Wiebke Stuhrberg
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Die jüngsten Änderungen des GEG, das im Übrigen nicht nur ein „Heizungsgesetz“ ist, haben keine unmittelbaren Kostenfolgen für die öffentlichen Gebäude Bremens. Das GEG fordert keinen Austausch funktionierender Heizungen. Erst ab 2045 dürfen Heizkessel mit fossilen Brennstoffen nicht mehr betrieben werden. Das GEG stellt nur Anforderungen für den Fall, dass eine Heizungsanlage neu eingebaut wird, das heißt, in Neubauten oder wenn eine Heizungsanlage abgängig ist. Für diese Fälle hat der Senat bereits am 18. April 2023 – also vor der Änderung des GEG – mit der Neufassung der Baustandards für öffentliche Gebäude beschlossen, keine fossilen Heizungen mehr einzubauen. Damit stellt das GEG keine weitergehenden Anforderungen. Zu Frage 2: Klimafreundliche Heizungen im Sinne des GEG und der Empfehlungen der Enquetekommission „Klimaschutzstrategie für das Land Bremen“ sind Fernwärme und Wärmepumpen. Letztere werden noch nicht in nennenswertem Umfang eingesetzt, einige Projekte sind zurzeit in Arbeit. Fernwärme wird überall genutzt, wo sie verfügbar ist. Die Anteile an der Versorgung stellen sich zurzeit wie folgt dar: Schulen in Bremen: 30 Prozent Fernwärme, 50 Prozent Erdgas, 20 Prozent Heizöl; Kitas in Bremen: 20 Prozent Fernwärme, 70 Prozent Erdgas, 10 Prozent Heizöl; Schulen in Bremerhaven: 57 Prozent Fernwärme, 40 Prozent Erdgas, 3 Prozent Heizöl; Kitas in Bremerhaven: 37 Prozent Fernwärme, 56 Prozent Erdgas, 7 Prozent Heizöl; Universität und Hochschulen in Bremen: 89 Prozent Fernwärme, 11 Prozent Erdgas; Hochschule Bremerhaven 100 Prozent Fernwärme. Zu Frage 3: Nach der vom Senat beschlossenen Klimaschutzstrategie sollen die öffentlichen Gebäude ab 2035 klimaneutral mit Energie versorgt sein. Die Kosten dafür tragen grundsätzlich die Gebäudeeigentümer, das heißt, hier das Sondervermögen Immobilen und Technik der Stadt Bremen, der Wirtschaftsbetrieb Seestadt Immobilien Bremerhaven und das Wissenschaftsressort. Zuschüsse des Bundes sind über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) zu erwarten. Deren Höhe kann derzeit nicht prognostiziert werden, da die Fördersätze je nach Maßnahme sehr unterschiedlich sind und erfahrungsgemäß Änderungen unterliegen. – So weit die Antwort des Senats!
