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Antje Grotheer

06.09.2023 Sitzungen 21/3

Vielen Dank, Herr Staatsrat, weitere Zusatzfragen sehe ich nicht. Damit ist die Fragestunde beendet. (Die vom Senat schriftlich beantworteten Anfragen der Fragestunde finden Sie im Anhang zum Bericht und Antrag des staatlichen Petitionsausschusses vom 1. September 2023 (Drucksache 21/51) Eine Aussprache ist nicht beantragt worden. Wir kommen daher zur Abstimmung. Wer der Behandlung der Petitionen in der empfohlenen Art zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Ich bitte um die Gegenprobe. Stimmenthaltungen? Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt entsprechend. (Einstimmig) Drittes Gesetz zur Änderung des Ersten Gesetzes zur Ausführung des Achten Buches Sozialgesetzbuch – Gesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes im Lande Bremen Antrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, SPD und DIE LINKE vom 5. September 2023 (Drucksache 21/57) Wir kommen zur ersten Lesung. Die Beratung ist eröffnet. Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Beratung ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer das Gesetz in erster Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. (Dafür: CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE, FDP, Abgeordnete Sülmez Çolak [fraktionslos]) Ich bitte um die Gegenprobe. Stimmenthaltungen? (Bündnis Deutschland, Abgeordneter Sven Lichtenfeld [fraktionslos]) Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt das Gesetz in erster Lesung. Meine Damen und Herren, interfraktionell wurde vereinbart, Behandlung und Beschlussfassung in erster und zweiter Lesung vorzunehmen. Ich lasse deshalb jetzt darüber abstimmen, ob wir eine zweite Lesung durchführen wollen. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. Ich bitte um die Gegenprobe. Stimmenthaltungen? Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt entsprechend. (Einstimmig) Wir kommen zur zweiten Lesung. Die Beratung ist eröffnet. Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Beratung ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer das Gesetz in zweiter Lesung beschließen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. (Dafür: CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE, FDP, Abgeordnete Sülmez Çolak [fraktionslos], Abgeordneter Sven Lichtenfeld [fraktionslos]) Ich bitte um die Gegenprobe. Stimmenthaltungen? (Bündnis Deutschland) Bei Stimmenthaltung der Fraktion Bündnis Deutschland stelle ich fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt entsprechend. Meine Damen und Herren, damit sind wir am Ende der Tagesordnung für diesen Sitzungstag angelangt. Ich bedanke mich bei Ihnen und schließe die Sitzung. (Schluss der Sitzung um 17:46 Uhr) Schriftlich vom Senat beantwortete Anfragen aus der Fragestunde der Bürgerschaft (Landtag) vom 7. September 2023 Anfrage 12: Modellprojekte für autonomes Containerhandling in den Häfen Anfrage der Abgeordneten Thorsten Raschen, Susanne Grobien, Frank Imhoff und Fraktion der CDU vom 18. Juli 2023 Wir fragen den Senat: 1. Wie bewertet der Senat das Projekt des Umschlagsunternehmens HHLA TK Estonia zum Containertransport durch ferngesteuerte beziehungsweise autonom fahrende Lkw im Hafen von Muuga nahe der estnischen Hauptstadt Tallinn? 2. Inwiefern gibt es vergleichbare Projekte beziehungsweise Pläne zur Automatisierung des Hafenumschlags in den bremischen Häfen? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Die Unternehmen HHLA TK Estonia und FERNRIDE GmbH haben im ersten Halbjahr 2023 die erste Phase eines gemeinsamen Projektes zum automatisierten Containerhandling auf dem Containerterminal Muuga durchgeführt. Laut verschiedener Pressemitteilungen wurde die erste Phase dieses Projektes erfolgreich abgeschlossen und wird in einer zweiten Phase fortgeführt. In dieser zweiten Phase wird es darum gehen, inwieweit der teilautonome beziehungsweise autonome Containertransport in die spezifischen Betriebsabläufe des Containerterminals Muuga integriert werden kann. Die konkrete Bewertung zu den Erfolgschancen und den weiteren Entwicklungsperspektiven obliegt dem Betreiber. Grundsätzlich bewertet der Senat Initiativen zur Automatisierung und Digitalisierung im Hafenumfeld positiv, denn diese dienen der im Wettbewerb zwingend gebotenen Produktivitätssteigerung. Zu Frage 2: Dem Senat sind verschiedene Automatisierungslösungen ausgewählter Wettbewerbshäfen bekannt. Entwicklung und Stand von Digitalisierung beziehungsweise der Automatisierung von Containerterminals in der Nordrange sowie in Bremerhaven wurden im Rahmen der Erstellung des Hafenentwicklungskonzeptes (HEK) 2035 umfangreich analysiert. Weiterhin umfasst diese Analyse die Darstellung ausgewählter Forschungs- und Entwicklungsprojekte. Die Gutachten „Wirtschaftliche Rahmenbedingungen des Containerumschlages in Bremerhaven“ und „Innovations- und SMART-Port inklusive Wettbewerbsvergleich im Kontext der bremischen Häfen“ stehen auf der Internetseite von bremenports zum Download bereit. Insbesondere die zweite genannte Studie wurde im Dezember 2022 in der Bremischen Bürgerschaft diskutiert. Erste Maßnahmen zur Digitalisierung und Automatisierung der bremischen Häfen wurden bereits im Dezember 2022 sowie im Frühjahr 2023 beschlossen und befinden sich bereits in der Umsetzung. Die am Standort Bremerhaven im Containerumschlag maßgebliche EUROGATE-Gruppe setzt mit deren Partnern ebenfalls auf Automatisierung, wobei perspektivisch der Ersatz des heutigen Lagersystems mit Straddle Carriern durch automatisierte Blockstausysteme verfolgt wird. Anfrage 13: Bürgerschaftsabgeordnete von DIE LINKE bei gewalttätiger Demonstration Anfrage des Abgeordneten Jan Timke und Fraktion Bündnis Deutschland vom 27. Juli 2023 Wir fragen den Senat: 1. Ist dem Senat bekannt, dass die Bürgerschaftsabgeordnete der Fraktion DIE LINKE, Maja Tegeler, am 15. Juli 2023 an einer Demonstration in Herford unter dem Motto „Die Polizei lügt“ teilgenommen hat, bei der es nicht nur zu gewalttätigen Übergriffen auf Polizeibeamte durch Personen aus dem mutmaßlich linksradikalen Spektrum kam, sondern in deren Vorfeld auch Flugblätter mit der Aufschrift „Deutsche Polizisten, Mörder und Faschisten“ verteilt wurden? 2. Liegen dem Senat Erkenntnisse vor, dass an der unter Frage 1 genannten Demonstration weitere Mitglieder der Bremischen Bürgerschaft und/oder des Bremer Senats teilgenommen haben, und wenn ja, welche Abgeordnete beziehungsweise Senatsmitglieder waren das? 3. Teilt der Bremer Senat das Motto der Demonstration, dass die „Polizei lügt“, und wenn ja, welche konkreten Erkenntnisse veranlassen den Senat zu dieser Auffassung? Antwort des Senats: Zu den Fragen 1 und 2: In einem demokratischen Rechtsstaat wird die Teilnahme von Bürger:innen an Demonstrationen selbstverständlich staatlich nicht registriert, hiervon wird nur dann abgewichen, wenn die Teilnehmenden einer extremistischen Gruppierung zuzuordnen sind oder straf- beziehungsweise ordnungswidrigkeitsrechtliche Verstöße von Demonstrationsteilnehmern im Raum stehen. Ob und bei wem die örtlich zuständigen Behörden eines anderen Landes in Bezug zur beschriebenen Demonstration, oder im räumlichen und zeitlichen Zusammenhang zu dieser, entsprechende Verstöße annehmen, ist dem Senat nicht bekannt. Zu Frage 3: Dem Senat ist der Anlass der Demonstration, zu dem die Ermittlungen noch andauern, nur aus öffentlich zugänglichen Quellen bekannt, eine substantiierte Bewertung scheidet allein schon deshalb aus. Der Senat steht hinter seinen Polizeibehörden. Anfrage 14: Verkehrswende weiterhin nicht in Sicht Anfrage der Abgeordneten Michael Jonitz, Frank Imhoff und Fraktion der CDU vom 27. Juli 2023 Wir fragen den Senat: 1. Wann wird die BSAG die seit dem 13. Dezember 2021 in Kraft getretene Fahrplanreduzierung aufheben und wieder den Regelbetrieb aufnehmen? 2. Wurden die Maßnahmen, die in der Vorlage der städtischen Deputation für Mobilität, Bau und Stadtentwicklung vom 3. November 2022 (VL 20/7227) aufgeführt werden, um vor allem dem hohen Krankenstand und die daraus resultierende Fahrplanausdünnungen zu reduzieren, bereits umgesetzt, wenn nein, aus welchen Gründen nicht? 3. Welche Maßnahmen wurden seitens des Senats kurzfristig unternommen, um die BSAG und auch Bremerhaven Bus bei der personell bedingten Fahrplanreduzierung zu unterstützen und welche langfristigen Maßnahmen wird der Senat ergreifen, damit Fahrplanreduzierungen aufgrund hoher Krankenstände ausgeschlossen werden? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Aufgrund der angespannten Personalsituation konnte bisher keine Rückkehr zum regulären Jahresfahrplan erreicht werden. Die BSAG wird das Angebot jedoch nach den Sommerferien sukzessive wieder hochfahren, sobald Kapazitäten verlässlich zur Verfügung stehen. Seit dem 21. August 2023 konnten bereits erste Verbesserungen erzielt werden. Die Linien 6 und 26/27 werden in den Hauptverkehrszeiten häufiger verkehren. Ein konkreter Termin zur vollständigen Rückkehr in den Jahresfahrplan kann derzeit leider noch nicht abschließend genannt werden. Zu Frage 2: Alle Maßnahmen, die im Bericht der Verwaltung für die städtische Deputation am 3. November 2022 genannt sind, wurden umgesetzt beziehungsweise befinden sich in Umsetzung. Konkret wird derzeit eine längerfristige Übernahme von Linien durch externe Unternehmen vorbereitet. Diese Maßnahme soll zu einer Stabilisierung des Fahrbetriebs beitragen. Zu Frage 3: Im Aufsichtsrat der BSAG wird dem Mobilitätsressort regelmäßig über die Wirkung der zuvor genannten Maßnahmen berichtet. Der Senat beabsichtigt, gemeinsam mit BSAG, Bremerhaven Bus, dem Amt für Straßen und Verkehr und dem Magistrat die Ausbildung unter Beteiligung der Arbeitnehmervertreter*innen weiter zu stärken. Dabei soll das Thema Personalausbildung und -gewinnung in Kooperation mit den Hochschulen im Land Bremen und dem Handwerk intensiviert werden. Bei der BSAG wird der Aufbau eines Ausbildungs- und Kompetenzzentrums unterstützt. Um Beschäftigte auch langfristig im Nahverkehr zu halten, setzen sich der Senat und die BSAG dafür ein, dass durch bessere Arbeitsbedingungen und durch faire und gute Entlohnung das Berufsfeld im ÖPNV langfristig attraktiver wird. Sowohl die reguläre Ausbildung zur Fachkraft im Fahrdienst als auch der schnelle Berufseinstieg mit berufsbegleitender Qualifikation soll attraktiver gestaltet werden. Auch wird geprüft, ob ein Einstieg für Interessierte, die noch ohne Führerschein sind, angeboten werden kann. Anfrage 15: Immer mehr arme Kinder und Jugendliche im Land Bremen? Anfrage der Abgeordneten Sandra Ahrens, Frank Imhoff und Fraktion der CDU vom 2. August 2023 Wir fragen den Senat: 1. Bundesweit sind derzeit knapp zwei Millionen Kinder unter 18 Jahren auf Bürgergeld angewiesen; wie viele sind es aktuell im Land Bremen? 2. Wie hoch ist der Anteil der Kinder mit ausländischer Staatsbürgerschaft im Bürgergeld derzeit und im Vergleich zum Jahr 2015 (bitte für beide Städte und Land ausweisen)? 3. Welche Stellungnahme gibt der Senat zur eigenen Verantwortung bei der Bekämpfung von Kinder- und Familienarmut und zum aktuellen Streit um die Kindergrundsicherung auf Bundesebene ab? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Im Land Bremen gab es Ende des Jahres 2022 exakt 32 926 Bürgergeldbeziehende unter 18 Jahren. Zu Frage 2: Ende des Jahres 2022 haben im Land Bremen 16 848 Minderjährige mit ausländischer Staatsangehörigkeit Bürgergeld bezogen, das entspricht einem Anteil von rund 51 Prozent aller bürgergeldbeziehenden Minderjährigen. Ende 2015 waren es 8 701, das entsprach einem Anteil von rund 28 Prozent. In der Stadtgemeinde Bremen waren es Ende des Jahres 2022 exakt 13 663 Minderjährige mit ausländischer Staatsangehörigkeit, die Bürgergeld bezogen haben. Das entspricht einem Anteil von rund 52 Prozent. Ende 2015 waren es 6 866 und damit 29 Prozent. In der Stadtgemeinde Bremerhaven haben Ende des vergangenen Jahres 3 185 Minderjährige mit ausländischer Staatsangehörigkeit Bürgergeld bezogen, der Anteil liegt bei rund 48 Prozent. Ende 2015 lag ihr Anteil bei 27 Prozent. Zu Frage 3: Der Senat nimmt entsprechend dem Regierungsprogramm der Koalition eine Schwerpunktsetzung vor, die den Chancen von Kindern und Jugendlichen oberste Priorität einräumt. Dazu gehören der Fokus auf die Entwicklung von Kitas und Schulen sowie die Weiterentwicklung und Umsetzung der Gesamtstrategie „Frühe Kindheit“. Um ein Aufwachsen in Wohlergehen zu ermöglichen, ist vor allem die quartiersbezogene Infrastruktur für Kinder, Jugendliche und Familien von Bedeutung. Der Senat wird unter anderem mit dem Landesprogramm „Lebendige Quartiere in den Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven“ sowie mit den Programmen „Wohnen in Nachbarschaften in der Stadtgemeinde Bremen“ weiterhin dafür sorgen, dass auch Familien, die wenig Geld zur Verfügung haben, eine gute soziale Infrastruktur vorfinden und so Teilhabe und Förderung ermöglicht wird. Zentral sind hierbei außerdem die Angebote der Frühen Hilfen, der Familienbildung, der Häuser der Familie sowie die Angebote der offenen Jugendarbeit. Im Blick bleibt weiterhin die Situation der Familien von Alleinerziehenden, die oftmals besonders von Armut betroffen sind. Hier gilt es, das Zusammenspiel von Arbeitsmarktpolitik, Kinderbetreuung und sozialer Unterstützung gut zu organisieren. Der Senat stellt aber auch fest, dass die Bekämpfung von materieller Armut nur eingeschränkt auf der Landes- oder kommunalen Ebene möglich ist. Umso wichtiger ist die Einführung einer Kindergrundsicherung, die nicht nur die bestehenden Leistungen zusammenführt und digitalisiert, sondern die materielle Situation der Kinder und Familien nachhaltig verbessert. Diese Haltung vertritt der Senat auch auf Bundesebene. Anfrage 16: Auswirkungen des Ampelkahlschlags bei Digitalisierungsprojekten Anfrage der Abgeordneten Simon Zeimke, Theresa Gröninger, Frank Imhoff und Fraktion der CDU vom 7. August 2023 Wir fragen den Senat: 1. Wie bewertet der Senat die von der Ampelkoalition im Bund geplante Kürzung des Digitalbudgets von 377 Millionen Euro im laufenden Haushaltsjahr auf 3 Millionen Euro im kommenden Jahr im Hinblick auf die weitere Verwaltungsdigitalisierung? 2. Welche für das Land Bremen und seine beiden Kommunen relevanten Digitalisierungsprojekte im Zuge der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG), und gegebenenfalls darüber hinaus, drohen dadurch verzögert, gestoppt oder nicht begonnen zu werden? 3. Inwiefern plant der Senat, wegfallende Bundesmittel durch eigene Haushaltsmittel zu ersetzen? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Die Digitalisierung stellt eine große Chance für die Verwaltung dar, um den Herausforderungen der Zukunft zu begegnen. Die Finanzierung durch die Konjunkturmittel zur Umsetzung des OZG hat es in den letzten Jahren gezeigt: Durch die Finanzierungssicherheit sind die Länder und Kommunen in der Lage, Digitalisierungsprojekte aufzusetzen und umzusetzen nach dem „Einer-für-Alle“-Prinzip. Die Finanzierung von gemeinsam genutzten föderalen Standard-ITKomponenten durch den Bund ist ein wichtiger Vorbildfaktor bei der Beschleunigung der Verwaltungsdigitalisierung. Die geplante Kürzung auf 3 Millionen Euro wäre nicht nachvollziehbar, das BMI hat Pressemitteilungen zufolge bereits kommuniziert, dass das Budget in 2024 über nicht abgerufene Mittel aus vergangenen Jahren aufgestockt werden soll. Zu Frage 2: Eine Verzögerung oder ein Stopp einzelner Projekte ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht im Gespräch. Insbesondere im Verbund der Dataport-Trägerländer hat man die Absicht der gemeinsamen Nutzung der entwickelten „Einer-für-Alle“-Dienste und der gemeinsamen Übernahme der Kosten kürzlich bekräftigt. Zu Frage 3: Aktuell befinden wir uns in der Phase der Haushaltsaufstellung. Der neue Senat plant, sich am Senatsbeschluss zur OZG-Strategie zu orientieren und eine zentrale Finanzierungslösung für die angebotenen „Einer-für-Alle“-Dienste und die nachgenutzten „Einer-für-Alle“-Dienste umzusetzen. Anfrage 17: Wie steht der Senat zur geplanten „Allianz gegen Clans“ der Bundesinnenministerin? Anfrage der Abgeordneten Marco Lübke, Frank Imhoff und Fraktion der CDU vom 8. August 2023 Wir fragen den Senat: 1. Inwieweit unterstützt der Senat das Vorhaben der Bundesinnenministerin, vollziehbar ausreisepflichtige Clanmitglieder, die Angehörige von Gemeinschaften organisierter Kriminalität sind, auch ohne die Begehung einer Straftat auszuweisen sowie den sogenannten Ausreisegewahrsam von derzeit maximal 10 Tage auf bis zu 28 Tage ausweiten zu wollen, zur Vorbereitung der Abschiebung? 2. Inwiefern wird der Senat die Pläne der Bundesinnenministerin auch in Bremen zeitnah umsetzen? 3. Wie hat sich das Land Bremen im Rahmen des Bund-Länder-Treffens im Mai dieses Jahres zu diesen Punkten verhalten? Antwort des Senats: Zu den Fragen 1 bis 3: Zur Verbesserung der Rückführung liegt bislang lediglich ein Diskussionspapier vor. Dieser Entwurf enthält sowohl Vorschläge des Bundes als auch der Länder und der kommunalen Spitzenverbände, die zuletzt auf der Ministerpräsidentenkonferenz besprochen wurden. Da der Bereich der Abschiebung grundsätzlich in der Zuständigkeit der Länder und Kommunen liegt, sollen die Vorschläge zunächst mit den Ländern und kommunalen Spitzenverbänden erörtert werden, bevor sich der eigentliche Gesetzgebungsprozess anschließt. Der Vorschlag des BMI enthält den Begriff Clan nicht. Es geht vielmehr darum, die Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung aufenthaltsrechtlich mit der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung gleichzusetzen. Dazu soll erstere als besonders schwerwiegendes Ausweisungsinteresse festgeschrieben werden. Das Ausweisungsinteresse würde dem Vorschlag zufolge dabei bereits durch die Feststellung von Tatsachen entstehen, die auf eine Mitgliedschaft schließen lassen, ohne dass es einer strafgerichtlichen Verurteilung bedarf. Die Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung stellt für sich aber bereits eine Straftat dar. Insofern ist die Darstellung, die Ausweisung sei ohne Begehung einer Straftat möglich, irreführend. Die geplante Änderung erleichtert zunächst auch nur die Ausweisung. Durch die Ausweisung erlischt das Aufenthaltsrecht und durch eine Abschiebung wird die tatsächliche Ausreise durchgesetzt. Insoweit wirkt sich die geplante Änderung auf ohnehin schon ausreisepflichtige Ausländer nicht aus. Die weiterhin vorgeschlagene Verlängerung der Dauer von 10 auf 28 Tage, für die ein Ausländer zur Sicherung der Durchführbarkeit der Abschiebung auch ohne Vorliegen einer Fluchtgefahr in Gewahrsam genommen werden kann, ist vor dem Hintergrund zu bewerten, dass schon nach geltender Rechtslage ein Ausländer, der sich bereits in der Vergangenheit der Abschiebung entzogen hat oder bei dem aus anderen Gründen Fluchtgefahr besteht, für mehrere Monate in Sicherungshaft genommen werden kann. Bei Personen, die aufgrund einer unerlaubten Einreise vollziehbar ausreisepflichtig sind oder von denen eine besondere Gefahr für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland ausgeht, ist diese Sicherungshaft auch ohne Vorliegen einer Fluchtgefahr zulässig. Die spezielle Problematik der Clankriminalität wurde auf dem Flüchtlingsgipfel im Mai dieses Jahres nicht erörtert. Anfrage 18: Wie geht es für Betroffene der Erdbebenkatastrophe in der Türkei und Syrien weiter? Anfrage der Abgeordneten Sahhanim Görgü-Philipp, Dr. Henrike Müller und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 14. August 2023 Wir fragen den Senat: 1. Wie viele Angehörige von Betroffenen des Erdbebens hatten bei den zuständigen Stellen in Bremen und Bremerhaven eine Verpflichtungserklärung abgegeben, um ihre Familienmitglieder vorübergehend nach Deutschland holen zu können? 2. Wie viele Betroffene der Erdbebenkatastrophe halten sich nach Ablauf der vorübergehenden Befreiung vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels am 6. August weiterhin in Bremen oder Bremerhaven auf, wie alt sind diese Menschen und welchen Aufenthaltsstatus haben sie? 3. Welche Möglichkeiten sieht der Senat, Menschen, denen eine sichere Rückkehr in ihre Heimatregion noch nicht möglich ist, weiterhin einen legalen Aufenthalt zu ermöglichen? Antwort des Senats: Zu Frage 1: In Bremen haben circa 1 300 Personen eine Verpflichtungserklärung im Zusammenhang mit der Erdbebenkatastrophe in der Türkei abgegeben. In Bremerhaven waren es 30 Personen. Zu Frage 2: Die Betroffenen sind in der Regel mit einem Schengen-Visum mit einer Gültigkeit von 90 Tagen ins Bundesgebiet eingereist. Nach Ablauf des Visums fand eine als Nothilfemaßnahme erlassene Verordnung des Bundesinnenministeriums Anwendung, durch die die Betroffenen bis zum 6. August 2023 vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels befreit waren. Da die Betroffenen in dieser Zeit keinen Kontakt mit einer Ausländerbehörde aufnehmen mussten, liegen dort keine Daten über eingereiste Personen und über sich noch hier aufhaltenden Personen vor. Bei den Ausländerbehörden in Bremen und Bremerhaven sind seit dem Ablauf des Befreiungszeitraums am 6. August 2023 vereinzelt Anträge auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis gestellt worden. Es ist davon auszugehen, dass sich die Zahl in den nächsten Wochen weiter erhöhen wird. Zu Frage 3: Mit dem Auslaufen der Verordnung zur Befreiung vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels am 6. August 2023 unterliegen die Betroffenen den allgemeinen aufenthaltsrechtlichen Bestimmungen. Die Betroffenen haben die Möglichkeit, bei der zuständigen Ausländerbehörde die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zu beantragen. Als Aufenthaltszwecke kommen dabei der Familiennachzug sowie die Aufnahme einer Ausbildung, eines Studiums oder einer Beschäftigung in Betracht. Des Weiteren können auch humanitäre Gründe die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis rechtfertigen. Die Situation in der Herkunftsregion darf allerdings auf ausdrücklichem Hinweis des Bundesinnenministeriums nicht mehr generell als Rückkehrhindernis anerkannt werden. Dazu bedarf es einer ausführlichen Antragsbegründung, die eine außergewöhnliche und überprüfbare Sondersituation belegt. Anfrage 19: Angekündigte Kürzungen bei der politischen Bildung durch die Bundesregierung Anfrage der Abgeordneten Miriam Strunge, Sofia Leonidakis, Nelson Janßen und Fraktion DIE LINKE vom 18. August 2023 Wir fragen den Senat: 1. Welche Einrichtungen und Projekte der politischen Bildungsarbeit im Land Bremen werden derzeit aus Mitteln der Bundeszentrale für politische Bildung (BpB) unterstützt und bei welchen dieser Projekte sieht der Senat eine Fortsetzung im Fall der angekündigten Mittelkürzung im Bundesetat der BpB als gefährdet an? 2. Welche Einrichtungen und Projekte der politischen Bildungsarbeit im Land Bremen werden derzeit aus Mitteln des Kinder- und Jugendplans (KJP) unterstützt und bei welchen dieser Projekte sieht der Senat eine Fortsetzung im Fall der angekündigten Mittelkürzung im Bundesetat beim KJP als gefährdet an? 3. Wie bewertet der Senat die im Haushaltsentwurf des Bundes vorgesehenen Kürzungen bei der politischen Bildung und die zu erwartenden Folgen für die Bildungsarbeit im Land Bremen? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Mit Mitteln der Bundeszentrale für politische Bildung werden folgende Projekte und Aufgaben der Landeszentrale für politische Bildung Bremen (LzpB) unterstützt beziehungsweise ermöglicht: Ein Großteil der von der LzpB Bremen angebotenen und kostenfreien Publikationen für die Bürger:innen Bremens werden als Sammeldruck im Verbund mit der BpB lizensiert. Dadurch wird der Ankauf der Publikationen deutlich günstiger, in manchen Fällen erst generell möglich. Der Wahl-O-Mat, das reichweitenstärkste Informationsangebot zu den Wahlen in Bremen, wird mit redaktioneller Unterstützung der LzpB Bremen erstellt, konzeptionell, wissenschaftlich und organisatorisch jedoch von der BpB verantwortet und finanziert. Die BpB unterstützt auch das Wahl-Projekt „Juniorwahl“. Der bundesländerübergreifende Onlinekatalog „politische-bildung.de“, der alle digitalen Angebote der Landeszentralen bündelt, wird ebenfalls mit Mitteln der BpB finanziert. Das gilt ebenso für die bundesweiten „Aktionstage Netzpolitik & Demokratie“, die seit 2018 stattfinden und die politische Medienbildung und Kompetenz in der digitalisierten Gesellschaft fördern. Die LzpB Bremen ist weiterhin in drei länderübergreifenden Arbeitsgemeinschaften tätig, die von der BpB teilfinanziert und organisatorisch unterstützt werden, der Bundesarbeitsgemeinschaft „Extremismusprävention“, der Bundesarbeitsgemeinschaft „Politische Bildung online“ und der Bundesgemeinschaft „Aufsuchende Politische Bildung“. Darüber hinaus können viele innovative Pilotprojekte, die für die LzpB Bremen allein finanziell nicht darstellbar sind, und auch deren Evaluation und Beforschung, nur mit Unterstützung der BpB realisiert werden. Zuletzt war es das Projekt „Wahlscouts“ anlässlich der Bundestagswahlen 2021. Darüber hinaus werden Projekte der Bildungsvereinigung Arbeit und Leben e. V. mit Mitteln der BpB gefördert. Die konkreten Auswirkungen der Mittelkürzungen bei Einrichtungen und Projekten in Bremen sind auf Basis der öffentlichen Berichterstattung zum Haushaltsentwurf der Bundesregierung noch nicht einschätzbar. Zu Frage 2: Aus der Berichterstattung zum Haushaltsentwurf der Bundesregierung geht außerdem hervor, dass Kürzungen beim Kinder- und Jugendplan vorgesehen sind. Aus Mitteln des Kinder- und Jugendplans werden Projekte unter anderem der Bildungsvereinigung Arbeit und Leben Bremen e. V. gefördert. Auch im Bereich der Senatorin für Soziales, Referat 22 Kinder- und Jugendförderung, werden Angebote der politischen Jugendbildung aus dem Kinder- und Jugendplan des Bundes gefördert, da gemäß § 11 SGB VIII die politische Bildung ein Schwerpunkt der Jugendarbeit als Ort der außerschulischen Jugendbildung ist. Auf der Grundlage des § 12 Absatz 4 Bremisches Kinder-, Jugend- und Familienförderungsgesetz (BremKJFFöG) werden in der Jugendverbandsarbeit im Land und in der Stadtgemeinde Bremen Maßnahmen der politischen Jugendbildung durchgeführt. Die antragstellenden Träger ändern sich in jedem Jahr und in der Regel handelt es sich um Projekte. Konkret haben in den Jahren 2022 und 2023 folgende Vereine und Verbände eine Förderung aus dem Kinder- und Jugendplan des Bundes erhalten: der Bremer Jugendring Landesarbeitsgemeinschaft Bremer Jugendverbände e. V., der Bund der Deutschen Katholischen Jugend - Trägerwerk Bremen e. V., Gewitterziegen e. V., Verein zur Förderung feministischer Mädchenarbeit, Integration durch Kunst e. V., Jugendbildungsstätte Bremen Lidice-Haus gGmbH, Landesfeuerwehrverband Bremen, Landessportbund Bremen e. V. und der Stadtjugendring Bremerhaven. Eine Auswertung, wie sich Kürzungen im Einzelnen bei den genannten Trägern auswirken, ist aufgrund der Datenlage nicht abschließend möglich. Grundsätzlich würden Kürzungen im KJP auf Bundesebene im Arbeitsfeld der Offenen Kinder- und Jugendarbeit als Ort der außerschulischen Bildung in Bremen immer Auswirkungen auf die Angebotslandschaft haben, Einschnitte bei der fachlichen Arbeit bedeuten und die Bildungsarbeit einschränken. Zu Frage 3: Der Senat nimmt Kenntnis vom Haushaltsentwurf des Bundes, über den öffentlich berichtet wurde. Er geht davon aus, dass die genannten möglichen Kürzungen im Haushaltentwurf des Bundes die Bildungsarbeit im Land Bremen im Bereich politische Bildung betreffen werden. Neben den dargestellten und durch den KJP- beziehungsweise den BpBgeförderten Angeboten vor Ort in Bremen und Bremerhaven strahlt auch die Arbeit der BpB insgesamt in alle Bundesländer aus. Qualifizierungsmaßnahmen und die Qualitätsentwicklung von Angeboten der politischen Bildung werden maßgeblich von der BpB gefördert und getragen. Darüber hinaus spielt die BpB eine zentrale Rolle beim bundesländerübergreifenden Fachkräfteaustausch und ist ein wichtiger Träger von Weiterbildungsangeboten für politische Bildner:innen, etwa in Form von regionalen Konferenzen und Tagungen. Die BpB fördert mit verschiedenen Angeboten die Vernetzung und den Fachdiskurs innerhalb der politischen Bildung und trägt maßgeblich zur Professionalisierung des Fachbereichs in Deutschland bei. Eine Kürzung der Bundesmittel würde sich auch hierauf voraussichtlich auswirken und damit auch das Land Bremen betreffen. Anfrage 20: Aufgaben und Zusatzvoraussetzungen zur Ausbildung von Freiwilligen in der Heimatschutzkompanie Anfrage der Abgeordneten Maja Tegeler, Nelson Janßen, Sofia Leonidakis und Fraktion DIE LINKE vom 24. August 2023 Wir fragen den Senat: 1. Wie viele Freiwillige sollen maximal ab Januar in der Heimatschutzkompanie Bremen der Bundeswehr ausgebildet werden? 2. Mit welchen Mitteln wird wo für den Einsatz in der Heimatschutzkompanie aktiv oder auf Nachfrage geworben und werden auch Minderjährige angeworben? 3. Wie wird über die Eignung der Bewerber:innen entschieden, insbesondere in Bezug auf die angekündigte Schießausbildung? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Erwartet werden maximal 30 Freiwillige für das Jahr 2024. Zu Frage 2: Geworben wird mit dem „Tag der offenen Tür“ in Bundeswehrstandorten und durch Medien. Minderjährige werden nicht angeworben. Zu Frage 3: Über die Eignung entscheidet das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr. Dieses führt auch die Einstellung durch. Anfrage 21: Interesse der Schulen im Land Bremen an politischen Bildungsangeboten von Jugendoffizieren der Bundeswehr Anfrage der Abgeordneten Yvonne Averwerser, Frank Imhoff und Fraktion der CDU vom 25. August 2023 Wir fragen den Senat: 1. Inwiefern ist die Anzahl an politischen Bildungsangeboten (Vorträge, Informationsveranstaltungen, Seminare et cetera), die unter aktiver Mitwirkung von Jugendoffizieren der Bundeswehr realisiert wurden, seit dem 24. Februar 2022, dem Beginn des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine, nach Kenntnis des Senats auch an Schulen im Land Bremen gestiegen? 2. Wie bewertet der Senat diese Entwicklung und das hierdurch dokumentierte Interesse der Schulen, und durch welche etwaigen Maßnahmen trägt er ihr unter Umständen auch im Zusammenwirken mit der Bundeswehr entsprechend Rechnung? 3. Was gedenkt der Senat zu unternehmen, damit zukünftig noch mehr Bremer Schülerinnen und Schüler regelmäßig die Möglichkeit zur Teilnahme an politischen Bildungsangeboten haben, die unter aktiver Mitwirkung von Jugendoffizieren der Bundeswehr realisiert werden? Antwort des Senats: Zu den Fragen 1 und 2: Über die Nutzung von Angeboten Externer durch die Schulen im Lande Bremen erhebt der Senat grundsätzlich keine Daten. Gemäß § 9 des Bremischen Schulgesetzes sind Schulen eigenständige pädagogische Einheiten. Diese Eigenständigkeit beinhaltet auch Freiräume für die Ausgestaltung von Unterricht und weiterem Schulleben, zum Beispiel durch die vor- und nachbereitete Einladung von Vertreter:innen verschiedener Organisationen oder Institutionen in den Unterricht. Dies gilt gleichermaßen für die Angebote der Jugendoffizier:innen der Bundeswehr im Bereich der politischen Bildung, die ausschließlich auf Einladung der Schulen in Bremen und Bremerhaven durchgeführt werden. Eine Steigerung der Nachfrage der Schulen im Lande Bremen nach politischen Bildungsangeboten der Jugendoffizier:innen kann vor dem dargestellten Sachverhalt nicht belegt, aber auch nicht ausgeschlossen werden. Zu Frage 3: Die Teilnahme an politischen Bildungsangeboten ist für alle Bevölkerungsgruppen wichtig. Auch an Schulen finden solche Angebote für Schülerinnen und Schüler statt. Die Schulen werden ausdrücklich ermutigt, generell mehr Bremer Schülerinnen und Schülern die Teilnahme an politischen Bildungsangeboten zu ermöglichen. Der Senat sieht grundsätzlich die aktuellen Regelungen als ausreichende Grundlage an, um Schüler:innen in Bremen und Bremerhaven die Teilnahme an politischen Bildungsangeboten, auch an solchen, die unter aktiver Mitwirkung von Jugendoffizier:innen der Bundeswehr realisiert werden, zu ermöglichen. Bei allen Angeboten ist die Leitung, Vor- und Nachbereitung durch Lehrkräfte der Schule und natürlich die Einhaltung des Beutelsbacher Konsenses der politischen Bildung zentral. Anfrage 22: Warum werden Straftaten, die mittels des Tatwerkzeugs Messer begangen wurden, noch immer nicht in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) aufgeführt? Anfrage der Abgeordneten Dr. Wiebke Winter, Christine Schnittker, Frank Imhoff und Fraktion der CDU vom 29. August 2023 Wir fragen den Senat: 1. Welche Gründe sind ursächlich dafür, dass Straftaten, die mittels des Tatmittels Messer begangen wurden, auch für das Jahr 2022 keinen Einzug in die PKS gefunden haben, obwohl der Senator für Inneres dies in der Sitzung der staatlichen Deputation für Inneres am 18. November 2022 angekündigt hatte? 2. Inwiefern ist es aus Sicht des Senats angezeigt, diese Information künftig regelhaft im Rahmen der PKS auszuweisen? 3. Inwiefern stellt der Senat sicher, dass Messerstraftaten im Rahmen der kommenden PKS für das Jahr 2023 und für die fortfolgenden stets ausgewiesen werden? Antwort des Senats: Die Fragen 1 bis 3 werden zusammen beantwortet. In der Veröffentlichung der Polizeilichen Kriminalstatistik für das Jahr 2022 wurden neben der Gesamtentwicklung insbesondere Deliktfelder und Phänomenbereiche aufgenommen, in denen sich besonders auffällige Entwicklungen abzeichneten. Bei der vorangegangenen Auswahl wurde auch das Phänomen des Messerangriffs bewertet. Demnach wurden im Land Bremen im Jahr 2021 350 Messerangriffe registriert, im Jahr 2022 waren es 341. Vor dem Hintergrund dieser leicht rückläufigen Zahl wurde – auch aufgrund des erheblichen Umfangs der übrigen Darstellungen – keine gesonderte Darstellung vorgenommen. Gleichwohl wird die Entwicklung der Zahl der Straftaten in dem Phänomenbereich Messerangriff unterjährig genau beobachtet, um frühzeitig polizeiliche Maßnahmen ergreifen zu können. Diese Daten unterliegen intensiven Qualitätssicherungsmaßnahmen, sodass eine entsprechend hohe Datenqualität sichergestellt ist. Ungeachtet der Entwicklung der Fallzahlen wird der Senator für Inneres und Sport im Rahmen der künftigen Veröffentlichungen der Polizeilichen Kriminalstatistik dafür Sorge tragen, dass eine Veröffentlichung des Phänomens Messerangriff standardmäßig erfolgt. Anfrage 23: Geht der Senat bei der Abgabe seiner Grundsteuererklärungen mit gutem Beispiel voran? Anfrage der Abgeordneten Jens Eckhoff, Frank Imhoff und Fraktion der CDU vom 30. August 2023 Wir fragen den Senat: 1. Inwieweit hat die Freie Hansestadt Bremen bislang für alle ihre grundsteuerpflichtigen Grundstücke Grundsteuererklärungen abgegeben (getrennt nach Land und Stadt – jeweils inklusive Kernhaushalt, Ausgliederungen, Sondervermögen, Eigenbetrieben, Stiftungen, Mehrheitsbeteiligungen und so weiter)? 2. Welche Stellen der Freien Hansestadt Bremen (getrennt nach Land und Stadt – jeweils inklusive Kernhaushalt, Ausgliederungen, Sondervermögen, Eigenbetrieben, Stiftungen, Mehrheitsbeteiligungen und so weiter) haben bislang aus welchen Gründen noch nicht alle Grundsteuererklärungen abgegeben? 3. Welche Maßnahmen ergreift der Senat, damit zu welchem Zeitpunkt gemäß seinen Planungen alle Grundsteuererklärungen der Freien Hansestadt Bremen abgegeben sind? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Die Feststellungserklärungen für die grundsteuerpflichtigen Liegenschaften der Stadtgemeinde Bremen wurden zu 98,9 Prozent eingereicht. Die Feststellungserklärungen für die grundsteuerpflichtigen Liegenschaften des Landes Bremen wurden zu 100 Prozent eingereicht. Zu Frage 2: Die Beteiligungsgesellschaften Hanseatische Naturentwicklung GmbH, Werkstatt Bremen und Umweltbetriebe Bremen haben noch nicht alle Feststellungserklärungen eingereicht. Die verspäteten Gesellschaften haben entsprechend begründete Fristverlängerungen mit dem Finanzamt vereinbart. Nach derzeitigem Stand werden die vereinbarten Nachfristen eingehalten. Die Verspätung wird überwiegend mit einer fehlenden Datengrundlage begründet, insbesondere für Liegenschaften, bei denen sich die Schuldnerschaft verschoben hat und jetzt erstmalig eine Grundsteuererklärung abgegeben werden musste. Gleichzeitig wurden Regelungen zur Steuerfreiheit angepasst, die zu einem erhöhten Abstimmungsbedarf und damit zu Verzögerungen geführt haben. Zu Frage 3: Das Ergreifen von Maßnahmen durch den Senat ist nicht erforderlich. Den verspäteten Gesellschaften ist ihre Verpflichtung zur Abgabe der Grundsteuerwerterklärungen bewusst. Für alle Eigentümer:innen/Eigentümervertreter:innen, die von der Abgabe einer Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts betroffen sind, gilt das gleiche Verfahren. Bei nicht fristgerechter Einreichung erfolgte zunächst eine Erinnerung an die Abgabeverpflichtung durch ein erneutes Anschreiben, in dem auf mögliche Zwangsmaßnahmen beziehungsweise Schätzungen seitens des Finanzamtes hingewiesen wurde. Die ersten Schätzungen werden zeitnah beginnen, zunächst allerdings für die Grundstücke, für die keine Fristverlängerung beantragt und zu denen kein Kontakt zum Finanzamt aufgenommen wurde. Anfrage 24: Bremer Landesaktionsplan (LAP) zur Umsetzung der Istanbul-Konvention – Frauen und Kinder vor Gewalt schützen Anfrage der Abgeordneten Prof. Dr. Hauke Hilz, Thore Schäck und Fraktion der FDP vom 31. August 2023 Wir fragen den Senat: 1. Wie bewertet der Senat die Notwendigkeit einer externen Evaluation zur Umsetzung des Landesaktionsplans am Ende des Vierjahreszeitraums und warum ist diese finanziell nicht abgesichert? 2. Für welche bereits geplanten und/oder zusätzlichen Maßnahmen werden die Restmittel aus 2022 in Höhe von 274 163,87 Euro in welcher Höhe verwendet und welche Kriterien liegen der Umverteilung zugrunde? 3. In welcher Höhe wurden mit Stand 31. August 2023 Mittel für 2023 abgerufen und für welche Maßnahmen genau? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Der Landesaktionsplan Istanbul-Konvention sieht in Maßnahme 4 eine externe Evaluation zur Umsetzung nach vier Jahren vor. Eine Evaluation ist grundsätzlich empfehlenswert, um die Zielerreichung sowie die Qualität in der Umsetzung zu überprüfen, effizienten Ressourceneinsatz zu untersuchen sowie konkrete Möglichkeiten zur Verbesserung des Landesaktionsplanes im Rahmen der darauffolgenden Fortschreibung zu finden. Für die Umsetzung des Landesaktionsplanes steht ein Anschlag in Höhe von 556 100 Euro in 2023 zur Verfügung. Diese Summe reicht nicht aus, um alle 75 Maßnahmen voll auszufinanzieren, entsprechend musste eine Priorisierung für die Mittelverwendung vorgenommen werden. Diese erfolgte in der Planung für die Jahre 2024/2025 mit Blick auf bereits begonnene Maßnahmen, die es weiter zu finanzieren gilt, um deren Zielerreichung nicht zu gefährden. Die Bereitstellung der Mittel für die Jahre 2024 und 2025 wird vom Haushaltsgesetzgeber beschlossen. Zu Frage 2: Durch den Vorlauf von neu startenden Maßnahmen war bereits bei Erstellung des Landesaktionsplans geplant, Mittel in Höhe von 55 490 Euro aus dem Haushalt 2022 in das Jahr 2023 zu übertragen. Diese wurden regulär im ursprünglichen Finanzierungsplan berücksichtigt. Zusätzlich dazu sind im Jahr 2022 Restmittel in Höhe von 218 673,78 Euro entstanden. Bei der Umverteilung wurden nur Maßnahmen berücksichtigt, die im Landesaktionsplan auch beschlossen wurden, wie bereits der erste Fortschrittsbericht aus dem März 2023 ausführt. Auch hier orientierte sich die Umverteilung auf die Sicherung bereits begonnener Maßnahmen, die Mehrbedarfe aufweisen, und auf die Finanzierung von Maßnahmen, die laut LAP für das Jahr 2023 einplant wurden, bisher aber nicht finanziert werden konnten. Die Restmittel aus 2022 werden 2023 für folgende Maßnahmen verwendet: Ausbau der Frauenhausplätze: Umzugskosten und Möblierung der hinzugewonnenen Räume beziehungsweise Wohnungen in Bremen und Bremerhaven (200 673,78 Euro). Weitere Angebote von kostenfreien Selbstbehauptungskursen (3 000 Euro). Finanzierung von Fortbildungsangeboten, auch interdisziplinär (circa 5 000 Euro). Entwicklung und Produktion eines Zeichentrickfilms zum Thema sexuelle Gewalt als Beitrag zur Prävention für die Zielgruppe der Jugendlichen (10 000 Euro). Zu Frage 3: Im Folgenden werden nur die Maßnahmen des Landesaktionsplanes aufgeführt, die aus den zentralen Mitteln bei der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz zur Umsetzung der Istanbul-Konvention finanziert werden (Anschlagsmittel zuzüglich sonstiger Einnahmen und Reste). Weitere Maßnahmen werden zum Teil oder gänzlich auch durch andere Ressorts finanziert (vergleiche Maßnahmentabelle Landesaktionsplan). Mit Stand 31. August 2023 wurden folgende Mittel abgerufen: „StoP – Stadtteile ohne Partnergewalt©“ als Pilotprojekt zur Förderung von Veröffentlichungs- und Interventionsbereitschaft in der Nachbarschaft (Bremen und Bremerhaven) – 1 600 Euro. Täter:innenarbeit: Ist-Analyse der bestehenden Angebote und passgenauer Ausbau sowie Einrichtung einer Stelle für Case-Management in strafbaren Fällen häuslicher Gewalt einschließlich der Koordination, Verwaltung und Kontrolle der finanziellen Mittel – 35 853,28 Euro. Beratungsangebote und Fortbildungsreihen zu FGM (Female genital mutilation, Genitalverstümmelung) durch pro familia – 18 000 Euro. Workshopreihen zu den verschiedenen Gewaltformen mit allen relevanten Akteuren und Schnittstellen, in denen die jeweiligen Zuständigkeiten und Interventionsketten vereinbart werden – 3 000 Euro. Stärkung des Querschnittsthemas digitale Gewalt in den Beratungsstellen – 1 000 Euro. Entwicklung eines zukunftsfähigen Gesamtkonzepts für die Frauenhäuser im Land Bremen unter Berücksichtigung effektiverer Abläufe, Erhöhung der Plätze auf insgesamt 160, Setzung von Arbeitsschwerpunkten, Erweiterung der Angebote, insbesondere auch für vulnerable Gruppen und Absicherung der Finanzierung – 115 193,69 Euro. Schaffung neuer Schutzangebote für wohnungslose, psychisch kranke, suchtmittelkonsumierende sowie sich prostituierende Frauen, die Gewalt erlebt haben – 45 000 Euro. Betroffenenbeirat zur Einbeziehung der Expertise und Erfahrung von Gewaltbetroffenen – 10 312,94 Euro. Öffentlichkeitsarbeit/Website, runde Tische, Fachtage, überregionale Vernetzung, Sicherung E-Learning-Angebot – 4 592,27 Euro. Gesamtauszahlung zum Stichtag 31. August 2023: 234 552,18 Euro. Des Weiteren sind folgende Mittel bereits gebunden beziehungsweise bewilligt, jedoch noch nicht ausgezahlt. Zu beachten ist, dass sich die Summe von der geplanten Summe aus dem März unterscheidet, weil sich bei Abgabe der Verwendungsnachweise für Zuwendungen 2022 weitere Restmittel ergaben: „StoP – Stadtteile ohne Partnergewalt©“ als Pilotprojekt zur Förderung von Veröffentlichungs- und Interventionsbereitschaft in den Nachbarschaften – 19 169 Euro. Täter:innenarbeit: Ist-Analyse der bestehenden Angebote und passgenauer Ausbau sowie Einrichtung einer Stelle für Case Management in strafbaren Fällen häuslicher Gewalt einschließlich der Koordination, Verwaltung und Kontrolle der finanziellen Mittel – 78 816,72 Euro. Beratungsangebote und Fortbildungsreihen zu FGM durch pro familia – 17 000 Euro. Entwicklung eines zukunftsfähigen Gesamtkonzepts für die Frauenhäuser im Land Bremen unter Berücksichtigung effektiverer Abläufe, Erhöhung der Plätze auf insgesamt 160, Setzung von Arbeitsschwerpunkten, Erweiterung der Angebote, insbesondere auch für vulnerable Gruppen und Absicherung der Finanzierung – 96 980,18 Euro. Identifizierung von Beratungsbedarfen auf der Grundlage einer Ist-Analyse aller Beratungsangebote in Bremerhaven, insbesondere zu sexualisierter und digitaler Gewalt, Zwangsprostitution und Zwangsverheiratung. Erstellung eines strukturellen Beratungskonzeptes inklusive der Finanzierung – 10 000 Euro. Schaffung einer zentralen Gewaltschutzambulanz (GSA) im Land Bremen, Entwicklung eines Gesamtkonzeptes für eine ineinandergreifende Akutversorgung von Gewaltopfern und deren Umsetzung. (Anschubfinanzierung) – 240 000 Euro. Entwicklung und Produktion eines Zeichentrickfilms zur Thematik der sexuellen Gewalt/Vergewaltigungsmythen, der für präventive und aufklärerische Maßnahmen verwendet werden soll – 12 000 Euro. Entwicklung von Angeboten interdisziplinärer Fortbildungen für Fachkräfte und wo sinnvoll auch Ehrenamtliche unter Einbezug aller zuständigen Senatsressorts und Dienststellen – 8 000 Euro. Das von der Polizei in Bremen und der Ortspolizei in Bremerhaven entwickelte Hochrisikomanagement soll weiter umgesetzt, evaluiert und mit Ressourcen ausgestattet werden. Netzwerkarbeit Gefährdungsmanagement – 75 000 Euro. Summe der gebundenen Mittel zum Stichtag 31. August 2023: 556 965,90 Euro. In 2023 sind insgesamt 94 431,96 Euro noch nicht gebunden. Teilweise ist die Planung der Maßnahmen noch in Umsetzung. Die Entscheidung über die Verteilung von eventuell nicht mehr benötigten Mitteln wird in der ressortübergreifenden Arbeitsgruppe getroffen. Konsensliste Von der Bürgerschaft (Landtag) in der 3. Sitzung nach interfraktioneller Absprache beschlossene Tagesordnungspunkte ohne Debatte. Nr. Tagesordnungspunkt Beschlussempfehlung 7. Bericht des Senats gemäß § 12 des Bremer Informationsfreiheitsgesetzes (BremIFG) über die Die Bürgerschaft (Landtag) nimmt Veröffentlichungen nach § 11 4. von der Mitteilung des Senats BremIFG Kenntnis. Mitteilung des Senats vom 30. Mai (Drucksache 20/1877) Vierter Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge Die Bürgerschaft (Landtag) (4. Medienänderungsstaatsvertrag) 7. beschließt das Gesetz in erster Mitteilung des Senats vom 11. Juli Lesung. (Drucksache 21/27) Umbenennung von staatlichen Deputationen Antrag der Fraktionen Bündnis Die Bürgerschaft (Landtag) stimmt 24. 90/Die dem Antrag zu. Grünen, SPD und DIE LINKE vom 5. September 2023 (Drucksache 21/56) Antje Grotheer Präsidentin der Bremischen Bürgerschaft

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