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Antje Grotheer

13.12.2023 Sitzungen 21/6

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Jan Timke. Abgeordneter Jan Timke (Bündnis Deutschland): Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich will meinen Redebeitrag mal mit einer Anmerkung zu meinem ansonsten sehr geschätzten Vorredner beginnen. Lieber Herr Kollege Labetzke, die Politik der Bundesregierung lässt die Zahlen für die AfD steigen und niemand anderes, (Beifall Bündnis Deutschland, CDU) weil Sie die Probleme in unserem Land negieren, weil Sie die Probleme wegdiskutieren und weil Sie nicht bereit sind, Probleme anzuerkennen. Das ist der Grund, warum die Zahlen der AfD steigen, und das muss man auch sagen. (Beifall Bündnis Deutschland) Es zeigt wieder deutlich, dass Sie nichts gelernt haben. Sie haben in den letzten Jahren diesbezüglich nichts gelernt, auch nicht, vielleicht einmal ein bisschen selbstkritisch sein! (Beifall Bündnis Deutschland) Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, der vorliegende Antrag und die vorliegende Antwort des Senats auf die Große Anfrage der CDU-Fraktion zur Abschiebung in Bremen sind eindrucksvolle Dokumente – eindrucksvoll insofern, als dass sie die Kapitulation des Rechtsstaates und das politische Versagen des Senats detailliert dokumentieren. In der Realität geschieht das genaue Gegenteil von dem, was nämlich in § 1 des Aufenthaltsgesetzes als Ziel der Migrations- und Integrationspolitik statuiert ist. Über dieses Gesetz kann man sich sicherlich auch trefflich streiten, denn es ist ausgesprochen liberal, um es einmal relativ freundlich zu formulieren. Dennoch fordert dieses Gesetz Zuwanderung zu steuern. Migration soll demnach nicht nur ermöglicht werden, sondern soll auch unter Berücksichtigung der Aufnahme- und Integrationsfähigkeit sowie der wirtschaftlichen und arbeitsmarktpolitischen Interessen der Bundesrepublik Deutschland gestaltet werden. Von einer Steuerung der Zuwanderung im Interesse unseres Gemeinwesens kann aber in Bremen keine Rede sein. Die Probleme sind längst für jeden sichtbar. Die Anfrage reißt die Probleme kurz an: Verwiesen wird auf fehlende Kapazitäten schon zu elementarer Versorgung, zunehmende Kriminalität und die katastrophale Drogensituation am Hauptbahnhof. Was hier in Bremen geschieht, ist nicht einmal als Verwaltung der Migration zu bezeichnen, von Steuerung, Gestaltung oder gar von Integration zu sprechen, geht vollends ins Leere. (Beifall Bündnis Deutschland) Das zeigen die nackten Zahlen, die der Senat auf Anfrage präsentieren musste. Demnach gibt es nämlich in Bremen fast 3 800 ausreisepflichtige Personen. Gemeint sind damit offenbar die vollziehbar Ausreisepflichtigen, denn die Zahl der Ausreisepflichtigen muss deutlich höher liegen. Darauf kommen wir in der Debatte zum Rückführungsgesetz nachher noch zurück, die ja damit verbunden ist. Zugleich gab es im Jahr 2023 ganze 28 Rückführungen. Damit wurde nur weit weniger als ein Prozent der vollziehbar Ausreisepflichtigen zurückgeführt. Der Vollzug der Ausreisepflicht ist demnach die Ausnahme, die Duldung irregulärer Aufenthalte demgegenüber die Regel in Bremen, meine Damen und Herren. Für diese Kapitulation des Rechtsstaates werden in der Senatsantwort verschiedene Gründe genannt, die seit Jahren vom Senat wie auch von der Bundesregierung angeführt werden, um ihr Versagen im Aufenthaltsrecht zu kaschieren. Besonders inakzeptabel sind die Gründe: fehlende Reisedokumente und eine ungeklärte Identität. Sie zeigen per se den Verzicht auf Rechtsdurchsetzung, denn nach § 3 des Aufenthaltsgesetzes gibt es in Deutschland eine Passpflicht. Ausländer dürfen demnach nur in das Bundesgebiet einreisen und sich darin aufhalten, wenn sie einen anerkannten und gültigen Pass oder Passersatz besitzen, sofern sie von der Passpflicht nicht durch Rechtsverordnung befreit sind. Dass diese Passpflicht beständig und regelmäßig durch den Missbrauch unseres Asylrechts unterlaufen wird, ist kein Geheimnis. Bundespolizisten berichten von Dokumentenüberresten, die von Schleusern oder den Migranten selbst unbrauchbar gemacht werden. Zu den Auffälligkeiten der Identitätsverschleierung gehört auch, dass es oft an Ausweisdokumenten mangelt, nicht aber an Smartphones und technischem Equipment; derartiges gehört in der Regel zur Standardausstattung. Die Auswertung der technischen Kommunikationsmittel könnte die Klärung vieler Identitäten erleichtern. Wer sich nicht vorschriftsmäßig ausweisen kann oder will, sollte also tolerieren müssen, dass Telefon, Rechner oder Ähnliches von den zuständigen Behörden ausgewertet werden. Das Gesetz zur Verbesserung der Rückführung, das wir parallel debattieren, versucht, dies ein wenig zu erleichtern. Wenn auch viel zu zögerlich, geht es doch in die richtige Richtung. Dass Bremen diesem Gesetz nicht zustimmt, sondern sich enthalten hat, sagt viel über den Gestaltungswillen dieses Senats aus, meine Damen und Herren. Während die Bürger mehr Ordnung im Aufenthaltsrecht erwarten, besser gesagt: ersehnen, scheint der Senat das Chaos fortsetzen zu wollen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, dass 2023 zwei Straftäter aus Guinea abgeschoben wurden, (Glocke) bewertet der Senat als Erfolg. Zum Herkunftsland Guinea teilt der Innensenator mit, dass mit Blick auf einen geplanten guineischen Delegationsbesuch in Deutschland beabsichtigt sei, die Delegation einen Tag in Bremen zu empfangen und einen konstruktiven Austausch insbesondere hinsichtlich der bremischen Interessenlage zu führen. Ich komme zum Schluss, Frau Präsidentin. Einen solchen Austausch begrüßen wir von Bündnis Deutschland natürlich, sofern die bremische Motivation tatsächlich geltend gemacht würde, was nur heißen kann, dass von den Vertretern dieser Republik verlangt wird, sämtliche ihrer straffälligen und ausreisepflichtigen (Glocke) Landsleute wieder mit nach Hause zu nehmen. Meine Damen und Herren, ich komme gleich noch mal zur zweiten Runde. – Ich danke Ihnen erst mal für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall Bündnis Deutschland)

Alle Reden von Antje Grotheer Protokoll (PDF) ↗