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Antje Grotheer

13.12.2023 Sitzungen 21/6

Leidreiter. Abgeordneter Piet Leidreiter (Bündnis Deutschland): Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Heute debattieren wir einen elementaren Aspekt des bürgerlichen Lebens im Land Bremen. Während die Bewegungsfreiheit, die selbstbestimmte Wahl des Aufenthalts in Beruf und Freiheit für 90 Prozent der Bremer Bürger selbstverständlich ist, stellen sich den rund 69 000 behinderten Menschen unterschiedlichste Barrieren in ihren täglichen Wegen. Diesen Menschen sind wir in besonderer Weise verpflichtet. (Beifall Bündnis Deutschland) Daher ist es nur konsequent, wenn staatliche Institutionen und öffentliche Gebäude bei der baulichen Barrierefreiheit mit gutem Beispiel vorangehen. Seit vielen Jahrzehnten werden die Definitionen für Barrierefreiheit national und international konkretisiert. Im Land Bremen wurde die Novellierung des Bremischen Behindertengleichstellungsgesetzes Ende des Jahres 2018 vorgenommen, also merken wir uns das Jahr 2018. Fünf Jahre später konstatiert die Bremer Fraktion der CDU zu Recht, dass nicht nur die praktische Umsetzung des Gesetzes durch den schon damals rot-rotgrünen Bremer Senat weit hinter seinen eigenen Ansprüchen zurückbleibt, sondern selbst die festgeschriebene Bestandserfassung bei Immobilen Bremen noch immer nicht abgeschlossen ist. Zwar ist die Fraktion Bündnis Deutschland grundsätzlich der Meinung, dass die bloße Ernennung von Beauftragten, siehe Bremisches Behindertengleichstellungsgesetz in § 8 Absatz 7, noch nicht zu konkreten Problemlösungen beiträgt, gleichwohl vermissen auch wir eine erkennbare Strategie des amtierenden Senats in Form der gesetzlich verankerten Maßnahmen und Zeitpläne zum weiteren Abbau vorhandener Barrieren. Ausweislich der Äußerung von Senatsvertretern wurde deutlich, dass ein aktiver Abbau von Barrieren nicht als eigenständig zu verfolgende bauliche Aufgabe angesehen werde und daher auch keine separate Projektierung solcher Maßnahmen erfolgen wird. Vor diesem politischen Hintergrund, der in diametralem Gegensatz zum Behindertengleichstellungsgesetz und der daraus resultierenden Verordnung steht, verwundert es nicht mehr, wenn seit der Gesetzesverabschiedung – ich sprach vorhin von dem Jahr 2018 – vor fünf Jahren auch eine vorausschauende Haushaltsplanung für diese grundsätzlich städtebauliche Aufgabe fehlt. Es fehlte auch in den vergangenen zwei Monaten erkennbar am politischen Willen, dieses wichtige Thema hier in der Bürgerschaft zu verhandeln. Sonst wäre das Thema sicher auch von Ihnen gesetzt worden. Das, obwohl die Senatsfraktionen kurz vor knapp am 5. September 2023 einen eigenen Dringlichkeitsantrag dazu eingereicht haben. Heute, am 13. Dezember 2023, wissen wir, dass der offenbar gar nicht so dringlich war Ihr Dringlichkeitsantrag, wie er es vorgab. Zu den Details: Unsere zuständige Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung, Frau Özlem Ünsal, verbreitete im Jahr 2023 zinsbereinigte Ausgaben von fast 180 Millionen Euro. Doch lediglich 38 000 Euro wurden im Jahr 2020, in den zwei Folgejahren jeweils 69 000 Euro, für ein Projekt „Barrierefreies Wohnen“ budgetiert, was angesichts von circa 2 000 kommunalen Gebäuden und zwei Millionen Quadratmetern Bruttogrundfläche wie ein Tropfen auf dem heißen Stein anmutet. Zwar wurde für das Stadtgebiet Bremen der barrierefreie Umbau von Haltestellen geplant und hierfür im Bereich Straßen, Wege und Plätze 678 000 Euro ausgegeben und ab 2022 je 500 000 Euro veranschlagt, doch sind diese Haushaltstitel in den baulichen Erfassungen gemäß § 8 Absatz 3 des Bremischen Behindertengleichstellungsgesetzes gar nicht enthalten. Das war mein erster Teil. Ich komme gleich noch mal wieder. – Vielen Dank! (Beifall Bündnis Deutschland)

Alle Reden von Antje Grotheer Protokoll (PDF) ↗