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Dr. Claudia Schilling

13.12.2023 Sitzungen 21/6

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte für das Innenressort wie folgt antworten: Die Themen Migration und Abschiebung bestimmen aktuell bundesweit die Schlagzeilen. So wundert es wenig, dass wir heute auch in der Bürgerschaft erneut darüber debattieren. Das Themenfeld ist rechtlich gesehen außerordentlich komplex. Zugleich löst die Debatte teils heftige Emotionen wie Angst und Ohnmacht aus, und zwar auf allen Seiten – sowohl bei den betroffenen Menschen, die aus den unterschiedlichsten Gründen nach Deutschland geflüchtet sind, als auch bei der deutschen Bevölkerung. Angst und Ohnmacht sind aber immer schlechte Ratgeber. Deswegen möchte ich Sie bitten, gemeinsam mit mir einmal nüchtern und sachlich auf die Fakten zu schauen. Am Montag dieser Woche hat das Innenressort einen Serieneinbrecher in den Kosovo abgeschoben. Bis Ende des Jahres werden es voraussichtlich insgesamt 28 Straftäter sein, die aus dem Land Bremen abgeschoben worden sind. Darunter befinden sich Gewalttäter, Sexualtäter, Räuber, Drogenhändler und auch eine verurteilte Mörderin. Hinzu kommen noch einmal sechs ausreisepflichtige Personen, deren Abschiebungen die beiden Ausländerbehörden vorgenommen haben. Dem hält die Opposition die Zahl von 3 762 ausreisepflichtigen Menschen im Land Bremen entgegen. 34 Rückführungen bis Ende des Jahres zu 3 762 ausreisepflichtigen Personen: Zugegeben, das klingt wenig. Wer aber nur diese beiden Zahlen gegenüberstellt und es dabei belässt, handelt politisch unverantwortlich und betreibt bloße Stimmungsmache. Lassen Sie uns daher einmal genauer hinschauen: Bremen konzentriert sich seit Jahren bei den Rückführungen auf integrationsunwillige Personen wie Straftäter und Gefährder. Dazu wurde eigens 2018 eine eigene Landesausländerbehörde gegründet, das sogenannte Referat 24, das beim Senator für Inneres und Sport angesiedelt ist. Seit 2018 wurden rund 140 Personen aus dem Land Bremen abgeschoben, die eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung darstellten. Hinter jeder Abschiebung eines Straftäters steckt wochen- und oft genug auch monatelange Arbeit. Denn Sie können sich vorstellen, dass in dieser Personengruppe eine gute Zusammenarbeit mit den Behörden nicht besonders verbreitet ist. In unseren aktuell stark belasteten Ausländerbehörden sind solche Fälle nebenbei nicht mehr zu schaffen, deswegen hat sich die Gründung des Referates 24 bewährt. Wie ist hierbei die große Gruppe der ausreisepflichtigen Menschen einzuordnen? Vorab, das ist kein bremisches Problem. Bundesweit sind aktuell über 250 000 Menschen ausreisepflichtig. Das heißt, all diese Menschen, ob in Bremen, Bayern oder Baden-Württemberg, müssten eigentlich ihre Koffer packen und wieder in ihre Heimatländer zurückkehren. Bis zu ihrer Ausreise besitzen sie lediglich eine Duldung, sei es, weil Dokumente für die Rückführung ins Heimatland fehlen oder ihr Heimatland die Zusammenarbeit mit deutschen Behörden verweigert, sei es aus familiären oder medizinischen Gründen, weil sie minderjährig sind und nicht abgeschoben werden dürfen, weil ihr Asylfolgeverfahren noch nicht abgeschlossen ist oder weil sie eine Ausbildung machen. In diesen Fällen sind uns rechtlich schlicht die Hände gebunden. (Abgeordnete Sofia Leonidakis [DIE LINKE]: Wir wollen es auch nicht!) Trotzdem lassen wir es nicht darauf beruhen. Von 2015 bis Ende 2022 konnten über 4 000 Menschen davon überzeugt werden, freiwillig in ihre Heimatländer zurückzukehren. Es ist ihnen klargeworden, dass sie in Deutschland keinerlei Chance auf ein dauerhaftes Bleiberecht haben würden. In den ersten sechs Monaten dieses Jahres sind 623 Menschen aus Bremen freiwillig wieder in ihre Heimatländer zurückgekehrt. Die Hälfte von ihnen hat eine finanzielle Unterstützung für die Rückreise oder den Neuanfang in ihrem Heimatland bekommen. Selbst diese Unterstützung mit eingerechnet, ist jede Abschiebung drei- bis viermal so teuer wie eine geförderte Rückkehr. In den vergangenen Tagen geisterte der Vorwurf durch die Medien, Bremen habe sich im Bundesrat enthalten bei dem Entwurf für ein Rückführungsverbesserungsgesetz. Das ist so nicht richtig. Richtig ist, es gab 30 Änderungsanträge aus den Ländern, und nicht mit allen sind wir einverstanden. Aber dem Gesetzesentwurf selbst hat Bremen zugestimmt. Dazu gehört zum Beispiel, dass bei Personen, die unerlaubt eingereist sind, künftig auch die Wohnung oder ihre Handys durchsucht werden dürfen, um ihre Identität festzustellen oder dass ein Einreise- und Aufenthaltsverbot gegen Personen verhängt werden darf, die wir in Deutschland nicht aufnehmen wollen, weil zu erwarten ist, dass sie die öffentliche Sicherheit gefährden werden. Was am Ende von diesem Kabinettsentwurf gesetzlich umgesetzt wird, steht noch nicht fest, wie die jüngsten Diskussionen in Berlin derzeit deutlich machen. Zurück nach Bremen: Im September dieses Jahres hat die Polizei mit hohem personellen Einsatz die Soko „Junge Räuber“ eingerichtet, mit Erfolg. Inzwischen wurden 21 Haftbefehle erwirkt. Viele der jungen Männer sind unerlaubt nach Deutschland eingereist. Sie sind ebenso ausreisepflichtig wie viele der Drogendealer am Hauptbahnhof. Doch der Status „ausreisepflichtig“ hat keine Konsequenzen, wenn die Heimatländer nicht mit unseren Behörden zusammenarbeiten und sich bei den geplanten Rückführungen einfach taub stellen. Aus diesem Grund hat sich Innensenator Mäurer in einem Schreiben bereits vor Monaten direkt an den Sonderbeauftragten der Bundesregierung Joachim Stamp gewandt und darum gebeten, mit Guinea in den Dialog zu treten und die Einhaltung des Rückübernahmeabkommens einzufordern. Auf der jüngsten Innenministerkonferenz in Berlin hat Bremen zudem gemeinsamen mit anderen Ländern das Bundesinnenministerium aufgefordert, rechtliche Hürden für den Entzug des Schutzstatus von Straftätern zu prüfen oder – um ein anderes Beispiel zu nennen – für die Fortsetzung der temporären Binnengrenzkontrollen an den Landesgrenzen zu Österreich, der Schweiz, zu Polen und zur Tschechischen Republik gestimmt. Zum Fazit: Wer in dieser Debatte nur Zahlen vergleicht, erhält ein schiefes Bild. Lassen Sie mich daher noch einmal zusammenfassen: Bremen setzt mit Erfolg auf geförderte Ausreisen anstatt auf Abschiebungen. Gleichwohl, bei Straftätern scheut Bremen weder Mühen noch Kosten. Sie werden seit Jahren priorisiert abgeschoben. Richtig ist aber auch: Bei integrationswilligen Menschen nutzen wir humanitäre Spielräume, um ihnen ein Bleiberecht zu ermöglichen. Statt wie das Kaninchen auf die Schlange auf den Ländervergleich in Sachen Rückführung zu schauen, sollten wir diesen differenzierten Ansatz in Bremen beibehalten. Er ist ökonomisch sinnvoll, effektiv und berücksichtigt immer den einzelnen Menschen hinter den Zahlen. – Vielen Dank! (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen)

Alle Reden von Dr. Claudia Schilling Protokoll (PDF) ↗