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Björn Fecker

13.12.2023 Sitzungen 21/6

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Als ich das Amt als Senator angetreten habe, dachte ich, ich würde als Erstes den Haushalt für die Jahre 2024 und 2025 ins Parlament einbringen dürfen. Nun ja, stattdessen darf ich Ihnen heute zunächst den Entwurf für den zweiten Nachtragshaushalt 2023 vorstellen. Geschuldet ist dies einem folgenreichen Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Das Bundesverfassungsgericht hat jüngst erstmalig die Anforderungen an Notlagenfinanzierungen konkretisiert. Dazu gehört, dass Haushaltsmittel beziehungsweise Kreditermächtigungen, die aufgrund einer erklärten Notlage aufgenommen wurden, nur bis zum Ende des jeweiligen Haushaltsjahres in Anspruch genommen werden dürfen und anschließend ersatzlos verfallen. Notlagenbedingte Kreditermächtigungen über mehrere Haushaltsjahre sind nicht zulässig. Das Bundesverfassungsgericht hat nunmehr auch klargestellt, dass sich der Beschluss zur Feststellung einer Notlage auf ein konkretes Haushaltsjahr beziehen muss und daher für jedes Haushaltsjahr gesondert zu treffen ist. Dies gilt auch für Notlagen, deren Folgebewältigung sich samt der dafür erforderlichen Mittel über mehrere Jahre hinzieht. Die Nachsorge für eine außergewöhnliche Notsituation hat das Bundesverfassungsgericht indes ausdrücklich für zulässig erklärt. Aus dieser Klarstellung des Bundesverfassungsgerichts zu den Grundsätzen der Jährigkeit, Jährlichkeit und Fälligkeit in Bezug auf die Ausnahmeregelung von der Schuldenbremse ergibt sich deshalb für den Nachtragshaushalt 2023 Anpassungsbedarf. Wir haben das in der praktischen Umsetzung von Notlagenfinanzierungen falsch eingeschätzt. Das ist aus der Rückschau betrachtet bedauerlich, und das muss man auch offen so eingestehen, meine Damen und Herren. Zur Wahrheit gehört aber auch, dass das keine Frage der politischen Farben ist. Das betrifft uns in Bund und Ländern über Parteigrenzen hinweg, wie die nun neu aufgelegten Nachtragshaushalte von Regierungen verschiedener Couleur zeigen. Das Saarland hat einen neuen Nachtragsentwurf vorgelegt, Sachsen-Anhalt ebenso, Schleswig-Holstein kommt den Vorgaben mit der Erklärung einer außergewöhnlichen Notsituation nach, Brandenburg hat dies für 2024 vor, und das Land Berlin lässt jetzt erst mal prüfen, ob das geplante Sondervermögen für Klimaschutzmaßnahmen so noch zulässig ist. Meine Damen und Herren, der Bremer Senat handelt angesichts des Urteils entschlossen und legt dem Parlament heute einen Nachtragshaushaltsentwurf vor, der die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts berücksichtigt. Wir stellen den Nachtragshaushalt damit auf ein recht sicheres Fundament. Wir sorgen dafür, dass die Folgen des Ukrainekriegs samt Energiekrise in Bremen und Bremerhaven abgefedert werden können. In diesem Zusammenhang sind die für dieses Jahr nun 362 Millionen Euro maßnahmenscharf ausschließlich im Landeshaushalt veranschlagt: 275 Millionen Euro wegen des Ukrainekriegs und seiner Folgen, 86 Millionen Euro wegen der darauf aufbauenden Maßnahmen gegen die Klimakrise. Wir sind überzeugt, meine Damen und Herren, dass beide Krisen miteinander verschränkt sind und deswegen auch als eine Krise zu bekämpfen sind. Erneuerbare Energien und Energieeinsparungen helfen dabei, durch die Energiekrise zu kommen, und dienen zugleich dem Klimaschutz. Der Klimaschutz wiederum macht uns unabhängig von fossilen Energien und von Putin sowie von anderen Autokraten. Mit den genannten Mitteln finanzieren wir zum Beispiel den Rettungsschirm für die Kliniken, die Versorgung geflüchteter Menschen und einen Teil der energetischen Gebäudesanierung. Wir stellen darüber hinaus sicher, dass auch die Maßnahmen gegen die fortdauernden Nachwirkungen der Coronapandemie ausfinanziert werden können. Aus diesem Grund wird die Coronapandemie als außergewöhnliche Notsituation für 2023 im Haushaltsgesetz der Stadtgemeinde Bremen sowie im Haushaltsgesetz des Landes ergänzt. Die Rücklagen des Bremen-Fonds in den Haushalten des Landes und der Stadt Bremen aus dem Vorjahr werden aufgelöst und einer Sondertilgung zugeführt. Für 2023 werden die tatsächlich noch benötigten Notlagenmittel in Höhe von 251 Millionen Euro veranschlagt, im Land 120 Millionen, in der Stadt Bremen 131 Millionen. Hinter diesen Zahlen, meine Damen und Herren, verbergen sich unter anderem die investiven Mittel für den Kitaund Schulausbau zur Stärkung der Pandemieresilienz und der Ausgleich für pandemiebedingte Verluste der Gesundheit Nord. Dass dieses Vorgehen der rechtssicherste Weg ist, sieht man übrigens auch in Bremerhaven so. Der dortige Kämmerer legt im Zuge des Gerichtsurteils für die weitere Verwendung des Bremerhaven-Fonds den nunmehr dritten Nachtragshaushalt für das laufende Jahr vor. Meine Damen und Herren, diese kreditfinanzierten Vorhaben – das wollte ich mit der Aufzählung deutlich machen – im Nachtragshaushalt sind eben kein Selbstzweck. Wir schützen damit Kliniken, Einrichtungen und Vereine, die angesichts der hohen Energiepreise ansonsten in die Knie gegangen wären. Wir wollen damit in Klimaschutzmaßnahmen wie die energetische Gebäudesanierung oder auch den emissionsfreien ÖPNV, den Ausbau der Nah- und Fernwärmenetze und die klimaneutrale Transformation der Wirtschaft investieren, eben, um die Energiekrise zu überwinden, und auch, um einer weiteren Krise vorzubeugen, meine Damen und Herren. Dies ist auch mit Blick auf die Klimakrise entscheidend. Die Wissenschaft warnt uns eindringlich: Der Klimawandel hat sich beschleunigt. Neue Studien lassen kaum Zweifel daran, dass gefährliche Klimakipppunkte deutlich schneller erreicht werden, als die Wissenschaft lange Zeit angenommen hat. Das, meine Damen und Herrn, darf nicht passieren, weil damit das Risiko besteht, dass die Lage dann nicht mehr beherrschbar ist. Die Energiekrise und der fortschreitende Klimawandel machen eine beschleunigte Transformation notwendig. Soll die Klimaneutralität noch erreicht werden, muss die Transformationslast innerhalb des nächsten Jahrzehnts geschultert werden. (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE) Uns ist vollkommen klar, wir müssen jetzt gegensteuern, und zwar schnell. Das untermauert auch ein anderes Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Demnach muss der Staat, müssen Bund und Länder gegen den Klimawandel mehr tun, um die Freiheit künftiger Generationen nicht zu gefährden. Diese Klimaschutzinvestitionen, meine Damen und Herren, machen unser Land fit für die Zukunft. Das sichert auch Wirtschaftskraft und Arbeitsplätze. Die Stahlwerke sind dafür das beste Beispiel. Sie sind heute für rund die Hälfte der CO -Emissionen in Bremen verantwortlich. Wenn die Stahlwerke auch mit unserer Unterstützung künftig auf der Basis von Wasserstofftechnologie grünen Stahl produzieren, ist das gut fürs Klima, gut für den Erhalt der Arbeitsplätze und gut für den Standort Bremen. (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE) Doch diese immensen Zukunftsinvestitionen für die klimaneutrale Wettbewerbsfähigkeit sind in den Landeshaushalten nicht darstellbar. Allein in Bremen hat die Klima-Enquetekommission einen Bedarf von gut sieben Milliarden Euro für Maßnahmen errechnet, mit denen unser Land bis 2038 klimaneutral werden kann. Meine Damen und Herren, die nun naheliegende Frage ist: Was heißt das jetzt eigentlich für das kommende Haushaltsjahr 2024? Bisher gibt es keine Klarheit in der Frage, ob die Klimakrise in Verbindung mit der Energiekrise eine Notlage im Sinne der Schuldenbremse ist oder nicht. Das Bundesverfassungsgericht hat diese Frage anders als viele andere Fragen nicht in aller Deutlichkeit beantwortet. Klarheit könnte der Staatsgerichtshof bringen, wenn er im nächsten Jahr über die Klage gegen den ersten Nachtragshaushalt 2022 und seine Begründung entscheidet. Der Senat wird in den kommenden Wochen sehr gewissenhaft prüfen, ob auch im Jahr 2024 eine Notlage vorliegt und welche Auswirkungen sie hat. Aus der Rechtsprechung ergibt sich allerdings: Für eine Ausnahme von der Schuldenbremse muss es erstens einen einwandfreien Notlagengrund geben und es muss zweitens klar nachvollziehbar sein, dass die Befreiung aus der Notlage allein mit Bordmitteln des regulären Haushalts nicht zu stemmen ist. Beides, meine Damen und Herren, muss zusammenkommen. Darüber hinaus und jenseits der Fragen um die Antwort auf die konkreten Notlagen stellt sich für Deutschland grundsätzlich die Frage, wie wir den Industriestandort wettbewerbsfähig halten und gleichzeitig unsere existenziell notwendigen Ziele erreichen. Angesichts des massiven Investitionsbedarfes brauchen wir für die öffentlichen Haushalte nicht nur, aber auch in Bremen andere Möglichkeiten Investitionen zu finanzieren, als wir sie derzeit haben. Meine sehr geehrten Damen und Herren, als Finanzsenator bekenne ich mich klar dazu, dass die Schuldenbremse im Grundsatz fortbestehen muss. Es macht aus meiner Sicht überhaupt keinen Sinn, Personal auf Pump einzustellen oder andere konsumtive Ausgaben über Schulden zu finanzieren. Das führt die Staatsfinanzen geradezu in den Abgrund. Aber ebenso wenig Sinn macht es meines Erachtens, die schwarze Null zu vergöttern, während die Infrastruktur und unsere natürlichen Lebensgrundlagen dabei zerstört werden. (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE) Die Schuldenbremse ist in ihrer derzeitigen Form zu starr, um Menschen und Unternehmen in Krisenzeiten effektiv zu unterstützen. Sie bremst notwendige Investitionen aus. Die Schuldenbremse unterscheidet nicht zwischen Mitteln, die im Laufe eines Jahres ausgegeben werden und Investitionen, die sich erst in den nächsten Jahren rechnen werden. Deswegen plädiere ich dafür, ernsthaft und ohne ideologische Scheuklappen über ein Update der Schuldenbremse nachzudenken. Man sollte zumindest den Bereich der zwingend erforderlichen Investitionen als Kreditfinanzierung abkoppeln, selbstverständlich mit klaren Auflagen für Zins und Tilgung. (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE) Diese Debatte sollte angesichts der multiplen Krisen und ihrer Folgen, der dringend erforderlichen Zukunftsinvestitionen, der Lage des Landes möglichst unaufgeregt und lösungsorientiert geführt werden. Es hilft in dieser Situation wirklich niemandem, wenn die Finanzierungsfrage nun ausgerechnet auf den Schultern der Ärmsten gelöst werden soll. Ich weiß nicht, wie man das in der Bremer CDU sieht, aber mit meinem christlichen Selbstverständnis ist es überhaupt nicht vereinbar, den Menschen, die angesichts der Inflation und der Preissteigerungen darauf angewiesen sind, die Bürgergelderhöhung und die Kindergrundsicherung vorenthalten zu wollen. (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE) Meine Damen und Herren, die Bürgerinnen und Bürger erwarten gerade jetzt zu Recht von uns, dass wir uns zusammenraufen und die Probleme lösen. Unser Land zukunftsfest und wirtschaftlich stark zu halten, darf nicht auf Kosten der Schwächsten unserer Gesellschaft gehen. Meine Sorge ist groß, dass eine rein ideologisch geführte Debatte ohne Aussicht auf konstruktive Lösungen dem Standort Deutschland massiv schadet. Arbeitsplätze, Wohlstand, sozialer Ausgleich, Klimaneutralität – all das steht auf dem Spiel. Die Schuldenbremse hat ihre Grenzen erreicht, und es ist an der Zeit für ein Update. (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE) In Krisenzeiten war es aus einer staatspolitischen Verantwortung heraus oft der beste Weg, dass Regierung und Opposition im Sinne der Menschen und Wirtschaft gemeinsam Verantwortung übernehmen. Es gilt jetzt, die Folgen der multiplen Krisen zu überwinden und für die Zukunftsfähigkeit unseres Landes zu sorgen. Meine Damen und Herrn, dieser Nachtragshaushalt, dieser zweite Nachtragshaushalt für das Jahr 2023, ist nicht nur eine Reaktion auf gerichtliche Vorgaben, sondern der Ausdruck unserer Verantwortung gegenüber den Menschen und der Wirtschaft im Land Bremen. Dieser Nachtragshaushalt, meine Damen und Herren, ist nicht allein nur der richtige Weg, er ist auch das Resultat harter Arbeit, denn er wurde in Windeseile erarbeitet, um den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts gerecht zu werden. An dieser Stelle möchte ich deshalb ganz besonders den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Haushaltsabteilung meines Hauses danken, die das noch on top zur Aufstellung der Haushalte 2024 und 2025 geleistet haben. Herzlichen Dank für diese Leistung! (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE) Ich danke auch allen Mitarbeitenden in den beteiligten Referaten, unserer Personalabteilung und dem Referat für Bundesangelegenheiten, auch jenen, die in anderen Ressorts und der Senatskanzlei diesen Nachtragshaushalt in so kurzer Zeit möglich gemacht haben. Ich bin fest davon überzeugt, dass er die richtigen Vorhaben für unser Land enthält. – Vielen Dank! (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE)

Alle Reden von Björn Fecker Protokoll (PDF) ↗