Björn Fecker
Meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrte Frau Präsidentin! Herzlichen Dank für die angeregte Debatte und Ihr Interesse an den Staatsfinanzen! Ich würde aber gern noch einmal darauf hinweisen, vor welchen Herausforderungen wir angesichts der multiplen Krisen aktuell stehen, denn die sind sehr groß und sie sind sehr ernst zu nehmen. Die Lage der öffentlichen Haushalte – wir haben das hier schon häufiger diskutiert – ist, um es ganz vorsichtig zu formulieren, herausfordernd und erwartet von uns eben auch ein verantwortliches Handeln. Sehen Sie es mir deswegen nach, dass ich jetzt im Weiteren nicht auf die Diskussionen zur Vergangenheitsbewältigung eingehe, auch wenn ich natürlich großes Interesse daran hätte, einmal über die Leistungsbilanz der damaligen Großen Koalition oder aber über die Kostensteigerungen seit den 1980ern zu diskutieren. Da war ich, glaube ich, drei Jahre alt, da kann ich mich nicht an alles erinnern, aber ich bin ziemlich sicher, dass dieses Bundesland und seine beiden Städte auf dem Weg seit 1980 (Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]: Sie können die Ampel ja auch mit hineinnehmen!) bis hierher doch an vielen unterschiedlichen Stellen einen enormen Prozess durchgemacht haben. Die waren leider nicht immer gut und die waren leider auch nicht immer förderlich, wenn ich allein an die Krise in der Industrie und in der Wirtschaft denke. Meine Damen und Herren, ich wollte eigentlich im Detail noch einmal eingehen auf so einen Spin, der sich hier entwickelt hat, den ich einmal klarstellen möchte, weil hier sehr häufig der Eindruck entstanden ist, das Bundesverfassungsgericht hätte über den Bremischen Nachtragshaushalt entschieden. Das hat es nicht! Deswegen muss man da noch einmal sehr deutlich sagen, dass die Kritik, die das Bundesverfassungsgericht am Haushalt des Bundes geäußert hat, dass diese Kritik in Teilen auf uns zutrifft, also von uns übernommen wird – das ist ja auch der Grund, warum wir hier heute diesen Nachlasshaushalt vorlegen –, aber in Teilen eben auch nicht auf den Bremischen Nachtragshaushalt zutrifft. Das betrifft insbesondere den gesamten Bereich der Transparenz. Hier ist vorhin gesagt worden, man entzieht damit dem Parlament die Möglichkeiten, für zukünftige Generationen zu handeln. Das ist eben nicht der Fall, weil wir uns damals ganz bewusst für ein Konstrukt entschieden haben, das gesagt hat, wir reden von Kreditermächtigungen, das also nicht bedeutet, wir nehmen ganz viel Geld und packen es in ein Sondervermögen, sondern wir ermächtigen sozusagen den Senat, Kredite dann aufzunehmen, wenn er sie braucht. Das ist der erste Unterschied. Der zweite Unterschied, der auch ganz wichtig ist: Das ist immer unter dem Vorbehalt der entsprechenden Beschlüsse der parlamentarischen Gremien gewesen, im Zweifel immer des Haushalts- und Finanzausschusses. Selbstverständlich haben die Mitglieder der Bremischen Bürgerschaft zu jedem Zeitpunkt immer die Möglichkeit, zu sagen, es nimmt jetzt eine Dimension an, die wir nicht mehr verantworten können, die wir nicht mehr verantworten wollen, um dann die entsprechenden Beschlüsse, die der Senat vorschlägt, auch nicht mitzumachen. Insofern haben wir uns sehr bewusst nicht für ein Modell Sondervermögen entschieden, sondern ein transparentes, ordentliches Verfahren innerhalb der Haushalte. Darauf lege ich großen Wert, dass wir da eben nicht agiert haben wie der Bund, meine Damen und Herren. (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE) Das Lob an unser Kreditreferat, Herr Eckhoff, gebe ich gern weiter, ich finde es vollkommen berechtigt. Ich glaube, die Diskussion darüber, was der Bremen-Fonds jetzt an guten Dingen beinhaltete, wo Sie uns immer die Verschwendung vorwerfen – –. Gestern haben wir beispielsweise über Tourismusförderung diskutiert. Ich glaube, dass es notwendig war, dass Bremen Geld investiert hat, um nach der Coronapandemie den Tourismus anzukurbeln. Ich halte es für richtig, dass wir während der Coronapandemie die Wirtschaft weiter unterstützt haben. Selbstverständlich – und da werden wir nicht zueinanderkommen – gibt es Maßnahmen, die Sie falsch finden und wir richtig, aber ich glaube, dass die Stoßrichtung – deswegen ist das ja damals auch breit getragen worden, auch Ihrerseits – die absolut Richtige war. Womit ich beim Thema Abfluss der Mittel wäre. Ich finde den Hinweis, dass das nicht so ist, wie wir uns das vorgestellt haben, vollkommen richtig. Da, glaube ich, ist einer der Kernpunkte, auch der Kritik an der Arbeit, durchaus zutreffend. Allerdings darf man auch einmal sagen, dass mit Beginn des Beschlusses zum Nachtragshaushalt natürlich auch die entsprechenden Rahmenbedingungen erst geschaffen werden konnten und die entsprechende Fahrt aufgenommen wurde. Weil das an dieser Stelle auch vom Abgeordneten Schäck eingeworfen wurde: Wir haben dafür ja keinen Kniff in der Landesverfassung genutzt, sondern wir nutzen die Regelungen der Landesverfassung an sich. Was mir ganz wichtig ist: Wir haben nicht gesagt, dass wir, wenn wir eine Schule sanieren, das zu 100 Prozent aus den Mitteln der Fast Lanes nehmen – noch haben wir sie ja bis zum 31. Dezember –, sondern wir haben sehr genau geguckt, welcher Anteil an der Schulsanierung den energetischen Part hat und an welchen Stellen es eine klassische Sanierung ist, die aus dem normalen Haushalt zu tragen ist. Da waren wir sauber in der Argumentation. Da können wir uns natürlich immer gerne über Prozentzahlen austauschen, aber der Eindruck, der hier vermittelt wurde, wir hätten es ausschließlich aus diesen Mitteln gemacht, den würde ich gern noch einmal korrigieren, meine Damen und Herren. (Präsidentin Antje Grotheer übernimmt wieder den Vorsitz.) In der Tat: Nein, wir haben unser Glück natürlich nicht kaum fassen können, als Corona anfing. Ich glaube auch, dass Sie das nicht so gemeint haben, das würde ich gar nicht zum Vorwurf machen. Auch der Einmarsch Russlands in die Ukraine ist sicherlich ein Ereignis, das uns in keiner Form in irgendeiner Weise froh gemacht hat. Das dahinterstehende Argument, zu sagen, wir können nicht dauerhaft Krisen ausrufen, um Notlagen im Sinne der Landesverfassung zu erklären, finde ich auf der einen Seite richtig. Auf der anderen Seite können wir aber auch nicht negieren, in welchen Jahren wir uns derzeit befinden und auch in den letzten Jahren befunden haben. Wir befinden uns inmitten multipler Krisen, und da müssen wir Verantwortung übernehmen, da muss der Staat handeln. Das haben wir im Bund und in den Ländern getan, und ich bin der Auffassung: auch ziemlich verantwortungsvoll. – Vielen Dank! (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE)
