Sahhanim Görgü-Philipp
Haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr! Abgeordneter Jan Timke (Bündnis Deutschland): Vielen Dank, Frau Senatorin, für die ausführliche Auskunft. Sie hatten eben gesagt, dass im Jahre 2022 etwa 11 000 Personen Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten haben, in der Stadt Bremen. Nun gibt es ja den § 1a, nämlich die Anspruchseinschränkung, wenn Leistungsempfänger hier ihrer Mitwirkungspflicht nicht nachkommen. Das sieht ja das Gesetz ausdrücklich vor. Habe ich Sie jetzt richtig verstanden: In der Stadt Bremen wie auch im Land Bremen gab es keinen einzigen Fall, in dem die Behörde hier die Leistungen eingeschränkt hat, weil die Personen, die diese Leistung bekommen haben, sich nicht an der Mitwirkung beteiligt haben?
