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Sahhanim Görgü-Philipp

13.12.2023 Sitzungen 21/6

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Jan Timke. Abgeordneter Jan Timke (Bündnis Deutschland): Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich mit einem Zitat des österreichischen Politikers und Juristen Ferdinand Kadecka beginnen, der einmal zur Todesstrafe sagte, ich zitiere: „Wo die Todesstrafe besteht, da fehlt dem Gewissen eines Volkes eine entscheidende Schranke gegen die verbrecherische Perversität, über menschliches Leben hinwegzuschreiten.“ Meine Damen und Herren, am 23. Mai 1949 trat das Grundgesetz in Kraft und beendete damit die Todesstrafe in Westdeutschland. Die Väter des Grundgesetzes hatten sich, auch unter dem Eindruck der vielen Todesurteile in den Jahren der Naziherrschaft, klar in ihrer Frage positioniert. Nur wenige Tage vor dem Wirksamwerden der Verfassung sprach das Landgericht Köln das letzte Todesurteil auf westdeutschem Boden aus. Vollstreckt wurde es nicht mehr, denn das Gericht wandelte es später in eine lebenslange Haft um. Doch damit war die Diskussion um die staatliche Tötung in Westdeutschland nicht vom Tisch. Immer wieder tauchte das Thema auf der Tagesordnung des Bundestags auf. Eine der letzten parlamentarischen Initiativen zur Wiedereinführung der Todesstrafe waren zwei Anträge, die am 02. Oktober 1952 im Bundestag debattiert wurden. In der Debatte sprach sich keine Fraktion geschlossen für die Todesstrafe aus. Bei den Freien Demokraten gingen die Meinungen seinerzeit völlig auseinander. So sagte beispielsweise der FDP-Abgeordnete Dr. Ludwig Schneider, ich zitiere: „Ich selbst bin ein Anhänger der Wiedereinführung der Todesstrafe.“ (Abgeordneter Piet Leidreiter [Bündnis Deutschland]: Oha!) Meine Damen und Herren, es ist gut, dass diese parlamentarischen Vorstöße zur Wiedereinführung der Todesstrafe seit Kriegsende keine Mehrheit im Bundestag fanden. Anders sah das ja in der damaligen Deutschen Demokratischen Republik aus. Erst am 18. Dezember 1987 beschäftigte die Volkskammer der DDR sich mit diesem Thema und bestätigte die Abschaffung der Todesstrafe. Dort wurde noch im Jahr 1981 das letzte Todesurteil vollstreckt. Insgesamt 166 Personen sind seit Gründung dieses Unrechtsstaats aufgrund von richterlichen Urteilen hingerichtet worden. Daran sollten wir auch an diesem Tag denken. Meine Damen und Herren, moralisch begibt sich jeder Staat, der die Todesstrafe praktiziert, auf das Niveau derer, die er vom Leben zum Tode befördert. Daher ist es natürlich zu begrüßen, dass die Zahl derjenigen Länder, die sich von der Todesstrafe abwenden, beständig steigt – sinkt, Entschuldigung. Derzeit sind es weltweit leider noch 55 Staaten, in denen die staatliche Tötung von Menschen durchgeführt werden kann, und im vergangenen Jahr haben 52 diese unmenschliche Maßnahme in 2016 Fällen vollstreckt, wie beispielsweise im Iran. Dort wurde am 5. November dieses Jahres der 44-jährige politische Gefangene Ghassem Abesteh hingerichtet. Die Gerichtsverhandlung zuvor soll nur zwei Minuten gedauert haben. Die Richter sollen als Begründung für die Vollstreckung der Todesstrafe gesagt haben, ich zitiere: „Erstens bist du Kurde, das ist einmal die Todesstrafe, zweitens bist du Sunnit, also noch mal Todesstrafe, und drittens bis du Salafist, also eine weitere Todesstrafe.“ Meine Damen und Herren, für die weltweite Abschaffung der Todesstrafe gibt es zahlreiche gute Gründe. Die staatlich verordnete Tötung eines Menschen ist zweifelsohne die grausamste, unmenschlichste und erniedrigendste Form der Bestrafung. Sie widerspricht allen zivilisatorischen Errungenschaften und Werten und gehört deshalb weltweit abgeschafft. (Beifall Bündnis Deutschland) Neben dem humanitären Aspekt ist es vor allem die Unwiderruflichkeit dieser Sanktionsform, die meine Fraktion, Bündnis Deutschland, zum Gegner der Todesstrafe macht. Hingerichtete Menschen können nun einmal nicht rehabilitiert werden, sollte sich zu einem späteren Zeitpunkt herausstellen, dass die Justiz sich geirrt hat und der Betroffene unschuldig war. Solche Fehlurteile hat es ja in der Geschichte leider immer wieder gegeben, und der Rechtsstaat muss in der Lage sein, seine Irrtümer zu korrigieren. Beraubt er sich dieser Möglichkeit, indem er Verurteilten das Leben nimmt, macht er sich selbst schuldig. (Beifall Bündnis Deutschland) Liebe Kolleginnen und Kollegen! In den 55 Staaten, in denen die Todesstrafe noch gilt, werden Menschen erhängt, (Glocke) erschossen.

Alle Reden von Sahhanim Görgü-Philipp Protokoll (PDF) ↗