Antje Grotheer
Als nächster Redner der Abgeordnete Jan Timke. Frau Präsidentin, Abgeordneter Jan Timke (Bündnis Deutschland): meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Titel des CDU-Antrags „Abschiebepaket des Bundesinnenministeriums ist der erste richtige Schritt auf einem langen Weg“ ist leider zu optimistisch. Es ist richtig, dass dieses Gesetz ein kleiner Schritt in die richtige Richtung ist, denn es beinhaltet eine Reihe von Gesetzesänderungen, die sehr zu begrüßen sind. Dies gilt insbesondere für die längeren Zeiten von Ausreisegewahrsam, die auf eine erleichterte Identitätsfeststellung abzielende Änderung und die vereinfachte Abschiebung von Straftätern und Gefährdern. Es handelt sich hier um längst überfällige Änderungen, indem zum Beispiel das Einreise- und Aufenthaltsverbot in § 11 Aufenthaltsgesetz auf Fälle der Zurückweisung erweitert oder die Ausweisung von Mitgliedern krimineller Vereinigungen erleichtert wird. Insbesondere zu begrüßen ist aber auch, dass die Ankündigungspflicht von Abschiebungen eingeschränkt wird, um den Abzuschiebenden das Untertauchen deutlich zu erschweren. Gerade angesichts der durch Migration importierten Clankriminalität in Bremen müsste der Senat all diesen Änderungen eigentlich vorbehaltlos zustimmen. Dennoch ist der Antragstitel zu optimistisch, denn das Gesetz zeigt auch, dass die Bundesregierung den Weg zur rechtsstaatlichen Ordnung der Migration nicht findet, weil ihr der Kompass fehlt. Ordnung bedeutet notwendigerweise auch Begrenzung. Dass sich dieser Begriff nicht im Gesetz findet, zeigt schon das Problem, meine Damen und Herren. So bleiben alle Gesetzesänderungen, so sinnvoll sie im Einzelnen sein mögen, nur Flickschusterei. Das gibt die Bundesregierung selbst zu erkennen, wenn sie ein Mehr von 6 000 Abschiebungen im Jahr erreichen will. Das Gesetz zielt erklärtermaßen darauf ab, dass vollziehbar Ausreisepflichtige unser Land tatsächlich verlassen. Nur so könne Deutschland weiterhin Schutzbedürftige aufnehmen, heißt es weiter. Es ist evident, dass diese Aussage keinen vernünftigen Sinn ergibt, schlicht unhaltbar ist. Denn selbst dann, wenn alle gegenwärtig etwa 50 000 vollziehbar Ausreisepflichtigen das Land verließen, würde sich an der Überforderung der Kommunen, der staatlichen Verwaltung und unserer Gesellschaft insgesamt fast nichts ändern, meine Damen und Herren, jedenfalls so lange nicht, wie weiterhin jeden Monat Tausende neu nach Deutschland einreisen. Auf diesen Sachverhalt haben – ganz interessant – an diesem Montag bei einer Anhörung im Deutschen Bundestag namhafte Sachverständige wiederholt und nachdrücklich hingewiesen, meine Damen und Herren. Der wahre Zustand unseres Asyl- und Einwanderungssystems wird verschleiert, wenn im Gesetz auf die vollziehbare Ausreiseverpflichtung abgehoben wird. Der hier vorliegende CDU-Antrag hebt dagegen auf die Ausreisepflichtigen insgesamt ab. Das ist ein gravierender Unterschied, meine Damen und Herren, denn die Zahl der Ausreisepflichtigen insgesamt geht in die Hunderttausende. Auf diese aktuell etwa 280 000 Ausreisepflichtigen kommt es an, wenn man Ausreisepflichten durchsetzen will. Denn alle diese Personen sind ausreisepflichtig. Geduldet beziehungsweise nicht vollziehbar ausreisepflichtig sind sie oft nur deshalb, weil ihre Identität ungeklärt ist beziehungsweise Dokumente fehlen. Das haben Sie natürlich eben nicht gesagt, dass die Geduldeten auch tatsächlich deshalb nicht abgeschoben werden, weil sie sich nicht an der Identitätsfeststellung beteiligen. Das ist eine Kapitulation des Rechtsstaates, meine Damen und Herren, denn nach dem Aufenthaltsgesetz haben alle Ausländer ihre Identität offenzulegen, einen Pass vorzulegen und auszureisen, wenn sie keine Aufenthaltsgestattung mehr haben. In der Bundestagsanhörung bezeichnete dies der sachverständige Verwaltungsrichter Professor Dietz als die drei Grundpflichten, die für alle Ausländer, also einschließlich der Asylbewerber, in Deutschland gelten. Dietz erklärte dabei nicht nur das Aufenthaltsrecht in Deutschland, sondern schlägt konkrete Schritte vor, wie man auf dem langen Weg einer rechtsstaatlichen Ordnung der Migration vorankommen kann. Davon können die Bundesregierung, aber auch Bremen und hier besonders der Bremer Senat noch viel lernen. Die Fraktion Bündnis Deutschland wird dem Antrag der CDU selbstverständlich zustimmen. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. – Vielen Dank! (Bündnis Deutschland)
