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Katharina Kähler

SPD 13.12.2023 Sitzungen 21/6

Sehr geehrte Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Mit dem Antrag der CDU-Fraktion und unserem koalitionären Antrag liegen uns zwei Anträge mit ähnlicher Stoßrichtung vor, die das wichtige Thema von Barrierefreiheit in öffentlichen Gebäuden aufgreifen und weiter voranbringen wollen. Barrierefreiheit in jedweder Form ist elementarer Teil von gleichberechtigter gesellschaftlicher Teilhabe von Menschen mit Behinderungen und eine notwendige Voraussetzung für eine erfolgreich gelebte Inklusion. Insbesondere im Bereich des öffentlichen Lebens stehen wir in besonderer Verantwortung, Inklusion und somit Teilhabe weiter voranzubringen. Öffentliche Gebäude sind Orte des öffentlichen Lebens. Sie erfüllen wichtige Funktionen wie beispielsweise die Leistungserbringung, und sie müssen für alle Menschen zugänglich und ihre Leistungen uneingeschränkt nutzbar sein. Sie müssen Vorreiter für den Abbau von Barrieren sein. Uns als Koalition sind die Weiterentwicklung Bremens und Bremerhavens zu inklusiven Städten und der Abbau von Barrieren, die das Leben von Menschen mit Behinderung in unseren Städten erschweren, ein hochwichtiges Anliegen. (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE) Wir haben uns auf Seite 126 in unserem Koalitionsvertrag geschrieben, dass wir eine Strategie zur schrittweisen Herstellung von Barrierefreiheit in öffentlichen Gebäuden auflegen wollen. Auch das Bremische Behindertengleichstellungsgesetz und die UN-Behindertenkonvention geben uns dies auf. Nach Informationen des Senators für Finanzen ist nun, wenn auch mit leichter zeitlicher Verzögerung, die Bestandsaufnahme bei Immobilien Bremen abgeschlossen worden. Die Universität und Hochschulen haben neben der abgeschlossenen Bestandsaufnahme bereits Maßnahmen und Zeitpläne in Erarbeitung. Die Bestandsaufnahme der Gebäude in Verwaltung des Senators für Kultur, die nicht bei Immobilien Bremen angesiedelt sind, soll bis Jahresende abgeschlossen werden. Hieraus hervorgehend ist es nun Aufgabe des Bremer Senats, ab dem kommenden Jahr eine konkrete Maßnahmen- und Zeitplanung zur Herstellung von Barrierefreiheit in öffentlichen Gebäuden in unseren beiden Städten herzustellen. Uns als Koalition ist es jedoch sehr wichtig, dass dieser Prozess systematisch und im Zusammenhang mit den weiteren Anforderungen an die Sanierungen öffentlicher Gebäude wie etwa zum Beispiel energetischer und allgemeiner Sanierung erfolgt, um Synergien zu schaffen und die hier eingesetzten Mittel so effizient wie möglich zu nutzen. (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE) Genauso wichtig ist es für uns, dass die Maßnahmen- und Umsetzungsplanung unter Beteiligung von Menschen mit Behinderung erfolgt. Beides fehlt uns im Antrag der CDU, und beides halten wir unbedingt aus verschiedenen Gründen für unabdingbar und unbedingt in den weiteren Prozess zu integrieren. Ich möchte an dieser Stelle noch einmal kurz die Notwendigkeit der Einbindung von Interessenvertretungen, sehr konkret – meine Kollegin, Frau Görgü-Philipp hat es vorhin auch schon benannt – die Einbindung des Landesbehindertenbeauftragten und der Gesamtschwerbehindertenvertretung hervorheben. Für den Prozess der schrittweisen Herstellung von Barrierefreiheit in öffentlichen Gebäuden wird es notwendig sein, eine Priorisierung vorzunehmen. Hierfür bedarf es unterschiedlicher Sichtweisen und unterschiedlicher Expertisen. Eine Beteiligung der Interessenvertretungen ist allein aus dem Selbstverständnis von Teilhabe bereits vollständig herleitbar. Sie ist aber weiterhin auch eine sehr wertvolle Kompetenzressource. Interessenvertretungen wissen in der Regel aus direkter Quelle am besten, wo die größten Herausforderungen und dringlichsten Handlungsbedarfe bestehen. Sie bringen die Perspektiven von Menschen mit Behinderungen aus eigenen Erfahrungen und aus dem Wissen um die Schwierigkeiten, die ihnen berichtet werden, ein. Wir wollen mit unserem koalitionären Antrag diese Perspektiven und Expertise verbindlich mit einbinden und nutzen. Weiter wollen wir die Bestandsaufnahme abschließen und aus ihr systematisch und unter Einbeziehung energetischer und allgemeiner Sanierungsbedarfe eine priorisierte Gesamtstrategie entwickeln und in Umsetzung bringen. Wir wollen weiterhin darauf hinwirken, dass in bremischen Mehrheitsgesellschaften ein gleichgelagerter Prozess einer Kategorisierung und Bestandsaufnahme zur Barrierefreiheit und zum Abbau von Barrieren aufgesetzt wird. In der Grundrichtung unseres Antrags und des Antrags der CDU besteht soweit Konsens, jedoch sehen wir, wie dargelegt, die Notwendigkeit, weitere Aspekte in den Prozess vertiefter einzubringen und werden daher den Antrag der CDU-Fraktion ablehnen. Ebenso lehnen wir den Änderungsantrag von Bündnis Deutschland ab. Unserem koalitionären Antrag werden wir selbstredend zustimmen. – Vielen Dank! (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen)

Alle Reden von Katharina Kähler Protokoll (PDF) ↗