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Sahhanim Görgü-Philipp

13.12.2023 Sitzungen 21/6

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Philipp Bruck. Abgeordneter Philipp Bruck (Bündnis 90/Die Grünen): Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleg:innen! Wir beraten heute einen zweiten Nachtragshaushalt, weil das Verfassungsgericht am 15. November erstmalig ein Urteil zur Auslegung der Schuldenbremse gefällt hat und darin dem bisher – nicht nur in Bremen – üblichen Umgang mit mehrjährigen Notlagenkrediten ein Ende gesetzt hat. Davor gilt es, Respekt zu haben. Aus diesem Grund handeln wir jetzt nicht mal einen Monat nach dieser Verfassungsgerichtsentscheidung mit einem zweiten Nachtragshaushalt, und deswegen möchte ich zuallererst all denjenigen danken, die daran mitgewirkt haben, in der Finanzverwaltung, in allen Ressorts, auch unter Einsatz von Wochenenden und Feierabenden das möglich zu machen, dass wir so schnell nach diesem Urteil schon handeln. – Vielen Dank! (Beifall Bündnis 90/Die Grünen, SPD) Herr Eckhoff, vielleicht brauchen Sie als Oppositionspolitiker diese aufgeregte Rhetorik von Haushaltstricks und -tricksereien. Man konnte bei Social Media und in Ihren Pressemitteilungen lesen: „Senat Bovenschulte gesteht Verfassungsbruch ein.“ In Wirklichkeit wissen Sie aber doch selbst: Wir haben gemeinsam in der Enquete festgestellt, dass wir diese Finanzbedarfe nicht im normalen Haushalt decken können. Das haben wir gemeinsam auch mit Ihnen zusammen festgestellt. Wir haben deshalb ebenfalls gemeinsam ein Gutachten beauftragt, um Lösungswege aufzuzeigen, wie das gehen kann. (Abgeordneter Jens Eckhoff [CDU]: Und dann sind Sie falsch abgebogen!) Wir haben uns gemeinsam für den renommierten Professor Wieland entschieden als Gutachter, der uns dann beraten hat. Dieser Professor Wieland hat in seinem Gutachten mehrere Möglichkeiten aufgezeigt, wie wir der verfassungsgemäßen Pflicht zum Klimaschutz mit verfassungskonformen Finanzierungsmöglichkeiten nachkommen können. Von denen hat er den Weg der außergewöhnlichen Notsituation als den klarsten und transparentesten bezeichnet, und in der Folge sind wir als Koalition diesen Weg gegangen, nach einem weiteren detaillierten Gutachten von Professor Wieland, das diesen Weg unterstützt hat. Deswegen ist es schlicht unangemessen, hier von Tricks zu sprechen oder vorsätzlichen Verfassungsbruch anzudeuten, und das wissen Sie auch selbst. (Beifall Bündnis 90/Die Grünen, SPD) Es ist auch deshalb unangemessen, weil das Verfassungsgericht ja eben erstmalig solche Leitlinien für die Schuldenbremse festgelegt hat. Sie tun so, als sei immer schon klar gewesen, dass das so kommt. Aber auch in der Anhörung im Februar, die Sie eben zitiert haben, gab es, wie Sie selbst gesagt haben, sehr unterschiedliche Auffassungen dazu. Die gängige Rechtsauffassung zu diesem Zeitpunkt entsprach nun mal eher der Zulässigkeit mehrjähriger Kredite. Auch Ihre Partei hat das ja so gehandhabt, 2020 in der Bundesregierung mit mehrjährigen Coronanotkrediten, genau wie in CDU-regierten Bundesländern. Wenn das alles seit 170 Jahren schon klar war, warum hat Ihre Partei dann mitgemacht, überall, wo Sie regieren, selbst solche mehrjährigen Kredite gewählt? (Beifall Bündnis 90/Die Grünen, SPD, DIE LINKE) Die Antwort ist: weil es eben nicht klar war. Die Vorsitzende des Zweiten Senats, Doris König, hat bei der Verkündung des Urteils selbst gesagt, dass das Gericht unbekanntes Land betritt, weil es zum ersten Mal die Vorschriften der Schuldenbremse in den beiden Artikeln 109 und 115 des Grundgesetzes interpretiert hat. Wenn wir jetzt darüber reden, wie wir mit diesen finanziellen Notwendigkeiten der Klimakrise, über die wir uns ja mal einig waren, umgehen wollen, dann kommen Sie – auch das kann man der Presse entnehmen – immer wieder mit Ihrer Idee der Anleihe, mit der Sie einen Teil der Vorhaben umsetzen wollen. Ja, auch das ist eine Möglichkeit der Finanzierung eines Teils der nötigen Investitionen. Was sind die Unterschiede Ihres Wegs der Anleihe und unseres Wegs der Notsituation? Egal, ob Anleihe oder Notsituation: In beiden Fällen geht es um Schulden. Egal, ob Anleihe oder Notsituation: In beiden Fällen müssen diese Schulden getilgt und Zinsen bezahlt werden. Egal, ob Anleihe oder Notsituation: In beiden Fällen können Energieeinsparungen für die Tilgung genutzt werden. Wo ist der fundamentale Unterschied, der dafür sorgt, dass unser Weg „Trickserei“ ist und Ihr Weg so seriös, dass Sie ihn nicht einmal Schulden nennen? (Beifall Bündnis 90/Die Grünen, SPD, DIE LINKE) Ja, Herr Eckhoff, es gibt tatsächlich Unterschiede. Es ist nämlich nicht egal, dass bei einer Anleihe die Zinsen höher ausfallen als bei einer Notsituation. Es ist nicht egal, dass bei einer Anleihe die Schulden nicht wie bei der Notsituation transparent über die Produktpläne abgebildet werden und über die parlamentarischen Gremien laufen, sondern ganz komplett außerhalb der Haushalte über eine Bank. Ja, auch die Anleihe ist ein Weg, aber es gibt gute Gründe, warum die Notsituation der bessere Weg ist, und deswegen haben wir uns für diesen Weg entschieden. (Beifall Bündnis 90/Die Grünen, SPD, DIE LINKE) Zurück zum Urteil des Verfassungsgerichts und dem Grund, warum wir heute einen Nachtragshaushalt beschließen: Hier lohnt sich ein genauerer Blick auf die Fragen der Grundsätze von Jährigkeit und Fälligkeit, die ja schon in vorherigen Reden angesprochen wurden und die Fragen aufwerfen, was ich zum Beispiel mache, wenn durch eine Naturkatastrophe wie im Ahrtal Infrastruktur zerstört wird, aber ich einen Neubau nicht innerhalb eines Jahres planen, beauftragen, bauen und abrechnen kann, wie es bei dieser Jährigkeit eben nötig würde. Das gilt nicht nur bei Wiederaufbau im Fall von Naturkatastrophen und zerstörter Infrastruktur, sondern das gilt auch, wenn ich neu investieren will beispielsweise ins Stahlwerk, was ja auch nicht innerhalb eines Jahres geht. Dafür brauchen wir aber – natürlich auch das Stahlwerk als privater Akteur selbst – Planungssicherheit. Herr Eckhoff, hier noch mal klar und deutlich: Das politische Commitment dieser Koalition zur Unterstützung des Stahlwerks steht. Daran hat es auch nie einen Zweifel gegeben. Was wir heute machen, ist ja nur eine Korrektur, (Abgeordneter Jens Eckhoff [CDU]: Ja, nur!) die eben genau der große Rahmen dieses Nachtragshaushalts ist, nämlich die Jährigkeit zu schaffen. Das heißt, wir nehmen eine Rücklage zurück für das Stahlwerk, weil wir generell keine Rücklagen mehr bilden. Das ist ja gerade der Grundsatz des Verfassungsgerichts gewesen, dem wir heute mit diesem Nachtragshaushalt nachkommen. Das ändert aber nichts an unserer Unterstützung des Stahlwerks in Bremen und unserem Commitment für den Pfad der Umstellung auf klimaneutrale Stahlproduktion. (Beifall Bündnis 90/Die Grünen, SPD) Diese Planungssicherheit zu finden, die nicht nur private Unternehmen brauchen, die natürlich auch der Staat für seine größeren Vorhaben braucht, das stellt nicht nur Bremen, sondern das stellt alle Bundesländer – auch die CDU-regierten – vor neue Hausaufgaben, denen jetzt ja auch überall nachgegangen wird. Aber diese neuen Fragen zur Mehrjährigkeit notlagenbedingter Kredite sind einer der Gründe, weshalb jetzt auch grundsätzlich über die Schuldenbremse gesprochen wird, auch das haben wir in der Debatte ja schon wahrgenommen, und die Frage, ob sie in dieser jetzigen Form geeignet ist, den aktuellen Krisen zu begegnen. Schon das von der CDU mitgetragene Sondervermögen Bundeswehr, das bewusst neben die Schuldenbremse ins Grundgesetz geschrieben wurde, macht doch deutlich, dass die Schuldenbremse offenbar nicht für jeden Fall als hinreichend empfunden wurde, auch von Ihrer Fraktion im Bundestag – der CDU/CSU-Fraktion – nicht. (Beifall Bündnis 90/Die Grünen, SPD) Es gibt also gute Gründe, über Reformbedarfe der Schuldenbremse zu reden. Aus den gesamten Vermögen des Staates inklusive der Infrastruktur allein die Bilanz der Geldmittel als Grundlage seriöser Haushaltsführung zu nehmen, ist nicht nur unterkomplex, sondern gefährlich, weil es zu Investitionsmangel führen kann. Das haben wir gerade im letzten Jahrzehnt erlebt, dazu hat Arno Gottschalk eben schon viel ausgeführt. Für uns als Bundesland Bremen gilt das in einem besonderen Maße, denn die Länder haben ja im Gegensatz zum Bund nicht genügend eigene Spielräume in der Steuerpolitik. Wo der Bund – wie auch gestern zum Teil gezeigt, aber nicht vollständig –, Möglichkeiten hätte, über Steuern und über das Streichen klimaschädlicher Subventionen die notwendigen Mittel bereitzustellen, haben wir als Land Bremen diese Möglichkeiten nicht. Das ist das eigentliche Problem. (Präsidentin Antje Grotheer übernimmt wieder den Vorsitz.) Andererseits brauchen wir auch in Zukunft bei einer Schuldenbremse eine klare Grenze für solche Schulden, um zukünftige Parlamente und Generationen in ihren Handlungsmöglichkeiten nicht völlig einzuschränken. Auch das gilt für Bremen in besonderem Maße, weil wir das höchstverschuldete Bundesland sind. Bei einer reformierten Schuldenbremse kann es also nicht darum gehen, einfach die Zügel loszulassen – dafür wurde in der Vergangenheit mit Schulden zu viel Unsinn getrieben –, sondern es geht darum, seriöse und verantwortungsvolle Haushaltspolitik neu zu definieren im Gesamtbild aus Krediten, aus Infrastruktur und der Bekämpfung existenzieller Krisen wie auch der Klimakrise, Biodiversitätskrise und so weiter. Wie genau eine so reformierte Schuldenbremse dann aussehen könnte, ist also nicht trivial. Ich würde mich freuen, wenn wir diese Debatte gemeinsam, konstruktiv und unaufgeregt führen. – Vielen Dank! (Beifall Bündnis 90/Die Grünen, SPD)

Alle Reden von Sahhanim Görgü-Philipp Protokoll (PDF) ↗