bremische-buergerschaft.de ↗

Claudia Bernhard

13.12.2023 Sitzungen 21/6

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: In den Herbst- und Wintermonaten ist wieder eine Zunahme an Coronainfektionen zu beobachten. Die epidemiologische Situation von Covid-19 hat sich jedoch mittlerweile stark verändert. SARS-CoV-2 ist von der pandemischen in die endemische Phase übergegangen. Noch immer zirkuliert das Virus in der Bevölkerung. Jedoch liegt durch Impfungen und selbst durchgemachte Infektionen eine deutlich höhere Immunität innerhalb der Bevölkerung vor. Dadurch können heute deutlich weniger schwere Verläufe und Langzeitfolgen wie Long-Covid/Post-Covid beobachtet werden als noch zu Zeiten während der Pandemie. Ältere Menschen und vorerkrankte Personen haben nichtsdestotrotz weiterhin ein hohes Risiko, schwer an Covid-19 zu erkranken und zu versterben. Im ersten postpandemischen Jahr sind trotz Basisimmunität innerhalb der Bevölkerung Auffrischungsimpfungen gegen Covid-19 für vulnerable Bevölkerungsgruppen, medizinisches Personal und Angehörige von Menschen mit besonderer Vulnerabilität, sollte zu diesen ein besonders enger Kontakt bestehen, wichtig. Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt für Personen ab 60 Jahren, Bewohnerinnen in Einrichtungen der Pflege, Personen mit Grundkrankheiten ab dem Alter von sechs Monaten sowie medizinischem und pflegerischem Personal eine Auffrischungsimpfung. Die Auffrischungsimpfung soll mit einem varianten-adaptierten Impfstoff und in der Regel in einem Mindestabstand von jeweils zwölf Monaten zur letzten Impfung oder Infektion erfolgen. Die STIKO-Empfehlung zielt also nicht auf grundsätzlich gesunde Personengruppen ab. Somit ist ein Großteil der Bevölkerung nicht von dieser Empfehlung betroffen. Zudem ist durch den zeitlichen Aspekt der Impfempfehlung eine Auffrischungsimpfung erst nach jeweils zwölf Monaten zur letzten Impfung oder Infektion zu verabreichen, ein zeitlicher Versatz ist eben erkennbar. Dadurch wird der zu impfende Personenkreis weiter eingeengt. Nach den Zahlen des Digitalen Impfquotenmonitoring vom RKI mit Stand vom 28. November 2023 haben sich in den letzten vier Monaten 26 472 Personen mit dem varianten-angepassten Comirnaty Omicron XBB.1.5-Impfstoff im Land Bremen impfen lassen und somit 3 651 Personen mehr als zum Vorwochenzeitpunkt. Zum Vergleich: In einem Zeitraum der vergangenen zwölf Monate hatten sich ungefähr 37 750 Personen im Land Bremen mit den varianten-angepassten Impfstoffen gegen die Omikron BA.4-5 Variante, die für bisherige Auffrischungsimpfungen genutzt wurden, impfen lassen. Schwere Krankheitsverläufe sind sehr viel seltener zu verzeichnen als in der Coronahochphase. Soweit es anhand der vorhandenen Daten möglich ist, kann die Immunitätslage der Bevölkerung hinsichtlich SARS-CoV-2 im Land Bremen und auch innerhalb der Bundesrepublik Deutschland als zufriedenstellend angesehen werden. Ob die gute Immunitätslage durch Impfungen oder durch Kontakt mit dem Virus erworben wurde, ist nicht zu rekonstruieren. Zu Frage 2: Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz hat in einer Pressemitteilung am 13. November 2023 zum Schutz vor akuten Atemwegserkrankungen aufgerufen. Darin wurde auch noch einmal explizit auf die Covid-19-Schutzimpfung sowie Auffrischungsimpfungen hingewiesen. Mit Blick auf vulnerable Personengruppen und Mitarbeiter:innen in Pflegeeinrichtungen wurde ein Dreikopfanschreiben von der Gesundheitssenatorin, der Sozialsenatorin und der Kassenärztlichen Vereinigung Bremen verfasst. Dieses rekurriert auf die Relevanz der Covid-19-Schutzimpfung für die oben aufgeführten Personengruppen, legt die aktuelle STIKO-Empfehlung dar und beschreibt Wege, wie dieser Personenkreis Impfangebote im niedergelassenen Regelsystem erhält. Zudem wurden Gespräche mit der Kassenärztlichen Vereinigung Bremen, den Krankenkassen und den Gesundheitsbehörden geführt, wie punktuelle und zeitlich befristete Impfaktionen in den Stadtteilen im Falle einer Verschlechterung der Coronalage durchgeführt werden könnten, um Impfwilligen ein niederschwelliges Impfangebot zu unterbreiten und damit auch die niedergelassene Ärzteschaft bei einer Verschärfung der Situation entlastet werden kann. – So weit die Antwort des Senats!

Alle Reden von Claudia Bernhard Protokoll (PDF) ↗