgrund einer fehlenden Regelung für die verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung im Bremischen Hilfeleistungsgesetz für Gefahren oder Schadensfälle, die sich aus dem Betrieb von Kraft-, Schienen-, Luft- und Wasserfahrzeugen oder von Hafenumschlagsanlagen ergeben, ist es bislang nicht möglich, die Ersatzkosten für öffentliche Feuerwehren der Stadtgemeinde Bremen und Bremerhaven für entsprechende Brandbekämpfungs- und Hilfeleistungseinsätze von den jeweiligen Fahrzeughaltern, -eigentümern, - besitzern oder -betreibern zurückzufordern, sofern diese nicht durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Handlungen verursacht werden. Ein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit sind jedoch nachträglich häufig schwer nachzuweisen.“ Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Aufgrund der Gefahr, die von solchen Schiffen ausgeht, haben wir hier dringenden Handlungsbedarf. Darauf ist jetzt mehrfach hingewiesen worden, wir reden jetzt von einem Zeitfenster von über acht Jahren, und ich glaube, mit dem von uns vorgelegten Gesetz zur Änderung des Bremischen Hilfeleistungsgesetzes haben wir eine vernünftige Basis geschaffen, um hier eine Regelung herbeizuführen. Daher bitten wir um Zustimmung zu unserem Antrag oder um eine Überweisung, damit es endgültig in den Fachausschüssen beraten werden kann. – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit! (Beifall CDU) Vizepräsidentin Sahhanim Görgü-Philipp: Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Jan Timke. Abgeordneter Jan Timke (Bündnis Deutschland): Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Im vergangenen Jahr brannte in Bremerhaven der 190-Meter-Frachter Lascombes. Die 21-köpfige Besatzung konnte glücklicherweise unverletzt gerettet werden. Die Feuerwehr war mit 60 Kräften aus Berufs- und Freiwilliger Feuerwehr unermüdlich im Einsatz und brauchte ganze elf Tage, um die Flammen unter Gefährdung der eigenen Gesundheit und ihres Lebens vollständig zu löschen. Die Brandbekämpfung gestaltete sich damals sehr schwierig, denn der Frachter, der unter der Flagge der Marshallinseln fuhr, hatte Terrassendielen geladen, die aus Kunststoff und Holz bestanden. Diese Materialmischung brannte gut und war schwer durch die Ladeluke zu löschen. Die Feuerwehrkräfte mussten daher mit Spezialgerät Löcher in die Stahlwände des Schiffes schneiden. Durch die Öffnungen wurde dann mit Hochdruck Wasser in den Laderaum gepumpt. Außerdem wurden zur Kühlung des Schiffes 30 000 Liter Wasser pro Minute gegen das Schiff gespritzt. Meine Damen und Herren, warum schildere ich Ihnen die Brandbekämpfung der Bremerhavener Feuerwehr am Beispiel dieses Schiffes so detailliert? Weil wir jetzt auf die Kosten zu sprechen kommen. Diese beliefen sich, der Kollege Raschen hat es gerade gesagt, auf mehr als 650 000 Euro, pro Einsatztag also auf 60 000 Euro. Leidtragender der hohen Ausgaben war aber nicht etwa die chinesische Reederei als Eigentümer der Lascombes, sondern der Bremerhavener Steuerzahler. Der Grund dafür ist, dass es bis heute eine Regelungslücke im Bremischen Hilfeleistungsgesetz gibt, die es unmöglich macht, den Verursacher von Großschadenslagen für die Kosten der Brandbekämpfung haftbar zu machen. Es ist eben nicht das erste Mal, dass ein Großschadensereignis in Bremerhaven dazu führt, dass der Steuerzahler letztendlich auf den Einsatzkosten der Brandbekämpfung sitzen bleibt, auch das hatte der Kollege Raschen eben ausgeführt. Bereits im Mai 2015 brach auf dem 300- Meter-Containerschiff MAERSK Karachi ein Feuer aus, das nur durch den Einsatz von vier Schlepperbooten und 70 Feuerwehrleuten nach acht Stunden gelöscht werden konnte. Schon damals mussten die Bremerhavener Bürger die Zeche der Brandbekämpfung zahlen, insgesamt 500 000 Euro schlugen da zu Buche. Und schon damals, meine Damen und Herren, wurde die politische Frage aufgeworfen, warum es eigentlich nicht selbstverständlich ist, dass die Besitzer von gewerblichem Eigentum nicht an den Kosten für die Beseitigung der Gefahren beteiligt werden. Dann kam, was öfter mal kommt: So eine Frage versickert dann im politisch-parlamentarischen Alltag bis zum Brand der Lascombes im vergangenen Jahr. Da ploppte das Thema erneut auf und wurde nun im Rahmen eines Dringlichkeitsantrags zur Änderung des Bremischen Hilfeleistungsgesetzes von der CDU-Fraktion eingebracht. Dafür ist unsere Fraktion auch sehr dankbar. Im Kern geht es bei diesem parlamentarischen Vorstoß nämlich darum, dass man zukünftig die Einsatzkosten für die Beseitigung einer Gefährdung entweder dem Fahrzeughalter, zum Beispiel bei Schiffen, oder eben dem Besitzer oder Betreiber, zum Beispiel bei Hafenanlagen, denn die sind dann davon auch eingenommen, in Rechnung stellen kann. Meine Damen und Herren, es ist wichtig und richtig, dass wir mit dem vorliegenden Antrag diese vorhandene Regelungslücke endlich schließen. Denn nicht die Kommunen Bremen und Bremerhaven sollen zukünftig für die Kosten der Bekämpfung einer Großschadenslage aufkommen müssen, sondern möglichst der Eigentümer, der das dann an seine Versicherung weitergeben kann. Daher wird die Fraktion Bündnis Deutschland diesem Antrag auch zustimmen. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall Bündnis Deutschland) Vizepräsidentin Sahhanim Görgü-Philipp: Als nächster Redner erhält das Wort der Abgeordnete Professor Dr. Hauke Hilz. Sehr geehrte Frau Präsidentin, Abgeordneter Prof. Dr. Hauke Hilz (FDP): sehr geehrter Abgeordnete, sehr geehrte Gäste! Wir besprechen hier die Lage der Kostenverteilung bei Bränden insbesondere im Hafengebiet, und da der Kollege Thorsten Raschen mich hier auch schon zitiert hat, muss ich doch noch ans Rednerpult kommen, um einmal auch deutlich zu machen: Natürlich geht es hier um die Kostenverteilung, und aus unserer Sicht ist der Ansatz, den hier die CDU mit ihrer Gesetzesinitiative vorlegt, der richtige, denn es soll weiterhin der Halter, der Eigentümer dieser in Brand geratenen Fahrzeuge oder Anlagen die Kosten übernehmen und nicht der Steuerzahler in Bremerhaven oder Bremen. Deswegen: Ich glaube, ich kann es einfach kurz machen, es wurde schon viel gesagt. Die Kosten wurden auch schon genannt. Deswegen stimmen wir diesem Antrag zu. – Herzlichen Dank! (Beifall FDP) Vizepräsidentin Sahhanim Görgü-Philipp: Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Michael Labetzke. Abgeordneter Michael Labetzke (Bündnis 90/Die Grünen): Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen, liebe Gäste! Wir werden dieses Gesetz ablehnen, (Abgeordneter Jan Timke [Bündnis Deutschland]: Oha!) und zwar schlicht und einfach, weil es überflüssig ist, nicht, weil wir dem Ansinnen Bremerhavens nichts – –. (Abgeordneter Prof. Dr. Hauke Hilz [FDP]: Das ganze Gesetz?) Entschuldigung – danke, Herr Professor Hilz –: den Passus der Änderung. Nein, nicht, weil wir dem Ansinnen Bremerhavens nicht entsprechen wollen – wir sehen auch eine Regelungslücke hier. Gleichwohl, ich war in diesem Ausschuss, Herr Raschen hat es richtig gesagt, und deswegen wollen wir auch alles, was dazugehört, hier anbringen. Tatsächlich ist es so, dass wir dort intensiv diskutiert haben, ich habe mir die Niederschrift noch mal angeguckt, ich werde daraus gleich noch kurz zitieren. Es ist ja nun nicht so – dieses Bild, das wir zeichnen, das finde ich auch nicht gut, wenn das hier unterschlagen wird –, dass Bremerhaven grundsätzlich nicht unterstützt wird, auch bei der Lösung von solchen Großschadensereignissen. Das haben wir im Übrigen auch im Ausschuss diskutiert, nämlich dass es eine Mischkalkulation gibt, weil wir ja an anderer Stelle begünstigt werden. Das hat übrigens Oberbürgermeister Grantz selbst gesagt. Nichtsdestotrotz, wir haben eine Regelungslücke. (Abgeordneter Jan Timke [Bündnis Deutschland]: Gut!) Entspannt bleiben! Nachzulesen in der Niederschrift über die 15. öffentliche Sitzung der Wahlperiode am 5. September 2022, weswegen ich mich auch frage, warum hier jetzt eine Dringlichkeit gegeben sein soll. (Abgeordneter Jan Timke [Bündnis Deutschland]: Weil es morgen brennen kann!) Aber okay. Dort heißt es unter anderem: „Herr Labetzke bedankt sich für die Vorlage, die sachlich die Handlungsoptionen aufzeigt. Er fragt zum Sachstand des Ermittlungsverfahrens und bittet um Erläuterung, mit wem in Bremen zur Kostenübernahme verhandelt worden ist“. Weiter dann zum Ende in der Niederschrift: „Gleichzeitig bittet der Ausschuss für öffentliche Sicherheit den Magistrat und die Feuerwehr, auf ihren jeweiligen Gesprächsebenen im Land Bremen darauf hinzuwirken, dass im Bremischen Hilfeleistungsgesetz ein Passus etabliert wird, der eine Heranziehung zu den Kosten für Brandeinsätze der Feuerwehren bei Wasser- und Luftfahrzeugen im Rahmen einer Gefährdungshaftung zulässt.“ Erster richtiger Schritt. Hier ist man längst tätig geworden. Allerdings – und das ist nicht nur richtig, sondern auch sehr klug an dieser Stelle – gehen wir das in Rede stehende Gesetz in Gänze an und bringen es bei einer ganzen Reihe von offenen Punkten auf den neuesten Stand und kommen nicht mit einer einzigen Änderung. Das macht an dieser Stelle überhaupt gar keinen Sinn. (Beifall Bündnis 90/Die Grünen, SPD) Von daher frage ich mich, was dieses Gesetz hier soll. Erforderlich ist eine umfassende Novellierung des Bremischen Hilfeleistungsgesetzes, ja. Hier müssen zahlreiche Bereiche an die jüngeren Entwicklungen angepasst und teilweise, insbesondere im Recht der Datenverarbeitung, neu gefasst werden. Hier wird dann auch die Gefährdungshaftung eingebaut. Der Referentenentwurf ist in Arbeit und wird mit Chance noch zum Ende des Jahres fertig. (Zuruf Abgeordneter Prof. Dr. Hauke Hilz [FDP]) Also, der Referentenentwurf ist in Arbeit. Ich habe gesagt, er wird mit Chance noch fertig. Selbst wenn er erst Anfang nächsten Jahres etwas wird, werden beziehungsweise können wir das dann im ersten Halbjahr unproblematisch beschließen. Ich frage mich nur: Warum ist denn nicht auf der Ebene gesprochen worden, Herr Raschen? Herr Grantz ist zuständig, Sie sind Koalitionspartner. Eine einfache Nachfrage bei Herrn Grantz, der ja zuständig ist für die Feuerwehr in Bremerhaven, der Magistrat kann an den Senat herantreten: unproblematisch. Von daher werden wir Ihren Gesetzesantrag ablehnen. – Vielen Dank! (Beifall Bündnis 90/Die Grünen, SPD) Vizepräsidentin Sahhanim Görgü-Philipp: Weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten liegen mir nicht vor. Als nächster Redner hat das Wort Staatsrat Olaf Bull. Staatsrat Olaf Bull: Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Ich fühle mich nicht ganz wohl in dieser Rolle, in dieser Lage gerade. Die Koalition wirft sich vor den Senat. Das tut sie, weil wir der Koalition erklärt haben, was wir für Nöte haben und dass wir eine größere Novelle des Hilfeleistungsgesetzes machen wollen. Das ist richtig. Das war das Argument damals im Landeshafenausschuss. Herr Raschen, Sie müssen jetzt keinen politischen Streit inszenieren oder simulieren. Wir finden das richtig, Ihr Vorhaben. Wir haben nur gedacht, wir machen gleich das ganze Gesetz. Ich hätte es gern heute schon vorgestellt, aber das ganze Gesetz ist einfach nicht fertig, und wir können leider heute nicht für den Senat glänzen. Das muss man einfach so einräumen. Ja, wir haben auch in der Frage Gefährdungshaftung unterschiedliche Vorstellungen in Nuancen, aber man hätte dieses Gesetz sehr wohl in der Innendeputation noch besser machen können. Vielleicht sind wir hier ein bisschen in die falsche Richtung gelaufen. Ich finde die Situation nicht ganz glücklich. Wir werden dieses Gesetz im ersten Quartal vorlegen, und heute wird Ihr Gesetz von der Koalition abgelehnt, nach unserer Beratung. Vielleicht war in diesem Punkt die Beratung nicht gut, weil wir einfach nicht schnell genug waren. – Danke für die Aufmerksamkeit! (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, Bündnis Deutschland) Vizepräsidentin Sahhanim Görgü-Philipp: Als nächster Redner hat der Abgeordnete Thorsten Raschen das Wort. Abgeordneter Thorsten Raschen (CDU): Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Ich bin schon ein bisschen irritiert. Da steht zwar Dringlichkeitsantrag drauf, Herr Labetzke, Sie wissen aber auch, wie lange dieser Antrag schon auf der Tagesordnung steht, nämlich seit der ersten Sitzung. Es ist hier nichts Neues. Ich weise noch mal darauf hin, dass der Senator uns im April mitgeteilt hat, dass uns in der zweiten Jahreshälfte ein Gesetzentwurf vorgelegt werden soll, und irgendwie wird ja zugegeben, dass da alle ein bisschen gepennt haben. Je länger es dauert, umso größer ist die Gefahr, und zwar sowohl für Bremen als auch für Bremerhaven, dass ein Schiff erneut Feuer fängt. Herr Labetzke, Sie können sich ziemlich sicher sein, dass wir beim Oberbürgermeister nachgefragt haben. Das müssten Sie eigentlich auch noch wissen, weil Sie zu der Zeit noch Mitglied der Bremerhavener Stadtverordnetenversammlung waren. (Abgeordnete Bettina Hornhues [CDU]: Hört, hört!) Wir haben dieses Thema nämlich am 20. April 2023 in der Fragestunde thematisiert und der Oberbürgermeister hat deutlich die Gespräche bestätigt und die werden auch von Herrn Cordes bestätigt. (Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]: Hat er wahrscheinlich vergessen!) Hat er wahrscheinlich vergessen oder nicht zugehört, das passiert ja manchmal. Ich nehme als Botschaft mit, dass es irgendwann im ersten Halbjahr zu einer Lösung kommt. Wir haben auch zu keiner Zeit, Herr Labetzke, angezweifelt, dass Bremen uns unterstützt. Das Hafengesetz zwischen Bremerhaven und Bremen ist eine vernünftige Geschichte, hat aber damit nichts zu tun, dass wir, wenn solche Schadensereignisse eintreten, dann auf den Kosten sitzen bleiben. Das umfasst nämlich das Hafengesetz nicht. Hier wollen wir einfach nur keine Regelungslücke haben, und der Entwurf oder das Gutachten, das von der Bürgerschaftsverwaltung vorbereitet wurde, auf dem unsere Sachen basieren, liegt lange vor. Dass man zwischendurch auch das Bremische Hilfeleistungsgesetz ändern kann, zeigt ja die letzte Änderung vom 20. September 2022. Das ist noch nicht mal ein knappes Jahr her. Es gibt schon die Möglichkeit, ein Gesetz zu ändern. Wir bleiben an dem Thema dran. Ich bin gespannt, ob wir die ersten drei Monate vom Senat etwas präsentiert bekommen, eigentlich hätte er jetzt schon Zeit genug gehabt. Es ist kein glückliches Bild, das Sie hier abgeben. – Ich bedanke mich! (Beifall CDU, Bündnis Deutschland) Vizepräsidentin Sahhanim Görgü-Philipp: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Beratung ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer das Gesetz in erster Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. (Dafür: CDU, Bündnis Deutschland, FDP, Abgeordneter Sven Lichtenfeld [fraktionslos]) Ich bitte um die Gegenprobe. (Dagegen: SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE) Stimmenthaltungen? Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) lehnt das Gesetz in erster Lesung ab. Damit unterbleibt gemäß § 28 Absatz 1 der Geschäftsordnung jede weitere Lesung. Geopolitik im Kontext der Zeitenwende – den nachhaltigen Ausbau von Freihandelsabkommen beschleunigen Antrag der Fraktion der FDP vom 15. September 2023 (Drucksache 21/69) Wir verbinden hiermit: Internationale Handels-, Investitions- und Rohstoffabkommen als Chance für Bremen und Bremerhaven begreifen Antrag der Fraktion der CDU vom 5. Dezember 2023 (Neufassung der Drucksache 21/108 vom 11. Oktober 2023) (Drucksache 21/193) Dazu als Vertreter des Senats Staatsrat Kai Stührenberg. Die gemeinsame Beratung ist eröffnet. Als erster Redner hat das Wort der Abgeordnete Thore Schäck. Abgeordneter Thore Schäck (FDP): Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Frau Aulepp, erst einmal herzlichen Glückwunsch zur neuen Position als Wirtschaftssenatorin. Wir sind sehr gespannt auf Ihre Einlassungen, gleich. (Heiterkeit FDP, CDU) Wir haben heute Morgen in der Haushaltsdebatte sehr viel über Ausgaben gesprochen, über die Frage: Wofür wird Geld eigentlich ausgegeben im investiven Bereich, im konsumtiven Bereich? Jetzt soll es um eine Maßnahme gehen, die dazu führt, dass Bremen auch die Chance erhält, mehr Geld einzunehmen, das es dann am Ende investieren kann. Wir reden über Freihandel. Vor wenigen Wochen ist da draußen der Freimarkt zu Ende gegangen. Das, was heute ein Volksfest mit ganz viel Karussells, mit Zuckerwatte und mit ganz viel Kräutersteaks für den Kollegen Dr. Marcel Schröder ist, das trägt seine Herkunft eigentlich noch im Namen, nämlich Freimarkt. Das kommt daher, dass im Jahr 1035 der Bremer Erzbischof das Recht erhielt, in Bremen regelmäßig einen Markt abzuhalten, auf dem die sonst üblichen Beschränkungen ausgesetzt waren. Das heißt, dass auch nicht bremische Kaufleute ihre Waren frei anbieten konnten und das Ganze ohne Zölle. Der Freimarkt kann damit als eines der ersten offiziellen Freihandelsabkommen Bremens verstanden werden, und dieser Freimarkt, der jetzt vor einigen Wochen zu Ende gegangen ist, der unterstreicht auch noch einmal die lange historische Prägung Bremens durch eben Freihandelsabkommen, die Bremen im Übrigen in der Vergangenheit auch großen Reichtum gebracht haben. Das ist möglich durch Freihandel, das ist möglich durch Handel, und deswegen setzen wir uns als FDP-Fraktion dafür ein. (Beifall FDP) Die Situation heute zeigt – und das sieht man auch ganz viel im Stadtbild –, dass Bremen als Handelsstadt, die sie war und die sie nach wie vor ist, sehr von dem freien Handel profitiert hat, und zwar außerhalb Bremens, aber auch eben mit dem Rest der Welt. Deswegen ist es natürlich richtig, dass Bremen sich eben nicht nur zum Freihandel bekennt, sondern sich darüber hinaus auch für den Ausbau und für den Abschluss neuer Freihandelsabkommen stark macht. Deswegen fordern wir Sie auf: Erkennen Sie nicht nur die Bedeutung von Freihandelsabkommen für den Wohlstand Deutschlands und insbesondere auch Bremens an, und wir fordern Sie auf, setzen Sie sich bitte aktiv auf Bundes- und auf EU-Ebene dafür ein, dass Freihandelsabkommen im Sinne eines freien und eines fairen Handels gestärkt und ausgebaut werden! (Beifall FDP) Manche werden jetzt sagen: Was kann denn Bremen da machen? Das ist ja ein Bundesthema. Was können denn wir in Bremen hier heraus machen? Der Antrag führt doch zu nichts. Natürlich hat Bremen die Möglichkeit, durch Kontakte, die ja meines Wissens nach in die Bunderegierung bestehen, und über den Bundesrat Initiativen auf die Tagesordnung zu setzen. Das haben Sie als Koalition ja auch immer wieder gemacht. Ich erinnere Sie noch mal an die Anträge, die Sie selber gestellt haben, „Werkverträge in der Paketbranche untersagen“, Landtagssitzung 8. Februar 2023, oder der Antrag „Humanitäres Bleiberecht für Opfer rechtsextremistischer Gewalt“ aus dem Jahr 2018 oder Ihre Initiative, die nach Ihrer Meinung sozial ungerechte Abgeltungssteuer abzuschaffen. All das sind Maßnahmen, die Bremen nicht allein hätte lösen können, wo Sie sich aber dafür stark gemacht haben, dass eben auf Bundes- oder EU-Ebene hier etwas passiert. Deswegen haben wir den Antrag genauso geschrieben, wie wir ihn geschrieben haben. Wir adressieren die richtigen Gremien damit. Unser Antrag als FDP-Fraktion zielt darauf ab, dass der Wirtschaftsstandort Bremen, aber eben auch der Wirtschaftsstandort Deutschland und Europa gestärkt werden. Unsere Zielsetzung ist klar: Die bereits angesprochenen und sich in Verhandlung befindlichen Abkommen müssen ratifiziert werden. Sie müssen sich dafür einsetzen, dass auch neue Abkommen geschlossen werden, was dann im Umkehrschluss bedeutet – und das führt mich wieder zurück zu dem Beginn unserer Debatte heute Morgen –, dass wir Bürokratie abbauen können, dass wir Handlungshemmnisse abbauen können, dass wir Standards harmonisieren können. Genau das fordert unser Antrag. Dafür setzen wir uns als FDP-Fraktion ein und bitte Sie um Ihre Unterstützung. – Herzlichen Dank! (Beifall FDP) Vizepräsidentin Sahhanim Görgü-Philipp: Als nächster Redner erhält das Wort der Abgeordnete Volker Stahmann. Abgeordneter Volker Stahmann (SPD): Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin ja noch ganz ergriffen von der Rede von Herrn Schäck und der Bremer Historie! (Abgeordneter Thore Schäck [FDP]: Da haben Sie mal was gelernt, was?) Das ist wirklich gut. In der Tat ist es so, wenn man das erste Mal in einem Bremer Parlament „Freihandelsabkommen“ hört, stellt man sich schon die Frage in Bremen: Wir machen doch gar nichts, das macht allenfalls Berlin, wenn überhaupt, die meisten Freihandelsabkommen werden in der Welt zwischen der Europäischen Union und anderen gemacht. Aber das wäre in der Vorweihnachtszeit etwas nickelig, das Thema will ich gar nicht ansprechen. Ich verstehe ja, dass bei dem Thema Freihandelsabkommen die FDP-Seele sozusagen durch den Raum schwebt. Das muss natürlich sein, da muss man ja drauf, und dann ist auch schnell, ganz schnell ein Antrag geschrieben. Damit wären wir beim Inhalt, denn dann ist man schon verwundert, was da drinsteht. Vielleicht, Kollege Schäck und die FDP, können Sie mir zu diesem Antrag und zu den Inhalten ein paar Fragen beantworten. (Abgeordneter Dr. Marcel Schröder [FDP]: Das ist keine Fragestunde!) Erste Frage: Was die FDP mit „internationaler Arbeitsteilung beim Welthandel“ meint, müssten Sie vielleicht mal erklären. Zweite Frage: Was sind eigentlich „klare Sanktionsmechanismen“, die die FDP haben will, und wann sollen sie überhaupt greifen? Was ist denn das, was da drinsteht? Drittens: Wenn wir uns Punkt 1 und 3 – „fordert den Senat auf“ – angucken: Was ist denn der Unterschied zwischen den beiden Beschlusspunkten? Vielleicht können Sie mir das auch noch erklären. Viertens: Wenn ich Punkt 2 richtig lese, aus „Die FDP fordert den Senat auf“, fordern Sie eine Freihandelszone innerhalb der Europäischen Union. Ich dachte, die hätten wir schon! Letztens will ich noch sagen: Was will die FDP eigentlich insgesamt mit diesem Antrag? Gott sei Dank gibt es eine philosophisch-tiefgründige Antwort in diesem Antrag, ich zitiere: „Die FDP will eine zukunftsorientierte, gerechte Zukunft fördern.“ Ja, da ist Ruhe. Ich wiederhole es noch mal, ich zitiere aus dem Antrag: „Die FDP will eine zukunftsorientierte, gerechte Zukunft fördern.“ Vielleicht können Sie uns mal erklären, was damit gemeint ist! (Abgeordneter Martin Günthner [SPD]: Das hört sich gut an!) Das hört sich gut an, das muss ich auch sagen. Insgesamt, sage ich mal, sind das eher Fragen wie aus einem Glückskeks. (Heiterkeit SPD) Insgesamt finde ich den Antrag – –. Also die CDU hat dann wohl auch gemerkt, dass das nicht so gut ist, und zwei Ergänzungsanträge gestellt, (Abgeordnete Susanne Grobien [CDU]: Einen!) mit denen sie – einen, und den noch mal nachgebessert – bestimmte Punkte konkretisiert. Liebe CDU, dafür herzlichen Dank, das macht wenigstens die Sache etwas klarer, was Sie wollen. Erklärt noch nicht, was die FDP will, aber das macht das zumindest etwas klarer. Ich will zum Stellenwert von Handelsabkommen noch sagen, was die Bundesregierung davon hält, auf der inhaltlichen Seite. Erstens, die Rahmenbedingungen für Freihandelsabkommen haben sich in den letzten Jahren massiv geändert. Es geht gar nicht mehr um Freihandelsabkommen, sondern wir haben es damit zu tun, dass wir Protektionismus haben von Ländern, die dann Abkommen dazu verwehren. Wir haben Verweigerung von Handelsabkommen als Kriegsführung. Bestes Beispiel ist das Getreide aus der Ukraine. Wir haben aber auch zunehmend bilaterale Abkommen mit globalen Auswirkungen, zum Beispiel Abkommen zwischen den USA und Japan, wo die Europäische Union erhebliche Nachteile hat. Das heißt, das, was wir erleben zurzeit, ist mit dem Schlagwort – mal eben schnell hingeschrieben – „Freihandelsabkommen“ überhaupt nicht zu belegen, sondern die Notwendigkeit, die wir zurzeit haben, geht viel tiefer. Einen Satz zum Änderungsantrag der CDU. Auch da steht drin: Wir brauchen – ich nehme einen Punkt heraus, ansonsten mache ich die Inhalte gleich noch in der zweiten Rede – Abkommen mit Freunden und Partnern. Ja, das stimmt. Das Problem ist nur, mit Freunden und Partnern kann man auf Augenhöhe was machen. Was wir brauchen, sind Abkommen, die unsere Existenz sichern im Freihandel, im Welthandel, Abkommen, die Energie sichern für die Bundesrepublik, Abkommen, die Menschenrechte sichern. Das geht insgesamt viel tiefer, aber dazu komme ich in meinem zweiten Beitrag. – Herzlichen Dank, ich freue mich auf die Antworten, Herr Schäck. (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE – Abgeordneter Thore Schäck [FDP]: Kriegen Sie!) Vizepräsidentin Sahhanim Görgü-Philipp: Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Sven Schellenberg. Abgeordneter Sven Schellenberg (Bündnis Deutschland): Sehr geehrte Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen, werte Gäste, soweit noch vorhanden! Zu dem inhaltsleeren FDP-Antrag fallen mir bisher eigentlich nur die folgenden Absätze ein – zur CDU komme ich später –, und zwar: Uns ist bekannt, in der Hansestadt Bremen sollte man eigentlich niemandem erklären müssen, dass unser Wohlstand von internationaler Arbeitsteilung und freiem Welthandel abhängt. Gerade die Bremerhavener haben dies eigentlich auch tagtäglich vor Augen. Das ist für diese beim besten Willen nichts Neues. Handel, Schifffahrt und Reederei sind dort quasi Lebenselixier. (Beifall Bündnis Deutschland) Deshalb beunruhigt und erschreckt es mich gleichzeitig, wenn deutsche Vorzeigeunternehmen wie zum Beispiel der Maschinenbauer Trumpf beklagen, dass unsere Häfen – gleich, ob Bremerhaven, Hamburg oder andere – für sie zum Problem, ja teils mittlerweile sogar zum Nadelöhr mutieren. Das muss man einfach so sagen. Das Unternehmen Trumpf muss derzeit, so die Unternehmenschefin Leibinger-Kammüller Monate auf Exportgenehmigungen für Waren nach China warten. Glauben Sie mir, im Gegenweg von China hierher wird das keinerlei Problem sein. So viel dazu. (Beifall Bündnis Deutschland) Die Probleme von Trumpf sind natürlich leider, sonst würde ich sie nicht ansprechen, kein Einzelfall. Der Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau, VDMA, bestätigt, dass ihm weitere Fälle bekannt sind, wo es ebenfalls zu erheblichen Verzögerungen gekommen ist. Darunter leidet zum Beispiel auch der Chip-Ausrüster SÜSS MicroTec. Dass Industrieunternehmen aus allen relevanten Branchen unter der Verzögerung von Exportgenehmigungen leiden, bestätigt auch der Asien-PazifikAusschuss der deutschen Wirtschaft. Diese sind der Unvoreingenommenheit durchaus sicher. Die haben das schon fundiert erhoben. Da können Sie sicher sein. Es geht hier auch nicht um den Export von Gütern allgemein, welcher bürokratisch ausgebremst wird. Dass der Export bestimmter, besonders sicherheitssensibler Hochtechnologiegüter nach China streng kontrolliert werden muss, versteht sich, denke ich mal, für uns alle. Lange genug herrschte in Bezug auf China eine gefährliche Naivität, die den diktatorischen und imperialistischen Charakter des KP-Regimes bagatellisierte. Nachdrücklich warnt der Verfassungsschutz vor systematischer Spionage durch das chinesische Regime, insbesondere vor Wirtschaftsspionage, das ist keinesfalls neu. Im FDP-Antrag und auch im CDU-Antrag findet sich hierzu leider nichts. Rechtlich abstrakt wird darin auf geopolitische Entwicklungen verwiesen, die zu Handelsbarrieren, ohne näher darauf einzugehen, und Protektionismus führten, die die Wirtschaftsleistung und Wettbewerbsfähigkeit unseres Landes bedrohten. Eine geradezu spektakuläre Erkenntnis, meine Damen und Herren. (Beifall Bündnis Deutschland) Mit keinem Wort wird die gefährliche aktuelle Krisenlage, Chinas zunehmende Aggressivität im Pazifikraum – ich erinnere an Taiwan –, der russische Angriffskrieg im Osten Europas, der barbarische HamasTerrorüberfall auf Israel und die nach wie vor explosive Lage im Nahen Osten erwähnt. Stattdessen ist abstrakt die Rede von globalen Herausforderungen, die – Sie wollen ja immer gern alles bewältigen, wenn Sie es dann auch mal tun würden! – durch eine ausgewogene Verzahnung von Freihandel und Nachhaltigkeit bewältigt werden müssten. Das alles wünschen wir uns natürlich auch, aber zur Lösung politischer Probleme trägt das Dreschen derartiger Allgemeinplätze schon lange nichts mehr bei. Das wissen auch Sie. Das steht sowohl für mich persönlich wie für meine Fraktion völlig außer Frage. (Beifall Bündnis Deutschland) Das einzig halbwegs Konkrete am FDP-Antrag ist die Aufforderung an den Senat, zweimal im Jahr der Deputation für Wirtschaft und Häfen, dem Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten in Bezug auf Handelspolitik zu berichten. Wenn dies bedeuten soll, dass hier in der Bürgerschaft regelmäßig über die internationale Handelspolitik und ihre Auswirkungen auf Bremerhaven sowie auf Bremen diskutiert werden soll, könnten wir dem durchaus zustimmen. Dafür müssten aber die Probleme auch endlich einmal ganz klar beim Namen genannt werden. Die Gefahren für unsere Sicherheit und unseren Wohlstand durch diktatorische Regime, aber auch durch den internationalen Terrorismus, insbesondere auch islamistischer Prägung, sind offenkundig. (Glocke) Ebenfalls zu beachten sind die protektionistischen Tendenzen bei Freunden wie den USA, die auch hier den transatlantischen Freihandel deutlich behindern. Vizepräsidentin Sahhanim Görgü-Philipp: Herr Kollege, kommen Sie bitte zum Schluss! Gerne, Frau Abgeordneter Sven Schellenberg (Bündnis Deutschland): Präsidentin! Sehr wohlwollend betrachtet könnte man den vorliegenden FDP-Antrag als einen Versuch ansehen, über die in Bremen wie im Bund mitregierenden Grünen Interesse für eine Freihandelspolitik im bremischen Sinne zu erzeugen, mehr gibt er leider indes nicht her. Zum CDU-Antrag komme ich gerne noch mal zurück! – Vielen Dank! (Beifall Bündnis Deutschland) Vizepräsidentin Sahhanim Görgü-Philipp: Als nächster Redner hat der Abgeordnete Dr. Emanuel Herold das Wort. Abgeordneter Dr. Emanuel Herold (Bündnis 90/Die Grünen): Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Zunächst ist es ganz gut, dass wir dieses Thema hier heute diskutieren können. Wir haben in einem knappen halben Jahr eine Europawahl, und das Thema Handelspolitik fällt ja in die Zuständigkeit der EU. Deswegen ist es ja gut, dass wir an der Stelle hier auch mal die verschiedenen Positionen zum Thema ausbreiten. Ich möchte mit dem FDP-Antrag anfangen. Es gibt aus einer gewissen Flughöhe betrachtet darin vielleicht so ein paar Stoßrichtungen, wo man sich durchaus treffen kann. Darin steckt ja ein Plädoyer für Multilateralismus, Sie werben sozusagen für das Thema Nachhaltigkeit im Feld Handelspolitik. Und mit dem Verweis auf China machen Sie ja auch deutlich, die Frage der Handelspolitik ist von strategischen Fragen auf diesem ganzen geopolitischen Spielfeld geprägt – so weit, so gut – oder auch das Thema technische Harmonisierungen von Standards, das Sie in der Rede erwähnt haben, Herr Schäck. Das Problem, das ich auch mit dem Antrag habe, das hat Volker Stahmann eben deutlich gemacht: Sie verbleiben eigentlich auf dieser sehr abstrakten Flughöhe. Deswegen ist mir auch bis zum Ende nicht so ganz klar geworden, was Sie mit dem Antrag erreichen wollen. Da geht es mir gar nicht um die Frage, ob der Bundesrat jetzt die richtige Stelle ist, das kann man ja durchaus irgendwie abstrakt so finden, aber, wenn ich jetzt mal das Eckpunktepapier des Ampelkabinetts danebenlege, das im vergangenen Dezember verabschiedet wurde, dann ist das einfach sehr viel konkreter und griffiger. Ich verstehe nicht, warum wir unseren Senat in Gespräche schicken sollten, mit einer Position, die sehr viel schwammiger und unklarer ist, um uns dann davon berichten zu lassen. Das, finde ich, läuft ein bisschen ins Leere. Gerade beim Stichwort Nachhaltigkeit bleibt schon grundlegend der Anspruch – also gar nicht die Frage, was jetzt Ihre Einschätzung ist, was man durchsetzen kann – was Sie eigentlich meinen, sehr nebulös. Es gibt ja ganz konkrete Bezugspunkte in diesem Feld der Handelspolitik, auf die man sich beziehen könnte. Wenn es darum geht, gewissermaßen sozialökologisch nachhaltig Handelspolitik zu betreiben, dann sind die UNMenschenrechtscharta, die 17 Nachhaltigkeitsziele der UN, das Pariser Klimaabkommen, die ILO-Kernarbeitsnorm, die UN-Konvention gegen Korruption oder auch das Montrealer Artenschutzabkommen gewissermaßen alles Sachen, internationale Vertragswerke, die in diesen Kontext gehören, weil sie einfach auch jeweils von über 180 Staaten dieser Welt anerkannt sind. Dann ist die Frage ja naheliegend, wenn man mit jemandem auf dieser Welt Handel treiben will: Wie sind Veränderungen oder Verbesserungen in der Handelspolitik vereinbar mit den Zielen, die man sich da an anderer Stelle gesetzt hat, oder wie befördern sie diese Ziele vielleicht sogar? Außerdem bin ich auch nicht so ganz mit der Analyse der geopolitischen Lage einverstanden, weil das auch mit einem etwas sehr breiten Pinsel gezeichnet ist. Natürlich gibt es protektionistische Bestrebungen von verschiedenen Akteuren, das ist auch gerade schon angedeutet worden. Nur ist es erstens so, das Bild ist global gesehen wesentlich komplexer. Die größte Freihandelszone der Welt, die es jemals historisch gab, die ist gerade erst letztes Jahr begründet worden mit dem Regional Comprehensive Economic Partnership. Das ist ein Freihandelsraum, der sich rein auf technische Fragen, nicht soziale und ökologische bezieht, aber trotzdem extrem gewichtig ist, weil er die größten Ökonomien des ostasiatischen und pazifischen Raums vereint. Dazu gehören Japan, China, Südkorea, Indonesien und auch Australien. Das heißt, es ist jetzt nicht so, dass einfach seit Jahren alles nur Richtung Protektionismus driftet und ansonsten gar nichts anderes passiert. Das zweite Problem, was das Bild auch noch komplexer macht, ist: Protektionismus ist nicht immer nur schlecht. Das müsste man mal kurz überlegen, wenn man ein paar Maßnahmen der Europäischen Union reflektiert: Ich sage mal Stichwort CO -Grenzausgleichsmechanismus zum Schutz unserer europäischen Stahlindustrie. Ich sage mal Europäisches Lieferkettengesetz oder auch, was auch eine Handelsbeschränkung ist, dieses geplante EU-Import-Verbot für Produkte, die aus Zwangsarbeit stammen. Das ist alles auch Protektionismus, weil es Handel einschränkt, aber dagegen kann man ja wahrscheinlich erst mal nichts haben. Zumindest haben wir nichts dagegen. Deswegen können wir diesem Antrag im Grunde genommen nicht zustimmen. Der Kollege Stahmann hat es angedeutet, ich kann mich dem anschließen. Die CDU hat zum etwas feineren Pinsel gegriffen. Darauf möchte ich in Ruhe eingehen und mache das dann im zweiten Teil. – Danke schön! (Beifall Bündnis 90/Die Grünen, SPD) Vizepräsidentin Sahhanim Görgü-Philipp: Als nächste Rednerin erhält das Wort die Abgeordnete Theresa Gröninger. Abgeordnete Theresa Gröninger (CDU): Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Gäste! Herr Stahmann, das fühlte sich an wie ein Lob, das ging runter wie Öl vorhin, wenn Sie sagen, dass der CDU-Antrag mit feinerer Feder geschrieben wurde. (Heiterkeit SPD) Ich möchte gern Ihre Ergriffenheit noch einmal aufgreifen, denn vor knapp 20 Jahren erlebten wir als Deutsche stolz den Höhepunkt unseres Titels Export-Weltmeister. Das war ein kollektives Gefühl des wirtschaftlichen Erfolgs, als wir an der Spitze des globalen Handels standen. Doch in den letzten Jahren hat sich das Bild verschoben. China hat uns als ExportWeltmeister abgelöst, und auch die USA haben uns ebenfalls in der Rangliste überholt. Die Bedeutung internationaler Märkte für unseren Wohlstand und die Unterstützung sozialer Systeme ist unbestreitbar. Daher haben wir in unserem Antrag, über den das Bremer Parlament entscheiden wird, aufgefordert, nicht nur die Bemühungen zum Abschluss internationaler Freihandelsinvestitions- und Rohstoffabkommen zu unterstützen, sondern uns auch aktiv für deren Ratifizierung einzusetzen. (Beifall CDU) Ich stehe heute vor Ihnen, um die entscheidende Bedeutung internationaler Handels-, Investitions- und Rohstoffabkommen für Bremen und Bremerhaven zu betonen. Unsere Wirtschaftslandschaft, insbesondere die starke industrielle Basis, bildet das Fundament für anhaltenden Wohlstand in Deutschland und im Land Bremen. Das ist der Wohlstand, den wir brauchen, um überhaupt noch die Chance zu haben, ohne Kredite einen Haushalt aufzustellen. Es ist mehr als Philosophie, Herr Stahmann. Diese Basis schafft nicht nur gut bezahlte Arbeitsplätze, sondern finanziert auch unsere Sozialsysteme und ist unerlässlich für die Transformation hin zu mehr Nachhaltigkeit. Trotz der soliden Substanz unserer Wirtschaft sehen wir seit einigen Jahren einen Rückgang im verarbeitenden Gewerbe. Die Indikatoren für das Geschäftsklima und die Investitionsbereitschaft in Deutschland, vor allem in der Industrie, markieren Tiefstände, vergleichbar mit denen während der Coronapandemie. Der weltweite Protektionismus nimmt zu, die Handelsintensität und die internationale Arbeitsteilung hingegen nehmen ab. Diese Entwicklungen beeinträchtigen nicht nur unser Wachstum, sondern treffen besonders den Wirtschaftsstandort Bremen und Bremerhaven, der mit einer Exportquote von rund 55 Prozent an der Spitze aller Bundesländer steht. In Anbetracht dieser Herausforderung ist es von essenzieller Bedeutung, dass die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten verstärkt internationale Handels-, Investitions- und Rohstoffabkommen insbesondere mit befreundeten Staaten schließen. Diese neuen Generationen von Freihandelsabkommen sind breit und umfassend angelegt, nicht nur tarifär, sondern auch regulierend für Dienstleistungen, nicht tarifäre Handelsbarrieren sowie Investitionen und Wettbewerbsfragen. Angesichts der aktuellen Weltlage ist eine kluge und aktive Handelspolitik dringend geboten. Deutschland und die EU müssen die bestehenden wirtschaftlichen Beziehungen mit gleichgesinnten Ländern ausbauen und neue Kooperationspartner finden, um Lieferketten zu diversifizieren und einseitige Abhängigkeiten zu reduzieren. Nur so kann die Resilienz der EU, Deutschlands und Bremens erhöht werden. (Beifall CDU) Solche Abkommen sind nicht nur Schlüssel – und mit Schlüsseln kennen wir uns aus – zum erleichterten internationalen Handel, sondern können auch eine faire und nachhaltige Grundlage schaffen. Richtig gestaltet führen sie zu langfristiger Wettbewerbsfähigkeit, Wohlstandsgewinn, zusätzlichen Arbeitsplätzen, einer größeren Produktauswahl und höherer Kaufkraft für alle Vertragsparteien. Darüber hinaus tragen sie zur Sicherung der Energieversorgung sowie von Rohstoffen bei und setzen Standards in den Bereichen Arbeits-, Umwelt- und Sozialstandards. Wir sollten die Debatten über mögliche Risiken, wie sie etwa bei CETA und TTIP aufkamen, im Kontext des geänderten Status quo der Weltwirtschaft und der wirtschaftlichen Lage in Deutschland betrachten. Jetzt ist die Zeit für eine Wachstumsagenda für Wirtschaft, Wohlstand und Wettbewerbsfähigkeit, bei der internationale Handels-, Investitions- und Rohstoffabkommen eine zentrale Rolle spielen. (Beifall CDU) Schlüssel zu internationalen Märkten in unserer Hand. Unsere Unternehmen profitieren seit jeher vom internationalen Handel, sei es mit Autos, Lebensmitteln, Space Tech oder Booten. Als Freie Hansestadt ist internationaler Freihandel Teil unserer wirtschaftlichen DNA. Es liegt an uns, die Impulse für einen Blick über die Landesgrenzen hinaus zu setzen. Freihandelsabkommen schaffen eine Umgebung, in der Unternehmen leichter expandieren können, neue Märkte erschließen und innovative Technologien einführen können. Diese Abkommen fördern nicht nur Warenhandel, sondern öffnen auch Türen für Dienstleistungen, Investitionen und den Austausch von Know-how. Lassen Sie uns gemeinsam die Ratifizierung von Freihandelsabkommen unterstützen, den Antrag der FDP konkretisieren und Bremen wieder zu der Handelsdrehscheibe Deutschlands machen, die es einst war! Zeit, aus dem kleinsten Bundesland etwas Gutes für alle Deutschen zu tun. – Vielen Dank! (Beifall CDU) Vizepräsidentin Sahhanim Görgü-Philipp: Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Klaus-Rainer Rupp. Abgeordneter Klaus-Rainer Rupp (DIE LINKE): Frau Präsidentin, verehrte Anwesende! Die Frage, die im Raum steht, ist: Können Freihandelsabkommen einen Beitrag leisten zu fairen Beziehungen zwischen der EU und anderen Ländern? Die Antwort ist: Ja, das können sie. Wir haben tatsächlich als LINKE ein eher kritisches Verhältnis zu Freihandelsabkommen, aber die Welt hat sich weitergedreht, und die meisten Entwicklungs- und Schwellenländer wollen solche Abkommen. Sie brauchen den Marktzugang in die Europäische Union. Deshalb verhandeln sie auch sehr selbstbewusst darüber, denn sie können heute auch zu jemand anders gehen. China hat ein großes Freihandelsabkommen mit den asiatischen Ländern, Russland verhandelt mit Indien über ein Freihandelsabkommen. Es gibt einen Wettbewerb um Handelsbeziehungen, und das stärkt die Position der Länder, mit denen die EU verhandelt. Die normalen Einfuhrzölle sind dabei oft nicht das Wichtigste. Die größten Hürden entstehen unter anderem durch technische Vorschriften und Anforderungen. An europäischen Normen und Kennzeichnungspflichten scheitern schon viele kleine und mittlere Betriebe in Europa. Für einen Betrieb aus Kenia oder Vietnam ist das oft der technische K. o. Allerdings ist es so, dass viele Zugangshürden auch einen guten Grund haben. Es gibt die Anti-Dumping-Abgabe der EU, die gerade beim Stahl eine große Rolle spielt, und es gibt Umwelt- und Klimaschutzvorschriften. Deshalb werden Handelsabkommen auch immer komplizierter. Da geht es um Interessen aber auch um Fairness. Die Handelspartner wollen wissen: Wenn ihr eure Regeln und Vorschriften ändert, werden wir dann mit einbezogen? Das muss vom Tisch. Trotzdem ist es so, dass es auch Hemmnisse gibt oder Protektionismus, wie immer man es nennt, die meines Erachtens einen sehr guten Grund haben. Es wird ja gerade das Freihandelsabkommen mit Ländern aus Südamerika, Mercosur, mit dem Raum dort – –. Da geht es tatsächlich am Ende des Tages um mehr Export von Rindfleisch nach Europa, mehr Export von Bioethanol, mehr Export von Soja. Das Problem ist, in Brasilien und den anderen Ländern werden 150 Pestizide verwendet, die in der EU gar nicht mehr zugelassen sind. Die holen wir uns auf diesem Weg wieder rein. Ich finde, das ist ein berechtigtes Interesse, das zu verhindern. Wir haben ein Lieferkettengesetz, und wir wollen nicht, dass durch ein solches Freihandelsabkommen in diesen Ländern, in denen ohnehin schon Regenwald abgeholzt wird und mehr Flächen für Rinderzucht und Sojaanbau und Ähnliches gerodet werden, der Regenwald zugunsten dieser Entwicklung abgeholzt wird. Deswegen hat es einen guten Grund, dass wir sagen – Handelsabkommen um jeden Preis und auf jeden Fall immer gut –, das stimmt so nicht. Es ist auch so, dass diese Handelsabkommen, wenn man sie genauer betrachtet, die Rolle der Partnerländer, insbesondere, wenn es sich beispielsweise um Länder in Südamerika handelt, die Rolle dieser Länder als Lieferanten von Rindfleisch, Lieferanten von Rohstoffen, Lieferanten von Agrarprodukten zu zementieren und wir sie dann praktisch zwingen oder zumindest ihnen dann unsere hochwertigen technologischen Güter exportieren. Diese Gefälle werden durch Freihandelsabkommen nicht aufgelöst. Wir merken auch, dass wir uns durch Freihandelsabkommen möglichst nicht mehr wieder in Abhängigkeiten begeben wollen, wenn es um Medikamente und Chips geht. Das haben wir in der Coronazeit schmerzhaft spüren müssen. (Präsidentin Antje Grotheer übernimmt wieder den Vorsitz.) Die Verhandlung zwischen der EU und anderen Ländern oder Ländergruppen stocken deshalb gerade. Das Abkommen mit Australien ist erst mal gescheitert. Hier war der Grund die Landwirtschaftslobby. Bei den Verhandlungen mit lateinamerikanischen Ländern ist es kritisch zurzeit, da geht alles vor allen Dingen um Umweltauflagen. Die EU-Verordnung „Lieferketten ohne Entwaldung“ ist da eigentlich vorbildlich. Da legt sich Paraguay gerade quer, weil Paraguay, zynisch gesagt, der Vorreiter der Umweltabholzung ist. Deshalb geht alles nicht so einfach, wie sich die Anträge der FDP und CDU das vorstellen. Eigentlich laufen beide Anträge darauf hinaus: Macht diese Abkommen irgendwie gängig, egal wie! Das wäre falsch. (Abgeordneter Thore Schäck [FDP]: Nö!) Wir stehen da in einer Verantwortung, auf Regeln zu bestehen und natürlich müssen Handelsabkommen zum Klimaschutz beitragen. Ein Abkommen mit Mercosur muss dazu beitragen, dass der Regenwald geschützt wird und die Rechte der indigenen Bevölkerung bewahrt werden. (Glocke) – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall DIE LINKE, SPD, Bündnis 90/Die Grünen) Präsidentin Antje Grotheer: Als nächster Redner der Abgeordnete Sven Schellenberg. Abgeordneter Sven Schellenberg (Bündnis Deutschland): Sehr geehrte Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen, werte Besucher! Zum CDU-Antrag auch noch ein paar Worte. Hartnäckig verschwiegen wird darin die Herkunft von Problemen, die gar nicht allein durch die Ampel verursacht, sondern auch ein Erbe der vergangenen Merkel-Ära sind, insbesondere natürlich der planlosen Energiewende. Dass sich die CDU hierzu ausschweigt, ist politisch verständlich, ganz klar. Für die unter den sehr hohen Energiekosten leidenden Teilnehmern in der Wirtschaft kommt es aber hingegen auf Lösungsansätze an. Sie beklagen zunehmenden Protektionismus. Der ist in der Tat ein Problem, gerade für die Standorte Bremen und Bremerhaven mit ihrer besonders hohen Exportquote. Deswegen liegt es im ureigenen bremischen Interesse, dass die Europäische Union und Deutschland internationale Handels-, Investitions- und Rohstoffabkommen abschließen, am besten insbesondere mit befreundeten Staaten. Deswegen solle sich der Senat für die zügige Ratifizierung solcher Abkommen einsetzen. Da die Union nicht regiert, fällt es ihr leicht, dies zu fordern. Von der Regierungsverantwortung befreit muss sie sich nicht mit den Einwänden zum Beispiel von Umwelt-, Verbraucherschutz- und Landwirtschaftsverbänden auseinandersetzen. Ebenso wenig muss das die bremische CDU. Dabei sind diese Einwände weder trivial noch illegitim, wenn man etwa an die Natur- und Umweltschutzauflagen denkt, welche die Wettbewerbsfähigkeit unserer Agrarwirtschaft drosseln. Die Verhandlungen mit Australien sind ein Beispiel. Diese sind jüngst an Agrarfragen gescheitert. Das ist fatal angesichts der enormen Bedeutung Australiens für industrielle Rohstoffe und unsere beabsichtigte Befreiung aus der Abhängigkeit im Handel mit China. Das Scheitern ist für Brüssel umso blamabler, weil zugleich Großbritannien erfolgreich ein Freihandelsabkommen mit Australien abgeschlossen hat und dem asiatisch-pazifischen Freihandelsbündnis CPTPP beigetreten ist. (Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]: Und was ist die Konsequenz?) Um das Scheitern von Abkommen zu vermeiden, fordert der Antrag, diese gegebenenfalls aufzusplitten. Weniger umstrittene Teile, die in die alleinige Zuständigkeit der EU fallen, sollten vorgezogen werden, Vertragsbestandteile, die von den Mitgliedstaaten der EU ratifiziert werden müssen, sollen später kommen. Das kann durchaus pragmatisch sein, wie im Falle des Rahmenabkommens der EU mit Chile, das die CDU ja auch als Beispiel anführt. Der Überschaubarkeit, Verständlichkeit der Regeln dient eine solche Aufsplittung von Verträgen selbsterklärend eher nicht, auch untergräbt es die demokratische Legitimation der Handelspolitik, wenn Regelwerke ohne nationale Parlamente in Kraft treten. Das kann nicht die Absicht sein. Ordnungspolitisch ist die von der CDU gepriesene neue Generation von Handelsabkommen nicht unproblematisch. Bilaterale Abkommen bergen grundsätzliche Gefahren. Unbeteiligte Dritte können sich übervorteilt sehen oder auch versuchen, sich Wettbewerbsvorteile zu verschaffen, indem sie zum Beispiel ganz gezielt Umweltschutzstandards unterlaufen. Wenn Schutzstandards für den tropischen Regenwald etwa zum Beispiel nur in Lateinamerika, aber gleichzeitig eben nicht in Afrika oder Indonesien gelten, könnten sich die Lateinamerikaner womöglich zu Recht benachteiligt sehen. Es wäre nur verständlich, meine Damen und Herren. (Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]: Wenn man nach einem Hund schmeißen will, findet man auch einen Stein!) Gerade die Regenwaldproblematik belastet die Mercosur-Verhandlungen. Das übergeordnete Ziel der Handelspolitik müssen deshalb möglichst allgemeingültige Regeln sein. Die Institution dafür ist und bleibt die WTO, trotz aller vorhandener Schwierigkeiten. Auch darf die Handelspolitik nicht mit wirtschaftsfremden Zielen aus dem Umweltschutz und der Sozialpolitik überfrachtet werden, (Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]: Was wollen Sie denn?) so wichtig und wünschenswert diese auch sind. Das Lieferkettengesetz ist hier ein abschreckendes Beispiel – eine bürokratische Missgeburt zulasten unserer Wirtschaft. Ich kann in meiner täglichen Arbeit ein Lied davon singen. In ihrem Antrag tut die CDU so, als gäbe es diese Zielkonflikte in der Handelspolitik nicht, auch keine Defizite demokratischer Legitimation oder Bürgerferne oder Fremdbestimmung und Gängelung durch die Brüsseler Bürokratie. Gibt es aber sehr wohl. So bleibt leider der Eindruck eines schnellgestrickten Schaufensterantrages, der die Union, die CDU in Bremen, als Wirtschaftsinteressenvertreterin profilieren soll. Maßstab einer erfolgreichen Wirtschaftspolitik wären nicht immer mehr Exportüberschüsse, weil über diese wird ja in erster Linie geredet, sondern auch durchaus mehr Produktivität, höhere Reallöhne in der Wirtschaft. (Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]: Statt Freihandelsabkommen höhere Löhne, oder was?) Diese verlorene Wirtschaftskompetenz können Sie ja eigentlich auch nur zurückgewinnen, Herr Imhoff, wenn Sie hier wirklich mal Konzepte vorlegen würden, (Glocke) die auch schlüssig greifen. Wir vom Bündnis Deutschland verschließen uns da nicht. Wir helfen Ihnen dabei gern auf die Sprünge, nehmen Sie uns einfach mal beim Wort! (Beifall Bündnis Deutschland – Zuruf Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]) Präsidentin Antje Grotheer: Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Volker Stahmann. Abgeordneter Volker Stahmann (SPD): Frau Präsidentin! Herr Schäck, ich wollte mich gar nicht vordrängeln, aber es hat jetzt den Vorteil, dass Sie auch auf meinen zweiten Teil gleich reagieren können. Das ist mir auch nicht unangenehm. Ich wollte noch zwei Zahlen sagen: 44 Prozent des EUHandels passieren im Rahmen von Freihandelsabkommen, und das sind zurzeit 78 Handels- und Freihandelsabkommen weltweit. Ich habe vorhin schon gesagt, dass die CDU gesagt hat, die Abkommen mit Partnern und Freunden, ich glaube wirklich ernsthaft, dass das nicht mehr reicht. Wir haben ja andere Probleme an der Stelle. Wir brauchen Abkommen zu Getreide gegen Welthunger, zu Energieversorgung, zu sozialen Standards und zu Menschenrechten. Daran kommen wir, glaube ich, nicht vorbei. Es ist nicht nur die Frage von Handeln können um des Handelns willen, sondern man muss damit auch was erreichen und damit muss man auch Standards setzen. Darauf reagiert diese Bundesregierung, und ich will noch mal sagen, wie sie reagiert: Sie reagiert dadurch, dass sie anstrebt, alle Freihandels- und Handelsabkommen nach WTO-Plus-Standard zu setzen. Was heißt das? Das heißt, Freihandel, das heißt tarifäre Fragen, neben Zöllen auch Exportsubventionen zu klären, nicht tarifäre Handelsbarrieren abzubauen, Regelungen zu Dienstleistungen zu treffen, die bisher sonst bei Handelsabkommen nicht beinhaltet sind, und andere handelsrelevante Aspekte mitzuberücksichtigen, zum Beispiel Investitionssicherheit im Ausland oder Wettbewerbsbelange. Das heißt, es geht weit über das hinaus. Angestrebt werden vorrangig multilaterale Abkommen und nicht bilaterale Abkommen, weil man sonst den Protektionismus und den Wettbewerb zwischen den einzelnen Abkommen verschärft. Das alles zeigt, dass die Bundesregierung da auf dem guten Weg ist. Dann zwei Sätze zum Antrag der CDU: Im Antrag der CDU ist wesentlich beschrieben, dass ein Teil der Abkommen, die zurzeit noch in der Mache sind, schneller passieren sollen und abgeschlossen werden sollen. Dagegen kann nun wirklich niemand was haben. Das ist alles völlig okay. Von dem Standard aber sagen Sie nichts, Sie sagen nur: schneller und besser. Zweiter Punkt, Frau Gröninger: Ich kann Ihnen in dem, was Sie ausgeführt haben, zustimmen. Das Problem ist nur, es geht nicht darum, zu beschreiben, was ein Handelsabkommen Gutes für Bremen bewirken wird und wie wir sozusagen mit dem Schlüssel in die Welt hinausziehen, sondern die Frage ist ganz konkret: Was für Standards setzen wir in den Handelsabkommen, mit wem machen wir das, zu welchen Positionen? Da müssen Sie einfach zugestehen, dass gerade der WTO-Plus-Standard deutlich macht, dass die Bundesregierung zu dem – den FDP-Antrag lasse ich jetzt mal weg –, was die CDU fordert, drei Schritte weiter ist. Der Antrag von Ihnen und von der FDP sowieso wäre ein Rückschritt. Die Bundesregierung ist in dieser Frage drei Schritte weiter, und deswegen werden wir Ihren Antrag ablehnen. Einen letzten Wunsch habe ich noch: (Abgeordneter Jens Eckhoff [CDU]: Naturgemäß, sozusagen!) Nein, nicht naturgemäß, sondern inhaltlich begründet, Kollege Eckhoff, inhaltlich begründet, denn das ist einfach – –. Ja, das ist ja auch der gute Ansatz, nur zu kurz gesprungen – ich kann doch nichts dafür! Wenn Sie mal drei Schritte weiterdenken würden, dann würden wir vielleicht zusammenkommen. So nicht. Das ist zu kurz. (Zuruf Abgeordneter Jens Eckhoff [CDU]) Einen letzten Wunsch an die FDP: Bitte, bitte nicht mehr so oberflächliche Anträge! – Frohe Weihnachten! (Zurufe FDP: Oh! – Beifall SPD) Als nächster Redner hat das Wort der Präsidentin Antje Grotheer: Abgeordnete Thore Schäck. Abgeordneter Thore Schäck (FDP): Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte jetzt noch mal auf einige Vorredner eingehen, die ein paar Fragen gebracht haben, die durchaus richtig sind, und auch Argumente gebracht haben, auf die man eingehen muss. Zuerst einmal zu einem Vorredner, der all das nicht gemacht hat, und zwar zu Herrn Schellenberg: Herr Schellenberg, Ihre Fraktion hat in dem halben Jahr, in dem wir jetzt in diesem Parlament sitzen, nicht eine eigene Initiative, keinen einzigen eigenen Antrag eingebracht. Sie sind immer sehr gut darin, hier zu stehen und zu sagen, was bei den anderen alles doof ist. (Abgeordneter Jan Timke [Bündnis Deutschland]: Wir haben Änderungsanträge eingebracht! Das stimmt doch gar nicht. – Abgeordneter Sven Schellenberg [Bündnis Deutschland]: Da sind Sie auf dem Holzweg!) Bringen Sie Ihre erste eigene Initiative ein! Ich würde mich ja freuen, wenn ich mich damit mal auseinandersetzen könnte, was Sie eigentlich inhaltlich vorhaben. Ich weiß es bis heute nicht. Das ist für eine Fraktion in der Bremischen Bürgerschaft eindeutig viel zu wenig. (Beifall FDP, CDU) Zweitens: Herr Kollege Stahmann, Sie haben jetzt ganz viele Fragen runtergerattert zu den Beschlusspunkten und den Aufforderungen an den Senat. Ich habe mir die Frage zu unserem zweiten Punkt nicht so schnell notieren können, das können wir später noch mal klären. Die Frage zu Punkt 3 war, warum wir dort quasi die Forderung aus Punkt 1 wiederholen? Das trifft ja nicht zu. In Punkt 1 besprechen wir die Bundesregierung als Organ, in Beschlusspunkt 3 die Bundesebene. Das umfasst unter anderem beispielsweise auch den Bundesrat, und wir nehmen auch noch die Landesebene mit rein, weil Sie sich natürlich auch auf Landesebene für das Thema Freihandel einsetzen können. Ihre Frage zum vierten Beschlusspunkt habe ich nicht ganz verstanden. Der fordert ja eigentlich nur zur Berichterstattung auf. Sie haben irgendwas erzählt, wir würden eine Freihandelszone für die Europäische Union oder in der Europäischen Union fordern. In keinem einzigen Punkt in unserem Antrag wird das gefordert. Was aber richtig ist, und das ist ja genau das, was wir fordern, dass man sich auf europäischer Ebene dafür einsetzt, dass die Freihandelsabkommen, die teilweise seit Jahren und Jahrzehnten in der Aushandlung sind, endlich ratifiziert werden. Wir reden über das TTIP-Abkommen – seit 2013, seit zehn Jahren in der Verhandlung. Wir reden über Mercosur mit Südamerika. Das wurde 20 Jahre lang verhandelt, bis 2019, dann hat man eine Einigung erzielt. Jetzt ist es immer noch in der Schwebe. Ich habe gerade einen Artikel vom Deutschlandradio gelesen: Es ist fraglich, ob das überhaupt in der Form abgeschlossen wird. Das sind doch die Forderungen, die wir aufgestellt haben, genau diese Abkommen endlich mal zu ratifizieren. Zu Ihrer letzten Frage, und das hat mich ein bisschen irritiert, weil sie ja hier zu dem Thema Wirtschaft sprechen und ich eigentlich dachte, Sie kennen sich mit Wirtschaft aus. Sie haben die Frage gestellt: Was ist eigentlich mit internationaler Wirtschaftsteilung gemeint? (Glocke) Ich hatte ein Semester VWL und ich kann Ihnen dazu was sagen. Sie hatten es offensichtlich nicht, ich erkläre es Ihnen gleich gern. Präsidentin Antje Grotheer: Gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Stahmann? Abgeordneter Thore Schäck (FDP): Sehr gern! Abgeordneter Volker Stahmann (SPD): Sie haben ja gesagt, TTIP ist 2019 erledigt worden? Abgeordneter Thore Schäck (FDP): Nein! TTIP ist seit 2013 in der Verhandlung, bei Mercosur wurde 2019 eine erste Einigung erzielt. Abgeordneter Volker Stahmann (SPD): Aber TTIP ist – –, das haben Sie auf Mercosur bezogen? Abgeordneter Thore Schäck (FDP): 2019 auf Mercosur, ja. Abgeordneter Volker Stahmann (SPD): Okay. Alles klar. (Abgeordneter Jens Eckhoff [CDU]: Das war die klassische Verständnisfrage!) Ich freue mich ja, wenn ich auch dem Abgeordneter Thore Schäck (FDP): wirtschaftspolitischen Sprecher der SPD-Fraktion hier noch was beibringen und alle Unklarheiten beseitigen kann. Zu Ihrer letzten Frage: Sie haben gefragt, was mit internationaler Wirtschaftsteilung gemeint ist. Da hätte ich von Ihnen als wirtschaftspolitischem Sprecher auch ehrlich gesagt ein bisschen mehr volkswirtschaftliche Kenntnisse erwartet. Ansonsten empfehle ich mal einen Blick in das Gabler Wirtschaftslexikon. Das steht sogar im Internet kostenlos zur Verfügung. Sie stehen ja immer darauf, wenn Dinge kostenlos sind und von anderen bezahlt werden. (Abgeordneter Volker Stahmann [SPD]: Ja, aber was meinen Sie?) Dort gibt es sogar einen eigenen Artikel, Herr Kollege, der trägt den Titel, und jetzt lassen Sie mich mal – –. Raten Sie mal? Was für einen Titel hat dieser Artikel? Internationale Arbeitsteilung, heißt dieser Titel. Wenn Sie zu faul sind, das zu googeln, dann erkläre ich es Ihnen jetzt. (Abgeordnete Dr. Henrike Müller [Bündnis 90/Die Grünen]: Na! Jetzt reicht es! – Abgeordneter Mustafa Güngör [SPD]: Googeln ist für Sie Wissen?) Übrigens, dieser Artikel wurde sogar von jemandem geschrieben, von Dr. Karsten Werth, das ist der Leiter des Hauptzollamtes Bremen. Der kommt sogar aus Bremen, der diesen Artikel zu dem Thema geschrieben hat, das Sie bisher nicht verstanden haben. Wenn Sie wissen wollen, was internationale Arbeitsteilung ist, wie gesagt, VWL, ansonsten empfehle ich mal das Studium (Abgeordneter Volker Stahmann [SPD]: Ich habe gefragt, was Sie damit meinen!) des Buches „Wohlstand der Nation“ von Adam Smith. Es geht darum, dass die Nationen, wenn sie die Arbeit auf verschiedene Nationen aufteilen, am Ende alle gemeinsam profitieren. Das ist die Grundlage von internationalen Handelsabkommen. (Beifall FDP) Last, but not least: Das Thema internationaler Handel ist unter Druck geraten, Freihandel ist unter Druck geraten in den letzten Jahren, unter anderem durch Menschen wie Donald Trump, die versuchen, diesen Trend zu mehr Freihandel, zu mehr Wohlstand für alle wieder zurück zu wickeln und wieder Handelsbarrieren hochzuziehen. Sie haben doch Einfluss! Bremen ist doch über Deutschland auch Teil der Europäischen Union. Sie haben natürlich Einfluss auf die europäische Handelspolitik. Die Europäische Union verhandelt doch Freihandelsabkommen mit anderen Ländern und Regionen, und Bremen kann sich natürlich im Rahmen der EU-Verhandlung für die Interessen der bremischen Wirtschaft und Gesellschaft einsetzen. Dafür hat Bremen auch übrigens jemanden, sein Name ist Dr. Olaf Joachim. Das ist nämlich der Bevollmächtigte beim Bund und für Europa. Genau das wäre seine Aufgabe, sich darum zu kümmern. (Beifall FDP) Einen letzten Punkt lassen Sie mich noch machen! Herr Kollege Rupp, Sie haben zwei, drei wichtige Themen angesprochen. Ja, Regenwälder abholzen, Pestizide und so weiter ist ein Thema. Das haben wir auch in unserem Text geschrieben, dass wir genau das vermeiden wollen. Sie haben aber doch überhaupt erst die Chance, Einfluss darauf zu nehmen, was dort passiert, wenn Sie Handelsabkommen machen. Ansonsten haben Sie nicht mehr als lauwarme Worte. Das wird genau diese Maßnahmen dort vor Ort, das Abholzen von Regenwäldern nicht verhindern. Deswegen setzen wir uns dafür ein. Sie können über genau diese Abkommen auf die Entwicklung dort Einfluss nehmen und das sollten wir nutzen! – Herzlichen Dank! (Beifall FDP) Präsidentin Antje Grotheer: Bevor ich den nächsten Redner aufrufe, möchte ich auf der Tribüne sehr gern das Ehepaar Oellerich, langjährige Mitarbeiter:in dieses Hauses begrüßen. (Beifall) Und jetzt: Habe ich das richtig verstanden, dass Herr Stahmann eine Kurzintervention machen möchte? (Abgeordneter Volker Stahmann [SPD]: Das ist korrekt, Frau Präsidentin.) Dann haben Sie jetzt anderthalb Minuten für eine Kurzintervention. Abgeordneter Volker Stahmann (SPD): Herzlichen Dank, ich hoffe, die brauche ich nicht. Herr Schäck, es ist ja nun klar, dass ich nach der Meinung und der Definition der FDP gefragt habe und nicht nach Google oder welche Artikel es dazu gibt, weil die sind sicherlich sehr umfangreich, und Sie können mir glauben, dass ich dazu in der Lage bin. Geantwortet haben Sie nicht – ganz bewusst nicht, ist meine Vermutung. Zweiter Punkt: Ich habe auch gefragt nach klaren Sanktionsmechanismen, auch darauf haben Sie nicht geantwortet. Aber in der Tat, vielleicht können wir die tatsächlichen Antworten auf die Fragen, die ich gestellt habe, mal bilateral klären. – Herzlichen Dank! (Beifall SPD) Abgeordneter Thore Schäck (FDP): Herr Kollege Stahmann, ich wiederhole gern genau das noch mal, was ich eben gesagt habe: Ja, man kann sowas ergoogeln innerhalb von einer Minute. Ja, Adam Smith, „Wohlstand der Nation“, ein Standardwerk der VWL. Ich habe es gelesen. Ich kann es jetzt nicht in einem Satz zusammenfassen, aber ich habe Ihnen auch mit zwei Sätzen versucht, zu erklären, was mit internationaler Arbeitsteilung gemeint ist. Es bedeutet, dass in verschiedenen Ländern Menschen Dinge verschieden gut können, dass sie verschiedene Produktivitätsstufen haben, dass sie verschiedene Ressourcen haben, auch materielle Ressourcen, und wenn wir all das zusammentragen und jeder genau das tut, was er am besten kann, dann profitieren wir alle davon gemeinsam. Ich habe Ihnen jetzt eben gerade in 20 Sekunden „Wohlstand der Nation“ zusammengefasst. – Bitte schön! (Beifall FDP) Präsidentin Antje Grotheer: Das waren 40 Sekunden. Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Dr. Emanuel Herold. Abgeordneter Dr. Emanuel Herold (Bündnis 90/Die Grünen): Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Da haben wir noch einen kostenlosen VWL-Kurs jetzt vor Weihnachten geschenkt bekommen. Das ist doch auch super. (Abgeordneter Thore Schäck [FDP]: So schnell geht es!) So schnell geht es, genau. Vielen herzlichen Dank für dieses Geschenk. Ich möchte jetzt nicht noch mal viele Dinge wiederholen, die richtigerweise gesagt wurden, vielleicht noch mal ein paar einzelne Stichworte rausgreifen. Erst mal zu Australien: Das Abkommen ist noch nicht gescheitert. Die letzte Verhandlungsrunde ist krachend gescheitert, aber es haben auch alle Seiten danach gesagt, sie setzen sich dann alsbald wieder zusammen und lassen die Türe offen. Das erst mal als Erstes. Das Zweite: Genau, Mercosur ist fraglich aktuell, weil ja in Argentinien eben auch Wahlen waren, und weil es innerhalb der Europäischen Union ja auch diverse Mitgliedstaaten gibt, die erheblichen Widerstand dagegen leisten. Es sind in erster Linie gerade nicht die Deutschen, sondern eben zum Beispiel Frankreich oder Griechenland oder Italien. Es sind vor allen Dingen eben die Staaten, die, wie Herr Rupp sagte, mit der Agrarlobby sozusagen noch mal immer in diesem Kontext spezielle Interessen verfolgen. Der Konflikt dreht sich dann sehr oft – das war auch bei Australien der zentrale Punkt – um das Thema geschützter geografischer Herkunftsbezeichnungen. In dem Sinne ist auch da wieder – –, es wird halt ambivalenter. Wir reden wirklich nicht über Freihandel, sondern wir reden da über Handelsabkommen, in die auch immer protektionistische Maßnahmen mit hineinverhandelt werden. Das ist aus europäischer Sicht, womit wir den Rest der Welt nerven, immer gerade der Agrarsektor, den wir versuchen, abzuschirmen. Das muss man ehrlicherweise einmal sagen. Bei Mercosur kommt natürlich hinzu, das lag auch lange brach, weil wir natürlich irgendwie, bevor wir den letzten neuen sehr interessanten argentinischen Präsidenten kennenlernen durften, vorher Herrn Bolsonaro in Brasilien hatten. Das ist nicht eine Frage nur irgendwie, welchen Willen haben wir jetzt hier auf europäischer Seite, sondern wer steht uns auch als Verhandlungspartner gegenüber, und wollen wir mit solchen Partnern Bindungen eingehen, und wenn ja, unter welchen Konditionen? Deswegen – Sie haben es ja gerade eben erläutert, das fand ich dann irgendwie auch noch mal erhellend – zu sagen, dass Sie für Sanktionsmechanismen sind, wenn gegen bestimmte Standards in sozialer und ökologischer Hinsicht verstoßen wird. Nur, die Verhandlungen befinden sich an einem Punkt, wo diese Verbindlichkeit in puncto Sanktion einfach noch nicht da ist. Dann kann man nicht gleichzeitig fordern, dass jetzt schnellstmöglich ratifiziert werden soll. Das passt einfach nicht zusammen. Es muss weiterverhandelt werden. Zum CDU-Antrag. Da wiederhole ich jetzt nicht, was schon gesagt wurde. Sie gehen richtigerweise natürlich aus dem Standortblickwinkel an das Thema ran. Sie haben völlig zu Recht auf das Thema Diversifizierung von Lieferketten und Handelsbeziehungen hingewiesen. Beim Thema soziale Umweltstandards ist das eher zurückhaltend. Das wird auch dann sehr schnell transparent aus diesem pragmatischen Argument, was am Beispiel Chile argumentiert wird. Da finde ich das auch plausibel, nur ich war auch dann eben überrascht vom Beschlussteil, der eigentlich nur noch aus Pragmatismus besteht. Das, was sozusagen schon weit verhandelt ist, soll ratifiziert werden und dort wo noch geredet wird, soll weitergeredet werden. Das finde ich, da ist für mich kein inhaltliches Kriterium erkennbar und ich finde gerade an den Beispielen Australien und Mercosur kann man sehr gut unterscheiden, dass man es mit unterschiedlichen Handelspartnern zu tun hat, mit unterschiedlichen Gegenständen oder Fragen in diesen Verhandlungen, Stichwort Regenwald ist jetzt mehrmals gefallen, und man nicht alles über einen Kamm scheren kann. Deswegen, wenn das eine oder andere Abkommen noch ein paar Jahre dauert, dann ist das vielleicht notwendig, aber es muss am Ende gut werden, weil diese Handelsabkommen sind bei der Größe dieser Volkswirtschaften, die da miteinander verhandeln, einfach extrem folgenreich, sozial und ökologisch. Letzte Anmerkung und damit komme ich noch mal kurz zum Beginn der Debatte zurück: Die kleine Bremer Freihandelsgeschichte, die Thore Schäck am Anfang hier gezeichnet hat, da möchte ich nur noch als Fußnote irgendwie doch ergänzen: Der Wohlstand, der Bremen sozusagen zu eigen kommt, der hatte auch ein Kapitel im europäischen Kolonialismus. Das wissen Sie hier alle. Das muss nur trotzdem auch mal ausgesprochen werden, weil gerade beim Thema Handelspolitik sind alle Staaten im globalen Süden, haben das sehr präsent, was gewissermaßen diese geschichtlichen Hintergründe und die langfristigen Auswirkungen, Stichwort historische Hintergründe von globaler Arbeitsteilung, bis heute mit sich ziehen. Und der Vorwurf des Neokolonialismus, der auch des Öfteren mal gegenüber den USA, der Europäischen Union und so weiter erhoben wird, der ist durchaus virulent. Deswegen sollten wir auch in Bremen mit unserer Geschichte uns das vor Augen halten, wenn wir über dieses Thema sprechen. – Vielen Dank! (Beifall Bündnis 90/Die Grünen) Präsidentin Antje Grotheer: Als nächste Rednerin die Abgeordnete Theresa Gröninger. Abgeordnete Theresa Gröninger (CDU): Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Heute wurde viel schon gesagt. Ich möchte ein paar einzelne Punkte aufgreifen. Herr Schellenberg, apropos One Trick Pony: Sie haben echt viel gesagt in den letzten fünf Minuten. Ich habe wenig Take-aways mitgenommen. Ich fasse zusammen: Danke, Merkel! (Beifall CDU – Abgeordneter Jan Timke [Bündnis Deutschland]: Warum nicht?) Herr Stahmann und Herr Schäck, ich glaube, das plastischere Beispiel als Adam Smith zum Thema Arbeitsteilung ist, wenn man hier gleich an der Ecke mal bei McDonalds guckt, den Vorteil von Arbeitsteilung sieht man dort sehr deutlich. (Abgeordneter Dariush Hassanpour [DIE LINKE]: Niedriglöhne und schlechtes Essen?) Wir möchten tatsächlich über den Freihandel sprechen. Wir haben viele Bilder aufgemacht. Wir haben gesagt, alles klar, Protektionismus. Protektionismus ist immer dann gut, wenn er unseren Markt schützt. Aber wir haben auch ein Problem. Wäre da nicht der kleine Fakt, dass auch wir Waren exportieren wollen, zum Beispiel in der Automobilindustrie. Wir müssen also gucken: Wie treten wir an dem Verhandlungstisch auf? Wir wollen weltweit auf jeder Party dabei sein, aber Snacks mitbringen, das wollen wir nicht. Die Schuhe an der Haustür abstellen, das wollen wir meistens auch nicht. Das heißt, wir müssen gucken, in einer Welt, die sich verändert: Wie reagieren wir auf Handelspartner, wie gehen wir mit Handelspartnern um? Denn am Ende geht es in Freihandelsabkommen primär um Handel. Wir wollen den Handel dafür nutzen und die Abhängigkeiten, die sich bilden, um andere Dinge zu tun, um Einfluss zu haben und Einfluss zu gewinnen. Ich möchte gern ein persönliches Bild auch machen. Ich war beruflich gerade drei Wochen in drei verschiedenen asiatischen Ländern. Was mir da begegnet ist: ein Stolz auf die Region, ein Stolz auf den Freihandel. Wenn man auf einem Mofa mitfährt und der Fahrer sagt: „Guck Dir das an, das ist ein erstes vietnamesisches Auto, das haben wir hier gebaut“ – –. Die Leute haben sogar die Rohstoffe vor Ort. Wir müssen uns Gedanken machen, wie wir in Zukunft noch irgendwie auf der export- oder weltmarktpolitischen Rolle eine wichtige Rolle spielen wollen. Ich glaube, darum geht es. (Beifall CDU) Wir müssen uns Gedanken darübermachen: Wie können wir unsere Rolle verstärken? Wie können wir dafür sorgen, dass die Abkommen, die gerade verhandelt werden, in einer immer unsicherer werdenden Situation möglichst schnell verhandelt werden, sodass wir die Situation wieder sicherer machen? Die Züge fahren ab und wir warten auf die Draisine. Wir möchten wieder an die großen Tische der Handlungsnationen. Wir möchten auch in Zukunft eine Rolle spielen und deswegen unser Änderungsantrag, um den der FDP zu konkretisieren. Ich appelliere an Sie alle: Lassen Sie uns gemeinsam die Potenziale internationaler Zusammenarbeit nutzen, um die Wettbewerbsfähigkeit zu stärken, Wohlstand zu fördern und eine nachhaltige Grundlage für kommende Generationen schaffen! – Vielen Dank! (Beifall CDU) Präsidentin Antje Grotheer: Als nächster Redner der Abgeordnete KlausRainer Rupp. Abgeordneter Klaus-Rainer Rupp (DIE LINKE): Frau Präsidentin, verehrte Anwesende! Ich war vorhin dort stehen geblieben, dass ein Abkommen wie ein Freihandelsabkommen mit Mercosur dazu beitragen muss, dass der Regenwald geschützt wird und dass auch die Rechte der indigenen Bevölkerung gewahrt bleiben. Das kann man nicht einfach überspringen. Die Grenze von freiem Handel wird allmählich spürbar. Wir wollen, dass die Länder im globalen Süden nicht ihre Umwelt zerstören, um Gewinne zu machen, aber dann müssen wir ihnen mehr bieten als Handelserleichterungen, dann müssen wir auch über Ausgleichszahlungen reden. Das ist ein Thema, das auf Ebene der EU nicht richtig vorankommt, weil es unter Umständen teuer wird. Da könnte die EU tatsächlich ein Vorreiter werden, wenn sie das in Handelsverträge integriert. Das wäre wirklich innovativ und attraktiv für viele Staaten. Die EU darf nicht der Handelspartner werden, mit dem es am einfachsten geht, wo nicht genau hingeschaut wird. Sie muss der Handelspartner werden, der Klimaschutz, Wirtschaftsförderung und sichere Versorgung fair in die Verträge integriert. Nur zu sagen, schließt diese Abkommen möglichst schnell ab, das wäre in der heutigen Welt deutlich zu wenig. Ich sage auch ganz deutlich: Es geht uns dabei jetzt nicht im Wesentlichen darum, Märkte zu schützen. Wir haben die Aufgabe, Menschen zu schützen und Umwelt zu schützen, hier und auch bei unseren Partnerinnen und Partnern. Dazu dient unter anderem dieses Lieferkettengesetz. Wer sagt, wir machen Handelsabkommen und dieses Lieferkettengesetz ist ein bürokratisches Monstrum und das soll man nicht beachten, der will in Kauf nehmen einen Handel, der unter Umständen auf Sklaverei, Kinderhandel und Umweltzerstörung basiert. Das sollten wir wirklich nicht tun! – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall DIE LINKE, SPD, Bündnis 90/Die Grünen) Präsidentin Antje Grotheer: Als nächster Redner hat das Wort Staatsrat Kai Stührenberg. Staatsrat Kai Stührenberg: Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Bremen ist ein traditioneller Hafen-, Handels- und Exportstandort mit einer sehr hohen Exportquote. Das wissen wir. Natürlich haben wir in den letzten Jahren mit einer ganzen Reihe von Herausforderungen zu tun gehabt – die Krisen, der Ukraine-Krieg oder auch der Nahe Osten jetzt. Das hat immer Auswirkungen auf die Wirtschaft, und damit müssen wir umgehen. Ich nenne da nur mal den Rückgang des Containerhandels oder auch die Probleme mit den Lieferketten, die uns, aber natürlich vor allem die Unternehmen vor große Herausforderungen stellen. Die geopolitisch angespannte Lage wird auch dadurch geprägt, dass es zunehmend neue wirtschaftliche und partnerschaftliche Verbindungen gibt, und gleichzeitig gibt es hier und da auch neue Ansätze für Protektionismus. Auch das setzt uns in ein insgesamt sehr dynamisches Umfeld, in dem wir agieren müssen. Wir sind uns, glaube ich, hier im Hause einig, dass der geregelte Austausch von Gütern, aber auch Dienstleistungen und von Fachkräften essenziell ist, um das globale Wirtschaften effizienter und nachhaltiger zu gestalten. Die EU, Deutschland und natürlich auch Bremen als starke Wirtschaftsräume haben hier berechtigte Interessen, die wir vertreten und durchsetzen müssen. Es ist daher richtig, nach neuen Formen geregelter Handelsbeziehungen zu suchen und damit gesicherte Rahmenbedingungen für die Unternehmen zu schaffen und so die wirtschaftliche Entwicklung zu bestärken und natürlich insgesamt auch Arbeitsplätze zu sichern. Aus unserer Sicht können solche Handelsabkommen grundsätzlich einen sehr wichtigen Beitrag zu einem weiteren Zusammenwachsen der Weltmarktmärkte und für Wachstum und Arbeitsplätze auf allen Seiten der Verträge leisten. Für europäische Unternehmen bieten Freihandelsabkommen leichteren und günstigeren Zugang zu Rohstoffen und Produkten, die sie benötigen, um wettbewerbsfähig zu bleiben. Abkommen sichern aus unserer Sicht den Zugang zu Märkten, schaffen effektiveren Wettbewerb im Ausland und stärken somit auch den Export in den Ländern außerhalb der EU. Gleichzeitig geht aber mit dem Freihandel auch eine Verantwortung einher, nämlich die der wirtschaftlich starken und exportorientierten europäischen Wirtschaftsnationen. Die am 18. Februar 2021 vorgelegte Handlungsstrategie der EU-Kommission spiegelt das Konzept der sogenannten offenen strategischen Autonomie wider und unterstützt den ökologischen und digitalen Wandel. Eines der drei zentralen Ziele ist die Gestaltung weltweiter Regeln für eine nachhaltigere und fairere Globalisierung. Das sollte bei allen Abkommen, an denen wir arbeiten, im Fokus bleiben. Herr Dr. Herold hatte vorhin auch noch mal die Nachhaltigkeitsziele genannt, die natürlich ebenso eine wichtige Bedeutung haben. Für das gemeinsame Handeln der EU-Länder profitieren wir natürlich auch durch eine bessere Verhandlungsmacht, die wir nutzen müssen, und das ist wichtig. Zum einen muss natürlich das Handelsabkommen den Handel vereinfachen, die Gewinnmöglichkeiten erhöhen, aber es muss auch dem Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dienen, es muss der Umwelt dienen und es muss auch dem Schutz der Verbraucher dienen, und das alles muss in den Abkommen eine starke Verankerung finden. Gerade bei Zusatzstoffen in Lebensmitteln, entsprechenden Deklarierungsvorschriften wollen wir auf keinen Fall hinter europäische Standards zurückfallen. (Beifall DIE LINKE) Der Abgeordnete Rupp sprach eben noch mal die Pestizide an. Sie alle kennen noch das Beispiel der sogenannten Chlor-Hühnchen, über das in diesem Zusammenhang viel geredet worden ist. Gleiches gilt neben all diesen Dingen natürlich auch in allen Ländern für Arbeitsbedingungen und für angemessene Bezahlung. Das Lieferkettengesetz halten wir übrigens im Gegensatz zu Bündnis Deutschland für absolut relevant und essenziell, weil wir damit sicherstellen können, dass die Arbeitsbedingungen auch unter solchen Abkommen wirklich so funktionieren, dass sie nicht zum Schaden, sondern zum Nutzen der Menschen sind. (Abgeordneter Sven Schellenberg [Bündnis Deutschland]: Damit müssen Sie sich ja auch nicht rumärgern!) Zum anderen müssen wir auch gemeinsame Wege finden, dass die Staaten, die bisher nur als Rohstofflieferanten aktiv sind, auch von diesen Handelsbeziehungen und von diesen Vereinbarungen profitieren, denn nur so können wir Abhängigkeiten auf Dauer verringern und zu einem nachhaltigen Wachstum in der ganzen Welt beitragen. Beim Ratifizierungsprozess von CETA haben wir gesehen, dass eine öffentliche Debatte und eine engagierte Debatte wichtig sind, denn wir haben zum Beispiel bei den Regelungen zum Investitionsschutz nachbessern können und auch einige andere Dinge. Das sogenannte „right to regulate“ ist erhalten geblieben, und deswegen führen wir und wollen wir bei diesen Themen weiterhin einen offenen, intensiven und öffentlichen Diskurs, um dafür zu sorgen, dass eben nicht nur die Interessen der Unternehmen, sondern auch die Interessen der gesamten Gesellschaft berücksichtigt werden. Es ist daher nicht immer sinnvoll, nur schnell zu sein, sondern es ist auch sinnvoll, sorgfältig zu sein und alle Dinge vernünftig abzuwägen. Natürlich hat der Senat auch bereits vor dem FDP-Antrag am Abschluss und an der Gestaltung von Freihandelsabkommen, da, wo es möglich war, im Rahmen seiner Verantwortung konstruktiv mitgearbeitet. In den letzten Monaten zum Beispiel waren wir in der engen Bund-Länder-Abstimmung bei den Abkommen zwischen EU und Indonesien dabei. Aber insgesamt sind die Verhandlungen von Freihandelsabkommen, gerade wenn sie über den Abbau rein tarifärer Hemmnisse hinausgehen, sehr komplexe Verfahren. Die Verantwortung für die Führung der Verhandlungen liegt bei der EUKommission. Für Deutschland verhandelt das BMWK, erarbeitet die Positionen und stimmt diese mit den Ländern ab, aber der Einfluss der Länder auf die konkreten Verhandlungen ist ziemlich begrenzt. Auch bei der abschließenden Ratifizierung liegt der Ball zunächst einmal im Spielfeld der EU, und wir können letztendlich – –. Nachdem das EU-Parlament zugestimmt hat, müssen diese Dinge in den Ländern umgesetzt werden, und auch das ist immer wieder ein komplexer Prozess und auch ein Argument dafür, dass vernünftig verhandelt wird, weil es sonst nicht vernünftig umgesetzt wird. Die Möglichkeiten Bremens, auf die Beschleunigung von Verhandlungs- und Ratifizierungsverfahren hinzuwirken, sind an der Stelle auf unserer Ebene tatsächlich begrenzt. Die Verfahren müssen äußerst sorgfältig durchgeführt werden. Das sagte ich eben schon. Abschließend: Wir sehen die Wichtigkeit von Freihandelsabkommen natürlich für das Land als Exportstandort ganz deutlich, und der Senat arbeitet natürlich an diesen Dingen dort, wo er kann, mit. Wir sehen aber zurzeit weder den inhaltlichen Sinn noch die verfahrenstechnische Möglichkeit, maßgeblich eine Beschleunigung der Verfahren zu erwirken. Wir wollen gute und nachhaltige, für alle Seiten sinnvolle Handelsabkommen, eine Wirtschaftspolitik, die neben unseren standortpolitischen Vorteilen auch die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und Verbraucherrinnen in den anderen Ländern und im globalen Süden im Kopf hat, und das werden wir weiterverfolgen und umsetzen. – Vielen Dank! (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE) Präsidentin Antje Grotheer: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Beratung ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Ich lasse zunächst über den Antrag der Fraktion der FDP mit der Drucksachen-Nummer 21/69 abstimmen. Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. (Dafür: FDP) Ich bitte um die Gegenprobe. (Dagegen: SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE, Abgeordneter Sven Lichtenfeld [fraktionslos]) Stimmenthaltungen? (Bündnis Deutschland) Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) lehnt den Antrag ab. Nun lasse ich über den Antrag der Fraktion der CDU mit der DrucksachenNummer 21/193, Neufassung der Drucksache 21/108, abstimmen. Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. (Dafür: CDU, Bündnis Deutschland, FDP, Abgeordneter Sven Lichtenfeld [fraktionslos]) Ich bitte um die Gegenprobe. (Dagegen: SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE) Stimmenthaltungen? Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) lehnt den Antrag ab. Gesetz über eine Landesbeauftragte oder einen Landesbeauftragten für die Opfer von Gewalttaten und deren Angehörige (Opferanlaufstellengesetz) Mitteilung des Senats vom 17. Oktober 2023 (Drucksache 21/112) Die Bürgerschaft (Landtag) hat den Gesetzentwurf in ihrer Sitzung am 16. November 2023 in erster Lesung beschlossen. Wir kommen zur zweiten Lesung. Die Beratung ist eröffnet. Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Beratung ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer das Gesetz in zweiter Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Ich bitte um die Gegenprobe. Stimmenthaltungen? Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt das Gesetz in zweiter Lesung. (Einstimmig) Gesetz zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften Mitteilung des Senats vom 7. November 2023 (Drucksache 21/133) Die Bürgerschaft (Landtag) hat den Gesetzentwurf in ihrer Sitzung am 16. November 2023 in erster Lesung beschlossen. Wir kommen zur zweiten Lesung. Die Beratung ist eröffnet. Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Beratung ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer das Gesetz in zweiter Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Ich bitte um die Gegenprobe. Stimmenthaltungen? Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt das Gesetz in zweiter Lesung. (Einstimmig) Vorunterrichtung der Bremischen Bürgerschaft über die Änderung des IT-Staatsvertrags Mitteilung des Senats vom 28. November 2023 (Drucksache 21/185) Die Beratung ist eröffnet. Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Beratung ist geschlossen. Die Bürgerschaft (Landtag) nimmt von der Mitteilung des Senats Kenntnis. Bericht (Nr. 4-1) und Antrag des staatlichen Petitionsausschusses vom 1. Dezember 2023 (Drucksache 21/190) Eine Aussprache ist nicht beantragt worden. Wir kommen daher zur Abstimmung. Wer der Behandlung der Petitionen in der empfohlenen Art zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Ich bitte um die Gegenprobe. Stimmenthaltungen? Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt entsprechend. (Einstimmig) Bremisches Raumordnungsgesetz (BremROG) Mitteilung des Senats vom 5. Dezember 2023 (Drucksache 21/194) Wir kommen zur ersten Lesung. Die Beratung ist eröffnet. Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Beratung ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer das Gesetz in erster Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. (Dafür: SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, Bündnis Deutschland, Abgeordneter Sven Lichtenfeld [fraktionslos]) Ich bitte um die Gegenprobe. Stimmenthaltungen? (FDP) Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt das Gesetz in erster Lesung. Meine Damen und Herren, interfraktionell wurde vereinbart, Behandlung und Beschlussfassung in erster und zweiter Lesung vorzunehmen. Ich lasse deshalb darüber abstimmen, ob wir jetzt die zweite Lesung durchführen wollen. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. Ich bitte um die Gegenprobe. Stimmenthaltungen? Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt entsprechend. (Einstimmig) Wir kommen zur zweiten Lesung. Die Beratung ist eröffnet. Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Beratung ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer das Gesetz in zweiter Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. (Dafür: SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, Bündnis Deutschland, Abgeordneter Sven Lichtenfeld [fraktionslos]) Ich bitte um die Gegenprobe. Stimmenthaltungen? (FDP) Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt entsprechend. Änderung der Geschäftsordnung der Bremischen Bürgerschaft Bericht und Antrag des Verfassungs- und Geschäftsordnungsausschusses vom 8. Dezember 2023 (Drucksache 21/204) Die Beratung ist eröffnet. Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Beratung ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Ich bitte um die Gegenprobe. Stimmenthaltungen? Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) stimmt dem Antrag zu. (Einstimmig) Im Übrigen nimmt die Bürgerschaft (Landtag) von dem Bericht des Verfassungs- und Geschäftsordnungsausschusses Kenntnis. Meine Damen und Herren, damit sind wir am Ende der heutigen Tagesordnung angekommen. Ich schließe die Sitzung, bis nächste Woche! (Schluss der Sitzung um 18:20 Uhr) Schriftlich vom Senat beantwortete Anfragen aus der Fragestunde der Bürgerschaft (Landtag) vom 14. Dezember 2023 Anfrage 9: Auswirkungen der Pflegereform 2021 auf die Eigenanteile von Pflegeheim-bewohner:innen im Land Bremen Anfrage der Abgeordneten Maja Tegeler, Sofia Leonidakis, Nelson Janßen und Fraktion DIE LINKE vom 9. November 2023 Wir fragen den Senat: 1. Wie lange leben Pflegeheimbewohner:innen in Bremen und Bremerhaven im Durchschnitt in einem Pflegeheim? 2. Wie groß war der Anteil an Pflegeheimbewohner:innen in Bremen und Bremerhaven, welche bis zu zwölf Monate, zwölf bis 24 Monate, 24 bis 36 Monate und länger als 36 Monate im Pflegeheim lebten? (Bitte für die Jahre 2019, 2020, 2021, 2022 und für Stand Oktober 2023 angeben.) 3. Führen die mit der Pflegereform 2021 eingeführten Zuschläge zum Eigenanteil an den Pflegekosten sowie die geplante Anhebung dieser Zuschläge im kommenden Jahr nach Ansicht des Senats zu spürbaren Entlastungen von Pflegeheimbewohner:innen im Land Bremen? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Eine Antwort auf diese Frage für Bremen und Bremerhaven ist nicht möglich. Um diese Daten zu erheben, müssten alle Pflegekassen die personenbezogenen Daten zum Merkmal „Einzug in stationäre Versorgung“ auswerten. Dieses ist bisher weder in der gesetzlich festgeschriebenen SGB XI-Statistik noch im Landespflegebericht erfolgt. Zusätzlich zu den Daten der Pflegekassen müssten die Sozialhilfeträger Bremen und Bremerhaven die stationäre Hilfe zu Pflegefällen dahingehend auswerten, wie lange nichtpflegeversicherte Personen jeweils in Bremer/Bremerhavener Pflegeheimen leben. Erst alle Daten zusammen ließen eine Antwort auf die beschriebene Frage zu. Es gibt in unregelmäßigen Abständen statistische Erhebungen zu diesem Thema, jedoch nicht heruntergebrochen auf Regionen. Festzustellen ist, dass die Verweildauern in stationären Pflegeeinrichtungen abhängig von Alter, Geschlecht und individuellen Bedarfen sind. Frauen leben tendenziell länger in stationären Pflegeeinrichtungen als Männer. Personen mit höheren Pflegegraden bei Einzug leben in der Regel kürzer in stationären Pflegeeinrichtungen als Personen mit beispielsweise Pflegegrad 1 bei Einzug. Laut vorhandenen nicht-repräsentativen Schätzungen liegt die durchschnittliche Verweildauer bei ca. 2,5 Jahren. Zu Frage 2: Diese Daten stehen wie bereits zu Frage 1 beschrieben nicht zur Verfügung. Sie könnten im Rahmen der SGB-XI-Statistik erhoben werden, sofern diese Merkmale der Auflistung im § 109 SGB XI hinzugefügt werden. Um alle Pflegeheimbewohner:innen statistisch zu erfassen, müssten zudem die Daten der Sozialhilfeträger über nicht pflegeversicherte Menschen einbezogen werden. Auch diese Daten sind bisher nicht im Rahmen der Bundesstatistik SGB XII abgefragt. Die Einführung der Begrenzung des Eigenanteils an den pflegebedingten Aufwendungen durch das Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung ist erst zum 1. Januar 2022 erfolgt. Vorher wurde die Dauer des Aufenthalts in stationären Pflegeeinrichtungen im Leistungsbezug der Hilfe zur Pflege nicht erfasst. Inwiefern Daten bei Pflegekassen für vor 2022 verstorbene versicherte Personen plausibel erhoben werden können, kann nicht eingeschätzt werden. Eine vollständige Datenerfassung – sofern bundespolitisch gewollt – könnte daher lediglich ab 2022 hergestellt werden. Zu Frage 3: Grundsätzlich hat die Einführung des § 43c SGB XI zum 1. Januar 2022 eine deutliche Entlastung für die Finanzierung der pflegerischen Eigenanteile gehabt. Diese Entlastung ist auch weiterhin vorhanden. Andererseits haben weitergehende gesetzliche Änderungen dazu geführt, dass die pflegerischen Eigenanteile seither wieder deutlich ansteigen: die Tariftreueregelung seit September 2022 oder die neue Personalbemessung in stationären Pflegeeinrichtungen – § 113c SGB XI – zum 1. Juli 2023 genannt, andererseits haben hohe Entgeltsteigerungen infolge von Inflation diese Einspareffekte im Einzelfall bereits wieder fast vollständig aufgezehrt. Es ist damit zu rechnen, dass die geplante Dynamisierung der Pauschalen zum 1. Januar 2024 dazu führen, dass die pflegerischen Eigenanteile kurzfristig sinken, jedoch langfristig aufgrund diverser Kostensteigerungen weiter steigen. Insgesamt ist anzumerken, dass ohne Einführung des § 43c SGB XI heute noch deutlich höhere pflegerische Eigenanteile zu finanzieren wären. Anfrage 10: Inanspruchnahme des Budgets für Arbeit Anfrage der Abgeordneten Tim Sültenfuß, Nelson Janßen, Sofia Leonidakis und Fraktion DIE LINKE vom 9. November 2023 Wir fragen den Senat: 1. Wie viele Menschen mit Behinderungen insgesamt und wie viele zuvor in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung Beschäftigte nutzten in den Jahren 2022 und 2023 im Land Bremen das „Budget für Arbeit“ (§ 61 SGB IX)? 2. Wie hoch war in den Jahren 2022 und 2023 der Anteil an allen finanzierten „Budgets für Arbeit“, die vom Amt für Soziale Dienste (AfSD) als Träger der Eingliederungshilfe finanziert wurden? 3. Wie viele Beratungen zum „Budget für Arbeit“ wurden durch den Fachdienst Teilhabe, Amt für Soziale Dienste, im Jahr 2022 und im Jahr 2023 durchgeführt und wie viele dieser Beratungen waren erfolgreich, führten also zu einer Inanspruchnahme des Budgets für Arbeit? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Im Jahr 2022 haben 25 Menschen mit Behinderung das Budget für Arbeit genutzt, davon waren 20 zuvor in einer anerkannten Werkstatt für behinderte Menschen tätig. Im Jahr 2023 waren es 30, von denen 24 zuvor in einer Werkstatt tätig waren. Zu Frage 2: 2022 hat das Amt für Soziale Dienste in der Stadtgemeinde Bremen 270 000 Euro finanziert, das Sozialamt in Bremerhaven 112 000 Euro. Im Jahr 2023 beläuft sich die Summe in Bremen auf 345 000 und in Bremerhaven auf 147 000 Euro. Zu Frage 3: Mit den Beratungen in den Leistungsbehörden einher geht zumeist eine intensive Vorbereitung durch die sozialen Dienste der Werkstätten beziehungsweise die Projekte zur Förderung des Budgets für Arbeit. Im Jahr 2022 haben 25 von 30 Beratungen der bewilligenden Stellen zu einer Inanspruchnahme geführt. 2023 waren es 30 von 33 Beratungen. Anfrage 11: „Taser“ für die Unterstützungs- und Eingreifgruppe der Bereitschaftspolizei Anfrage der Abgeordneten Marco Lübke, Christine Schnittker, Frank Imhoff und Fraktion der CDU vom 9. November 2023 Wir fragen den Senat: 1. Wann wurde die Unterstützungs- und Eingreifgruppe (UEG) der Bereitschaftspolizei mit Distanzelektroimpulsgeräten (DEIG) ausgestattet? 2. Wie viele zusätzliche Distanzimpulsgeräte wurden zu welchem Zeitpunkt dafür angeschafft und zu welchem Gesamtpreis? 3. Wie häufig wurden die DEIG bei der UEG bislang eingesetzt und welche Erfahrungen konnten dabei gemacht werden? Antwort des Senats: Zu den Fragen 1 und 3: Die Ausstattung der Unterstützungs- und Eingreifgruppe der Bereitschaftspolizei mit Distanzelektroimpulsgeräten, kurz DEIG, erfolgt voraussichtlich im 1. Quartal 2024. Zu Frage 2: Es wurden insgesamt 19 zusätzliche DEIG inklusive Zubehör beschafft. Diese wurden am 20. November 2023 ausgeliefert. Die Gesamtkosten belaufen sich auf 178 000 Euro. Anfrage 12: Wie hat sich die Aktenhalde der Bremer Polizei im vergangenen halben Jahr entwickelt? Anfrage der Abgeordneten Marco Lübke, Christine Schnittker, Frank Imhoff und Fraktion der CDU vom 9. November 2023 Wir fragen den Senat: 1. Wie hat sich die Zahl der Bearbeitungsrückstände bei der Polizei im Land Bremen seit dem 1. April 2023 bis heute (Stichtag 1. November 2023) entwickelt und wie hoch ist der aktuelle Haldenstand (bitte getrennt für die beiden Stadtgemeinden angeben)? 2. Wie viel Personal wird derzeit zur Abarbeitung der Rückstände eingesetzt und aus welchen Bereichen der Polizei wird dieses abgezogen? 3. Welche Maßnahmen ergreift der Senat, um die Aktenhalde nicht erneut ansteigen zu lassen? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Die Zahl der Bearbeitungsrückstände in den Ermittlungsbereichen der Polizei Bremen befand sich im April des Jahres 2023 bei etwas über 19 000 Vorgängen. Sie sank dann im Verlauf des Jahres bis auf etwas über 17 800 Vorgänge und lag mit Datum vom 1. November 2023 bei rund 19 900 Vorgängen. Die Zahl der bearbeiteten PKS-relevanten Ermittlungsverfahren, die an die Staatsanwaltschaft abgegeben wurden, konnte in diesem Jahr um 13 980 Fälle und damit um 23 Prozent im Vergleich zum Vorjahr gesteigert werden. Bei dem Vergleichszeitraum handelt es sich jeweils um die ersten elf Monate des Jahres. Die Struktur der Bearbeitungsrückstände in 2023 ist zudem nicht mehr dieselbe wie in 2021. Aufgrund der vielen Maßnahmen haben sich die Rückstände deutlich verjüngt. So stammt der älteste Vorgang in den Bearbeitungsrückständen aus dem Jahr 2021. In den Bereichen der einfachen Massenkriminalität konnten die Vorgänge sogar noch weiter verjüngt werden. So ist der älteste Bearbeitungsrückstand im Bereich der Betrugsdelikte aus dem Jahr 2022. Im Bereich der einfachen regionalen Kriminalität ist kein Bearbeitungsrückstand in der ZENTRAB – Zentrale Anzeigenbearbeitung – älter als 2023. In die Betrachtung muss auch der hohe, bundesweite Anstieg der Straftaten mit einfließen. Allein im Bereich der Gewaltkriminalität stieg die Zahl der Straftaten laut Bundeskriminalamt im ersten Halbjahr um 17 Prozent bundesweit. Bei der Ortspolizeibehörde Bremerhaven lag die Zahl der Bearbeitungsrückstände im Ermittlungsbereich im April bei fast 2 000 Vorgängen. Sie stieg bis zum Stichtag des 1. November 2023 auf rund 3 900 Vorgänge an. Zu Frage 2: Bei der Polizei Bremen werden im Verlauf der weiter andauernden konzertierten Aktionen zur Reduzierung der Bearbeitungsrückstände zeitweise zusätzlich etwa 140 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eingesetzt. Diese stammen unter anderem aus der Bereitschaftspolizei, der Kriminalpolizei, dem Bereich der Kontaktpolizist:innen und Polizeikommissaranwärter:innen, aber auch aus der Technischen Einsatzeinheit und dem Präsidialstab. Ergänzend konnten Beamt:innen, die kürzlich in den Ruhestand eintraten, für eine Tätigkeit bei der Polizei Bremen zur Bearbeitung von Rückständen gewonnen werden. Die Ortspolizeibehörde Bremerhaven hat diverse Maßnahmen zum Abbau der Bearbeitungsrückstände ergriffen. In diesem Zusammenhang übernehmen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in verschiedenen Organisationseinheiten zusätzliche Aufgaben, um die Bearbeitungsrückstände zu bearbeiten. Zu Frage 3: Die Polizei Bremen hat im November die Auswahl 28 neuer Mitarbeiter:innen abgeschlossen, die zunächst primär in der Sachbearbeitung von Vorgängen der einfachen Massenkriminalität mitwirken werden. Es ist zu erwarten, dass sich diese erhebliche Verstärkung nach einer Einarbeitungsphase kurzfristig positiv auf die Entwicklung der Bearbeitungsrückstände auswirken wird. Seit dem 1. Dezember 2023 wird zudem in größerem Umfang als bisher eine abschließende Bearbeitung ausgewählter Delikte durch den Einsatzdienst erfolgen, wenn dieser die Vorgänge aufgenommen hat. Die durch die entsprechenden Beamt:innen erfassten Strafanzeigen werden in bestimmten, einfach gelagerten Fallkonstellationen – unter Zuhilfenahme der mobilen Version des polizeilichen Vorgangsbearbeitungssystems „@rtus-mobile“ – direkt, digital und abschließend bearbeitet. Sie werden dann direkt an die Staatsanwaltschaft übermittelt, ohne dass die Kriminalpolizei mit diesen Fällen befasst wird. Durch diesen Prozess wird im Ergebnis eine nennenswerte Entlastung der Kriminalpolizei durch eine Reduzierung von Ermittlungsakten im Rahmen einer mittleren, vierstelligen Zahl erwartet. Auch in der Ortspolizeibehörde Bremerhaven erfolgt eine standardisierte Sachbearbeitung durch den Einsatzdienst. Darüber hinaus erfolgte eine Ausweitung der zentralen Ermittlungen durch ein standardisiertes Personalmanagement sowie eine Übernahme bestimmter Aufgaben durch die Schutzpolizei, wodurch zusätzliche Ressourcen für den Abbau von Bearbeitungsrückständen generiert wurden. Weiterhin ist eine Erweiterung der Kompetenzen und Aufgaben von Kräften, die nicht dem Polizeivollzugsdienst angehören, vorgesehen, um Ermittlungsprozesse zu beschleunigen. Anfrage 13: Wann hebt das polizeiliche unbemannte Luftfahrtsystem endlich wieder ab? Anfrage der Abgeordneten Marco Lübke, Frank Imhoff und Fraktion der CDU vom 9. November 2023 Wir fragen den Senat: 1. Inwieweit konnte das im September 2022 extra eingerichtete Projektbüro für die Thematik des polizeilichen unbemannten Luftfahrtsystems (ULS; umgangssprachlich Drohne), die noch offenen rechtlichen Fragestellungen, Aspekte der IT-Sicherheit sowie der datenschutzrechtlichen Voraussetzungen klären und somit die erforderlichen Rahmenbedingungen für den Einsatz von ULS (unbemannte Luftfahrtsysteme) in der Bremer Polizei schaffen? 2. Wann wurde die Rechtsgrundlage für die Nutzung von ULS bei der Polizeiarbeit in Bremen, wie angekündigt, geschaffen beziehungsweise ist die diesbezügliche Prüfung abgeschlossen? 3. Wie viele Polizeivollzugsbeamte haben bis zum 30. Oktober 2023 die Qualifikation eines polizeilichen Luftfahrzeugführers erworben und wie viele Einsatzstunden ist die Drohne zwischenzeitlich geflogen? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Ein IT-Sicherheitskonzept sowie eine DatenschutzFolgenabschätzung für den Einsatz auf Grundlage der Strafprozessordnung liegen vor. In einem Abstimmungstermin mit der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit konnten die letzten Fragen hinsichtlich des Einsatzes polizeilicher Drohnen abgestimmt werden. Mithin werden die datenschutzrechtlichen Anforderungen für den Einsatz polizeilicher unbemannter Luftfahrtsysteme auf Grundlage der Strafprozessordnung erfüllt. Zu Frage 2: Die fachliche Prüfung einer Rechtsgrundlage für den Einsatz von unbemannten Luftfahrtsystemen im Bereich der vollzugspolizeilichen Gefahrenabwehr ist abgeschlossen. Ihre Ergebnisse fließen in die politischen Beratungen der anstehenden Novelle des Bremischen Polizeigesetzes ein. Zu Frage 3: Sechs Bedienstete der Direktion Einsatz sowie weitere Kräfte der Spezialeinheiten der Polizei Bremen wurden zu Luftfahrzeugfernführern ausgebildet. Das System wurde zwischenzeitlich circa vier bis sechs Einsatzstunden geflogen. Anfrage 14: Umsetzung eines Modellprojektes zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen von Pflegekräften im Krankenhaus als Maßnahme der Landesstrategie Gendergerechtigkeit und Entgeltgleichheit Anfrage der Abgeordneten Nelson Janßen, Sofia Leonidakis und Fraktion DIE LINKE vom 9. November 2023 Diese Frage wurde vom Fragesteller zurückgezogen. Anfrage 15: Zulassungszahlen zum Vorbereitungsdienst für Lehrämter an öffentlichen Schulen im Land Bremen Anfrage der Abgeordneten Yvonne Averwerser, Frank Imhoff und Fraktion der CDU vom 10. November 2023 Wir fragen den Senat: 1. Wie viele Bewerber sollen zum 1. Februar 2024 in den Vorbereitungsdienst für die Lehrämter an öffentlichen Schulen im Lande Bremen eingestellt werden, wie verteilt sich deren Anzahl auf Bremen und Bremerhaven und inwiefern entspricht die skizzierte Summe der geltenden Rechtslage (KapVO)? 2. Wie viele Referendare, inklusive der Seiteneinsteiger „U“ für das Lehramt an Gymnasien/Oberschulen und für das Lehramt an berufsbildenden Schulen, sollen im Jahr 2024 in Summe durchschnittlich im Land Bremen ausgebildet werden? 3. Wie viele Ausbildungsplätze im Vorbereitungsdienst für die Lehrämter an öffentlichen Schulen im Lande Bremen sind mit Blick auf die im Haushaltsplan ausgewiesenen Stellen und Mittel sowie den Raum- und Personalstand am Landesinstitut für Schule aktuell im Jahresdurchschnitt maximal darstellbar und was gedenkt der Senat gegebenenfalls zu unternehmen, um diese Anzahl noch zu steigern? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Die Deputation für Kinder und Bildung hat am 12. September 2023 dem Entwurf der „Verordnung über die Festlegung der Zulassungszahlen zum Vorbereitungsdienst für die Lehrämter an öffentlichen Schulen und zu den Ausgleichsmaßnahmen und den lehramtsbezogenen Qualifizierungsmaßnahmen für Lehrkräfte mit einer ausländischen Lehrkräfteberufsqualifikation im Lande Bremen“, kurz „KapVO“ zugestimmt. In ihr ist angegeben: Für den Vorbereitungsdienst mit Start zum 1. Februar 2024 gibt es 180 freie Plätze, von denen 144 Plätze für die Stadtgemeinde Bremen und 36 Plätze für die Stadtgemeinde Bremerhaven vorgehalten werden. Im Jahresmittel sollen gemäß KapVO 600 Referendar:innen ausgebildet werden. Darüber hinaus werden für Lehrkräfte mit einer ausländischen Lehrkräfteberufsqualifikation 24 Qualifikationsplätze bereitgestellt. Tatsächlich sieht sich die Senatorin für Kinder und Bildung 2023 unerwartet einer sehr großen Anzahl an Bewerber:innen für den Vorbereitungsdienst in Bremen gegenüber: Erfreulich viele Studierende wollen offenbar jetzt ihr Lehramtsstudium abschließen. Diese Welle hat die Universität Bremen, das Landesinstitut für Schule und die senatorischen Behörden überrascht, zumal die Anzahl der neu beginnenden Lehramtsstudierenden bundesweit aktuell generell rückläufig ist. Eine höhere Anzahl an Referendar:innen kann aber in der Zukunft einen wesentlichen Beitrag zur Fachkräftesicherung leisten. Deshalb sollen bis auf wenige Fächer mit erheblichem Bewerber:innen-Überhang und auf durch die berufsbildenden Schulen bedingte Limitierungen in einzelnen Fächern möglichst alle Bewerber:innen zum Vorbereitungsdienst zugelassen werden. Insgesamt haben sich 392 Personen zum Vorbereitungsdienst mit Start zum 1. Februar 2024 beworben. Erfahrungsgemäß nehmen hiervon etwa 30 Prozent ihre Zulassung nicht an. Mit Stand vom 24. November 2023 haben 265 Bewerber:innen ihre Zulassung angenommen, eine Rückmeldung steht noch aus. 91 Bewerber:innen haben ihre Zulassung abgelehnt. Beraten wird noch die Zulassung von 14 Bewerbungen mit dem Fach Philosophie sowie 27 Bewerbungen für das berufsbildende Lehramt. Die Verteilung auf Bremen und Bremerhaven soll voraussichtlich nach dem üblichen Schlüssel 80 zu 20 erfolgen. Zugleich werden Optionen geprüft, die Kapazitäten in Bremerhaven überproportional anzuheben. Eine entsprechende Anpassung des normativen Rahmens (KapVO) wird derzeit vorbereitet. Die Zahl der letztlich einzustellenden Referendar:innen wird erst abschließend am Tag der Einstellung – voraussichtlich im Januar 2024 – zu beziffern sein. Zu Frage 2: Auch zukünftig sollen – bis auf jeweils erforderliche Begrenzungen in einzelnen Fächern (siehe oben) – möglichst alle Bewerber:innen zugelassen und im Vorbereitungsdienst ausgebildet werden. Es kann aktuell noch nicht abgesehen werden, wie viele Referendar:innen im Jahr 2024 durchschnittlich im Land Bremen ausgebildet werden. Derzeit wird von einer Erhöhung um 80 bis 100 Referendar:innen ausgegangen. Der Seiteneinstieg U für das Lehramt an Gymnasien und Oberschulen wird 2024 beendet. Im Unterschied zu der Qualifizierung zur „Lehrbefähigung in einem Fach – Back to School“ war diese Maßnahme deutlich weniger erfolgreich und wird deshalb nicht fortgesetzt. Zu Frage 3: Seit Jahren wurde von durchschnittlich 200 finanzierten Plätzen für den Vorbereitungsdienst pro Einstellungstermin ausgegangen. Die zum jetzigen Zeitpunkt hohe Zahl an Bewerbungen für den Vorbereitungsdienst und das hohe Interesse an der „Qualifizierung zur Lehrbefähigung in einem Fach“ ist zunächst einmal eine überaus erfreuliche Entwicklung, die für die Attraktivität des Standortes Bremen, des Berufsbildes Schule und der von Senatorin für Kinder und Bildung (SKB) eingeleiteten Maßnahmen zur Fachkräftegewinnung spricht. Die Realisierung der Ausbildung auf der Ebene der Schulen und des Landesinstituts für Schule (LIS) stellt aus räumlicher, personeller und haushalterischer Perspektive eine enorme Herausforderung dar. Eine speziell eingerichtete Arbeitsgruppe von SKB und LIS arbeitet derzeit intensiv an der Herstellung der notwendigen Rahmenbedingungen. Das Ressort Kinder und Bildung steht damit aktuell vor außerordentlichen Herausforderungen, um die bereits erfolgreich eingeleiteten Maßnahmen zur Bewältigung des akuten Lehrkräftemangels, die den besonderen schulischen Anforderungen in Bremen jeweils gerecht werden, zu sichern und für die Zukunft finanzieren zu können. Anfrage 16: Bürokratiefrei starten: Unternehmensgründung in Bremen leicht gemacht Anfrage des Abgeordneten Thore Schäck und Fraktion der FDP vom 15. November 2023 Wir fragen den Senat: 1. Wie bewertet der Senat den aktuellen Stand bezüglich der bürokratischen Belastung für neu gegründete Unternehmen in Bremen? 2. Gibt es konkrete Schritte oder Programme, die darauf abzielen, die ersten Jahre nach der Gründung möglichst bürokratiefrei zu gestalten, um den Start und die Entwicklung von Unternehmen zu erleichtern? 3. Gibt es weitere Pläne oder Überlegungen seitens des Senats, einen Bürokratieabbau für neu gegründete Unternehmen in Bremen zu forcieren oder spezielle Anreize zu schaffen, um die ersten Jahre nach der Gründung möglichst unkompliziert zu gestalten? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Durch bürokratische Verpflichtungen entstehen bei Unternehmen Kosten, die sich in Form von Antragsgebühren oder Steuerund Rechtsberatungskosten, aber auch in Form von Zeit niederschlagen. Neu gegründete Unternehmen wenden gemäß KfWGründungsmonitorzusatzbefragung im Median circa 10 Prozent ihrer wöchentlichen Arbeitszeit für die Bewältigung bürokratischer Pflichten auf. Allerdings ist die Belastung individuell unterschiedlich und von den Möglichkeiten der Gründenden abhängig. So erledigt gut ein Fünftel (22 Prozent) der Unternehmen die bürokratischen Pflichten in weniger als einer halben Stunde pro Woche, aber auch ein anderes Fünftel (19 Prozent) benötigt mehr als fünf Stunden pro Woche. Der Senat hält ein Maß an bürokratischen Pflichten für ein gutes Controlling in einem neu gegründeten Betrieb für unerlässlich. Gerade für junge Betriebe gehören Unternehmensplanung und Controlling zu den festen Bestandteilen der ersten Gründungsjahre. Sie ermöglichen Liquiditätsengpässe zeitnah zu erkennen und Korrekturen der Geschäftsentwicklung vornehmen zu können, um Insolvenzgefahren frühzeitig abzuwenden. In der Gesamtschau der bürokratischen Pflichten für Unternehmen gab es bis 2020 eine positive Entwicklung, von der gerade kleinere Unternehmen und Gründende profitiert haben. So wurden die Schwellenwerte für Buchführungs- und Meldepflichten angehoben, kürzere Aufbewahrungspflichten sowie vereinfachte Meldeverfahren zur Sozialversicherung eingeführt, Pauschalierungsmöglichkeiten geschaffen und viele kleinere Verfahren bürokratiefreundlicher gestaltet. Der Senat hat jedoch auch Kenntnis darüber, dass sich die Bürokratielasten seit 2020 durch neue Gesetze und insbesondere im zurückliegenden Jahr erhöht haben. Gründe hierfür sind unter anderem das Fehlen eines erneuten Bürokratieentlastungsgesetzes auf Bundesebene, Corona, Mindestlohn sowie die neu formulierten Anforderungen an den Klimaschutz. Zu Frage 2: Der Senat sieht ein großes Potenzial für Bürokratieabbau durch die Digitalisierung von Verfahren und die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes. Der rechtliche Rahmen liegt insbesondere im Kompetenzbereich des Bundesgesetzgebers und kann auf Landesebene nicht durch Landesprogramme einseitig abgeändert oder aufgeweicht werden. Durch einen konsequenten Ausbau des E-Government werden Verwaltungsprozesse schneller und effizienter gestaltet, Behördengänge lassen sich durch Onlineangebote vermeiden und Meldepflichten können automatisiert abgewickelt werden. Zudem fällt bei leistungsfähigeren ITStrukturen ein Mehr an Regulierung weniger ins Gewicht. Mit „Mein Unternehmenskonto“ besteht die Möglichkeit, digitale Verwaltungsleistungen verschiedenster Behörden über einen bundesweiten einheitlichen Zugang zu nutzen (Once-Only-Regelung). Das staatlicherseits bereitgestellte Nutzungskonto mit integriertem Postfach für Mitteilungen und behördliche Bescheide ist speziell für Organisationen entwickelt worden, die wirtschaftsbezogene Verwaltungsleistungen benötigen. Das Starthaus Bremen/Bremerhaven begleitet Unternehmen in den ersten fünf Jahren nach der Gründung. Ebenso halten die bremischen Finanzämter eine Servicestelle für Gründende vor, die über die mit einer Unternehmensgründung verbundenen steuerlichen Pflichten aufklären und neu gegründete Unternehmen noch circa ein halbes Jahr nach der Neugründung begleiten. Zu Frage 3: Der Senat sieht in der Digitalisierung von Verwaltungsleistungen eine große Chance die Belastungen für die Betriebe deutlich zu verringern und setzt deshalb auf die konsequente Umsetzung dieses Weges. Darüber hinaus setzt sich Bremen auf Bundesebene für Bürokratieabbau ein und unterstützt zielführende Maßnahmen des Bundes: Die Bundesregierung wird ein Projekt zur Senkung bürokratischer Anforderungen an neu gegründete Unternehmen initiieren. Die Bundesregierung wird über ein digitales Förderportal Bürger:innen sowie Unternehmen Zugang zu Förderungen von Bund, Ländern und Kommunen ermöglichen. Der Senat ist zuversichtlich, dass die Bundesregierung zum Ende der aktuellen Legislaturperiode wieder ein Bürokratieentlastungsgesetz auf den Weg bringen wird. Anfrage 17: Wann liefert der Senat den Stadtgemeinden die Grundlagen zur Festlegung der neuen Grundsteuer-Hebesätze? Anfrage der Abgeordneten Jens Eckhoff, Frank Imhoff und Fraktion der CDU vom 16. November 2023 Wir fragen den Senat: 1. In welcher Weise und in welchem zeitlichen Rahmen beabsichtigt der Senat den Stadtgemeinden den jeweiligen aufkommensneutralen Hebesatz nach der Grundsteuerreform (Hebesatz, bei dem das Gesamtvolumen der festzusetzenden Grundsteuer innerhalb einer Kommune nach neuem Recht dem Gesamtvolumen einer nach altem Recht festgesetzten Grundsteuer entspräche) mitzuteilen? 2. Inwieweit stellt der Zeitplan des Senats zur Mitteilung eines aufkommensneutralen Hebesatzes eine rechtzeitige Festlegung der Hebesätze durch die Stadtgemeinden auf dieser Grundlage im Rahmen der geltenden Fristen sicher? 3. Wie ist der derzeitige Stand bei der Schaffung der Voraussetzungen (Datengrundlage, Berechnung und so weiter) für die Mitteilung des aufkommensneutralen Hebesatzes? Antwort des Senats: Zu den Fragen 1 bis 3: Der Senat plant, die aufkommensneutralen Hebesätze für die Grundsteuer A und B sowie die zugrunde liegenden Berechnungen für die Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven auf der Internetseite des Senators für Finanzen zu veröffentlichen. Die Berechnung der Hebesätze erfolgt mit Hilfe der Expertise des statistischen Landesamtes und soll im Laufe des ersten Quartals 2024 abgeschlossen sein. Auf der Grundlage dieser Berechnungen werden die Stadtgemeinden in der Lage sein, die Hebesätze für die Grundsteuer A und B im Laufe des Jahres 2024 gesetzlich festzulegen. Dadurch wird sichergestellt, dass die Grundsteuerbescheide rechtzeitig vor der ersten Fälligkeit am 15. Februar 2025 versandt werden können. In der Stadtgemeinde Bremen ist der Versand der Bescheide für das 4. Quartal 2024 geplant. Bis einschließlich Oktober 2023 wurden bereits für 92 Prozent aller Grundstücke im Land Bremen Grundsteuerwerte festgestellt. Die Daten werden laufend dem statistischen Landesamt sowie dem Steueramt beim Magistrat der Stadt Bremerhaven für Auswertungen und Hochrechnungen zur Verfügung gestellt. Das statistische Landesamt erstellt aktuell erste Modelle zur Hochrechnung der noch fehlenden Daten und zur Ermittlung der aufkommensneutralen Hebesätze auf der Basis der übermittelten Daten. Hierbei wird das statistische Landesamt durch das beim Senator für Finanzen für die Grundsteuer zuständige Fachreferat unterstützt. Anfrage 18: Nachfolgeorganisationen der verbotenen „Hizb ut-Tahrir“ Anfrage der Abgeordneten Cindi Tuncel, Nelson Janßen, Sofia Leonidakis und Fraktion DIE LINKE vom 21. November 2023 Wir fragen den Senat: 1. Wie bewertet der Senat die Demonstration der verbotenen islamistischen Gruppierung „Hizb ut-Tahrir“ am 3. November in Essen? 2. Sind dem Senat auch im Land Bremen Aktivitäten von Nachfolgeorganisationen oder Vertretern der verbotenen islamistischen Vereinigung „Hizb ut-Tahrir“ bekannt, die etwa auf Versammlungen in Hamburg und Nordrhein-Westfalen und auf reichweitenstarken SocialmediaPlattformen unlängst die Einführung eines Kalifats und die Vernichtung Israels forderten? 3. Wie schätzt der Senat das Personen- und Gewaltpotenzial dieser Gruppierungen im Land Bremen ein? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Das Grundrecht der Versammlungsfreiheit ermöglicht selbstverständlich auch Demonstrationen für pro-palästinensische Anliegen. Jedoch besteht bei solchen Demonstrationen die Gefahr, dass sie von Personen des islamistischen Spektrums unterwandert und für deren Zwecke missbraucht werden. Es gehört zur Strategie von Islamisten, legitime Anliegen der muslimischen Gemeinschaft aufzugreifen, um einen hohen Mobilisierungsgrad zu erzielen. Das Landesamt für Verfassungsschutz Bremen hat einen Flyer in deutscher, türkischer und arabischer Sprache veröffentlicht, in dem erläutert wird, wo die Grenze zwischen legitimer Kritik am Staat Israel und Antisemitismus verläuft. Hinsichtlich einer Bewertung der genannten Demonstration in Essen wird auf die Zuständigkeit der nordrhein-westfälischen Behörden verwiesen. Zu den Fragen 2 und 3: In den vergangenen Jahren konnten im Land Bremen vereinzelt Flyerverteilaktionen der bundesweiten Gruppierungen „Realität Islam“ und „Muslim Interaktiv“ festgestellt werden, die eine ideologische Nähe zur „Hizb ut-Tahrir“, abgekürzt „HuT“, aufweisen. Dies verdeutlicht die Bemühungen „HuT“-naher Gruppierungen, auch in Bremen Anhänger zu werben. Die Rekrutierungsversuche sind bisher ohne nachhaltigen Erfolg geblieben. In Bremen existiert keine feste „HuT“-nahe Organisationsstruktur, jedoch sind in den sozialen Netzwerken Einzelpersonen mit Bezug zur „HuT“ festzustellen. Die in Deutschland aktiven „HuT“-nahen Organisationen haben das Ziel, die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu beseitigen. Sie sind Teil des islamistischen Spektrums. Im Gegensatz zu anderen islamistischen Gruppierungen verfolgen sie dieses Ziel jedoch vordergründig im Rahmen der geltenden Gesetze. Es kann gleichwohl nicht ausgeschlossen werden, dass es im Zuge eines hoch emotionalisierten Demonstrationsgeschehens auch zu gewaltsamen Übergriffen durch „HuT“-Sympathisanten kommen kann. Anfrage 19: Welche Wirkung entfaltet die „Bevorzugten-Richtlinie“ bei der Vergabe öffentlicher Aufträge in Bremen? Anfrage der Abgeordneten Sigrid Grönert, Frank Imhoff und Fraktion der CDU vom 22. November 2023 Wir fragen den Senat: 1. Wie viele öffentliche Aufträge wurden innerhalb der letzten fünf Jahre im Wege der auf bevorzugte Bieter beschränkten Vergabe, an anerkannte Werkstätten für behinderte Menschen, anerkannte Blindenwerkstätten, Inklusionsbetriebe und vergleichbare Einrichtungen in anderen Staaten, vergeben? 2. Wie viele öffentliche Aufträge wurden ohne eine Beschränkung des Wettbewerbs auf bevorzugte Bieter an die genannten Einrichtungen vergeben? 3. Wie bewertet der Senat die tatsächliche Wirksamkeit der „Bevorzugten Richtlinie“, um öffentliche Aufträge an Werkstätten für behinderte Menschen, Blindenwerkstätten und Inklusionsbetriebe zu vergeben? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Eine kurzfristig durchgeführte Abfrage bei allen Senatsressorts, dem Magistrat, deren nachgeordneten Dienststellen und Ämtern sowie den Beteiligungen in Bremen und Bremerhaven hat ergeben, dass innerhalb der letzten fünf Jahre insgesamt 1 570 öffentliche Aufträge im Wege der auf bevorzugte Bieter beschränkten Vergabe an anerkannte Werkstätten für behinderte Menschen, anerkannte Blindenwerkstätten und Inklusionsbetriebe vergeben worden sind. Aufträge an vergleichbare Einrichtungen in anderen Staaten sind nicht gemeldet worden. Zu Frage 2: Die durchgeführte Abfrage hat zudem ergeben, dass in dem betreffenden Zeitraum 195 öffentliche Aufträge, ohne eine Beschränkung des Wettbewerbs auf bevorzugte Bieter, an bevorzugte Einrichtungen im Sinne der Richtlinie vergeben worden sind. Zu Frage 3: Sinn und Zweck der Bevorzugten-Richtlinie ist die Verbesserung der Wettbewerbssituation der bevorzugten Unternehmen im Rahmen von öffentlichen Auftragsvergaben unterhalb der EU-Schwelle und damit eine Stärkung des gesetzlichen Auftrages dieser Einrichtungen insbesondere im Rahmen von Beschäftigung und Förderung von Menschen mit Behinderungen. Um diesen wichtigen Zweck weiter zu fördern, hat der Senat mit der Novelle der Richtlinie im Frühjahr 2023 die Verbesserungen der Wettbewerbssituation der bevorzugten Unternehmen ausgebaut und Inklusionsbetriebe in den Anwendungsbereich der Richtlinie aufgenommen. Die eingegangen Rückmeldungen zeigen, dass die Bevorzugten-Richtlinie von den Vergabestellen gelebt wird. Zudem ergibt sich aus einer Auswertung des Senators für Finanzen, dass in den Jahren 2018 bis 2022 Aufträge in einer Gesamtauftragshöhe von rund 3,7 Millionen Euro an Werkstätten für behinderte Menschen vergeben worden sind. Auch vor diesem Hintergrund erachtet der Senat die Richtlinie als wirksam und erfolgreich. Anfrage 20: Entbürokratisierung im Gesundheitswesen und in der Pflege Anfrage der Abgeordneten Ole Humpich, Thore Schäck und Fraktion der FDP vom 22. November 2023 Wir fragen den Senat: 1. Welche Maßnahmen zur Entbürokratisierung im Gesundheitswesen und in der Pflege hat der Senat auf Landesebene in den vergangenen fünf Jahren auf den Weg gebracht? 2. Inwiefern finden regelmäßig Überprüfungen statt, welche Regelungen auf Landesebene entbehrlich sind oder vereinfacht werden können, um den bürokratischen Aufwand für die Akteure im Gesundheitswesen und in der Pflege zu reduzieren? 3. Welche Maßnahmen wurden im Bereich der Digitalisierung im Gesundheitswesen und in der Pflege in den vergangenen fünf Jahren auf den Weg gebracht und welche Digitalisierungsstrategie verfolgt der Senat? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Im Pflegebereich wurde ein elektronischer Datenaustausch zwischen Pflegeeinrichtungen und Aufsichtsbehörde (Bremischer Wohnund Betreuungsaufsicht) eingerichtet. Im Verfahren zur Anerkennung von ausländischen Gesundheitsfachkräften wurden im Jahr 2023 deutliche Vereinfachungen und Verschlankungen im Verfahren bei der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz (SGFV) umgesetzt. Der Bereich der Krankenhäuser ist überwiegend durch bundesgesetzliche Regelungen bestimmt (SGB V). Hier liegt die Zuständigkeit beim Bundesministerium für Gesundheit. Im Bereich der bremischen Krankenhausplanung und bremischen Krankenhausfinanzierung wurden Verfahren verschlankt (so zum Beispiel durch die Umstellung auf pauschalierte Investitionsförderung und Einführung von Anzeige- statt Antragspflichten). Zu Frage 2: Pflege ist überwiegend durch bundesgesetzliche Regelungen bestimmt (SGB XI). Hier liegt die Zuständigkeit beim Bundesministerium für Gesundheit. Der Kreis der SGB XI-Referent:innen der Bundesländer tagt mindestens halbjährlich zu Herausforderungen und möglichen/notwendigen Anpassungen des SGB XI aus Sicht der Länder. Im Bereich des Landesheimrechtes erfolgen Überprüfungen im Rahmen von Novellierungen des Bremischen Wohn- und Betreuungsgesetzes. Bremen hat dieses Gesetz und die Personalverordnung zum Gesetz im Zuge der letzten Novellierung durch wissenschaftliche Evaluation der darin enthaltenen Regelungen untersuchen lassen, um das Gesetz modern zu gestalten. Im Bereich Krankenhauswesen ist – insbesondere bei Umsetzung der geplanten Krankenhausreform auf Bundesebene – unter anderem eine Novellierung des Bremischen Krankenhausgesetzes erforderlich. In diesem Zusammenhang erfolgt auch eine Überprüfung, welche Vorschriften gegebenenfalls vereinfacht/reduziert werden können. Zu Frage 3: Um die Erfahrungen der Pandemie aufzugreifen und die Aufgaben des Gesundheitsschutzes, der Prävention, Planung und Koordinierung noch effektiver erfüllen zu können, haben Bund und Länder den „Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst“ im September 2020 verabschiedet. Im Rahmen dieses Pakts stehen zur Stärkung der Digitalisierung im Bereich des öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) insgesamt 800 Millionen Euro zur Verfügung, die bereits unter Berücksichtigung der konkreten Strukturen des ÖGD in den einzelnen Ländern zielgerichtet zum Einsatz kommen. Aus dem ersten Förderaufruf befindet sich derzeit eine länderkoordinierte Maßnahme in der Umsetzung. Diese umfasst eine Fördersumme von knapp 2,7 Millionen Euro und hat eine Laufzeit von 24 Monaten. Sie zielt darauf ab, die digitale Reife der Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitsdienstes des Landes Bremen zu steigern und weiterzuentwickeln. Die Maßnahme beinhaltet unter anderem die Entwicklung einer Digitalisierungsstrategie, die Erstellung einer ITgestützten Prozessdokumentation sowie den Aufbau einer gemeinsamen Datenstruktur. Weiter erfolgt insbesondere an den Gesundheitsämtern Bremerhaven und Bremen die Errichtung eines Single-Point-of-Contact für die Bürgerinnen und Bürger für ÖGD-Leistungen (unter anderem Onlineterminvergabe, two way Kommunikation, FAQ für aktuelle Themen wie Ozon- oder Hitzebelastung), die Ausstattung mit notwendiger Hard- und Software sowie IT-Sicherheitsmaßnahmen als auch die Erstellung eines Schulungskonzeptes für Anwenderinnen und Anwender. Darüber hinaus erfolgt eine Harmonisierung der Schnittstellen für den Datenaustausch, um die Interoperabilität zu verbessern. Die Digitalisierungsstrategie sieht vor, dass der ÖGD im Land Bremen transparent, verlässlich und digital zentriert ist. Dass er schnell und vernetzt ist. Das bedeutet, die Informations- und Bearbeitungswege sind kurz, medienbruchfrei und interoperabel dank standardisierter Vernetzung am Zahn der Zeit. Außerdem soll es eine kompetente und wertschätzende digitale Zusammenarbeit sowie standardisierte und automatisierte Prozesse geben, die die Basis für sinnorientiertes Arbeiten im ÖGD im Land Bremen sind. Es wurden innerhalb der Digitalisierungsstrategie strategische Ziele festgelegt. Eines der Ziele ist, dass der ÖGD mit Bürgerinnen und Bürgern digital kommuniziert und einfachen und niederschwelligen Zugang zu Leistungen ermöglicht. Konkret heißt dies, dass unter anderem Belehrungen nach § 43 Infektionsschutzgesetz ab sofort vollständig online möglich sind. Auch die Terminvereinbarung für die Beratungsstelle für sexuelle Gesundheit ist ab sofort online möglich. Des Weiteren wurde das Ziel festgelegt, dass den Mitarbeitenden im ÖGD die erforderliche hochwertige und funktionale technische Ausstattung zur Verfügung gestellt wird, um zeit- und ortsflexibles Arbeiten zu ermöglichen. Auch dieses Ziel wurde, wie bereits oben beschrieben, erfüllt. In der Umsetzung bedeutet dies konkret, dass unter anderem die Modernisierung der Serverlandschaft des Gesundheitsamtes Bremen durchgeführt wurde, wodurch eine verbesserte Datenverfügbarkeit und - sicherheit sowie die Skalierbarkeit von Zugriffen gewährleistet wurde. Insbesondere die Skalierbarkeit der gleichzeitigen Zugriffe hat während der Pandemie dazu geführt, dass Bremen auch sehr hohe Inzidenzen tagesaktuell an das RKI senden konnte. Ebenfalls wurden digitale mobile Arbeitsgeräte und die Etablierung eines WLAN-Netzwerkes in den ÖGD-Einrichtungen des Landes Bremen erneuert und erweitert, um den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zeitgemäße Instrumente zur Verfügung zu stellen. Dies beinhaltet auch die Modernisierung und Ausstattung der Konferenzräume, um eine effektive digitale Kommunikation zu ermöglichen. Die Anschaffung von digitalen Fachanwendungen stellt einen weiteren Schritt dar, um beispielsweise Immunitätsausweise (Nachweis über Masern-Impfung) schneller und digital ausstellen zu können. Des Weiteren wurden neue Softwarelösungen implementiert, die eine verbesserte Steuerung und Koordination im Falle einer Epidemie oder Pandemie ermöglichen. Im Rahmen des zweiten Förderaufrufs wurde eine weitere Landesmaßnahme „Aufbau einer gemeinsamen Kommunikations- und Informationsplattform für den ÖGD im Land Bremen“ bewilligt. Diese Maßnahme zielt darauf ab den digitalen Vernetzungsgrad der ÖGDEinrichtungen des Landes Bremen untereinander deutlich zu steigern. Die Projektlaufzeit beträgt insgesamt 24 Monate und die Fördersumme umfasst rund 425 000 Euro. Zum Ende dieses Jahres ist ein dritter Förderaufruf angekündigt, an dem wir uns ebenfalls beteiligen werden. Für den Bereich Pflege: Grundsätzlich gibt es durch bundesgesetzliche Regelungen im SGB V/SGB XI für die Akteure im Gesundheitswesen und der Pflege verpflichtende Daten zur Anbindung an die TelematikInfrastruktur (TI). Gesetzlich sind jedoch neben den verpflichtenden Terminen keine Sanktionen enthalten, weshalb die Umsetzung nur sehr schleppend läuft. Die Terminfristen für ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen wurden mit der letzten SGB XI-Reform gerade wieder nach hinten verschoben. Ziel dieser Strategie des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) ist der schnellere Informationsaustausch der Akteure im Gesundheitswesen mit den Pflegeeinrichtungen/Pflegediensten. Zudem sollen Abläufe wie Rechnungsstellungen digitalisiert werden, um Verfahren zu beschleunigen. Hierzu gibt es auch Fördermittel des Bundes über das SGB XI. Daneben werden analog zum Gesundheitswesen „DiPA´s“ gefördert. Hierbei handelt es sich um digitale Pflegeanwendungen, die den Alltag der Pflegebedürftigen beziehungsweise der Pflegenden vereinfachen sollen, unter anderem App´s zur schnelleren Pflegedokumentation mittels Spracherkennung über mobile Endgeräte bis hin zu Sturzerkennungs- und - analysesystemen. Das Ressort Soziales hat 2023 das 5. Bremer Expertenhearing im Pflegesektor dem Thema „Digitalisierung“ gewidmet. Dabei wurde über aktuelle Forschungsmodelle berichtet. Unter anderem wurde das Bremen Ambient Assisted Living Lab vorgestellt, dass die Möglichkeit bietet, einen Einblick in die Wohnung der Zukunft zu erhalten. Dazu gehört ein App gesteuertes Beleuchtungssystem, Türöffner oder ein Kühlschrank. Das sprachgesteuerte WC, der Sessel und das Bett können zudem zu einer erheblichen Erleichterung führen. Dieses Thema wird in den kommenden Jahren ein Schwerpunkt im Bereich Pflege werden. Als weitere Maßnahme wurde im Rahmen der Landesstrategie „Gendergerechtigkeit und Entgeltgleichheit“ mit der Maßnahme 6.4.4 „Steigerung der Karrierechancen und Verbesserung der Arbeitsbedingungen im Gesundheits- und Pflegebereich“ unter anderem die Unterstützung der Pflegeeinrichtungen zur erfolgreichen Anbindung an die Telematik-Infrastruktur und Einbindung von digitalen Anwendungen und Qualifizierung für die tägliche Arbeit in der ambulanten und stationären Pflege. Die Projektumsetzung ist am Integrierten Gesundheitscampus Bremen verortet. Die Maßnahme ist derzeit in der Vorbereitung – Veranstaltungen dazu sind für das Frühjahr 2024 geplant. Anfrage 21: Breitet sich die Droge Flex (Methylendioxypyrovaleron – MDPV) in Bremen aus? Anfrage der Abgeordneten Ole Humpich, Marcel Schröder, Thore Schäck und Fraktion der FDP vom 27. November 2023 Wir fragen den Senat: 1. Ist in Bremen ein Anstieg der Fälle von Flex-Konsum zu beobachten, und wenn ja, in welcher Höhe? 2. Wie ist Bremen auf den Umgang mit dieser neuen Droge vorbereitet, gibt es beispielsweise spezielle Präventionsmaßnahmen? 3. Wie viele Fälle, in denen es durch die Nebenwirkungen von Flex – wie Psychosen und Aggressivität – zu einer Gefährdung Dritter gekommen ist, gab es bisher in Bremen? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Im Land Bremen ist die Substanz Flex beziehungsweise MDPV bisher weder bei der Polizei noch im schulischen oder gesundheitlichen Bereich aufgefallen. Von einem Anstieg der Fälle kann daher nicht gesprochen werden. Zu Frage 2: Angebote neuer Drogen, besonders im Bereich synthetischer Drogen beziehungsweise Neuer Psychoaktiver Substanzen (NPS), entwickeln sich hoch dynamisch. Eine spezifische Anpassung von Präventionsmaßnahmen auf jede neue Droge ist nicht möglich. In allen schülerbezogenen Maßnahmen der Suchtprävention und in Lehrerfortbildungen des Landesinstituts für Schule zum Thema wird jedoch auf die Risiken des Konsums von NPS hingewiesen. Die Suchtberatungsstellen und die niedrigschwellige Drogenhilfe machen die Warnmeldungen des NEWS-Projekts (National Early Warning System) zu gesundheitsgefährdenden Entwicklungen im Bereich psychoaktiver Substanzen und Medikamentenmissbrauch für Ihre Nutzenden öffentlich zugänglich. Zu Frage 3: Da die Droge Flex im Land Bremen bisher nicht aufgefallen ist, können keine Angaben dazu gemacht werden, ob es durch Nebenwirkungen dieser Droge zu einer Gefährdung Dritter gekommen ist. Anfrage 22: Wohin lenken Herrn Dr. Bovenschultes Staatsrätelenkungsgruppen Bremen? Anfrage der Abgeordneten Theresa Gröninger, Frank Imhoff und Fraktion der CDU vom 28. November 2023 Wir fragen den Senat: 1. Welche Staatsrätelenkungsgruppen existieren derzeit zu welchen Themen, was sind jeweils ihre Aufgaben, an wen berichten sie und wer sind ihre Mitglieder? 2. Wann wurden die Staatsrätelenkungsgruppen jeweils eingesetzt und wann tagten sie? 3. Welche konkreten Ergebnisse haben die Staatsrätelenkungsgruppen jeweils erzielt beziehungsweise welche Prozesse haben sie umgesetzt und wer kontrolliert die Ergebnisse? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Derzeit sind ressortübergreifend Steuerungsrunden auf Ebene der Staatsrätinnen und Staatsräte durch Senatsbeschluss zu folgenden Themen eingesetzt: Die Staatsrät:innen-Koordinierungsrunde „Umsetzung Fastlane und Aktionsplan Klimaschutz“. Mitglieder sind die Staatsrätinnen und Staatsräte der Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft, der Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation, der Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung, des Senators für Finanzen sowie der Chef der Senatskanzlei. Die Staatsrät:innen-Lenkungsgruppe „Organisation der Stadtentwässerung und der Trinkwasserversorgung ab 2029“. Mitglieder sind die Staatsrätinnen und Staatsräte der Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft, der Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation, des Senators für Finanzen sowie der Chef der Senatskanzlei. Im Aufbau befinden sich derzeit im Weiteren Staatsrät:innenSteuerungsrunden zu den Themen Bekämpfung von Arbeitslosigkeit und Armut, Bildungsgerechtigkeit und Verwaltungsmodernisierung und Digitalisierung. Eine Einsetzung dieser drei Steuerungsrunden ist zum Jahresbeginn 2024 geplant. Ressortübergreifende Steuerungsrunden auf Staatsrät:innenebene werden im Regelfall von der Senatskanzlei und dem jeweilig zuständigen Fachressort gemeinsam organisiert. Die Einzelheiten werden im Einvernehmen zwischen Fachressort und Senatskanzlei geregelt. Daneben gibt es auf Ebene der Staatsrätinnen und Staatsräte immer wieder weitere anlass- oder projektbezogene, temporäre ressortübergreifende Arbeitsgruppen, die zwischen den beteiligten Ressorts vereinbart, jedoch nicht zentral koordiniert werden. Zu den Fragen 2 und 3: Die Staatsrät:innen-Koordinierungsrunde Klimaschutz wurde mit Senatsbeschluss vom 15. November 2022 eingesetzt und tagte zwischen November 2022 und Dezember 2023 etwa im monatlichen Rhythmus an bislang acht Terminen. Ziel der Staatsrät:innen- Koordinierungsrunde Klimaschutz ist die Koordinierung des politischen Prozesses zur Umsetzung der vier Handlungsschwerpunkte sowie der Gesamtheit der Maßnahmen des Aktionsplans Klimaschutz in der Breite der Ressorts sowie in Bremerhaven. Hierzu verfolgt die Koordinierungsrunde die Umsetzungsfortschritte, sorgt für die notwendige Priorisierung bei der Umsetzung, thematisiert mögliche Hindernisse und steuert deren Überwindung. Die Ergebnisse der Staatsrät:innen-Koordinierungsrunde fließen regelmäßig in die Fortschreibung der Klimaschutzstrategie 2038 und in die dazu notwendigen Senatsvorlagen zur Bewilligung der Einzelmaßnahmen ein. Auch die Gesamtsteuerung des Prozesses zwischen den Ressorts, die die Fastlane-Maßnahmen verantworten, ist Aufgabe der Koordinierungsrunde. Die Fortschritte der Klimaschutzstrategie und beim Aktionsplan Klimaschutz 2038 sowie der Fastlane-Projekte werden regelmäßig dem Klima-Controlling-Ausschuss der Bremischen Bürgerschaft berichtet. Die Staatsrät:innen-Lenkungsgruppe „Organisation der Stadtentwässerung und der Trinkwasserversorgung ab 2029“ wurde mit Senatsbeschluss vom 1. Juni 2021 eingesetzt und tagte zwischen Februar und Dezember 2023 bislang an fünf Terminen. Ergänzend gab es Umlaufbeschlüsse der Lenkungsgruppe. Ziel der Staatsrät:innenlenkungsgruppe ist die Entscheidungsfindung über das anzustrebende Organisationsmodell der Stadtentwässerung sowie Trinkwasserversorgung ab 2029. Im Rahmen des Projektes, das durch die Staatsräterunde fachlich und politisch begleitet wird, sollen alle möglichen Organisationsformen strategisch, rechtlich, technisch und wirtschaftlich untersucht, bewertet und einer grundlegenden Entscheidungsfindung zugeführt werden. Die Bewertung erfolgt anhand der Kriterien Entsorgungssicherheit, Wirtschaftlichkeit, Auswirkungen auf den Haushalt, Umweltschutzniveau, Einfluss der Stadtgemeinde und Flexibilität bei der Änderung der Rahmenbedingungen. Eine Entscheidung über die grundsätzliche Strategie soll bis Ende 2024 getroffen und vom Senat beschlossen werden. Anfrage 23: Die Metall- und Elektrobetriebe im Land Bremen sehen schwarz Anfrage der Abgeordneten Theresa Gröninger, Frank Imhoff und Fraktion der CDU vom 28. November 2023 Wir fragen den Senat: 1. Wie bewertet der Senat die Ergebnisse der Herbst-Konjunkturumfrage des Arbeitgeberverbands Nordmetall, wonach über die Hälfte der befragten Betriebe der Metall- und Elektroindustrie im Land Bremen ihre gegenwärtige Geschäftslage als schlecht oder unbefriedigend bezeichnet – so viele wie in keinem anderen norddeutschen Bundesland? 2. Wie bewertet der Senat, dass kein einziges der befragten Unternehmen im Land Bremen im Jahr 2024 eine Verbesserung seiner wirtschaftlichen Lage erwartet, fast ein Drittel der befragten Betriebe die Zahl ihrer Mitarbeiter in den kommenden drei Monaten verringern will – so viele wie in keinem anderen norddeutschen Bundesland – und dass über alle norddeutschen Bundesländer hinweg jedes fünfte befragte Unternehmen eine Produktionsverlagerung ins Ausland plant? 3. Welche politischen Rahmenbedingungen müssten aus Sicht des Senats auf Bundes- und Landesebene verbessert werden, um die wirtschaftliche Lage und die wirtschaftlichen Aussichten der Betriebe der Metall- und Elektroindustrie und ihrer Beschäftigten nachhaltig zu verbessern und was unternimmt der Senat dafür? Antwort des Senats: Zu den Fragen 1 und 2: Der Senat sieht sich durch die Befunde der HerbstKonjunkturumfrage des Arbeitgeberverbands Nordmetall in seiner aktuellen Lagebeurteilung bestätigt: Die tiefgreifenden Folgen aufgrund der geopolitischen Veränderungen, der digitalen Transformation, der Dekarbonisierung sowie des demografischen Wandels stellen die Industrie vor erhebliche Herausforderungen und erfordern eine Industriepolitik, die die Unternehmen bei der Bewältigung dieser Herausforderungen unterstützt. Wichtige Elemente dieser Veränderungsprozesse wie steigende Energieund Materialkosten, Störungen der globalen Lieferketten, ein zunehmender Wettbewerbsdruck oder Fragen der Energiesicherheit führen auch bei den Unternehmen der Metall- und Elektroindustrie zu hohen Unsicherheiten. Die Ergebnisse der Herbst-Konjunkturumfrage des Arbeitgeberverbands Nordmetall spiegeln diese Unsicherheiten wider, zeigen mit Blick auf die Situation im Land Bremen aber auch eine hohe Ambivalenz: So ist auf der einen Seite zutreffend, dass mehr als die Hälfte der befragten Bremer Unternehmen die gegenwärtige Geschäftslage als „schlecht“ oder „unbefriedigend“ einschätzen. Zutreffend ist auch, dass keines der befragten Bremer Unternehmen in den kommenden sechs Monaten eine Verbesserung der Geschäftslage erwartet, ein Drittel der befragten Bremer Betriebe die Zahl ihrer Mitarbeitenden in den kommenden drei Monaten verringern will und ein Teil der befragten Unternehmen Produktionsverlagerungen ins Ausland plant. Auf der anderen Seite zeigen die Ergebnisse, dass die befragten Bremer Unternehmen über den höchsten Auftragsbestand in Norddeutschland verfügen. Der Auftragsbestand der Bremer Unternehmen reicht im Mittel für 14,6 Monate, also bis Ende des Jahres 2024. Zum Vergleich: Der Auftragsbestand der befragten niedersächsischen Unternehmen reicht nur für die kommenden 4,7 Monate. Mit 92,9 Prozent weisen die befragten Bremer Unternehmen aktuell die höchste Kapazitätsauslastung auf. Im Durchschnitt der norddeutschen Länder liegt die Kapazitätsauslastung bei 87,0 Prozent. Zudem liegt der Anteil der Unternehmen, die im kommenden Jahr 2024 investieren wollen mit 31 Prozent höher als in allen anderen Vergleichsregionen und überdurchschnittlich viele der befragten Bremer Betriebe schätzen die Verfügbarkeit geeigneter Bewerber und Bewerberinnen für Ausbildungsplätze als „befriedigend“ ein. Die Ergebnisse sind also differenziert zu betrachten. Sie zeigen durchaus die Sorgen der norddeutschen Unternehmen und belegen gleichzeitig, dass die aktuelle Lage – auch in Abhängigkeit der jeweiligen Branche – unterschiedlich bewertet wird. Während keines der befragten Unternehmen aus der Branche Metallerzeugung und Gießereien eine Besserung der Geschäftslage in den kommenden sechs Monaten erwartet, gehen 43 Prozent der befragten Unternehmen der Luft- und Raumfahrtindustrie von zunehmend besseren Geschäftsaussichten aus. Im Übrigen zeigen die Ergebnisse auch, dass zwar 17 Prozent der insgesamt 170 befragten Unternehmen angegeben haben, in den kommenden drei Monaten Personal abbauen zu wollen, gleichzeitig jedoch die Personaleinstellungen in Summe deutlich überwiegen, sodass die norddeutsche Metall- und Elektroindustrie in den kommenden Monaten mehr als 1 000 zusätzliche Arbeitsplätze schaffen wird. Auch dieser Befund verdeutlicht die Ambivalenz der Ergebnisse der Herbst-Konjunkturumfrage des Arbeitgeberverbands Nordmetall. Der Senat misst empirischen Befunden wie der Herbst-Konjunkturumfrage des Arbeitgeberverbands Nordmetall grundsätzlich eine hohe Bedeutung zu. Darüber hinaus ist der Senat jedoch auch der Auffassung, dass die hier vorliegenden Ergebnisse mit Blick auf das Land Bremen nicht überinterpretiert werden sollten, da in die Auswertung die Angaben von nur 13 bremischen Unternehmen eingeflossen sind. Wenn also zum Beispiel ein Drittel der befragten Bremer Betriebe die Zahl ihrer Mitarbeiter in den kommenden drei Monaten verringern will, bedeutet das, dass vier der 13 befragten Unternehmen planen, in den kommenden Monaten Personal zu reduzieren. Zu Frage 3: Die Transformation der Wirtschaft kann aus Sicht des Senats nur mit einer starken und international wettbewerbsfähigen Industrie gelingen. Die Metall- und Elektroindustrie wird dabei eine entscheidende Rolle spielen, sei es bei der Entwicklung von Technologien zur Erzeugung CO -neutraler Energie, klimaneutraler Verkehrsmittel oder der Produktion grünen Stahls. Der Senat sieht die Ergebnisse der Herbst-Konjunkturumfrage des Arbeitgeberverbands Nordmetall als weiteren Beleg für die enormen Herausforderungen, vor denen viele und dabei insbesondere die energieintensiven Unternehmen stehen. Gleichzeitig sind damit enorme Chancen verbunden. Damit diese genutzt werden können, bedarf es aus Sicht des Senats Rahmenbedingungen, die den Unternehmen Planungssicherheit für Investitionsentscheidungen geben. Rasche Grundsatzentscheidungen in der Energiepolitik wie die Ausgestaltung der Preisbestandteile im Energiesektor sowie eine spürbare Beschleunigung der Planungs- und Genehmigungsverfahren sind unumgänglich. Der Senat ist auch weiterhin der Auffassung, dass für eine Übergangszeit ein Transformationsstrompreis für energieintensive Unternehmen notwendig ist. Auf Bundesebene müssen zudem tragfähige Lösungen für Investitionen in Zukunftstechnologien gefunden werden. Zentrale Projekte zum Aufbau der Wasserstoffwirtschaft, zur Produktion grünen Stahls sowie Investitionen in den Aufbau einer nachhaltigen Energieversorgung und unverzichtbarer Schlüsseltechnologien dürfen keinesfalls gefährdet werden. Der Senat setzt sich deshalb auch weiterhin für die Schaffung von geeigneten Finanzierungsinstrumenten auf Bundes- und Landesebene ein, insbesondere für die Realisierung großer Offshore-Windprojekte. Er engagiert sich darüber hinaus mit eigenen und VerbundFörderprogrammen, um die Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen zu unterstützen. Beispiele hierfür sind unter anderem Programme zur Entwicklung fortschrittlicher Technologien im Schiffbau, die Entwicklung neuer Lösungen, die zu umweltverträglicheren und perspektivisch CO -neutralen Luft- und Raumfahrtsystemen beitragen sowie zahlreiche Förderprojekte im Rahmen des Landesinvestitionsförderprogramms. Im Zeitraum 2014 bis 2021 entfiel rund ein Drittel aller mit Mitteln der GRW geförderten Unternehmensinvestitionen auf Betriebe aus der Metall- und Elektroindustrie, insbesondere aus dem Bereich Herstellung von Metallerzeugnissen. Dabei wurde in den meisten Fällen die Erweiterung von in Bremen ansässigen Betriebsstätten gefördert. Anfrage 24: Campus-Pläne: Stand, Ausrichtung, Zeitplan? Anfrage der Abgeordneten Martin Michalik, Bettina Hornhues, Thorsten Raschen, Frank Imhoff und Fraktion der CDU vom 28. November 2023 Wir fragen den Senat: 1. Wie gestalten sich Planungsstand, Standortwahl, Ausrichtung und Zeitplan für den „Campus für Aus- und Weiterbildung für Transformation und Innovation im Bereich Klimaschutz“? 2. Wie gestalten sich Planungsstand, Standortwahl, Ausrichtung und Zeitplan für den „Hydrogen Campus für Forschung, Pilotprojekte, Testaktivitäten, Wissenstransfer F&E und Wirtschaft, Umsetzung von Anwendungen in der Industrie im Bereich Wasserstoff“? 3. Wie gestalten sich Planungsstand, Ausrichtung und Zeitplan für die Etablierung eines Transfer Campus Bremerhaven (Klimaschutzagentur)? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Nachdem im Mai 2023 das Institut für Innovation (iit), Berlin, nach einer öffentlichen Ausschreibung mit der Konzeptentwicklung und Prozessbegleitung auf Basis einer Bedarfsanalyse beauftragt wurde, liegt nun der erste Zwischenbericht vor. Im Ergebnis wurde vom iit ein empirisch fundierter und unter Beteiligung relevanter Stakeholder ermittelter Überblick zu Bedarfen und zum erforderlichen Leistungsportfolio für den Aus- und Weiterbildungscampus vorgelegt. Derzeit beginnt die zweite Projektphase, die bis März 2024 geplant ist. Dann wird vom iit ein bedarfsgerechtes und tragfähiges Umsetzungskonzept vorgelegt. Bereits zum jetzigen Zeitpunkt sind Optionen für Grundstücke in Bremen und Bremerhaven benannt worden. Wenn das Raumprogramm im März 2024 vorliegt, werden diese Grundstücke hinsichtlich ihrer Eignung bewertet. Dabei spielen neben der Eignung hinsichtlich ihrer Größe auch baurechtliche Rahmenbedingungen sowie Verkehrsanbindungen eine Rolle. Zurzeit liegt der erteilte Auftrag im Zeitplan. Zu Frage 2: Mit dem Projekt „ECOMAT Hydrogen Campus“ (EHC) soll in der Bremer Airport-Stadt ein Forschungs- und Entwicklungszentrum an der Schnittstelle zwischen Wasserstoff und Materialforschung entstehen. Ausgangspunkt ist das erfolgreiche ECOMAT-Zentrum mit seinem Mix aus Industrie und wissenschaftlichen Einrichtungen. Das EHC soll in unmittelbarer Nachbarschaft zum ECOMAT entstehen. Der inhaltliche Ausgangspunkt wird die Anwendung von flüssigem Wasserstoff in den Mobilitätsindustrien sein. Die dazu notwendigen Planungsaufträge für die gebäudeseitige Machbarkeit sowie für die Konkretisierung der wirtschaftlichen Ausrichtung sind bereits an die Wirtschaftsförderung Bremen GmbH vergeben. Erste Ergebnisse dazu werden im zweiten Quartal 2024 vorliegen. Die weitere Vorgehensweise und der Zeitplan werden nach der Bewertung dieser Planungsaufträge festgelegt. Zu Frage 3: Angesichts des Wechsels des Betreibers des Klimahauses Bremerhaven wird auch die weitere Ausrichtung des Transfer Campus Bremerhaven mit ihm zu erörtern sein. Die entsprechenden Gespräche werden in Kürze durch den Magistrat aufgenommen. Anfrage 25: Droht ein Notstand in der rechtlichen Betreuung? Anfrage der Abgeordneten Sahhanim Görgü-Philipp, Michael Labetzke, Dr. Henrike Müller und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 28. November 2023 Wir fragen den Senat: 1. Inwieweit hält der Senat die vom Bundestag beschlossene Inflationsausgleichs-Sonderzahlung für Berufsbetreuer:innen, Betreuungsvereine und ehrenamtliche Betreuer:innen für ausreichend, um einer strukturellen Unterfinanzierung der rechtlichen Betreuung zu begegnen? 2. Welche Belastungen für die Betreuungsbehörden in Bremen und Bremerhaven wären zu erwarten, wenn sich Betreuungsvereine zurückziehen und Berufsbetreuer:innen ihre Tätigkeit einstellen? 3. Welche Maßnahmen hält der Senat zur Überbrückung der Zeit bis zur geplanten Evaluierung des Vergütungssystems für erforderlich, um zu verhindern, dass Berufs- und Vereinsbetreuungen aus wirtschaftlichen Gründen aufgegeben werden müssen? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Die vom Bundestag auf Antrag der Koalitionsfraktionen auf Grundlage einer Formulierungshilfe des Bundesministeriums der Justiz beschlossene Inflationsausgleichs-Sonderzahlung würde den Bremer Haushalt jährlich mit circa 600 000 Euro belasten. Eine nennenswerte Kompensation der Landeshaushalte für die entstehenden Kosten ist nicht vorgesehen. Die Berechnung der Höhe der Sonderzahlung erfolgte auf Grundlage umfangreicher Modellrechnungen des Bundesjustizministeriums, die sich an der Höhe der Tarifabschlüsse für den öffentlichen Dienst und den Kommunen vom 22. April 2023 orientiert. Als Bemessungsgrundlage wurde der TVöD SuE (Sozial- und Erziehungsdienst), Erfahrungsstufe 4, herangezogen. Die Auskömmlichkeit pauschaler Vergütungserhöhungssysteme hängt im Wesentlichen von der Anzahl der je Betreuer geführten Betreuungen, der pro Betreuung aufzuwenden Zeit und der Organisationsstruktur der Betreuer ab. Zumindest beim ersten Faktor ist davon auszugehen, dass er in Bremen günstig ausfällt. Die aufzuwendende Zeit wird erheblich durch die durch den Bundesgesetzgeber in den letzten Jahren frei gewählten gesteigerten Anforderungen determiniert. Diese Anforderungszuwächse wirken sich ebenfalls hinderlich aus auf die Gewinnung und Haltung von ehrenamtlichen Betreuern. Zu berücksichtigen ist auch, dass sich durch bereits in Kraft getretene Änderungen im Sozialrecht und im Vergütungsrecht seit 1. Januar 2023 eine signifikante Steigerung der Betreuervergütung und -entschädigung in Höhe von 8,63 Prozent ergeben hat. In Zukunft müssen die rechtlichen Anforderungen an die Tätigkeit von Betreuern und die hierfür öffentlich zur Verfügung gestellten Mittel zum Ausgleich gebracht werden. Zu Frage 2: Nach Auskunft des Magistrats werden in der Kommune Bremerhaven circa 2 430 Betreuungen beruflich geführt, davon circa 1 055 durch den dortigen Betreuungsverein. Nach Auskunft des Amtes für Soziale Dienste (AfSD) werden in der Kommune Bremen circa 6 500 Betreuungen beruflich geführt, davon circa 500 durch Vereinsbetreuer. Der Magistrat geht davon aus, dass die gesetzlich geforderten Qualitätsstandards eine durchschnittliche Anzahl von 55 Betreuungen pro Betreuerin beziehungsweise Betreuer erlauben. Die Dienstanweisung des Amtes für Soziale Dienste sieht allerdings zur Einhaltung der notwendigen Qualitätsstandards eine maximale Anzahl von 40 Betreuungen vor. Bei der vom Magistrat angelegten Obergrenze je Betreuer würde sich ein Personalbedarf von 118 Mitarbeitenden plus Verwaltungspersonal für das Land Bremen ergeben, bei Zugrundelegung einer maximalen Anzahl von 40 Betreuungen je Betreuer ein Bedarf von 162,5 Stellen plus Verwaltungspersonal. Zu Frage 3: Der Senat geht nicht davon aus, dass das reine ErlösKostenverhältnis bei Betreuungen negativ ausfällt, sieht aber selbstverständlich die Gefahr, dass entgeltgleiche Entnahmemöglichkeiten oder Gewinnausweisungen als wirtschaftlich uninteressant bewertet werden. Anfrage 26: Lehrkräfte für Fachpraxis (Lehrmeister) an berufsbildenden Schulen im Land Bremen Anfrage der Abgeordneten Yvonne Averwerser, Frank Imhoff und Fraktion der CDU vom 30. November 2023 Wir fragen den Senat: 1. Wie viele Stellen (Vollzeitäquivalent [VZÄ]) für Lehrkräfte für Fachpraxis (Lehrmeister) sind aktuell an berufsbildenden Schulen im Land Bremen laut Stellenplan in Gänze vorgesehen und wie viele sind hiervon aktuell vakant (Stichtag 15. November 2023; bitte nach Bremen und Bremerhaven differenzieren)? 2. Wie viele der derzeit als Lehrkräfte für Fachpraxis (Lehrmeister) an berufsbildenden Schulen im Land Bremen beschäftigten Personen sind bereits 55 Jahre oder älter und was gedenkt der Senat zu unternehmen, um die Arbeitsbedingungen für Lehrkräfte für Fachpraxis gezielt für junge Nachwuchskräfte attraktiver auszugestalten? 3. Inwiefern beabsichtigt der Senat vor diesem Hintergrund dezidiert auch eine Anpassung der regelmäßigen tariflichen Eingruppierung für Lehrkräfte für Fachpraxis (Lehrmeister) und in welcher Gestalt soll diese gegebenenfalls zu wann erfolgen? Antwort des Senats: Zu Frage 1: In der Stadtgemeinde Bremen sind laut Stellenplan aktuell 114 Stellen in VZÄ für Lehrkräfte für Fachpraxis vorgesehen, in der Stadtgemeinde Bremerhaven sind es 12,7 Stellen in VZÄ. Im Land Bremen sind demzufolge insgesamt 126,7 Stellen Lehrkräfte für Fachpraxis in VZÄ vorgesehen. In der Stadtgemeinde Bremen beträgt der Bestand 111 VZÄ, drei VZÄ befinden sich hier aktuell in Ausschreibungsprozessen. In der Stadtgemeinde Bremerhaven beträgt der Bestand 12,7 VZÄ, 0 davon in Ausschreibungsprozessen. Zu Frage 2: 62,5 Prozent der derzeitig Beschäftigten der Beschäftigungsgruppe der Lehrkräfte für Fachpraxis in der Stadtgemeinde Bremen und 48 Prozent der Beschäftigten in der Stadtgemeinde Bremerhaven sind aktuell 55 Jahre alt oder älter. Im Zuge der inhaltlichen Weiterentwicklung und der attraktiveren Ausgestaltung der Arbeitsbedingungen der Berufsgruppe Lehrmeisterinnen und Lehrmeister wurde eine Arbeitsgruppe bestehend aus Schulleitungen, den Mitbestimmungsgremien, Vertreterinnen und Vertretern der Beschäftigungsgruppe und SKB-Vertreterinnen und Vertretern initiiert. Die in diesem Verständigungsprozess generierten Ergebnisse und konkret vorzuschlagenden Maßnahmen befinden sich derzeit in haushälterischer Prüfung. Zu Frage 3: Die tarifliche Eingruppierung der Beschäftigtengruppe ist unter anderem Gegenstand des Konzeptentwurfs an Maßnahmen der oben aufgeführten Arbeitsgruppe. Haushälterisch sind die finanziellen Auswirkungen bislang nicht hinterlegt und bedürfen im Zuge einer möglichen Realisierung intensiver Absprachen mit dem Senator für Finanzen. Anfrage 27: Projekt „Tourende Bühne“ Anfrage der Abgeordneten Ole Humpich, Thore Schäck und Fraktion der FDP vom 6. Dezember 2023 Wir fragen den Senat: 1. Wie häufig wurde das Projekt „Tourende Bühne“ im Jahr 2023 von Schulen angefragt, wie viele Vorstellungen haben stattgefunden und wie viele Kinder wurden dadurch erreicht? 2. Wie bewertet der Senat das Projekt? 3. Ist dessen Fortführung im Jahr 2024 geplant, wenn nein, warum nicht? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Insgesamt haben im Jahr 2023 92 Schulen über beide Stadtgemeinden hinweg eine Zusammenarbeit mit der Tourenden Bühne angefragt. An 51 Schulen (43 in der Stadtgemeinde Bremen, 8 in der Stadtgemeinde Bremerhaven) konnte die Zusammenarbeit realisiert werden, zum Teil mit mehreren Vorstellungen an einem Standort. Alle Spieltermine sind ausgebucht. Insgesamt werden über 11 000 Schüler:innen von Januar bis Dezember 2023 an der Tourenden Bühne teilgenommen haben. Zu Frage 2: Der Senat bewertet das Projekt als überaus positiv und für die Stärkung der kulturellen Bildung und Teilhabe an Grundschule als bedeutsam. Über die Zusammenarbeit mit der Tourenden Bühne können die Grundschulen im Land Bremen auf Tanz-, Theater- und Zirkusvorstellungen oder Lesungen direkt vor Ort zugreifen. Die positive Wirkung des Projekts ist evaluativ belegt. Zu Frage 3: Bislang wurde die Tourende Bühne über Mittel des Bundesaktionsprogramms „Aufholen nach Corona“, respektive des Landesprogramms „Schüler:innen stärken“ bei der Senatorin für Kinder und Bildung sowie anteilig aus dem Ressort Kultur gefördert. Die zuwendungsbasierte Förderung liegt für 2023 bei 65 120 Euro. Das Landesprogramm „Schüler:innen stärken“ läuft mit dem 31. Dezember 2023 aus, sodass diese Finanzierungsmöglichkeit entfällt. Eine Übernahme der Finanzierung im Haushalt der Senatorin für Kinder und Bildung ist aus diesem Grund und aufgrund der bevorstehenden haushaltslosen Zeit nicht möglich. Nach aktuellem Planungsstand stünden den teilnehmenden Schulen ab dem Schuljahr 2024/25 über das Programm Startchancen voraussichtlich anteilig ein Budget zur Verfügung, über das sie das Angebot der Tourenden Bühne umsetzen könnten. Die Schulen, die in das Programm einmünden werden, stehen derzeit noch nicht fest. Die benötigten Gesamtkosten für die Fortführung der Tourenden Bühne im Jahr 2024 belaufen sich auf 86 705 Euro. Dieser Betrag setzt sich zusammen aus Honoraren für die Koordinations- und Öffentlichkeitsarbeit sowie den Künstler:innenhonoraren. Anfrage 28: Anzahl der neugemeldeten Hunde und Anzahl der Hundetrainer:innen im Land Bremen Anfrage der Abgeordneten Olaf Zimmer, Sofia Leonidakis, Nelson Janßen und Fraktion DIE LINKE vom 6. Dezember 2023 Diese Frage wurde vom Fragesteller zurückgezogen. Anfrage 29: Stand und Perspektive der unabhängigen Asylverfahrensberatung Anfrage der Abgeordneten Dariush Hassanpour Sofia Leonidakis, Nelson Janßen und Fraktion DIE LINKE vom 6. Dezember 2023 Diese Frage wurde vom Fragesteller zurückgezogen. Anfrage 30: Wohnverpflichtung trotz Platzknappheit? Anfrage der Abgeordneten Dariush Hassanpour, Sofia Leonidakis, Nelson Janßen und Fraktion DIE LINKE vom 6. Dezember 2023 Diese Frage wurde vom Fragesteller zurückgezogen. Anfrage 31: Freikarte im Land Bremen- wer hat sie tatsächlich genutzt? Anfrage der Abgeordneten Sandra Ahrens, Frank Imhoff und Fraktion der CDU vom 7. Dezember 2023 Wir fragen den Senat: 1. Wie hoch ist die Aktivierungsquote und in welcher Höhe wurden die aktivierten Karten (Quote der Verausgabung) jeweils in den jeweiligen Stadtteilen der Städte Bremerhaven und Bremen genutzt? 2. Wie viele Karten wurden in welchen Stadtteilen gar nicht aktiviert? 3. Plant der Senat, nach der Neuausgabe im Sommer 2024, als verloren gemeldete Karten zu ersetzten? Zu Frage 1 (Stand 7. Dezember 2023): Im Land Bremen wurden seit September 2022 rund 134 000 Karten ausgesendet von denen rund 118 000 Karten aktiviert wurden. Das entspricht einer Aktivierungsquote von 88 Prozent. Seit September 2022 wurde die FreiKarte 885 657-mal eingelöst. Die Anzahl der Einlösungen und die Quote der Verausgabung bezogen auf die Gesamtverausgabung bei den beteiligten Freizeiteinrichtungen in den Stadtteilen Bremerhaven und Bremen wird nachfolgend nach den Regionen Bremerhaven, Bremen-Mitte, -Nord, -Süd, -Ost, und -West gebündelt aufgeführt. Vertraglich sind die einzelnen Unternehmensumsätze mit deren Einlösungen vertraulich zu behandeln. Bremerhaven Bädergesellschaft Bremerhaven BAD 1, BAD2 und FREIBAD Grünhöfe Beyond Bowling Cine Motion Kino Bremerhaven Deutsches Auswandererhaus Deutsches Schifffahrtsmuseum Eisarena Bremerhaven Figurentheater Bremerhaven Klimahaus Laser Heroes Bremerhaven Schulschiff Deutschland Stadttheater Bremerhaven Volksfeste (Bremerhavener Frühjahrsmarkt, Freimarkt Bremerhaven, Bremerhavener Weihnachtsmarkt) Zoo am Meer Bremerhaven Einlösungen Gesamt: 162.442 (18%) Bremen - Mitte Bremer Filmkunsttheater Atlantis und Schauburg Bremer Volkshochschule Die Glocke Final Escape Kommunalkino City 46 Linie 7 Bouldern Locked Adventures Metropol Theater Minigolf Helden Sportgarten Skatehalle P5 Theater Bremen Übersee Museum VHS Bremen (Bamberger Haus) Volksfeste (Osterwiese, Freimarkt, Weihnachtsmarkt) Einlösungen Gesamt: 339.963 (38%) Bremen - Nord Bremer Bäder (Freibad Blumenthal, Freizeitbad Vegesack) VHS Bremen (Regionalstelle Nord) Volksfeste (Vegesacker Markt, Vegesacker Winterspaß) Einlösungen: 33.351 (4%) Bremen - Ost Adventurepark Bremen botanika Bremen 1860 Bremer Bäder (Horner Bad, OTeBAD, Schloßparkbad, Stadionbad, Vitalbad) Bremer Filmkunsttheater Gondel Erlebniswelt Kiddo Laser Heroes Bremen am Weserpark Spiel Coolisse Sportgarten Pauliner Marsch Bremen - Süd Bremer Bäder (Hallenbad Huchting, Südbad) bremer shakespeare company Olbers-Planetarium Schnürschuh Theater Soccer King VHS Bremen (Regionalstelle Süd) Einlösungen Gesamt: 29.327 (3%) Universum Bremen UNTERWEGS - DAV Kletterzentrum Bremen VHS Bremen (Regionalstelle Ost) Weserpark (Sommer-Ferien-Spaß, Winterzauber) Einlösungen Gesamt: 101.472 (12%) Bremen - West BB-Kartbahn Bremen Boulder Base Bremen Hohweg Cineplex Cinespace Waterfront GOP Variete Hafenrummel JUMP House Kulturzentrum Schlachthof Laser Heroes Bremen Walle LaserSky Paradice Planet Arcade Schwarzlichthof Sportgarten Überseestadt Team Escape VHS Bremen (Regionalstelle West) Einlösungen Gesamt: 219.102 (25%) Zu Frage 2: Der Kartengebrauch und damit auch die vorhergehende Aktivierung lässt keine Rückschlüsse auf die einlösende Person oder deren Wohnort zu. Diese Daten werden nicht erhoben. Eine Kontrolle des Freizeitverhaltens der Kinder und Jugendlichen ist nicht Bestandteil des Projektes. Zu Frage 3: Ziel der laufenden EU-weiten Ausschreibung für eine FreiKarte 2.0 ist es, rechtzeitig vor Beginn der Sommerferien 2024 allen Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren, die mit erstem Wohnsitz in Bremen oder Bremerhaven gemeldet sind, automatisch eine neue FreiKarte 2.0 zuzusenden. Die erforderlichen Daten stammen von den Meldeämtern. Auch wird es weiterhin monatlich einen Nachversand an Neugeborene und neu in das Land Bremen Gezogene geben. Die aktuelle FreiKarte ist noch bis zum 31. Dezember 2023 gültig; diese FreiKarte ist danach nicht mehr einlösbar und kann vernichtet werden. Nicht genutztes Guthaben verfällt. Die FreiKarte ist ein Bezahlsystem und das hat – wie von anderen Kredit- und Guthabenkarten bekannt – ein fixes Gültigkeitsdatum. Dieses kann nachträglich nicht verändert werden. Und da die FreiKarte im Frühjahr 2022 von der Bürgerschaft zunächst als bis Ende 2023 begrenztes Projekt beschlossen wurde, war auch das Zeitfenster der Karten entsprechend festgelegt worden.

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