Antje Grotheer
Als nächster Redner der Abgeordnete Piet Leidreiter. Abgeordneter Piet Leidreiter (Bündnis Deutschland): Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben nun viel gehört zum allgemeinen Haushalt. Ob der Nachtragshaushalt, der zweite Nachtragshaushalt 2023 verfassungswidrig ist oder nicht, davon habe ich sehr wenig gehört. Deswegen möchte ich an dieser Stelle noch mal auf die Tilgungszeit zurückkommen. Damit habe ich eben geendet. Wir haben hier eine 30-jährige Tilgung vorgesehen, und die Frage ist, die Beurteilung, welcher Zeitraum als angemessen für die Rückführung anzusehen ist, obliegt laut Bundesverfassungsgericht der Beurteilung durch das Parlament, also hier der Bremischen Bürgerschaft. Unsere Aufgabe ist es nun, zu beurteilen, ob die 30 Jahre Tilgung angemessen sind. Da sind wir aber nicht ganz frei. Es gibt ein Bundesverfassungsgerichtsurteil, das sogenannte Klimaurteil aus dem Jahre 2021, danach umfasst der Schutzauftrag des Artikel 20a Grundgesetz, die Verpflichtung des Staates, die natürliche Lebensgrundlage der Nachwelt so zu hinterlassen, dass künftige Generationen diese nicht nur unter dem Preis radikaler eigener Enthaltsamkeit weiter bewahren könnten. Diese Vorgabe muss auch die finanziellen Belastungen einbeziehen, die aus den notwendigen Klimaschutzmaßnahmen in der Gegenwart erwachsen. Würde man diese Lasten wie vom Senat im Haushaltsplan vorgesehen aus Krediten finanzieren, die erst über einen Zeitraum von mehreren Jahrzehnten getilgt werden, schränkte man den politischen Gestaltungsspielraum und damit die Freiheitschancen – gemäß Bundesverfassungsgericht – kommender Generationen unverhältnismäßig ein. Wir wollen nicht, dass die junge Generation für das Fehlverhalten in der Haushaltspolitik der jetzigen Regierung haftet. Das ist für mich ein No-Go. Das Einzige, was wir haben, sind unsere Kinder, und ich möchte nicht, dass unsere Kinder für unsere Schulden haften. (Abgeordnete Dr. Henrike Müller [Bündnis 90/Die Grünen]: Begeisterung in der Fraktion!) Ich weiß nicht, vielleicht sind Sie ja auch der Meinung, dass man unsere Kinder nicht unnötig belasten sollte. Das ist eine Frage, wie man zu seinen Kindern steht. Aus dem besagten Klimaurteil lässt sich also ableiten, dass die notwendigen Mittel für die Bewältigung der Klimakrise von der heutigen Generation – –, zu dem des hohen CO -Ausstoßes maßgeblicher Verursacher der Erderwärmung ist, aufgebracht werden müssen, etwa durch Steuern oder Ausgabenkürzungen in anderen Bereichen. Das aber schließt eine Kreditfinanzierung von Klimaschutzmaßnahmen jedenfalls mit einem sehr langen Tilgungsverlauf von mehreren Jahrzehnten aus, weil dieser Zeitraum im Lichte der besagten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts – noch mal zum Mitschreiben, das Klimaurteil zum Nachlesen – als unangemessen anzusehen ist. Alleine aus diesem Grund werden Sie mit Ihrem Nachtragshaushalt scheitern. Die im vorgelegten Entwurf des zweiten Nachtragshaushaltsgesetzes 2023 vorgesehenen Ermächtigungen für die Überschreitung der regulären Kreditobergrenze erfüllen nicht die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für die Annahme einer außergewöhnlichen Notsituation. Die Haushaltsvorlage ist daher abzulehnen. Ich hatte eben schon angekündigt, dass ich noch mal zu den Ausgaben komme. Jeder weiß, eine Regierung kann nicht mehr Mittel ausgeben, als finanzielle Mittel vorhanden sind, und diese Mittel sind im Überfluss vorhanden. Der Länderanteil der Einkommensteuer, 42,5 Prozent des Aufkommens – –, profitieren die Gebietskörperschaften von der kalten Progression. Ich weiß nicht, ob jeder weiß, was die sogenannte kalte Progression ist? Ich kann es noch mal kurz erläutern. (Zuruf Abgeordnete Dr. Henrike Müller [Bündnis 90/Die Grünen] – Zuruf Abgeordneter Klaus-Rainer Rupp [DIE LINKE]) Ja, genau, Herr Rupp hat es erfasst. Unser Einkommensteuertarif ist seit fast 20 Jahren so gut wie unverändert. Der Grenzsteuersatz beginnt bei circa 50 000 Euro zu versteuerndes Einkommen mit seiner maximalen Höhe von 42 Prozent. Das ist der höchste Steuersatz für jeden zusätzlichen Euro, der verdient wird. Spitzenverdiener ist der Steuerpflichtige mit einem zu versteuernden Einkommen bei 50 000 Euro bestimmt nicht. Das war vielleicht vor 20 Jahren der Fall, bei der heutigen Inflation aber garantiert nicht mehr. Normale Durchschnittshaushalte werden auch wie Spitzenverdiener behandelt. Das wissen auch die Bundesregierung und auch die Länder und erreichen somit mit der genannten kalten Progression Rekordsteuereinnahmen. Auf der Ausgabenseite wird viel Geld für unsinnige Dinge ausgegeben, und dann stellt der Senat fest, dass aufgrund von außergewöhnlichen Notsituationen weitere Kreditaufnahmen erfolgen müssen. Unglaublich! Ich erinnere gern in diesem Zusammenhang an die Versuche in der Martinistraße, die den Bremer Bürger 1,2 Millionen Euro für unsinnige Versuche gekostet haben. Soweit zur sparsamen Haushaltsgestaltung. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall Bündnis Deutschland)
